S-Bahn: Nachgefragt: Ein Herbst ohne S-Bahn in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg!?!?, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand der Planungen für Herbst 2019 bezüglich eines geregelten #Ersatzverkehrs während der
#Sperrungen wegen #Gleisbauarbeiten auf den S-Bahnlinien #S5, #S7 und #S75? Gibt es mittlerweile ein
#Ersatzkonzept?
Frage 4:
Werden im betroffenen Gebiet mehr Busse der BVG oder beauftragte Busse der S-Bahn GmbH eingesetzt,
um die Situation vor Ort zu entschärfen?
Antwort zu 1 und zu 4:
Geplant ist ein komplexes Ersatzkonzept mit folgenden Bestandteilen:
 Ableitung der S-Bahn-Linie #S5 ab Ostkreuz nach #Friedrichshagen, um
insbesondere für Fahrgäste aus dem südlichen Einzugsbereich der S5 im Abschnitt
#Kaulsdorf – Neuenhagen eine möglichst gut erreichbare Umfahrungsalternative zu
schaffen
 Ersatzverkehr mit Bussen (mehrere Linien zur Anbindung an Stadtbahn und
Ringbahn), organisiert durch ein von der S-Bahn Berlin GmbH beauftragtes
Busunternehmen
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#Entlastungsverkehre mit #zusätzlichen #Regionalbahnzügen im Verlauf der Linien
#RB25 und #RB26, beauftragt durch die S-Bahn Berlin GmbH bei
Eisenbahnverkehrsunternehmen des Regionalverkehrs
 Kapazitive #Verstärkung ausgewählter #BVG-Linien (durch zusätzliche Fahrten bzw.
fassungsstärkere Fahrzeuge)
Die BVG teilt zu Frage 4 mit:
„Die BVG plant, eine Ausweitung des 10‘min-Taktes auf der Linie #192 und eine zusätzliche
Haltestelle auf der Linie #X69 während der Bauphase der S-Bahn einzurichten.“
Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Komponenten des Ersatzkonzeptes befindet sich
weiterhin in der Abstimmung, und diese wird auch in den kommenden Wochen noch
andauern (mit wachsendem Detaillierungsgrad). Dennoch können sich insbesondere bei
Ersatzverkehren mit Bussen auch in den letzten Wochen vor Beginn der Baumaßnahme
noch notwendige Änderungen ergeben, beispielsweise durch kurzfristig auftretende
Baumaßnahmen zur Havariebeseitigung im Straßennetz.
Rechtzeitig vor der Baumaßnahme werden die betroffenen Fahrgäste mittels der üblichen
zahlreichen Fahrgastinformationsmedien (digital, in Papierform und vor Ort) umfassend
über das konkrete Baubetriebs- und Ersatzkonzept sowie bestehende
Umfahrungsalternativen informiert. Darüber hinaus ist seitens der DB AG, wie bei großen
Baumaßnahmen üblich und bewährt, auch eine Information und Einbeziehung der Medien
geplant, um auch auf diesem Wege eine bestmögliche Information der Betroffenen zu
erreichen.
Frage 2:
Wie viele Fahrgäste werden vom Ersatzverkehr betroffen sein
a) bei der S5?
b) bei der S7?
c) bei der S75?
Frage 3:
Für wie viele Fahrgäste wird Ersatzverkehr bereitgestellt
a) bei der S5?
b) bei der S7?
c) bei der S75?
Antwort zu 2 und zu 3:
Hierzu verweist der Senat auf die Antwort zu Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/18015, in der
auf diese Fragestellungen bereits eingegangen wurde. Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass nahezu alle die betreffenden S-Bahn-Abschnitte nutzenden Fahrgäste
auch vom Ersatzkonzept betroffen sein werden.
Frage 5:
Sind gesonderte Busspuren zum schnelleren Transport vorgesehen?
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Antwort zu 5:
Durch das von der S-Bahn Berlin GmbH mit der Organisation und Durchführung des
Schienenersatzverkehr (SEV) beauftragte Busunternehmen wird im Rahmen der
Beantragung der hierfür erforderlichen verkehrsorganisatorischen Maßnahmen unter
anderem auch die Einrichtung temporärer Busspuren auf langen Abschnitten im Verlauf
der geplanten SEV-Linien beantragt.
Frage 6:
Ist geplant, dass die Ersatzbusse der S5, S7 und S75 auch U-Bahnhöfe der U-Bahnlinie 5 anfahren?
Antwort zu 6:
Es ist auch die Bedienung von Stationen der U-Bahn-Linie #U5 durch eine der SEV-Linien
geplant. Jedoch sollen die SEV-Linien vorwiegend an andere Schnellbahnlinien
(Stadtbahn und Ringbahn) herangeführt werden, da für die U5, die zusätzlich einen
großen Teil der Fahrgäste der S-Bahn-Linie S5 aufnehmen muss, ohnehin bereits eine
sehr starke Belastung zu erwarten ist. Ein wesentliches Ziel bei der Planung des
Ersatzkonzeptes besteht deshalb darin, die zusätzliche Belastung der U5 zu begrenzen
und vielmehr auch andere Fahrtalternativen einzubeziehen.
Frage 7:
Liegt mittlerweile eine Antwort der BVG bezüglich einer Ausweitung des regulär nur in den
Hauptverkehrszeiten auf der U5 angebotenen verdichteten Taktes (#4/5/5-Minuten-Takt) auf den
Tagesverkehr bis ca. 20 Uhr vor und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 7:
Ja, es liegt eine Antwort der BVG bzgl. der zeitlichen Ausweitung des verdichteten Taktes
der Hauptverkehrszeit (HVZ) auf die Nebenverkehrszeit (NVZ – vormittags und abends)
vor. Diese ist realisierbar und wird als Bestandteil des Ersatzkonzeptes bestellt werden.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Seitens der BVG gibt es dazu folgende Planungen:
 Ausweitung der Hauptverkehrszeit: Die BVG fährt einen 4 2/3 Minuten-Takt
montags bis donnerstags zwischen 05:30 und 20:15 Uhr, freitags bis 21:45 Uhr.
 Für die HVZ-Ausweitung wird der gesamte Zeitraum der Baumaßnahme zugrunde
gelegt. Der Ferienfahrplan (Herbstferien) wird durch die Maßnahme ausgesetzt.
Die Ausweitung der HVZ sowie die Aussetzung des Ferienfahrplans wird den SEV deutlich
entlasten, sodass das zusätzliche Angebot einen erheblichen Vorteil für unsere
gemeinsamen Fahrgäste bedeutet.“
Frage 8:
Warum dauert die Sanierung der Gleise so lange?
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Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Auf Grund der Komplexität des Vorhabens sind keine kürzeren Bauzeiten möglich.
Im Zeitraum 26.08. – 04.10.2019 wird eine Gleiserneuerung (6.300 m Schienen, 16.000
Schwellen, 20.000 t Schotter) beider S-Bahngleise zwischen Springpfuhl (ausschließlich)
bis Wartenberg (einschließlich) durchgeführt.
Zusätzlich werden vorbereitende Arbeiten zum Aufbau und zur Inbetriebnahme des
elektronischen Stellwerks Biesdorfer Kreuz und der Zugsicherung
Zugbeeinflussungssystem S-Bahn Berlin (ZBS) (Rückbau alte Leit- und
Sicherungstechnik, Aufbau Achszähler, Stellen neue Signale, Aufbau Balisentechnik,
Kabelarbeiten) durchgeführt.
Ab 04.10.2019 wird die Totalsperrung bis 14.11.2019 bis Nöldnerplatz (ausschließlich)
erweitert, um dann das neue elektronische Stellwerk und die Zugsicherung ZBS zu prüfen,
ab- und in Betrieb zu nehmen.
Aufgrund der engen Gleisabstände der beiden S-Bahngleise (Arbeitsschutz), der
komplexen logistischen Anforderungen (Zu- und Abführung der Neu- und Altmaterialien
der Baustelle – nicht alles kann technologisch vor Kopf im Baugleis abgearbeitet werden)
und zur wesentlichen Reduzierung der baubedingten Einschränkungen für die
Gesamtbaumaßnahme ist nur ein Arbeiten unter Totalsperrung beider S-Bahngleise
Springpfuhl – Wartenberg möglich.“
Frage 9:
Bereits Ende Februar bis Anfang März gab es aufgrund von Bauarbeiten Einschränkungen bei dem S-Bahn-
Verkehr mit der S5, S7 und S75 zwischen Marzahn-Hellersdorf, Ahrensfelde und Lichtenberg. Fahrgäste
warteten häufig mehr als 30 Minuten auf den Ersatzverkehr. Hält der Senat solche Wartezeiten für
zumutbar?
Frage 10:
Wie wird sichergestellt, dass bei den Sperrungen der S-Bahnlinien S5, S7 und S75 diesen Herbst nicht
ähnliche Verzögerungen drohen?
Antwort zu 9 und zu 10:
Wartezeiten von mehr als 30 Minuten im Tagesverkehr bewertet der Senat nicht als
angemessen. Die Anstrengungen aller an der Organisation und Abstimmung des
Ersatzkonzeptes beteiligten Institutionen sind unter anderem darauf gerichtet, die SEVLinien
so zu planen, dass sie möglichst wenig durch den übrigen Straßenverkehr
beeinträchtigt werden. Im vorhandenen Straßennetz sind diesen Bemühungen jedoch
Grenzen gesetzt, und Beeinträchtigungen des SEV durch den übrigen Straßenverkehr
werden (im Falle dieser Baumaßnahme ebenso wie auch bei anderen Baumaßnahmen)
nicht völlig zu vermeiden sein.
Frage 11:
Gibt es ein Konzept für die Mitnahme von Fahrrädern?
Antwort zu 11:
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Im Hinblick auf die große Menge zu befördernder Fahrgäste und die begrenzten
Ressourcen bei SEV-Bussen und Busfahrerinnen und Busfahrern, die durch die hier in
Rede stehende Baumaßnahme bereits bis an ihre Grenzen beansprucht werden, liegt das
Hauptaugenmerk darauf, alle Fahrgäste, auch solche mit eingeschränkter Mobilität oder
mit Kinderwagen bzw. Gepäck, befördern zu können. Die Beförderung von Fahrrädern
muss in der Abwägung gegenüber diesen übrigen Fahrgastgruppen nachrangig behandelt
werden und wird insbesondere in den Hauptverkehrszeiten nur sehr eingeschränkt
möglich sein.
Frage 12:
Ist sichergestellt, dass Reisende der DB, die mit Fahrkarten des Nah- oder Fernverkehrs der Deutschen
Bahn an- bzw. abreisen, ihre Reise durchführen können, ohne ein zusätzliches Ticket für die BVG lösen zu
müssen (Umfahrung der Streckensperrung mit der U5)?
Antwort zu 12:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Bei Baumaßnahmen sind wir bestrebt, die Auswirkungen auf unsere Kundinnen und
Kunden möglichst gering zu halten. Dazu gehören natürlich auch die Abstimmungen mit
der BVG oder mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), wie z.B. DB Regio,
Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) und Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) unter
Einbeziehung unseres Aufgabenträgers zwecks Abstimmung von entsprechenden
Kulanzregelungen.
Auch für diese Baumaßnahme wurde bei der BVG eine entsprechende Kulanzregelung
bzgl. Anerkennung von Fahrkarten des BB DB (inkl. BahnCard 100 und internationale
Fahrkarten gemäß SCIC (Special Conditions of International Carriage)) in der U-Bahn-
Linie U5 angefragt.
Da der Bus für die S75 nicht exakt dem Streckenverlauf folgt, werden wir den
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg(VBB) zusätzlich bezüglich einer erweiterten
Kurzstreckenregelung im Abschnitt Wartenberg <> Lichtenberg auf bis zu 5 Bahnhöfe
(inkl. Raoul-Wallenberg-Straße, Marzahn und Poelchaustraße) mit zuzüglicher Nutzung
des Ersatzverkehrs anfragen.
Über die getroffenen Kulanzregelungen werden wir rechtzeitig in den Bauflyern, auf der
Homepage und anderen Medien informieren.“
Frage 13:
Gibt es der Beantwortung der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 13:
Nein.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie + Bahnverkehr: Mehr Züge: DB erweitert Intercity-Flotte kurzfristig um 17 neuwertige Doppelstockzüge DB unterzeichnet Kaufvertrag mit österreichischer Westbahn, aus DB

https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Mehr-Zuege-DB-erweitert-Intercity-Flotte-kurzfristig-um-17-neuwertige-Doppelstockzuege–4315142

DB unterzeichnet Kaufvertrag mit österreichischer #Westbahn • Einsatz der Züge bereits ab Frühjahr 2020 • Fahrgäste der neuen IC-Linie Dresden – Berlin – #Oranienburg#Rostock werden Premierengäste

Die Deutsche Bahn (DB) beschleunigt den Ausbau ihres Angebots im #Fernverkehr. Mit dem kurzfristigen Kauf von 17 hochwertigen #Doppelstockzügen, die bisher bei der österreichischen Westbahn im Einsatz sind, verstärkt der Konzern seine #Intercity-Flotte. Die Fahrzeuge sind größtenteils erst zwei Jahre alt und haben bei Kunden höchste Zufriedenheitswerte erreicht.

DB-Personenverkehrsvorstand Berthold Huber erklärte anlässlich der Unterzeichnung des Kaufvertrags mit Westbahn-Geschäftsführer Dr. Erich Forster: „Wir wollen die Schiene in Deutschland stärken und die Fahrgastzahlen im Fernverkehr verdoppeln. Der kontinuierliche Flottenausbau ist dafür eine wesentliche Voraussetzung. Mit dem Kauf der Züge von der Westbahn erweitern wir das Platzangebot für unsere Kunden um fast 7.000 Sitzplätze – und dies bereits sehr kurzfristig. Die Züge sind in einem hervorragenden Zustand und bedeuten Komfort und Zuverlässigkeit für unsere Kunden“.

Die hochwertigen Züge des Schweizer Herstellers #Stadler Rail sind bis zu #200 km/h schnell und bestehen aus vier bzw. sechs Wagen mit über 300 bzw. 500 Sitzplätzen. Auf zwei Etagen gibt es komfortable Sitzlandschaften und viel Bewegungsfreiheit. WLAN und Steckdosen an jedem Platz sind Teil der Ausstattung. Auch ein gastronomischer Service ist vorgesehen. Die vorhandenen Bereiche für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen, für Gepäck und Fahrräder werden entsprechend üblicher DB-Standards noch erweitert. Eine neue Außenlackierung macht den Zug zum unverkennbaren Mitglied der Intercity-Familie.

Die DB erhält die ersten Züge bereits im Dezember und wird sie als Intercity 2 auf der neuen Linie #Dresden – Berlin – Oranienburg – #Rostock einsetzen, sobald die erforderlichen Test- und Schulungsfahrten abgeschlossen sind.

Bereits ab Frühjahr 2020 sollen die Züge im #Zwei-Stunden-Takt pro Tag und Richtung auf der neuen Linie verkehren. Damit löst die DB ihr Versprechen ein, die Flächenländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wieder besser an das Fernverkehrsnetz anzuschließen. Bis die Züge im Einsatz sind, startet die neue Linie zunächst mit Intercitys der ersten Generation.

Bus + Bahn: Klimatisierter ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viel Prozent der BVG-Busse verfügen über eine #Klima-Anlage? Wie verändert sich dieser Wert bis zum
Jahre 2025?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„Alle #BVG-Busse haben eine Klimaanlage. Die modernsten Busse der BVG-Flotte
verfügen nicht mehr über eine zentrale Anlage, sondern über mehrere kleine und
elektrische Klimageräte, die auch bei einer einzelnen Störung noch für einen kühleren
Innenraum sorgen.“
Frage 2:
Wie viel Prozent der #Straßenbahnen verfügen über eine Klima-Anlage? Wie verändert sich dieser Wert bis
zum Jahre 2025?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Rund zwei Drittel der BVG-Straßenbahnen sind klimatisiert. Zudem sind alle Scheiben
entweder #getönt oder mit einer #UV-Schutzfolie beklebt.
Eine Nachrüstung des Straßenbahntyps GT ist durch die Gewichtsbegrenzungen der
Fahrzeuge nicht möglich und bei den Straßenbahnen des Typs TATRA aufgrund der
laufenden Ausmusterung nicht geplant.“
2
Frage 3:
Wie viel Prozent der #U-Bahnen verfügen über eine Klima-Anlage? Wie verändert sich dieser Wert bis zum
Jahre 2025?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Klimaanlagen sind in der Berliner #U-Bahn nicht integriert. Auf den Tunnelstrecken würde
eine Aufheizung der Tunnel durch die Abluft der Anlagen erfolgen und einen Kreislauf
zwischen Aufheizen und Abkühlen in Gang setzen. Dies würde im Ergebnis zu einer
stärkeren Aufheizung der Tunnel und der Bahnhöfe führen.
Die modernen Fahrzeuge haben alle eine sehr gute zugfreie Lüftung mit Luftwechsel, also
Zufuhr von Frischluft. Diese Zufuhr ist belastungsgesteuert und erhöht sich mit dem
Fahrgastaufkommen.
Aufgrund des vorhandenen engen Lichtraumprofils des U-Bahnnetzes ist es in Berlin
kaum möglich, Fahrzeugklimaanlagen auf den Wagendächern zu montieren. Eine
Montage der Klimatechnik im Fahrzeuginneren würde zu einer Verkleinerung des
Fahrgastraumes führen.“
Frage 4:
Wie viel Prozent der #S-Bahnen verfügen über eine Klima-Anlage? Wie verändert sich dieser Wert bis zum
Jahre 2025?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die #S-Bahn Berlin GmbH:
„Während aktuell die S-Bahn Berlin GmbH über keine Fahrzeuge mit Klimaanlagen
verfügt, wird im Jahr 2025 die Baureihe (BR) #483/484 mit 191 Viertelzügen mit
Klimaanlangen ausgestattet sein, nicht aber die BR481 mit 500 Viertelzügen und ggf. die
BR480 mit bis zu 65 Viertelzügen.“
Frage 5:
Wie wichtig findet der Senat die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV durch Erhöhung des #Fahrkomforts
auch in der sommerlichen Hitze?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„Ansprechend und komfortabel gestaltete Fahrzeuge spielen für die #Attraktivität des
öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) eine entscheidende Rolle.
Vor diesem Hintergrund sieht der #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 vor, dass – soweit
dies in den jeweiligen Verkehrsmitteln technisch umsetzbar ist – in der warmen wie in der
kalten Jahreszeit jederzeit angemessene klimatische und mit dem heutigen Standard im
Pkw vergleichbare Verhältnisse zu gewährleisten sind.“
Berlin, den 17.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Von Brandenburg nach Berlin Künftig mehr Bahn-Verbindungen für Pendler aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/von-brandenburg-nach-berlin-kuenftig-mehr-bahn-verbindungen-fuer-pendler-32881352?dmcid=nl_20190719_32881352

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Berlin-Brandenburg fordert einen Ausbau des #Regional- und #Nahverkehrs für #Pendler in Brandenburg. Die künftige Landespolitik solle für dichtere Takte und mehr Platz in den Zügen sorgen, hieß es in einer Mitteilung. „Die Kapazitäten sind nicht so mitgewachsen, wie es nötig wäre“, sagte demnach der Vorsitzende Christian Hoßbach: „Die meisten Pendler kennen das Gefühl, wie die Sardine in der Büchse zur Arbeit zu fahren.“

#Regionalverkehr zwischen Berlin und Brandenburg: Zusätzliche Verbindungen, mehr Waggons für Pendler
Es sei eine „enorme Mehrnachfrage zu verzeichnen“, sagte eine Sprecherin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB). Wie stark die #Pendlerzahlen im Öffentlichen Nahverkehr gestiegen sind, lässt sich laut Verkehrsministerium und VBB jedoch nicht genau sagen. Die statistischen Ämter erfassen demnach nur die allgemeinen Pendlerzahlen. Wie diese Menschen zu ihrem Arbeitsort kommen, sei nicht ersichtlich. Die Gesamtzahl der Pendler aus Brandenburg nach Berlin ist nach Zahlen des VBB zwischen 2007 und 2017 um ein Viertel auf rund 210.000 Menschen gewachsen. Pendler aus Berlin nach Brandenburg sind im selben Zeitraum um gut ein Drittel auf 87.000 gestiegen. Die Sprecherin erklärte, in den derzeit gültigen #Verkehrsverträgen seien vom Land …

Regionalverkehr: Bahnplan abgelehnt Warum im Sommer nicht mehr Züge von Berlin an die Ostsee fahren, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/bahnplan-abgelehnt-warum-im-sommer-nicht-mehr-zuege-von-berlin-an-die-ostsee-fahren-32879400?dmcid=nl_20190719_32879400

Ohne Auto ans Meer – das ist nicht nur angesichts der Klimakrise eine gute Idee. Doch wenn bei gutem Wetter viele Berliner einen #Ausflug an die #Ostsee unternehmen wollen, reicht die Kapazität der Deutschen Bahn (DB) oft nicht aus. Nun wurde bekannt, dass das Unternehmen einen Vorschlag unterbreitet hat, wie die Lage entspannt werden könnte. #Zusätzliche #Fahrten sollten die Züge von Berlin nach Rostock und Stralsund während der Sommersaison entlasten. Doch die Idee fiel nicht auf fruchtbaren Boden.

Gedränge beim Ein- und Aussteigen, volle Wagen, volle Mehrzweckabteile: Manchmal haben Nutzer der Bahn das Gefühl, dass ihre Entscheidung für ein umweltfreundliches Verkehrsmittel nicht so recht unterstützt wird. Dabei hat die DB das Problem längst erkannt. Denn auch ihr Personal leidet unter dem Stress.

Nach Informationen der Berliner Zeitung wurde das Unternehmen gebeten, Vorschläge vorzulegen. Im September präsentierte es ein Konzept, dass vorsah, die heutigen #Ausflugszüge von Berlin nach Norden zu verlängern. Der #Regionalexpress, der laut Plan sonnabends und sonntags nach #Neustrelitz fährt, sollte nach #Rostock fortgeführt werden. Der Regionalexpress nach #Prenzlau wiederum sollte nach #Stralsund weiterfahren. Neu wäre, dass beide …

Straßenbahn: Mal wieder gerade machen Gut zweieinhalb Jahre ist es her, dass die BVG den Straßenbahngleisen in der Eberswalder und Bernauer Straße einen kleinen Schlenker verpassten. aus BVG

Gut zweieinhalb Jahre ist es her, dass die BVG den Straßenbahngleisen in der #Eberswalder und #Bernauer Straße einen kleinen #Schlenker verpassten. Die Schienen rückten auf 100 Metern Länge ein Stück nach Norden und machten Platz für den Bau eines #Stauraumkanals der Berliner #Wasserbetriebe unter dem #Mauerpark. Jetzt wird die #Trasse wieder #begradigt.

Für die anstehenden Arbeiten muss die Straßenbahnlinie #M10 ab Montag, 22. Juli (ca. 4:30 Uhr), bis 12. August (ca. 3:30 Uhr) verkürzt werden. Die Züge fahren zwischen Warschauer Straße und #Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark, wo eine Gleisschleife zum Wenden zur Verfügung steht. Vom Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark bis zum Hauptbahnhof sind als #Ersatz #barrierefreie #Busse im Einsatz.

Die BVG nutzt die Zeit der Sperrung, um parallel noch weitere Arbeiten auf diesem Abschnitt zu erledigen. Zwischen #Schwedter Straße und #Gartenstraße werden die #Gleise #erneuert.
—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

U-Bahn + Museum: Sonderzug nach Hönow, aus BVG

Im Juli 1989 fuhr auf der damaligen Linie #E der erste #U-Bahnzug nach #Hönow. Anlässlich des 30. Geburtstags der Verbindung ist an diesem Sonntag, 21. Juli, ein historischer #Sonderzug im Einsatz. Der Zug des Typs #E III fährt von ca. 10:30 bis ca. 15 Uhr zwischen den Bahnhöfen #Biesdorf-Süd und #Hönow. Für die Mitfahrt genügt ein normaler VBB-Fahrschein.

Hinweis für Redaktionen: Den #Fahrplan für die Sonderfahrten auf der Linie U5 finden Sie im Anhang.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Straßenbahn: Mit der Straßenbahn zum Flughafen Tegel Anfang 2021 soll der Airport schließen. , aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226525935/TXL-Strassenbahn-soll-zum-Flughafen-Tegel-fahren.html

Anfang 2021 soll der #Airport schließen. Fünf Jahre später soll mit dem Bau einer #Tram zum dortigen #Forschungspark begonnen werden.

Jahrelang hat der #Flughafen #Tegel (#TXL) auf eine leistungsfähige Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gehofft. Nach seiner umstrittenen Schließung spätestens im Frühjahr 2021 – falls der #Hauptstadtflughafen #BER tatsächlich wie angekündigt im Herbst 2020 eröffnet wird – soll dieser Wunsch endlich in Erfüllung gehen. Künftig soll TXL nicht mehr nur per Bus, sondern auch mit der #Straßenbahn zu erreichen sein.

Wie die Verwaltung von Verkehrssenatorin Regine #Günther (Grüne) auf ihrer Homepage jetzt mitteilt, haben die Voruntersuchungen „zur Ermittlung der planerisch zu bevorzugenden Variante für die #Straßenbahnverlängerung“ begonnen. Doch nicht das Wohl der Flugreisenden steht bei den Planungen im Vordergrund, sondern die Anbindung des #Forschungs- und Industrieparks „#Urban Tech Republic“ sowie der neuen Wohngebiete, die nach der Schließung des Flughafens auf dem Areal entstehen sollen.

#Tramtrasse für die Urban Tech Republic am Berlin TXL
Berlin TXL ist eines der größten Stadtentwicklungsprojekte Berlins. Neben der Urban Tech Republic sind auf …

Seilbahn: Zur Seilbahn in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

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Frage 1:
Welche konkreten Abstimmungen zwischen Senat, dem Betreiber sowie dem VBB zum #Weiterbetrieb der
#Seilbahn nach 2020 gab es bisher (bitte konkrete Daten benennen)?
Frage 2:
Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Frage 5:
Welche konkreten Verhandlungen zur Vertragsverlängerung des derzeitigen Betreibers wurden bisher geführt?
Antwort zu 1, 2und zu 5:
Die #Grün Berlin GmbH hat hierzu mitgeteilt:
„Für die Nutzung der Flächen für die #Seilbahnstationen und die #Seilbahnstreckenführung
entlang der Gärten der Welt und des #Kienbergparks hat die #Leitner #Seilbahn Berlin GmbH
eine vertragliche Vereinbarung mit der landeseigenen Grün Berlin GmbH geschlossen. Die
vertraglichen Vereinbarungen sehen einen möglichen Betrieb bis 2031 vor. Um den Betrieb
langfristig zu sichern, befindet sich die Grün Berlin GmbH in Gesprächen mit der
Leitner Seilbahn Berlin GmbH.
Die Ergebnisse der Gespräche werden Gegenstand der Abstimmungen mit der fachführenden
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sein.“
2
Konkrete Abstimmungen zwischen Senat, dem Betreiber sowie dem VBB zum Weiterbetrieb
der Seilbahn nach 2020 gab es bisher nicht.
Frage 3:
Wann und mit welchem Ergebnis befasste sich die Facharbeitsgruppe zur Tarifweiterentwicklung des VBB
mit der Frage der Einbindung der Seilbahn in die Tarifstruktur des ÖPNV??
Frage 4:
Welche Alternativen zur Einbindung in den ÖPNV sieht der Senat, um den Seilbahnbetrieb auch nach 2020
sicherzustellen??
Antwort zu 3 und zu 4:
In der AG Tarife wurde das Thema am 12.11.2018 diskutiert. Sowohl eine Einbindung in
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als auch eine bewusste Entscheidung zugunsten
der Förderung als touristische Attraktion wurde benannt. Jedoch bedient die Seilbahn
kein allgemeines Verkehrsbedürfnis und ist nicht als ÖPNV planfestgestellt. Alle
denkbaren Varianten stehen grundsätzlich unter Finanzierungsvorbehalt.
Vor diesem Hintergrund hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
eine entsprechende Anmeldung im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/2021 vorgenommen.
Die landeseigene Grün Berlin GmbH befindet sich als Vertragspartnerin der Leitner Seilbahn
Berlin GmbH derzeit in Gesprächen mit selbiger.
Frage 6:
Welche finanziellen Mittel in welcher Höhe hat der Senat für einen Weiterbetrieb der Seilbahn in Marzahn-
Hellersdorf ab 2021 in den Haushaltsplanentwurf 2020/21 eingestellt?
Antwort zu 6:
Für den Weiterbetrieb der Seilbahn entlang der Gärten der Welt und des Kienbergparks
hat der Senat insgesamt 1.053.000 EUR ab 2021 im Haushaltsplanentwurf 2020/2021
eingestellt. Vorbereitend dazu hat die Seilbahn Berlin GmbH der Grün Berlin GmbH die
folgende Aufstellung der jährlichen Kosten zum Betrieb der Seilbahn zur Verfügung gestellt
3
Betriebskosten
Führung und Betrieb, Energieaufwand,
Versicherungen, Laufende Wartung und
Standhaltung, ohne Personal
358.000,00 EUR
Personalaufwand 695.000,00 EUR
Gesamtkosten 1.053.000,00 EUR.
Berlin, den 17.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität: 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (1), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gem. § 1 Abs. 1 Berliner #Mobilitätsgesetz (#MobG BE) ist der Zweck des besagten Gesetzes die
Gewährleistung #gleichwertiger Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins. Mithilfe welcher Kriterien wird
die Gleichwertigkeit der #Mobilitätsmöglichkeiten bemessen?
Frage 6:
§ 3 des Berliner Mobilitätsgesetzes adressiert die Mobilität für Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die
wesentlichen Wegezwecke. Wie wird das durch den Senat konkret umgesetzt?
Antwort zu 1 und zu 6:
Entsprechend dem Berliner Mobilitätsgesetz (§ 16) ist es Aufgabe des
Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (StEP Mobilität und Verkehr),
Bestandsaufnahmen, Strategien und Maßnahmenpakete zur Mobilitätsgewährleitung zu
erarbeiten. Der StEP Mobilität und Verkehr enthält einen umfangreichen Zielekatalog mit
Kriterien, mit denen die Zielerreichung überprüft werden kann. Dieses Planwerk befindet
sich in der Endphase der Erarbeitung.
Frage 2:
Sind die Mobilitätsmöglichkeiten in den einzelnen Teilen Berlins, insbesondere im Vergleich Innenstadt und
Außenbezirke, gleichwertig? Wenn nein, warum nicht? Welche Daten wurden zur Evaluation genutzt?
Antwort zu Frage 2:
Strategien und Maßnahmen zur Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten auch im
äußeren Stadtraum bilden einen Kernpunkt im neuen StEP Mobilität und Verkehr. Die
Verbesserung der Mobilität in den Außenbezirken war Schwerpunktthema in mehreren
2
Sitzungen des „Runden Tisches“, an denen die Verkehrspolitischen Sprecher der
Fraktionen im Abgeordnetenhaus und die vom Rat der Bürgermeister beauftragten
Bezirksstadträte teilnahmen.
Das Mobilitätsgesetz sieht in § 16 (5) vor, dass alle zwei Jahre nach Beschlussfassung
eine Evaluation der Umsetzung der Ziele des StEP Mobilität und Verkehr erfolgt.
Frage 3:
Wie wird die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten aller Teile Berlins seitens des Senats weiter
gewährleistet?
Antwort zu 3:
Für die Gewährleistung der Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten sind u.a. die
infrastrukturellen Maßnahmen des StEP Mobilität und Verkehr zur Erweiterung der Netze
der Straßenbahn, der S-Bahn, das Maßnahmenpaket „i2030“ für den Regionalverkehr
sowie U-Bahn-Verlängerungen wichtig, mit denen die Erreichbarkeiten verbessert werden.
Mit den laufenden Fahrzeugbestellungen für die U-Bahn und S-Bahn werden die
Voraussetzungen geschaffen, dass die Takte im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
auch im äußeren Stadtraum verdichtet werden können und der Betrieb störungsfreier
erfolgen kann. Mit dem Bau von Radschnellwegen und zusätzlicher Bike&Ride-Anlage
werden die Mobilitätsmöglichkeiten auch in Außenbezirken weiter verbessert.
Frage 4:
Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten in allen
Teilen Berlins zu forcieren? Welche Maßnahmen wurden je Bezirk implementiert?
Antwort zu 4:
Derzeit laufen die Vorplanungen für die ÖPNV-Netzerweiterungen und auch für die ersten
Radschnellwege. Weitere Konkretisierungen wird der StEP Mobilität und Verkehr
enthalten. Im Herbst 2019 liegen auch erste Ergebnisse der Voruntersuchungen der BVG
zu den U-Bahn-Netzerweiterungen vor. Hinsichtlich der bezirklichen Maßnahmen wird auf
die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Frage 5:
Gibt es weitere Bestrebungen des Senats, um die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen
Berlins zu gewährleisten?
Antwort zu 5:
Ja, der Senat nimmt auch zu diesem Thema an Forschungs- und Pilotprojekten des
Bundes und der Europäischen Union teil, um innovative Maßnahmen früh anzuwenden
und Erfahrungen mit anderen Großstädten auszutauschen. Ein Beispiel sind z.B. die
Mobilitätsstationen in städtischen Randlagen, wo der Senat sich auch im Rahmen des
Förderprogramms „MobilitätsWerkStadt 2025“ mit einem Projektvorschlag bewirbt.
3
Frage 7:
Ist das Land Berlin in der Lage, eine gem. § 3 MobG BE gleichwertige Mobilität an allen Tagen des Jahres
und rund um die Uhr zu gewährleisten? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 7:
Das Land Berlin kann heute schon im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten und
europäischen Metropolen eine hohe gleichwertige Mobilität rund um die Uhr
gewährleisten. Berlin findet hier internationale Anerkennung. Einmalig ist das vom Land
Berlin bestellte Nachtangebot im ÖPNV und der durchgehende U- und S-Bahn-Betrieb an
Wochenenden. Das hervorragende Rund-um-die-Uhr-Angebot im ÖPNV ist auch der
Grund dafür, dass viele Bürgerinnen und Bürger in Berlin auf einen privaten Pkw
verzichten und die Motorisierungsrate im internationalen Maßstab einmalig niedrig ist. Der
Senat wird das derzeitige Angebot im ÖPNV durch weitere innovative flexible
Ergänzungen auch in den Außenbezirken erweitern.
Frage 8:
Welche Vorkehrungen werden seitens des Senats und seitens der Bezirke getroffen, um die gem. § 3 MobG
BE angestrebte Mobilität von Menschen unabhängig von
a. Alter
b. Geschlecht
c. Einkommen
d. Persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen
e. Lebenssituation
f. Herkunft
g. individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit
zu gewährleisten?
Antwort zu 8:
Zu den Vorkehrungen gehört u.a. die barrierefreie Ausstattung der U- und S-Bahnhöfe,
Berlin hat bereits heute einen sehr hohen Ausstattungsgrad mit Aufzügen im Vergleich zu
anderen Großstädten und europäischen Metropolen. Der flächendeckende Einbau von
Aufzügen in den U- und S-Bahnhöfen unterstützt nicht nur die Mobilität von
mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch die Mobilität von
Seniorinnen und Senioren, von Eltern mit Kinderwagen und von Bürgerinnen und Bürgern
in Lebenssituationen nach Verletzungen.
Für die Entwicklung der ÖPNV-Tarife bedeutet dies, dass mit dem Seniorenticket, dem
Semesterticket, dem neuen verbilligten Azubiticket (ab 01.08.2019 365 Euro), dem ab
01.08.2019 kostenlosen Schülerticket und dem Sozialticket für möglichst jede
Altersgruppe/Lebenssituation Tarifangebote geschaffen wurden, die den ÖPNV für die
jeweilige Zielgruppe attraktiv und bezahlbar macht. Die Schwerbehindertenfreifahrt ist
bereits bundesgesetzlich geregelt. Mehrsprachige Menüführungen bei den Automaten, die
Verfügbarkeit der Tarifbedingungen des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg in Leichter
Sprache, die verstärkte Einführung unkompliziert zu erwerbender digitaler Tickets,
barrierefreie Fahrgastinformationen und digitale Angebote zur Wegeleitung im ÖPNV für
mobilitätseingeschränkte Fahrgäste (M4guide) sind nur ein Teil der Maßnahmen im
Bereich Fahrgastinformation und Vertrieb, die ebenfalls der Umsetzung der Ziele des
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§ 3 MobG dienen. Ein weiterer Baustein ist der ab Oktober 2018 ausgeweitete VBB
Bus&Bahn-Begleitservice für mobilitätseingeschränkte Menschen, für den die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine unterstützende
Grundfinanzierung in Ergänzung zu den Arbeitsmarktmitteln der Berliner Job Center und
der ergänzenden Landesförderung von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und
Soziales leistet.
Hinsichtlich der bezirklichen Vorkehrungen wird auf die Antwort zur folgenden Frage 9
hingewiesen
Frage 9:
Ist der Senat der Ansicht, dass eine gleichwertige Mobilität für alle iSd § 3 in allen Kiezen Berlin, in den
Kiezen innerhalb des Innenstadtrings und außerhalb des Innenstadtrings, gewährleistet wird? Wenn nein,
durch welche Maßnahmen soll das erreicht werden?
Antwort zu 9:
Die Bezirke sind für kiezbezogenen Maßnahmen der Mobilität u.a. für die Gestaltung des
gesamten Straßennetzes außerhalb der Hauptverkehrsstraßen einschließlich der Fragen
der Verkehrsberuhigung in Wohngebieten verantwortlich. Einige Bezirke entwickeln eigene
bezirkliche Verkehrskonzepte auf der Grundlage des StEPs Mobilität und Verkehr. Die
Bezirke haben auch die Möglichkeit, auf den Verlauf von Buslinien und den Haltestellen-
Konzeption direkt mit der BVG in Dialog zu treten.
Frage 10:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 10:
Nein.
Berlin, den 17.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz