#Fahrgastschiff-Betreiber in Berlin fürchten um die Sommersaison. Sie wollen am 1. Mai auf der #Spree demonstrieren.
Berlin. Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie wird es auch im Jahr 2021 für viele Reedereien schwer, sich über Wasser zu halten. Die Wiederaufnahme des Betriebs rückt in immer weitere Ferne und somit auch die Aussicht, wieder etwas Geld zu verdienen.
Unter den Betreibern macht sich Unzufriedenheit breit über die aktuelle Corona-Politik. Auch bei der #Reederei#Böttcher. „Für uns bedeutet das erhebliche finanzielle Einbußen und wir fürchten um unsere Existenz. Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz sieht es so aus, als würde der Lockdown bis Ende Juni verlängert werden. Wir sind ein Saisonbetrieb und wenn wir nicht arbeiten können, sehe ich schwarz für den nächsten Winter“, sagt Vladimir Böttcher.
Zusammen mit seiner Frau Astrid leitet er den Betrieb, der #Charterfahrten anbietet. Um auf ihre prekäre Lage aufmerksam zu machen, organisieren sie für den 1. Mai eine Demonstration auf der Spree. Es geht vom #Humboldthafen zum Berliner Dom und zurück. Für die Demo unter dem Motto „Perspektive jetzt“ haben sich drei weitere Reedereien mit jeweils drei bis vier Schiffen angemeldet.
Aktuell baut die BVG den #U-Bahnhof #Bayerischer Platz #barrierefrei aus und erneuert die Bahnsteige der #U7. Der Bahnsteig in Fahrtrichtung U Rudow ist bereits aufgefrischt. Nun ist die andere Bahnsteigseite dran, die ebenfalls neue Bahnsteigkanten sowie einen neuen Bodenbelag erhält. Von Montag, den 26. April 2021 bis Donnerstag, den 12. August 2021 fahren die Züge in Fahrtrichtung S+U Rathaus Spandau ohne Halt durch. Die Erreichbarkeit des U Bayerischer Platz bleibt durch das Vorfahren und Umsteigen am U Berliner Straße weiterhin gewährleistet.
Vorbemerkung des Abgeordneten: Ich nehme in der Anfrage stets auf die vom Bezirksamt der Öffentlichkeit bereitgestellten Foliensätze zu den Infoveranstaltungen Bezug: https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-undverwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/aktuelles/#headline_1_5. Frage 1: Welche Pläne verfolgen Senat und Bezirksamt beim #Umbau des #Tempelhofer Damms? Was soll sich ändern, was bleibt gleich und in welchem Zeitraum werden welche Umbauschritte unternommen? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet: „Auf dem Tempelhofer Damm soll auf dem Abschnitt #Alt-Tempelhof bis #Ullsteinstraße eine geschützte #Radverkehrsanlage gem. Berliner #Mobilitätsgesetz entstehen. Dafür wird in beiden Richtungen jeweils die 3. Fahrbahnspur – derzeit noch als Spur für den ruhenden Verkehr genutzt – als geschützte #Radspur eingerichtet. Um den Anwohnenden und dem anliegenden Gewerbe eine größtmögliche #Kompensation für die entfallenden #Parkplätze bieten zu können, soll im angrenzenden Gebiet #Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Für den #Lieferverkehr werden Lieferzonen auf der jeweils rechten #Fahrspur – vormittags stadtauswärts, nachmittags stadteinwärts – ausgewiesen. Zusätzlich besteht seit 2020 ein Mikro-Hub mit einem Angebot für die „letzte Meile“ durch Cargo-Bikes für die Geschäfte.“ 2 Frage 2: Welches Konzept verfolgen Senat und Bezirk beim Umbau des Tempelhofer Damms zwischen A100 und Ullsteinstraße? Wie viele Fahrspuren sollen zukünftig in beide Richtungen vorhanden sein? (Bitte mit Begründung und Zeitrahmen). Antwort zu 2: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet: „Es sollen keine Änderungen in der Straßenbreite oder den Bordsteinlagen erfolgen. Einzelne Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit sind vorgesehen. Es wird eine neue, geschützte Fahrspur für den Radverkehr entstehen. In beiden Richtungen bleiben wie bisher zwei Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr (MIV) erhalten. Derzeit ist geplant, mit der Einrichtung der geschützten Radspur im Herbst 2021, nach Abschluss der Sanierungsarbeiten der BVG an der Linie U6 zu beginnen.“ Frage 3: Ist die Verkehrsrechtliche Anordnung für die geplante Entfernung der Parkspuren entlang des Tempelhofer Damms zwischen A100 und Ullsteinstraße für die Gesamtstrecke oder für Teilabschnitte bereits vom Bezirk bei der Senatsverwaltung beantragt? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet: „Ja, für den Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße.“ Frage 4: Ist die Verkehrsrechtliche Anordnung für die geplante Entfernung der Parkspuren entlang des Tempelhofer Damms zwischen A100 und Ullsteinstraße für die Gesamtstrecke oder für Teilabschnitte bereits von der Senatsverwaltung erteilt? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet: „Ja, für den Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße für die „Strecke“. (Die Anordnung für die Kreuzungen mit Lichtsignalanlage erfolgt zusammen mit den verkehrstechnischen Unterlagen der Lichtsignalanlagen).“ Frage 5: Wie breit sollen neu angelegte Fahrradwege sein? (Bitte mit Begründung). Frage 6: Wie viele Fahrspuren werden zukünftig an welchen Abschnitten des Tempelhofer Damms zur Verfügung stehen? (Bitte mit Begründung). 3 Antwort zu 5 und 6: Das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) setzt neue Maßstäbe für die Stärkung des Radverkehrs. Dabei sollen Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen mit einem erschütterungsarmen, gut befahrbaren Belag in sicherem Abstand zu Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite, die ein Überholen im Radverkehr ermöglichen, errichtet werden. Der im MobGe BE vorgesehene und im Entwurf befindliche Radverkehrsplan dient der Konkretisierung der erforderlichen Ausbaustandards für die einzelnen Radverkehrsanlagen. Danach werden Radverkehrsanlagen für den Einrichtungsverkehr als Radwege bzw. geschützte Radfahrstreifen mit folgenden Breitenstandards kategorisiert: Radschnellverbindungen 3,00 m Vorrangnetz für den Radverkehr 2,50 m Basisnetz für den Radverkehr Regelmaß 2,30 m Mindestmaß 2,00 m Frage 7: Welche Auswirkungen erwartet der Senat a) für die anliegenden Gewerbetreibenden und b) für die Anwohner für den Fall, dass die vom Bezirksamt favorisierte Planung (siehe Infomaterial zur Veranstaltung am 04.11.2020, insbesondere Planungsprämissen auf Folie 11) umgesetzt wird und damit dann alle ca. 300 Parkplätze entlang des Tempelhofer Damms im Abschnitt zwischen A100 und Ullsteinstraße wegfallen sollen? Antwort zu 7: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat aufgrund der Zuständigkeit für den ruhenden Verkehr hierzu wie folgt geantwortet: „Am Tempelhofer Damm stehen in drei Parkhäusern hinreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Da parallel zur Einrichtung der Radverkehrsanlage im Gebiet Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird, erhöht sich der Fahrzeugumschlag im Bereich des ruhenden Verkehrs und die Auffindbarkeit von Parkraum für potentielle Kunden und Kundinnen. Nach allen Erfahrungen und den vorliegenden Evaluierungen aus anderen Städten profitiert der Einzelhandel von der sicheren Erreichbarkeit mit Fahrrädern messbar. Die Mehrheit der Anwohnenden besitzt keinen privaten PKW. Diese Mehrheit profitiert von den sicheren Radspuren, der besseren Erreichbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs und den besseren Querungsangeboten für den Fußverkehr. Die Errichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone rund um das betroffene Gebiet bevorzugt auch die Anwohnenden mit eigenem PKW über die Anwohnervignette. Sie sind damit gegenüber dem großen Anteil der gebietsfremden Dauerparker bevorteilt. Diese Parkraumbewirtschaftungszone befindet sich derzeit in der Abstimmung der Gremien und soll begleitend eingeführt werden. Zur Belieferung der Geschäfte, siehe auch Antwort zu Frage Nr. 1“ Frage 8: Wieso hat der Senat bei Beantwortung von Frage 4 der Anfrage Drs. 18/20435 (bezogen auf die Führung des Verkehrs am Tempelhofer Damm und Mariendorfer Damm nach der Sanierung) geantwortet, dass in 4 Abstimmung mit dem Bezirk je eine Parkspur je Richtung erhalten bleibt, obwohl die Planungsprämisse des Bezirks lt. Folie 11 des Infomaterials für die Veranstaltung vom 04.11.2020 und auch die Entwurfsplanung lt. Erörterungstermin vom 03.07.2019 (dort Seite 4) vorsieht, dass durchgängig der ruhende Verkehr im rechten Fahrbahnstreifen entfernt wird? Antwort zu 8: Die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20435 bezieht sich ausschließlich auf die Baumaßnahmen im nördlichen Teil des Tempelhofer Damms zwischen Platz der Luftbrücke und Borussiastraße. In diesem Abschnitt werden in den nächsten Jahren die Berliner Wasserbetriebe sowie alle weiteren Leitungsträger sowie die BVG umfangreiche Baumaßnahmen an ihren Anlagen vornehmen. Hierzu laufen derzeit die koordinierenden Planungen u.a. auch zur Straßenplanung nach der Wiederherstellung der Straßenflächen. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand werden in dem o.g. nördlichen Abschnitt Parkflächen im Straßenraum für den Erschließungs- sowie Liefer- und Versorgungsverkehr vorgesehen. Hier liegt seitens der Fragestellung eine Verwechselung zwischen den beiden Bauvorhaben Tempelhofer Damm Nord und Süd vor. Frage 9: Was wurde in den Jahren 2019 bis 2021 unternommen, um die Bürger in die Planungen mit einzubeziehen? Welche Impulse wurden dabei gesetzt und in die Planungen aufgenommen? An welcher Stelle regte sich Protest? Antwort zu 9: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet: „In den Jahren 2019 bis 2021 gab es für den Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße einen umfangreichen Beteiligungsprozess, der angefangen mit einer öffentlichen Auftaktveranstaltung, diversen Planungswerkstätten mit einzelnen Interessengruppen (Handel, Kinder- und Jugendliche, Menschen mit körperlichen Einschränkungen) einem mehrmals tagenden ehrenamtlichen Leitliniengremium, welches die Planungsschritte begleitete bis hin zu weiteren öffentlichen Informationsveranstaltungen mündete. Alle Veranstaltungen wurden dokumentiert und sind auf der Website des Bezirksamtes unter https://www.berlin.de/ba-tempelhofschoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt/aktuelles/#headline_1_5 abrufbar. Darüber hinaus wurde der zuständige Ausschuss Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt der der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempelhof-Schöneberg ebenso wie der bezirkliche FahrRat über den Fortgang der Planungsarbeiten informiert.“ Berlin, den 22.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Sind die Beobachtungen des Fragestellers zutreffend, dass der bereits mehrfach – zuletzt im Rahmen der Anfrage Nr. 18/26044 vom 07.01.2021 thematisierte – #Abbiegepfeil für #Rechtsabbieger auf die #Minna-Todenhagen-Brücke seit einigen Tagen nun erfreulicherweise realisiert ist und wenn ja, seit wann ist dieser in Betrieb und handelt es sich nun um die dauerhafte #Freischaltung desselben? Antwort zu 1: Ja. Die #verkehrsabhängige Steuerung an der #lichtsignalgesteuerten Einmündung #Rummelsburger Landstraße / Minna-Todenhagen-Straße wurde am 23.02.2021 dauerhaft in Betrieb genommen. Frage 2: Weshalb musste erst, wie in der letzten Anfrage mitgeteilt, eine langwierige Klärung der Finanzierung erfolgen, wo doch dafür Mittel im Haushalt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Verfügung stehen sollten? Antwort zu 2: Die Finanzierung der in Rede stehenden #Lichtsignalanlagen-Maßnahme erfolgte seitens des Bezirks aus Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die entsprechende Beauftragung der Signalbaufirma erfolgte abweichend vom Regelprozess, sodass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Generalübernehmer für die Lichtsignalanlagen-Infrastruktur nur indirekte Projektsteuerungsaufgaben hatten. Um das vorliegende Problem der fehlenden Zusatz-Beauftragung und Umsetzung der verkehrsabhängigen Steuerung als Teil des Gesamtvorhabens zu lösen, hat sich letztlich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr 2 und Klimaschutz ausnahmsweise bereit erklärt, die noch fehlenden Finanzmittel einzubringen. Frage 3: Aus welchem Kapitel/Titel wurde die Maßnahme bezahlt und welche Gesamtkosten sind seitens der Signalbaufirma Swarco Traffic Systems GmbH entstanden? Antwort zu 3: Der Bau der Lichtsignalanlage Rummelsburger Str. / Minna-Todenhagen-Str. (SOV) wurde durch das Bezirksamt beauftragt und gemäß der Darstellung in der Antwort zu Frage 2 finanziert. Die Kosten beliefen sich auf rd. 200.000 EUR brutto, die zusätzlichen Kosten für die Umsetzung der verkehrsabhängigen Steuerung auf rd. 4.400 EUR brutto. Frage 4: Da seitens des Senats bei diesem banalen Vorgang von einer „Vielzahl der Beteiligten“ berichtet wurde, welche Verfahrensschritte waren im konkreten Fall im Einzelnen und durch wen notwendig, ehe der Abbiegepfeil installiert werden konnte? (Bitte um Auflistung der Beteiligten, der einzelnen Schritte und der jeweiligen Daten) Antwort zu 4: Die mit der Frage verbundene Einschätzung, dass es sich hier um einen „banalen Vorgang“ handelt, wird vom Senat nicht geteilt. Die Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen Steuerung war nur ein Teil des Projekts; allein deren #Steuerungsablauf bedarf einer komplexen #10-phasigen Logik, die entwickelt, geprüft, getestet sowie programmiert werden musste. Der sogenannte Abbiegepfeil war bereits mit dem Neubau der Lichtsignalanlage installiert worden, wurde jedoch erst ansteuerbar durch die kürzlich in Betrieb gegangene verkehrsabhängige Steuerung. Bezogen auf den konkreten Fall ist aufgrund der Komplexität der Abläufe eine Auflistung der einzelnen Schritte und Beteiligten nicht möglich gewesen. Frage 5: Sieht die Senatsverwaltung hier künftig Optimierungsmöglichkeiten, etwa durch die Zusammenfassung von Verfahrensschritten, um zu einer Beschleunigung der Abläufe zu kommen? Antwort zu 5: Der Verfahrensablauf stellt sich – wie in der Antwort zu Frage 2 beschrieben – als Besonderheit dar, so dass daraus keine grundsätzlichen Schlussfolgerungen zum Prozessablauf beim Bau von Lichtsignalanlagen möglich sind. Gleichwohl zeigt der vorliegende Sachverhalt, dass bei einer Inanspruchnahme von Sonderfinanzierungen künftig nach Möglichkeiten für eine andere Ablauforganisation gesucht werden sollte. 3 Frage 6: Wie erklärt sich die „eingeschränkte Projektbearbeitung unter Pandemiebedingungen“ bei SenUVK? Gibt es keine Möglichkeiten des Homeoffice mit entsprechender technischer Ausstattung und wenn ja, warum nicht? Antwort zu 6: Selbstverständlich wurden die Arbeitsabläufe der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie des nachgelagerten Generalübernehmers für die Lichtsignalanlagen-Infrastruktur pandemiebedingt angepasst. Mobiles Arbeiten sowie die Umstellung auf einen digitalen Austausch wesentlicher Projektunterlagen sind Teil der ergriffenen Maßnahmen. Gleichwohl beziehen sich die pandemiebedingten Einschränkungen auf alle Beteiligten, wie z.B. den Bezirk, Planende und die Signalbaufirma. In der Praxis erleichtern bei konfliktbehafteten Sachverhalten Präsenztermine eine Lösungsfindung. Berlin, den 22.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die ersten drei in diesem Jahr geplanten Trainings für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste müssen leider ausfallen. Grund ist die anhaltende Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen. Da bei den #Mobilitätstrainings Hilfestellungen gegeben werden müssen, bei denen Abstand halten nicht möglich ist, hat sich die BVG im Sinne der Gesundheit von Teilnehmenden und Trainer*innen für eine Absage entschieden.
Über die weitere Planung ab Juni wird die BVG zu gegebener Zeit je nach Pandemie-Lage entscheiden und selbstverständlich rechtzeitig informieren.
Alle Termine und aktuellen Informationen zu den Mobilitätstrainings können Interessierte jederzeit auch auf BVG.de sowie im Call Center der BVG unter der Rufnummer (030) 19449 erhalten. Wertvolle Hinweise und Tipps für die Nutzung von Bus und Bahn mit #Mobilitätseinschränkungen gibt es auch im aktuellen Flyer „Berlin. #Barrierefrei 2021“, der auf BVG.de zum Download zur Verfügung steht. Berlin Barrierefrei.
Genau ein Jahr nach der #Entgleisung eines Zuges hat die zuständige Behörde einen #Untersuchungsbericht veröffentlicht. Es lag an einer defekten Weiche.
Es war ein spektakulärer #Unfall: Im April 2020 entgleiste eine S-Bahn nachts bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof #Berlin-Lichtenberg. Fotos zeigten, dass eine #Stahlstange im Fenster des Führerstandes steckte. Ein Mensch wurde verletzt, es entstand ein enormer #Sachschaden.
Genau ein Jahr danach hat die Bundesstelle für #Eisenbahnunfalluntersuchung nun einen Zwischenbericht vorgelegt. Ein Defekt an einer Weiche soll den Zug zum Entgleisen gebracht haben. Genau das hatte der Tagesspiegel bereits zehn Tage nach dem Unfall unter Verweis auf Technikexperten berichtet.
„Bei der Befahrung der doppelten #Kreuzungsweiche 350 versagte die Verriegelung innerhalb des Weichenantriebes, sodass es zur Aufhebung der Sperrwirkung des Antriebes und der #Verschlusseinrichtung an der Zungenvorrichtung kam“, heißt es nun in dem Zwischenbericht der Behörde.
Auch am Donnerstag gab es bei der #S-Bahn massive Probleme durch drei Signalstörungen in #Ostkreuz, in #Pankow und am #Grünauer Kreuz.
Am Donnerstagmorgen seit sechs Uhr gibt es eine #Signalstörung am Ostkreuz, dem wichtigsten Knotenpunkt im Berliner S-Bahn-Netz. Die Linien S3, S5, S7 und S75 sind betroffen. Die Expresszüge auf der S3 und die Verstärker auf der S5 fallen aus. Auf der S5 gibt es nur zwischen Hoppegarten und Wuhletal. Die S75 fährt derzeit nur zwischen Wartenberg und Warschauer Straße im 20-Minuten-Takt.
Im morgendlichen Berufsverkehr waren die Einschränkungen noch größer. Zudem gab es zwischen 6 und 8 Uhr eine weitere Signalstörung am Grünauer Kreuz. Am Vormittag fuhren die Linien S45, S46, S8, S85 und S9 zum Teil noch verspätet. Auch hier hatte es morgens viele Zugausfälle gegeben. Die Linien S2 und S8 wurden durch eine dritte Signalstörung in …
Die #S-Bahnlinie 2 soll den Wohnungsboom in Pankow auffangen. Ein zweites Gleis nach #Bernau kommt aber erst im nächsten Jahrzehnt.
Berlin. Für #Eisenbahnerverhältnisse sind die #Zeitabläufe durchaus noch im Rahmen. Und dass der zweigleisige Ausbau der Strecke für die S-Bahnlinie #S2 zwischen dem Norden Pankows und Bernau erst nach 2030 erfolgt, liegt vor allem an politischen Entscheidungen. Dies sind nur zwei Aussagen des Berliner Bahn-Bevollmächtigten Alexander #Kaczmarek in einer Video-Konferenz mit Bürgern, die gefühlte Schwierigkeiten bei der Verkehrsplanung bestätigt hat.
#Siemensbahn ist wichtiger als zweites Gleis für den Norden Pankows Auf Einladung des Pankower SPD-Bundestagsabgeordneten Klaus #Mindrup sprach Kaczmarek Klartext zu dem #Infrastrukturprojekt, das eigentlich schon in den 2010er Jahren beschlossen war. „Aber es wurden politisch andere Prioritäten gesetzt“, betonte der Konzernbevollmächtigte. Vorrang bekommen habe zum Beispiel ein zweites Gleis für die Linie #S5 nach #Strausberg – ebenso die Anbindung von Werksstandorten für die Ausschreibung des Berliner S-Bahnrings. Auch die #Wiederbelebung der Siemensbahn habe einen deutlichen höheren Status zugesprochen bekommen.
Christian Masilge ist zufrieden: »Das Fahrzeug tut, was es soll.« Der Leiter der #Schiffbau-Versuchsanstalt Potsdam lehnt mit Dreitagebart und weißem Hemd an der Stahlwand des hauseigenen Testkanals.
Es riecht nach Schmieröl und Metall. Links und rechts vom #Becken verlaufen schmale Gänge mit knarzenden Holzplanken, über der 280-Meter-Rinne thront eine fahrbare #Kommandobrücke. Die Halle ist Masilges zweites Wohnzimmer. Hier forschen er und sein Team an der #maritimen Zukunft.
Durch staubige Fenster fällt Licht aufs Wasser und beleuchtet ihren Stolz, ein signalgelbes #Minischiff, das sanft über die Oberfläche driftet, dabei Kurs hält und simulierte Windböen ausgleicht. Ganz allein.
»Wir sind schon jetzt in der Lage, ohne mechanische Verbindung bestimmte #Manöver zu fahren. Das ist ein großer Schritt«, erklärt der 61-Jährige. Masilge leitet das Projekt »#A-Swarm« und will damit die #Citylogistik von Metropolen wie Berlin revolutionieren. »Städte mit Wasser nutzen diesen #Transportweg kaum. Gleichzeitig sind die Straßen überfüllt. Diese freien Kapazitäten wollen wir autonom …
Frage 1: Wie hoch sind die Anteile der Straßen in Marzahn-Hellersdorf mit ausgebauten Fußwegen (aufgeteilt in ein und beidseitig) und zu welchem Anteil sind die vorhandenen #Fußwege#barrierefrei? Bitte nach Ortsteilen aufgliedern. Antwort zu 1: Hierzu kann das Straßen- und Grünflächenamt (#SGA) des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf keine Aussage treffen, da im SGA diese Informationen so nicht erfasst werden. Frage 2: An welchen Orten in Marzahn-Hellersdorf bestehen Planungen zum Ausbau der Fußwege und mit welchem Zeithorizont? Bitte nach Ortsteilen aufgliedern. Antwort zu 2: Das #Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „Aktuell sind für das Jahr 2021 folgende Sanierungen oder Neubauten von Fußwegen in Marzahn-Hellersdorf aus dem Gehwegprogramm geplant: 2 Hellersdorf, #Mahlsdorf Nord: Markgrafenstraße 1-8, Neubau Gehweg Uckermarkstraße, von Heinrich-Grüber-Straße bis Am Baltenring, Neubau Gehweg Hörselbergstraße, von Giesestraße bis Wodanstraße, Gehwegneubau Ostseite Biesdorf, Marzahn-Süd: Gerstenweg, von Roßlauer Straße bis Wendehammer, Gehwegbau Schackelsterstraße, von Wulkower Straße bis Weidenbruch, Gehwegbau Marzahn-Nord, Marzahn-Mitte: Blumberger Damm, von Rudolf-Leonhardt-Straße Richtung Landsberger Allee, Neubau Gehweg AdK/ Blenheimstraße, Sanierung Gehweg Gehweg/Treppe Pölchaustraße, Umbau am Übergang Ringenwalder Straße/ Marzahner Promenade, Gehweginstandsetzung Kaulsdorf-Süd, Mahlsdorf-Süd: Hultschiner Damm Gehweg Westseite, Lückenschlüsse Gehweg Eschenstraße, Neubau Gehweg Neuenhagener Straße von Dirschauer Straße bis Neuenhagener Str. 45, Neubau Gehweg I-Planungen 2021 Mahlsdorf: Fertigstellung der Pilgramer Straße von Alt-Mahlsdorf bis Straße 48 Hellersdorf: Baubeginn der Hellersdorfer Straße von Neue Grottkauer Straße bis Alte Hellersdorfer Straße“ Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat von 2012 bis 2020 an 168 Stellen die Borde barrierefrei abgesenkt. Die Kosten betrugen 1,081 Mio. €. Für das Jahr 2021 sind 25 Maßnahmen angemeldet. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 150.000,00 €. Frage 3: Wo bestehen in Marzahn-Hellersdorf aus Sicht des Senats bezüglich der Fußwege Defizite? Bitte nach Ortsteilen aufgliedern. Antwort zu 3: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit: „In allen Ortsteilen bestehen bzgl. der Fußwege Defizite. Jedoch ist das Defizit im Siedlungsgebiet wesentlich höher, weil vielfach gar kein Gehweg vorhanden ist. Ein Abbau der Defizite ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht möglich.“ 3 Der Senat bestätigt, dass Defizite bestehen; er hat allerdings bezüglich der Beurteilung von Fußwegen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf keine Zuständigkeit und keine Kontrollfunktion. Berlin, den 20.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz