Montage am Mittwoch, den 30.03.2022, zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr
Die #Bauarbeiten zum Ersatz der bestehenden #Fußgängerbrücke#Schmöckwitzwerder über den #Oder-Spree-Kanal im Bezirk Treptow-Köpenick gehen voran: Am Mittwoch, den 30.03.2022, wird der etwa 40 Meter lange Stahlüberbau eingehoben. Der neue Stahlüberbau über den Oder-Spree-Kanal, die sogenannte #Kanalbrücke, wird zunächst per #Wasserstraße über den Oder-Spree-Kanal antransportiert. Das 70 Tonnen schwere Brückenteil wird dann mit einem #Schwerlastkran auf die bereits hergestellten Widerlagerpfeiler gesetzt.
Frage 1: Wie viele #Straßenlaternen gibt ist aktuell in Berlin? a. Wie viele davon sind aktuell defekt? Antwort zu 1: Aktuell werden ca. 215.000 #Lichtpunkte mit 225.000 #Leuchten betrieben. Von diesen sind aktuell 1.600 Leuchten infolge von #Störungen nicht in Betrieb. Darüber hinaus sind ca. 5.100 Leuchten nicht im #Regelbetrieb, hier wird die Verkehrssicherheit mittels Provisorien, #tagbrennenden Leuchten oder #funktionierenden Leuchten mit Beschädigungen sichergestellt. Frage 2: Welche Lampen (Leuchtmittel) werden nach Kenntnis des Senats in Berliner Straßenlaternen eingesetzt? a. Wie viele Straßenlaternen werden mit den unterschiedlichen Lampen jeweils circa betrieben? Antwort zu 2: Im Bestand der öffentlichen Beleuchtung sind aktuell 24.000 #Gasleuchten und 201.000 elektrisch betriebene Leuchten. Lampen der Elektrobeleuchtung sind #Natriumdampflampen (Anteil 38 Prozent), Leuchtstoff- und #Kompaktleuchtstofflampen 2 (Anteil 28 Prozent), #LED-Leuchtmittel und #LED-Leuchten (Anteil 23 Prozent), Halogenmetalldampflampen (Anteil 10 Prozent) und #Quersilberdampflampen (Anteil 1 Prozent). Leuchtmittel der Gasleuchten sind ausschließlich Gasglühkörper. Frage 3: In welchem #Lichtspektrum leuchten die unterschiedlichen Lampen? Antwort zu 3: Das Spektrum des Lichtes im sichtbaren Bereich hat eine Wellenlänge von ca.450nm bis 700nm. Das jeweilige Spektrum kann je nach Hersteller des Leuchtmittels variieren. Die LED-Leuchten sowie Leuchten mit #Halogenmetalldampflampen haben vorwiegend eine Lichtfarbe von 3.000 Kelvin. Leuchten mit Natriumdampflampen von 2.000 Kelvin, Gasleuchten von ca. 2.700 Kelvin. Frage 4: Wie viele Straßenlaternen mit Quecksilberdampflampen sollen nach Kenntnis des Senats in diesem Jahr mit einem anderen Leuchtmittel ausgestattet werden? a. Welche Lampen werden dabei in wie vielen Straßenlaternen neu eingesetzt? b. Bis wann sollen alle Quecksilberdampflampen erneuert werden? Frage 5: War das erzeugte Lichtspektrum ein Kriterium oder eine technische Spezifikation bei Beschaffungsvorgängen für Straßenlampen durch oder im Auftrag des Senats seit 2016? a. Welches Lichtspektrum wurde dabei bei den einzelnen Beschaffungsvorgängen zur Vorgabe gemacht? b. Wie viele Lampen wurden jeweils beschafft? Antworten zu 4 und 5: Im Rahmen der turnusmäßig stattfindenden Wartung werden bei konventionellen Leuchten die Leuchtmittel bei Erfordernis typengleich ersetzt. Ausgenommen hiervon sind die Leuchten mit Quecksilberdampflampen, hier wird jeweils der Ersatz der Leuchten durch LED-Leuchten bzw. der Ersatz der Lampen durch LEDSubstitute geprüft, da die Leuchtmittel nicht mehr gehandelt werden. Eine Prognose zum Ausfall der vorhandenen Quecksilberdampflampen ist nicht möglich. Die Beschaffung der Materialien für Wartungsleistungen sind Leistungen des Generalübernehmers der Beleuchtung Stromnetz Berlin GmbH. Bei der Beschaffung von LED-Leuchten zur Modernisierung der Beleuchtung gelten in Bezug auf die Lichtfarbe die Vorgaben des Lichtkonzeptes. Im Mittel wurden pro Jahr ca. 10.000 Leuchten beschafft. 3 Frage 6: Bei welchen Grünanlagen in Berlin findet nach Kenntnis des Senats keinerlei künstliche Beleuchtung statt? Frage 7: Bei welchen Grünanlagen in Berlin findet nach Kenntnis des Senats eine künstliche Beleuchtung statt? a. Bei welchen Grünanlagen kommen dabei ausschließlich oder überwiegend halbhohe Laternen zur bodennahen Beleuchtung zum Einsatz? Frage 8: Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind? Antwort zu 6, 7 und 8: Zu unbeleuchteten Grünanlagen liegen keine Statistiken vor. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 18/13809 und 18/17578 verwiesen. Masthöhen unterhalb von 3 Metern werden aufgrund von Vandalismusschäden weder im Straßenland noch in Grünanlagen empfohlen. Zur Beleuchtung von Grünanlagen sind Festlegungen im Lichtkonzept von Berlin enthalten: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml Im Rahmen eines Pilotprojekts soll in der Neuköllner Hasenheide ein sogenanntes Mitlaufendes Licht‘ im Zuge einer Hauptverbindung der Fuß- und Radwege umgesetzt werden. Das Prinzip unterscheidet sich von bisherigen Beleuchtungsanlagen insofern, als dass die Leuchten miteinander kommunizieren und mit moderner Sensortechnik ausgestattet werden. Erkennt ein solcher Radarsensor (Reichweite bis zu 100 m) eine Bewegung, kann er sowohl den Ort, die Geschwindigkeit und die Größe des sich bewegenden Objekts registrieren. Daraus ermittelt die Anlage, ob es sich um eine Wegenutzerin oder ein Wegenutzer handelt und welche Leuchten auf dem prognostizierten Weg liegen und diese Leuchten entsprechend schalten. Hat die Person den beleuchteten Bereich verlassen, dimmt die Anlage nach einer gewissen Abklingzeit wieder auf das vorherige Level. Auf diesem Wege kann die nötige Energie für den Betrieb der (voraussichtlich) 20 W-LED-Leuchten (im Vergleich: 70 W je Leuchte in der bisherigen Anlage) weiter gesenkt werden. Gleichzeitig wird erwartet, dass gerade in den frühmorgendlichen Stunden Wochentags der 4 Einfluss der Lichtverschmutzung auf die Insekten in naturnahen Bereichen und Grünanlagen stark verringert wird. Berlin, den 11.03.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Frage 1: Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) sollen in diesem Jahr umgesetzt werden? (Bitte Angabe nach Bezirken.) Antwort zu 1: Für folgende Fußgängerüberwege wurde in diesem Jahr im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft bereits eine Mittelzusage für die Fertigstellung der Maßnahme erteilt: Mitte Hannoversche Straße/Hessische Straße Mitte Hannah-Arendt-Straße/Gertrud-Kolmar-Straße Mitte Michaelkirchplatz/Legiendamm Mitte Grenzstraße/Neue Hochstraße Friedrichshain-Kreuzberg Schlesische Straße/Cuvrystraße Pankow Meyerbeerstraße/Smetanastraße Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße Pankow Hauptstraße/Goethestraße Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße Pankow Buchholzer Straße/Charlottenstraße Marzahn-Hellersdorf Glauchauer Straße/Klingenthaler Straße Marzahn-Hellersdorf Jaques-Offenbach-Platz Lichtenberg Sewanstraße östlich B.- Grzimek-Schule Reinickendorf Heinsestraße 41 Reinickendorf Buddestraße/Königsweg Reinickendorf Titiseestraße/Waldshuter Zeile 2 Nach Vorlage des beschlossenen Haushaltes für das Jahr 2022 voraussichtlich im Frühsommer kann in Abhängigkeit des Mittelansatzes des Haushaltstitels 0730 52121 entschieden werden, für welche weiteren Fußgängerüberwege und sonstigen #Querungshilfen noch Mittelzusagen erteilt werden können. Frage 2: Welche FGÜ sind aktuell angeordnet worden, befinden sich aber noch nicht in der Umsetzung? (Bitte Angabe nach Bezirken.) Antwort zu 2: Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße Mitte Schiffbauerdamm/Albrechtstraße Mitte Schulzendorfer Straße/Kunkelstraße Friedrichshain-Kreuzberg Lausitzer Straße und Reichenberger Straße Friedrichshain-Kreuzberg Möckernstraße/Obentrautstaße Friedrichshain-Kreuzberg Friedenstraße/Koppenstraße Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberger Straße/Singerstraße Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Liegnitzer Straße Pankow Conrad-Blenkle-Straße/Rudi-Arndt-Straße Pankow Am Friedrichshain/Virchowstraße Pankow Bucher Chaussee/Hofzeichendamm Pankow Roelckestraße/Streustraße Pankow Pistoriustraße/Mirbachplatz Pankow Schivelbeiner Straße/Seelower Straße Pankow Blankenfelder Straße/Chatronstraße Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Johannisberger Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10 Charlottenburg-Wilmersdorf Wintersteinstraße 24 Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Sodener Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Eisenzahntraße/Hohenzollerndamm Charlottenburg-Wilmersdorf Fontanestraße/Auerbacher Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Fontanestraße 15 Spandau Wilhelmstraße 28 Steglitz-Zehlendorf Finckensteinallee/Baseler Straße Neukölln Lipschitzallee/Wildmeisterdamm Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel Marzahn-Hellersdorf Marzahner Promenade Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße Reinickendorf Reginhardtstraße 172 Reinickendorf Schönfließer Straße/Gollanzcstraße 3 Frage 3: Welche FGÜ konnten in 2020 und 2021 umgesetzt werden? (Bitte Angabe nach Bezirken.) Antwort zu 3: Im Jahr 2020 wurden folgende Fußgängerüberwege fertig gestellt: Mitte Habersaathstraße 15 Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße Pankow John-Schehr-Straße 38 Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34 Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Well-Straße Steglitz-Zehlendorf Curtiusstraße/Baseler Straße Tempelhof-Schöneberg Ringstraße/Kurfürstenstraße Neukölln Wildhüterweg/Am Eichenquast Neukölln Marienhofer Weg 22 Treptow-Köpenick Groß-Berliner Damm/Abram-Joffe-Straße Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg Reinickendorf Bernauer Straße 29 Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße Im Jahr 2021 konnten folgende Fußgängerüberwege umgesetzt werden: Mitte Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke Mitte Berolinastraße 8 Pankow Dunckerstraße/Stargarder Straße Pankow Pölnitzweg bei der Zufahrt zum Ludwig-HofmannQuartier Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44 Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße Neukölln Maybachufer/Bürknerstraße Reinickendorf Dianastraße 44 Reinickendorf Berliner Straße 105 Reinickendorf Wittenauer Straße/Michelbacher Zeile Zum Teil finden bei den genannten Maßnahmen 2022 noch Restarbeiten statt.
Berlin, den 10.03.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Welche #Straßen, #Wege und #Plätze wurden im Sinne des „Ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes“ in den vergangenen 12 Monaten #umgebaut (bitte aufgeschlüsselt nach Bezir- ken seit Inkrafttreten des Gesetzes am 9. Februar 2021)?
Autos, Busse, Radler und #Fußgänger kommen nicht mehr über die #Elsenbrücke, weil sie seit dem frühen Montagmorgen #gesperrt ist. Sensoren haben eine erhebliche Durchbiegung gemessen. Das könnte eine länger andauernde #Sperrung bedeuten. Die seit Montagmorgen gesperrte Elsenbrücke zwischen Friedrichshain und Treptow hat sich offenbar erheblich durchgebogen. Wie der Sprecher der #Senatsverkehrsverwaltung, Jan Thomsen, dem rbb sagte, hatten in der Nacht die #Messanlagen an der Brücke angeschlagen. Es sei eine unerwartet hohe Durchbiegung gemessen worden. Offenbar sei im Inneren der Brücke, wo sich #Stahlseilbündel befinden, etwas gerissen. Das werde nun von Statikern geprüft.
Frage 1: Laut eines Planfeststellungsbeschlusses soll am südlichen Knotenpunktarm in der #Michael-Brückner-Straße eine sichere und bequeme, direkte, #ebenerdige und #barrierefreie#Querungsmöglichkeit geschaffen werden. Aus diesem Grund ist die #Sanierung des #Fußgängertunnels nicht mehr vorgesehen. Wurde vor diesem Hintergrund bereits geprüft, ob die #Fußgängerunterführung ggf. einer anderen Nutzung zugeführt werden kann? Welche alternativen Nutzungen werden bisher geprüft? Mit welchem Ergebnis? Antwort zu 1: Gemäß Planfeststellungsbeschluss für die „#Verkehrslösung #Schöneweide von #Schnellerstraße bis #Sterndamm / #Südostallee“ vom 26.08.2021 mit der neuen #Straßenbahnführung in Verlängerung der #Brückenstraße am Knotenpunkt mit der B 96 a wird beim Umbau der #Lichtzeichenanlage die bisher fehlende 4. Fußgängerfurt errichtet und barrierefrei hergestellt. Somit hat die Fußgängerunterquerung aus verkehrlicher Sicht keinerlei Funktion mehr. Es wurde die Nutzung als #Fahrradabstelleinrichtung geprüft, s. Antwort auf Frage 2. Frage 2: Wurde bereits die baulich-technische Eignung der Tunnelanlage für eine zukünftige Nutzung als Fahrradabstelleinrichtung untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Frage 3: Sind dahingehend mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick bereits Abstimmungsgespräche erfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2 Antwort zu 2 und 3: Ja, im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfte die GB infraVelo GmbH, ob eine Nachnutzung des Fußgängertunnels Schöneweide als gesicherte Fahrradabstellanlage (Fahrradparkhaus) unter Berücksichtigung der gewinnbaren Fahrradabstellplätze und wirtschaftlicher Gesichtspunkte sinnvoll realisierbar wäre. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass aufgrund der Tunnelbreite und -höhe 128 Stellplätze errichtet werden könnten. Hingegen stünden beim ebenerdigen Verschließen der Tunnelzugänge beidseitig der Michael-Brückner-Straße allein im Bereich der vorhandenen Tunnelüberdachungen insgesamt rd. 350 Stellplätze zur Verfügung. Das Sicherheitsgefühl in der Fußgängerunterführung ist durch die schlechte Einsehbarkeit negativ beeinträchtigt. Eine notwendige Zugangssperre würde die Einsehbarkeit zusätzlich verschlechtern. Die dauerhafte Besetzung mit Servicepersonal rund um die Uhr ist aufgrund der geringen Kapazität wirtschaftlich nicht vertretbar. Ferner ist die Tiefenlage für die Nutzung als Fahrradparkhaus negativ zu bewerten. Fahrräder müssten über eine neu herzustellende Rampe geschoben werden, wobei aufgrund der erheblichen Längsneigung der Rampe die Nutzung von Lasten- und Spezialrädern nahezu ausgeschlossen wäre. Die vorhandenen Aufzüge stellen bedingt durch die geringen Abmessungen keine sinnvolle alternative Zuwegung dar. Das Bezirksamt hat zudem mitgeteilt, dass es weder über die fachlichen, die personellen und finanziellen Ressourcen verfügt, dieses Tunnelbauwerk zu unterhalten oder einer anderen Zweckbestimmung zuzuführen. Zudem ließe es sich nicht in die gemeinsam mit dem Senat und der Deutschen Bahn vorgesehenen Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen am Bahnhof Schöneweide integrieren und stellt schon in der heutigen Form ein großes städtebauliches Konfliktpotenzial dar. Frage 4: Welche rechtlichen Grundlagen müssten herangezogen werden, um eine Sondernutzung des Fußgängertunnels am Bahnhof Schöneweide zu ermöglichen? Frage 5: Wurde die unterirdische Verkehrsfläche der Anlage bereits entwidmet, um eine alternative Nutzung rechtssicher zu ermöglichen? Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Frage 7: Welche Bemühungen gab es, für eine geänderte Nutzung einen Verantwortlichen Betreiber zu finden? Antwort zu 4, 5 und 7: Einschlägige Erfahrungen u.a. der Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG) bei der Vermarktung unterirdischer Flächen haben gezeigt, dass an Flächen ohne eine direkte Anbindung an ein unterflächiges Verkehrsmittel und ausreichende Publikumsfrequentierung kein Interesse besteht. Seitens der Senatsverwaltung und des Bezirkes werden auf Grund der fehlenden verkehrlichen Funktionen, der nachteiligen städtebaulichen und denkmalschutzgerechten Integration in die Bahnhofs- und Vorplatzgestaltungen neben den bereits benannten Nachteilen für ein objektives und subjektives Sicherheitsgefühl sowie der Fragen von Sanierungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie rechtlichen Unwägbarkeiten und Hürden für eine 3 private Nachnutzung durch Dritte diesbezüglich keine Anstrengungen bzw. Initiativen unternommen. Senatsverwaltung und Bezirk gehen daher einvernehmlich von einem Rückbau und einer Verfüllung des Fußgängertunnels als wirtschaftlich und stadtverträglich günstigste Lösung aus. Frage 6: Wurde für den Umbau bereits ein Bauantrag nach der Berliner Bauverordnung bei der bezirklichen Bauaufsichtsbehörde gestellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Nein, siehe Antwort zu Frage 2. Frage 8: Gibt es seitens der Senatsverwaltung Überlegungen, den zuständigen Bezirk, im Rahmen der bezirklichen Tourismusförderung, mit Mitteln zu unterstützen, den Tunnel als kulturelles und touristisches Aushängeschild unter dem Motto „Dit is Berlin!“ auszuweisen? Antwort zu 8: Aus den vorgenannten Gründe gibt es seitens des Senats keine Überlegungen zur Förderung, auch sieht der Senat keine Möglichkeiten einer Weisung gegenüber dem Bezirk. Diese wäre fachlich und wirtschaftlich nicht zu begründen, zumal die fachlich zuständigen Bereiche des Bezirkes eine solche Idee nicht in Betracht ziehen. Berlin, den 22.11.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Verfolgt der Senat weiterhin das Ziel, die #Schönhauser Allee zu einem #Einkaufs-Boulevard zu entwickeln und die vielfältigen verkehrlichen Konflikte zu beseitigen?
„Bei Rot bleibe stehn, bei Grün kannst du gehn“. Das lernte schon früh jedes #DDR-Kind in der Schule. Und auch die westdeutschen Dreikäsehoch trällerten ab Ende der 1970er-Jahre das #Rolf-Zuckowski-Lied: „Bei Rot halt an und denk daran: Bei Grün, da darfst du gehn.“
Zwischenauswertung des Verkehrsversuchs zeigt hohe Attraktivität für Nutzerinnen und Nutzer – Senatsverwaltung und Bezirk entwickeln gemeinsames Konzept
Auf der #Friedrichstraße soll es zwischen #Französischer und #Leipziger Straße auch künftig keinen #Autoverkehr mehr geben. Darauf haben sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und der Bezirk Mitte verständigt. Der #autofreie#Verkehrsversuch, der Ende August 2020 begann und Ende Oktober 2021 endet, ist nach den Ergebnissen einer Zwischenauswertung erfolgreich verlaufen und bildet die Grundlage für die sogenannte #Teileinziehung dieses Abschnitts der Friedrichstraße. Die SenUVK wird die Teileinziehung (das Schließen einer Straße für bestimmte Verkehrsarten) beim Bezirk Mitte beantragen. Auch während dieses Verfahrens, das voraussichtlich rund sechs Monate dauern wird, bleibt die Friedrichstraße #autofrei (auf Grundlage des § 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO).
Berlin. Wer in #Spandau als #Fußgänger oder #Radfahrer die #Spree überqueren will, soll dafür in Zukunft eine zusätzliche Möglichkeit bekommen: Ab Anfang 2024, so der derzeitige Zeitplan, soll mit dem Bau einer Brücke am #Sophienwerderweg auf Höhe des #Grützmachergrabens begonnen werden. Sie entsteht als Teil des Ausbaus vom #Spree-Rad- und Wanderweg zwischen #Schloss Charlottenburg und der #Altstadt Spandau. Wie Mike Schlaich vom mit der Planung beauftragten Büro Schlaich Bergermann Partner sagte, soll es eine moderne, zeitgemäße Brücke werden, bei der zugleich auf sparsamen Umgang mit Ressourcen geachtet wird.