Straßenverkehr: Wann wird die Schönhauser Allee zum Boulevard?, aus Senat

Frage 1:
Verfolgt der Senat weiterhin das Ziel, die #Schönhauser Allee zu einem #Einkaufs-Boulevard zu entwickeln
und die vielfältigen verkehrlichen Konflikte zu beseitigen?


Antwort zu 1:
In den derzeit noch gültigen Richtlinien der #Regierungspolitik 2016-2021 ist unter anderem
festgehalten, dass sich der Senat für die Umverteilung des #Straßenraumes zugunsten des
#Umweltverbundes, Erhaltung von Einzelhandel und Geschäftsstraßen, Erhöhung der
Barrierefreiheit im Straßenraum (Gehwegsanierung) sowie Wiedergewinnung von
Straßen, Plätzen und Orten einsetzt. Dies gilt auch für die #Hauptverkehrsstraßen im Land
Berlin und somit auch für die #Schönhauser Allee.
Das Bezirksamt Pankow plant konkret, mit Unterstützung des GB infraVelo GmbH, im
Rahmen der Umverteilung des Straßenraumes im nächsten Jahr die Einrichtung eines
geschützten #Radfahrstreifens auf dem rechten Park-/ Fahrstreifen der Schönhauser Allee
(1. Bauabschnitt zwischen #Eberswalder Straße/Danziger Straße und #Gleimstraße/
Stargarder Straße). Durch die Trennung von Rad- und #Fußverkehr werden dann die
Konflikte zwischen diesen beiden Verkehrsarten im Seitenraum reduziert bzw. vermieden.
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Die zukünftige Radverkehrsführung verbessert zudem die Sichtverhältnisse zwischen
Radfahrenden und Kraftfahrzeugen erheblich, da der Radverkehr nicht mehr hinter
parkenden Kraftfahrzeugen geführt werden wird. Gefahren beim Rechtsabbiegen von der
Schönhauser Allee in die Nebenstraßen können somit ebenfalls erheblich reduziert
werden.
Durch die konkrete Umverteilung des Straßenraums zugunsten des Rad- und Fußverkehrs
kann zudem der Seitenraum in Zukunft besser genutzt werden, was u. a. dem
Einzelhandel vor Ort zugutekommen wird.
Frage 2:
Wie und wann beabsichtigt der Senat das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur
Mobilitätsgewährleistung“, insbesondere zum Schutz des Fußverkehrs, in der Schönhauser Allee
umzusetzen?
Antwort zu 2:
Für die Schönhauser Allee ist geplant, eine Radverkehrsanlage (protected bike lane) auf
der Fahrbahn anzulegen. In diesem Zuge kann die Fußverkehrssituation verbessert
werden, da der derzeit vorhandene Bordradweg den Gehwegflächen zugeschlagen
werden kann. Breitere Gehwege und eine deutliche Trennung des Rad- und Fußverkehrs
stellen zugleich eine Konfliktentschärfung zwischen den unterschiedlichen
Verkehrsteilnehmenden dar, so dass die Situation für alle deutlich verbessert wird.
Insgesamt wird der Straßenraum der Schönhauser Allee durch die Maßnahmen zugunsten
des Umweltverbundes umverteilt.
Frage 3:
Wie und wann beabsichtigt der Senat das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur
Mobilitätsgewährleistung“, insbesondere mit dem Ziel einer sicheren Führung des Radverkehrs auf der
Fahrbahn, in der Schönhauser Allee umzusetzen?
Antwort zu 3:
Eine sichere Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn soll nach Möglichkeit durch die
Einrichtung einer geschützten benutzungspflichtigen Radverkehrsanlage im Bereich der
bisherigen Parkstreifen gewährleistet werden. Die Planung für den Abschnitt zwischen den
Kreuzungen Eberswalder/Danziger Straße und Gleimstraße/Stargarder Straße wird im
Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durch die GB
infraVelo GmbH und den Bezirk Pankow vorgenommen und läuft derzeit. Die Ausführung
soll nach derzeitigem Stand im Sommer 2022 beginnen und im Herbst 2022
abgeschlossen sein. Die neue Radverkehrsanlage soll ausreichend breit zum sicheren
gegenseitigen Überholen von Radfahrenden sein und vor regelwidrigem Halten und
Parken von Kraftfahrzeugen geschützt werden.
Frage 4:
Wie soll zukünftig das Halten und Parken in der Schönhauser Allee organisiert werden, insbesondere im
Hinblick auf die Belieferung des örtlichen Einzelhandels?
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Antwort zu 4:
Hierzu teilt das Bezirksamt Pankow mit:
„Die Belieferung des Einzelhandels, der Gastronomie und auch der Anwohnerinnen und
Anwohner soll weiterhin durch Ladezonen ermöglicht werden. Durch die GB infraVelo
GmbH wurden die Geschäfte des Einzelhandels und die Gastronomie hinsichtlich der
Frage des Be- und Entladens beteiligt. Die Rückläufe dieser Beteiligung sollen bei der
konkreten Planung der Ladezonen berücksichtigt werden. Die konkrete Lage der
zukünftigen Ladezonen steht aktuell noch nicht fest.“
Frage 5:
Welche Veränderungen bei der Führung der Straßenbahn und der Anordnung der Haltestellen sind in der in
der Schönhauser Allee vorgesehen?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt das Bezirksamt Pankow mit:
„Im Rahmen der Radverkehrsmaßnahme wird die Straßenbahnführung nicht verändert.
Der Umfang möglicher Veränderungen an den Haltestellen selbst wird erst im Rahmen der
noch anstehenden Entwurfsplanung geprüft.“
Frage 6:
Wie ist der jeweilige Planungsstand für die einzelnen Abschnitte der Schönhauser Allee? (Bitte die einzelnen
lokalen Planungsabschnitte nebst Zeitplan für Planung, Bau und Fertigstellung benennen)
Frage 7:
Trifft es zu, dass als erste, modellhafte Umgestaltung der Abschnitt zwischen Gleimstraße/Stargarder Straße
und Schivelbeiner Straße/Wichertstraße geplant und umgebaut wird? Wie sieht der Zeitplan für diesen
Abschnitt aus?
Antwort zu 6 und 7:
Gegenstand des 1. Bauabschnitts ist der Bereich zwischen Eberswalder Straße/Danziger
Straße und Gleimstraße/Stargarder Straße. Die Ausführung soll im Sommer 2022
beginnen und im Herbst 2022 abgeschlossen sein.
Für den Bereich der Schönhauser Allee Brücke liegt der Planungsstand einer Vorplanung
vor. In Abhängigkeit zu den ausstehenden Ergebnissen der weiteren Planungsphasen ist
ein Baubeginn für das Jahr 2025 und eine Fertigstellung für das Jahr 2031 vorgesehen.
Frage 8:
Sollen die sogenannten Parklets aus der Schönhauser Allee entfernt oder versetzt werden, was ist mit den
Bauwerken geplant?
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Antwort zu 8:
Derzeit sind in der Schönhauser Allee insgesamt vier Parklets vorhanden:
Zwei Parklets wurden im Zuge der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im
bundesweiten Wettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ gefertigt und aufgestellt (vor
den Schönhauser Allee Arcaden, Schönhauser Allee 80, und Blumen Café, Schönhauser
Allee 127). Diese Parklets sind mit Fahrradabstellanlagen ausgestattet. Für diese Parklets
besteht eine Zweckbindefrist von fünf Jahren, die nach dem Ende des
Bewilligungszeitraums am 31. Oktober 2019 begann. Demzufolge sind die Parklets im
Sinne des Förderziels einzusetzen, so dass auch die Radbügel nicht entfernt werden
dürfen. Ein Versatz der Parklets ist nur in Absprache mit dem Fördermittelgeber möglich.
Zwei weitere Parklets wurden zusätzlich, außerhalb des Projektgebietes aufgestellt
(Schönhauser Allee Höhe Hausnummer 58a [Kinderkunstgalerie Klax]). Diese sind nicht
Teil des Förderprojektes, das Land Berlin kann über den Standort der Parklets jederzeit
frei entscheiden.
Drei der vier Parklets in der Schönhauser Allee müssen – so teilt das Bezirksamt Pankow
mit – im Zuge der Umsetzung der Radverkehrsmaßnahme abgebaut oder versetzt werden.
Bezirk und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stehen hierzu im
Austausch.
Frage 9:
Plant der Senat für die Schönhauser Allee eine einheitliche Zuständigkeit für den Senat oder den Bezirk, um
so Reibungsverluste und weiteren Zeitverzug beim Umbau zu vermeiden?
Antwort zu 9:
Im Rahmen des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetztes (AZG) sind die Zuständigkeiten
zwischen Senat und Bezirk über den allgemeinen Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG zu
§ 4 Abs. 1 Satz 1) geregelt.
Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz steht im benannten Projekt über die GB infraVelo GmbH (eine
Tochtergesellschaft der landeseignen Grün Berlin GmbH) im engen Austausch mit den
planenden Stellen des Bezirkes Pankow. Inwieweit eine Änderung der Zuständigkeiten in
der neuen Legislatur erfolgen soll, ist noch nicht entschieden.
Berlin, den 22.11.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

www.berlin.de