Frage 1:
Wie viele Sekunden #Grünphase gelten allgemein als ausreichend, um eine Straße zu überqueren?
Antwort zu 1:
In den bundesweit einheitlichen Richtlinien für #Lichtsignalanlagen (#RiLSA) wird eine
#Mindestgrünphasenlänge von 5 Sekunden für den #Fußverkehr empfohlen. An jede
Grünphase schließt sich eine #Räumzeit an, die gewährleistet, dass auch eine
Person, die erst in der letzten #Grünsekunde die Fahrbahn betritt, diese noch
gefahrlos überqueren kann, bevor der #Fahrzeugverkehr Grün erhält. Insofern ist
stets sichergestellt, dass die Straße sicher überquert werden kann.
Zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls für die zu Fuß Gehenden wird nach
den aktuellen Planungsvorgaben des Landes Berlin die Grünzeit einer einzelnen
Furt so bemessen, dass 2/3 der #Furtlänge zurückgelegt werden können. Bei
aufeinanderfolgenden baulich getrennten Furten soll die in #Laufrichtung zweite
Furt bis zur Hälfte bei Grün erreicht werden.
Kategorie: zu Fuß mobil
zu Fuß mobil: Wie geht es den 20 Grünen Hauptwegen – Vollendung oder Verfall?, aus Senat
Frage 1:
Wie bewertet der Senat den aktuellen Zustand der 20 Grünen #Hauptwege, bspw. die #Qualität, #Barrierefreiheit und #Durchgängigkeit der Wege, die Beschilderung (bitte für jeden Grünen Hauptweg einzeln angeben)?
- Welche #Lücken bestehen aktuell im Netz der 20 Grünen Hauptwege (bitte Länge und Ort der Lücken für die 20 Grünen Hauptwege getrennt angeben)?
- Welche Lücken wurden seit 2018 geschlossen (bitte Länge und Ort für die 20 Grünen Hauptwege getrennt angeben)?
- Welche Lücken sollen in 2022 und in 2023 geschlossen werden (bitte Länge und Ort für die 20 Grünen Hauptwege getrennt angeben)?
- Bis wann sollen nach Kenntnis des Senats alle Lücken geschlossen sein?
Radverkehr + zu Fuß mobil: Neue Fuß- und Radverkehrsbrücke Schmöckwitzwerder wird eingehoben, aus Senat
https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1191047.php
Pressemitteilung vom 29.03.2022
Montage am Mittwoch, den 30.03.2022, zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr
Die #Bauarbeiten zum Ersatz der bestehenden #Fußgängerbrücke #Schmöckwitzwerder über den #Oder-Spree-Kanal im Bezirk Treptow-Köpenick gehen voran: Am Mittwoch, den 30.03.2022, wird der etwa 40 Meter lange Stahlüberbau eingehoben. Der neue Stahlüberbau über den Oder-Spree-Kanal, die sogenannte #Kanalbrücke, wird zunächst per #Wasserstraße über den Oder-Spree-Kanal antransportiert. Das 70 Tonnen schwere Brückenteil wird dann mit einem #Schwerlastkran auf die bereits hergestellten Widerlagerpfeiler gesetzt.
„Radverkehr + zu Fuß mobil: Neue Fuß- und Radverkehrsbrücke Schmöckwitzwerder wird eingehoben, aus Senat“ weiterlesenStraßenverkehr + zu Fuß mobil: Berlin geht ein Licht auf – Straßenlaternen und Beleuchtung in Parks, aus Senat
Frage 1:
Wie viele #Straßenlaternen gibt ist aktuell in Berlin?
a. Wie viele davon sind aktuell defekt?
Antwort zu 1:
Aktuell werden ca. 215.000 #Lichtpunkte mit 225.000 #Leuchten betrieben. Von diesen sind aktuell 1.600 Leuchten infolge von #Störungen nicht in Betrieb. Darüber hinaus sind ca. 5.100 Leuchten nicht im #Regelbetrieb, hier wird die Verkehrssicherheit
mittels Provisorien, #tagbrennenden Leuchten oder #funktionierenden Leuchten mit
Beschädigungen sichergestellt.
Frage 2:
Welche Lampen (Leuchtmittel) werden nach Kenntnis des Senats in Berliner Straßenlaternen eingesetzt?
a. Wie viele Straßenlaternen werden mit den unterschiedlichen Lampen jeweils circa betrieben?
Antwort zu 2:
Im Bestand der öffentlichen Beleuchtung sind aktuell 24.000 #Gasleuchten und
201.000 elektrisch betriebene Leuchten. Lampen der Elektrobeleuchtung sind #Natriumdampflampen (Anteil 38 Prozent), Leuchtstoff- und #Kompaktleuchtstofflampen
2
(Anteil 28 Prozent), #LED-Leuchtmittel und #LED-Leuchten (Anteil 23 Prozent), Halogenmetalldampflampen (Anteil 10 Prozent) und #Quersilberdampflampen (Anteil 1
Prozent). Leuchtmittel der Gasleuchten sind ausschließlich Gasglühkörper.
Frage 3:
In welchem #Lichtspektrum leuchten die unterschiedlichen Lampen?
Antwort zu 3:
Das Spektrum des Lichtes im sichtbaren Bereich hat eine Wellenlänge von
ca.450nm bis 700nm. Das jeweilige Spektrum kann je nach Hersteller des Leuchtmittels variieren.
Die LED-Leuchten sowie Leuchten mit #Halogenmetalldampflampen haben vorwiegend eine Lichtfarbe von 3.000 Kelvin. Leuchten mit Natriumdampflampen von
2.000 Kelvin, Gasleuchten von ca. 2.700 Kelvin.
Frage 4:
Wie viele Straßenlaternen mit Quecksilberdampflampen sollen nach Kenntnis des Senats in diesem
Jahr mit einem anderen Leuchtmittel ausgestattet werden?
a. Welche Lampen werden dabei in wie vielen Straßenlaternen neu eingesetzt?
b. Bis wann sollen alle Quecksilberdampflampen erneuert werden?
Frage 5:
War das erzeugte Lichtspektrum ein Kriterium oder eine technische Spezifikation bei Beschaffungsvorgängen für Straßenlampen durch oder im Auftrag des Senats seit 2016?
a. Welches Lichtspektrum wurde dabei bei den einzelnen Beschaffungsvorgängen zur Vorgabe gemacht?
b. Wie viele Lampen wurden jeweils beschafft?
Antworten zu 4 und 5:
Im Rahmen der turnusmäßig stattfindenden Wartung werden bei konventionellen
Leuchten die Leuchtmittel bei Erfordernis typengleich ersetzt. Ausgenommen hiervon sind die Leuchten mit Quecksilberdampflampen, hier wird jeweils der Ersatz
der Leuchten durch LED-Leuchten bzw. der Ersatz der Lampen durch LEDSubstitute geprüft, da die Leuchtmittel nicht mehr gehandelt werden. Eine Prognose zum Ausfall der vorhandenen Quecksilberdampflampen ist nicht möglich.
Die Beschaffung der Materialien für Wartungsleistungen sind Leistungen des Generalübernehmers der Beleuchtung Stromnetz Berlin GmbH.
Bei der Beschaffung von LED-Leuchten zur Modernisierung der Beleuchtung gelten
in Bezug auf die Lichtfarbe die Vorgaben des Lichtkonzeptes. Im Mittel wurden pro
Jahr ca. 10.000 Leuchten beschafft.
3
Frage 6:
Bei welchen Grünanlagen in Berlin findet nach Kenntnis des Senats keinerlei künstliche Beleuchtung
statt?
Frage 7:
Bei welchen Grünanlagen in Berlin findet nach Kenntnis des Senats eine künstliche Beleuchtung
statt?
a. Bei welchen Grünanlagen kommen dabei ausschließlich oder überwiegend halbhohe Laternen zur bodennahen Beleuchtung zum Einsatz?
Frage 8:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten
Sachverhalte relevant sind?
Antwort zu 6, 7 und 8:
Zu unbeleuchteten Grünanlagen liegen keine Statistiken vor. Darüber hinaus wird
auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 18/13809 und 18/17578 verwiesen.
Masthöhen unterhalb von 3 Metern werden aufgrund von Vandalismusschäden
weder im Straßenland noch in Grünanlagen empfohlen. Zur Beleuchtung von
Grünanlagen sind Festlegungen im Lichtkonzept von Berlin enthalten:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml
Im Rahmen eines Pilotprojekts soll in der Neuköllner Hasenheide ein sogenanntes
Mitlaufendes Licht‘ im Zuge einer Hauptverbindung der Fuß- und Radwege umgesetzt werden.
Das Prinzip unterscheidet sich von bisherigen Beleuchtungsanlagen insofern, als
dass die Leuchten miteinander kommunizieren und mit moderner Sensortechnik
ausgestattet werden. Erkennt ein solcher Radarsensor (Reichweite bis zu 100 m)
eine Bewegung, kann er sowohl den Ort, die Geschwindigkeit und die Größe des
sich bewegenden Objekts registrieren. Daraus ermittelt die Anlage, ob es sich um
eine Wegenutzerin oder ein Wegenutzer handelt und welche Leuchten auf dem
prognostizierten Weg liegen und diese Leuchten entsprechend schalten. Hat die
Person den beleuchteten Bereich verlassen, dimmt die Anlage nach einer gewissen Abklingzeit wieder auf das vorherige Level.
Auf diesem Wege kann die nötige Energie für den Betrieb der (voraussichtlich)
20 W-LED-Leuchten (im Vergleich: 70 W je Leuchte in der bisherigen Anlage) weiter
gesenkt werden. Gleichzeitig wird erwartet, dass gerade in den frühmorgendlichen Stunden Wochentags der
4
Einfluss der Lichtverschmutzung auf die Insekten in naturnahen Bereichen und
Grünanlagen stark verringert wird.
Berlin, den 11.03.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de
Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Fußgängerüberwege, aus Senat
Frage 1:
Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) sollen in diesem Jahr umgesetzt werden? (Bitte Angabe nach
Bezirken.)
Antwort zu 1:
Für folgende Fußgängerüberwege wurde in diesem Jahr im Rahmen der
vorläufigen Haushaltswirtschaft bereits eine Mittelzusage für die Fertigstellung der
Maßnahme erteilt:
Mitte Hannoversche Straße/Hessische Straße
Mitte Hannah-Arendt-Straße/Gertrud-Kolmar-Straße
Mitte Michaelkirchplatz/Legiendamm
Mitte Grenzstraße/Neue Hochstraße
Friedrichshain-Kreuzberg Schlesische Straße/Cuvrystraße
Pankow Meyerbeerstraße/Smetanastraße
Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße
Pankow Hauptstraße/Goethestraße
Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße
Pankow Buchholzer Straße/Charlottenstraße
Marzahn-Hellersdorf Glauchauer Straße/Klingenthaler Straße
Marzahn-Hellersdorf Jaques-Offenbach-Platz
Lichtenberg Sewanstraße östlich B.- Grzimek-Schule
Reinickendorf Heinsestraße 41
Reinickendorf Buddestraße/Königsweg
Reinickendorf Titiseestraße/Waldshuter Zeile
2
Nach Vorlage des beschlossenen Haushaltes für das Jahr 2022 voraussichtlich im
Frühsommer kann in Abhängigkeit des Mittelansatzes des Haushaltstitels 0730 52121
entschieden werden, für welche weiteren Fußgängerüberwege und sonstigen
#Querungshilfen noch Mittelzusagen erteilt werden können.
Frage 2:
Welche FGÜ sind aktuell angeordnet worden, befinden sich aber noch nicht in der Umsetzung?
(Bitte Angabe nach Bezirken.)
Antwort zu 2:
Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße
Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße
Mitte Schiffbauerdamm/Albrechtstraße
Mitte Schulzendorfer Straße/Kunkelstraße
Friedrichshain-Kreuzberg Lausitzer Straße und Reichenberger Straße
Friedrichshain-Kreuzberg Möckernstraße/Obentrautstaße
Friedrichshain-Kreuzberg Friedenstraße/Koppenstraße
Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberger Straße/Singerstraße
Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Liegnitzer Straße
Pankow Conrad-Blenkle-Straße/Rudi-Arndt-Straße
Pankow Am Friedrichshain/Virchowstraße
Pankow Bucher Chaussee/Hofzeichendamm
Pankow Roelckestraße/Streustraße
Pankow Pistoriustraße/Mirbachplatz
Pankow Schivelbeiner Straße/Seelower Straße
Pankow Blankenfelder Straße/Chatronstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Johannisberger Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10
Charlottenburg-Wilmersdorf Wintersteinstraße 24
Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Sodener Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Eisenzahntraße/Hohenzollerndamm
Charlottenburg-Wilmersdorf Fontanestraße/Auerbacher Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Fontanestraße 15
Spandau Wilhelmstraße 28
Steglitz-Zehlendorf Finckensteinallee/Baseler Straße
Neukölln Lipschitzallee/Wildmeisterdamm
Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel
Marzahn-Hellersdorf Marzahner Promenade
Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße
Reinickendorf Reginhardtstraße 172
Reinickendorf Schönfließer Straße/Gollanzcstraße
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Frage 3:
Welche FGÜ konnten in 2020 und 2021 umgesetzt werden? (Bitte Angabe nach Bezirken.)
Antwort zu 3:
Im Jahr 2020 wurden folgende Fußgängerüberwege fertig gestellt:
Mitte Habersaathstraße 15
Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße
Pankow John-Schehr-Straße 38
Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34
Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße
Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Well-Straße
Steglitz-Zehlendorf Curtiusstraße/Baseler Straße
Tempelhof-Schöneberg Ringstraße/Kurfürstenstraße
Neukölln Wildhüterweg/Am Eichenquast
Neukölln Marienhofer Weg 22
Treptow-Köpenick Groß-Berliner Damm/Abram-Joffe-Straße
Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg
Reinickendorf Bernauer Straße 29
Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße
Im Jahr 2021 konnten folgende Fußgängerüberwege umgesetzt werden:
Mitte Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke
Mitte Berolinastraße 8
Pankow Dunckerstraße/Stargarder Straße
Pankow Pölnitzweg bei der Zufahrt zum Ludwig-HofmannQuartier
Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44
Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße
Neukölln Maybachufer/Bürknerstraße
Reinickendorf Dianastraße 44
Reinickendorf Berliner Straße 105
Reinickendorf Wittenauer Straße/Michelbacher Zeile
Zum Teil finden bei den genannten Maßnahmen 2022 noch Restarbeiten statt.
Berlin, den 10.03.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de
zu Fuß mobil: Ein Jahr Fußverkehrsgesetz: Wie fußgängerfreundlich ist Berlin inzwischen?, aus Senat
Frage 1:
Welche #Straßen, #Wege und #Plätze wurden im Sinne des „Ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes“ in den vergangenen 12 Monaten #umgebaut (bitte aufgeschlüsselt nach Bezir- ken seit Inkrafttreten des Gesetzes am 9. Februar 2021)?
Antwort zu 1:
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:
„zu Fuß mobil: Ein Jahr Fußverkehrsgesetz: Wie fußgängerfreundlich ist Berlin inzwischen?, aus Senat“ weiterlesenStraßenverkehr + Bus: Zwischen Friedrichshain und Treptow Elsenbrücke durchgebogen und bis auf Weiteres voll gesperrt, aus rbb24.de
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/12/elsenbruecke-gesperrt-berlin-verkehr-stau.html
Autos, Busse, Radler und #Fußgänger kommen nicht mehr über die #Elsenbrücke, weil sie seit dem frühen Montagmorgen #gesperrt ist. Sensoren haben eine erhebliche Durchbiegung gemessen. Das könnte eine länger andauernde #Sperrung bedeuten.
Die seit Montagmorgen gesperrte Elsenbrücke zwischen Friedrichshain und Treptow hat sich offenbar erheblich durchgebogen. Wie der Sprecher der #Senatsverkehrsverwaltung, Jan Thomsen, dem rbb sagte, hatten in der Nacht die #Messanlagen an der Brücke angeschlagen. Es sei eine unerwartet hohe Durchbiegung gemessen worden. Offenbar sei im Inneren der Brücke, wo sich #Stahlseilbündel befinden, etwas gerissen. Das werde nun von Statikern geprüft.
zu Fuß mobil: „Dit is Berlin!“ – 5 Jahre geschlossener Tunnel am Bahnhof Schöneweide und nichts tut sich, aus Senat
Frage 1:
Laut eines Planfeststellungsbeschlusses soll am südlichen Knotenpunktarm in der #Michael-Brückner-Straße
eine sichere und bequeme, direkte, #ebenerdige und #barrierefreie #Querungsmöglichkeit geschaffen werden.
Aus diesem Grund ist die #Sanierung des #Fußgängertunnels nicht mehr vorgesehen. Wurde vor diesem Hintergrund
bereits geprüft, ob die #Fußgängerunterführung ggf. einer anderen Nutzung zugeführt werden kann?
Welche alternativen Nutzungen werden bisher geprüft? Mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 1:
Gemäß Planfeststellungsbeschluss für die „#Verkehrslösung #Schöneweide von #Schnellerstraße
bis #Sterndamm / #Südostallee“ vom 26.08.2021 mit der neuen #Straßenbahnführung
in Verlängerung der #Brückenstraße am Knotenpunkt mit der B 96 a wird beim Umbau der
#Lichtzeichenanlage die bisher fehlende 4. Fußgängerfurt errichtet und barrierefrei hergestellt.
Somit hat die Fußgängerunterquerung aus verkehrlicher Sicht keinerlei Funktion
mehr. Es wurde die Nutzung als #Fahrradabstelleinrichtung geprüft, s. Antwort auf Frage 2.
Frage 2:
Wurde bereits die baulich-technische Eignung der Tunnelanlage für eine zukünftige Nutzung als Fahrradabstelleinrichtung
untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann soll dies erfolgen?
Frage 3:
Sind dahingehend mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick bereits Abstimmungsgespräche erfolgt? Wenn ja,
mit welchem Ergebnis?
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Antwort zu 2 und 3:
Ja, im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfte die GB
infraVelo GmbH, ob eine Nachnutzung des Fußgängertunnels Schöneweide als gesicherte
Fahrradabstellanlage (Fahrradparkhaus) unter Berücksichtigung der gewinnbaren Fahrradabstellplätze
und wirtschaftlicher Gesichtspunkte sinnvoll realisierbar wäre. Im Ergebnis
wurde festgestellt, dass aufgrund der Tunnelbreite und -höhe 128 Stellplätze errichtet
werden könnten. Hingegen stünden beim ebenerdigen Verschließen der Tunnelzugänge
beidseitig der Michael-Brückner-Straße allein im Bereich der vorhandenen Tunnelüberdachungen
insgesamt rd. 350 Stellplätze zur Verfügung.
Das Sicherheitsgefühl in der Fußgängerunterführung ist durch die schlechte Einsehbarkeit
negativ beeinträchtigt. Eine notwendige Zugangssperre würde die Einsehbarkeit zusätzlich
verschlechtern. Die dauerhafte Besetzung mit Servicepersonal rund um die Uhr ist aufgrund
der geringen Kapazität wirtschaftlich nicht vertretbar.
Ferner ist die Tiefenlage für die Nutzung als Fahrradparkhaus negativ zu bewerten. Fahrräder
müssten über eine neu herzustellende Rampe geschoben werden, wobei aufgrund
der erheblichen Längsneigung der Rampe die Nutzung von Lasten- und Spezialrädern nahezu
ausgeschlossen wäre. Die vorhandenen Aufzüge stellen bedingt durch die geringen
Abmessungen keine sinnvolle alternative Zuwegung dar.
Das Bezirksamt hat zudem mitgeteilt, dass es weder über die fachlichen, die personellen
und finanziellen Ressourcen verfügt, dieses Tunnelbauwerk zu unterhalten oder einer anderen
Zweckbestimmung zuzuführen. Zudem ließe es sich nicht in die gemeinsam mit
dem Senat und der Deutschen Bahn vorgesehenen Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen
am Bahnhof Schöneweide integrieren und stellt schon in der heutigen Form ein
großes städtebauliches Konfliktpotenzial dar.
Frage 4:
Welche rechtlichen Grundlagen müssten herangezogen werden, um eine Sondernutzung des Fußgängertunnels
am Bahnhof Schöneweide zu ermöglichen?
Frage 5:
Wurde die unterirdische Verkehrsfläche der Anlage bereits entwidmet, um eine alternative Nutzung rechtssicher
zu ermöglichen? Wenn nein, wann soll dies erfolgen?
Frage 7:
Welche Bemühungen gab es, für eine geänderte Nutzung einen Verantwortlichen Betreiber zu finden?
Antwort zu 4, 5 und 7:
Einschlägige Erfahrungen u.a. der Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG) bei der Vermarktung
unterirdischer Flächen haben gezeigt, dass an Flächen ohne eine direkte Anbindung an
ein unterflächiges Verkehrsmittel und ausreichende Publikumsfrequentierung kein Interesse
besteht.
Seitens der Senatsverwaltung und des Bezirkes werden auf Grund der fehlenden verkehrlichen
Funktionen, der nachteiligen städtebaulichen und denkmalschutzgerechten Integration
in die Bahnhofs- und Vorplatzgestaltungen neben den bereits benannten Nachteilen
für ein objektives und subjektives Sicherheitsgefühl sowie der Fragen von Sanierungs-, Instandhaltungs-
und Betriebskosten sowie rechtlichen Unwägbarkeiten und Hürden für eine
3
private Nachnutzung durch Dritte diesbezüglich keine Anstrengungen bzw. Initiativen unternommen.
Senatsverwaltung und Bezirk gehen daher einvernehmlich von einem Rückbau
und einer Verfüllung des Fußgängertunnels als wirtschaftlich und stadtverträglich
günstigste Lösung aus.
Frage 6:
Wurde für den Umbau bereits ein Bauantrag nach der Berliner Bauverordnung bei der bezirklichen Bauaufsichtsbehörde
gestellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Nein, siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 8:
Gibt es seitens der Senatsverwaltung Überlegungen, den zuständigen Bezirk, im Rahmen der bezirklichen
Tourismusförderung, mit Mitteln zu unterstützen, den Tunnel als kulturelles und touristisches Aushängeschild
unter dem Motto „Dit is Berlin!“ auszuweisen?
Antwort zu 8:
Aus den vorgenannten Gründe gibt es seitens des Senats keine Überlegungen zur Förderung,
auch sieht der Senat keine Möglichkeiten einer Weisung gegenüber dem Bezirk.
Diese wäre fachlich und wirtschaftlich nicht zu begründen, zumal die fachlich zuständigen
Bereiche des Bezirkes eine solche Idee nicht in Betracht ziehen.
Berlin, den 22.11.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
www.berlin.de
Straßenverkehr: Wann wird die Schönhauser Allee zum Boulevard?, aus Senat
Frage 1:
Verfolgt der Senat weiterhin das Ziel, die #Schönhauser Allee zu einem #Einkaufs-Boulevard zu entwickeln
und die vielfältigen verkehrlichen Konflikte zu beseitigen?
Straßenverkehr: Deshalb gibt es bei Fußgängerampeln kein Gelb, aus t-online.de
„Bei Rot bleibe stehn, bei Grün kannst du gehn“. Das lernte schon früh jedes #DDR-Kind in der Schule. Und auch die westdeutschen Dreikäsehoch trällerten ab Ende der 1970er-Jahre das #Rolf-Zuckowski-Lied: „Bei Rot halt an und denk daran: Bei Grün, da darfst du gehn.“
„Straßenverkehr: Deshalb gibt es bei Fußgängerampeln kein Gelb, aus t-online.de“ weiterlesen