Radverkehr + zu Fuß mobil: Falschparken und gefährliches Fahren, aus Senat

07.08.2023

  1. Wie viele #Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von falsch parkenden Autos auf Rad- und #Gehwegen und/ oder #Fußgängerzonen gab es in Berlin und in Marzahn-Hellersdorf 2021 und 2022?

Zu 1.:

Die berlinweite Anzahl der Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von falsch parkenden Autos auf Rad- und Gehwegen und/ oder Fußgängerzonen betrug in dem Jahr 2021 insgesamt 221.849 Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren und 2022 insgesamt 228.997  Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren (Quelle:  Data  Warehouse  Verkehrslagebild, Stand: 30. Mai 2023).

Die bezirksweite Anzahl der Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren im Bezirk Marzahn- Hellersdorf betrug aufgrund von falsch parkenden Autos auf Rad- und Gehwegen und/ oder Fußgängerzonen in dem Jahr 2021 insgesamt 4.187 Verkehrsordnungswidrig- keitsverfahren und 2022 insgesamt 4.706 Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren (Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 30. Mai 2023).

2.   Wie viele dieser Verfahren endeten mit Bußgeldern oder anderen Strafen?

Zu 2.:

Die Daten im Sinne der Fragestellung sind ausschließlich für den Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Dezember 2022 recherchierbar. In Berlin wurden hiernach innerhalb dieses Zeitraums insgesamt 19.532 Bußgeldbescheide erlassen. Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf waren es innerhalb dieses Zeitraums insgesamt 312 erlassene Bußgeldbescheide (Quelle: interne Datenerhebung Polizei Berlin, Stand: 20. Juli 2023).

3.   Wie viele dieser Verfahren gehen auf Anzeigen von Bürger:innen zurück?

Zu 3.:

Die Daten im Sinne der Fragestellung sind ausschließlich für den Zeitraum vom 1. Juni bis

31. Dezember 2022 recherchierbar. Die Anzahl der Verfahren in Berlin aufgrund von Privatpersonen gefertigten Anzeigen betrug innerhalb dieses Zeitraums insgesamt 4.154. Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gehen im genannten Zeitraum insgesamt 312 entsprechende Verfahren auf Anzeigen durch Privatpersonen zurück (Quelle: interne Datenerhebung Polizei Berlin, Stand: 20. Juli 2023).

Bei Erhebung dieser Daten ist zu berücksichtigen, dass diese Zahlen statistisch nicht die Fälle einbeziehen, in denen eine Ordnungsbehörde aufgrund von Hinweisen von Privatper- sonen tätig wird, prüft und ggf. weitere Verfahren einleitet.

4.   Wie viele von diesen auf Bürger:innen zurückgehenden Anzeigen führten zu Bußgeldern oder ande- ren Strafen?

Zu 4.:

Die Daten im Sinne der Fragestellung sind ausschließlich für den Zeitraum vom 1. Juni bis

  • Dezember 2022 recherchierbar. In Berlin beläuft sich die Anzahl der erlassenen Bußgeldbescheide, die auf Anzeigen von Privatpersonen zurückgehen, innerhalb dieses

Zeitraums auf insgesamt 1.354. Im  Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurde innerhalb dieses Zeitraums insgesamt 1 Bußgeldbescheid aufgrund einer Anzeige durch eine Privatperson erlassen (Quelle: interne Datenerhebung Polizei Berlin, Stand: 20. Juli 2023).

Bei Erhebung dieser Daten ist zu berücksichtigen, dass diese Zahlen statistisch nicht die Fälle einbeziehen, in denen eine Ordnungsbehörde aufgrund von Hinweisen von Privatper- sonen tätig wird, prüft und ggf. weitere Verfahren einleitet.

  • Wie viele Anzeigen gab es 2021 und 2022 in Berlin und in Marzahn-Hellersdorf aufgrund von Auto- Fahrmanövern, die Radfahrende gefährdeten (fehlender Abstand, nicht beachtete Vorfahrt etc.)?

Zu 5.:

Die berlinweite Anzahl der Verfahren aufgrund von Auto-Fahrmanövern, die Radfahrende gefährdeten, betrug in dem Jahr 2021 insgesamt 709 Verkehrsordnungswidrigkeitsverfah- ren und 2022 insgesamt 592 Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren (Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 30. Mai 2023).

Die bezirksweite Anzahl der Verfahren aufgrund von Auto-Fahrmanövern, die Radfahrende gefährdeten, betrug im Bezirk Marzahn-Hellersdorf in dem Jahr 2021 insgesamt 25 Ver- kehrsordnungswidrigkeitsverfahren und 2022 insgesamt 13 Verkehrsordnungswidrigkeits- verfahren (Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 30. Mai 2023).

Diese Fragestellung berücksichtigt ausschließlich Maßnahmen der Polizei Berlin und nicht der Berliner Ordnungsämter, da diese Art der Verstöße nicht in deren sachliche Zuständig- keit fallen.

  • Ist den Antworten vonseiten des Senats etwas hinzuzufügen?

Zu 6.:

Nein.

Berlin, den 07. August 2023

Der Regierende Bürgermeister von Berlin In Vertretung

Martina Klement

Staatssekretärin für Digitalisierung

und Verwaltungsmodernisierung /  CDO

www.berlin.de