Straßenverkehr + Bus: Ersatzneubau der Freybrücke: Vollständige Bereitstellung und Fertigstellung der Behelfsumfahrung, aus Senat

www.berlin.de #Vorfristige #Inbetriebnahme der stadteinwärts führenden zwei Fahrspuren auf der #Behelfsbrücke am 13.10.2014 – #Lastbeschränkung auf 18 Tonnen wird aufgehoben

Durch die Inbetriebnahme der stadteinwärts führenden zwei Fahrspuren auf der Behelfsbrücke für den Neubau der #Freybrücke zum 13.10.2014 wird ein Meilenstein im Bauablauf erreicht. Die ursprünglich erst für November 2014 geplante Inbetriebnahme konnte durch den hohen Einsatz der bauausführenden Firmen und der Versorgungsunternehmen sowie der erforderlichen Koordination frühzeitiger abgeschlossen werden. Die Freybrücke überquert im Zuge der #Heerstraße (Bundesstraße 2 und 5) die Untere #Havel Wasserstraße (UHW) in Berlin Spandau und verbindet die Stadtbezirke Spandau und Charlottenburg/Wilmersdorf. Der Bauwerkszustand der ca. 100 Jahre alten Freybrücke wurde im Rahmen der Brückenprüfung als nicht mehr ausreichend eingestuft. Ein Ersatzneubau ist zwingend erforderlich. Um während der Errichtung des eigentlichen Ersatzneubaus der Freybrücke den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer aufrechtzuerhalten, wurde in Gestalt einer Behelfsbrücke im Verlauf der Heerstraße eine Behelfsumfahrung mit vier Fahrspuren sowie einem Geh- und Radweg vollständig errichtet. Bereits am 01.10.2014 erfolgte die Inbetriebnahme der stadtauswärts führenden Fahrspuren auf der Behelfsbrücke (Richtung Nauen). Mit der nunmehr erfolgenden Inbetriebnahme auch der stadteinwärts führenden Fahrspuren, wird gleichzeitig das bestehende und stark geschädigte alte Brückenbauwerk vollständig außer Betrieb genommen und für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Darüber hinaus kann auch der Schwerlastverkehr, welcher auf Grund der erfolgten Lastbeschränkung des Bestandbauwerkes auf 18 Tonnen zwischenzeitlich über eine eingerichtete Umleitungsstrecke geleitet werden musste, durch die Inbetriebnahme der Behelfsumfahrung wieder vollständig die Bundesstraße B2/5 befahren. Durch die Inbetriebnahme der stadteinwärts führenden Fahrspuren auf der Behelfsbrücke werden weitere Projektziele erreicht: Das bestehende Brückenbauwerk wird für den öffentlichen Verkehr gesperrt und kann nunmehr für den Abbruch vorbereitet werden. Die stadteinwärts führende Umleitungsstrecke für den Fahrzeugverkehr über 18 Tonnen von dem Knotenpunkt Heerstraße/Ecke Gatower Straße über Wilhelmstraße, Klosterstraße, Ruhlebener Straße, Charlottenburger Chaussee, Spandauer Damm, Königin-Elisabeth Straße kann zurückgebaut werden. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten sich auf die geänderte Verkehrssituation einzustellen. Während der zur Umstellung des Fahrzeugverkehrs erforderlichen Sicherungsarbeiten muss am 13.10.2014 mit zwischenzeitlichen Einschränkungen gerechnet werden.Bilder: Baustelle Freybrücke im Mai 2014 Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Immer mehr Sperrungen Tunnel in Berlin völlig überlastet, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/immer-mehr-sperrungen-tunnel-in-berlin-voellig-ueberlastet,10809298,28587654.html Berlin – Berlins Wirtschaft boomt, der Wachstumsmotor brummt. Aber damit auch der Verkehr in der Stadt. Das hat aber auch einen Nachteil: Noch nie mussten #Einfahrten und #Tunnel in Berlin so oft wegen zu hoher #Verkehrsbelastung gesperrt werden.

Es vergeht kaum ein Morgen, an dem es nicht passiert. Fast täglich müssen #Einfahrten zur #Stadtautobahn #gesperrt werden, weil zu viele Autos unterwegs sind. Das ist auch der Grund, warum die Autobahntunnel in Britz und unter dem Flughafen Tegel immer häufiger vorübergehend zugemacht werden. Zahlen des Senats zeigen, dass die Stadtautobahn öfter als früher an ihre Grenzen kommt. „Die Kapazität reicht nicht mehr“, sagt Klaus-Ulrich Hähle vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC). „Einfahrt Antonienstraße wegen zu hoher Verkehrsbelastung gesperrt“ – das ist eine Meldung, die zu einem Berliner Alltagsmorgen gehört wie Kaffee und Toast. In der Tat führt die Zufahrt zur Anschlussstelle Eichborndamm in Reinickendorf die Statistik an: Kein Teil der Stadtautobahn muss so oft gesperrt werden, weil der Verkehr zu stark ist Von Rekord zu Rekord Im vergangenen Jahr gab es erneut einen Rekord: …

Straßenverkehr + U-Bahn: Wie lange eigentlich noch? Die Bauarbeiten am U-Bahnhof Vinetastraße, aus florakiez.de

http://www.florakiez.de/2014/10/03/wie-lange-eigentlich-noch-die-bauarbeiten-am-u-bahnhof-vinetastrasse/ Für Geschäftsinhaber ist es eine Zumutung, für #Autofahrer, #Radler und #Fußgänger einfach nur nervig. Seit nun schon vier Jahren wird am -Bahnhof #Vinetastraße gebaut. Die #BVG hat die #Straßenbahngleise zwischen Esplanade und Elsa-Brandströmstraße komplett erneuert und einen #Aufzug eingebaut, der die Straßenbahn mit dem #Bahnsteig der -Bahn verbindet. Doch die wirklichen Schwierigkeiten bereitet die Sanierung der Tunneldecke der U2, durch die immer wieder Wasser dringt. Gleichzeitig erneuern die Berliner Wasserbetriebe (BWB) ihre Trink- und Schmutzwasserleitungen.

Für all diese Arbeiten wurde die Straßenführung immer wieder geändert. Derzeit ist das Abbiegen von der Berliner Straße stadtauswärts in die Mühlenstraße in Richtung Florakiez nicht möglich, Autofahrer werden über die Maximilianstraße umgeleitet. Stadteinwärts ist die Berliner Straße nur noch für Busse durchgängig befahrbar. Doch warum dauern die Bauarbeiten so lange? Das haben sich auch die Gewerbetreibenden gefragt und sich an das Bürgerbüro von …

Straßenverkehr: Verkehrsberuhigung mit Pollern und Baken – welche Handlungsspielräume gibt es?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gilt in Berlin die „#Richtlinie zur Anlage von #Stadtstraßen“- RASt 06 auch als Grundlage für die Aufstellung z.B. von #Pollern, nach der Poller in einem Abstand von 0,25m zum Fahrbahnrand aufgestellt werden können (vgl. RASt 06; Nr.7.4.1. #Absperrelemente)? Antwort zu 1: Gemäß den im Land Berlin geltenden Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) vom 16.05.2013 und den im Land Berlin verbindlich eingeführten Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen – RASt 06 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. betragen die seitlichen Sicherheitsräume neben fahrenden und haltenden Kraftfahrzeugen in der Regel 0,5m. Im Ausnahmefall bei Anwendung eingeschränkter Bewegungsspielräume können sie bis auf 0,25m reduziert werden. Die Bemessung mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen setzt in der Regel geringe Geschwindigkeiten (≤ 40 km/h) und eine umsichtige Fahrweise voraus, die durch eine geeignete Gestaltung und verkehrsrechtliche Regelungen zu unterstützen sind. Inwieweit dieser Ermessensspielraum bei der Anordnung von Pollern im Seitenraum ausgenutzt wird, obliegt der Verantwortung des Straßenbaulastträgers. Aufgrund der Zuständigkeitsregelung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) sind dies die Berliner Bezirke. Frage 2: Können Poller z. B. auch auf markierten Sperrflächen aufgestellt werden, um zur Entlastung der bezirklichen Ordnungsämter Falschparker von diesen Flächen abzuhalten? Antwort zu 2: Poller können Sperrpfosten und damit Verkehrseinrichtungen sein, wenn sie sich regelnd, sichernd oder verbietend auf den Verkehr auswirken. Auf Sperrflächen darf weder gefahren noch gehalten oder geparkt werden. Ein zwingendes Erfordernis im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Anordnung von Sperrpfosten auf Sperrflächen zur Vermeidung der Fahrzeugbenutzung besteht daher in der Regel nicht. Sperrflächen bilden Schutzzonen zum fließenden Verkehr, sie sind aber Teil der Fahrbahn. Zur Vermeidung unzulässiger Parkvorgänge, die sich verkehrsgefährdend auswirken können, können im Einzelfall auch auf Sperrflächen Sperrpfosten angeordnet werden. Frage 3: Teilt der Senat die Aussage, dass diagonal rot-weiß markierte Baken nach verkehrsbehördlicher Anordnung überall im Straßenraum – also auch ohne Schutzabstände auf der Fahrbahn – aufgestellt werden können? Antwort zu 3: Nein. Nach der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) III. 13 b) zu den §§ 39 bis 43 StVO dürfen Verkehrszeichen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. In der Regel sollte der Seitenabstand von ihr innerhalb geschlossener Ortschaften 0,50 m, keinesfalls weniger als 0,30 m betragen, außerhalb geschlossener Ortschaften 1,50 m. Frage 4: Wie beurteilt der Senat den Einsatz von Pollern und Baken zur Sicherung von Kreuzungen, Fahrbahnverschwenkungen und Fußgängerübergängen in verkehrsberuhigten Zonen (Zeichen 325), in denen es formal keine Trennung zwischen Gehwegen und Fahrbahnen geben sollte (gemeinsame Verkehrsfläche)? Gelten dort ebenfalls die in Frage 1 und 3 beschriebenen Anforderungen? Antwort zu 4: Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden. Frage 5: In einzelnen Berliner Bezirken bestehen offenbar Bedenken gegen den Einsatz der in Frage 1 – 4 angesprochenen Anwendung von Pollern und Baken, für die vor allem Haftungsfragen angeführt werden. Sind dem Senat aus den vergangenen Jahren Gerichtsurteile be- kannt, in denen das Land Berlin oder einzelne Berliner Bezirke von Fahrzeughaltern wegen Kollisionen mit Pollern oder Baken erfolgreich auf Schadenersatz verklagt worden sind? Wenn ja, wie häufig sind solche Klagen erfolgreich gewesen und in welcher Höhe musste von der öffentlichen Hand Schadenersatz geleistet werden (bitte tabellarisch dar-stellen)? Antwort zu 5: Dem Senat sind keine solchen Gerichtsurteile aus den vergangenen Jahren bekannt. Frage 6: Wie beurteilt der Senat den Einsatz von Fahrbahnschwellen und Fahrbahnkissen in Wohnstraßen (Tempo 30 Zonen) bzw. in verkehrsberuhigten Zonen? Frage 7: Hält der Senat Fahrbahnkissen für ein geeignetes Mittel, um Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Zonen zu erreichen? Frage 10: Was empfiehlt der Senat zur Verlangsamung des motorisierten Verkehrs in Tempo 30 Zonen bzw. in verkehrsberuhigten Zonen? Antwort zu 6, 7 und 10: Bei der Einrichtung der Tempo 30-Zonen in Berlin in den Jahren zwischen 1988 und 1992 hat die Straßenverkehrsbehörde gegenüber den bezirklichen Tiefbauämtern nach der damals geltenden Verwaltungsvorschrift zur StVO regelmäßig geeignete bauliche Maßnahmen zur Unterstützung eines einheitlichen Erscheinungsbildes angeregt. Dies waren in erster Linie Aufpflasterungen und Gehwegvorstreckungen in Kreuzungs- und Einfahrtbereichen. Durch die Straßenverkehrsbehörde wurden damals auf Wunsch vieler Tiefbauämter zur Kostenreduzierung auch andere Maßnahmen angeordnet. So wurde bei üppig breiten Fahrbahnquerschnitten eine Fahrgassenreduzierung durch Änderung der Parkordnung erreicht und die Gehwegvorstreckungen nur als Sperrflächen markiert. Die StVO und die Verwaltungsvorschrift wurden Ende 2000 modifiziert. Die Einrichtung und Ausdehnung von Tempo 30-Zonen ist im Rahmen einer flächenhaften kommunalen Verkehrsplanung wesentlich erleichtert worden. Seither regt die Straßenverkehrsbehörde straßenbauliche Veränderungen zur Temporeduzierung (z.B. Moabiter Kissen) in Tempo 30-Zonen nicht mehr an, der Einbau ist aber nicht ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Straßenbaulastträger, der im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht darauf zu achten hat, dass solche Fahrbahneinbauten gefahrlos über- und umfahren werden können. Das schließt auch die möglichen Beeinträchtigungen für Rettungsfahrzeuge sowie Verund Entsorgung ein. Außerdem können die Einbauten Lärm beim Überfahren von Lkw verursachen, was wieder zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner führen kann. Der Einbau wird deshalb in der Regel nur in wenigen Einzelfällen vorgesehen, wenn andere Maßnahmen eine angemessene Geschwindigkeit nicht sicherstellen können. Umfangreiche bauliche Maßnahmen u.a. durch einen niveaugleichen Ausbau in ganzer Straßenbreite werden nur noch bei verkehrsberuhigten Bereichen gemäß Zeichen 325 StVO erwogen. Die baulichen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung in Erschließungsstraßen sind in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) geregelt. Frage 8: Wie sind die Erfahrungen des Senats bzw. aus den Bezirken bezüglich der Kosten, der Lebensdauer und der Akzeptanz für aus Steinen errichtete Fahrbahnkissen bzw. aus Kunststoff (idealer Weise Kautschuk) errichteten Fahrbahnschwellen? Frage 9: Gibt es bei den steinernen Fahrbahnkissen bzw. Fahrbahnschwellen Beschwerden z.B. wg. Fahrzeugschäden oder Lärmbelästigungen? Antwort zu 8 und 9: Zur Beantwortung der Fragen wurde eine Umfrage bei den Tiefbauämtern der Bezirke durchgeführt. Sie ergab folgende Hinweise: Die Kosten für die Herstellung von Fahrbahnkissen aus Pflastersteinen liegen je nach Art des verwendeten Pflasters bei etwa 65 bis 90 €/m2 zu bearbeitender Fahrbahnfläche, zuzüglich eventuell erforderlicher Umbauten von Einbauten in der Fahrbahn wie z.B. Entwässerungsschächte. Die Lebensdauer bei der Verwendung von Natursteinpflaster ist hoch. Der Einsatz von Fahrbahnschwellen wird dagegen aus mehreren Gründen abgelehnt. Zum einen sind aufgeklebte oder aufgedübelte Elemente auf der Fahrbahn ungeeignet, da sie bei maschinellem Winterdienst mit dem Räumschild beschädigt werden können. Zum anderen werden sie im Hinblick auf den Einsatz von Krankenfahrzeugen und der Feuerwehr abgelehnt. Hinzu kommen Belästigungen der Anwohner wegen Lärm und Erschütterungen durch das ständige Abbremsen und Beschleunigen. Auch wird bei Dunkelheit eine Gefahr insbesondere für den Zweiradverkehr gesehen. Beschwerden wegen Lärm liegen vereinzelt vor, Fahrzeugschäden sind dagegen nicht bekannt. Berlin, den 02. Oktober 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2014)

Straßenverkehr: 41. Berlin–Marathon Diese Straßen sind gesperrt aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin-marathon/41–berlin-marathon-diese-strassen-sind-gesperrt,19077390,28481782.html Berlin – Am Sonntag startet der Berlin-#Marathon zum 41. Mal. Die Berliner erwarten massive #Verkehrsbehinderungen. Wir zeigen Ihnen mit einer interaktiven Karte, wo genau Sie mit #Einschränkungen rechnen müssen.

Am 27. und 28.09.2014 findet in Berlin der 41. BMW Berlin–Marathon mit seinen verschiedenen Einzelwettbewerben statt. Wie in den vergangenen Jahren werden auch in diesem Jahr über 50.000 Teilnehmer zu diesem spektakulären und hochklassigen Sportereignis zu erwarten sein. Um sowohl allen Teilnehmern wieder einen ungehinderten Veranstaltungsverlauf als auch den hunderttausenden Zuschauern entlang der Laufstrecke beste Verhältnisse zu garantieren, werden #Polizei und Veranstalter in enger Zusammenarbeit das von der Veranstaltung betroffene innerstädtische #Verkehrsstraßennetz zeitgerecht präparieren und absichern. Die Polizei empfiehlt allen Verkehrsteilnehmern, nach Möglichkeit die öffentlichen Verkehrsmittel, insbesondere U– und …

allg.: Wie steht der Senat zum neuen Gesetz über Elektromobilität?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wann und in welcher Weise hat sich der Se-nat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über #Elektromobilität geäußert bzw. wann und in welcher Weise wird er dies noch tun? Antwort zu 1: Die Bundesregierung hat noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur versandte mit Schrei-ben vom 6. August 2014 Referentenentwürfe zu folgen-den Regelungen an die Länder und die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme: Entwurf des Gesetzes zur Be-vorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Elektromobilitätsgesetz – EmoG), Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und Gebührenordnung für Maßnahmen im Stra-ßenverkehr (GebOSt) sowie Entwurf einer Verwaltungs-vorschrift StVO. Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt hat dem Bundesministerium für Ver-kehr und digitale Infrastruktur mit Schreiben vom 18. August 2014 hierzu eine Stellungnahme vorgelegt. Darüber hinaus nahm die Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder am 10./11. September 2014 einen Beschlussvorschlag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu den vorgenannten Referentenentwürfen an, in dem eine grundlegende Überarbeitung der vorliegenden Referen-tenentwürfe gefordert wird. Bei der Verkehrsministerkon-ferenz am 1./2. Oktober 2014 findet eine Aussprache zu diesem Beschluss statt. Frage 2: Wie bewertet der Senat die bisherige Ent-wicklung der Elektromobilität getrennt nach Verkehrsträ-gern? a) Eisenbahn, b) Straßen- und U-Bahn, c) E-Bike, d) Elektrofahrzeuge für Gütertransport, e) Elektrofahrzeug für privaten Personenverkehr? Antwort zu 2: Die schienengebundenen Verkehrsmit-tel des öffentlichen Verkehrs werden überwiegend mit Elektrotraktion betrieben. Elektroräder sind ein neues Verkehrsmittel mit erheblichen Potentialen, die verkehrli-chen und umweltseitigen Folgen des wachsenden Pkw-Verkehrs kurzfristig und mit geringen Kosten zu reduzie-ren. Auf einem Parkplatz für Pkw können sechs Elektro-räder geparkt werden, die Räder sind leise, abgasfrei und schonen das Klima. Elektroräder können zudem die priva-ten Haushalte bei den Mobilitätskosten deutlich entlasten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unterstützt daher die Einführung von Elektrorädern als Substitut von Pkw mit dem Projekt „EBikePendeln“, das im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität durchge-führt wird. Hierbei steht die Zielgruppe der Berufspendle-rinnen und Berufspendler im Vordergrund. Die Einfüh-rung von elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen kann die Verkehrslärm- und Luftschadstoffbelastungen effektiv mindern, da diese Fahrzeuggruppe trotz ihres geringen Bestands- und Fahrleistungsanteils überdurchschnittlich zu den Belastungen beiträgt. Die vom privaten Personen-verkehr dominierten Treibhausgasemissionen des Ver-kehrssektors können durch Elektrofahrzeuge gesenkt werden unter der Voraussetzung, dass ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird. Frage 3: Welche Auffassung vertritt der Senat bezüg-lich der Öffnung von Busspuren für Elektrofahrzeuge? Wie wird der Senat die schon heute oft zugeparkten Bus-spuren für Busse freihalten, sollten die aktuellen Benut-zungsregeln für weitere Verkehrsteilnehmer geöffnet werden? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt lehnt die Öffnung der Bus-Sonderspuren für Elektrofahrzeuge im Hinblick auf die möglichen Verzögerungen und Behinderungen im Be-triebsablauf des Linienverkehrs mit Bussen, die Anreiz-funktion für andere Pkw-Nutzerinnen und Pkw-Nutzer, die Sonderspur zu nutzen sowie die nicht gelöste Frage einer wirksamen Überwachung ab. Entsprechend den Markthochlaufszenarien der Bun-desregierung werden im Jahr 2020 in Berlin rund 20.000 Elektrofahrzeuge erwartet. Diese Flotte würde die beste-hende Konkurrenzssituation des Busverkehrs mit den rd. 7.500 Taxen, den Einsatzfahrzeugen und dem zunehmen-den Radverkehr, die die Bus-Sonderspuren ebenfalls benutzen, erheblich verschärfen. Berlin, den 24. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2014)

Straßenverkehr: Autobahntunnel in Berlin-Steglitz Bürger müssen sich auf Sperrung einstellen, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/autobahntunnel-in-berlin-steglitz-buerger-muessen-sich-auf-sperrung-einstellen/10716566.html Der #Steglitzer #Autobahntunnel muss saniert werden. Das wird teuer – und zu massiven #Staus führen. Doch eine Alternative zur #Instandsetzung gibt es nicht. Den Bewohnern der #Schildhornstraße in Steglitz wäre es sicher recht, wenn der Autobahntunnel an der Schlangenbader Straße für immer dichtgemacht würde. Der Lärm und die Abgase der Autos, die gleich hinter der Autobahn den Tunnel verlassen und sich durch die enge Stadtstraße quälen, wären mit einem Mal verschwunden. Das könnte sogar passieren, wenn die 531 Meter lange Überbauung der A 104 nicht endlich saniert wird. Dann müsste der Tunnel „mittelfristig gesperrt werden“, droht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Denn das ungewöhnliche, vielleicht sogar einzigartige Bauwerk zerbröselt. 1980 wurde die „Schlange“ fertiggestellt, eine Antwort auf die Wohnungsnot der siebziger Jahre in West-Berlin. Ein gewaltiger Komplex mit 1064 Wohnungen auf bis zu 14 Etagen, Eigentümerin ist die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Degewo. Deren Werbeslogan: „Die Wohlfühloase über der Autobahn.“ Das Wohnquartier wurde nämlich über zwei Tunnelröhren gebaut, die auf Gummilagern und -stützen liegen, um die Lasten …

Radverkehr + Straßenverkehr: Berufspendler steigen vom Auto auf Elektroräder um, aus Senat

www.berlin.de Das Projekts „#EBikePendeln“ im Rahmen des Schaufensters #Elektromobilität ist heute mit der größten Flotte an #Elektrorädern in Berlin offiziell gestartet.

Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt und der Bezirksbürgermeister von Steglitz-Zehlendorf Norbert Kopp haben das Projekt „EBikePendeln“ offiziell gestartet. 70 Berufspendler ausgewählter Unternehmen und Einrichtungen im Südwesten Berlins und den Umlandkommunen #Stahnsdorf, #Kleinmachnow und #Teltow erhalten acht Wochen lang kostenlos ein #Pedelec zur Verfügung gestellt, um es auf ihren Arbeitswegen und im Alltag auszuprobieren. Christian Gaebler: „Ich bin überzeugt: die neuen Elektroräder haben ein erhebliches Potential, die verkehrlichen und umweltseitigen Folgen der wachsenden Pendlerverkehre zu reduzieren. Auf einem Parkplatz für Pkw können sechs Elektroräder geparkt werden, die Räder sind leise, abgasfrei und schonen das Klima. Mit der elektrischen Unterstützung wird der Radverkehr auch über längere Distanzen und für alle Bevölkerungsgruppen attraktiver. Mir ist kaum eine andere verkehrs- und umweltpolitische Strategie bekannt, die im Stadtverkehr vergleichbare Potentiale in vergleichbar kurzer Zeit zu vergleichbar geringen Kosten eröffnet.“ Norbert Kopp: „Gerade Steglitz-Zehlendorf mit seiner Grenzlage nach Brandenburg könnte von steigenden Zahlen an EBikePendlern profitieren, wenn Verkehr dadurch abnehmen. Deshalb freue ich mich, dass wir zusammen mit der Senatsverwaltung die Infrastruktur für künftige Pendler hier vor Ort verbessern.“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat das Ziel, mit dem Projekt EBikePendeln zu klären, unter welchen Umständen Beschäftigte ein Elektrofahrrad zum Pendeln nutzen und wie der Umstieg vom Auto aufs Elektrorad erleichtert werden kann. Wo liegen „optimale“ Einsatzgebiete und an welchen Stellen ist die Infrastruktur zum Fahren und Parken von Elektrorädern sinnvoll zu verbessern? Christian Gaebler: „Für mich ist das Interesse der privaten Haushalte wichtig: Der Weg zur Arbeit ist mit dem Elektrorad im Vergleich mit der Autofahrt unschlagbar kostengünstig und entlastet auch die Haushaltskasse spürbar. Eine Überschlagsrechnung ergibt, dass die Investition in ein Elektrorad mittlerer Preisklasse sich im Vergleich zum Auto in rund einem halben Jahr bezahlt macht.“ Ermöglicht wird das Projekt durch finanzielle und personelle Unterstützung durch die Unternehmen Smart-Center Berlin, die Firma Lautlos durch Deutschland, den Fahrradhersteller Winora, die e-motion e-bike-Welt Berlin, den Schlosshersteller ABUS sowie den Outdoor-Ausrüster Globetrotter. Wesentlich beigetragen haben 15 teilnehmende Unternehmen, die den Zugang zu ihren Beschäftigten ermöglicht haben. Bereits Anfang Juli war die Pilotphase mit 56 Berufspendlern gestartet, bei der auch die organisatorischen Abläufe des Projekts und die begleitenden Untersuchungen in der Praxis getestet und optimiert wurden. Das Projekt „EBikePendeln“ ist eines von 30 Projekten im Schaufenster Elektromobilität Berlin-Brandenburg und wird vom Land Berlin gefördert.Bilder: RWE-Ladesäule am Bahnhof Friedenau Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Umsetzung des Berliner Schlaglochprogramms, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Sind Presseberichte zutreffend, dass die Umsetzung des Berliner #Schlaglochprogramms aufgrund eines akuten #Personalengpasses bei der #Verkehrslenkungsbehörde (#VLB) nicht zeitnah erfolgen kann? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Wieviel zusätzliches Personal für die VLB wäre nötig, um alle Maßnahmen eines Jahres zeitnah zu bearbeiten? Antwort zu 2: Es sind in der für Anordnungen für Arbeitsstellen zuständigen Arbeitsgruppe 13 Stellen vorhanden. Durch einen sehr hohen Krankenstand über längere Zeiträume stehen für die Aufgabenwahrnehmung zeitweise nur sehr wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. In einem ersten Schritt konnten im laufenden Jahr zwei Mitarbeiter im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen neu eingestellt werden. Zeitnah ist eine weitere Entlastung durch Umsetzungen und Besetzung von Stellen möglich. Darüberhinaus sind aus heutiger Sicht weitere unbefristete Stellen erforderlich. Frage 3: Wird von der VLB eigenes Personal ausgebildet, wie viele Azubis sind bei der VLB beschäftigt? Frage 4: Wenn nein, warum wird nicht ausgebildet? Antwort zu 3. und 4: Die für die in den meisten Arbeitsgebieten der Verkehrslenkung Berlin (VLB) tätigen Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 1 (ab dem zweiten Einstiegsamt und höher, ehemals mittlerer Dienst) und der Laufbahngruppe 2 (ab dem ersten Einstiegsamt; ehemals gehobenen Dienst) sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte zuständige Ausbildungsbehörde im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die VLB ist also keine eigenständige Ausbildungsbehörde. Die VLB beantragte in den vergangenen Jahren immer wieder die Beschäftigung von Probebeamtinnen und Probebeamten und steht für die Ausbildung im Rahmen von Praktika und Einsätzen von Beamtinnen und Beamten auf Probe gerne zur Verfügung. Aufgrund des begrenzten Kontingents von zur Verfügung stehenden Beamtinnen und Beamten auf Probe der o.g. Laufbahnen erfolgte jedoch bisher keine Berücksichtigung der VLB. Frage 5: Wenn ja, wie viele Azubis wurden in den vergangenen fünf Jahren übernommen? Antwort zu 5: Entfällt. Frage 6: Welche Maßnahmen sind betroffen, welche Straßen können aufgrund der gegenwärtigen Lage nicht repariert werden (Aufschlüsselung nach Bezirken)? Antwort zu 6: Derzeit kann für 73 beantragte Maßnahmen aus dem Straßeninstandsetzungsprogramm nicht gewährleistet werden, dass die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen rechtzeitig erteilt werden, um diese Bauvorhaben kassenwirksam abrechnen zu können. Anzumerken ist dabei, dass es 36 weitere Maßnahmen gibt, zu denen noch keine Anträge der Bezirke bei der VLB vorliegen. Bezirk Maßnahmen insgesamt davon noch nicht beantragt Charlottenburg-Wilmersdorf 13 1 Friedrichshain-Kreuzberg 5 3 Lichtenberg 7 5 Marzahn-Hellersdorf 15 10 Mitte 9 2 Neukölln 2 1 Pankow 8 5 Reinickendorf 1 1 Spandau 25 3 Steglitz-Zehlendorf 15 5 Tempelhof-Schöneberg 6 – Treptow-Köpenick 3 – Frage 7: Was passiert mit den Mitteln für Maßnahmen die nicht in diesem Jahr umgesetzt werden können? Antwort zu 7: Aufgrund der Jährlichkeit des Haushalts stehen die Mittel nur für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in besonderen Ausnahmefällen (§ 45 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung [LHO]) eine Übertragung der Restmittel in das nächste Haushaltsjahr bei der Senatsverwaltung für Finanzen zu beantragen. Dazu finden demnächst Abstimmungsgespräche mit den Bezirken statt. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat grundsätzliche Bereitschaft erklärt, bei bestimmten Voraussetzungen eine Übertragung zuzulassen. Frage 8: Wie informiert der Senat jeweils über die aktuelle Lage? Antwort zu 8: Die VLB informiert die betroffenen Bezirke regelmäßig über die aktuelle Lage und stimmt mit ihnen die Prioritäten ab. Der Senat informiert die Öffentlichkeit über den Sachstand des Straßeninstandsetzungsprogramms auch im Rahmen von parlamentarischen Ausschusssitzungen und durch die Beantwortung von Schriftlichen Anfragen. Berlin, den 19. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2014)

Straßenverkehr: Zuständigkeiten für das Berliner Straßennetz, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sind die Berliner #Straßen bezüglich des Unterhalts des Straßenlandes in den #Zuständigkeiten zwischen #Bezirken und #Land und ggfs. #Bund kategorisiert (#Straßenbaulast)?

Frage 2: Welches sind die Kriterien, nach denen die Straßenbaulast den Bezirks-, Landes- oder ggfs. Bundes-verwaltungen zugeordnet werden? Antwort zu 1 und 2: Laut § 7 Absatz 7 Berliner Stra-ßengesetz (BerlStrG) ist das Land Berlin Träger der Stra-ßenbaulast für die öffentlichen Straßen. Der Bund ist Träger der Straßenbaulast für die Bun-desfernstraßen (§ 5 Absatz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Die Bundesfernstraßen gliedern sich gemäß § 1 Abs. 2 FStrG in Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit Ortsdurchfahrten. Für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen ist ebenfalls das Land Berlin Träger der Straßenbaulast (§ 5 Abs. 2 FStrG). Nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) nimmt die Hauptverwaltung (Senat) die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung wahr, die Bezirksverwal-tungen alle anderen Aufgaben der Verwaltung. Gemäß Nr. 10 des Zuständigkeitskatalogs zum AZG sind unter anderem Bundesautobahnen und Bundesstra-ßen außerhalb der Ortsurchfahrten sowie Planung, Ent-wurf und Bau von Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und der Straßen im zentralen Bereich Aufgabe der Haupt-verwaltung, ebenso Verkehrslenkungs- und die meisten Lichtzeichenanlagen. Auch Brücken, Tunnel und fast alle anderen Ingenieurbauwerke fallen in die Zuständigkeit der Hauptverwaltung mit Ausnahme der kreisrunden Rohrdurchlässe und der Fahrbahn- und Gehbahnbeläge, die nicht in unmittelbarer Verbindung mit der Abdichtung stehen sowie die öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen- und Einrichtungen. Für die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Straßen in Berlin, das sind die Ortsdurch-fahrten von Bundesstraßen, die Straßen im Zentralen Bereich, die Hauptverkehrsstraßen und die Nebenstraßen, sind die Bezirke als Straßenbaulastträger verantwortlich. Frage 3: Gibt es für die Zuordnung einer Straße in das übergeordnete Straßennetz klare Eingruppierungskriterien und welche sind diese ggfs.? Antwort zu 3: Die Einstufung des übergeordneten Stadtstraßennetzes orientierte sich in der Vergangenheit an den „Richtlinien zu Anlage von Straßen“ (RAS-N). Aktuell gilt die „Richtlinie für Netzgestaltung“ (RIN 2008), die die RAS-N fortführt. Ausgehend von einer Zentrenhierarchie (siehe hierzu auch Stadtentwicklungsplan Zentren 3) werden notwendi-ge Verbindungsfunktionen zwischen Zentren definiert. Das Straßennetz wird darauf aufbauend nach seinen ver-kehrlichen Funktionen und in Abhängigkeit von städte-baulichen Gegebenheiten/Funktionen eingeteilt. Im Er-gebnis liegt ein Straßennetz nach Verbindungsfunktions-stufen 0 bis IV vor. Nachfolgend ist die geltende Systematik der Verbin-dungsfunktionsstufen mit den Berlin üblichen Bezeich-nungen (bzw. in Klammern die Bezeichnungen nach RAS-N/RIN) aufgeführt. Tabelle : Verbindungsfunktionsstufen und Einstufungskriterien Verbindungsfunktionsstufe Einstufungskriterien 0 kontinentale Straßenverbindung Verbindung zwischen Metropolregionen I großräumige Straßenverbindung Verbindung zwischen Oberzentren in der Region und den Zentrenbereichen historische Mitte und City West II übergeordnete Straßenverbindung (überregionale/regionale Straßenverbindung nach RAS-N/ RIN) Verbindung von bezirklichen Hauptzentren und besonde-ren Mittelzentren, Anbindung dieser Zentren an die Stra-ßen der Verbindungsstufe I, Anbindung von Verknüp-fungspunkten des großräumigen Verkehrssystems (Flughä-fen, Fernbahnhöfe, Häfen) III örtliche Straßenverbindung (zwischengemeindliche Straßenverbindung nach RAS-N/ RIN) Verbindung von sonstigen Mittelzentren und Unterzentren bzw. Ortsteilen mit den Haupt- und besonderen Mittelzen-tren, Verbindung zwischen den sonstigen Mittel- und Un-terzentren bzw. Ortsteilen, Anbindung von Verknüpfungs-punkten des regionalen Verkehrssystems (Regionalbahn-höfe, P+R-Anlagen) IV Ergänzungsstraßen (flächenerschließende Straßenverbindungen nach RAS-N bzw. nahräumige Straßenver-bindungen nach RIN) Anbindung und Erschließung von Wohn- und Gewerbege-bieten sowie von Industriegebieten, Aufnahme des stra-ßengebundenen ÖPNV (Straßenbahn, Bus) Nach § 20 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) werden die öffentlichen Straßen Berlins nach ihrer Verkehrsbe-deutung in Straßen I. Ordnung (überwiegend dem groß-räumigen Verkehr dienend) und II. Ordnung ( dem über-bezirklichen Verkehr usw. dienend) sowie sonstige öf-fentliche Straßen eingeteilt. Diese Einteilung – Darstel-lung im Straßenplan des Landes Berlin – dient gemäß § 22 BerlStrG der Festlegung, welche Planverfahren für den Bau oder die Änderung von Straßen erforderlich sind. Frage 4: Wie ist der verwaltungstechnische Weg im Falle einer notwendigen Reparatur/Sanierung des Stra-ßenlandes bei einer a) Straße in bezirklicher Zuständigkeit? b) Straße des übergeordneten Straßennetzes? Antwort zu 4: Notwendige Reparaturen im Rahmen der Gefahrenabwehr in den Berliner Straßen erfolgen zeitnah durch die Bezirksämter. Umfangreichere und länger andauernde Baumaßnah-men erfordern eine Abstimmung mit den weiteren Betei-ligten und Betroffenen wie Straßenverkehrsbehörden, BVG, Leitungsverwaltungen. Dabei sind auch Belange des Verkehrsablaufs zu berücksichtigen. Als Straßenver-kehrsbehörden sind im Hauptverkehrsstraßennetz die Verkehrslenkung Berlin (VLB) und die bezirkliche Stra-ßenverkehrsbehörde beteiligt, im Nebennetz nur die be-zirkliche Straßenverkehrsbehörde. Bei der weiteren Umsetzung des Bauvorhabens unter-scheidet sich der Ablauf bei einer Straße in bezirklicher Zuständigkeit nicht von dem bei einer Straße des überge-ordneten Straßennetzes: Ausschreibung – Vergabe – Be-auftragung – Durchführung – Abnahme – Abrechnung. Frage 5: Wer übernimmt die Kosten für eine Straßen-landreparatur/-sanierung? Antwort zu 5: Für nicht investive Baumaßnahmen ste-hen den Bezirken Mittel für die Unterhaltung des Straßen-landes zur Verfügung (Kap. 3800, Titel 52101). Zusätz-lich gibt es Finanzierungsprogramme der Hauptverwal-tung unter anderem für die Straßeninstandsetzung sowie die Förderung des Rad- und Fußverkehrs. Wenn Dritte Schäden verursachen und bekannt sind, tragen diese die Kosten bzw. müssen sie ersetzen. Die Kosten für Bundesfernstraßen und anbaufreie Bundesstraßen trägt der Bund. Frage 6: Im Falle von Reparatur-/Sanierungsarbeiten im Versorgungsnetz (Wasserwerke, Strom-/Gasnetz): Wie sind hierbei die verwaltungstechnischen Abläufe und die Kostenübernahme geregelt? Antwort zu 6: Reparatur- und Sanierungsarbeiten an den Leitungen der Sondernutzer in Berliner Straßen sind gemäß § 12 BerlStrG bei der jeweiligen Straßenbaube-hörde zu beantragen oder anzuzeigen (kleine Baumaß-nahmen, Havarien), größere Baumaßnahmen bedürfen der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. In der Erlaubnis wird die Anlage 2 der Ausführungsvorschrift (AV) zu § 12 BerlStrG zur verbindlichen Nebenbestimmung erklärt, wonach der Leitungsnetzbetreiber verpflichtet ist, die Straße nach der Baumaßnahme auf seine Kosten wieder ordnungsgemäß herzustellen. Dieser Vorgang wird von den Straßenbaubehörden überwacht und abgenommen. Für die Verlegung von Telekommunikationslinien gilt im Prinzip das Gleiche: Die Arbeiten bedürfen der Zu-stimmung des Wegebaulastträgers nach § 68 (3) Tele-kommunikationsgesetz (TKG) und das TK1-Unternehmen hat nach Beendigung der Arbeiten den Verkehrsweg ge-mäß § 71 (3) TKG wieder instand zu setzen, es sei denn, der Unterhaltungspflichtige hat erklärt, dies auf Kosten des TK-Unternehmens selbst vorzunehmen. Berlin, den 18. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2014)