Straßenverkehr: Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke III – Nadelöhr über den Gosener Kanal?, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Planungsstand für den #Neubau an der #Fahlenbergbrücke bzw. der #Ersatzbrücke?
Antwort zu 1:
Die gemeinsame Entwurfsplanung für den Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke und den
Bau einer #Behelfsbrücke liegt vor. Derzeit werden die umwelterheblichen Belange mit allen
erforderlichen Vorprüfungen, Fachbeiträgen und Gutachten bearbeitet.
Gleichzeitig erfolgen Vorabstimmungen für die Erlangung aller Genehmigungen
(Baumaßnahme im Trinkwasserschutzgebiet, im Naturschutzgebiet, im FFH1
-Gebiet, im
Vogelschutzgebiet, auf den Flächen der Berliner Forsten). Weiterhin erfolgt die
Vorabstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin zur geplanten Verkehrsführung.
Frage 2:
Sind mittlerweile alle umweltrechtlichen Genehmigungen für den Neu- und Ersatzbau erteilt und wenn nicht,
warum nicht bzw. wann wird mit diesen gerechnet?
Antwort zu 2:
Siehe Antwort zu 1. Mit den umweltrechtlichen Genehmigungen wird im III. Quartal 2017
gerechnet.
Frage 3:
Wann wird die Behelfsbrücke voraussichtlich fertiggestellt werden?
Antwort zu 3:
Die Bauleistungen für die Behelfsbrücke und den Brückenneubau werden voraussichtlich
gemeinsam ausgeschrieben und an eine Baufirma beauftragt. Der Bau der Behelfsbrücke
und die Ertüchtigung der Behelfsstraße werden die ersten Baumaßnahmen vor Ort sein.
Der Verkehr wird – bis auf 2 Tage Vollsperrung – bis zur Fertigstellung der Behelfsbrücke
über die vorhandene Brücke in beiden Richtungen fließen. Die vorhandene
Stahlverbundbrücke wird in der genannten kurzen Vollsperrung ausgehoben, auf dem
Kanal 100 m nach Süden verschoben, auf den neuen Behelfswiderlagern abgesetzt und
als Behelfsbrücke umgehend in Betrieb genommen.
Frage 4:
Wird der Baubeginn an der Neuen Fahlenbergbrücke planmäßig 2018 stattfinden? Wenn nicht, was sind die
Gründe dafür?
Antwort zu 4:
Der Baubeginn verschiebt sich, avisiert ist der Baubeginn für das I. Quartal 2019. Die
Planungen sind sehr komplex, bauen aufeinander auf und müssen daher nacheinander
bearbeitet werden (Brückenplanungen/Verkehrsplanungen/Umweltplanungen/Planungen
Leitungsverlegung).
Gleiches gilt für die zahlreichen Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden.
Frage 5:
Wie beziffern sich derzeit die geplanten Kosten für den Neu- bzw. den Ersatzbau der Fahlenbergbrücke und
wie haben sie sich in den letzten 24 Monaten verändert? (Aufstellung nach Neu- bzw. den Ersatzbau sowie
Gründen eventueller Kostensteigerung erbeten.)
Antwort zu 5:
In der Investitionsplanung sind für den Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke auf Basis
von Erfahrungswerten und einer groben Kostenannahme 2,8 Mio. € enthalten.
Die Bauplanungsunterlagen mit einer konkreten Kostenberechnung werden
voraussichtlich im August 2017 zur Prüfung eingereicht. Eine Kostensteigerung ist nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.
Frage 6:
Welche Einschränkungen wird für die Dauer des Neu- bzw. den Ersatzbaus der Fahlenbergbrücke
hinsichtlich des ÖPNV (z. B. Busverkehr) geben und welche Maßnahmen sind geplant, um diese zu
begrenzen? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 6:
Mit dem Bau der Behelfsbrücke wird die über die Brücke verkehrende Buslinie 369
(Pendelbus zwischen Müggelheim und Gosen) nur sehr geringfügig eingeschränkt.
Während der 2-tägigen Vollsperrung für den Brückenverschub muss der Bus die
Umleitungsstrecke über Erkner und Friedrichshagen fahren. Diese einzige Vollsperrung
wird auf ein Wochenende gelegt.
Über die Behelfsbrücke wird der Verkehr 1-streifig mit einer Lichtsignalanlage
wechselseitig geführt. Während der gesamten Bauzeit wird der 30-Minuten-Takt mittels
Busbevorrechtigung in der Ampelschaltung möglich sein.
Berlin, den 06.07.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Neubau oder Sanierung? – Wie geht es weiter mit der Langen Brücke in Köpenick?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie schätzt die zuständige Senatsverwaltung
den #Bauwerkszustand der alten #Langen Brücke und der
daneben befindlichen #Behelfsbrücke in #Köpenick derzeit
ein?
Antwort zu 1: Die Standsicherheit beider Brücken ist
grundsätzlich gegeben. Die Verkehrssicherheit der Langen
Brücke und der Behelfsbrücke ist unter Berücksichtigung
der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h vor und auf der Behelfsbrücke gegeben.
Frage 2: Gibt es bereits Vorüberlegungen und Planungen,
ob die #denkmalgeschützte und stadtbildprägende alte
Lange Brücke #erhalten werden kann oder durch einen
#Neubau ersetzt werden muss?
Antwort zu 2: Die historische Lange Brücke ist statisch
nicht in der Lage, den jeweils zweispurigen Richtungsverkehr
inklusive Straßenbahn aufzunehmen. Deshalb
ist nach gegenwärtigem Erkenntnisstand ein Ersatzneubau
der Langen Brücke erforderlich, um die Behelfsbrücke
rückbauen zu können. Inwieweit die denkmalgeschützte
Lange Brücke – zumindest in Teilen – erhalten
werden kann, wird Gegenstand der Planung vorlaufender
Machbarkeitsuntersuchungen sein.
Frage 3: Sind hierzu bereits entsprechende Gespräche
mit den zuständigen Denkmalbehörden des Landes Berlin
und des Bezirksamts Treptow-Köpenick geführt worden
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 3: Die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt beabsichtigte Planung einer
verkehrsgerechten Brücke für Straßenbahn- und Autoverkehr
für die unzureichende Lange Brücke in Köpenick
(Verbindung der Altstadtinsel mit dem Stadtgebiet im
Südwesten) haben Bezirk und Landesdenkmalamt (LDA)
veranlasst, das Thema im Landesdenkmalrat zu besprechen.
In der Sitzung am 19. Oktober 2012 wurde vom Landesdenkmalrat
eine Empfehlung formuliert, die auf die
Bedeutung der Brücke als wichtiges Baudenkmal und
zugleich als ein bedeutendes Element für die wasserseitige
Umgebung des Schlosses hinweist und die Prüfung
eines Rückbaus auf den ursprünglichen Bestand impliziert.
Der Landesdenkmalrat sprach sich für die Beauftragung
einer Machbarkeitsstudie aus, beziehungsweise
einer Variantenuntersuchung in Abstimmung der zuständigen
Fachabteilungen mit den Denkmalschutzbehörden,
die die Erhaltung der denkmalgeschützten Langen Brücke
zur Grundlage hat. Die bestehende Brücke ist nach Auffassung
des Landesdenkmalamtes ein wichtiges Baudenkmal
und gleichzeitig Bestandteil des Altstadtensembles
Köpenick. Ein eventuell erforderlicher Ersatzneubau
muss in Gestaltung und Materialität den zahlreichen
Sichtbezügen, insbesondere zum Schloss Köpenick, gerecht
werden.
Die bezirkliche untere Denkmalschutzbehörde wurde
bisher nicht förmlich in die Planungsüberlegungen einbezogen.
Daher kann es auch noch keine im Bezirksamts-
Kollegium abstimmte Position des Bezirks geben. Vor
einer Beauftragung der Machbarkeitsstudie bzw. der Variantenuntersuchungen
sind Abstimmungsgespräche mit
der unteren Denkmalschutzbehörde und dem bezirklichen
Denkmalrat vorgesehen.
Frage 4: Ist sich der Senat dessen bewusst, dass bei
einem Ersatzneubau eine sehr hohe städtebauliche Qualität
erreicht werden müsste, da die Brücke direkt vor dem
Köpenicker Schloss und am Eingang zum Denkmalensemble
der Altstadt steht?
Antwort zu 4: Der Senat ist sich der städtebaulich herausragenden
Situation bewusst.

Frage 5: Welche Priorität hat die Lange Brücke momentan
auf der langen Liste der zu sanierenden oder neu
zu bauenden Brücken in Berlin?
Frage 6: Wann ist mit dem Beginn der Erarbeitung eines
Konzeptes für die Instandsetzung oder den Ersatzneubau
der Langen Brücke zu rechnen und wann würde dieses
dann vorliegen?
Frage 7: Steht die hierfür vorgesehene Personalverstärkung
bereits zur Verfügung und ist somit ein Projektleiter
für das Bauvorhaben Lange Brücke ernannt? Wenn
nein, wann ist damit zu rechnen?
Antwort zu 5, 6, 7: Obwohl das Projekt wegen der bestehenden
verkehrlichen Einschränkungen eine hohe
Priorität hat, konnte die Bearbeitung bislang nicht begonnen
werden. Zum einen ist es wegen der angespannten
Situation auf dem Arbeitsmarkt für konstruktive Bauingenieure
nicht in ausreichendem Maß gelungen, Personalverstärkungen
zu realisieren. Zum anderen haben laufende,
im Bau befindliche Projekte eine höhere Priorität und
erforderten zudem einen verstärkten Personaleinsatz. Für
Anfang 2017 ist nunmehr die Übernahme des Projektes in
die Bearbeitung durch den zuständigen Fachbereich und
die Zuordnung einer Projektleitung geplant. Danach können
die ersten Abstimmungsgespräche folgen.
Berlin, den 06. Dezember 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2016)

Straßenverkehr: Teilsperrung der Stubenrauchbrücke in Berlin Schöneweide aus Senat

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Vom 1. August 2016 bis voraussichtlich zum 10. August 2016 wird die #Behelfsbrücke der #Stubenrauchbrücke (nördliche Brücke) #gesperrt. Der Verkehr wird während dieser Zeit über die alte Stubenrauchbrücke (südliche Brücke) geführt. Für den Verkehr steht während dieser Zeit pro Fahrtrichtung nur je ein Fahrstreifen zur Verfügung.

Bei guter Witterung können die Arbeiten innerhalb von 5 Werktagen abgeschlossen werden.. Bei schlechten Witterungsverhältnissen, die eine Verarbeitung von kunststoffhaltigen Baumaterialien nicht zulassen, wird jedoch eine maximale Sperrzeit von insgesamt 10 Tagen notwendig sein. In jedem Fall wird die Sperrung umgehend nach Abschluss der Bauarbeiten aufgehoben.

Die Fahrbahnteile der Behelfsbrücke bestehen überwiegend aus Stahlblechen, die mit einem rutschhemmenden dünnen Straßenbelag zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit versehen sind. Bereits vor 2 Jahren wurde auf einer Fahrbahnfläche von ca. 500 m² dieser Belag instand gesetzt. Nun erfolgt die Instandsetzung einer weiterer Teilflächen von insgesamt rd. 100 m². Da bei einer Teilsperrung kein ausreichender Sicherheitsraum für die Arbeiter zur Verfügung steht, muss eine Vollsperrung der Behelfsbrücke erfolgen. Die historische Stubenrauchbrücke wird in dieser Zeit den Straßenverkehr in beiden Richtungen aufnehmen. Der Fußgängerverkehr ist nicht beeinträchtigt.

Die Stubenrauchbrücke in Bezirk Treptow-Köpenick ist eine wichtige Straßenverbindung über die Spree in Berlin-Schöneweide. Nicht nur wegen der erfolgten Instandsetzung der im Jahr 1908 fertiggestellten und heute denkmalgeschützten Stahlbogenbrücke wurde parallel dazu eine Behelfsbrücke errichtet. Bis zur Verkehrsfreigabe der sich im Bau befindlichen Süd-Ost-Verbindung zwischen der Rummelsburger Straße und der Köpenicker Landstraße einschließlich der neuen Spreebrücke (Minna-Todenhagen-Brücke) muss diese Behelfsbrücke den Verkehrsfluss in westlicher Fahrtrichtung gewährleisten.
Bilder: 
Teilsperrung der Stubenrauchbrücke – Verkehrsführung

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt