Berlin – Berlin wird das erste Bundesland mit einem eigenen #Fahrradgesetz. In mehreren Sitzungen haben Vertreter der zuständigen Senatsverwaltung, des Volksentscheids Fahrrad, der Koalitionsfraktionen, des #ADFC-Berlin und des #BUND die Grundlagen dafür erarbeitet. Am Donnerstag wurden die Ergebnisse des Dialogprozesses und die Eckpunkte des Gesetzes vorgestellt.
"Immer mehr Menschen nutzen das #Fahrrad für ihre täglichen Wege. Sie fordern zu Recht, dass #Radfahren sicherer und bequemer wird. Der Dialog Radgesetz zeigt: Senat und Koalition gehen neue Wege, um diese Forderung umzusetzen", sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos). – Das sind die Eckpunkte des Radgesetzes
Die Zahl der schwer verletzten und getöteten Verkehrsteilnehmer in Berlin soll auf null gesenkt werden.
Der Umbau von Radverkehrsanlagen an den Hauptstraßen und die Umgestaltung von Knotenpunkten soll nach klaren Kriterien erfolgen. Dabei soll auch die subjektive Perspektive, also die „gefühlte Sicherheit“, einbezogen werden, heißt es in einer Pressemitteilung.
Das Land Berlin soll bis 2025 den Anteil des Radverkehrs an allen Wegen auf mindestens 30 Prozent innerhalb der Umweltzone und im Land Berlin auf mindestens 20 Prozent steigern.
Ein lückenloses Netz an Radverkehrsinfrastruktur soll entstehen, um schnelle, bequeme und sichere Verbindungen für Radfahrende zu ermöglichen. Das Radverkehrsnetz wird ausgehend von der bestehenden Planung für ein Haupt- und Ergänzungsroutennetz weiterentwickelt und qualifiziert.
Das Radverkehrsnetz soll Radwege an allen Hauptstraßen mit Fahrrad- und Nebenstraßen sowie 100 Kilometern Radschnellwegen umfassen. Die Radverkehrsanlagen an Hauptstraßen sollen, wo möglich, als geschützte Radstreifen gebaut werden. Besonders wichtige Verbindungen werden als Vorrangnetz ausgewiesen, das prioritär ausgebaut werden soll und in dem …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie oft mussten 2016 die Berliner #Autobahntunnel#gesperrt werden bzw. einzelne Fahrstreifen oder #Zufahrten#beschränkt werden? Bitte die Tunnelsperrungen nach Fahrtrichtung, unterteilt nach Unfällen, hohem Ver- kehrsaufkommen und sonstigen Gründen, auflisten.
Frage 1.1: Welche Veränderungen zeigen sich dabei zum Vorjahr?
Antwort zu 1 und 1.1: Anzahl und Art der Sperrungen sowie die Veränderungen zum Vorjahr können den nach- stehenden Tabellen entnommen werden:
Anzahl Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz (TOB)
Jahr
wg. Unfalls
wg. hohen Ver- kehrsauf- kommens
aus sonstigen Gründen
Sperrung einzelner Fahrstreifen
kurzzeitige Sper- rung eines Fahr- streifens vor dem Tunnel und ggf. der Zufahrten Busch- krugallee und Brit- zer Damm (Zufluss- steuerung)
2016
11 Nord, 7 Süd
13 Nord, 1 Süd
12 Nord, 17 Süd, 2 Voll
185 Nord, 195 Süd
559 Nord, 11 Süd
z. Vgl. 2015
8 Nord, 5 Süd
18 Nord, 8 Süd
13 Nord, 15 Süd, 1 Voll
280 Nord, 176 Süd
464 Nord, 18 Süd
Veränderung von 2015 nach
2016
+ 3 + 2
– 5 – 7
– 1 + 2 + 1
– 95 + 19
+ 95 – 7
(Nord = Fahrtrichtung AK Schöneberg, Süd = Fahrtrichtung Dresden, Voll = beide Fahrtrichtungen)
Anzahl Sperrungen der (technisch miteinander gekoppelten) Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH)
Jahr
wg. Unfalls
wg. hohen Ver- kehrsauf-kommens
aus sonstigen Gründen
Sperrung einzelner Fahrstreifen
2016
5 Nord, 2 Süd
0 Nord, 0 Süd
85 Nord, 53 Süd, 0 Voll
262 Nord, 236 Süd
z. Vgl. 2015
5 Nord, 1 Süd
0 Nord, 0 Süd
83 Nord, 16 Süd, 0 Voll
212 Nord, 198 Süd
Veränderung von 2015 nach
2016
+- 0 + 1
+- 0 +- 0
+ 2 + 37 +- 0
+ 50 + 38
(Nord = Fahrtrichtung AK Schöneberg, Süd = Fahrtrichtung Dresden, Voll = beide Fahrtrichtungen)
Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.
Anzahl Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel (TFT)
Jahr
wg. Unfalls
wg. hohen Ver- kehrsauf-kommens
aus sonstigen Gründen
Sperrung einzelner Fahrstreifen
2016
6 Nord,
8 Süd
13 Nord,
47 Süd
52 Nord,
31 Süd
157 Nord,
154 Süd
z. Vgl. 2015
15 Nord,
8 Süd
17 Nord,
105 Süd
46 Nord,
24 Süd
100 Nord,
123 Süd
Veränderung von 2015 nach
2016
– 9
+- 0
– 4
– 58
+ 6
+ 7
+ 57
+ 29
(Nord = Fahrtrichtung AK Oranienburg, Süd = Fahrtrichtung AD Charlottenburg)
Anzahl Sperrungen des Tunnels Tegel Ortskern (TTO)
Jahr
wg. Unfalls
wg. hohen Ver- kehrsauf-kommens
aus sonstigen Gründen
Sperrung einzelner Fahrstreifen
2016
0 Nord,
2 Süd
0 Nord,
0 Süd
4 Nord,
13 Süd
98 Nord, 95 Süd
z. Vgl. 2015
1 Nord,
1 Süd
0 Nord,
1 Süd
15 Nord,
21 Süd
108 Nord, 117 Süd
Veränderung von 2015 nach
2016
– 1
+ 1
+- 0
– 1
– 11
– 8
– 10 – 22
(Nord = Fahrtrichtung AK Oranienburg, Süd = Fahrtrichtung AD Charlottenburg)
Anzahl Sperrungen der Zufahrten Siemensdamm und Antonienstraße
wegen hohen Verkehrsaufkommens
Jahr
Siemensdamm
Antonienstraße
2015
554
452
z. Vgl. 2015
468
403
Veränderung von 2015 nach
2016
+ 86
+ 49
Frage 2: Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszei- ten, in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkun- gen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?
Antwort zu 2: Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich. der Zufahrt Antonienst- raße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.
Frage 3: Welche umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen beson- ders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Stra- ßennetz aus?
Antwort zu 3: Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschrän- kungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungs- strecken zum Tragen. Diese sind:
Tunnel Tegel Ortskern (TTO):
Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holz- hauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster Damm – Autobahnschnittstelle (AS) Waidmannsluster Damm
Tunnel Flughafen Tegel (TFT):
Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm
– ehemalige Bundesautobahn (BAB) A105
Tunnel Ortsteil Britz (TOB):
Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr.
Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):
Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117
In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungs- trecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausge- lastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umlei- tungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterfüh- rende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Ver- kehrsteilnehmer und Staus können nicht vermieden wer- den.
In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umlei- tungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautob- ahnen in dieser Zeit durchgeführt.
Frage 4: Gibt es Veränderungen beim Verlauf der Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?
Antwort zu 4: Nein, es wurden keine neuen oder ver- änderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrs- behördlich angeordnet.
Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht der Senat Tun- nelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern?
Antwort zu 5: Die zuständige Verkehrslenkung Berlin als nachgeordnete Senatsbehörde hat bezüglich Tunnel- sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen als bisher praktiziert nicht zu.
Berlin, den 31. März 2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Der bundeseinheitliche Bußgeldkata- log der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahr- verbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung) sieht für die in der Ziffer 4 beschriebenen Fehlverhaltensweisen je nach Qualität des Verstoßes teils mehrere Tatbestände vor, die im Rahmen der Auswertung entsprechend berücksichtigt wurden.
Wie viele Straftaten, die durch Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrrad begangen worden sein sollen, sind in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils angezeigt worden?
Zu 1. und 1. a): In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind weder die Daten zu Tatmitteln, wie z. B. Fahrräder, noch Tatverdächtige als Verkehrsteilnehmende auswert- bar. Deshalb stehen valide Daten zur Beantwortung dieser Frage nicht zur Verfügung.
Zu 1. b): Eine Kennzeichnung von Fahrrädern, wie sie indirekt aus dem letzten Satz der Frage hervorgeht, kommt aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht in Betracht und wird nicht als geeignete Maßnahme eingeschätzt, um die Aufklärungsquote bei Straftaten, die durch Verkehrsteil- nehmende mit einem Fahrrad begangen worden sein sol- len, zu erhöhen.
Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Fahr- räder wird bei Abwägung aller Argumente von Bund und Ländern als nicht vertretbar eingeschätzt.
Der notwendige Verwaltungsaufwand und auch die Belastung der Fahrradhaltenden bzw. -führenden stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen.
In wie viele Verkehrsunfälle mit Fußgängern wa- ren in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils Fahrradfahrer involviert?
Zu 2.:
Jahr
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Unfälle
468
444
426
473
469
420
2.700
Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Fahrradfahrer sind in den Jahren 2011 bis 2016 in Berlin – bitte geschlüsselt nach Bezirken – eingeleitet worden?
Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.
Zu 4.: a) Nichtbenutzung des vorhandenen, beschil- derten Radwegs
Anmerkung: Im Zuge der Aktualisierung straßenver- kehrsrechtlicher Vorschriften zum 1. Mai 2014 wurde zum Teil auch die Formatierung der Tatbestände des
Tatbestandskataloges für Verkehrsordnungswidrigkeiten angepasst, so dass für den Zeitraum 2011 – 2016 system- bedingt zwei Recherchen notwendig waren. Dies begrün- det die zweifache Darstellung der jeweiligen Tatbestände.
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und behinderten dadurch Ande- re. (bis 01.05.2014)
7
7
11
1
0
0
26
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und gefährdeten dadurch Ande- re. (bis 01.05.2014)
1
4
2
0
0
0
7
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. (bis 01.05.2014)
337
416
400
125
0
0
1.278
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. (bis 01.05.2014)
14
14
16
1
0
0
45
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und behinderten dadurch Ande- re. (ab 01.05.2014)
0
0
0
18
39
20
77
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und gefährdeten dadurch Ande- re. (ab 01.05.2014)
0
0
0
2
3
1
6
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. (ab 01.05.2014)
0
0
0
17
28
27
72
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. (ab 01.05.2014)
0
0
0
277
579
391
1.247
Gesamt
359
441
429
441
649
439
2.758
Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zu- gelassener Richtung
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung und behinderten dadurch Andere.
6
26
12
6
0
0
50
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung und gefährdeten dadurch Andere.
1
7
6
3
0
0
17
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war und behinderten dadurch Andere.
0
0
0
1
10
8
19
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war und gefährdeten dadurch Andere.
0
0
0
0
2
2
4
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war.
0
0
0
21
930
517
1.468
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall.
0
0
0
7
84
73
164
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung.
733
2.498
2.345
829
0
0
6.405
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es kam zum Unfall.
290
256
233
48
0
0
827
Gesamt
1.030
2.787
2.596
915
1.026
600
8.954
Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschrie- bener Fahrtrichtung
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und behinderten dadurch Andere.
0
1
7
2
0
2
12
Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und gefährdeten dadurch Andere.
0
1
2
0
0
0
3
Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
348
113
69
77
54
33
694
Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall.
3
2
7
9
10
7
38
Gesamt
351
117
85
88
64
42
747
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten dadurch Andere.
255
367
161
197
193
103
1.276
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten dadurch Andere.
153
187
214
152
101
74
881
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.
3.376
7.575
7.231
7.838
7.245
4.432
37.697
Gesamt
3.784
8.129
7.606
8.187
7.539
4.609
39.854
Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie fuhren auf einem Gehweg/in einer Fußgängerzone mit zugelasse- nem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit.
0
0
0
0
0
1
1
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie passten auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg/getrennten Rad- und Gehweg mit zugelassenem Fahr- zeugverkehr ihre Geschwindigkeit nicht dem Fußgänger- bzw. dem Radverkehr an.
0
0
0
0
0
0
0
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder ge- sperrten Bereichs
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war und behinderten dadurch Andere.
0
2
7
2
2
1
14
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war, und gefährdeten dadurch Andere.
2
0
1
2
1
0
6
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war.
174
104
299
251
187
172
1.187
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich,
1
0
0
2
0
1
4
obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war. Es kam zum Unfall.
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war und behinder- ten dadurch Andere.
0
0
0
0
1
9
10
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war und gefährde- ten dadurch Andere.
1
0
0
0
0
1
2
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war.
46
33
49
14
18
5
165
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war. Es kam zum Unfall.
3
2
0
2
1
0
8
Gesamt
227
141
356
273
210
189
1.396
Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten und behin- derten dadurch Andere.
2
0
0
2
4
0
8
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten und gefähr- deten dadurch Andere.
1
0
0
0
1
0
2
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten.
16
14
12
17
21
12
92
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall.
3
6
6
8
8
13
44
Gesamt
22
20
18
27
34
25
146
Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche.
2
1
0
2
0
0
5
Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche. Es kam zum Unfall.
0
0
0
1
0
0
1
Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
0
0
2
0
0
0
2
Sie fuhren beim Linksabbiegen ver- botswidrig über die Fahrstreifenbe- grenzung.
0
0
1
2
1
21
25
Sie fuhren beim Linksabbiegen ver- botswidrig über die Fahrstreifenbe- grenzung. Es kam zum Unfall.
1
0
0
0
0
1
2
Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechts- fahrgebot. Es kam zum Unfall.
1
2
3
2
0
3
11
Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechts- fahrgebot. Es kam zum Unfall.
1
2
0
1
1
2
7
Gesamt
5
5
6
8
2
27
53
Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie fuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer / Mofafahrerin bzw. Mofafahrer nebeneinander und behinderten dadurch Andere.
4
1
4
2
1
1
13
Freihändig fahren
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie fuhren freihändig.
38
66
52
91
57
56
360
Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschrie- benen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren.
20
22
15
18
31
14
120
Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf ei- nem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie beförderten auf einem einsitzi- gen Fahrrad eine über 7 Jahre alte Person.
19
15
19
22
16
19
110
Sie beförderten hinter einem Fahr- rad in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern einge- richtet ist, eine älter als 7 Jahre alte Person.
0
0
0
1
0
0
1
Gesamt
19
15
19
23
16
19
111
Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war.
370
287
291
485
300
248
1.981
Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war und gefährdeten dadurch Andere.
0
0
1
1
1
2
5
Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. Es kam zum Unfall.
11
17
23
23
27
12
113
Gesamt
381
304
315
509
328
262
2.099
Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren.
0
0
0
0
0
0
0
Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren. Es kam zum Unfall.
1
0
0
0
0
0
1
Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren. Sie ge- fährdeten dadurch Andere.
0
0
0
0
0
0
0
Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver- hältnisse erforderten und gefährdeten dadurch Andere.
2
0
0
0
0
0
2
Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver- hältnisse erforderten.
46
61
51
40
38
42
278
Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver-
17
13
7
21
10
11
79
hältnisse erforderten. Es kam zum Unfall.
Gesamt
66
74
58
61
48
53
360
Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vor- schriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie führten ein Fahrrad unter Ver- stoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen.
267
212
147
388
213
168
1.395
Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen.
97
49
49
212
167
85
659
Gesamt
364
261
196
600
380
253
2.054
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie führten das nicht vorschrifts- mäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
61
53
51
83
69
79
396
Sie führten das nicht vorschrifts- mäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall.
3
0
0
3
1
2
9
Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt.
3
1
0
0
0
0
4
Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute Fahrzeug in Betrieb ge- nommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt.
2
0
0
0
0
1
3
Gesamt
69
54
51
86
70
82
412
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie beachteten als Führerin bzw. Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibe- amten.
33
37
35
40
27
42
214
Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten anlässlich einer Ver- kehrskontrolle oder Verkehrserhe- bung.
14
14
29
31
29
22
139
Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten.
12
16
11
8
9
7
63
Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten. Es kam zum Unfall.
0
1
1
0
0
0
2
Sie befolgten nicht das Zeichen der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibe- amten.
6
2
4
1
5
3
21
Sie befolgten nicht die Anweisung der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten zur Durchführung einer Verkehrskontrolle oder Verkehrs- erhebung.
10
7
7
8
7
8
47
Sie befolgten nicht die verkehrsre- gelnde Weisung der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibeamten.
2
5
1
4
3
6
21
Sie befolgten nicht die Weisung der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten.
43
36
34
42
36
32
223
Gesamt
120
118
122
134
116
120
730
Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprech- einrichtung)
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer verbotswidrig ein Mobil- telefon, indem sie hierfür das Mo- biltelefon aufnahmen oder hielten.
1.063
1.371
1.365
1.914
1.891
1.705
9.309
Missachtung des Rotlichts an der Ampel
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das auch für sie geltende Rotlicht der Lichtzeichen- anlage für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger.
457
609
561
768
689
453
3.537
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährde- ten dadurch Andere.
40
28
25
46
42
28
209
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
5.706
7.896
8.332
10.384
10.207
8.332
50.857
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall.
206
182
211
188
213
180
1.180
Gesamt
6.409
8.715
9.129
11.386
11.151
8.993
55.783
Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährde- ten Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
44
50
52
62
45
39
292
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekun- de an.
4.104
4.517
4.541
5.060
4.613
3.144
25.979
Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte be- reits länger als 1 Sekunde an.
Sie überquerten als nichtmotori- sierte Verkehrsteilnehmerin bzw. nichtmotorisierter Verkehrsteil- nehmer den Bahnübergang trotz geschlossener Schran- ke/Halbschranke.
3
3
1
4
4
1
16
Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte und gefährdeten dadurch Andere.
1
0
0
0
0
1
2
Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte.
4
1
3
4
2
4
18
Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte. Es kam zum Unfall.
0
0
0
0
0
1
1
Gesamt
5
1
3
4
2
6
21
< >In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie gefährdeten als Radfahrerin bzw. Radfahrer in einem Fußgän- gerbereich, in dem Fahrzeugver- kehr zugelassen war, eine Fußgän- gerin bzw. einen Fußgänger.
0
0
1
0
0
0
1
< >Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Ge- rät beeinträchtigt war
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt
Sie führten das Fahrzeug, obwohl ihr Gehör durch Geräte beeinträch- tigt war.
153
92
82
65
66
54
512
< >Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dem Senat zu einzelnen der vorgenannten Fragen keine Erkenntnisse vorliegen: weshalb erachtet der Senat es bei einer vom Senat gewünschten Zunahme des Radverkehrs nicht für notwendig, Erkenntnisse darüber zu erlangen, ob und in welchem Ausmaß die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Radfahrer gefährdet wird?Zu 5.: Entfällt.
Berlin, den 30. März 2017
In Vertretung Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)
Wegen des besseren Wohnungsangebots ziehen jedes Jahr tausende Berliner nach Brandenburg. Doch zur Arbeit müssen sie wieder in die Stadt. Immer mehr #Pendler drängen auf die #Park-&-Ride-Plätze am Stadtrand. Während am S-Bahnhof #Mahlsdorf Enge herrscht, baut #Strausberg bereits aus. Von Dorett Kirmse
Jeden Morgen das Gleiche für die Studentin Varinia Frank: Auf der Suche nach einem Parkplatz dreht sie mit ihrem Auto Runde um Runde um den S-Bahnhof Berlin-Mahlsdorf. Doch der dortige Park-&-Ride-Parkplatz ist meist schon voll besetzt – die 200 Stellplätze im Ortskern reichen schon lange nicht mehr aus für die steigende Zahl an Pendlern.
Der Bahnhof Mahlsdorf liegt im Tarifbereich B der Berliner S-Bahn. Daher ist er beliebt bei Pendlern, vor allem bei Brandenburgern. Das macht sich auch in den Seitenstraßen um den Bahnhof herum bemerkbar, denn auch die sind zugeparkt.
Bezirk sieht Senat in der Pflicht
"Die Kapazitäten reichen bei Weitem nicht aus", sagt auch Johannes Martin, Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Straßen und Gründflächen (CDU). "Das stellen wir bei sämtlichen P&R-Parkplätzen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf fest." Der Senat aber lasse die Bezirke am Stadtrand allein, kritisiert Martin. "Offensichtlich gibt es keine Finanzierungsquellen, um neue Flächen vorzuhalten, beziehungsweise neue P&R-Kapazitäten zu schaffen."
Kurz: Der Senat will keine neuen Parkplätze schaffen, denn im Verhältnis zu ihrem Nutzen sind sie zu teuer. So müssen die Anwohner rund um den Bahnhof Mahlsdorf weiter damit leben, dass sie kaum einen Parkplatz vor ihren eigenen Häusern und Wohnungen bekommen. "Ich kann meine eigene Auffahrt gerade mit einem PKW nutzen", schildert ein Anwohner die Lage." Wenn ich Besuch bekomme, dann hat der zweite Besucher …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die die Deutsche Bahn AG (DB) um eine
Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den
Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Wann kann, nach aktuellem Stand, voraussichtlich
mit dem Abschluss der #Umbauarbeiten am #Bahnhof#Schöneweide gerechnet werden, und ist die
geplante Fertigstellung im Juli 2021 realistisch?
Antwort zu 1: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Die
Grunderneuerung des Bahnhofes Schöneweide und der
Neubau der Straßenbahnüberführung werden gemäß Terminplanung
in 12/2021 abgeschlossen.“
Frage 2: Wann ist mit einem Abschluss der Brückenarbeiten
und der damit verbundenen vollständigen Freigabe
des Verkehrs auf dem #Sterndamm zu rechnen?
Antwort zu 2: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Die
Erneuerung der Eisenbahnüberbauten EÜ Sterndamm
wird bis zum 11.06.2018 beendet. Eine vollständige Freigabe
des Verkehrs auf dem Sterndamm kann vsl. erst im
September 2018 erfolgen. Im Zeitraum vom Juni 2018 bis
zum September 2018 wird die Zweispurigkeit der Straßen
hergestellt und die Straße im Bereich der Brücken ertüchtigt.“
Frage 3: Welche Verzögerungen zum ursprünglichen
Zeitplan hat es bisher gegeben (bitte nach Art, Grund und
Dauer aufschlüsseln)?
Antwort zu 3: Die DB teilt hierzu Folgendes mit:
„Verzögerungen der Bauausführung entstanden durch:
Schaffung der Medienfreiheit im Straßenland – 3
Monate
Sicherung der Bestandswiderlager der Gleise 4 und
5 – 3 Monate
Gestörten Bauablauf sowie Errichtung zusätzlicher
nicht geplanter Bauzustände – 12 Monate“
Frage 4: Zu welchen Zeitpunkten wird es voraussichtlich
zu Einschränkungen im Nah- und #Regionalverkehr
kommen?
Antwort zu 4: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Es
wird mit dem notwendigen Bauzustandswechsel in der Sund
Fernbahn zu Einschränkungen im Nah- und Regionalverkehr
kommen. Im Zeitraum vom 14.06.17 bis zum
19.06.2017 erfolgt eine Vollsperrung der S-Bahngleise im
Bf. Schöneweide, außer Gleis 6 (Pendelverkehr von
Baumschulenweg nach Schöneweide), sowie die Einrichtung
von Schienenersatzverkehr von Schöneweide nach
Grünau.
Zur Inbetriebnahme der Gleise 4 und 5 (S-Bahn) erfolgt
im August 2018 eine Einschränkung des SBahnverkehrs.
Weitere Verkehrseinschränkungen finden statt:
30.11.2018 – 03.12.2018 (Totalsperrung S-Bahn Bf.
Schöneweide)
01.02.2019 – 11.02.2019 (Totalsperrung S-Bahn Bf.
Schöneweide)
15.03.2019 – 18.03.2019 (Einschränkungen S-Bahn)
03.12.2019 – 09.12.2019 (Totalsperrung Fernbahn)
04.08.2021 – 09.08.2021 (betriebliche Einschränkungen
in S- und Fernbahn)“
Frage 5: Wie ist der aktuelle Zeitplan zur Fertigstellung
des zweiten Bauabschnittes der #Verlängerung der #Straßenbahnlinie #60 und #61 von der Karl-Ziegler-Straße
über den Groß-Berliner Damm zum Bahnhof Schöneweide,
und kann die bisherige avisierte Fertigstellung im Jahr
2019 realisiert werden? Wenn nein, welche Verzögerungen
gab es?
Antwort zu 5: Die für das Jahr 2019 avisierte Fertigstellung
der Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II von
der Karl-Ziegler-Straße zum Bahnhof Schöneweide kann
aufgrund von Verzögerungen im Planungsablauf voraussichtlich
nicht mehr realisiert werden.
Das Planfeststellungsverfahren für die Straßenbahnneubaustrecke
Adlershof II soll noch in diesem Jahr eingeleitet
werden. Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses
kann voraussichtlich 2019/2020 mit dem Bau
der Neubaustrecke begonnen werden.
Frage 6: Welche Maßnahmen wurden oder werden ergriffen,
um die Nutzerinnen und Nutzer des Nah- und
Regionalverkehr vor #baubedingter#Verschmutzung zu
schützen? Welche Maßnahmen zur Verbesserung der #Sauberkeit im Nahbereich wurden oder werden getroffen?
Antwort zu 6: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Der
Bahnhof Schöneweide und die Zuwegungen werden regelmäßig
gereinigt.“
Frage 7: Welche Mehrkosten entstehen infolge von
Verzögerungen? Wer trägt diese?
Antwort zu 7: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Die
Verzögerungen basieren auf unterschiedlichen Sachverhalten,
für die noch keine Einigung zwischen der bauausführenden
Firma und der DB Netz AG erfolgt ist. Insofern
können wir zu dieser Frage noch keine finale Aussage
treffen.“
Berlin, den 23. März 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2017)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welchen Verfahrensstand haben die Straßenbauvorhaben
aus dem Maßnahmenkatalog des Stadtentwicklungsplans
Verkehr Berlin? Hierbei insbesondere auf
die 10 Maßnahmen unter Punkt I 4.3 „Straßenbaumaß-
nahmen zur Beseitigung struktureller Netzprobleme und
zur Entlastung der Wohngebiete“ eingehen, ohne die
Projekte der Auftragsverwaltung des Bundes. (Bitte nach
abgearbeiteten und künftigen Verfahrensschritten auflisten,
wie und wann ist die Öffentlichkeit beteiligt worden
bzw. wird sie beteiligt, wird oder wurde die Öffentlichkeit
über die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung hinaus in
die Planung einbezogen, welche Kosten sind mit den
einzelnen Projekten verbunden, wer trägt diese Kosten,
wie ist der weitere Zeitplan; wo Straßenbaumaßnahmen in
Teilabschnitte aufgeteilt sind, bitte einzeln nach Teilabschnitten
auflisten)
Antwort zu 1:
1. Teilabschnitt Süd-Ost-Verbindung: Spreequerung
von Rummelsburger Straße bis Köpenicker Landstraße
Die Brücke über die Spree ist seit August 2013 in
Bau, die Fertigstellung Ende 2017 wird angestrebt.
Der Bau der Brücke (Ingenieurbauwerk) ist mit
48,8 Mio. € geplant.
Der Vorhabenträger für den Straßenbau, das Bezirksamt
Treptow-Köpenick, hat im Frühjahr 2013
mit den vorbereitenden Maßnahmen / Baufeldfreimachung
und ab Januar 2014 mit den eigentlichen
Straßenbauarbeiten an den künftigen Knotenpunkten
mit der Köpenicker Landstraße und
Rummelsburger Straße sowie der freien Strecke
bis an die Nalepastraße begonnen. Gleichzeitig liefen
und laufen noch die Bauarbeiten der Berliner
Wasserbetriebe sowie anderer Leitungsverwaltungen,
wie Vattenfall, Telekom, Alliander im gesamten
Bauabschnitt.
Die Kosten für die Baumaßnahme ohne Ingenieurbauwerke
(Brücke, Stützwände und Lärmschutzwände)
betragen 21,825 Mio. € (brutto) gem. geprüften
1. bis 3. Teil-BPU1
.
Die Finanzierung erfolgt aus der Gemeinschaftsmaßnahme
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW).
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens fand
die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung statt. Die
Auslegung erfolgte vom 29.10.2007 bis
29.11.2007. Der Beschluss VII E – 04/2010 lag am
27.02.2012 vor.
Die Verkehrsübergabe für den 1. Abschnitt der
Süd-Ost-Verbindung (SOV) ist Ende 2017/Anfang
2018 vorgesehen. Die Umsetzung aller Ausgleichsmaßnahmen
wird noch bis Ende 2018 andauern,
infolge der dann erst zur Verfügung stehenden
Flächen und den erforderlichen Pflanzzeiten
im Frühjahr und Herbst.
2. Tangentiale-Verbindung-Ost Nordverlängerung
(zw. An der Wuhlheide und B1/5)
Gegenwärtig wird im Rahmen eines formalisierten
Abwägungs- und Rangordnungsverfahrens die
Vorzugsvariante ermittelt. Mit einem Ergebnis
wird frühestens Ende 2017 gerechnet. Die Einbindung
und Information der Bürger erfolgte in Öffentlichkeitsveranstaltungen
jeweils Anfang 2015
und 2016 und deren „Auswertung“ via Internet
sowie über einen eigens etablierten Planungsbeirat,
bestehend aus Vertretern der ortsansässigen Bürgerinitiativen.
Die Ergebnisse der aktuellen Variantensuche
werden ebenfalls in dem beschriebenen
Rahmen vorgestellt und diskutiert.
Auf der Grundlage einer Kostenannahme von 79,6
Mio. € erging ein vorläufiger Bescheid, die Maß-
nahme mit GRW-Mitteln zu fördern (90%).
1 Bauplanungsunterlagen
Die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens
ist frühestens Ende 2018 möglich.
3. Teilabschnitt Ost-West-Trasse (Nordumfahrung
Köpenick) von An der Wuhlheide bis Mahlsdorfer
Straße
Die Baumaßnahme befindet sich im Planfeststellungsverfahren.
Die Auslegung fand vom
10.01.2005 bis 10.02.2005 statt. Die Planfeststellungsunterlagen
mit Rotänderungen und zusätzlichem
Abwägungsmaterial wurden im Dezember
2008 an die Anhörungsbehörde übergeben. Vor
der Beschlussfassung kam die Aktualisierung der
Verkehrsprognose auf den Zeithorizont 2025 zum
Tragen und die Unterlagen noch einmal auf den
Prüfstand. Im Ergebnis der erstellten objektkonkreten
Verkehrsprognose vom Oktober 2011 wurden
alle Unterlagen überarbeiten und zwischenzeitlich
fortgeschriebene Planungen im Umfeld berücksichtigt.
Mit der Verkehrsuntersuchung vom 16.06.2016
wurde die aktuelle Stadtentwicklung, die u.a. für
den Bezirk Treptow-Köpenick einen Bevölkerungszuwachs
bedeutet, und aktuelle Verkehrspolitik
berücksichtigt. Die Verkehrsprognose, die
Schalltechnische Untersuchung, die Erschütterungsbetrachtung
und das Lufthygienische Gutachten
wurden überarbeitet und aktualisiert. Die Auswirkungen
auf den landschaftspflegerischen Begleitplan
werden derzeit bearbeitet, auch unter der
Voraussetzung, dass die Überarbeitung der Unterlagen
zu den Entwässerungsanlagen, im Besonderen
der erforderlichen Bodenfilteranlage nach den
nun geltenden Regeln der Technik zur Gewässerreinhaltung
vorliegt.
Nach dem vorliegenden Bearbeitungsstand können
die überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen im
III. Quartal 2017 an die Planfeststellungsbehörde
übergeben werden. Es ist dann zu entscheiden, ob
die geänderten Planfeststellungsunterlagen erneut
öffentlich auszulegen sind, bevor nach Abwägung
aller Einwendungen ein Beschluss festgesetzt werden
kann.
Nach Vorlage des Beschlusses wird umgehend mit
der Vorbereitung der Baudurchführung begonnen.
Die Finanzierung ist derzeit aus Investitionsmitteln
des Landes Berlin in Höhe von rd. 7,16 Mio. €
vorgesehen. Es ist beabsichtigt, mit der Einreichung
der Bauplanungsunterlagen eine Finanzierung
im Rahmen der GRW zu prüfen.
4. Teilabschnitt Tangentialverbindung Nord Verlängerung
Egon-Erwin-Kisch-Straße zw. B2 und
Wartenberger West östlich BAR
Es liegt eine Machbarkeitsuntersuchung aus 2007
vor. Eine Kostenschätzung geht von ca. 8 Mio. €
aus. Derzeit finden keine Planungsaktivitäten statt.
Eine Bürgerbeteiligung hat bisher nicht stattgefunden.
5. Verbindungsstraße zw. Alt-Karow und B2
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgte
/ erfolgt im Rahmen des aktuell andauernden
Planfeststellungsverfahrens. Ein Baubeginn
wird in 2019 angestrebt.
Die Maßnahme ist in der Finanzplanung Berlins
mit Mitteln in Höhe von 6,6 Mio. € eingestellt.
6. Teilabschnitt Verkehrslösung Heinersdorf:
Straße an der Industriebahn (N2)
Eine Machbarkeitsstudie für neue Straßenverbindungen
zur Entlastung der Ortslage Heinersdorf
liegt aus 2009 vor. Die Maßnahme N2 ist Teil der
Verkehrslösung Heinersdorf. Die Verkehrslösung
Heinersdorf wurde mehrmals in Foren aus verschiedenen
Anlässen mit Bürgern vor Ort diskutiert.
Die Flächensicherung erfolgt über Festsetzung
eines Entwicklungsgebiets /Bebauungsplan
B-Plan). Eine formale Bürgerbeteiligung ist noch
nicht erfolgt.
Die Maßnahme ist Gegenstand der diesjährigen
Anmeldung zur Finanzplanung 2018 – 2022 (Kostenannahme:
5,4 Mio. €).
7. Verlängerung Granitzstraße
Eine Variantenuntersuchung zur Verlängerung der
Granitzstraße zw. Mühlenstraße und Granitzstraße
wurde 2005 abgeschlossen.
Im Rahmen des Werkstattverfahrens „Pankower
Tor“ (2012-2014) wurden weitere Verkehrsuntersuchungen,
die u.a. diese Maßnahme beinhalteten,
durchgeführt. Ebenso wurden Öffentlichkeitsveranstaltungen
zum Werkstattverfahren durchgeführt.
Die Kostenschätzung (teuerste Variante) aus der
Variantenuntersuchung 2005 geht von ca. 7,4 Mio.
€ aus.
Die Planung ruht derzeit. Ein FNP2-Änderungsverfahren
ist in Bearbeitung.
2
Flächennutzungsplan
8. Erweiterung Hauptstraße (Ostkreuz)
Für die aktuell in der Bauausführung befindliche
Maßnahme sind Mittel in Höhe von 4,05 Mio. €
veranschlagt. Eine Bürgerbeteiligung fand im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens statt. Der
Planfeststellungsbeschluss ist seit dem 28.11.2014
rechtsgültig.
Die Fertigstellung ist in 2018 vorgesehen.
9. Neubau einer Straßenverbindung in Mahlsdorf
vom S-Bahnhof Mahlsdorf bis Rahnsdorfer Straße
Die Maßnahme ist Bestandteil der Finanzplanung
des Landes. Es sind Mittel in Höhe von 8,6 Mio. €
ausgewiesen. Es wurden noch keine aktuellen Planungsaktivitäten
initiiert. Erst in diesem Zusammenhang
wird eine umfangreiche Bürgerbeteiligung
organisiert.
Die Maßnahme steht im engen Zusammenhang mit
der geplanten Verlängerung der Straßenbahn bis
zum S-Bahnhof Mahlsdorf.
Machbarkeitsuntersuchungen für die Straße bzw.
die Straßenbahn liegen aus 2007, 2009 und 2011
vor.
Die Umsetzung ist nach 2020 zu erwarten.
10. Herstellung einer Straßenverbindung zw.
Karower Chaussee und Hobrechtsfelder Chaussee
zur südlichen Umfahrung von Buch (Verlängerung
Max-Burghardt-Straße)
Eine Machbarkeitsstudie und Raumempfindlichkeitsuntersuchung
im Rahmen einer Diplomarbeit
wurde 2010 erarbeitet. Weitere Planungsaktivitä-
ten sind nicht erfolgt.
Die Planung ruht derzeit.
Frage 2: Gibt es darüber hinaus Straßenneubauprojekte
in Verantwortung des Landes Berlin? Wenn ja, welche
und welchen Verfahrensstand haben diese? (bitte analog
zu Frage 1 auflisten)
Antwort zu 2:
Erschließung Berlin TXL – The Urban Tech Republic
(UTR)
Parallel laufen verschiedene Bebauungsplanverfahren
mit Öffentlichkeitsbeteiligung in unterschiedlichen Arbeitsständen.
Weitere Informationen dazu unter
http://stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/projekte/tegel
/planung/bebauungsplan.shtml
Die zukünftige Erschließung von Berlin TXL ist in
vier Bauabschnitten geplant – abhängig von der Vermarktung
des Gebietes.
Die Vorplanungsunterlagen (VPU) des 1. Bauabschnittes
sind genehmigt. Derzeit werden die Bauplanungsunterlagen
erarbeitet.
Für die Verkehrsanlagen wird von ca. 46 Mio. € im 1.
Bauabschnittes (lt. VPU) ausgegangen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der BPlanverfahren
Ist teilweise erfolgt, teilweise noch ausstehend.
Zahlreiche Öffentlichkeitsveranstaltungen wurden und
werden durch den Projektentwickler Tegel Projekt GmbH
durchgeführt: u.a. „Öffentliche Standortkonferenz –
Nachnutzung Flughafen Tegel“ im Juli 2016; Diskussionsveranstaltung
„Flughafen Tegel – Was kommt nach
den Flugzeugen?“ im Dezember 2016; Infoveranstaltung
Tegel Projekt GmbH in den Borsighallen im Februar
2017.
Der weitere Zeitplan ist abhängig von Schließung des
Flughafens Tegel. Nach derzeitgem Ablaufplan wird für
die Ausführung der Baumaßnahme ein Zeitraum von 53
Monaten benötigt (lt. VPU).
Erschließung Schumacher-Quartier „Neue Meteorstraße“
als Ersatz des heutigen Autobahnabzweiges
der A 111 (ehemals A 105)
Der Aufstellungsbeschluss eines B-Planverfahrens ist
am 26.10.16 erfolgt.
Der Städtebauliche Wettbewerb für das SchumacherQuartier
ist abgeschlossen. Der Entwurf eines ersten Mobilitäts-
und Erschließungskonzeptes befindet sich derzeit
in Fachdiskussion.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen des
B-Plan-Verfahrens erfolgen. Im Weiteren siehe Angaben
zur Öffentlichkeitsarbeit bei Berlin TXL – UTR.
Erschließung „Insel Gartenfeld“ mit einer neuen
Straßenverbindung zwischen Gartenfeldstraße und
Wasserstadtbrücke im Bezirk Spandau von Berlin
Das Städtebauliche Werkstattverfahren „Das neue
Gartenfeld“ wurde in 11/2016 abgeschlossen.
Derzeit laufen des notwendige FNP-Änderungsverfahren
und das erforderliche B-Planverfahren, um die
städtebauliche und verkehrliche Entwicklung auf der
Gartenfeldinsel zu sichern. Die Öffentlichkeitsbeteiligung
im Rahmen des FNP-Änderungsverfahren und des BPlanverfahrens
hat stattgefunden.
In Bearbeitung ist derzeit eine Variantenuntersuchung
zur Lage der neuen Straßenverbindung auf der Insel. Es
liegen noch keine Kostenschätzungen vor.
Neubau von Straßen im Luisenblock in Bezirk
Mitte
Der Straßenneubau ist Bestandteil der Entwicklungsmaßnahme
"Hauptstadt Berlin- Parlaments- und Regierungsviertel".
Gegenwärtig werden Baukosten in Höhe
von 1,45 Mio. € erwartet. Diese werden von der Deutsche
Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK)
getragen. Ein Baubeginn ist in 2018 vorgesehen. Eine
Bürgerbeteiligung fand im Rahmen des B-Planverfahrens
statt.
Straßenneubauprojekte, die in der Verantwortung der
bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter liegen sind
hier nicht aufgeführt.
Frage 3: Welche Verfahrensstände haben die Straßenbauprojekte,
die gemeinsam mit dem Land Brandenburg
durchgeführt werden (Ortsumfahrung Ahrensfelde, Ausbau
L 33 Landsberger Chaussee, …)? (bitte analog zu
Frage 1 auflisten, ergänzt um die Frage der Kostenteilung/Kostenbeteiligung
des Landes Berlin)
Antwort zu 3:
4-streifiger Ausbau der L 33 (Landsberger Chaussee)
zw. Stendaler Straße und Hönow
Im Rahmen des Erörterungstermins (innerhalb des
laufenden Planfeststellungsverfahrens) wurden Änderungen
im Bereich der Ortslage Hönow zugesagt.
Differenzen innerhalb der brandenburgischen Verwaltung
bzgl. dieser Änderungen verhindern ggw. die Weiterführung
des Verfahrens. In der Folge ist eine Terminentwicklung
nicht möglich. Der durch das Land Berlin zu
tragende Kostenanteil (50%) beträgt 3,3 Mio. €.
Neubau der Ortsumgehung Ahrensfelde – B 158 n
(Bundesmaßnahme)
Gegensätzliche Auffassungen der Vorhabenträger
(Länder Brandenburg und Berlin) und des Bundes bzgl.
der Finanzierung (Troglösung, Folgekosten in Ortsdurchfahrt)
haben zum andauernden Stillstand der Planung
geführt. Der Bund fordert nach einer Rechnungshofprü-
fung und der Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses
des Bundestages eine ebenerdige Lösung (Verzicht
auf den Trog). Diese Entscheidung würde zu umfangreichen
zusätzlichen Belastungen insbesondere der
Berliner Bevölkerung führen. Eine Terminvorschau ist
vor diesem Hintergrund gegenwärtig nicht möglich.
Es werden Baukosten in Höhe von 36 Mio. € erwartet.
Frage 4: In welchem Bezug/mit welcher Bilanz stehen
die erfragten Maßnahmen zum Ziel eines klimaneutralen
Berlin 2050? Bitte detailliert erläutern, wie die Zielvorgabe
„klimaneutral“ in den geplanten Maßnahmen berücksichtigt
und umgesetzt wird?
Antwort zu 4: Die im Stadtentwicklungsplan Verkehr
(StEP Verkehr) aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen bis
2025 bestehen auch vor dem Hintergrund einer weiteren
Absenkung des Anteils von Kfz (insbesondere mit Verbrennungsmotoren).
Der Senat ist daran interessiert, die
Möglichkeiten des Mobilitäts- und Verkehrsmanagements
weiter auszuschöpfen und somit die CO2-Emissionen zu
senken. Da der höchste Anteil der verkehrsbedingten
Emissionen im heutigen Straßenverkehr zu verorten ist,
bietet eine Erhöhung des Flottendurchsatzes mit verbrauchereffizienteren
sowie alternativen Antrieben die größtmögliche
Wirkung zur Erreichung der im Jahr 2050 angestrebten
Klimaneutralität. Zudem gilt: Die Ver- und Entsorgung
der Stadt ist zu gewährleisten, dies bedingt teilräumliche
Infrastrukturergänzungen. Die mit den StEPMaßnahmen
geplante Neugestaltung von Straßenräumen
dient dem gesamten Verkehr in diesen. Welche Fahrzeuge
bzw Antriebsarten sich darin bewegen können oder werden,
ist nicht festgeschrieben. Die Straßenbaumaßnahmen
bis 2025 stehen somit nicht im Widerspruch zur angestrebten
Klimaneutralität."
Berlin, den 22. März 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2017)
Berlin – Nicht mehr lange, dann ist es so weit: Wo heute noch Autos stehen, sollen Passanten auf Bänken sitzen, Blumen blühen und Fahrräder parken. Der Countdown läuft für die erste Stufe eines #Experiments, das die #Schönhauser Allee in Prenzlauer Berg in ein #Testfeld für den #Verkehr der #Zukunft verwandeln wird. Für die Autofahrer soll es eng werden.
So sieht der neue Zeitplan aus: „Wir wollen die erste Stufe unseres Versuchs zwischen der Eberswalder und der Wichertstraße in diesem Sommer beginnen. Wie angekündigt, werden einige Parkplätze zu #Parklets umgestaltet – Holzpodien, auf denen man sitzen kann“, sagte Verkehrs-Staatssekretär Jens-Holger #Kirchner (Grüne).
Parklet – das ist englisch und lässt sich als „kleiner Park“ übersetzen. In San Francisco gibt es sie schon: bepflanzte Mini-Ruhebereiche, in denen man am Straßenrand pausieren kann. „Wie viele Parklets es an der Schönhauser Allee werden und wie sie aussehen, hängt davon ab, wie viele Gewerbetreibende und Privatleute wir als Paten gewinnen. Nach unserer Vorstellung sollte es mindestens sechs solcher Ruhezonen geben, möglichst mehr“, kündigte der Senatspolitiker an.
Straßen sollen menschenfreundlicher werden
Der Verkehrsversuch ist das Ergebnis eines Workshops, zu dem der Senat 2015 einen Experten des Kopenhagener Planungsbüros Gehl Architects in den Prenzlauer Berg eingeladen hatte. In London, Shanghai, New York und anderen Metropolen arbeiten die Dänen daran, Straßen menschenfreundlicher zu machen.
Die Schönhauser Allee, so Berlins oberster Verkehrsplaner Burkhard Horn und seine Mitstreiter, könnte ebenfalls eine Umgestaltung gebrauchen. Zwar seien auf der Hauptverkehrsstraße auch viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs – doch sie hätten dort …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wo konkret befinden sich in Berlin die einzelnen #Luftgütemessstationen und nach welchen Kriterien
wurden die Standorte ausgewählt?
Antwort zu 1: Die konkreten Standorte von Messstationen
des Berliner Luftgütemessnetzes (BLUME) sind:
MC027 – Marienfelde: Schichauweg 60, 12307 Berlin
(Stadtrand)
MC032 – Grunewald: Jagen 91, 14193 Berlin (Stadtrand)
MC077 – Buch: Wiltbergstr.50, 13125 Berlin (Stadtrand)
MC085 – Friedrichshagen: Müggelseedamm 307-310,
12587 Berlin (Stadtrand)
MC145 – Frohnau: Jägerstieg 1, 13465 Berlin (Stadtrand)
MC010 – Wedding: Amrumer Str./Limburger Str., 13353
Berlin (städt. Hintergrund)
MC018 – Schöneberg: Belziger Straße 52, 10823 Berlin
(städt. Hintergrund)
MC042 – Neukölln: Nansenstr. 10, 12047 Berlin (städt.
Hintergrund)
MC171 – Mitte: Brückenstraße 6, 10179 Berlin (städt.
Hintergrund)
MC282 – Karlshorst: Johanna-und-Willy-Brauer-Platz,
10318 Berlin (städt. Hintergrund)
MC115 – Charlottenburg: Hardenbergplatz, 10623 Berlin
(Straße)
MC117 – Steglitz: Schildhornstr. 76, 12163 Berlin (Stra-
ße)
MC124 – Mariendorf: Mariendorfer Damm 148, 12099
Berlin (Straße)
MC143 – Neukölln: Silbersteinstr. 1, 12051 Berlin (Stra-
ße)
MC174 – Friedrichshain: Frankfurter Allee 86b, 12047
Berlin (Straße)
MC220 – Neukölln: Karl-Marx-Str. 77, 12043 Berlin
(Straße)
Die #Messcontainer wurden überwiegend in den 1980er
und 90er Jahren in Betrieb genommen. Ihre Bestückung
mit Messgeräten ist konzeptionell bedingt nicht einheitlich.
Die Kriterien für die Platzierung von Probenahmestellen
für ortsfeste Messungen sind in Anlage 3, Abschnitte
B und C, der 39. Verordnung zum BundesImmissionsschutzgesetz
(39. BImSchV) festgelegt, die
seit 2010 in Kraft ist. In den Vorgängerverordnungen gab
es bereits weitgehend identische Vorgaben, die der Maß-
stab für die Standortfestlegung für die Messstellen des
BLUME waren.
Frage 2: Wie hoch ist der gesetzlich zugelassene
Grenzwert für Feinstaub im Tages- und Jahresmittel und
an wie vielen Tagen darf dieser pro Kalenderjahr überschritten
werden??
Antwort zu 2: Die Immissionsgrenzwerte für Partikel
(PM10) sind in § 4 der 39. BImSchV festgelegt. Danach
beträgt der über den Tag gemittelte Immissionsgrenzwert
für PM10 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen
im Kalenderjahr.
Der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert
für PM10 beträgt 40 µg/m³.
Frage 3: Wie hoch ist der gesetzlich zugelassene
Grenzwert für Stickstoffdioxid im Tages- und Jahresmittel
und an wie vielen Tagen darf dieser pro Kalenderjahr
überschritten werden??
Antwort zu 3: Die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid
(NO2) sind in § 3 der 39. BImSchV festgelegt.
Danach beträgt der über eine volle Stunde gemittelte
Immissionsgrenzwert für NO2 200 µg/m³ bei 18 zugelassenen
Überschreitungen im Kalenderjahr.
Der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert
für NO2 beträgt 40 µg/m³.
Ein über einen Tag gemittelter Immissionsgrenzwert
ist für NO2 nicht festgelegt.
Frage 4: An wie vielen und an welchen Tagen genau
wurde der gesetzlich zugelassene Grenzwert für Feinstaub
an den einzelnen Luftgütemessstationen in Berlin jeweils
in den Jahren 2014, 2015, 2016 sowie in den ersten beiden
Monaten 2017 überschritten (bitte Angabe der Messstation,
Datum und Anzahl der Überschreitungen)?
Antwort zu 4: Der Grenzwert von 50 µg/m³ für den
Tagesmittelwert von PM10 wurde in den Jahren 2014,
2015, 2016 an der nachfolgend aufgeführten Anzahl von
Tagen überschritten:
Anzahl Tagesmittel
PM 10>50µg/m³ 2014 2015 2016
MC010 29 20 5
MC032 14 4 4
MC042 28 10 6
MC077 20 5 5
MC085 13 9 4
MC171 23 16 6
MC117 35 20 13
MC124 29 24 8
MC143 48 29 14
MC174 47 36 15
MC220 48 26 18
Die zulässige Anzahl von Überschreitungen des
PM10-Grenzwerts für das Tagesmittel beträgt 35 im Kalenderjahr;
bei mehr als 35 Überschreitungen gilt der
Grenzwert für das gesamte Kalenderjahr als überschritten.
Für die betrachteten Jahre und Stationen wurde der
Grenzwert im Jahr 2014 an vier von fünf Straßenstationen
überschritten, im Jahr 2015 an der Messstation in der
Frankfurter Allee. An allen anderen Stationen wurde der
Grenzwert in den Jahren 2014 bis 2016 eingehalten.
Überschreitungen des Grenzwertes für das PM10-
Tagesmittel treten überwiegend im Winterhalbjahr auf. In
den ersten beiden Monaten der Jahre 2014 bis 2017 wurde
der Grenzwert an den BLUME-Stationen an der nachfolgend
aufgeführten Anzahl von Tagen überschritten:
Anzahl Tagesmittel
PM10 >50µg/m³ Jan/Feb 2014 Jan/Feb 2015 Jan/Feb 2016 Jan-Feb 2017
MC010 8 4 5 10
MC032 7 3 4 5
MC042 9 4 6 8
MC077 9 3 5 9
MC085 6 3 4 4
MC171 9 4 5 8
MC117 11 5 8 15
MC124 10 10 5 14
MC143 15 10 7 17
MC174 13 11 8 16
MC220 13 7 6 16
…
Frage 5: An wie vielen und an welchen Tagen genau
wurde der gesetzlich zugelassene Grenzwert für Stickstoffdioxid
an den einzelnen Luftgütemessstationen in
Berlin jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016 sowie in
den ersten beiden Monaten 2017 überschritten (bitte Angabe
der Messstation, Datum und Anzahl der Überschreitungen)?
Antwort zu 5: Für Stickstoffdioxid (NO2) gilt ein
Grenzwert von 40 µg/m³ für das Kalenderjahr und ein
Grenzwert für das Stundenmittel von 200 µg/m³. Der
Grenzwert für das Stundenmittel gilt im Kalenderjahr als
eingehalten, wenn er nicht mehr als 18mal überschritten
wird.
Für die Jahre 2014 bis 2016 wurden an den Stationen
des Berliner Luftgütemessnetzes folgende NO2-
Jahresmittelwerte gemessen (2016 noch vorläufige Werte):
Jahresmittelwerte NO2 in
µg/m³
2014 2015 2016
MC010 28 28 27
MC018 27 26 26
MC027 15 14 15
MC032 14 13 14
MC042 27 27 27
MC077 14 14 15
MC085 12 13 14
MC145 13 13 13
MC171 28 27 28
MC282 18 20 21
MC115 62 53 51
MC117 49 48 46
MC124 46 49 46
MC143 56 52 52
MC174 42 41 41
MC220 52 52 51
Der Grenzwerte für das Jahresmittel wurden an allen
Straßenstationen (MC 115, MC 117, MC 124, MC 143,
MC 174 und MC 220) in allen drei Jahren überschritten.
Im städtischen Hintergrund und an den Stadtrandstationen
wird der Grenzwert sicher eingehalten. Eine Auflistung
von Tagesmittelwerte über 40 µg/m³ ist nicht sinnvoll, da
sich der Grenzwert aus dem Mittelwert aller Tage ergibt
und nicht einzelne Überschreitungstage gezählt werden.
Die Anzahl von Überschreitungen des Stundenmittels
für NO2 an den Messstationen des BLUME in den Jahren
2014 bis 2016 und im Januar und Februar 2017 ist nachfolgend
dargestellt:
Anzahl Stundenmittel NO2
> 200 µg/m³ 2014 2015 2016 Jan/Feb 2017
MC010 0 0 0 0
MC018 0 0 0 0
MC027 0 0 0 0
MC032 0 0 0 0
MC042 0 0 0 0
MC077 0 0 0 0
MC085 0 0 0 0
MC145 0 0 0 0
MC171 0 0 0 0
MC282 0 0 0 0
MC115 3 1 3 0
MC117 0 1 0 2
MC124 2 0 0 1
MC143 3 1 1 0
MC174 0 0 0 0
MC220 3 0 0 0
Der Grenzwert für das Stundenmittel von NO2 wurde
in allen Jahren und an allen Stationen eingehalten. Überschreitungen
dieses Grenzwertes für einzelne Stunden
traten ausschließlich an den Straßenstationen auf, und
zwar zu folgenden Terminen:
Frage 6: Was unternimmt der Senat konkret, um die
Feinstaubbelastung in den Berliner Kiezen zu reduzieren?
Antwort zu 6: Die Maßnahmen zur Reduzierung der
Feinstaubbelastung in Berlin sind im Luftreinhalteplan
2011-2017 festgelegt. Hinsichtlich des Handlungsspielraums
zur Vermeidung von Tagen mit Überschreitungen
des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ muss berücksichtigt
werden, dass diese Tage oft einher gehen mit einer groß-
räumig erhöhten Luftbelastung, so dass auch die nach
Berlin vom Wind herantransportierte Luft hohe
Feinstaubkonzentrationen aufweisen kann. Dies kann
nicht durch Maßnahmen in Berlin beeinflusst werden.
Zu den wichtigsten Berliner Maßnahmen zur Reduzierung
der Feinstaubbelastung zählen:
Umweltzone
Seit 2010 gilt in Berlin die Umweltzone mit grüner
Plakette. Damit konnte für die Fahrzeugflotte in Berlin
der mittlere Ausstoß von Dieselrußpartikeln pro Fahrzeug
um etwa 60 % und der Ausstoß von Stickoxiden um etwa
20 % gesenkt werden. Wie Kennzeichenerhebungen gezeigt
haben, gilt dies in Berlin auch für Straßen außerhalb
des Gebietes der Umweltzone. Die gesundheitsschädliche
Ruß-Zusatzbelastung der Luft an Hauptverkehrsstraßen
durch den dort fahrenden, lokalen Verkehr konnte halbiert
werden. Die Feinstaubbelastung PM 10 an Hauptverkehrsstraßen
wäre ohne Umweltzone im Jahresmittel um
etwa 2 – 3 µg/m³ oder bis zu 10 % höher. Damit wären
ohne Umweltzone circa 10 zusätzliche Tage mit Überschreitungen
des Tagesgrenzwertes von 50 µg/m³ zu
erwarten.
Derzeit wird der Luftreinhalteplan für den Zeitraum
2018 bis 2025 entwickelt. Dabei werden auch weitergehende
Fahrverbote geprüft, um insbesondere die hohen
Stickstoffdioxidbelastungen an Hauptverkehrsstraßen zu
reduzieren.
Förderung des Umweltverbundes
Mit der Förderung des Umweltverbundes aus öffentlichem
Nahverkehr, Radverkehr und Fußverkehr kann der
Feinstaubausstoß des Pkw-Verkehrs durch Vermeidung
von Fahrten und damit Vermeidung von Dieselruß, Reifen-
und Bremsenabrieb sowie Wiederaufwirbelung reduziert
werden. Als Ergebnis der bisherigen Verkehrspolitik
konnte seit 2002 der Pkw-Verkehr in zahlreichen Straßen
um mehr als 10 % reduziert werden.
Diese Politik soll in dieser Legislaturperiode ausgebaut
werden. Um die Attraktivität des Umweltverbundes
weiter zu verbessern, sind unter anderem Investitionen für
neue Straßenbahnlinien, ein größeres Angebot für den
Busverkehr sowie breitere und sicherere Radwege geplant.
Saubere Busse und Müllsammelfahrzeuge
Berlin startete bereits vor etwa 20 Jahren mit der Erprobung
der Filternachrüstung von Linienbussen, seit
Anfang des Jahrtausends wurde die Flotte schrittweise mit
Filtern ausgestattet, so dass heute alle Busse über einen
hochwirksamen Partikelfilter verfügen. Außerdem wird
die BVG-Busflotte durch Anschaffung von Bussen mit
dem Abgasstandard Euro 6 stetig modernisiert, wobei die
Wirksamkeit der Abgasminderungssysteme durch Messungen
im Berliner Linienverkehr erfolgreich nachgewiesen
wurde. Auch die Maßnahmen zur Reduzierung des
Stickoxidausstoßes dienen indirekt der Feinstaubreduzierung,
da ein Teil der Stickoxide in der Atmosphäre zu
Feinstaub umgewandelt wird. So wurden bis Ende 2016
über 350 Busse mit Stickoxidminderungskatalysatoren
oder optimierter Abgasnachbehandlung nachgerüstet.
Dieses Nachrüstprogramm wird auch 2017 und 2018
fortgeführt.
Die Berliner Stadtreinigung hat 150 ihrer Müllsammelfahrzeuge
(63%) von Dieselmotorantrieb auf partikelfreie
Erdgasmotoren umgestellt. Das Gas für den Betrieb
der Fahrzeuge wird zudem durch die Vergärung organischer
Abfälle aus Berlin hergestellt.
Tempo 30
Auswertungen an der Silbersteinstraße, Schildhornstraße
und Beusselstraße haben gezeigt, dass Tempo 30
zur Reduzierung von Feinstaub beitragen kann, wobei
neben eher kleinen Rückgängen beim Dieselrußausstoß
insbesondere die Entstehung von Partikeln durch Abrieb
und Aufwirbelung vermindert werden kann. Dies bedeutete
an den untersuchten Straßenabschnitten im Jahresmittel
bis zu 2 µg/m³ weniger Feinstaub. In Berlin gilt inzwischen
für etwa 130 km von gut 1500 km der Hauptverkehrsstraßen
aus Gründen der Verkehrssicherheit, des
Lärmschutzes und der Luftreinhaltung eine ganztägige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Derzeit wird geprüft,
Tempo 30 für weitere Abschnitte aus den genannten
drei Gründen anzuordnen.
Reduzierung diffuser Staubemissionen auf Baustellen
Zur Vermeidung diffuser Staubemissionen von Baustellen
wurde der Leitfaden „Vermeidung und Verminderung
von Staubemissionen auf Baustellen“ veröffentlicht.
Die darin enthaltenen Maßnahmen sind gemäß § 9 Berliner
Landes-Immissionsschutzgesetz auf allen Baustellen
zu beachten. Bei Verstößen können Baustellen bis zur
Umsetzung der Maßnahmen stillgelegt werden.
Reduzierung von Dieselruß aus Baumaschinen
Auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlins müssen
die Umweltanforderungen der Berliner Verwaltungsvorschrift
Beschaffung und Umwelt eingehalten werden. Für
ältere Baumaschinen ist hierfür eine Nachrüstung mit
Partikelfiltern notwendig. Um die Einhaltung dieser Anforderungen
besser nachweisen zu können, können Bauunternehmen
ihre Baumaschine mit einer in Berlin dafür
entwickelten „Plakette für emissionsarme Baumaschinen“
kennzeichnen lassen. Außerdem wurden Bauunternehmen
in mehreren Veranstaltungen, mit Broschüren und mit
Informationen im Internet ausführlich über die Maßnahmen
und über die Möglichkeiten der Partikelfilternachrüstung
informiert.
Reduzierung von Dieselruß in Industrie und Gewerbe
Im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen
werden regelmäßig Anforderungen an Dieselmotoren
in stationären Anlagen sowie für mobile Maschinen
und Geräte festgelegt. Hierbei wird in der Regel die
Ausstattung mit einem Partikelfilter gefordert, da dies der
Stand der Technik ist.
Emissionsanforderungen an Heizungsanlagen
Im Flächennutzungsplan Berlin ist ein Vorranggebiet
für Luftreinhaltung festgelegt, in dem in Bebauungsplä-
nen Emissionsbegrenzungen für Heizungen in Neubauten
gelten. Eingebaut werden dürfen nur Heizungen, die nicht
mehr Schadstoffe ausstoßen als eine Heizung, die mit
leichtem Heizöl befeuert wird. Dies verhindern insbesondere
Heizungsanlagen mit erhöhtem Feinstaubausstoß,
wie er z.B. bei Holzheizungen auftritt. Das Vorranggebiet
umfasst die Umweltzone und einige darüber hinausgehende
Wohngebiete. Derzeit wird geprüft, ob und wie für
das ganze Stadtgebiet Feinstaubbegrenzungen für neue
Kleinfeuerungsanlagen eingeführt werden können.
Stadtbaumkampagne
Straßenbäume können Feinstaub aus der Luft entfernen
und tragen damit zur Reduzierung der Feinstaubbelastung
bei. Berlin ist eine der grünsten Metropolen der
Welt. Dafür sorgen auch die derzeit rund 440.000 Bäume,
die unsere Straßen säumen. Damit der Bestand an Bäumen
erhalten und nachgepflanzt werden kann wurde im
November 2012 die Stadtbaumkampagne gestartet. Mit
Hilfe von Spenden sollen 10.000 Bäume gepflanzt werden
– zusätzlich zu den rund 2.500 Bäumen, die durchschnittlich
in den letzten 10 Jahren in Berlin nachgepflanzt wur-
den. Seit 2012 wurden fast 735.000 Euro gespendet. Bei
einem Finanzierungschlüssel von 500 € aus Spenden und
850 € aus Landesmitteln konnten damit etwa 1470 Berliner
Straßenbäume gepflanzt wurden. Mit dem Regierungsprogramm
2017 wurde die Kampagne vorerst bis
2021 verlängert.
Berlin, den 20. März 2017
In Vertretung
S t e f an T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2017)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #Straßenbäume wurden 2015 und
2016 #gefällt, wie viele wurden neu #gepflanzt (Angaben
bitte je Bezirk)?
Antwort zu 1: Die Anzahl der Fällungen und Pflanzungen
der Jahre 2015 und 2016 sind den folgenden Tabellen
zu entnehmen. Die Daten beruhen ausschließlich
auf den Angaben der Bezirke. Dabei ist zu beachten, dass
die Pflanzungen, die im Rahmen der Berliner Stadtbaumkampagne
durchgeführt werden, von vielen Bezirken erst
nach Übernahme der Pflege durch die Straßen- und Grünflächenämter
in das Baumkataster übernommen werden,
also erst nach Ablauf der dreijährigen Entwicklungspflege,
die durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz finanziert wird. Auch bei den Angaben
zu Fällungen gibt es gewisse Unstimmigkeiten, die noch
von den betreffenden Bezirken zu korrigieren sein werden.
Berliner Straßenbäume 2015
Berliner Straßenbäume 2016
Bezirk Anzahl der Fällungen Anzahl der
Pflanzungen
Bestand
31.12.2016
Mitte 193 82 25.980
Friedrichshain-Kreuzberg 140 87 16.230
Pankow 576 275 43.347
Charlottenburg-Wilmersdorf 340 204 43.400
Spandau 560 173 26.570
Steglitz-Zehlendorf 887 315 61.473
Tempelhof-Schöneberg 599 150 35.627
Neukölln 278 133 20.216
Treptow-Köpenick 756 65 44.301
Marzahn-Hellersdorf keine Angabe 62 45.000
Lichtenberg 410 46 31.554
Reinickendorf 483 205 44.227
Berlin (gesamt) 5.222 1.797 437.925
Frage 2: Wie hat sich das #Spendenaufkommen für die #Stadtbaumkampagne seit 2015 entwickelt? In welcher
Höhe wurden ergänzend Mittel des Landes eingesetzt?
Antwort zu 2: Die Entwicklung des Spendenaufkommens
für die Stadtbaumkampagne seit 2015 ist folgender
Tabelle zu entnehmen:
Jahr Höhe der Spenden
2015 242.325 Euro
2016 117.354 Euro
2017 (Stand: 10. März) 17.786 Euro
Die Höhe der Landesmittel, die seit 2015 ergänzend
für die Stadtbaumkampagne eingesetzt wurden, ist folgender
Tabelle zu entnehmen (Angaben gerundet):
2015 verwendete Landesmittel
Pflanzungen und Pflege
1.508.000 Euro
Projektsteuerung 167.000 Euro
gesamt 1.675.000 Euro
2016 verwendete Landesmittel
Pflanzungen und Pflege
1.488.000 Euro
Projektsteuerung 148.000 Euro
gesamt 1.636.000 Euro
Frage 3: Wird der Senat in Zukunft für die #Straßenbaumkampagne
mehr Finanzmittel zur Verfügung stellen?
Antwort zu 3: mDer Senat beabsichtigt, die Stadtbaumkampagne
auch künftig voranzutreiben. Entsprechende
Haushaltsmittel wurden bei den Anmeldungen
zum Doppelhaushaltsplan 2018/2019 und der Finanzplanung
2017 bis 2021 für das Kapitel 0750 berücksichtigt.
In welchem Umfang jährlich Haushaltsmittel veranschlagt
und verwendet werden, hängt von den finanzpolitischen
Zielsetzungen und den finanziellen Möglichkeiten des
Landes Berlin ab.
Frage 4: Mit welchen Zielen wird die Straßenbaumkampagne
in Zukunft fortgesetzt und ausgeweitet?
Antwort zu 4: Der Senat hat vor für die Legislaturperiode
2016 bis 2021 zwischen SPD, Die Linke und
BÜNDNIS 90/Die Grünen die Kampagne fortzusetzen
und auszuweiten. Dabei sind zukünftig auch Straßen, die
bisher keinen Baumbestand aufweisen und deren Neubepflanzung
aufwändiger ist, einzubeziehen. Diese Forderung
ist auch in den Richtlinien der Regierungspolitik von
Januar 2017 für die laufende Legislaturperiode enthalten.
Im Rahmen der Stadtbaumkampagne werden ständig
neue Techniken und Verfahren getestet, um die Pflanzungen
immer weiter zu optimieren, wie beispielsweise durch
den Test von neuen Baumarten/-sorten, den Einsatz von
Wassersäcken und die Verwendung von speziellem Bodensubstrat.
Frage 5: Wie viele der seit 2012 gepflanzten Straßenbäume
sind abgestorben? Was waren die Hauptursachen
dafür?
Antwort zu 5: Seit Herbst 2012 werden im Rahmen
der Stadtbaumkampagne pro Bauabschnitt (jeweils im
Frühjahr und Herbst) 600 bis 800 Bäume gepflanzt. Im
Laufe der anschließenden, durch die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beauftragten, 3-
jährigen Entwicklungspflege müssen durchschnittlich 15
Bäume pro Bauabschnitt ausgetauscht werden. Daraus
ergeben sich bei den bis Herbst 2016 in bislang 9 Bauabschnitten
gepflanzten rd. 6.400 Bäumen ca. 135 Bäume,
die nachgepflanzt werden mussten. Die Ausfallquote
beträgt demnach rd. 2 %.
Als wesentliche Ursachen für das vorzeitige Absterben
der jungen Bäume sind Streusalz, Trockenheit, Verkehrsunfälle,
Vandalismus, Schädlingsbefall, Frost-
/Sonnenrisse (bei Ahorn), standortbedingte Probleme,
Bodenverdichtung und negative Einflussfaktoren im Untergrund
(z.B. Leitungen) zu nennen.
Berlin, den 16. März 2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2017)
Nach Abschluss des ersten #Bauabschnittes, beginnen voraussichtlich ab #20. März 2017 die Bauarbeiten im zweiten Bauabschnitt der #Wiltbergstraße, die den Bereich zwischen Zufahrt zum P & R Parkplatz und Karower Chaussee/ Lindenberger Weg/ Karower Straße umfasst. In den ersten Wochen werden #Provisorien geschaffen, um die Bauarbeiten unter #Aufrechterhaltung des #Anwohner-, #Rettungs- und #Lieferverkehrs als Einbahnstraße stadteinwärts zu ermöglichen. Der Durchgangsverkehr der Wiltbergstraße wird in beiden Richtungen über die bereits bekannte Umleitung Hobrechtsfelder Chaussee, den Pölnitzweg und die Straße Alt-Buch geführt. Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von über 3,90 m können die Umleitungstrecke wegen der Eisenbahnbrücke im Pölnitzweg nicht nutzen. Zusätzlich erfolgt eine Umleitung des stadtauswärts führenden Verkehrs über die Karower Straße. Wegen Staugefahr wird gebeten, die Baustelle möglichst weiträumig zu umfahren und Mitteilungen in Presse und Rundfunk zu beachten. Angestrebt wird, die Erreichbarkeit des P+R Parkplatzes während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten. Mit der Zusammenlegung der ursprünglich geplanten Bauabschnitte 2 und 3 soll ein Teil der bis zum jetzigen Zeitpunkt eingetretenen bauzeitlichen Verzögerungen wieder aufgeholt werden, um die Arbeiten im zweiten Bauabschnitt 2018 zu beenden. Die Gesamtbaukosten gemäß Bauplanungsunterlage belaufen sich auf ca. 6.980.000 EURO. Finanziert wird das Bauvorhaben aus dem Programm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Straßen- und Grünflächenamtes unter: http://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/planung/artikel.205748.php