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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie schätzt die zuständige Senatsverwaltung
den #Bauwerkszustand der alten #Langen Brücke und der
daneben befindlichen #Behelfsbrücke in #Köpenick derzeit
ein?
Antwort zu 1: Die Standsicherheit beider Brücken ist
grundsätzlich gegeben. Die Verkehrssicherheit der Langen
Brücke und der Behelfsbrücke ist unter Berücksichtigung
der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h vor und auf der Behelfsbrücke gegeben.
Frage 2: Gibt es bereits Vorüberlegungen und Planungen,
ob die #denkmalgeschützte und stadtbildprägende alte
Lange Brücke #erhalten werden kann oder durch einen
#Neubau ersetzt werden muss?
Antwort zu 2: Die historische Lange Brücke ist statisch
nicht in der Lage, den jeweils zweispurigen Richtungsverkehr
inklusive Straßenbahn aufzunehmen. Deshalb
ist nach gegenwärtigem Erkenntnisstand ein Ersatzneubau
der Langen Brücke erforderlich, um die Behelfsbrücke
rückbauen zu können. Inwieweit die denkmalgeschützte
Lange Brücke – zumindest in Teilen – erhalten
werden kann, wird Gegenstand der Planung vorlaufender
Machbarkeitsuntersuchungen sein.
Frage 3: Sind hierzu bereits entsprechende Gespräche
mit den zuständigen Denkmalbehörden des Landes Berlin
und des Bezirksamts Treptow-Köpenick geführt worden
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 3: Die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt beabsichtigte Planung einer
verkehrsgerechten Brücke für Straßenbahn- und Autoverkehr
für die unzureichende Lange Brücke in Köpenick
(Verbindung der Altstadtinsel mit dem Stadtgebiet im
Südwesten) haben Bezirk und Landesdenkmalamt (LDA)
veranlasst, das Thema im Landesdenkmalrat zu besprechen.
In der Sitzung am 19. Oktober 2012 wurde vom Landesdenkmalrat
eine Empfehlung formuliert, die auf die
Bedeutung der Brücke als wichtiges Baudenkmal und
zugleich als ein bedeutendes Element für die wasserseitige
Umgebung des Schlosses hinweist und die Prüfung
eines Rückbaus auf den ursprünglichen Bestand impliziert.
Der Landesdenkmalrat sprach sich für die Beauftragung
einer Machbarkeitsstudie aus, beziehungsweise
einer Variantenuntersuchung in Abstimmung der zuständigen
Fachabteilungen mit den Denkmalschutzbehörden,
die die Erhaltung der denkmalgeschützten Langen Brücke
zur Grundlage hat. Die bestehende Brücke ist nach Auffassung
des Landesdenkmalamtes ein wichtiges Baudenkmal
und gleichzeitig Bestandteil des Altstadtensembles
Köpenick. Ein eventuell erforderlicher Ersatzneubau
muss in Gestaltung und Materialität den zahlreichen
Sichtbezügen, insbesondere zum Schloss Köpenick, gerecht
werden.
Die bezirkliche untere Denkmalschutzbehörde wurde
bisher nicht förmlich in die Planungsüberlegungen einbezogen.
Daher kann es auch noch keine im Bezirksamts-
Kollegium abstimmte Position des Bezirks geben. Vor
einer Beauftragung der Machbarkeitsstudie bzw. der Variantenuntersuchungen
sind Abstimmungsgespräche mit
der unteren Denkmalschutzbehörde und dem bezirklichen
Denkmalrat vorgesehen.
Frage 4: Ist sich der Senat dessen bewusst, dass bei
einem Ersatzneubau eine sehr hohe städtebauliche Qualität
erreicht werden müsste, da die Brücke direkt vor dem
Köpenicker Schloss und am Eingang zum Denkmalensemble
der Altstadt steht?
Antwort zu 4: Der Senat ist sich der städtebaulich herausragenden
Situation bewusst.
Frage 5: Welche Priorität hat die Lange Brücke momentan
auf der langen Liste der zu sanierenden oder neu
zu bauenden Brücken in Berlin?
Frage 6: Wann ist mit dem Beginn der Erarbeitung eines
Konzeptes für die Instandsetzung oder den Ersatzneubau
der Langen Brücke zu rechnen und wann würde dieses
dann vorliegen?
Frage 7: Steht die hierfür vorgesehene Personalverstärkung
bereits zur Verfügung und ist somit ein Projektleiter
für das Bauvorhaben Lange Brücke ernannt? Wenn
nein, wann ist damit zu rechnen?
Antwort zu 5, 6, 7: Obwohl das Projekt wegen der bestehenden
verkehrlichen Einschränkungen eine hohe
Priorität hat, konnte die Bearbeitung bislang nicht begonnen
werden. Zum einen ist es wegen der angespannten
Situation auf dem Arbeitsmarkt für konstruktive Bauingenieure
nicht in ausreichendem Maß gelungen, Personalverstärkungen
zu realisieren. Zum anderen haben laufende,
im Bau befindliche Projekte eine höhere Priorität und
erforderten zudem einen verstärkten Personaleinsatz. Für
Anfang 2017 ist nunmehr die Übernahme des Projektes in
die Bearbeitung durch den zuständigen Fachbereich und
die Zuordnung einer Projektleitung geplant. Danach können
die ersten Abstimmungsgespräche folgen.
Berlin, den 06. Dezember 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2016)
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