Die #Havelland-Autobahn GmbH hat am Mittwochabend über den weiteren Ausbau der #A24 zwischen #Kremmen und #Neuruppin informiert. Geplant ist, dass der komplette Abschnitt über 30 Kilometer erneuert wird.
Dazu werde derzeit der Seitenstreifen in Richtung Hamburg verbreitet, wie der technische Geschäftsführer Thomas Stütze erklärte. Anschließend sollen alle vier Spuren über die breitere Fahrbahn geführt werden, um die Straßendecke in Richtung Berlin innerhalb eines Jahres zu erneuern. Erste Bauarbeiten laufen schon jetzt kurz hinter Kremmen Richtung Hamburg. Dort wird derzeit bei Tempo 60 die Fahrbahn verbreitert.
Feuerwehren arbeiten an Konzepten für Rettungsfälle
Beim Informationsabend zur A24 über die Bauabschnitte zwischen Kremmen und Neuruppin wurde auch über die Rettung bei möglichen Unfällen gesprochen. Die geplante Dauerbaustelle auf der A24 zwischen Kremmen und Neuruppin werde zur Herausforderung für die Rettungskräfte, wie der stellvertretende Kreisbrandmeister von Ostprignitz-Ruppin, Olaf Lehmann, sagte. Laut Lehmann werden derzeit bis zum Ende dieser Woche Konzepte für die Feuerwehren erarbeitet, wie sie sich in Unfallsituationen verhalten können.
Es wird langsamer und dauert länger
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Welche #Dienstwagen fahren die Mitglieder des Senates und ihre Staatssekretär*innen bzw. ha- ben sie in Bestellung gegeben? (Bitte einzeln auflisten nach Person, Auto und Abgaswert)
Zu 1.:
Die gewünschten Angaben können der beigefügten Übersicht entnommen werden.
Aus welchen Gründen befinden sich noch immer Diesel- und Benzin-Autos in der Liste, aus der die Dienstwagen bestellt werden können, wo doch gerade bei deutschen Dieselautos eine Überschreitung von im Schnitt 40% der angegebenen Emissionen im realen Fahrbetrieb nach- gewiesen wurde?
Wie begründet der Senat die Einzelfälle, in denen ein Diesel- und Benzin-Auto bestellt wurde? (Bitte einzeln begründen.)
Ist das Problem, dass keine Fahrzeuge angeboten werden, die die Anforderungen hinsichtlich Fahrzeuggröße und Arbeitsschutz für einen personengebundenen Fuhrpark erfüllen, mittlerweile behoben? Wenn nein, wie wirkt der Senat darauf hin, entsprechende Fahrzeuge zukünftig beschaf- fen zu können?
Zu 2. bis 4.:
Die Modell-Liste für die Auswahl von Leasingfahrzeugen für personengebundene Fahrzeuge wird derzeit von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter Betei- ligung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erneut überarbei- tet, damit alle zur Auswahl angebotenen Fahrzeuge auch den neuesten Vorschriften und geltenden Normen auch bei den Emissionen entsprechen. Leider hat sich das für den Betrieb als personengebundenes und in der Regel durch eine Fahrkraft geführ- tes Fahrzeug geeignete Angebot bei den Elektro- und Hybridfahrzeugen insgesamt aktuell nicht verbessert. Zudem gibt es aktuell Lieferschwierigkeiten wegen der her- stellerseitigen Umstellung auf den neuen Abgastest nach WLTP (Worldwide Harmo- nized Light Vehicles Test Procedure). Dieser ab September für alle neuen Fahrzeuge vorgeschriebene Test soll zu realistischeren Verbrauchswerten auf dem Prüfstand führen. So ist beispielsweise das Elektrohybridfahrzeug VW Passat als zweithäufigs-
tes im Fuhrpark verwendetes Modell nicht vor 2019 lieferbar. Es wird daher versucht, die bestehenden Leasingverträge bei diesem Modell entsprechend zu verlängern. Um zusätzliche Elektro(hybrid)fahrzeuge nutzen zu können, sollen angesichts der derzeitigen Marktlage hier zunehmend ausländische Marken geprüft und soweit mög- lich in das Portfolio aufgenommen werden. Dieselfahrzeuge werden nicht mehr in das Portfolio aufgenommen. Aufgrund der Bemühungen des Senats konnte innerhalb noch nicht einmal eines Jahres der Anteil der Elektrohybriden an der Gesamtzahl der personengebundenen Fahrzeuge von Senat sowie Staatssekretärinnen und Staats- sekretären von 8,6 % auf 30,6 % gesteigert und der Anteil der Dieselfahrzeuge von 88,6 % auf 13,9 % gesenkt werden.
Kann der Senat mittlerweile absehen, bis wann die vollständige Dekarbonisierung des Berliner Fuhrparks möglich ist?
Zu 5.:
Nach den Richtlinien der Regierungspolitik wird der Fuhrpark des Landes sowie der Betriebe und Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes sukzessive auf emissionsarme Fahrzeuge umgestellt. Eine vollständige Dekarbonisierung des Berli- ner Fuhrparks setzt weiterhin ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Hersteller- angebot voraus. Wann dies der Fall sein wird, kann der Senat derzeit nicht absehen.
Welche Weiterentwicklungen gab es hinsichtlich der Planung der eigenen Ladesäulen seit der Beantwortung der Anfrage 18/11674?
Zu 6.:
Die gewünschten Angaben können der nachfolgenden Übersicht entnommen wer- den.
Senatskanzlei/ Senatsverwaltung für:
Angaben:
Senatskanzlei
Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ist mit der Errichtung einer Ladesäule im Innenbereich des Berliner Rathauses beauftragt worden.
Bildung, Jugend und Familie
Mit BIM wurde bereits verabredet, dass im Be- darfsfall die Errichtung der entsprechenden La- destation(en) in unmittelbarer Nähe der Fahr- zeugstellplätze beauftragt wird. Voraussetzung dazu ist die genaue Kenntnis der erforderlichen Anschlusswerte um das passende Fabrikat mit der notwendigen Leistungsfähigkeit benennen zu können. Die Nutzung dieser Ladestationen wird ausschließlich den Dienstfahrzeugen vorbehalten sein.
Finanzen
Nach erfolgter Installation von 5 Schnellladestati- onen im Jahr 2017 gibt es derzeit keine geplan- ten Weiterentwicklungen.
Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Fehlanzeige
Inneres und Sport
Die SenInnDS als Mieterin des Alten Stadthau- ses stimmt sich aktuell mit der Vermieterin BIM und dem LDA (Landesdenkmalamt) zur Installa- tion von Ladesäulen im Dienstgebäude ab. Eine Stromversorgung für Ladesäulen hat die BIM im Auftrag der SenInnDS bereits installiert. Beim Fuhrpark Berlin im Landesverwaltungsamt (LVwA) stehen am aktuellen Standort in der Bel- ziger Straße 9 Ladeplätze für Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Am neuen Standort Tegeler Weg
(voraussichtlich ab Mitte Juli 2018) werden es 25 Ladeplätze sein.
Integration, Arbeit und Soziales
Für das Dienstgebäude Oranienstraße 106 (also für beide ansässigen Senatsverwaltungen) er- stellt die BIM momentan ein Konzept zur Bereit- stellung von Ladesäulen. Eine zeitliche Fixierung gibt es diesbezüglich noch nicht.
Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminie- rung
Die SenJustVA hat die BIM gebeten bzw. beauf- tragt, eine Planung für die Installation einer La- desäule auf der Senatsliegenschaft Salzburger Str. 21-25 zu erstellen. Die Ladesäule soll aus- schließlich von den Fahrern der Dienstwagen der Hausleitung genutzt werden können. Das Vorha- ben befindet sich im Anfangsstadium. Mit einer Fertigstellung in 2018 wird gerechnet.
Kultur und Europa
Die SenKultEuropa ist für das Dienstgebäude Brunnenstraße 188-190 mit der BIM zur Erarbei- tung eines Konzepts über die Bereitstellung von Ladesäulen in Gesprächen. Hierbei ist auch die Zusammenarbeit mit der entsprechenden Rah- menvertragsfirma angedacht. Ein konkreter Zeit- plan liegt bisher nicht vor.
Stadtentwicklung und Wohnen
Es befinden sich vier Ladesäulen für Elektroau- tos am Standort „Württembergische Str. 6“ (eine Ladesäule befindet sich im Innenhof und 3 weite- re stehen auf dem zweiten Hof). Da sich das Haus derzeit in der Sanierungsplanung befindet, sind vorerst keine weiteren Ladesäulen geplant.
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Inzwischen befinden sich 4 Ladesäulen für Elekt- roautos am Standort „Am Köllnischen Park“ mit insgesamt 6 Ladepunkten
Wirtschaft, Energie und Betriebe
In der SenWiEnBe hat sich die Anfang 2017 in- stallierte Ladeinfrastruktur (mit zwei Ladesäulen für insgesamt drei Dienst-Hybrid-Fahrzeuge) bewährt und als ausreichend erwiesen. Eine Nutzung der Ladesäule durch Dienstkräfte kann aufgrund der räumlichen Begebenheiten – es stehen keine weiteren Parkplätze zur Verfügung und die vorhandenen Stellplätze sind für Einsatz- fahrzeuge des LKA freizuhalten – nicht ermöglicht werden. Allerdings befindet sich in unmittelbarer Nähe des Dienstgebäudes eine öffentliche La- destation. Über diese Möglichkeit wurde die ein- zige, innerhalb der letzten 25 Monate entspre- chend nachfragende Dienstkraft informiert. Er- gänzend ist anzumerken, dass seit September 2017 in der SenWiEnBe zwei E-Bikes zur dienst- lichen Nutzung zur Verfügung stehen.
Berlin, den 7. Juni 2018 In Vertretung
Sabine Smentek
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
LVwA – LS 2 – Personengebundene Fahrdienstleistungen
für Senatsmitglieder und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
Am kommenden Wochenende (16./17. Juni) wird auf der #A114 zwischen der Anschlussstelle Schönerlinder Straße und dem #Autobahndreieck#Pankow stadtauswärts der erste Teil der bestehenden Außenringbrücke abgerissen.
Da unter der Brücke Gleise der Deutschen Bahn verlaufen, wird der Nah- und #Fernverkehr am Wochenende auf dem Streckenabschnitt von Blankenburg nach Mühlenbeck-Mönchmühle (#S8) unterbrochen bzw. umgeleitet. Informationen zu Ersatzstrecken der Bahn finden Sie unter www.bahn.de bzw. www.s-bahn-berlin.de.
„Der Verkehr auf der A114 wird durch die Abrissarbeiten nicht betroffen sein, da die Fahrstreifen in beide Richtungen bereits auf der stadteinwärts führenden Brückenseite verlaufen. Wir bitten jedoch alle Autofahrer, trotz interessantem #Baustellengeschehen ohne Verzögerungen an der Baustelle vorbeizufahren“, sagt #DEGES-Projektleiter Bernd #Urbank.
Drei große #Autokräne heben die Hauptträger in vier Abschnitten aus
Die Abbrucharbeiten am Wochenende stellen den ersten Höhepunkt im Bauablauf dar. Im Vorfeld wurden bereits der Fahrbahnbelag abgefräst und die Seitenteile abschnittsweise demontiert. Am Wochenende werden mithilfe von drei großen Autokränen die Hauptträger des Brückenüberbaus in vier Abschnitten ausgehoben.
Am 14. Juni 2018 um 14 Uhr startet der #Campus#Berlin-Buch in Kooperation mit dem Leipziger Start-up nextbike und dem #Helios Klinikum Berlin-Buch feierlich das Modellprojekt „#CAMPUSbike“, ein #Mietradsystem, mit dem die Beschäftigten zwischen Bahnhof Buch und Arbeitsort pendeln können. Insgesamt 50 Mieträder stehen zur Verfügung. Die Nutzung der #Campus-Bikes ist in den ersten 30 Minuten kostenlos. An der Einweihung nimmt auch Vollrad Kuhn (Bü90 / Die Grünen) teil, der Pankower Stadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste. „Im energetischen Quartierskonzept für Buch, das seit Ende 2017 erarbeitet wird, kommt einer fahrradfreundlichen Infrastruktur eine wesentliche Rolle zu. Bereits auf der Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für Buch sind Städtebaufördermittel für den Ausbau eines Fahrradhighways zwischen Bahnhof, Klinik- und Wissenschaftscampus vorgesehen. Die Strecke soll im Wesentlichen entlang der früheren Industriebahn führen und komfortables und sicheres Fahren ermöglichen“, so Vollrad Kuhn.
Berlin. Der #Mitfahrdienst#BlaBlaCar will sein Geschäft dadurch erweitern, dass Passagiere auch entlang der Fahrtroute #mitgenommen werden können.
Der Algorithmus dafür werde seit Januar in Frankreich getestet und solle in drei Wochen auch in Deutschland eingeführt werden, sagte BlaBlaCar-Chef Nicolas Brusson der dpa.
Dem Fahrer werde dabei angezeigt, wie lang der Umweg wäre, um einen potenziellen Passagier #mitzunehmen. In Frankreich seien so zuletzt in einem Monat 100 000 Mitfahrer mitgenommen worden. "Wir glauben, dass Deutschland ein sehr guter Markt dafür ist: Es gibt ein dichtes #Straßennetz und man fährt an vielen Orten vorbei", sagte Brusson.
Der BlaBlaCar-Chef bestätigte, dass die Abschaffung von Barzahlungen in Deutschland vor gut zwei Jahren das Geschäft gebremst hatte. "Wir wussten, dass es in Deutschland eine große Affinität zum Bargeld gibt, wir haben unterschätzt wie stark sie ist." Nachdem die Barzahlung im April wieder eingeführt wurde, habe rund die Hälfte der Fahrer sofort wieder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. "Auch Fahrer, die wir durch den Übergang zu Onlinezahlungen verloren haben, kehren zum Teil zurück."
Frage 1:
Wie hoch schätzt der Senat die zu erwartenden Einnahmen aus der Ausweitung der #LKW-Maut auf
innerstädtischen #Bundesstraßen?
Antwort zu 1:
Gemäß § 11 Abs. 1 #Bundesfernstraßenmautgesetz (#BFStrMG) wird das #Mautaufkommen
vollständig im Bundeshaushalt vereinnahmt. Den Trägern der Straßenbaulast einer
mautpflichtigen Straße oder eines Abschnitts einer mautpflichtigen Straße steht gemäß §
11 Abs. 3 BFStrMG das auf den in ihrer Baulast befindlichen Strecken anfallende
Mautaufkommen nach anteiliger Berücksichtigung der Abzüge der Kosten für das #Mautsystem, die #Mautkontrollen und die #Mautharmonisierung zu. Die Anteile werden über
den Bundeshaushalt zugewiesen. Die Höhe der Einnahmen aus der Lkw-Maut auf
Bundesstraßen, die sich in der Baulast des Landes Berlin befinden, ist derzeit noch nicht
abschätzbar.
2
Frage 2:
Wie will der Senat verhindern, dass LKW-Fahrer zur Vermeidung der Mautpflicht künftig von den
leistungsfähigen innerstädtischen Bundesstraßen auf weniger leistungsfähigen Stadtstraßen ausweichen
und dadurch sowohl diese Straßen als auch deren Anwohner überlasten?
Antwort zu 2:
In Berlin sind nicht nur Bundesstraßen leistungsfähig. Die „normalen“ Stadtstraßen des
übergeordneten Straßennetzes von Berlin sind zur Nutzung für den Quell- und Zielverkehr
des Wirtschaftsverkehrs geeignet und vorgesehen.
Einen nennenswerten zielgerichteten Ausweichverkehr erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) nicht. Zum 01.07.2018 wird die Mautpflicht
für Lkw ab 7,5 Tonnen auf sämtliche Bundesstraßen ausgedehnt. Bisher galt sie nur auf
Bundesautobahnen. SenUVK wird die Entwicklung hinsichtlich möglicher Verlagerungen
nach dem 01.07.2018 beobachten.
Frage 3:
Warum sind Fahrzeuge der BSR, die immerhin eine Aufgabe der staatlichen Daseinsfürsorge übernehmen,
der Mautpflicht unterworfen?
Antwort zu 3:
Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BFStrMG ist keine Maut bei Verwendung von Fahrzeugen,
die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich
Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden, zu entrichten. Fahrzeuge der BSR
werden nicht ausschließlich im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes genutzt und sind
daher der Mautpflicht unterworfen.
Frage 4:
Mit welchen Mehrkosten für die BSR rechnet der Senat nach der Ausweitung der LKW-Maut auf
innerstädtischen Bundesstraßen?
Antwort zu 4:
Die BSR hat wie folgt geantwortet:
„Betroffen sind überwiegend die Fahrzeuge der Müllabfuhr. Diese fahren nicht
liniengebunden, sondern mit der Maßgabe, möglichst umweltfreundlich – also kurze Wege
und Kraftstoff sparend – zu fahren. Nach sechs Monaten Praxis lässt sich diese Frage
genauer beantworten. Im Jahr 2017 hat die BSR für die bereits bestehende Mautpflicht auf
der Stadtautobahn rund 170.000 Euro gezahlt.“
Frage 5:
In welchem Umfang werden diese Mehrkosten über die Müllgebühren auf die Berliner umgelegt werden?
3
Antwort zu 5:
Die BSR hat wie folgt geantwortet:
„Die BSR ist gehalten, die entstehenden Kosten für die Abfallentsorgung über die Tarife
der Abfallleistungen zu refinanzieren (Kostendeckungsprinzip). Maßgebliche
Auswirkungen auf die zu refinanzierenden Kosten haben u.a. Personalkosten (> 50 % der
Gesamtkosten) und die Entsorgungskosten. Eventuelle Anstiege in diesen Bereichen, wie
in anderen Bereichen – z.B. Fuhrparkkosten – haben höhere Gesamtkosten zur Folge, die
über die Tarife refinanziert werden müssen.“
Berlin, den 01.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Ist es geplant, den doppelgleisigen #Straßenbahnkörper unter die #Eisenbahnbrücke am #Bahnhof#Mahlsdorf
westbündig anzulegen, um den Umstieg der Fahrgäste von der Straßenbahn zu S- und #Regionalbahnhof zu
erleichtern?
Antwort zu 1:
Hierzu gibt es im Rahmen der Machbarkeitsstudien verschiedene Lösungsansätze. Die
westlich an den Zugängen zu S- und Regionalbahn orientierten Haltestellenlagen von Bus
und Straßenbahn waren seinerseits favorisiert. Inwiefern sich diese Lösung im Rahmen
der Vorplanung weiter verfolgt konkretisieren lässt, wird im weiteren Planungsablauf
durchgearbeitet und überprüft.
Frage 2:
Ist es möglich, die neu zu verlegenden Straßenbahngleise mindestens bis zum nördlich des Bahnhofs
gelegenen Kreisverkehr (Offenbachplatz) zu planen?
Antwort zu 2:
Infrastrukturmaßnahmen sind in verkehrlich und baulich sinnvollen Abschnitten zu planen.
Der S- und Regionalbahnhof Mahlsdorf ist ein zentraler und wichtiger Umsteigepunkt für
Mahlsdorf. Er stellt aus verkehrlicher Sicht somit einen idealen Ausgangspunkt für eine
sinnvolle Abschnittsbildung dar. Im Rahmen einer langfristig geplanten Weiterführung der
Straßenbahn Richtung Norden ist es sinnvoll, in einem nächsten Abschnitt auch den
Jacques-Offenbach-Platz an das Straßenbahnnetz anzuschließen.
2
Frage 3:
Ist es möglich, die geplante Straßenbahnhaltestelle auch zugleich als gemeinsame Haltestelle für die
eingefädelten Buslinien zu nutzen?
Antwort zu 3:
Ein Ziel der geplanten Umgestaltung der ÖPNV-Infrastruktur (Öffentlicher Personen-
Nahverkehr-Infrastruktur) ist es, Umsteigewege möglichst kurz und attraktiv zu gestalten.
Eine zu prüfende Variante wird hierbei eine gemeinsame Nutzung der
Haltestelleninfrastruktur durch Straßenbahn- und Busverkehren sein. Die Planung der
genauen Ausgestaltung der Haltestellenanlage wird in den folgenden Planungsphasen
erfolgen.
Frage 4:
Wie viel Straßenraum steht für die Umsetzung der unterschiedlichen Varianten der Verkehrslösung
Mahlsdorf anhand der Bebauungspläne an folgenden Punkten zur Verfügung:
a. Höhe Hönower Str. 71 und 72,
b. Höhe Hönower Str. 57 und 59,
c. Höhe Hönower Str. 40 und 41,
d. Höhe Hönower Str. 17 und 20,
e. Höhe Hultschiner Damm 350 und 353,
f. entlang des Grundstückes „Straße an der Schule“ der neu zu errichtenden ISS?
Antwort zu 4:
Die bisher frei gehaltenen bzw. zur Verfügung stehenden Straßenraumbreiten betragen
annähernd:
a. 20 m,
b. größer gleich 24 m (zukünftiger Einmündungsbereich Pestalozzistraße),
c. 15 m,
d. 18,50 m,
e. 15 m,
f. 22 bis 23 m.
Entlang der Ostseite der Hönower Straße südlich des Wilhelmsmühlenweges und der
Ostseite des Hultschiner Dammes südlich der B1/B5 sind keine Bebauungspläne (BPläne)
festgesetzt, hier ist der Bestand (Flurstücks- bzw. Vorgartengrenze) berücksichtigt
worden.
Frage 5.:
Welche Mindestbreite (in Metern) sollten im Straßenraum von Hauptverkehrsstraßen vorgehalten werden für
a. Fußweg beidseitig,
b. Radweg oder Radstreifen beidseitig,
c. zweigleisigen Straßenbahnkörper,
d. jeweils eine MIV-Richtungsfahrbahn?
3
Antwort zu 5:
Gemäß Ausführungsvorschriften des Berliner Straßengesetzes bzw. zur Zeit noch gültigen
Regelplänen der Verkehrslenkung Berlin sowie der Bahn- und Betriebsordnung
Straßenbahn bzw. Bahnbetriebskonzept Straßenbahn sind folgende Mindestbreiten an
Hauptverkehrsstraßen gültig:
Fußweg 2,50 m
Radweg 1,00 m
Radfahrstreifen 1,50 m
Zweigleisiger Straßenbahnkörper
(abmarkiert in Fahrbahnlage) 6,40 m
Fahrspur 3,25 m
Hinzu kommen Sicherheits- und Abstandsmaße, Seitenstreifen, Baumstandorte,
Zuschläge für die Breite des abmarkierten Gleiskörpers für die Straßenbahn bei
Bogenfahrt oder Mitbenutzung durch den Linienbusverkehr sowie zusätzliche Breiten für
Beschilderung, Abspannmasten, Haltestellenbereiche u. s. w. Für den Bereich der
Radwege werden größere Maße als die Mindesbreite angestrebt.
Frage 6.:
Beabsichtigt der Senat als künftiger Straßenbaulastträger, im Vorgriff auf die Verkehrslösung Mahlsdorf die
Erschließung der neuen ISS im Rahmen der Schulwegesicherung zu realisieren?
Antwort zu 6:
Nein. Die Sicherung der verkehrlichen Erschließung des neuen Schulstandortes liegt
grundsätzlich in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf, da die
Realisierung des Schulstandortes nunmehr deutlich vor der Inbetriebnahme des Neubaus
der Straße An der Schule als übergeordnete Straßenverbindung liegt.
Frage 7.:
Wie hoch sind die Kosten für eine „provisorische“ Schulerschließung, wenn der Senat nicht selbst in
Vorleistung geht?
Antwort zu 7:
Diese Kosten sind hier nicht bekannt.
Berlin, den 01.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Uber will seine frisch dazugekauften #Elektro-Fahrräder demnächst auch in Berlin auf die Straßen bringen. Die orangefarbenen #E-Bikes von #Jump sollen bis Ende des Sommers in der Hauptstadt verfügbar sein, kündigte Uber-Chef Dara #Khosrowshahi am Mittwoch in Berlin an. Uber hatte das Start-up Jump Anfang April übernommen. Es ist Teil der neuen Strategie von Khosrowshahi, verstärkt auch andere Verkehrsmittel als Autos über die #Plattform zu vermitteln.
Auch E-Autos von Uber sollen kommen
Als weitere Neuerung will Uber nach einem Testlauf in München auch in Berlin Fahrten mit Elektrofahrzeugen vermitteln. Der Dienst UberGreen wurde in den vergangenen drei Monaten zunächst mit rund 30 Autos in München getestet. Dort wird der Service mit mehr Elektrowagen ausgebaut.
Die Investitionen seien auch ein Bekenntnis zum Standort Deutschland, unter anderem weil das Land eine zentrale Rolle bei der Mobilität der Zukunft spiele, sagte Khosrowshahi auf der Digitalkonferenz Axel Springer NOAH Berlin. Der Neuanfang in Deutschland solle auch eine Signalwirkung für den Wandel bei Uber selbst haben.
Uber hatte bei seiner aggressiven globalen Expansion zunächst auch in Europa sein in den USA erfolgreiches Modell eingeführt, bei dem Privatleute in ihren eigenen Autos Fahrgäste befördern. Das sorgte für Konflikte mit Behörden und Taxi-Branche und Uber stellte nach Gerichtsverfahren das Geschäftsmodell in Europa ein. Der Dienst ist in Deutschland derzeit nur als Vermittler von Taxis und Mietwagen mit Chauffeur in Berlin und München aktiv. Khosrowshahi wurde vor dem Berliner Tempodrom von protestierenden Taxi-Fahrern …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
wie viele Anlagen zur mobilen #Geschwindigkeitsüberwachung welches konkreten Modells verfügt das Land Berlin (inklusive nachgelagerte Behörden und Einrichtungen)? Wie hat sich der Bestand seit dem 01.01.2000 jährlich entwickelt? Wer betreibt diese Anlagen jeweils?
Zu 1.:
Die Polizei Berlin verfügt gegenwärtig über 21 #Radarfahrzeuge, 23 #Videofahrzeuge (ausgestattet mit Geschwindigkeitsmesstechnik zum Nachfahren) und 57 #Handlasermessgeräte. Die Messgeräte werden ausschließlich in der polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt.
Messtechnik
Anzahl/ Modellbezeichnung
Radarfahrzeuge
10 x Vitronic Poliscan Speed mobil
6 x Jenoptik Multanova 6F digital
5 x Vitronic Poliscan FM 1
Videofahrzeuge
23 x
ProViDa 2000 modular
Handlasermessgeräte
49 x
7 x
1 x
Riegl FG 21-P Robot LAVEG LeivTec XV 3
Die Bestandsentwicklung ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
Jahr
Radar-fahrzeuge
Handlaser-messgeräte
Nachfahr-messtechnik (erst ab 2009 ausschl.
Videofahrzeuge)
2000
18
19
2001
18
21
2002
18
21
nicht valide recherchierbar
2003
17
21
2004
17
21
2005
17
21
2006
22
68
44
2007
22
63
42
2008
22
61
37
2009
22
62
21
2010
22
62
21
2011
22
62
21
2012
21
61
22
2013
21
61
20
2014
20
61
20
2015
22
61
22
2016
22
61
22
2017
21
56
23
2018
21
57
23
Quelle: Aktenlage PolPräs, PPr St II 4
viele Geschwindigkeitsüberschreitungen sind an der jeweiligen Anlage seit dem Jahr 2007 jährlich festgestellt worden?
Zu 2.:
Die Anzahl der registrierten Überschreitungen ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
Jahr
Radarfahrzeuge
Handlasermessgeräte
Nachfahrmesstechnik
2007
727.272
78.116
16.303
2008
476.270
62.159
8.303
2009
534.654
46.799
5.578
2010
520.567
51.879
4.211
2011
660.499
53.925
4.231
2012
704.224
54.332
4.750
2013
609.618
55.687
3.780
2014
599.371
66.595
2.899
2015
538.759
65.420
2.471
2016
540.082
62.628
2.769
2017
464.050
68.512
3.309
Quelle: GÜ-Datenbank, Dir E BVkD VSD 3, mit Erfassungsstand 04.05.2018
Jahr 2007 jährlich generiert worden?
Zu 3.:
Eine gerätespezifische Auswertung ist für die mobile Überwachungstechnik nicht möglich. Wegen periodisch notwendiger Datenauslagerungen kann eine Gesamtsumme auch nur für das Vorjahr genannt werden. Im Jahr 2017 wurden im Zusammenhang mit Messungen der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung insgesamt 9.045.448,18 Euro an Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldverfahren erzielt.
Welche gegenüber?
Zu 4.:
Die Betriebskosten im Jahr 2017 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Messtechnik
Betriebskostenin Euro
Bemerkungen
Radarfahrzeuge
45.396,65
Instandhaltung und Betriebs-/Kraftstoffe
Videofahrzeuge
38.142,09
Handlasermessgeräte
2.380,50
Reparaturen beim Hersteller
Quelle: ZAMIK SE TL A, Ausgabenübersicht SE TL B jeweils mit Erfassungsstand 30.05.2018
Die Gesamtkosten für den Betrieb der mobilen Geschwindigkeitsüberwachungs- geräte im Jahr 2017 betrugen ca. 85.919 Euro.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
viele Anlagen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung welches konkreten Modells sind in den jeweiligen Berliner Bezirken aktuell wo genau aufgestellt, wie hat sich der Bestand seit dem 01.01.2000 jährlich entwickelt? Wer betreibt diese Anlagen jeweils?
Zu 1.:
Die Daten der gegenwärtig insgesamt 19 stationären Geschwindigkeits- überwachungsanlagen (einschl. derjenigen zur kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung) sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Standort
Bezirk
Hersteller
Scharnweberstraße / Antonienstraße
Reinickendorf
Jenoptik S 330
Hermsdorfer Damm / Waidmannsluster Damm
Reinickendorf
Vitronic PoliScan Red+Speed
Prenzlauer Promenade / Ostseestraße
Pankow
Vitronic PoliScan Red+Speed
Bornholmer Straße / Schönhauser Allee
Pankow
Vitronic PoliScan Red+Speed
Bundesallee / Güntzelstraße
Charlottenburg- Wilmersdorf
Vitronic PoliScan Red+Speed
Bundesallee / Nachodstraße
Charlottenburg- Wilmersdorf
Vitronic PoliScan Red+Speed
Siemensdamm / Nikolaus-Groß-Weg
Charlottenburg- Wilmersdorf
Vitronic PoliScan Red+Speed
Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee
Charlottenburg- Wilmersdorf
Vitronic PoliScan FM1
Theodor-Heuss-Platz 2
Charlottenburg- Wilmersdorf
Vitronic PoliScan Red+Speed
Osloer Straße /
Mitte
Vitronic PoliScan
Koloniestraße
Red+Speed
Seestraße 91-93
Mitte
Jenoptik Robot
Reichpietschufer /
George-C.-Marshall-Brücke
Mitte
GATSO GTC-GS11
Großer Stern / Altonaer Straße
Mitte
Vitronic PoliScan Red+Speed
Innsbrucker Platz
Tempelhof- Schöneberg
Vitronic PoliScan Red+Speed
Schildhornstraße 68
Steglitz- Zehlendorf
VDS M5
Hallesches Ufer / Schöneberger Straße
Friedrichshain- Kreuzberg
Vitronic PoliScan Red+Speed
Mehringdamm / Bergmannstraße
Friedrichshain- Kreuzberg
Vitronic PoliScan Red+Speed
BAB A 100 Tunnel Ortsteil Britz
Neukölln
Jenoptik S 330 mit WVZ-Anbindung
Frankfurter Allee 169
Lichtenberg
Jenoptik Robot
Sämtliche Anlagen werden von der Polizei Berlin betrieben.
Die Bestandsentwicklung ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
Jahr
Anlagenbestand
2000 – 2003
nicht valide recherchierbar
2004
1
2005
1
2006
4
2007
4
2008
4
2009
4
2010
5
2011
6
2012
9
2013
12
2014
14
2015
14
2016
17
2017
18
2018
19
Quelle: Aktenlage PolPräs, PPr St II 4
viele Geschwindigkeitsüberschreitungen sind an der jeweiligen Anlage seit dem Jahr 2007 jährlich festgestellt worden?
Zu 2.:
Die Anzahl der registrierten Überschreitungen ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen (jeweils beginnend mit dem Jahr der ersten Feststellungszahlen):
Standort / Jahr
Überschreitungen
Scharnweberstraße/Antonienstraße
2007
15.450
2008
10.692
2009
8.666
2010
7.366
2011
6.517
2012
5.286
2013
4.641
2014
3.106
2015
4.101
2016
3.500
2017
3.143
HermsdorferDamm/WaidmannslusterDamm
2014
4.266
2015
2.278
2016
1.690
2017
1.317
PrenzlauerPromenade/Ostseestraße
2016
474
2017
2.409
BornholmerStraße /Schönhauser Allee
2013
1.222
2014
3.334
2015
6.304
2016
7.948
2017
8.179
Bundesallee/ Güntzelstraße
2011
9.382
2012
29.778
2013
19.361
2014
10.346
2015
10.878
2016
11.254
2017
10.459
Bundesallee/ Nachodstraße
2014
4.706
2015
775
2016
2.608
2017
2.880
Siemensdamm/ Nikolaus-Groß-Weg
2013
9.344
2014
62.622
2015
44.124
2016
31.290
2017
23.355
Ernst-Reuter-Platz/ Otto-Suhr-Allee
(Inbetriebnahme 2018)
0
Theodor-Heuss-Platz2
(hier werden fast ausschließlich Rotlichtverstöße registriert)
2016
1
2017
0
Osloer Straße / Koloniestraße
2016
4.098
2017
20.123
Seestraße91-93
2007
80.819
2008
42.254
2009
30.432
2010
23.521
2011
27.668
2012
17.962
2013
15.787
2014
17.499
2015
13.898
2016
2.325
2017 (außer Betrieb)
0
Reichpietschufer/
George-C.-Marshall-Brücke
2017
12.484
Großer Stern / Altonaer Straße
2016
477
2017
1.270
InnsbruckerPlatz
2015
3.838
2016
2.716
2017
1.791
Schildhornstraße68
2007
38.028
2008
37.393
2009
29.587
2010
32.763
2011
30.126
2012
27.442
2013
31.880
2014
30.665
2015
30.010
2016
27.689
2017
28.327
HalleschesUfer /SchönebergerStraße
2013
19.076
2014
12.380
2015
7.784
2016
3.890
2017
4.209
Mehringdamm/ Bergmannstraße
2014
3.819
2015
17.491
2016
12.927
2017
3.491
BABA 100 Tunnel Ortsteil Britz
2010
135.532
2011
148.037
2012
98.404
2013
97.894
2014
121.149
2015
110.005
2016
84.298
2017
109.212
FrankfurterAllee 169
2007
80.679
2008
32.443
2009
21.127
2010
39.911
2011
36.533
2012
14.325
2013
8.668
2014
24.116
2015
18.262
2016 (außer Betrieb)
0
2017
9.923
Quelle: GÜ-Datenbank, Dir E BVkD VSD 3, mit Erfassungsstand 04.05.2018
Jahr 2007 jährlich generiert worden?
Zu 3.:
Wegen periodisch notwendiger Datenauslagerungen bei der Bußgeldstelle können anlagenbezogene Daten zu den gegenwärtigen Standorten nachfolgend nur für die vergangenen 12 Monate dargestellt werden (auf Geschwindigkeitsverstöße bezogen):
Standort
Einnahmen in Euro
Scharnweberstraße / Antonienstraße
48.549,06
Hermsdorfer Damm / Waidmannsluster Damm
36.780,54
Prenzlauer Promenade / Ostseestraße
43.526,40
Bornholmer Straße / Schönhauser Allee
241.421,13
Bundesallee / Güntzelstraße
202.892,93
Bundesallee / Nachodstraße
10.769,84
Siemensdamm / Nikolaus-Groß-Weg
455.196,70
Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee
(Inbetriebnahme erst im April 2018)
bisher 0
Theodor-Heuss-Platz 2
(ausschl. Registrierung von Rotlichtverstößen)
0
Osloer Straße / Koloniestraße
338.920,53
Seestraße 91-93
5.104,46
Reichpietschufer /
George-C.-Marshall-Brücke
276.047,66
Großer Stern / Altonaer Straße
28.857,81
Innsbrucker Platz
43.821,31
Schildhornstraße 68
571.586,80
Hallesches Ufer / Schöneberger Straße
74.305,53
Mehringdamm / Bergmannstraße
61.864,07
BAB A 100 Tunnel Ortsteil Britz
1.493.378,45
Frankfurter Allee 169
179.214,97
Quelle: pmOWI, BGSt, mit Erfassungsstand 28.05.2018
Im Jahr 2017 wurden im Zusammenhang mit Verwarnungs-/Bußgeldverfahren insgesamt 3.883.809 Euro an Einnahmen aus Messungen der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen erzielt.
Welche stehen dem gegenüber?
Zu 4.:
Eine valide anlagenspezifische Auswertung der Betriebskosten ist nicht möglich. Die Gesamtkosten für den Betrieb der stationären Geschwindigkeitsüberwachungs- anlagen im Jahr 2017 betrugen 128.565,35 Euro (Quelle: Ausgabenübersicht SE TL B mit Erfassungsstand 30.05.2018).