zu Fuß mobil: Schaffung von Fußgängerüberwegen – Aktueller Sachstand, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) wurden für das Jahr 2019 von der #Verkehrslenkung angeordnet und wel­ che sind davon noch nicht umgesetzt (bitte um Aufgliederung nach Bezirken unter Angabe der Kostenschät­ zung/ Mittelbedarf, des geplanten zeitlichen Umsetzungshorizonts und der Gründe für die Nichtfertigstellung)?

Antwort zu 1:

Von der Verkehrslenkung Berlin wurden im Jahr 2019 folgende Fußgängerüberwege (FGÜ) angeordnet:

Bezirk

Mitte Pankow Ch-Wi* Neukölln Tr-Kö** Ma-He*** Ma-He Ma-He Li**** Rd*****

FGÜ-Standort

Michaelkirchplatz/  Legiendamm Pölnitzweg/ Zufahrt L.-Hoffmann Quartier Paulsborner Straße/ Nestorstraße Mariendorfer Weg 22

Groß-Berliner  Damm/ Abram-Joffe-Straße Kastanienallee/  Havelländer Weg Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße Oberfeldstraße/  Cecilienstraße Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule

Wittenauer  Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße

Mittelbedarf

noch nicht bekannt 56.146,66 €

65.000,00 €

44.000,00 €

76.333,00 €

59.477,94 €

87.025,54 €

noch nicht bekannt noch nicht bekannt noch nicht bekannt

*Charlottenburg-Wilmersdorf

**Treptow-Köpenick

***Marzahn-Hellersdorf

****Lichtenberg

*****Reinickendorf

Von diesen angeordneten Fußgängerüberwegen wurde im Jahr 2019 lediglich die bauliche Umsetzung des FGÜ Kastanienallee/ Havelländer Weg begonnen. Alle anderen aufgeführ­ ten Fußgängerüberwege werden erst ab dem Jahr 2020 finanziert , da die Finanzmittel für das Jahr 2019 für bereits älter angeordnete Fußgängerüberwege vorgesehen waren.

Frage 2:

Welche FGÜ sind für das Jahr 2020 oder zu einem späteren Zeitpunkt geplant (bitte um Aufgliederung nach Bezirken unter Angabe der geplanten zeitlichen Umsetzungshorizonte)

Antwort zu 2:

Die Mittelzusagen für den Bau von Fußgängerüberwegen für das Haushaltsjahr 2020 wer­ den zurzeit in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern vorgenommen und sind noch nicht abgeschlossen. Neben Mittelzusagen für neu beginnende Maßnahmen ist es auch erforder­ lich, erneute Mittelzusagen für bereits im vergangenen Jahr begonnene , aber noch nicht abgeschlossene  Maßnahmen zu tätigen.

Folgende neu zu beginnende Maßnahmen zum Bau eines Fußgängerüberweges  sind ab diesem Jahr geplant.

Bezirk             FGÜ-Standort

 

Mitte               Wallstraße/  Inselstraße                                            Realisierung 2020 geplant

Mitte                Graunstraße 8                                                          Realisierung 2020 geplant

Mitte                Huttenstraße 12                                                       Realisierung 2020 geplant Mitte                        Dennewitzstraße/  Kurfürstenstraße

Mitte                Hannah-Arend-Straße/  Gertrud-Kol mar-Straße Mitte                        Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke

Mitte                Swinemünder Straße/ Ramlerstraße Mitte                        Berolinastraße 8

Mitte                Sickingenstraße/  Rostacker Straße Mitte                        Michaelkirchplatz/  Legiendamm Mitte                        Grenzstraße/ Neue Hochstraße

Pankow    Pölnitzweg/ Zufahrt L.-Hoffmann Quartier    Realisierung 2020 geplant Pankow   Neumannstraße/ Elsa-Brändström-Straße    Realisierung 2020 geplant Pankow         Piesporter Straße/ Feltmannstraße

Pankow         Hauptstraße/ Goethestraße

Pankow          Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße Pankow          Dunckerstraße/ Stargarder Straße Pankow                        Buchholzer Straße/ Charlottenstraße

Ch-Wi             Auguste-Viktoria-Straße/  Berkaer Straße  Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Reichsstraße/  Eschenallee                                     Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Holtzendorffstraße/  Friedbergtraße                        Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Wiesbadener Straße/ Joachimsberger Straße Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Paulsborner Straße/ Nestorstraße

 

Ch-Wi Ch-Wi Spandau

St-Ze****** St-Ze

St-Ze

Sömmeringstraße 10

Wintersteinstraße/  Charlottenburger  Ufer Wilhelmstraße 28

Curtiusstraße/ Baseler Straße Lloyd-G.-Wel1-Straße Grunewaldstraße  44

 

 

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

 

Te-Sch******* Daimlerstraße/  Benzstraße

Te-Sch            Leberstraße/  Gustav-Müller-Platz

Te-Sch            Boelckestraße/  Fritz-Bräuning-Straße Te-Sch   Boelckestraße/ Badener Ring Neukölln         Mariendorfer Weg 22

Neukölln         Wildhüterweg/ Am Eichquast

Tr-Kö               Groß-Berliner  Damm/ Abram-Joffe-Straße Tr-Kö         Südostallee/ Im Brombeerwinkel

Tr-Kö              Am Falkenberg/ Gartenstadtweg

Ma-He            Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße Ma-He        Oberfeldstraße/  Cecilienstraße

Lichtenberg   Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule Rd          Gorkistraße/  Bollestraße

Rd                   Burgfrauenstraße/  Fischgrundbrücke

Rd                   Heinsestraße 41

Rd                   Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße

Rd                   Buddestraße/  Königsweg

Rd                   Dianastraße 44-46

Rd                   Berliner Straße 105

Rd                   Bernauer Straße 29

Rd                   Wittenauer  Straße zwischen Michelbacher Teile und Lißberger Weg

 

******Steglitz-Zehlendorf

*******Tempelhof-Schöneberg

 

 

 

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

 

 

Realisierung 2020 geplant

 

 

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

 

 

Ein konkreter Zeithorizont für jede einzelne Maßnahme kann dabei nicht gegeben werden. Die Angabe der geplanten Umsetzung im Jahr 2020 beruht lediglich auf den jetzigen Stand der Abstimmungen  mit den Bezirksämtern.

 

 

Frage 3:

 

Welche Programme mit welchen jeweiligen Zeithorizonten wurden seitens des Senats für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen aufgelegt? Wie erfolgt hier jeweils das konkrete Prozedere der Antragstellung?

 

Antwort zu 3:

 

Seit dem Jahr 2001 verwaltet die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung (derzeit die Se­ natsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) den Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ , aus dem Querungshilfen für Fußgängerinnen und Fuß­ gänger wie Fußgängerüberwege , Mittelinsel und Gehwegvorstreckungen finanziert werden. Die entsprechenden Mittel werden den Bezirksämtern zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen.

 

Die dazu aus diesem Titel zu finanzierenden Maßnahmen werden in der Arbeitsgruppe „För­ derung des Fußverkehrs/ Querungshilfen“ abgestimmt, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geleitet wird, unter Teilnahme der Straßenverkehrsbe­ hörde, des jeweiligen Bezirksamtes und der Polizei.

Die Antragstellung der zu prüfenden Standorte an die Arbeitsgruppe erfolgt formlos. Der Hauptanteil der Standortvorschläge wird von Bürgerinnen und Bürgern eingebracht, bzw. von Schulen und Kindertagesstätten oder anderen Einrichtungen für Kinder und auch Seni­ oren. Eine Vielzahl eingebrachter Standortvorschläge geht auch aus Beschlüssen der Be­ zirksverordnetenversam m1ung ( BW-Besch1üsse) hervor.

 

 

Frage 4:

 

Wie hoch war der Mittelabfluss für die Schaffung von FGÜ im Jahr 2019?

 

Antwort zu 4:

 

Im Jahr 2019 wurden beim Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ 2.200.424,21 € verausgabt, davon ca. 1.376.645 € für den Bau von Fußgängerüberwegen.

 

 

Frage 5:

 

Welche Maßnahmen plant der Senat und welche finanziellen Mittel wären ggf. nötig, um die ausstehenden und die bisher nicht realisierten Fußgängerüberwege zu schaffen?

 

Antwort zu 5:

 

Seit Veranschlagung des Titels 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ im Jahr 2001 wurde der Haushaltsansatz kontinuierlich erhöht von zunächst 1 Mio. DM bis auf 3,5 Mio. € zum heutigen Zeitpunkt, um die Vielzahl der angeordneten Fußgängerüber­ wege auch baulich umsetzen zu können. Eine weitere alleinige Erhöhung des Haushaltsan­ satzes wird derzeit vom Senat nicht als zielführend angesehen, um den entstandenen An­ ordnungsstau von Fußgängerüberwegen abzubauen. Eine Erhöhung des Haushaltsansat­ zes ist daher nicht geplant.

 

Die Gründe für die verzögerte Fertigstellung von angeordneten Fußgängerüberwegen sind eher bei fehlenden personellen Kapazitäten in den Bezirksämtern (Baulastträger) und bei der Verkehrslenkung Berlin als Verantwortliche für die straßenverkehrsbehördlichen Anord­ nungen für die Baustellen zu sehen.

Darüber hinaus erschweren bzw. verhindern die, durch die derzeitige Konjunktur verursach­ ten, enorm gestiegenen Baupreise die Absicht, mit den erhöhten zur Verfügung stehenden Mitteln mehr neue Fußgängerüberwege  pro Jahr schaffen zu können.

 

 

Frage 6:

 

Ist der Beantwortung vonseiten des Senat noch etwa hinzuzufügen?

 

Antwort zu 6: Nein.

 

Berlin, den 12.02.2020

 

 

In Vertretung lngmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Bauarbeiten an der Bahntrasse Marienfelde, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wird mit dem Bau einer #Bahnunterführung an der #Säntisstraße begonnen?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die zuständige Deutsche Bahn AG mit:
„Mit bauvorbereitenden Maßnahmen wurde in 01/2018 begonnen. Ab Mitte 2018 erfolgten
die #Leitungsumverlegearbeiten der Versorgungsunternehmen. Seit April 2019 laufen die
Baumaßnahmen zur Beseitigung des Bahnübergangs Säntisstraße. Aktuell wird das
östliche Trogbauwerk für die Straßenunterführung Säntisstraße erstellt. Die Fertigstellung
des gesamten Bauwerks ist unter Berücksichtigung der weitestgehenden
Aufrechterhaltung des S-Bahnbetriebs für Ende 2021 geplant.“
Frage 2:
Ist für die Bauarbeiten eine Sperrung der Albanstraße an der Einmündung zur Säntisstraße vorgesehen?
2
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die zuständige Deutsche Bahn AG mit:
„Eine dauerhafte Sperrung der #Albanstraße ist während der Bauzeit nicht vorgesehen.
Lediglich für die Herstellung des Anschlusses vom Bestand an das neue Trogbauwerk
kann es zu kurzzeitigen Einschränkungen im Einmündungsbereich kommen.“
Frage 3:
Wenn dem so ist, welche alternativen Fahrtrouten stehen dem PKW- und dem LKW-Verkehr während der
Zeit der Sperrung zur Verfügung?
Antwort zu 3:
Nach Aussage der zuständigen Deutschen Bahn AG sind lediglich kurzzeitige
Einschränkungen aber keine Sperrung der Albanstraße geplant. Die Ausweisung
alternativer Fahrtrouten für den Kraftfahrzeugverkehr ist deshalb aktuell nicht vorgesehen.
Frage 4:
Sind dem Senat erhöhte Staumeldungen aus der Vergangenheit bekannt, als der Bereich Alban-/Grillostraße
schon einmal temporär gesperrt war?
Frage 5:
Wenn dem so ist, wie gedenkt der Senat, die erhöhten Verkehrsströme während der nun anstehenden
Bauarbeiten bewältigen zu können?
Antwort zu 4 und 5:
Nein. Es sind keine erhöhten Staumeldungen bekannt geworden. Nach Angabe der Polizei
Berlin war lediglich eine Zunahme der Verkehrsströme merkbar.
Frage 6:
Wie stellt der Senat die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch der Fußgänger, während der
Bauphase im genannten Bereich sicher?
Antwort zu 6:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erläßt die im Zusammenhang
mit der Baumaßnahme erforderlichen verkehrsregelnden Maßnahmen auf Grundlage des
§ 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hierbei steht eine Gewährleistung der
Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Fokus aller Entscheidungen. Für die
benannte Bauphase liegen bislang noch keine prüffähigen Antrags- und
Abstimmungsunterlagen vor.
Frage 7:
Sind dem Senat erhöhte Aufkommen von Schäden an parkenden Autos aus der Vergangenheit bekannt, als
der Bereich Alban-/Grillostraße schon einmal temporär gesperrt war?
3
Frage 8:
Wenn dem so ist, wie gewährleistet der Senat während der nun anstehenden Bauarbeiten den Schutz der
parkenden Autos?
Antwort zu 7 und 8:
Nein. Die Polizei Berlin registrierte kein erhöhtes Schadensaufkommen an parkenden
Fahrzeugen.
Frage 9:
Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, die Albanstraße auch während der Bauarbeiten für Anlieger offen
zu halten?
Antwort zu 9:
Über die Art und den Umfang anzuordnender Verkehrsbeschränkungen in der Albanstraße
kann durch die hierfür zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
erst nach einem Eingang der in diesem Zusammenhang erforderlichen Antrags- und
Abstimmungsunterlagen entschieden werden. Ansonsten wird zu den
Verkehrseinschränkungen ergänzend auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Frage 10:
Inwiefern werden die Anwohnerinnen und Anwohner über die geplanten Baumaßnahmen informiert?
Antwort zu 10:
Hierzu teilt die zuständige Deutsche Bahn AG mit:
„Alle Anwohnerinnen und Anwohner wurden vor Beginn der Baumaßnahme informiert.
Zusätzlich finden Informationsveranstaltungen der DB Netz AG statt und ein Infopunkt in
Lichtenrade wurde für das Projekt eingerichtet. Außerdem können interessierte
Bürgerinnen und Bürger sich auch per E-Mail an das Projekt wenden.“
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Widmung von alliierten Privatstraßen UND Umgang mit Privatstraßen in ehemaligen alliierten Wohnsiedlungen in WestBerlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Voraussetzungen müssen nach dem Berliner #Straßengesetz erfüllt sein, damit eine nach dem
Zweiten Weltkrieg in einem Wohngebiet gebaute #alliierte #Privatstraße #öffentlich #gewidmet werden kann,
wenn der Eigentümer bereit ist, diese an den bezirklichen #Straßenbaulastträger vertraglich zu überlassen?
Die Straße hat die Funktion einer #Wohnsammelstraße und bindet die Siedlung an die öffentlich gewidmete
Hauptverkehrsstraße an.
Antwort zu 1:
Die Widmung einer Privatstraße bestimmt sich nach § 3 Berliner Straßengesetz
(#BerlStrG). Ob eine Widmung vorgenommen werden kann, entscheidet der Baulastträger.
Die Widmung einer Straße ist möglich, wenn die Eigentümer und die sonst zur Nutzung
dinglich Berechtigten der Widmung zugestimmt haben. Voraussetzung ist dabei stets,
dass dieser Straße eine Verkehrsbedeutung (Zweckbestimmung für die Allgemeinheit,
Verbindungsfunktion im öffentlichen Straßennetz, zum Beispiel für Durchgangsverkehr)
zukommt.
Frage 2:
Ist es ausreichend, wenn anstelle eines qualifizierten Bebauungsplan eine Ausweisung als Wohngebiet im
#Baunutzungsplan von 1960 als dort örtlich derzeit geltendes Bauleitplanungsrecht im Bereich der Lage der
alliierten Privatstraße vorhanden ist?
Antwort zu 2:
Die Frage kann ohne Kenntnis der genauen örtlichen Lage der betroffenen Privatstraßen
lediglich abstrakt beantwortet werden.
Der Baunutzungsplan gilt hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in Verbindung
mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung aus dem Jahr 1958 (BO 58) und
den förmlich festgestellten Straßen- und Baufluchtlinien als übergeleitete
2
Bebauungsplanregelung weiter. Durch die sogenannten A-Bebauungspläne wurde der
Baunutzungsplan hinsichtlich der Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung, der
Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen und der Zulässigkeit von Stellplätzen
und Garagen auf die entsprechenden Vorschriften der Baunutzungsverordnung in der
Fassung vom 26.11.1968 umgestellt. Der Baunutzungsplan, der selbst keine Aussagen zu
den Verkehrsflächen trifft, erhält seine Qualifizierung im Sinne des § 30 Abs. 1
Baugesetzbuch erst in Verbindung mit der BO 58 und sowie den nach dem Preußischen
Fluchtliniengesetz festgelegten förmlich festgesetzten Straßen- und Baufluchtlinien
(gegebenenfalls festgesetzte – bzw. A.C.O.-Linien (Hinweis: bei A.C.O.-Linien handelt es
sich durch allerhöchste unmittelbare Genehmigung des preußischen Königs (bis 1872)
festgelegte Baufluchtlinien; (A.C.O. bedeutet „Allerhöchste Cabinets Ordre“)).
Grundsätzlich gilt, dass eine straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich
eines Bebauungsplans nur in inhaltlicher Übereinstimmung mit seinen Festsetzungen
verfügt werden darf (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.11.1974 – Aktenzeichen IC
V 38.71). Die Widmung einer Privatstraße als öffentliche Straße würde dem
Baunutzungsplan folglich nur dann nicht widersprechen, wenn sie (auch) im Einklang mit
den förmlich festgestellten Fluchtlinienplänen steht.
Frage 3:
Ist diese Problemstellung seitens der Obersten Straßenverkehrsbehörde mit den bezirklichen
Straßenbaulastträgern beispielsweise in der Amtsleiterrunde der Straßen- und Grünflächenämter oder der
Amtsleiterrunde der Stadtplanungsämter bereits erörtert worden?
Antwort zu 3:
Dem Senat ist keine Befassung der Problemstellung in den letzten 10 Jahren bekannt.
Frage 4:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 4:
Nein.
Berlin, den 11.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
______________________________________________________________

Frage 1:
Unter welchen Voraussetzungen wurden in den Bezirken Mitte (Bereich Alt-Bezirk Wedding),
Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Spandau und Steglitz-Zehlendorf ehemals private Straßen in
alliierten Wohnsiedlungen durch öffentlich-rechtliche Widmung in die Straßenbaulast des Landes Berlins
überführt?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin hat mitgeteilt, dass die Straßen in
der englischen Siedlung am Olympiastadion bereits im Jahr 1961 (Dickensweg)
beziehungsweise 1964 (Scottweg, Swiftweg) durch nachrichtliche Eintragung in das
Straßenverzeichnis als #öffentliches #Straßenland gewidmet worden und somit in die
Straßenbaulast des (damaligen) Tiefbauamtes Charlottenburg übergegangen sind.
Nach Abzug der Alliierten sind die im Bezirk Mitte vier betroffenen Straßen im Bereich der
„Cité Joffre“ (Charles-Corcelle-Ring, Allee du Stade, Tourcoing Straße, Gustave-CourbetStraße) im Februar 1996 dem Grundvermögen des Land Berlin zugeordnet und
gleichzeitig in das Straßenverzeichnis des Bezirkes als gewidmete Straßen eingetragen
worden.
2
Die Straßen in den ehemaligen Alliierten-Wohnsiedlungen sind in den Bezirken
Reinickendorf und Spandau von Berlin nach wie vor Privatstraßen.
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf waren die Straßen in alliierten Wohnsiedlungen
(Hüttenwegsiedlung Dahlem) schon zu Zeiten der Besiedlung mit Alliierten gewidmet und
die öffentlichen Straßen in den Wohngebieten McNair und Schweizer Viertel sind mittels
Erschließungsverträgen neu hergestellt worden.
Frage 2:
Wurden für die in vielen Fällen bereits Anfang der fünfziger Jahre gebauten Straßen Ablösebeträge von den
bisherigen Straßeneigentümern gefordert, um die verbleibende geringere Lebensdauer als bei einer neuen
Straße vorhanden bzw. die Abweichung von bauliche Anforderungen an öffentlich-rechtlich gewidmete
Straßen im Land Berlin zu kompensieren?
Antwort zu 2:
Nein, es wurden keine Ablösebeträge gefordert.
Frage 3:
Gab es andere Möglichkeiten zur Kompensation des aktuellen Straßenzustandes in Bezug auf die
Nichterfüllung der aktuellen Anforderungen der Straßenbaubehörden an öffentlich-rechtliche Straßen nach
dem Berliner Straßengesetz?
Antwort zu 3:
Nein, es ist keine Kompensation erfolgt.
Frage 4:
Gab es Gründe, warum eine Übernahme mit öffentlich-rechtlicher Widmung nach Berliner Straßengesetz
verweigert wurde? Wenn ja, welche?
Antwort zu 4:
Die Straßen in den ehemaligen Alliierten-Wohnsiedlungen im Bezirk Reinickendorf sind
planungsrechtlich nicht gesichert und entsprechen nicht dem technischen Standard. Für
eine Übernahme mit öffentlich-rechtlicher Widmung nach dem Berliner Straßengesetz
waren die Straßen sowie die Kanäle, Kabel und Leitungen im unterirdischen Raum, wie
zum Beispiel Regenwasser sowie Trink- und Schmutzwasser, Stromnetz, Gasversorgung
und Telekommunikation nicht übernahmefähig. Diese sind über das gesamte Gelände der
Wohnsiedlungen verteilt.
Eine Widmung und Übernahme der Privatstraßen in die Straßenbaulast des Landes Berlin
in den ehemaligen alliierten Wohngebieten im Bezirk Spandau ist bisher nicht erfolgt, weil
entsprechende Übernahmebegehren nicht vorgebracht worden sind. Unabhängig davon
entsprechen die Straßen bisher nicht den Anforderungen, die an (künftig) öffentliche
Straßen gestellt werden müssen. Darüber hinaus sind insbesondere im Parkviertel Kladow
öffentliche und private Leitungsnetze ebenso wenig voneinander getrennt gewesen, wie
öffentliche und private Nutzung.
3
Frage 5:
Welche Straßen in welchen Bezirken wurden noch nicht öffentlich-rechtlich gewidmet, die in ehemaligen
alliierten Wohnsiedlungen liegen?
Antwort zu 5:
Im Bezirk Reinickendorf sind alle Straßen in den drei vorhandenen Cité`s (Cité Foch,
Pasteur und Guynemer) nicht gewidmet. Die Aufstellungsbeschlüsse für die
Bebauungspläne sehen auch künftig nur einen Teil der Straßen als öffentliche Straßen
vor.
Im Bezirk Spandau sind folgende Straßen in den ehemaligen alliierten Wohnsiedlungen
weiterhin Privatstraßen:
• Darbystraße, Eigentümer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
• Baedecker Weg, Eigentümer: Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH
• Straßen im Parkviertel Kladow (hinter der Kaserne am Kladower Damm):
Parkrosenweg, An den Parkbäumen, Am Waldkiefernweg, Amberbaumallee,
Moorlakenweg, Goldlärchenweg, Wildapfelweg, Eisbeerenweg, Parkviertelallee,
Eigentümer: Parkviertel Kladow GmbH & Co. KG.
Mit dem Bebauungsplan VIII-424 sind die Straßen als private Verkehrsflächen
festgesetzt worden. Diese im Jahr 2017 benannten Straßen waren vorher nicht
benannt. Die Grundstücke waren zur nächstliegenden öffentlichen Straße, dem
Kladower Damm, nummeriert.
Frage 6:
Welche Position vertritt die Oberste Straßenbaubehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu diesem Thema?
Frage 7:
Stimmt der Senat der Position zu, dass es im öffentlichen Interesse liegt, die in ehemals alliierten Siedlungen
befindlichen Straßen unabhängig von den heutigen Anforderungen an Straßenbreite und
Straßenraumaufteilung (Gehweg, Fahrbahn) zu widmen, um für die Anlieger Rechtssicherheit in Hinblick auf
die öffentliche Erschließung mit Medien zu schaffen und dadurch auf Privatgrundstücken liegende Leitungen
sukzessive in den Straßenraum durch die Leitungsverwaltungen zu verlegen bzw. neu zu bauen?
Frage 8:
Welche Verantwortung sieht der Senat im Rahmen der Koordination dieses Prozesses bei sich für Straßen
unter Punkt 5, welche noch immer nicht öffentlich-rechtlich durch bezirkliche Straßenbaulastträger gewidmet
sind?
Antwort zu 6, 7 und 8:
Es kann keine pauschale Übernahme von Privatstraßen in ehemals alliierten Siedlungen
in die Baulast der Bezirksämter von Berlin erfolgen. Es bedarf für jede Privatstraße einer
differenzierten Einzelfallbetrachtung hinsichtlich der öffentlichen Interessen aus
städtebaulichen sowie verkehrlichen Gründen. Privatstraßen in ehemals alliierten
Wohnsiedlungen, denen eine Verkehrsbedeutung für die Allgemeinheit (öffentliches
Interesse) zuerkannt wurde, sind auch gewidmet und in die Baulast des Bezirks
übernommen worden (siehe Antwort zu Frage 1). Im Bezirk Spandau sind die
Privatstraßen im Parkviertel Kladow durch Bebauungsplan entsprechend der
4
Zweckbestimmung als private Verkehrsflächen festgesetzt worden (siehe Antwort zu
Frage 5). Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 der Schriftlichen
Anfrage Nr. 18/22433 verwiesen.
Eine Koordinationsverantwortung für die Prozesse seitens des Senats besteht nicht.
Frage 9:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Planungsstand Rudolf-Wissell-Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die #Verkehrssituation in Charlottenburg im Bereich #Tunnel #Rathenauplatz – Spandauer
Damm – #Jakob-Kaiser-Platz insbesondere im Bereich der #Rudolf-Wissell-Brücke derzeit ein?
Antwort zu Frage 1:
Die #Bundesautobahn #A100 zwischen dem Tunnel Rathenauplatz und dem
Autobahndreieck Charlottenburg am Jakob-Kaiser-Platz gehört zu den #meistbefahrenen
Autobahnabschnitten in Deutschland. Im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke beträgt die
durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTVw) rund 180.000 Kfz/24 Std. (Quelle:
Verkehrslenkung Berlin – #Verkehrsstärkenkarte 2014). Aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens kommt es insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden zu
Staubildungen.
Frage 2:
Wie sehen die zeitlichen und verkehrsplanerischen Planungen des Senats zur Instandsetzung und später zum
#Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke aus? Sind die Baumaßnahmen zusammen mit dem #Autobahndreieck
#Funkturm eingeplant?
Antwort zu Frage 2:
Um die Verkehrssicherheit auf der Rudolf-Wissell-Brücke bis zu deren notwendigem
Ersatzneubau zu erhöhen, wurde in den Sommerferien 2017 und 2018 die Fahrbahn in
beiden Fahrtrichtungen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs saniert.
Im Sommer 2018 haben die Planungen für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke auf
Basis des im Mai 2018 veröffentlichten Wettbewerbssiegerkonzeptes begonnen. Um
Planungs- und Baurecht auf Basis von voraussichtlich Ende 2020 fertiggestellten
2
Entwurfsplanungen zu erlangen, ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
erforderlich. Dies gilt analog auch für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm.
Aussagen zu einer möglichen Dauer der jeweiligen #Planfeststellungsverfahren können nicht
verbindlich getroffen werden. Vor einem bestandkräftigen Beschluss können Betroffene ihre
Einwendungen vor dem Verwaltungsgericht geltend machen. Insofern kann aktuell keine
belastbare Einschätzung zu einem möglichen Baubeginn in beiden Projekten abgegeben
werden.
Frage 3:
Was haben die Baugrunduntersuchungen in den Herbstferien 2019 zum Zustand der Brücke ergeben?
Antwort zu Frage 3:
Die in den Herbstferien 2019 auf der BAB A 100 vor bzw. hinter der Rudolf-Wissell-Brücke
durchgeführten #Baugrunduntersuchungen sind Teil der für die Erstellung eines
#Baugrundgutachtens erforderlichen umfangreichen #Bodenerkundungen. Die
#Erkundungsarbeiten haben Ende Juli 2019 begonnen und werden voraussichtlich bis Mitte
2020 abgeschlossen sein. Das im Anschluss daran zu erstellende Baugrundgutachten ist
eine wesentliche Grundlage für die weiterführenden ingenieurtechnischen Planungen des
Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und der weiteren zu erneuernden
Ingenieurbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg.
Frage 4:
Wie will der Senat den Verkehr im Charlottenburger Norden, in Spandau, in Reinickendorf und in Moabit so
steuern, dass die Kieze dort nicht im Verkehrschaos versinken, wenn an der Brücke gebaut wird?
Frage 5:
Inwieweit wird es eine Behelfsbrücke geben bzw. welche Verkehrsführung sind für das Autobahndreieck
Charlottenburg vorgesehen während der Bauarbeiten?
Frage 6:
Wie soll die alternative Verkehrsführung im Bereich des Umfeldes der Rudolf-Wissell-Brücke (Fürstenbrunner
Weg / Tegeler Weg) nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse während der Bauarbeiten aussehen?
Frage 7:
Welche Planungen gibt es zur Verkehrsführung am Autobahndreieck Charlottenburg nach der Instandsetzung
der Brücke?
Frage 8:
Welche Planungen gibt es zur Verkehrsführung am Autobahndreieck Charlottenburg nach der
Instandsetzung der Brücke?
Antwort zu Fragen 4 bis 8:
Das Siegerkonzept des Wettbewerbs sieht für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
selbst keine Behelfsbrücke vor. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Autobahn soll
demnach in den einzelnen Bauphasen weitestgehend erhalten bleiben und dadurch eine
3
Verdrängung des Autoverkehrs in das nachgeordnete Straßennetz vermieden werden. Im
Hinblick auf die Erneuerung sämtlicher Rampenbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks
Charlottenburg und der Einrichtung der hierzu erforderlichen bauzeitlichen
Verkehrsführungen ist nach aktuellem Planungsstand der Einsatz mindestens einer
#Behelfsbrücke vorgesehen.
Der #Fürstenbrunner Weg und der #Tegeler Weg werden von den Autofahrenden bei #Stau auf
der A 100 im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke in Vergangenheit und Gegenwart
regelmäßig als #Umfahrungsmöglichkeit genutzt.
Frage 9:
Inwieweit werden die Kleingärten mit von den Bauarbeiten betroffen sein?
Antwort zu Frage 9:
Im Zuge des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke werden sowohl temporär wie z. T.
auch dauerhaft Kleingartenanlagen entfallen. Der genaue Umfang wird im Zuge der
weiteren Planungen konkretisiert.
Frage 10:
Wie viel werden die Sanierungsarbeiten insgesamt kosten?
Antwort zu Frage 10:
Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes liegt nur eine grobe Kostenschätzung vor.
Hiernach werden die Kosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und der
Erneuerung der Ingenieurbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg mit
rund 240 Millionen Euro eingeschätzt. Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen
eines entsprechenden Planungsstandes mit Abschluss der Entwurfsplanung voraussichtlich
Ende 2020 möglich.
Frage 11:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu Frage 11:
Der Bund trägt die Baukosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg vollständig. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach
Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutsche Bahn AG möglich.
Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen i. d. R. vom jeweiligen
Vorhabenträger finanziert werden. Die Verwaltungskosten (Planungskosten) trägt bis zum
31.12.2020 entsprechend dem Grundgesetz das Land Berlin.
Frage 12:
Welche Informations- und #Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen in
Westend und Charlottenburg-Nord sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
4
Antwort zu Frage 12:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen hat es im Rahmen der Vorplanung im
November 2019 eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher
Belange (#TÖB) gegeben. Bereits Ende März 2019 fand der im #Planrechtsverfahren
vorgesehene #Erörterungstermin (Scoping-Termin) des voraussichtlichen
Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Vertreterinnen und
Vertretern der Naturschutzverbände und der Umweltbehörden statt. Im Hinblick auf die
Bürgerbeteiligung wurde zwischenzeitlich eine Agentur für Kommunikation beauftragt. Die
Agentur wird entsprechende Konzepte unter Einbeziehung der aktuellen Standards für
Beteiligungsprozesse und der neuen Medien erarbeiten.
Frage 13:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, bei der Neugestaltung der Rudolf-Wissell-Brücke und des umliegenden
Areals das Thema Lärmschutz stärker als bisher in den Fokus zu rücken?
Antwort zu Frage 13:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Ersatzneubau der
Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg wird in einer
schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der
Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung) ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Nach derzeitigem Planungsstand sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen,
die eine deutliche Verbesserung für die betroffenen Anlieger erwarten lassen.
Frage 14:
Was will der Senat gegen voraussichtliche Betriebsschließungen im Umfeld auf Grund von Schwierigkeiten
bei An- und Ablieferung von Gütern und Material unternehmen?
Antwort zu Frage 14:
Durch die weitestgehende Erhaltung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit während der
einzelnen Bauphasen liegen derzeit keine Anhaltspunkte für mögliche Schwierigkeiten bei
der Andienung von Betrieben im Umfeld der Baumaßnahme vor.
Berlin, den 10. Februar 2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Vorbereitungen am Hochbahnviadukt, aus BVG

Wie bereits Ende 2018 angekündigt finden ab diesem Frühjahr noch einmal umfangreiche #Sanierungsarbeiten an den #Bauwerken der #ältesten #U-Bahnlinie Deutschlands statt. Im Mittelpunkt steht das #Kreuzberger #Hochbahnviadukt, auf dem die Züge der Linien #U1 und #U3 unterwegs sind.

Ab dem 14. April arbeitet die BVG rund zwölf Monate lang, erneuert die Gleise, Kabelanlagen und -kanäle auf der Strecke und setzt Treppen und Bahnsteigplatten auf den Bahnhöfen instand. Für die umfangreichen Arbeiten muss der #U-Bahnbetrieb zwischen #Kottbusser Tor und #Warschauer Straße unterbrochen werden. Auf dem Abschnitt werden barrierefreie Busse im Einsatz sein.

In der kommenden Woche beginnen die unmittelbaren #Vorbereitungsarbeiten für das Großprojekt. Zunächst werden im Streckenabschnitt vom #Görlitzer Bahnhof bis zum #Schlesischen Tor Profilfreischnitte an Straßenbäumen durchgeführt, sieben kleinere Bäume müssen gefällt werden. Die entsprechenden Ersatzpflanzungen finanziert die BVG.

Zudem finden #Straßenbauarbeiten zur Vorbereitung des Schienenersatzverkehrs statt. Zum Schutz der Anwohner, Anlieger und Bauarbeiter gegen Lärm und Verunreinigungen werden entlang des Hochbahnviadukts großflächige Schutzeinhausungen montiert.

Bereits während der Vorbereitungsarbeiten kommt es zu Änderungen in der #Spurführung für den Individualverkehr auf der Skalitzer Straße. Ab Mitte April werden die Ersatzbusse und der Individualverkehr dann auf jeweils eigenen Spuren fahren.

Die detaillierte Information der BVG-Fahrgäste zu Ersatzverkehr und Umfahrungsmöglichkeiten erfolgt rechtzeitig vor Beginn der Unterbrechung der Linien U1 und U3.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenverkehr: Verkehr in Berlin: Bahnhof Zoo – So lange bleibt die Hardenbergstraße noch eine Baustelle, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article228407285/Die-ewige-Baustelle-vom-Bahnhof-Zoo.html

Schotterpisten für Fußgänger, Slalom für Autos: Seit sieben Jahren wird an der Hardenbergstraße am Zoo gebaut. Ende nicht in Sicht.

Im Sommer wuchsen in den Baugruben Bäume, inzwischen haben sich Obdachlose zwischen den Absperrungen eingerichtet: Die BVG-Baustelle auf der Hardenbergstraße am Bahnhof Zoo dürfte inzwischen eine der ältesten Wander-Baustellen der Stadt sein. Seit sieben Jahren holpern Touristen zwischen Bahnhof, Hotels und Amerika-Haus über eine chaotische Schotterpiste, Busse und Autos stauen sich durch einen immer wieder neu gestalteten Slalom. Schon seit 2013 dichten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hier die Tunneldecke der U-Bahnlinie 2 zwischen Ernst-Reuter-Platz und Zoo ab – und eigentlich sollte alles schon vor vier Jahren fertig sein.

BVG will bis zum Sommer an der Hardenbergstraße weiterbauen
Zuletzt hieß es bei der BVG: Herbst 2019, dann aber wirklich. Im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist man der Meinung, Ende Februar werde die BVG nun tatsächlich fertig. Doch die sagt nun: Erst “voraussichtlich bis zum Sommer“ werde die Baustelle fertig, so BVG-Sprecher Jannes Schwentu. Grund für die weitere Verzögerung sei einerseits die aufwändige Entsorgung von Baumaterial. „Davon abgesehen sorgen Baumaßnahmen Dritter, die ebenfalls in diesem Bereich tätig sind, für …

Straßenverkehr: Stellplätze und Garagenstellplätze in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Stellplätze und #Garagenstellplätze – im Sinne der Ausführungsvorschriften zu § 67 der #Bauordnung
für Berlin vom 16.01.1980 sowie früherer und späterer Fassungen – sind in Berlin insgesamt bis heute
eingerichtet worden?
Antwort zu 1:
Die Anzahl der errichteten Stellplätze und Garagenstellplätze aufgrund der #Stellplatzpflicht
nach § 67 BauO Bln vom 29. Juli 1966 in der Fassung vom 13. Februar 1971 in Berlin sind
nicht auswertbar erfasst worden.
Frage 2:
Wie hoch war der jeweilige Ablösungsbetrag pro Platz für nicht durch den Bauherren eingerichtete Stellplätze
seit Schaffung der Ablöseregelung?
Antwort zu 2:
Mit § 67 Abs. 7 Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. Juli 1966, in der Fassung vom
13. Februar 1. Juli 1979 wurde die Ablösung der Stellplatzpflicht – durch die Zahlung einer
Geldsumme vor Baubeginn – in Berlin erstmals gesetzlich geregelt. Die Höhe der
Ablösebeträge wurde durch Rechtsverordnung der ehemaligen SenBauWohn allgemein
2
festgelegt. Für die Zeit der Verordnung vom 07.08.1979 betrug der Ablösebetrag je
Stellplatz oder Garagenstellplatz 17.600 DM. Die Ablösebeträge waren zweckgebunden.
Sie durften nach § 67 Abs. 7 Satz 5 BauO Bln nur für die Herstellung zusätzlicher
Parkeinrichtungen, die der öffentlichen Benutzung zur Verfügung stehen, verwendet
werden. Eine örtliche Bindung war mit der Zweckbestimmung der Ablösebeträge nicht
verbunden.
Frage 3:
Welche Ablösebeträge sind seit Schaffung der Regelung in den jeweiligen Jahren gezahlt worden?
Antwort zu 3:
Dazu wurden keine auswertbaren Daten erfasst.
Frage 4:
Sind – wenn ja, wie viele und in welchen Bezirken – ausgewiesene „abgelöste Stellplätze“ seit dem 01.01.1990
anderweitig genutzt worden?
Antwort zu 4:
„Abgelöste Stellplätze“ sind nicht entstanden, die Ablösebeträge wurden zweckgebunden
nur für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen, die der öffentlichen Benutzung zur
Verfügung stehen, verwendet.
Frage 5:
Wie viele Stellplätze müsste es in Berlin gegenwärtig geben, wenn die Ausführungsvorschriften zu 1)
angewendet würden?
Antwort zu 5:
Dazu wurden keine auswertbaren Daten erfasst.
Mit der ersatzlosen Streichung der Ablösung von der Verpflichtung zur Herstellung von
Stellplätzen wurde auch die Verordnung über die Höhe der Ablösungsbeträge für Stellplätze
vom 7. Februar 1992 durch Art. II des 5. Änderungsgesetzes zur BauO Bln aufgehoben.
Berlin, den 07.02.2020
In Vertretung
Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Straßenbahn + Bus + Straßenverkehr: Vergütung des Zeitaufwands im Straßenbahn- und Busverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wird die #Zeitkomponente der #Vergütung anhand des Fahrplans, in den die #Wartezeiten der #Straßenbahn vor
den #Lichtsignalanlagen infolge fehlender absoluter #Vorrangschaltung einkalkuliert sind, berechnet? Wie
werden #Verspätungen und #ausfallende Kurse berücksichtigt?
Frage 2:
Kann der Senat bestätigen, dass die BVG eine geringere Vergütung erhält, wenn LSA-Schaltungen auf
absoluten Vorrang der Straßenbahn umgestellt und die dadurch kürzeren möglichen Beförderungszeiten
fahrplanwirksam werden?
Frage 3:
Hält der Senat diese Zahlungen des Landes Berlin an die BVG für den richtigen Anreiz, um über die im
Koalitionsvertrag vereinbarten Vorrangschaltungen zu kürzeren Beförderungszeiten und zu
wirtschaftlicherem Fahrzeugeinsatz zu kommen? Wenn ja, warum?
Frage 4:
Wie ist im Busverkehr die Vertragslage zu dieser Problematik?
Antwort zu 1, 2, 3 und 4:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1-4 gemeinsam beantwortet.
Die Vergütung im Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und den Berliner
Verkehrsbetrieben (BVG) erfolgt bei den Verkehrsmitteln Straßenbahn und Bus auf Basis
des genehmigten Regelfahrplans nach Fahrplan-Kilometern und FahrplanBeförderungsstunden. Verspätete Fahrten werden ebenfalls auf Basis des genehmigten
2
Regelfahrplans vergütet. Nicht erbrachte Leistungsmengen (ausfallende Kurse) werden
grundsätzlich nicht vergütet.
Bei der Aufstellung des genehmigten Regelfahrplans berücksichtigt die BVG die
Verkehrssituation im Streckenverlauf (u.a. durchschnittliche Fahrgastwechselzeiten,
Fahrzeiten zwischen den Haltestellen und Wartezeiten an den Lichtsignalanlagen). Sollten
sich durch Veränderungen der Schaltungen der Lichtsignalanlagen (LSA) oder anderer
Vorrangmaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kürzere
Beförderungszeiten ergeben, ändern sich auch die diesbezüglichen Vergütungsansprüche
der BVG theoretisch nach dem in Frage 2 beschriebenen Prinzip. Praktisch ist jedoch zu
beachten, dass die sonstigen Rahmenbedingungen (u.a. längere Fahrgastwechselzeiten
durch höhere Fahrgastzahlen, verstärkte Einführung von Tempo-30-Regelungen
insbesondere aus Lärmschutz-, Luftreinhalte- oder Verkehrssicherheitsgründen)
maßgeblich die Fahrzeit mitbeeinflussen, so dass es gesamthaft über das Liniennetz der
Straßenbahn während der Laufzeit des Verkehrsvertrags nicht zu dem unter Frage 2
beschriebenen Aspekt gekommen ist.
Die beförderungszeitabhängige Vergütungskomponente wurde zwischen dem Land Berlin
und der BVG vereinbart, weil wesentliche Kostenblöcke bei der Herstellung der
Verkehrsleistung zeit- und nicht kilometerabhängig anfallen. Der in Frage 3 beschriebene
Anreizmechanismus ist dabei nicht beabsichtigt.
Frage 5:
Welche diesbezüglichen Regelungen beabsichtigt der Senat für den noch 2020 neu abzuschließenden
Verkehrsvertrag?
Antwort zu 5:
Der Senat strebt die Umsetzung der Vorgaben des Nahverkehrsplans 2019-2023, Kapitel
III.2 Qualitätsstandards, im abzuschließenden Verkehrsvertrag mit der BVG an.
Berlin, den 06.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrsunfälle und Unfallfluchten im Jahr 2019, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

  1. Wie viele #Verkehrsunfälle wurden in Berlin im Jahr 2019 von der Polizei registriert (Gesamtzahl sowie jeweils für die Direktionen 1 bis 6)?

 

Zu 1.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

 

Direktion Verkehrsunfälle
Dir 1 22.749
Dir 2 28.250
Dir 3 20.585
Dir 4 26.457
Dir 5 24.650
Dir 6 24.615
Gesamtergebnis 147.306

(Stand: 03.02.2020)

 

  1. Wie viele der unter aufgelisteten #Unfallfluchten wurden von der Polizei im Jahr 2019 aufgeklärt (Gesamtzahl sowie jeweils für die Direktionen 1 bis 6)?

Zu 2.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

 

Direktion Verkeh rsunfallfluchten aufgeklärt
Dir 1 5.521 1.931
Dir 2 6.409 2.664
Dir 3 4.314 1.803
Dir 4 6.501 3.038
Dir 5 5.747 2.255
Dir 6 6.423 2.411
Gesamtergebnis 34.915 14.102

(Stand: 03.02.2020)

Berlin, den 7. Februar 2020 In Vertretung

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

BVG + Straßenverkehr: BVG schleppt 150 Falschparker auf Busspuren ab, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228346443/BVG-schleppt-150-Fahrzeuge-auf-Busspuren-ab.html

Seit einem Monat setzen die Berliner Verkehrsbetriebe auf Busspuren geparkte Fahrzeuge um. Der Dienst wird ausgeweitet.

Die BVG hat in vier Wochen 150 Falschparker von #Busspuren #abgeschleppt.
Die Flotte der #Abschlepp-Wagen bei der BVG soll bis April auf zehn Fahrzeuge anwachsen.
Zurzeit ist die BVG mit zwei Fahrzeugen auf der Jagd nach #Falschparkern.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) machen von der neuen Möglichkeit zum #Abschleppen von Falschparkern auf Busspuren regen Gebrauch – wenngleich der Einsatz noch ausbaufähig ist. Rund 150 unerlaubt abgestellte Fahrzeuge entfernte die BVG im ersten Monat nach Beginn des Projekts von den #Sonderfahrstreifen. Das teilte Sprecherin Petra Nelken auf Anfrage mit. Hinzu kämen vier begonnene Umsetzungen, ehe der Fahrzeugführer eintraf, und drei Leerfahrten, bei denen das Auto noch vor Eintreffen des Abschleppdienstes weggefahren wurde.

Seit dem 6. Januar schleppt die BVG Falschparker ab, die ihre Autos auf Busspuren, in #Haltestellen oder auf #Tramgleisen abgestellt haben. Dafür stehen den Verkehrsbetrieben derzeit sieben Abschleppfahrzeuge zur …