Dürfen #Fußgänger auf der #Fahrbahn gehen, wenn sie auf
schmalen Gehwegen nicht den wegen Corona nötigen #Sicherheitsabstand
einhalten können? Ja, sagt die Fußgängerlobby FUSS e.V.: „Fußgänger
sollen einerseits #Gehwege benutzen. Andererseits verbieten es ihnen
aber die aktuellen Verordnungen der Länder, anderen Menschen zu nahe
zu kommen. Tun sie das doch, gefährden sie derzeit Leib und Leben.
Weichen sie aber achtsam auf den Rand einer nicht zu stark
befahrenen Fahrbahn aus, kann das allenfalls Auto- und Radfahrern
leicht irritieren. Das ist eindeutig das viel kleinere Übel.“
Fußgängern empfiehlt FUSS e.V.-Vorstand Roland Stimpel: „Wo es nötig
und hinreichend sicher ist, da weicht auf die Fahrbahn aus! Das kann
beim verringerten Autoverkehr sicherer sein, als auf dem Gehweg
anderen Menschen bedrohlich nah zu kommen.“ Das gelte natürlich nur
für Erwachsene mit hoher Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen und
nur dort, wo nicht zu viele und zu schnelle Fahrzeuge unterwegs
seien. FUSS e.V. empfiehlt: „Hier sollte man auch nur auf der
linken Seite gehen, um entgegen kommende Fahrzeuge im Auge zu haben.
Und natürlich nur auf übersichtlichen und beleuchteten Straßen.“
„Besonders dringend brauchen jetzt Ältere, Rollstuhlfahrer und
chronisch Kranke Abstand zu anderen“, sagt Stimpel. „Fitte und
Gesunde sollten sie auf engen Gehwege möglichst verschonen.“ Zur
rechtlichen Seite verweist der Verein auf den Freispruch des
Bundesgerichtshofs für einen Fußgänger, der Fahrbahnen sogar
demonstrativ und in der Absicht benutzt hatte, Fahrer zum Ausweichen
zu zwingen und deshalb wegen gefährlichen Eingriffs in den
Straßenpverkehr angeklagt war (BGH vom 31.8.1995, 4 StR 283/95).
Vermutlich noch im April tritt die neue #Straßenverkehrsordnung (#StVO) in Kraft – freuen wird das vor allem den Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). Die Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgeldern werden sich drastisch erhöhen, eine Verdoppelung erscheint möglich. Im Jahr 2019 hat die Bußgeldstelle genau 4.349.247 #Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet, dies brachte Einnahmen von 88.667.965 Euro – also fast 90 Millionen.
Bundeskabinett und Bundesrat haben nun einer deutlichen Verschärfung zugestimmt. Das Bußgeld für Halten in zweiter Reihe vervierfacht sich fast, nämlich von 15 auf 55 Euro. Deutlich teurer wird auch das Halten und Parken auf Geh- und Radwegen: Statt ab 15 Euro sind künftig bis zu 100 Euro fällig. Gut 3,1 Millionen „#Verstöße im ruhenden Verkehr“ gab es 2019, das sind etwa drei Viertel aller Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hier wird mindestens eine Verdoppelung der Einnahmen erwartet.
Das letzte Viertel sind Geldbußen und Verwarnungsgelder für #Temposünder, sie brachten 2019 mehr als 19 Millionen Euro in die Kasse. Die Geldbußen verdoppeln sich mit der neuen StVO, allerdings nur in den unteren Kategorien (bis 20 Kilometer pro Stunde zu schnell). Statt wie bisher 15, 25 oder 35 Euro werden 30, 50 oder 70 Euro fällig. Größere Überschreitungen werden nicht teurer, hier gibt es künftig zwei Punkte statt …
Wie viele Brückenbauwerke gibt es in Berlin und wo befinden sind diese genau? (Bitte um standortgenaue Auflistung)
Frage 2:
Welche diese Brücken sind für Autofahrer, welche nur für Fußgänger und Radfahrer nutzbar? (Bitte um standortgenaue Auflistung)
Antwort zu 1 und 2:
Im Eigentum und der Unterhaltungslast des Landes Berlin befinden sich derzeit 816 Brückenbauwerke. Die Zuordnung zu den Verkehrsarten nach Straßenbrücke oder Fuß und Radverkehrsbrücke ist nach Bezirken gegliedert aus der Anlage 1 ersichtlich.
Frage 3:
Sind die Brücken im Eigentum des Landes Berlin alle im Fachvermögen von SenUVK? Wenn nein, welche nicht?
Frage 4:
Welche Brückenbauwerke gehören anderen Eigentümern als dem Land Berlin? (Bitte um standortgenaue Auflistung)
Antwort zu 3 und 4:
Alle in Anlage 1 aufgeführten Brückenbauwerke befinden sich im Eigentum des Landes Berlin und sind dem Fachvermögen der SenUVK zugeordnet. Darüber hinaus befinden sich noch bis zum 31.12.2020 alle Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen im Rahmen der Aufgaben als Auftragsverwaltung des Bundes in der Zuständigkeit der SenUVK.
Die Brücken der schienengebundenen Verkehrsträger der Deutschen Bahn (DB AG) und der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), einige Brücken über künstliche Bundeswasser straßen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV), sowie einzelne Brücken auf nichtöffentlichen Flächen gehören nicht dem Land Berlin.
Frage 5:
Wie wird der Zustand der baulichen Unterhaltung der einzelnen Brückenbauwerke eingeschätzt? Welcher Investitionsbedarf besteht jeweils und wo sind Bau- und lnstandsetzungsmaßnahmen in den nächsten Jahren geplant? (Bitte um standortgenaue Auflistung)
Antwort zu 5:
Der bauliche Zustand der einzelnen Brückenbauwerke im Eigentum des Landes Berlins wird auf Grundlage der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (Rl-EBW PRÜF) bewertet. Ein lnstandhaltungsbedarf bzw. ggf. der Investitionsbedarf ergeben sich nach Auswertung der erfolgten Bauwerksprüfungen. Der ermittelte Investitionsbedarf fließt in die Anmeldung zur Investitionsplanung des Landes Berlins ein. Anhand der aktuellen Bewertungen ergeben sich folgende Ergebnisse:
Bauwerksnote 1,0 – 1,4
1,5 – 1,9
2,0 – 2,4
2,5 – 2,9
3,0 – 3,4
3,5 – 4,0
Beschreibung
Sehr guter Zustand Guter Zustand Befriedigender Zustand Ausreichender Zustand
Nicht ausreichender Zustand Ungenügender Zustand
Anzahl Brückenbauwerke 71
121
392
180
48
4
Frage 6:
Welche Brückenbauwerke wurden in den letzten zehn Jahren baulich ertüchtigt und welche Maßnahmen wurden dabei jeweils durchgeführt? Welche Kosten sind dafür entstanden und wer hat diese getragen? (Bitte um standortgenaue Auflistung)
Antwort zu 6:
In Form von größeren Baumaßnahmen wurden unter anderem folgen Brücken instandgesetzt: Bösebrücke, Feuerbachbrücke, Sundgauerbrücke, Stendaler Brücke, Eugen-Kleine-Brücke, Friedrichsbrücke, Potsdamer Brücke, Oberbaumbrücke, Ludwig-
Hoffmann-Brücke, Friedenauer Brücke, Falkenberger Brücken, Pappelalleebrücke und der Gerickesteg. Darüber hinaus wurden mehrere Brücken, u.a. Zimmermannstraßen-Brücke, Kynaststraßenbrücke, Freybrücke, Lindenhofbrücke, Spandauer Damm-Brücke, Schönholzer Brücke, Wegedomstraßen-Brücke, Pankgrafenbrücke, Freiarmbrücke und Rathausbrücke durch einen Ersatzneubau ersetzt.
An nachfolgend aufgelisteten Brücken sind im Rahmen der Unterhaltung eine Vielzahl von Instandsetzungsarbeiten ausgeführt worden.
Brückenname
lnstandsetzungsmaßnahme
Christiansteg
Ersatzneubau
Schlossbrücke
Figurensanierung
Rosa-Luxemburg-Steg
Belagserneuerung
STW Föhrer Brücke
Abriss/Neubau
Unterführung Nauener Trog
Verstärkung
St. Joseph-Steg
Geländer-Erneuerung
Flaischlenbrücke
Überbauerneuerung
Schulgartenfahrbrücke
Grundinstandsetzung
FGB Ernst-Thälmann-Park
Überbauerneuerung
Ebertsbrücke
Belagserneuerung
Köthener Brücke
Grundinstandsetzung
Queralleebrücke
Grundinstandsetzung
Nördl. Blumberger Damm Br.
Grundinstandsetzung
Marzahner Brücke BW 16
Abdichtungserneuerung
Gensinger Brücke
Abdichtungserneuerung
Darßer Brücke
Abdichtungserneuerung
Gustav-Heinemann-Brücke
Belagserneuerung
Lange Brücke (Behelfsbrücke)
lnstandhaltungsmaßnahmen
Bonner Steg im Britzer Garten
Erneuerung Holzüberbau
Kleine Br. über den Wiesenbach im Britzer G.
Erneuerung Holzüberbau
Hauptwegbrücke im Britzer Garten
Austausch der Pylonenfüße in Stahl
Parkbrücken Jungfernheide
Grundinstandsetzung der Holzbrücken
Treppenanlage Oberbaumbrücke, Stützwände
Neubau, Platzgestaltung
8 Brücken und Stege im Rudower Fließ
Wiederherstellung
Sonnenbrücke
Abdichtung, Asphalt
Fußgängerbrücke Altg 1 ienicke
Instandsetzung des Tragwerkes
Schwanenwegbrücke, Mariannenbrücke
Grundinstandsetzung
FGT am Bahnhof Wannsee
Grundinstandsetzung Eingangsbauwerk
Grenzalleebrücke
Abdichtung, Asphalt (Gehbahnen)
Halenseestraßenbrücke West
Abdichtung, Asphalt
Viktoriabrücke
Grundinstandsetzung
Brücke am Teich, Glienicker Lake
Grundinstandsetzung
Brücke über den Breitenbachplatz
Abdichtung, Asphalt
Heerstraßenbrücke
Asphaltarbeiten in den Bushalte
Monumentenbrücke
Abdichtung, Asphalt
Valksparksteg
Erneuerung Üko, Betoninstandsetzung
Brückenstraßenbrücke
Überbauerneuerung
Stubenrauchbrücke
Abdichtung, Asphalt
Oberbaumbrücke
Abdichtung, Asphalt
Schwanenwerderbrücke
Grundinstandsetzung
Brücke An der Wuhlheide
Lagerinstandsetzung
Brücken im Ruhwaldpark
Erneuerung Lagerhölzer und Belag
Parkringbrücke
Abdichtungsarbeiten, Betoninstands.
Anhalter Steg
Instandsetzung Bohlenbelag
FGT Schöneweide
Wiederherstellung nach Brandschaden
Die Kosten wurden vom Land Berlin und dem Bund getragen.
Frage 7:
Welche konkreten Pläne für Brückensanierungen gibt es in den nächsten Jahren?
Antwort zu 7:
Nachfolgenden Einzelmaßnahmen sind in den kommenden Jahren geplant. Darüber hinaus werden im Rahmen der Unterhaltung diverse Brücken instandgesetzt.
Brückenname
Bezirk
Mehrere Fuß- und Radwegbrücken Tiergarten
Mitte
Mehrere Fußgängerbrücken Britzer Garten
Tempelhof-Schöneberg
Katzengrabensteg
Treptow-Köpenick
Oberhavelsteg
Spandau
Monumentenbrücke
Friedrichshain-Kreuzberg
Margaretenbrücke
Marzahn-Hellersdorf
Nordhafenbrücke
Mitte
Putlitzbrücke
Mitte
Frage 8:
Welche Brückenbauwerke sind momentan im Bau und wann ist deren Fertigstellung geplant?
Antwort zu 8:
Folgende Brückenbauwerke befinden sich im Bau.
Brückenname
Bezirk
Fertigstellung
Eisenbrücke – Behelfsbrücke
Treptow-Köpenick
2021
Löffelbrücke
Pankow
2020
Schiffbauer Damm Brücke
Mitte
2020
FGB Waldbacher Weg
Marzahn – Hellersdorf
2020
Schlossbrücke
CharlottenburQ-Wilmersdorf
2021
Südliche Rhinstraßenbrücke
Marzahn – Hellersdorf
2021
Salvador Allende Brücke
Treptow -Köpenick
2021
Roßstraßenbrücke
Mitte
2021
FGB Warschauer Straße
Friedrichshain
2020
Golda – Meir – Steg
Mitte
2021
Frage 9:
Welche Neubaupläne gibt es für Brücken im Land Berlin?
Antwort zu 9:
Folgende Brücke sollen neu errichtet werden.
Brückenname
Bezirk
Ersatzneubau der Pyramidenbrücke
Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der Neuen FahlenberQbrücke
Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der FGB Schmöckwitzwerder
Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der Eisenbrücke
Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der Langen Brücke
Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der Moltkebrücke
Steglitz – Zehlendorf
Ersatzneubau der Südlichen Blumberger Damm Brücke
Marzahn – Hellersdorf
Ersatzneubau der Wuhletalbrücke i.Z. der Märkischen Allee
Marzahn – Hellersdorf
Ersatzneubau der Brücken – Marzahner Knoten
Marzahn – Hellersdorf
Neubau der Straßenüberführung Buckower Chaussee
Tempelhof -Schöneberg
Neubau der Brücken im Bereich Gartenfeld
Spandau
Neubau der Brücken im Zuge der Tangentialverbindung Ost (TVO)
mehrere Bezirke
Neubau der Brücken im Zuge der Süd-Ost-Verbindung (SOV)
Treptow-Köpenick
Neubau der Brücken im Zuge der Ost-West-Umfahrung
Treptow-Köpenick
Neubau der Brommybrücke
Friedrichshain-Kreuzberg
Neubau von Fuß- und Radwegbrücken im Zuge von Radschnellerbindungen
mehrere Bezirke
Ersatzbau der Seilheimbrücke I Laakebrücke
Pankow
Ersatzneubau der östl. Bucher Straßenbrücke
Pankow
Ersatzneubau der Bahnhofstraßenbrücke
Pankow
Ersatzneubau der Schönhauser Allee-Brücke
Prenzlauer Berg
Ersatzneubau der Spittelmarktbrücke
Mitte
Ersatzneubau der Gertraudenbrücke
Mitte
1 Ersatzneubau der Mühlendammbrücke 1 Mitte
Frage 10:
Wird der Brückenneubau in der Stadtentwicklung der Zukunft seitens des Senats eine stärkere Rolle spielen?
Antwort zu 10:
Der Neubau von Brückenbauwerken wird bei Verkehrsbauprojekten immer im Zusammenhang mit Varianten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen auf Basis von prognostizierten Verkehrsströmen im Einzelfall betrachtet. Insbesondere muss mit der wachsenden Stadt die Infrastruktur und die verkehrliche Erschließung Schritt halten. Dabei fließt der zukunftssichere Umbau des Berliner Mobilitätssystems mit den verschiedenen Verkehrsträgern und Verkehrsarten in die Planungen ein. Insgesamt wird der Brückenneubau dabei eine bedeutende Rolle spielen.
Frage 1:
Wer konkret traf wann genau und mit welcher Begründung die Entscheidung, die von der #Landjägerstraße am
Rande der Altstadt Köpenick abgehende Stichstraße entlang des Kietzgrabens (gegenüber des
Heimatmuseums) mit einem #Schlagbaum zu versehen, obwohl es sich hier offensichtlich um öffentliches
Straßenland handelt und eine asphaltierte Straße besteht?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Entscheidung durch die
Leitung des Straßen- und Grünflächenamtes Treptow-Köpenick in der 12. Kalenderwoche
2019 getroffen worden ist. Die #Abschrankung steht nicht im Widerspruch zum konkreten
Status der Straße.
2
Frage 2:
Welche Anordnungen zur #Sperrung der Straße und zur Installation eines Schlagbaums gibt es, mit welchem
Datum wurden sie von welcher Behörde ausgestellt und wo wurden sie veröffentlicht?
Frage 3:
Gab es eine Anhörung hierzu und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 2 und 3:
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass es sich bei der Abschrankung
nicht um eine #Verkehrseinrichtung im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt.
Einer verkehrsbehördlichen Anordnung bedurfte es daher nicht.
Frage 4:
Welchen Zweck hat die Sperrung, wo doch sonst gern vom Bezirksamt erklärt wird, dass öffentliches
Straßenland bzw. Wege im Fachvermögen Tief uneingeschränkt offen zu halten sind?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass für das von 1993 bis 2007 per
Senatsbeschluss förmlich festgelegte #Sanierungsgebiet Altstadt und Kietz ein Rahmenplan
für die künftige Entwicklung und Leitsätze beschlossen wurde. Ein wesentlicher Leitsatz
daraus lautet, die Erlebbarkeit der Stadt am Wasser zu verbessern und dafür attraktive
Wegeverbindungen sowie Aufenthaltsmöglichkeiten mit Wasserbezug zu schaffen. Dabei
sollten landeseigene Grundstücke, zu denen sowohl das Grundstück Alter Markt als auch
das Gelände südlich des Kietzer Grabens gehören, beispielhaft für öffentliche Nutzungen
bewahrt und entwickelt werden.
Für die gesamte #Grünverbindung von der Bibliothek über die neue #Fußgängerbrücke zur
Landjägerstraße sollten Beeinträchtigungen durch Kfz-Verkehr weitestgehend
ausgeschlossen werden. Dementsprechend ist die zuletzt im Juli 2015 geänderte
straßenrechtliche Widmung im überwiegenden öffentlichen Interesse im Einklang mit der
erfolgten baulichen Umgestaltung beschränkt auf Fußgänger- und Radverkehr erfolgt, die
so auch mit Zeichen 240 im September 2018 #verkehrsrechtlich umgesetzt wurde.
Dieser eindeutige Status wurde von Kfz-Führern massiv missachtet, indem sie weiterhin
diesen Straßenabschnitt gefahrdrohend befuhren und #beparkten. Dem konnte allein mit #Verkehrsüberwachungsmaßnahmen kein Einhalt geboten werden, so dass dann u. a. im
Ergebnis eines gemeinsamen Ortstermines mit den Anliegenden die #Schrankenlösung in
Betracht gezogen wurde.
Frage 5:
Wie können die Anlieger ihre Grundstücke jetzt erreichen? Wie kommen Besucher dorthin?
3
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass Anliegende auf Antrag in
berechtigten Einzelfällen für die Befahrung des Bereiches mit Kraftfahrzeugen eine
entsprechende verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO nebst einem
Schrankenschlüssel erhalten.
Frage 6:
Welche Kosten entstanden für die Herstellung und Montage der Schrankenanlage und aus welchem
Haushaltstitel wurden sie von wem bezahlt?
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Bezahlung der Anschaffungskosten aus Kapitel 3800, Titel 52101, des Straßen- und Grünflächenamtes erfolgte.
Frage 7:
Erfolgte eine Ausschreibung der Leistungen und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Lieferung der Schranke aufgrund des Eilbedürfnisses und der geringen Auftragssumme im Wege der freihändigen
Vergabe unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit erfolgte. Die Installation
der Schrankenanlage wiederum erfolgte in Eigenleistung durch den Werkhof des Straßenund Grünflächenamtes, was einer Ausschreibung nicht zugänglich ist.
Frage 8:
Sind ähnliche Absperrungen von Straßen durch Schlagbäume in Treptow-Köpenick geplant und wenn ja, wo?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin verneint die Frage.
Berlin, den 27.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Welche Erkenntnisse liegen dem Berliner Senat zu der Zahl der auch tagsüber leuchtenden Straßenlampen in welchen Bezirken vor?
Frage 2:
Welche Erkenntnisse hat der Berliner Senat zu der Zahl auch tagsüber leuchtender Straßenlaternen in Westend?
Frage 3:
Welche Schätzungen hat der Berliner Senat über die Menge der unnötig verbrauchten Energie der auch tagsüber leuchtenden Straßenlaternen und welche Menge an unnötig ausgestoßene C02-Belastung werden von diesen Laternen tagsüber verursacht?
Antwort zu 1 bis 3:
Die Anzahl der tagbrennenden Leuchten in Berlin lag Mitte März 2020 bei insgesamt 2.193 Leuchten, 2.128 davon Gasleuchten. Die Verteilung auf die Bezirke war wie folgt:
Bezirk
Gas
Elektro
Gesamt
BAB
–
3
3
Charlottenburg-Wi 1 mersdorf
911
4
915
Friedrichshai n-Kreuzbe rg
18
2
20
Lichtenberg
–
–
–
Marzahn-Hel lersdorf
4
5
9
Mitte
28
32
Neukölln
74
10
84
Pankow
–
5
5
Reinickendorf
130
3
133
Spandau
45
7
52
Steglitz-Zehlendorf
683
5
688
Tempelhof-Schöneberg
225
1
226
Treptow-Köpenick
10
16
26
Summe
2.128
65
2.193
*BAB = Bundesautobahn
Im Ortsteil Westend waren 347 Gasleuchten betroffen.
Der Gasverbrauch ist abhängig von der Anzahl der Gasglühkörper. Eine vierflammige Gasaufsatzleuchte hat einen Anschlusswert von rund 1.000 Watt, eine neunflammige Gashängeleuchte rund 2.250 Watt. Die unnötig verbrauchte Energie ist abhängig von den Typen betroffener Leuchten, den Zeiträumen , in denen die Leuchten tagsüber brennen (Anzahl der Dunkelstunden/Anzahl der Hellstunden). In der Folge umgesetzter Sanierungsmaßnahmen sinkt die Zahl der dauerbrennenden Leuchten, im September 2019 waren noch 4.000 Gasleuchten im Dauerbetrieb.
Schätzungen über unnötig verbrauchte Energie liegen nicht vor.
Frage 4:
Inwieweit kann der Berliner Senat Auffassungen nachvollziehen, dass insbesondere bei einer Zuständigkeit einer grüngeführten Senatsverwaltung der Umstand skandalös ist und wieder einmal Anspruch und Wirklichkeit nicht übereinstimmen?
Frage 5:
Inwieweit kann der Berliner Senat die weitverbreitete Auffassung vieler Berliner und Berlinerinnen nachvollziehen, die ein Versagen der Berliner Verwaltung am Beispiel der inzwischen jahrelang auch tagsüber leuchtenden Straßenlaternen meint ableiten zu wollen und wie reagiert der Berliner Senat darauf?
Antwort zu 4 und 5:
Bei der turnusmäßigen Wartung der Gasleuchten wurden gravierende Mängel und Undichtigkeiten an den Leuchten festgestellt , die einen gefahrlosen Weiterbetrieb der Gasleuchten nicht zuließen. Die zunehmende Störanfälligkeit von gasbetriebenen Beleuchtungsanlagen ist leider eine berlinweite Problematik. Festgestellte Undichtigkeiten an gasführenden Masten veranlassen den Betreiber der Öffentlichen Straßenbeleuchtung , die Stromnetz Berlin GmbH, dazu, diese Beleuchtungsanlage außer Betrieb zu nehmen.
Die Problematik verschärft sich durch den Umstand, dass die Beschaffung von zugelassenen Ersatzteilen für Gasleuchten erhebliche Lieferzeiten aufweist bzw. funktionsfähige Ersatzteile zum Teil gar nicht beschaffbar sind.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind die Leuchten nicht ausgeschaltet , sondern in den Dauerbetrieb versetzt worden. Ein störungsarmer Betrieb der Leuchten ist ausschließlich durch die Umrüstung der Leuchten zu erreichen. Mehr als 17.000 Gasleuchten sind seit 2012 umgerüstet worden.
Aktuell laufen zwei große Projekte, eine Umrüstung von ca. 2.000 Gasleuchten ist für 2020 geplant. Seit 2016 beschafft das Land Berlin ausnahmslos umweltfreundliche LED Leuchten. Daher sind die Auffassungen nicht nachvollziehbar.
Schon heute fehlen in der Verkehrssparte etliche Mitarbeiter. Weil viele zu einer #Bundesbehörde abwandern, werden Löcher noch größer.
Bei der #Elsenbrücke gehen die Arbeiten zum Abriss bereits los. Auch die #Mühlendammbrücke soll in den kommenden Jahren neugebaut werden. Die beiden #Spreequerungen sind nur die bekanntesten Fälle eines größeren Problems: Viele Berliner Brücken sind in unzureichendem Zustand.
Schon heute gibt es eine Vielzahl nötiger Ertüchtigungsarbeiten, die wegen fehlenden Mitarbeiter nur schleppend vorankommen. Doch das könnte erst der Anfang sein. Eine Verwaltungsreform droht, in der #Senatsverkehrsverwaltung noch größere #Personallücken zu reißen. Der massive #Sanierungsstau bei den Berliner Brücken scheint kaum abbaubar. Dabei hätte der personelle Aderlass verhindert werden können, klagen Koalitionspolitiker.
Bedarf an #Bauingenieuren sei „eklatant“
Wie problematisch die Personallage aktuell ist, beschreibt Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) in der Antwort auf eine Anfrage der Linken-Fraktion. Der Bedarf an Fachkräften, insbesondere Bauingenieuren, sei „eklatant“. Zunehmend wanderten Mitarbeiter wegen besserer Verdienstmöglichkeiten zu anderen Arbeitgebern ab, schreibt Streese: „Die Rekrutierung von geeigneten Fachkräften hat sich in den letzten Jahren deutlich erschwert.“
Schon heute sieht man auf der Elsenbrücke die Vorbereitungen für die #Abrissarbeiten. Sie bedeuten Einschränkungen für den Autoverkehr, der schon seit Monaten nur noch auf der westlichen Teilbrücke geführt wird. Der Neubau der 185 Meter langen Verbindung zwischen Friedrichshain und Treptow schränkt nicht nur den #Straßenverkehr ein. Auch darunter – auf der Spree – bedeuten die Arbeiten starke Belastungen, die die #Spreeschifffahrt empfindlich treffen.
Wie stark, macht die Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion deutlich. Zwar sei es eines der Planungsziele, die Auswirkungen auf die #Schifffahrt so gering wie möglich zu halten, teilt Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) in der Antwort mit. Jedoch sei aufgrund der komplexen Konstruktion des Brückenbauwerks „während der gesamten Bauzeit“ bis planmäßig zum Jahr 2028 mit Einschränkungen zu rechnen.
Die Arbeiten beginnen mit dem Bau von Stützkonstruktionen an der #Albrechtstraße. Der Zugang zum #S-Bahnhof ist sichergestellt.
Die Sanierung der Brücke der #A103 am #S-Bahnhof #Rathaus Steglitz soll jetzt Ende 2020 beginnen und damit mit einer Verzögerung von mehr als zwei Jahren. In einem ersten Schritt wird eine Konstruktion aus Stahl errichtet, um die gefährdeten Bereiche behelfsmäßig abzustützen. Danach sollen die Planungsunterlagen für den #Ersatzneubau erstellt werden, erklärte Ingmar Streese, Staatssekretär in der Senatsverkehrsverwaltung, auf Anfrage des SPD-Abgeordneten Andreas Kugler.
Brücke kann nicht mehr wirtschaftlich saniert werden
Die Brücke an der Albrechtstraße besteht aus einem Stahl, der #Spannungsrisse bei Korrosion bekommt. „Eine wirtschaftliche Sanierung ist nicht möglich, sodass ein Ersatzneubau erforderlich wird“, so Staatssekretär Streese. Bereits abzusehen sei, dass es für einige der ansässigen Gewerbetreibenden vorübergehend zu Einschränkungen durch den #Baustellenbetrieb komme. Unter der Brücke sind mehrere Imbisse sowie ein großer asiatischer Lebensmittelmarkt. Einige müssten ihren Standort durch die räumliche Ausdehnung der #Behelfskonstruktion dauerhaft aufgeben, erklärte Streese.
Jaroslav steht mit einem Lkw voll gefrorener Hühnchen aus Niedersachsen auf dem alten #Vorstauplatz#ETTC Süd nahe der Abfahrt #Frankfurt (Oder)-West. In die Ukraine nach Lutsk soll es gehen. Mal sehen wann. Es ist Dienstag früher Nachmittag, im Stau auf der #A12 steht er seit Montag 16 Uhr. Gefrostet werden die Hühnchen mit Kraftstoff. „Ein extra Tank mit 200 Liter“, sagt er. Der reiche noch ein paar Tage.
Sein lettischer Kollege hat Käse und Milchprodukte an Bord, die er von Berlin nach Riga bringen soll, maximal 24 Stunden darf das nicht dauern, sonst verdirbt die Ware. Acht Stunden ist er schon unterwegs. „Ich dachte, #Lkw-Fahrer wie uns lassen sie rein nach Polen?“, fragt er irritiert. Nun, da er wie die anderen von der Polizei aus dem bis vor Storkow reichenden Stau gewunken wurde, ist er sich nicht mehr sicher, was Sache ist. Informationen sind Mangelware auf dem großen staubigen Parkplatz, der sich in alle Richtungen mit Lkw und einigen Pkw füllt, davon viele polnische Kennzeichen. Wann die Polen #Swiecko passieren, ist eine Frage der Zeit.
Frage 1:
Wann wird mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur #TVO begonnen?
Antwort zu 1:
Es ist vorgesehen, Ende 2021 / Anfang 2022 das Planfeststellungsverfahren einzuleiten.
Frage 2:
Welche Antragsunterlagen stehen noch aus, die die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens derzeit noch
verzögern?
Antwort zu 2:
Die Planung der Verkehrsanlage, bestehend aus der Straße, Ingenieurbauwerken,
Entwässerungsanlage, Beleuchtung, etc. befindet sich in unterschiedlichen Stadien.
Während für die Straße bereits die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) erstellt wird, steht beispielsweise
die Bearbeitung der Ingenieurbauwerke der Bahn (Brücken der Bahn über die zukünftige
TVO) erst noch bevor. Dies liegt daran, dass die Deutsche Bahn AG die Vereinbarung zur
Planung dieser Brücken 2019 gekündigt hat und der Senat diese Leistungen ausschreiben
musste, wodurch zeitliche Verschiebungen von ca. 18 Monaten erwartet werden.
Die Antragsunterlagen werden im Rahmen der Leistungsphase 4 –
Genehmigungsplanung zusammengestellt.
Frage 3:
Wann wird voraussichtlich mit dem Bau der TVO begonnen werden?
2
Antwort zu 3:
Das #Planfeststellungsverfahren wird voraussichtlich mindestens 1,5 Jahre in Anspruch
nehmen. Sollte der Beschluss nicht beklagt werden, ist ein Baubeginn ca. 6 bis 12 Monate
nach Bestandskraft denkbar.
Frage 4:
Welche Voraussetzungen müssen dafür bis wann noch geschaffen werden?
Antwort zu 4:
Voraussetzungen sind die Erstellung der #Genehmigungsplanung (siehe Frage 2) und ein
bestandskräftiger #Planfeststellungsbeschluss (siehe Frage 3) sowie anschließend die
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die #Vergabeverfahren.
Frage 5.
Welche Folgen hat die #Vorzugsvariante der geplanten Trasse der TVO für die betroffenen Anwohnerinnen
und Anwohner?
Antwort zu 5:
Die Folgen der Planung werden im Rahmen der aktuellen Planung ermittelt.
Frage 6:
Inwiefern ist weiterhin beabsichtigt, die geplante Trasse durch einen #Radschnellweg zu begleiten und welche
Mehrkosten entstehen durch die Anordnung eines Radschnellweges im Vergleich zu den ursprünglich
angedachten beiderseitigen normalen Radwegen?
Antwort zu 6:
Die Planung ist immer von der Anordnung einseitiger (östlicher) Nebenanlagen
ausgegangen. Die Breite des Radweges von aktuell 4 m konnte durch Modifikation der
einzelnen Bestandteile in den vorgesehenen Querschnitt integriert werden.
Mehrkosten entstehen nur, wenn separate, niveaufreie Kreuzungen geschaffen werden –
dies ist gegenwärtig nicht vorgesehen.
Frage 7:
Inwiefern sind die künftigen Anwohnerinnen und Anwohner in den Planungsprozess eingebunden?
Antwort zu 7:
Die Anwohnenden sind im Rahmen von #Bürgerveranstaltungen beteiligt worden, bündeln
ihre Interessen in einem #Planungsbeirat und haben über die Seite www.berlin.de/tvo
Zugang zu allen Informationen rund um das Vorhaben.
3
Frage 8:
Wie oft, mit welcher Beteiligungsquote und welchen Ergebnissen tagte der Planungsbeirat TVO im
vergangenen Jahr? Bitte anwesende Mitglieder und Ergebnisse der einzelnen Tagungstermine darstellen.
Antwort zu 8:
Der Planungsbeirat wird grundsätzlich dann zusammengerufen, wenn wichtige
Themen/Planungsstände bekannt zu machen und zu diskutieren sind. Die bisherigen
Sitzungen sowie die Mitglieder des Planungsbeirates sind im Internet veröffentlicht:
So zuletzt am 26.09.2019.
Im Rahmen der o.g. Besprechung wurde auf die Grundsatztrassierung der
Entwurfsplanung eingegangen. Alle 14 Lagepläne einschließlich Übersichtslageplan
wurden ausführlich erläutert. Die Änderungen, bezogen auf:
· Vorzugsvariante und jetziger Trassierung,
· der Trennung der Nebenanlagen,
wurden erklärt. Von den 10 Bürgerinitiativen waren Vertreterinnen und Vertreter von 7
Initiativen anwesend. Das Protokoll zu der Sitzung sowie die vorgestellten Unterlagen
wurden allen 10 Bürgerinitiativen zugesandt. Für Rückfragen oder weitergehende
Erläuterungen steht das Projektteam TVO immer zur Verfügung.
Das nächste Treffen des Beirats wird voraussichtlich nach Vorliegen der
Lärmschutzplanung erfolgen.
4
Frage 9:
Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung der TVO?
Antwort zu 9:
Auf Grund des derzeitigen Planungsstandes kann diesbezüglich keine verlässliche
Auskunft gegeben werden – erfahrungsgemäß ist mit einer mindestens sechsjährigen
Bauzeit zu rechnen.
Frage 10:
Welchen Mehrwert hat die TVO nach Ansicht des Senats für die Berlinerinnen und Berliner sowie die
wichtigen Wirtschafsverkehre?
Antwort zu 10:
Ziel des Baus der TVO ist die Bündelung und leistungsfähige Abwicklung des
prognostizierten Verkehrsaufkommens – damit einhergehend die Entlastung der parallelen
Straßenzüge, insbesondere der Köpenicker Straße und der Straße Am Tierpark,
Treskowallee, die Herstellung einer attraktiven Infrastruktur für die Radfahrenden und den
Fußverkehr sowie die Verbesserung der verkehrlichen Erschließung für den #Wirtschaftsverkehr in den Stadträumen Süd-Ost und Nord-Ost mit Anbindungen zur #A113
und #A117, zum Flughafen #BER und zu den Wirtschaftsstandorten in Adlershof und
Marzahn-Hellersdorf.
Berlin, den 09.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz