Straßenbahn + Straßenverkehr: Zur Verkehrslösung Mahlsdorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Verfahrensstand für die Erstellung der #Vorplanungsunterlagen für die neue #Straßenverbindung und
für die #Straßenbahnanlagen?
Frage 2:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung der Vorplanung der Straßenbaumaßnahme durch den Auftraggeber?
Antwort zu 1 und 2:
Die Vorplanungsunterlage für die neue Straßenverbindung wurde im Juli 2019 zur Prüfung
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingereicht. Davon unabhängig
wurde die Bearbeitung der Entwurfsplanung eingeleitet.
Die Vorplanung für den Neubau der Straßenbahnanlage soll im 1. Halbjahr 2020
fertiggestellt werden.
2
Frage 3:
Wann ist die Ausschreibung der Leistungsphasen 3-5 für die Straßenbahnmaßnahme erfolgt und wann sollen
die entsprechenden Unterlagen vorliegen?
Antwort zu 3:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt, dass die Leistungen der Leistungsphasen 3-7 der
Honorarrechnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegenwärtig (europaweit)
ausgeschrieben sind. Diese beinhalten u. a. die Genehmigungsplanung (Erarbeitung von
#Planfeststellungsunterlagen) und die Ausführungsplanung. Es ist vorgesehen, dass die
Planungsleistungen bis Ende 2023 erbracht werden. Unabwägbarkeiten, z.B. innerhalb des
Planfeststellungsverfahrens, können auf den Planungszeitraum Einfluss nehmen.“
Frage 4:
Welche konkreten Schritte für die Vorplanung der Straßenbahnmaßnahme sind seit 17. Mai 2019 erfolgt?
Antwort zu 4:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt, dass im Rahmen der Vorplanung Pläne erarbeitet werden,
die eine #Grobtrassierung der Straßenbahntrasse sowie des umgebenden Straßenraums
beinhalten. Insbesondere im Bahnhofsbereich Mahlsdorf und für die
#Radverkehrsinfrastruktur wurden auch auf Grundlage der Rückmeldungen aus den
#Bürgerinformationsveranstaltungen entsprechende #Planungsvarianten untersucht. Der
Planungsprozess erfolgt in Abstimmung mit zu beteiligenden Behörden und Dritten.
Zudem wurde eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung am 21.08.2019
durchgeführt.
Frage 5:
Liegt die Verkehrsuntersuchung für das Planvorhaben bereits vor bzw. wann wird diese der Fall sein?
Frage 6:
Welche Ergebnisse enthält die Verkehrsuntersuchung und wann wird diese veröffentlicht?
Antwort zu 5 und 6:
Der Auftrag für die „Verkehrsuntersuchung“ beinhaltet die Maßnahmen des Straßen- und
Straßenbahnneubaus und wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (SenUVK) beauftragt. Voraussetzung für entsprechende Ergebnisse ist die
bestätigte Vorplanung der Verkehrsanlagen. Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Die
Ergebnisse fließen in diverse Fachgutachten (Lärm, Luftschadstoffe, etc.) sowie in die
originäre Objektplanung der Verkehrsanlagen ein.
Frage 7:
Welche Ergebnisse enthält die Umweltverträglichkeitsprüfung und wann wird diese veröffentlicht?
3
Antwort zu 7:
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des
Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Straßenverbindung – in diesem
Zusammenhang erfolgt die „Veröffentlichung“ im Zusammenhang mit der Auslegung der
Unterlagen.
Für die Straßenbahnmaßnahme wird ab der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) die
Vorprüfung zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Die
Vorprüfung und ggf. die UVP werden auch in diesem Fall Bestandteil der
Planfeststellungsunterlage, welche öffentlich ausliegen wird.
Frage 8:
Welche konkreten Abstimmungen zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf die umliegenden
Wohngebietsstraßen wurden mit dem Bezirksamt mit welchem Ergebnis geführt?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt ist über die relevanten Ämter grundsätzlich in die Planung eingebunden.
Abstimmungen „zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf die umliegenden
Wohngebietsstraßen“ können erst nach Vorliegen der „Verkehrsuntersuchungen“ diskutiert
werden.
Frage 9:
Welche Anwohnerhinweise haben zu welchen konkreten Veränderungen der Planung geführt?
Antwort zu 9:
Schwerpunkte bisher berücksichtigter Hinweise:
• Forderung einer Mittelinsel/Lichtsignalanlage zur Schulwegsicherung im Bereich der
Straße An der Schule
• Überprüfung der Gehwegbreiten im Bereich der Straße An der Schule vor der Schule
• Konkretisierung der vom Grunderwerb betroffenen Flächen für den Bereich Straße An
der Schule
• Prüfung der Geschwindigkeitsreduzierung
• Prüfung von Maßnahamen zur Vermeidung von Schleichverkehren
Eine detaillierte Übersicht zu den Anmerkungen und Fragen sowie Stellungnahmen und
deren weiteren Berücksichtigung im Planungsprozess, kann auf der Homepage der
SenUVK öffentlich eingesehen werden:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/de/tram_ortskern
_mahlsdorf.shtml.
Frage 10:
Wie ist der Arbeitskreis zur Verkehrslösung Mahlsdorf derzeit konkret eingebunden und welche der o.g.
Unterlagen (Verkehrsuntersuchung, Vorplanung etc.) wurden ihm zur Verfügung gestellt?
4
Antwort zu 10:
Der bezirkliche Arbeitskreis wurde in einem eigenen Beteiligungsformat am 15.08.2019
eingebunden. Darüber hinaus waren die Teilnehmenden des Arbeitskreises in die
Bürgerbeteiligungsveranstaltungen am 23.04.2018, 11.09.2018 und 21.08.2019
eingeladen.
Auf der Homepage der SenUVK sind Unterlagen zum Verkehrskonzept Mahlsdorf öffentlich
zugänglich.
Frage 11:
Wie wird sichergestellt, dass die bestehenden Fahrradabstellanlagen erst abgebaut werden, wenn
entsprechende Ersatzkapazitäten (Fahrradparkhaus) realisiert wurden?
Antwort zu 11:
Das Fahrradparken bzw. die Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen am Bahnhof
Mahlsdorf wird als Aufgabenfeld parallel zu den Verkehrsbaumaßnahmen in Mahlsdorf vom
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und von der GB infraVelo GmbH planerisch bearbeitet.
Nach einer erfolgten Potential- und Bestandsanalyse erfolgen weitere Planungsschritte zur
Herstellung ausreichender Kapazitäten für das Fahrradparken. Hierzu werden verfügbare
Flächenpotenziale geprüft. Inwiefern der Bau eines Fahrradparkhauses oder ein
Lösungsansatz mit mehreren Flächenpotentialen weiterverfolgt wird, ist von mehreren
Randbedingungen abhängig. Diese Planung erfolgt als separater Prozess, der die
Realisierung der Straßen- und Straßenbahnbaumaßnahmen berücksichtigt.
Frage 12:
Wann ist die nächste Informationsveranstaltung geplant?
Antwort zu 12:
Im Rahmen der Entwurfsplanung der Straßenbahnanlage ist vorgesehen, die Öffentlichkeit
in ca. einem Jahr wieder zu informieren.
Berlin, den 20.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + Straßenverkehr: DBV-Regionalverband Berlin fordert: Messebahnhof Berlin statt neuer Autobahnausfahrt durch ein Wohngebiet, aus DBV

Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#DEGES) hat Ende Februar 2020 ihre Planungen für eine neue #Autobahnanbindung des Berliner Messegeländes erstmals vorgestellt.

Unmittelbar negativ von diesen Planungen betroffen ist die Siedlung #Eichkamp am südwestlichen Rand des Messegeländes. Das #Autobahndreieck #Funkturm soll damit entlastet werden und Ziel- bzw. Quellverkehr der Autos und LKW vom Messegelände um dieses Nadelöhr herumgeführt werden.

Für den #DBV-Regionalverband Berlin ist diese Autobahnanbindung nicht zielführend. Die Verkehrsprognosen, die der Planung zugrundliegen, sagen ein weiteres Ansteigen der Verkehrsmengen voraus. Damit wird die Berliner Innenstadt durch noch mehr Straßenverkehr belastet.

Es widerspricht den derzeitigen verkehrspolitischen Maßnahmen zur Förderung des #ÖPNV und des Fuß- und Radverkehrs, wenn dem motorisierten Straßenverkehr noch mehr Raum zur Verfügung gestellt wird.

Stattdessen fordert der DBV:

Bau eines Messebahnhofs parallel zum S-Bahnhof Messe Nord (ehemals Witzleben) mit kurzen Fußwegen zum Messegelände an den vorhandenen Fernbahngleisen

  • Für einen solchen Fern- und #Regionalbahnhof mit einem Inselbahnsteig ist dort genug Platz vorhanden
  • Davon profitiert nicht nur das #Messegelände, sondern auch der nahe gelegene #Zentrale Omnibusbahnhof (#ZOB)
  • Dieser “Messebahnhof Berlin“ liegt so zentral, dass er vom Westen Richtung Potsdam/Magdeburg, von Nordwesten über Spandau Richtung Hannover/Hamburg, von Norden über Jungfernheide/Gesundbrunnen Richtung Ostsee und Polen (Stettin) und von Süden vom Flughafen BER direkt mit Regional- und Fernzügen erreichbar sein wird
  • Im Gegensatz zum Autobahnanschluss der städtebauliche Eingriff auf vorhandenem Eisenbahngelände minimal

Pressekontakt: Oswald Richter, Vorsitzender des Regionalverbandes Berlin
Telefon 01 74 / 9 46 20 84

Straßenverkehr: Das Autobahndreieck Funkturm soll umgebaut werden. Anwohner in Charlottenburg fürchten, dass sich dadurch Teil des Verkehrs dauerhaft in ihre Wohngebiete verlagert. , aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/02/berlin-dreieck-funkturm-anwohner-demonstrieren-gegen-umbau-a100-avus.html

Das #Dreieck #Funkturm ist die größte #Engstelle der Berliner #Stadtautobahn. Mehr als 230.000 Fahrzeuge nutzen das Autobahnkreuz täglich. Es ist der wichtigste, innerstädtische #Autobahnknoten, hier treffen der Verkehr von Avus und Stadtautobahn #A100 aufeinander.

Das Problem: Die insgesamt 25 #Brückenbauwerke sind über die Jahre verschlissen und müssen dringend erneuert werden – und das bei laufendem Verkehr. 2023 soll der #Umbau beginnen – er wird sich nach jetzigem Stand mindestens sieben Jahre hinziehen.

Viele Anwohner und Bezirkspolitiker halten die Art der Umsetzung offensichtlich für falsch. Am Samstag wollen sie dagegen protestieren. Der Siedlerverein Eichkamp hat die Demo am Vormittag in der Eichkampstraße angemeldet [umbaudreieckfunkturm.de].

Auftraggeber sind der Bund und das Land Berlin
Verantwortlich für die Planungen und den Bau sind der Bund und das Land …

Straßenverkehr: Straßenbeleuchtung in der Smart City, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer ist Eigentümer von Installationen der Straßen-, Park- und #Wegebeleuchtung im Land Berlin?
Antwort zu 1:
Zuständig für die #Straßenbeleuchtungsanlagen im öffentlich gewidmeten Straßenland ist
das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz. Darüber hinaus betreiben die Bezirke ca. 5.000 Leuchten in Grünanlagen in
eigener Zuständigkeit.
Frage 2:
In wessen Auftrag werden diese Installationen betrieben und welche Vertragszeiträume sind vereinbart?
Antwort zu 2:
Das Land Berlin hatte den Betrieb der #Beleuchtungsanlagen in 2018 europaweit
ausgeschrieben und an die #Stromnetz Berlin GmbH vergeben. Der Vertrag hat eine
Laufzeit von 10 Jahren und endet am 31.10.2028. Die Lieferung von Energie ist nicht
Gegenstand des Vertrages.
Frage 3:
Welche Änderungen in Ausbau, Modernisierung und Gestaltung der Installationen nach Anweisung des
Landes Berlin sind vertraglich festgehalten bzw. welche vertraglichen Regelungen plant der Senat hierzu?
2
Antwort zu 3:
Der Betreibervertrag für die öffentliche Beleuchtung enthält diverse Regelungen zur
Erneuerung und Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung. So kann der Betreiber zum
Beispiel mit Planung und Management von Projektbaumaßnahmen zum Neubau, Umbau,
Rückbau, Modernisierung und Erweiterung von Beleuchtungsanlagen beauftragt werden.
Für alle Dienststellen des Landes Berlin besteht u.a. die Möglichkeit,
Baumanagementleistungen bei der Stromnetz Berlin GmbH zu beauftragen.
Frage 4:
Welche Rolle spielen die Installationen zur Straßenbeleuchtung in den Smart-City-Konzepten des Landes
Berlin und welche Hürden in der Umsetzung der Strategien in Bezug auf diese Installationen hat der Senat
identifiziert?
Antwort zu 4:
Insbesondere ist eine funktionelle und wirtschaftlich betreibbare Beleuchtung zu
gewährleisten. Vorrangig beanspruchen die immer noch vorhanden, besonders
energieineffizienten Gasleuchten einen Großteil der Betriebsmittel und im Rahmen der
Elektrifizierung auch einen Großteil der Modernisierungsmittel. Größere Smart-CityProjekte sind bisher bei der Nachnutzung des Flughafens Tegel geplant.
Frage 5:
Wie viel Prozent der Installationen der Straßenbeleuchtung sind digital steuerbar?
Antwort zu 5:
Die komplette elektrische Straßenbeleuchtung wird über eine Funksteuerung betrieben.
Die Leuchten können mit unterschiedlichen Signalen gesteuert werden, sofern der
Funkempfänger entsprechend eingerichtet wurde und die Leuchte über eine
entsprechende Schnittstelle verfügt. Neue digitale Steuerungsmöglichkeiten sind erst in
der Erprobung.
Frage 6:
Welches Potential zur Einsparung in Energieverbrauch und Kosten sieht der Senat durch die digitale
Steuerung mit bedarfsgerechter / adaptiver Lichtabgabe?
Antwort zu 6:
Die Anschaffungskosten übersteigen derzeit noch bei weitem die Einsparungen durch den
geringeren Stromverbrauch einer modernen LED-Beleuchtung. Außerhalb der Innenstadt
ließen sich geschätzt 20-30 Prozent Energie einsparen.
3
Frage 7:
Hat der Senat für eine entsprechende Modernisierung schon Unterstützung durch Förderprogramme des
Bundes (insbes. beim. BMU) beantragt bzw. plant dies?
Antwort zu 7:
Diverse Modernisierungsvorhaben wurden in den letzten Jahren durch die EU bzw. durch
das Bundesumweltministerium gefördert, zum Beispiel die Umrüstung von 700
Gasleuchten im Schillerkiez in Neukölln.
Das derzeit laufende Projekt zur Umrüstung von 5.500 Gasleuchten wird finanziert mit
Fördermitteln aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) aus den
Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin
sowie aus dem Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit. Weitere Details siehe:
https://www.berlin.de/senuvk/bauen/beleuchtung/de/gaslicht/bauvorhaben_bene2018_202
1.shtml
Frage 8:
Welche Rolle spielen Installationen der Straßenbeleuchtung als Trägeraufbauten für Sensorik und andere
Technologien in Hinsicht auf die Mobilitätssteuerung des Landes Berlin?
Frage 9:
Welche Rolle spielen Installationen der Straßenbeleuchtung als Trägeraufbauten für öffentliches WLAN?
Frage 10:
Welche weiteren Chancen sieht der Senat in diesen Installationen als Trägersystem und gibt es geplante
bzw. laufende Projekte mit entsprechenden Berührungspunkten?
Antwort zu 8 bis 10:
Wenn man einen Lichtpunkt in Mast und Leuchtenkopf unterteilt, spielt derzeit der
Leuchtenkopf hierfür keine Rolle.
Die Lichtmaste selbst sind als Träger für diverse Technologien sehr gefragt. Aufgrund des
Alters und des Zustandes der Maste, der Netzanschlusssituation usw. sind viele Standorte
erst nach einer Ertüchtigung nutzbar. Zudem sind statische Zusatzlasten an Lichtmasten
nur begrenzt möglich.
Im Rahmen des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Forschungsprojektes
ElmobileBerlin – Aufbau von Mobile Metering Ladepunkten im öffentlichen Raum
(Laternenladen) sowie Integration des Mobile Metering Ansatzes in das Berliner Modell
mhgtr q ist der Aufbau von bis zu 1.000 Ladestationen an Laternen für die Nutzung von
Elektromobilität in zwei Berliner Bezirken geplant. Der Aufbau der Ladestation geht mit
einem Austausch der Lichtmaste und (sofern erforderlich) Ertüchtigung des
Stromanschlusses einher.
Weitere Forschungsprojekte, z.B. zur Mitnutzung der Lichtmaste für 5G, laufen.
Darüber hinaus hat das Land Berlin -soweit umsetzbar- die elektrischen Lichtmaste für
Laternenwerbung zur Verfügung gestellt.
4
Bislang wurde WLAN an Straßenlaternen aus technischen Gründen nicht eingerichtet.
Für die kommende Ausbauphase wird diese Variante geprüft, insbesondere falls neue
Modelle von Straßenlaternen die WLAN-Nutzung ermöglichen.
Berlin, den 13.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Bauarbeiten auf der Berliner Stadtautobahn Tunnel an der Schlangenbader Straße wird jahrelang gesperrt, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bauarbeiten-auf-der-berliner-stadtautobahn-tunnel-an-der-schlangenbader-strasse-wird-jahrelang-gesperrt/25566150.html

Weil der #Tunnel unter der #Autobahnüberbauung #Schlangenbader Straße in Wilmersdorf #sanierungsbedürftig ist, muss der Verkehr ab 2021 umgeleitet werden.

Nach 40 Jahren, in denen sich die Berliner Verkehrsverwaltung auf Wartungen und kleine Reparaturen beschränkt hatte, plant die Senatsbehörde nun eine #Grundinstandsetzung des Autobahntunnels an der Schlangenbader Straße in #Wilmersdorf. Dafür soll die 570 Meter lange Unterführung von 2021 bis 2023 komplett gesperrt werden.

Die ersten Bauarbeiten sollen im dritten Quartal 2020 beginnen. Bereits dann könne es zu Sperrungen einzelner #Fahrstreifen kommen, sagte Verwaltungssprecher Jan Thomsen am Donnerstag. Bisher passieren durchschnittlich 56.500 Fahrzeuge pro Tag den Tunnel unter der 46 Meter hohen Wohnanlage, wie eine Verkehrszählung im …

Taxi + Straßenverkehr: Verzögerungen an den Flughäfen Taxifahrer legen mit Streik die Stadt lahm, aus BZ

https://www.bz-berlin.de/berlin/taxifahrer-wollen-am-flughafen-schoenefeld-streiken

Für Passagiere am #Flughafen #Schönefeld war es am Mittwochmittag schwierig, ein #Taxi zu bekommen. In Schönefeld wurde #gestreikt. Währenddessen zog eine #Taxi-Demo von Mitte zum Flughafen #Tegel.

Die Fahrer legten am Mittag für mehrere Stunden die Arbeit nieder, wie der #SXF Taxiverband #BER erklärte. Zuvor hatte die „Märkische Allgemeine“ darüber berichtet.

Auch in Berlin gab es Protest: Mehrere hundert Taxis standen nach Angaben der #Taxi-Innung am Mittwochmittag vorm Roten Rathaus. Dort fand eine Konferenz zur #Elektromobilität statt. Die Demo rollte danach in Richtung Tegel.

Der Verkehr zum Flughafen Tegel kam am Nachmittag teilweise komplett zum Erliegen: Zahlreiche der teilnehmenden Taxifahrer waren aus ihren Fahrzeugen ausgestiegen, kein Bus oder Auto …

Straßenverkehr: Zum Vorhaben Marzahner Knoten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist derzeit die #Querschnittsbelastung der #Landsberger Allee im Bereich des #Marzahner Knotens in der
stärksten belasteten Stunde des Tages?
Antwort zu 1:
Die Zahlen der derzeitigen Belastung beruhen auf dem Ergebnis einer Zählung aus dem
Juni 2018. Verkehrseinschränkungen oder Störungen jedweder Art lagen nach der
vorliegenden Zählung nicht vor. Das Zähldatum lag allerdings im Sommer, jedoch noch
vor Beginn der Schulferien.
Die Querschnittsbelastung des durchgängigen Geradeausverkehrs auf der Landsberger
Allee setzt sich danach in der Spitzenstunde zwischen 15:00 Uhr und 16:00 Uhr wie folgt
zusammen:
1.596 (West -> Ost) + 836 (Ost -> West) = 2.432 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
(Querschnitt).
Zusammen mit den Ein- und Abbiegern summiert sich die Querschnittsbelastung der
Landsberger Allee wie folgt:
Westlich des Knotenpunktes auf
2.851 (Zufluss) + 1.611 (Abfluss) = 4.462 [Kraftfahrzeuge pro Stunde].
Östlich des Knotenpunktes auf
876 (Zufluss) + 1.639 (Abfluss) = 2.515 [Kraftfahrzeuge pro Stunde].
2
Frage 2:
Wie viele Fahrzeuge können derzeit maximal pro Stunde den Marzahner Knoten entlang der Landsberger
Allee bei der vorgegebenen Geschwindigkeit von 50 km/h queren?
Antwort zu 2:
Eine Ermittlung von theoretischen Leistungsfähigkeiten an Knotenpunkten ohne
Lichtsignalregelung und ohne offensichtliche Leistungsfähigkeits-Defizite wird in der Regel
nicht durchgeführt und liegt zum betrachteten Knoten auch nicht vor.
Frage 3:
Wie viele Fahrzeuge werden nach Realisierung einer LZA-geregelten Kreuzung pro Stunde den Marzahner
Knoten entlang der Landsberger Allee bei der vorgegebenen Geschwindigkeit von 50 km/h queren können?
Antwort zu 3:
Die derzeitigen Planungen sehen in der adäquaten, nachmittäglichen Spitzenstunde eine
Kapazität von insgesamt 1.974 (West -> Ost) + 1.240 (Ost -> West) = 3.214
[Kraftfahrzeuge pro Stunde] (Querschnitt) für den Geradeausverkehr entlang der
Landsberger Allee vor.
Frage 4:
Wie viele Fahrzeuge können derzeit pro Stunde von der Landsberger Alle auf die Märkische Allee bzw. von
der Märkischen Allee auf die Landsberger Allee fahren?
Antwort zu 4:
Zur Beantwortung wird sich erneut auf die Zählung aus dem Juni 2018 bezogen. Für die
hinterfragten Verkehrsströme ergeben sich unabhängig vom Zeitpunkt ihres Auftretens
folgende Maximalwerte:
Belastung:
Landsberger Allee West => Märkische Allee Nord: 702 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Gegenrichtung: 546 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Belastung:
Landsberger Allee West => Märkische Allee Süd: 553 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Gegenrichtung: 550 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Belastung:
Landsberger Allee Ost => Märkische Allee Nord: 22 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Gegenrichtung: 27 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Belastung:
Landsberger Allee Ost => Märkische Allee Süd: 34 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Gegenrichtung: 28 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
3
Frage 5:
Wie wird sich diese Zahl nach Realisierung einer LZA-geregelten Kreuzung darstellen?
Antwort zu 5:
Zur Steuerung werden verschiedene Programme geschaltet werden, deren erste Entwürfe
die folgenden Kapazitäten zu den äquivalenten Tagesspitzen vorhalten.
Kapazität:
Landsberger Allee West => Märkische Allee Nord: 878 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Gegenrichtung: 800 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Kapazität:
Landsberger Allee West => Märkische Allee Süd: 1.021 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Gegenrichtung: 720 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Kapazität:
Landsberger Allee Ost => Märkische Allee Nord: 560 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Gegenrichtung: 180 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Kapazität:
Landsberger Allee Ost => Märkische Allee Süd: 140 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Gegenrichtung: 301 [Kraftfahrzeuge pro Stunde]
Frage 6:
Wird die LSA Landsberger Allee / Georg-Knorr-Straße zusätzlich zur LZA-geregelten niveauungleichen
Kreuzung entstehen?
Antwort zu 6:
Ja, hier ist eine zusätzliche Lichtsignalanlage vorgesehen, deren Planung und Betrieb auf
den Nachbarknoten abgestimmt werden soll und daher gegenwärtig mit betrachtet wird.
Frage 7:
Wie lässt sich eine Radschnellverbindung, die möglichst ohne Kreuzungen angelegt sein soll, mit der
geplanten Kreuzungssituation vereinbaren?
Frage 8:
Wie kann vor diesem Hintergrund ausgeschlossen werden, dass die geplante Radschnellverbindung zu
Überarbeitungen der bestehenden Planungen der Brückenbauwerke und damit zu Verzögerungen des
Verfahrens führt?
4
Frage 9:
Wird die Radschnellverbindung zusammen mit dem Ersatzneubau des Marzahner Knotens erfolgen?
Antwort zu 7 bis 9:
Anlass der Planung für den sogenannten Marzahner Knoten ist der erforderliche Neubau
der Brücken aufgrund ihres schlechten baulichen Zustands. Gleichzeitig mit dem
Ersatzbau der Brücken wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und
der Anschluss der Gewerbegebiete verbessert. Letzteres wird über eine
lichtsignaltechnisch geregelte Kreuzung erfolgen.
Die bestehenden Planungen der Brückenbauwerke am Marzahner Knoten sehen
2,0 Meter breite Radwege vor. Sie stellen eine deutliche Verbesserung des derzeitigen
Zustandes für den Radverkehr dar und ermöglichen den Rad Fahrenden ein sicheres
verkehren.
Ob die Vorzugstrasse für eine Radschnellverbindung entlang der Landsberger Allee
führen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Hierzu wird in den kommenden
Monaten die Machbarkeit der Radschnellverbindung in dieser Wegerelation untersucht.
Die Führung einer kreuzungsfreien Radschnellverbindung in Ost-West-Richtung ist jedoch
im Bereich des Marzahner Knotens unter Berücksichtigung geometrischer
Randbedingungen nur mit hohem Aufwand möglich, dessen Vertretbarkeit in der besagten
Machbarkeitsuntersuchung, den danach anstehen Planungsphasen, aber auch später im
durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens geprüft werden muss.
Sollte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Entscheidung zugunsten der
Trasse entlang der Landsberger Allee fallen, sollte geprüft werden, ob eine gemeinsame
Realisierung der beiden Vorhaben noch ermöglicht werden könnte.
Frage 10:
Gibt es bereits einen Termin für die geplante Öffentlichkeitsveranstaltung im ersten Quartal?
Antwort zu 10:
Am Mittwoch, den 19.02.2020 findet eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Marzahner
Knoten statt.
Die öffentliche Informations- und Dialogveranstaltung zur Radschnellverbindung
„Landsberger Allee – Marzahn-Hellersdorf“ findet am 26.02.2020 um 18:30 Uhr im
Informationszentrum Marzahn-Hellersdorf statt.
Berlin, den 14.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Umsetzung Mobilitätsgesetz – I § 21 Besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Unfallhäufungsstellen konnten in den Jahren 2017, 2018 und 2019 im direkten Vergleich identifiziert
werden? Wie hat sich die polizeiliche Unfallstatistik im zeitlichen Verlauf entwickelt? (bitte unter Angabe der
Zahlen pro Jahr) Welche Entwicklung zeichnet sich im Jahresverlauf aus Sicht des Senats ab?
Antwort zu 1:
Gemäß § 21 #Mobilitätsgesetz bestimmen sich die Unfallhäufungsstellen an #Knotenpunkten
nach dem Merkblatt der #Unfallkommissionen.
Das Merkblatt, welches die Kriterien hierbei definiert, ist öffentlich zugänglich:

Klicke, um auf Ukal_12_Merkblatt_Unfalluntersuchungl.pdf zuzugreifen

(Stand: 05.02.2020).
Im Jahr 2017 wurden für das Land Berlin 1.622 Unfallhäufungsstellen an Knotenpunkten
registriert und 1.606 im Jahr 2018. Die Zahlen für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor.
Eine Übersicht der ersten zehn Unfallhäufungsstellen an Knotenpunkten für die Jahre
2018 und 2017 kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
2018 Auszug aus der 3 Jahreskarte 2016 – 2018
lfd. Nr. Örtlichkeit
1 FRANKFURTER TOR / FRANKFURTER TOR, komplett
2 MÜLLERSTR. / SEESTR.
3
MEHRINGDAMM / TEMPELHOFER UFER /HALLESCHES
UFER/ WILHELMSTR. (MEHRINGBRÜCKE)
4 OTTO-BRAUN-STR. / MOLLSTR.
5
MÜHLENSTR. / STRALAUER ALLEE / WARSCHAUER
STR. / AM OBERBAUM
2
6
ALEXANDERSTR. / KARL-LIEBKNECHT-STR. /
MEMHARDSTR.
7
OTTO-BRAUN-STR. / ALEXANDERSTR. / KARL-MARXALLEE
8 STRAßE DER PARISER KOMMUNE / KARL-MARX-ALLEE
9 INNSBRUCKER PLATZ gesamt
10
ALTSTÄDTER RING / CARL-SCHURZ-STR. /
KLOSTERSTR. / SEEGEFELDER STR.
2017 Auszug aus der 3 Jahreskarte 2015-2017
lfd. Nr. Örtlichkeit
1 FRANKFURTER TOR / FRANKFURTER TOR, komplett
2 MÜLLERSTR. / SEESTR.
3
MEHRINGDAMM / TEMPELHOFER UFER /HALLESCHES
UFER/ WILHELMSTR. (MEHRINGBRÜCKE)
4
SAATWINKLER DAMM / SEESTR. / A 100 BAB /
GOERDELERDAMMBRÜCKE / BEUSSELSTR./ LUDWIGHOFFMANN-
BR
5
HASENHEIDE / HERMANNSTR. / KARL-MARX-STR. /
HERMANNPLATZ
6 OSLOER STR. / PRINZENALLEE
7
ALEXANDERSTR. / KARL-LIEBKNECHT-STR. /
MEMHARDSTR.
8
MÜHLENSTR. / STRALAUER ALLEE / WARSCHAUER
STR. / AM OBERBAUM
9 KATZBACHSTR. / YORCKSTR.
10
OTTO-BRAUN-STR. / ALEXANDERSTR. / KARL-MARXALLEE
Frage 2:
Hat zu den Ergebnissen der Untersuchungen/Empfehlungen der Straßenverkehrs-Unfallkommission
betreffend der Unfallhäufungen eine Evaluierung stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welche
Konsequenzen für 2017/2018/2019? Wenn nicht, warum nicht?
Antwort zu 2:
Eine Evaluierung der Maßnahmen ist nur für die umgesetzten Maßnahmen möglich, nicht
für Empfehlungen und Untersuchungen. Evaluierungen werden in Form von Vorher-
Nachher-Untersuchungen des Unfallgeschehens für einen Zeitraum drei Jahre vor der
Umsetzung und drei Jahre nach der Umsetzung durchgeführt. Das Jahr der Umsetzung
wird nicht betrachtet, da hier noch von einem Eingewöhnungseffekt auszugehen ist. Der
lange Zeitraum ist erforderlich, um jährlich auftretende Schwankungen im Unfallgeschehen
auszugleichen und zu einem verlässlichen Ergebnis zu gelangen. Eine Auswertung der
Jahre 2017/2018/2019 konnte daher noch nicht erfolgen.
3
Die Durchführung von #Vorher-Nachher-Untersuchungen wird dadurch erschwert, dass in
dem gewählten Zeitraum kein Einfluss von Baumaßnahmen oder Umleitungsstrecken
vorhanden sein sollte, da diese die Auswertung beeinflussen.
In den Jahren 2017/18/19 wurden die folgenden umgesetzten Maßnahmen untersucht:
Umbau Luisenplatz
Vorher Zeitraum 2008-2010, Nachher Zeitraum 2014-2016
Deutlich weniger Unfälle insgesamt (-31 %)
Unfälle mit Personenschaden sind gesunken (-62 %)
Senkung der pauschalen Unfallkosten (- 52 %)
Schönhauser Allee / Bornholmer Straße – Wisbyer Straße
Vorher Zeitraum 2003-2005, Nachher Zeitraum 2014-2016
Deutlich weniger Unfälle (-54,9 %)
Unfälle mit Personenschaden sind gesunken (-48,7 %)
Senkung der pauschalen Unfallkosten (54,5 %)
Bersarinplatz
Vorher Zeitraum 2003-2005, Nachher Zeitraum 2014-2016
Deutlich weniger Unfälle der Kreuzung (-29 %)
Anzahl der Unfälle mit Personenschaden sind angestiegen (+15,8 %)
Leichte Reduzierung der pauschalen Unfallkosten bei Mitbetrachtung der angrenzenden
Streckenabschnitte (-1,8 %)
Wolfensteindamm / Birkbuschstraße
Vorher Zeitraum 2007-2009, Nachher Zeitraum 2017-2019
Deutliche Senkung der Unfallzahlen (-67,1 %)
Starke Senkung der Unfälle mit Personenschaden (-77,78 %)
Senkung der pauschalen Unfallkosten (-73,27 %)
Moritzplatz (Untersuchung zur ersten Einschätzung der Unfallsituation)
Vorher Zeitraum Sept. 2014 – August 2015
Nachher Zeitraum 01.09. 2015 – 31.08.2016
Rückgang der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung (-37,5 %)
Rückgang der Unfälle mit Personenschaden (-52,17 %)
Senkung der pauschalen Unfallkosten (-50,23 %)
Frage 3:
Greifen die Empfehlungen nach Unfallauswertung und sich anschließenden Maßnahmen aus Sicht des
Senats auch in der Praxis (im tatsächlichen Straßenverkehr)? Wenn ja, woran macht der Senat dies konkret
fest? Wenn nicht, wo besteht Handlungsbedarf/Verbesserungsbedarf?
Antwort zu 3:
Die Beispiele zeigen, dass die getroffenen, sehr unterschiedlichen Maßnahmen sich
deutlich positiv auf die Unfallsituation auswirken. Eingeschränkt gilt das für den Bersarinplatz.
4
Frage 4:
Welche einzelnen Maßnahmen ergreift der Senat im Sinne des § 21 MobG zur Herstellung der
Verkehrssicherheit an bekannten Unfallschwerpunkten/Knoten im Sinne des § 21 Abs. 2 MobG und um das
Ziel nach § 21 Abs. 3 MobG zu erreichen?
Antwort zu 4:
Antwort zu § 21 Abs. 2 MobG:
Nach jeder Meldung eines tödlichen Unfalls prüft die Unfallkommission (UK), ob die
Darstellung des Unfalls Anlass gibt, dass die Infrastruktur Einfluss auf den Unfallhergang
ausübt. In diesen Fällen werden sehr zeitnah eine Ortsbegehung durchgeführt, die
Verkehrssituation analysiert und die zu treffenden Maßnahmen festgelegt. Unterschieden
wird dabei nach kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen. Die Ergebnisse
für das Jahr 2018 sind im Internet veröffentlicht
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/unfallkommission/de/unfaelletodesfolge.
shtml). Die Veröffentlichung der Ergebnisse für 2019 wird in Kürze erfolgen,
ebenso die Aktualisierung für 2018.
Die Aufarbeitung der Unfälle mit Schwerverletzten (mehrere Tausend im Jahr) konnte
bislang auf Grund fehlender personeller Kapazitäten nicht erfolgen. Ein Konzept dazu ist
noch zu erarbeiten.
Antwort zu § 21 Abs. 3 MobG:
Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des MobG (Juni 2018 – Juni 2019) wurden die
mindestens zehn Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen umgesetzt. Im zweiten Jahr
werden 20 umgesetzt werden.
Die Anzahl der Sitzungen der Unfallkommission wurde erhöht. Eine weitere personelle
Verstärkung ist vorgesehen.
Frage 5:
In welcher Form wurde bei der Auswahl der umzubauenden Knotenpunkte die Verteilung auf mehrere
Bezirke berücksichtigt?
Antwort zu 5:
Es wurden im Jahr 12 Sitzungen durch die UK durchgeführt, an denen jeweils einer der 12
Bezirke den Schwerpunkt bildet und entsprechend an der Sitzung teilnimmt.
Frage 6:
An welchen Unfallhäufungsstellen (Kreuzungen und Knotenpunkte) konnte im Jahr 2018 und 2019 die
Verkehrssicherheit verbessert werden? Durch welche jeweiligen konkreten Maßnahmen? (bitte Ausführen
nach den einzelnen Adressen + Maßnahmen)
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Sachstand zu den jeweils in 2018 und 2019 geplanten Maßnahmen für die
Kreuzungen/Knotenpunkten? Welche Maßnahme ist wann für welche Kreuzung/für welchen Knotenpunkt
realisiert worden? Welche sind noch ausstehend und werden wann abgeschlossen?
5
Antwort zu 6 und 7:
Umsetzung im ersten Jahr nach Inkrafttreten des MobG (Juni 2018-Juni 2019):
1. Britzer Damm – Buckower Damm / Mohriner Allee
Umbau der Lichtzeichenanlage (LZA) mit separater Signalisierung für Linksabbieger
2. Siemensdamm / Letterhausweg
Zusätzliches LZA-Signal über der Fahrbahn, Rotsignale in Übergröße
3. Prenzlauer Promenade – Prenzlauer Allee / Ostseestraße – Wisbyer Straße
Rotmarkierung der Radfahrerfurten
4. Umbau Dreiecksinsel Torstraße / Schönhauser Allee
Bessere Sichtbeziehung zwischen Kfz-Rechtsabbiegern und Radverkehr
5. Alexanderstraße / Grunerstraße – Alexanderstraße
Umbau der LZA zur besseren Sicherung von Wendevorgängen; Rotmarkierung
Radverkehrsführung
6. Yorckstraße / Katzbachstraße
Umbau der LZA mit getrennter Signalisierung für Linksabbieger; bessere Sichtbeziehungen
durch Gehwegvorstreckung
7. Kolonnenstraße vor Hauptstraße
Geschützte Radverkehrsanlage zu Lasten eines Kfz-Fahrstreifens
8. Hermann-Dorner-Allee / Eisenhutweg
Verlegung und Rotmarkierung der Radfahrerführung
9. Seestraße (Nordufer)
Die Lichtzeichenanlage wurde mit LED-Signalen und übergroßen Rotsignalen
ausgestattet, da Unfälle durch Rotlichtmissachtung aufgetreten sind. Außerdem
wurde die Steuerung angepasst, so dass Rad Fahrende und zu Fuß Gehende die
Seestraße ohne Zwischenhalt auf dem Mittelstreifen überqueren können.
10. Lützowufer / Lützowplatz
Hier wurde durch Ummarkierung die Fahrstreifenführung von dem Lützowplatz in
das Lützowufer so geändert, dass Fahrstreifenwechsel verringert werden. Außerdem
wurde die Beleuchtung verbessert.
Vorgesehene Maßnahmen im zweiten Jahr nach Inkrafttreten des MobG (Juni 2019-Juni
2020)
1. Danziger Straße / Greifswalder Straße
Umbau der Lichtzeichenanlage im Zusammenhang mit geänderter Radfahrerführung
2. Spandauer Damm / Fürstenbrunner Weg – Königin-Elisabeth-Straße
Umbau der Kreuzung
6
3. Oberbaumstraße – Skalitzer Straße / Köpenicker Straße – Schlesische Straße
(Schlesisches Tor)
Umbau der Kreuzung zur sicheren Führung Radverkehr – Kfz – Verkehr
4. Mühlendamm / Breite Straße – Fischerinsel
Umbau der Kreuzung zur besseren Sicherung des Fußverkehrs
5. Kurfürstendamm / Joachimsthaler Straße
Umbau der Kreuzung zur besseren Führung der Linksabbieger, gleichzeitig
behindertengerechter Ausbau
6. Blücherstraße / Brachvogelstraße
Neubau einer Lichtzeichenanlage
7. Hultschiner Damm / Rahnsdorfer Straße
Neubau einer Lichtzeichenanlage
8. Wildenbruchstraße / Weigandufer
Umbau im Zusammenhang mit einer Fahrradstraße, Durchfahrmöglichkeit für den
Kfz-Verkehr über die Wildenbruchstraße wird unterbunden, Mittelinsel gebaut, um
eine sichere Aufstellung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende zu schaffen
9. Müllerstraße / Burgsdorfstraße
Markierung von Fußgängerquerungshilfen im Vorgriff auf einen späteren
Straßenbau (hier: Gehwegvorstreckungen im Zuge des Umbaus Müllerstraße)
10. Wiener Straße / Lausitzer Straße
Schließung des Mittelstreifens zur Reduzierung des Schleichverkehrs und damit
verbundenen erhöhten Unfallzahlen
11. Stromstraße / Turmstraße
Umbau der Kreuzung mit übergroßen Räumpfeilen und kleineren Anpassungen
12. Adlergestell / Dörpfeldstraße
Die Maßnahme ist vollständig umgesetzt (Änderung der Beleuchtung unter der SBahnbrücke,
Ummarkierung in der Rudower Chaussee, so dass nur noch einspurig
in die Dörpfeldstraße gefahren wird sowie Verdeutlichung der Fahrstreifenführung
im Adlergestell)
13. Brunsbütteler Damm / Nauener Str.
Eine getrennte Rechtsabbiegesignalisierung wurde im Dezember in Betrieb
genommen. Die Maßnahme wurde nach einem tödlichen Radverkehrsunfall
getroffen. Leider gibt es viele Rotlichtverstöße, so dass kurzfristig weitere
Änderungen erfolgen müssen. Um Irritationen zu vermeiden, wurde zwischenzeitlich
ein Signal, dass sich auf den linksabbiegenden Verkehr bezieht, abgedeckt.
Weitere Änderung ist angeordnet.
14. Bundesallee – Hohenzollerndamm – Nachodstraße
Umbau der Lichtzeichenanlage mit separater Rechtsabbiegesignalisierung von der
Bundesallee und den Hohenzollerndamm hat begonnen, Änderung der
Radverkehrsführung, LED-Signale
7
15. Chausseestraße / Boyenstraße (tödlicher Unfall mit zu Fuß Gehendem)
Neubau einer Lichtzeichenanlage. Es wurde eine provisorische Lichtzeichenanlage
in Betrieb genommen, die die Fußverkehrsquerung über die Chausseestraße
sichert.
16. Invalidenstraße
Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einschließlich
Anpassung der Lichtzeichenanlagen, um die Verkehrssicherheit für querende zu
Fuß Gehende und Radfahrende (keine Radverkehrsanlagen, Radfahrende müssen
im Gleisbereich der Tram fahren) zu erhöhen.
17. Alexanderstraße / Karl-Marx-Allee
Separate Rechtsabbiegesignalisierung zur Sicherung des Fuß- und Radverkehrs
erforderlich, Anordnung wurde gefertigt, Baugenehmigung ist beim Bezirk
beantragt.
18. Oranienstraße / Oranienplatz
Schutz der Radverkehrsführung durch Protektion, Änderung der Radverkehrsführung
in den Zufahrten der Nebenrichtungen.
19. Kottbusser Tor
Umprogrammierung der LZA als erster Schritt nach einem tödlichen Unfall.
20. Adalberstraße
Ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nach tödlichem Unfall mit
Zu Fuß Gehender
Frage 8:
Welche 30x Unfallhäufungsstellen werden entsprechend dem MobG in 2020 umgebaut? Welche konkreten
Maßnahmen werden im Einzelnen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit führen?
Antwort zu 8:
Eine Liste, welche 30 Maßnahmen zwischen Juni 2020 und Juni 2021 umgesetzt werden,
ist noch in der Erarbeitung.
Frage 9:
Wie viele der im Jahr 2017/2018 und 2019 empfohlenen Maßnahmen der Straßenverkehrs-
Unfallkommission konnten nicht realisiert werden? Welche konkreten Gründe gibt es für die Verzögerungen?
Antwort zu 9:
Insbesondere bei komplexen Planungen und umfangreichen Abstimmungen mit allen
Beteiligten kann es zu Verzögerungen in der Planung und Umsetzung von Maßnahmen
kommen. Im Folgenden sind die Gründe, soweit sie kurzfristig ermittelbar waren,
aufgeführt.
8
2017:
· Hermann-Hesse-Str. / Heinrich-Mann-Str.
Umsetzung durch Bezirk, Sachstand konnte wegen des Umfangs der Anfrage nicht
kurzfristig ermittelt werden
· Skalitzer Str. / Lausitzer Str. / Lausitzer Platz
Umsetzung wurde zurückgestellt, da erwartet wird, dass sich hier Verbesserungen
durch die Sperrung der Durchfahrt Weiner Straße / Lausitzer Straße einstellen
· Potsdamer Str. / Goebenstr. – Pallasstraße
Weitere Planung erst mit aktueller Vermessung möglich, Vermessung wurde
beauftragt
· Stromstr. / Turmstr.
Planung ist abgeschlossen, Bestellung der Umsetzung erfolgt kurzfristig
2018:
· Baumschulenstr. / Sonnenallee – Südostallee – Heidekampweg
Umfangreiche Planung erforderlich, Teilumsetzung erfolgt
· Torstraße – Mollstraße / Karl-Liebknecht-Straße – Prenzlauer Allee
Anordnung erfolgt, Umsetzung durch Bezirk kurzfristig erwartet
· Wiener Straße / Lausitzer Straße
Umfangreiche Abstimmungen, auch mit benachbarter Feuerwache, haben die
Umsetzung verzögert
· Sonnenallee / Herzbergstr. / Treptower Str.
Umfangreiche Planung
· Wildenbruchstrße / Weigandufer
Maßnahme ist in der Umsetzung durch den Bezirk, umfangreicher Umbau
· Unter den Linden / Wilhelmstraße
Umfangreiche Änderung an der Lichtzeichenanlage
· Müllerstraße / Burgdorfstraße
Maßnahme ist in Umsetzung durch Bezirk
· Prenzlauer Allee / Ahlbecker Straße
Kleine Maßnahme durch Bezirk, Umsetzungsstand konnte kurzfristig nicht ermittelt
werden
· Breite Straße / Ossietzkystraße
Kleine Maßnahme durch Bezirk, Umsetzungsstand konnte kurzfristig nicht ermittelt
werden
9
· Oranienstraße / Oranienplatz
Umfangreiche Abstimmungen mit BVG und anderen Beteiligten, sind nunmehr
abgeschlossen
2019:
Die Maßnahmen erfordern einen Planungsaufwand, der eine Umsetzung im gleichen Jahr
des Beschlusses in der Regel nicht ermöglicht. Zudem müssen entsprechende
Haushaltsmittel gebunden werden.
Frage 10:
Hat der Senat die Absicht, die Fahrradstaffel der Berliner Polizei im Sinne von § 21 Abs. 4 MobG in allen
Teilen Berlins weiter auszuweiten? Wenn ja, bis wann und mit welchen konkreten Maßnahmen? (bitte unter
Nennung der bisherigen und geplanten Beschäftigtenanzahl pro Jahr)
Antwort zu 10:
Es ist geplant, die Fahrradstaffel (FaSta) in 2020 von 20 Stellen um 100 % zu erweitern.
Die dann 40 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB) werden bei der Direktion
Einsatz, Begleitschutz und Verkehrsdienst (Dir EBVkD) zentral geführt und am bisherigen
Standort Alt-Moabit untergebracht sein. Parallel sollen auf Abschnitten der örtlichen
Direktionen feste „Radstreifen“ in einer Größenordnung von 60 PVB etabliert werden. Die
Umsetzung dieser Maßnahmen im laufenden Jahr befindet sich derzeit in der
Abstimmung. In 2021 soll die zentrale Fahrradstaffel dann um weitere ca. 10 PVB
aufgestockt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Sinne von § 21 Abs. 4 MobG die Fahrradstaffel in
allen Teilen Berlins tätig wird. Jedoch richtet sich das Handeln am Unfalllagebild aus.
Frage 11:
In Form von welchen konkreten Maßnahmen wird das Querungshilfeprogramm fortgeführt werden?
Frage 12:
Durch welche Maßnahmen unterstützt der Senat die Bezirksämter beim Bau von Fußgängerüberwegen und
anderen Querungshilfen?
Antwort zu 11 und 12:
Das Querungshilfeprogramm (FGÜ-Programm) wird in bewährter Form weiterhin
fortgeführt. Im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung fördert der Senat die
Bezirksämter mit Mitteln aus dem sog. Fußverkehrstitel. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz organisiert zudem über eine Arbeitsgruppe die Beurteilung der
durch Bürgerinnen und Bürger, die Bezirke oder sonstige Antragstellende (z. B. Verbände)
eingereichten Anträge auf Querungshilfen. Die Baulast für die Fußgängerüberwege liegt
bei den Baulastträgern (Bezirke) selbst.
10
Frage 13:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 13:
Nein.
Berlin, den 14.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + Straßenverkehr: Fahrradtote in Berlin (II), aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung:

Die nachfolgenden  Daten  haben  den  Stand vom  28.  Januar  2020.  Die  Daten für 2017 beziehen sich auf die Monate August – Dezember.

  1. Wie viele #Verkehrsunfälle registrierte die Berliner Polizei in Berlin seit Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom September 2017 (Drs. 18/12361)? Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln.

Zu 1.:

Die  polizeilich  registrierten  Verkehrsunfälle   sind  der   nachstehenden   Tabelle   zu entnehmen:

 

#Unfallanzahl nach Bezirken 2017 2018 2019
Charlottenburg-Wilmersdorf 7.973 19.274 18.312
Friedrichshain-Kreuzberg 5.044 12.212 11.490
Lichtenberg 3.353 8.179 7.513
Marzahn-Hellersdorf 2.870 6.929 6.390
Mitte 8.537 20.234 19.247
Neukölln 4.809 11.392 11.604
Pankow 5.053 11.827 11.329
Reinickendorf 4.145 10.156 9.835
Spandau 3.598 8.359 7.924
Steg1 itz-Zehlendorf 4.631 11.061 10.437
Tempel hof-Schöneberg 6.096 15.216 14.109
Treptow-Köpenick 4.305 9.487 8.883
Gesamtergebnis 60.414 144.326 137.073

 

  1. Wie viele Personen wurden dabei aufgrund welcher Ursachen leicht oder schwer verletzt oder getötet? Bitte aufschlüsseln nach Unfallursachen und Unfallfolgen für den Rad- und Fußverkehr.
    1. Wie viele     Verkehrsunfälle       ereigneten      sich     zwischen      Radfahrer*innen     und Fußgänger*innen?
    2. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen?
    3. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und E-Scootern?
    4. Wie viele     Verkehrsunfälle       ereigneten      sich     zwischen      Radfahrer*innen     und Motorrollern?
    5. Wie viele     Verkehrsunfälle       ereigneten      sich     zwischen      Radfahrer*innen     und Motorrädern?
    6. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und PKW?
    7. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und LKW?

Zu 2.:

Die  Verunglückten     (sowohl  leicht  verletzt  I  schwer  verletzt  I  getötet)  sind  der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Verunglückte I Jahr 2017 2018 2019
Gesamtanzahl der Verunglückten 7.433 18.218 16.847
darunter:      
verunglückte #Radfahrende 2.051 5.641 5.250
verunglückte #zu Fuß Gehende 1.045 2.334 2.087

 

Die häufigsten Ursachen gegenüber  Radfahrenden waren: Ungenügender  Sicherheitsabstand

Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren

fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens

Fehler beim Abbiegen

verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen,  Be- oder Entladen Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“.

 

Die häufigsten Ursachen von Radfahrenden waren: Ungenügender  Sicherheitsabstand

Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr Nichtbeachten der vorfahrtregelnden  Verkehrszeichen Geschwindigkeit  in anderen Fällen

Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“.

 

Die häufigsten Ursachen gegenüber zu Fuß Gehenden waren:

falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen Stellen.

 

Die häufigsten Ursachen von zu Fuß Gehenden waren:

falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten

falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war.

 

2 a. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen?

 

Zu 2 a.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 187 465 483

 

2 b. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen?

 

Zu 2b.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 87 322 306

 

2 c. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und E-Scootern?

 

Zu 2 c.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 0 0 38

 

2 d. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Motorrollern?

 

Zu 2 d.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 21 52 47

 

2 e. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Motorrädern?

 

Zu 2 e.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 24 69 55

 

2 f. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und PKW?

 

Zu 2 f.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 1.943 5.292 4.889

 

2 g. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und LKW?

 

Zu 2 g.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 1 74 440 372

 

  1. Wie viele  leicht    schwer  verletzte  oder  getötete  Radfahrer*innen  trugen  jeweils  einen Fahrradhelm in den oben genannten Verkehrsunfällen?

 

Zu 3.:

Diese Daten werden durch die Polizei Berlin statistisch nicht erhoben.

 

  1. Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrer*innen leicht schwer verletzt oder getötet wurden, waren die Unfallverursacher*innen Links- oder Rechtsabbieger*innen? (Bitte nach Fahrrad, E-Scooter, Motorroller, Motorrädern, PKW und LKW aufschlüsseln.
    1. Bei wie vielen Verkehrsunfällen benutzen die Radfahrer*innen den Fahrradstreifen?

 

Zu 4.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Beteiligt mit Ursache      
Radfahrende 25 1 57 125
E-Scooter 0 0 0
motorisiertes Zweirad mit Versicherungskennzeichen 2 8 8
motorisiertes Zweirad mit amtlichen  Kennzeichen 1 4 13
Pkw I Pkw mit Anhänger 351 1.190 1.085
Lkw 49 1 54 142
Bus 1 20 8
Andere 4 21 26
Gesamtergebnis 433 1.554 1.407

 

4 a. Bei wie vielen Verkehrsunfällen benutzen die Radfahrer*innen den Fahrradstreifen?

 

Zu 4 a.:

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl  der  Abbiegeunfälle,  bei denen verunglückte Radfahrende Radverkehrsanlagen an Kreuzungen oder Einmündungen  benutzten.

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 226 793 786

 

  1. Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt oder getötet wurden, war die Unfallursache ein sogenanntes „Dooring“, dem abrupten Öffnen der Fahrzeugtür, verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen?

 

Zu 5.:

Das    abrupte     Öffnen    der    Fahrzeugtür     ist    kein    Erfassungskriterium.      Derartige Verkehrsunfälle  werden  regelmäßig  mit  der  Ursache  „verkehrswidriges  Verhalten

 

beim Ein- oder Aussteigen,  Be- oder Entladen“ erfasst.  Insofern liegen hierzu keine validen Daten vor.

 

  1. Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt oder getötet wurden, war die Unfallursache ein zu knappes überholen? Bitte nach Fahrrad, E-Scooter, Motorroller, Motorrädern, PKW und LKW aufschlüsseln.

 

Zu 6.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Beteiligt mit Ursache      
Radfahrende 28 87 64
E-Scooter 0 0 0
motorisiertes Zweirad mit amtlichen Kennzeichen 0 1 1
Pkw I Pkw mit Anhänger 37 1 16 1 32
Lkw 13 25 29
Bus 6 1 1 12
Andere 8 16 18
Gesamtergebnis 92 258 256

 

  1. Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt oder getötet wurden, kam es zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort? Bitte nach Fahrrad, E-Scooter, Motorroller, Motorrädern, PKW und LKW aufschlüsseln.

 

Zu 7.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Anzahl Verkehrsunfälle  mit unerlaubtem  Entfernen vom Unfallort 253 750 788

 

 

Beteiligte mit Verstoß gegen

§ 142 StGB

2017 2018 2019
Radfahrende 83 221 220
E-Scooter-Führende 0 0 1 1
Führende motorisierter Zweiräder mit Versicherungskennzeichen 1 5 3
Führende motorisierter Zweiräder mit amtl. Kennzeichen 0 2 2
Pkw-Führende 122 362 401
Lkw-Führende 16 55 54
Bus-Führende 4 1 1 3
Andere 33 108 1 16

 

Die Anzahl der Beteiligten mit Verstoß gegen § 142 StGB kann höher ausfallen als die Anzahl an registrierten Verkehrsunfällen,  da  sich  pro  Verkehrsunfallflucht mehrere Beteiligte unerlaubt vom Ort entfernen können.

 

  1. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich im Bezirk Berlin-Neukölln, bei denen leicht oder schwer verletzte oder getötete Radfahrende involviert waren, seit der 18/12361? Bitte nach Monaten aufschlüsseln und nach den aufgestellten Kriterien in den Fragen 2-6 beantworten.
    1. In welchen Straßenzügen an welchen Straßenecken im Bezirk Berlin-Neukölln ereigneten sich diese Verkehrsunfälle?
    2. Wie viele von diesen Unfällen ereigneten sich davon auf dem Tempelhofer Feld?

 

Zu 8.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Monate 2017 2018 2019
Januar 0 15 12
Februar 0 12 16
März 0 12 22
April 0 35 28
Mai 0 47 27
Juni 0 37 61
Juli 0 29 35
August 25 37 47
September 38 51 32
Oktober 28 28 34
November 27 26 24
Dezember 13 14 8
Gesamt 131 343 346

 

Die Verunglückten  sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Monat I Jahr 2017 Rad- fahr- ende Zu Fuß Geh- ende 2018 Rad- fahr- ende Zu Fuß Geh- ende 2019 Rad- fahr- ende Zu Fuß Geh- ende
Januar 16 15 0 12 1 1 1
Februar 12 12 0 16 16 0
März 15 12 0 22 20 2
April 38 35 1 28 27 1
Mai 51 47 3 28 25 1
Juni 38 36 1 63 62 1
Juli 30 28 2 35 33 0
August 28 23 2 39 38 1 49 45 3
September 38 35 3 52 48 3 34 32 2
Oktober 30 26 1 31 28 2 35 31 2
November 29 26 3 30 27 1 25 24 0
Dezember 13 1 1 2 15 13 1 9 7 0
Gesamt 138 121 1 1 367 339 15 356 333 13

 

Die  nachstehende   Tabelle   gibt  Auskunft    über   die  Anzahl   der  Verkehrsunfälle zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden:

 

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 0 2
Februar 2
März 2 2
April 1 3
Mai 3 2
Juni 2 3
Juli 2 1
August 2 3 7
September 4 3 2
Oktober 2 3 2
November 3 4 1
Dezember 2 1 1
Gesamt 13 24 28

 

Die  nachstehende   Tabelle   gibt  Auskunft    über   die  Anzahl   der  Verkehrsunfälle zwischen  Radfahrenden:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 0 0
Februar 0 0
März 0 0
April 0 0
Mai 4 1
Juni 0 2
Juli 0 2
August 2 4 1
September 1 4 1
Oktober 0 1 0
November 1 1 0
Dezember 0 0 2
Gesamt 4 14 9

 

Die  nachstehende   Tabelle   gibt  Auskunft    über   die  Anzahl   der  Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von E-Scootern:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 0 0 0
Februar 0 0 0
März 0 0 0
April 0 0 0
Mai 0 0 0
Juni 0 0 0
Juli 0 0 0
August 0 0 0
September 0 0 0

 

 

Oktober 0 0 0
November 0 0 0
Dezember 0 0 1

 

 

Die  nachstehende   Tabelle   gibt  Auskunft    über   die  Anzahl   der  Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Motorrollern:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 0 0
Februar 0 0
März 0 0
April 1 0
Mai 0 1
Juni 0 0
Juli 0 0
August 1 0 1
September 0 1 0
Oktober 0 0 1
November 0 0 0
Dezember 0 0 1
Gesamt 1 2 4

 

Die  nachfolgende   Tabelle   gibt   Auskunft     über   die  Anzahl    der   Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Motorrädern:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 0 0
Februar 0 0
März 0 0
April 0 0
Mai 0 0
Juni 1 1
Juli 0 0
August 0 1 0
September 0 1 0
Oktober 1 2 1
November 0 0 0
Dezember 0 0 0
Gesamt 1 5 2

 

Die  nachfolgende   Tabelle   gibt   Auskunft     über   die  Anzahl    der   Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Pkw:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 18 15
Februar 14 16

 

 

März 19 25
April 39 28
Mai 50 36
Juni 43 62
Juli 32 35
August 24 31 53
September 37 49 40
Oktober 33 28 32
November 30 29 25
Dezember 17 17 5
Gesamt 141 369 372

 

Die  nachfolgende   Tabelle   gibt   Auskunft     über   die  Anzahl    der   Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Lkw:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 3 2
Februar 1 1
März 1 1
April 0 2
Mai 1 1
Juni 3 4
Juli 2 2
August 1 7 4
September 4 2 3
Oktober 2 0 2
November 2 2 3
Dezember 2 0 0
Gesamt 1 1 22 25

 

Zur Anzahl der leicht oder schwer verletzten  beziehungsweise  getöteten Radfahrenden, die einen Fahrradhelm trugen, wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.

 

Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallverursachenden Links- oder Rechtsabbieger waren – Gesamtaufkommen:

 

Abbiegeunfälle/ Jahr/ Monate 2017 2018 2019
Januar 2 2
Februar 2 4
März 5 2
April 10 4
Mai 10 9
Juni 13 17
Juli 4 6
August 5 7 17

 

 

September 12 14 12
Oktober 6 7 5
November 4 4 6
Dezember 4 1 0
Gesamt 31 79 84

 

 

Verkehrsunfälle,  bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallverursachenden Links- oder Rechtsabbieger waren, aufgeschlüsselt nach Beteiligungsart.

 

Hinweis:  Es  wurden  keine  Führenden  motorisierter  Zweiräder  als  Verursachende registriert.

 

Beteiligte mit Ursache Jahr Jahr Jahr
Monat 2017 2018 2019
Januar 2 2
Radfahrende 0 1
Pkw 1 0
Lkw 1 0
Andere 0 1
Februar 2 4
Pkw 2 3
Lkw 0 1
März 5 2
Radfahrende 0 1
Pkw 4 1
Lkw 1 0
April 10 4
Pkw 10 4
Mai 10 9
Radfahrende   1 0
Pkw   8 8
Lkw   1 0
Andere   0 1
Juni   13 17
Radfahrende   0 1
Pkw   11 10
Lkw   1 3
Andere   1 3
Juli   4 6
Radfahrende   0 1
Pkw   4 5
August 5 7 17
Radfahrende 0 2 0
Pkw 4 4 14

 

 

Lkw 1 1 3
September 12 14 12
Radfahrende 2 1 1
Pkw 9 11 11
Lkw 0 1 0
Andere 1 1 0
Oktober 6 7 5
Radfahrende 0 1 0
Pkw 6 6 4
Andere 0 0 1
November 4 4 6
Radfahrende 1 0 0
Pkw 3 3 5
Lkw 0 1 0
Andere 0 0 1
Dezember 4 1 0
Pkw 4 1 0

 

 

In  der   nachfolgenden  Tabelle  werden   Verkehrsunfälle     dargestellt,   die  sich  auf Radfahrstreifen bzw. Radverkehrsführungen auf der Fahrbahn ereigneten:

 

Anzahl Verkehrsunfälle 2017 2018 2019
Januar 1 1
Februar 1 3
März 2 0
April 5 0
Mai 2 2
Juni 4 7
Juli 2 1
August 0 1 6
September 4 8 5
Oktober 2 4 0
November 1 2 1
Dezember 1 1 0
Gesamt 8 33 26

 

Zur Anzahl der Verkehrsunfälle auf Grund des sogenannten „Doorings“ – also ein abruptes Öffnen der Fahrzeugtür – wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen.

 

Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallursache ein zu knappes Überholen war – Gesamtaufkommen:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 3 0
Februar 1 0
März 1 1

 

 

April 1 2
Mai 2 1
Juni 3 5
Juli 5 2
August 0 1 1
September 2 4 2
Oktober 1 1 1
November 2 0 2
Dezember 0 1 1
Gesamt 5 23 18

 

Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallursache ein zu knappes Überholen war, aufgeschlüsselt  nach Beteiligungsart:

 

Beteiligte mit Ursache Jahr Jahr Jahr
Monat 2017 2018 2019
Januar 3 0
Pkw-Führende 1 0
Lkw-Führende 1 0
Andere 1 0
Februar 1 0
Pkw-Führende 1 0
März 1 1
Pkw-Führende 1 1
April 1 2
Pkw-Führende 0 2
Andere 1 0
Mai 2 1
Radfahrende 1 0
Pkw-Führende 1 1
Juni 3 5
Radfahrende 1 1
Pkw-Führende 2 4
Juli 5 2
Pkw-Führende 3 2
Lkw-Führende 2 0
August 0 1 1
Pkw-Führende 0 1 1
September 2 4 2
Radfahrende 0 1 1
Führende motorisierter Zweiräder mit amtlichen Kennzeichen 0 1 0
Pkw-Führende 1 1 1
Lkw-Führende 1 1 0
Oktober 1 1 1

 

 

Pkw-Führende 1 1 0
Andere 0 0 1
November 2 0 2
Pkw-Führende 2 0 1
Andere 0 0 1
Dezember 0 1 1
Pkw-Führende 0 1 1

 

8 a. In welchen Straßenzügen bzw. an welchen Straßenecken im Bezirk Berlin-Neukölln ereigneten sich diese Verkehrsunfälle?

 

Zu 8 a.:

Die    Unfallörtlichkeiten      sind     nach    Häufigkeit     der    nachstehenden      Tabelle     zu entnehmen:

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
FLUGHAFENSTR. I FULDASTR. I KARL- MARX-STR. 2 8 2 12
HASENHEIDE I HERMANNSTR. I KARL- MARX-STR. / HERMANNPLATZ 4 3 2 9
LAHNSTR. I NIEMETZSTR. 1 3 4 8
MAYBACHUFER I PANNIERSTR. I THIELENBRÜCKE 3 2 3 8
LAHNSTR. I

NAUMBURGER STR.

2 4 2 8
KORMORANWEG I MÖWENWEG I RUDOWER STR. 0 4 3 7
KOTTBUSSER DAMM I URBANSTR. / HERMANNPLATZ I SONNENALLEE 0 4 3 7
FLUGHAFENSTR. I HERMANNSTR. I U-BHF. BODDINSTR. 0 1 5 6
HERTZBERGSTR. I SONNENALLEE I TREPTOWER STR. 0 4 2 6
THIEMANNSTR. I

SONNENALLEE

1 2 2 5
SPÄTHSTR. 12 2 1 2 5
RUDOWER STR. I JOHANNISTHALER CHAUSSEE 1   4 5
NEUKÖLLNER STR. I ZWICKAUER DAMM I STUBENRAUCHSTR. 0 3 2 5

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
COLUMBIADAMM  160 0 3 2 5
BUSCHKRUGALLEE I GRENZALLEE I KARL- MARX-STR. 0 2 3 5
WEIGANDUFER I WILDENBRUCHBRÜCKE  I WILDENBRUCHPARK  I WILDENBRUCHSTR. 2 1 1 4
SONNENALLEE  260 1   3 4
SONNENALLEE  256 1 2 1 4
KARL-MARX-STR.  270 1 3   4
KARL-MARX-STR. I

SCHÖNSTEDTSTR.

1 2 1 4
REUTERSTR. I

SONNENALLEE

0 3 1 4
KARL-MARX-STR.  259 0 1 3 4
KANALSTR. / SEIDELBASTWEG  I STUBENRAUCHSTR. 1 1 2 4
HERMANNSTR. I

THOMASSTR.

1 1 2 4
HERMANNSTR. I

LEINESTR.

1 1 2 4
HERMANNSTR. I HERRFURTHSTR. I WERBELLINSTR. 0 2 2 4
ERKSTR. I SONNENALLEE I WILDENBRUCHSTR. 1 2 1 4
ALT-BRITZ I BRITZER DAMM I BUCKOWER DAMM I MOHRINER ALLEE 1 2 1 4
GRENZALLEE I DAMMWEG / SONNENALLEE 1 1 2 4
HOBRECHTSTR. I

SONNENALLEE

0 1 3 4
KARL-MARX-STR. I

WEICHSELSTR.

0 0 3 3
ROSEGGERSTR. I

SONNENALLEE

0 1 2 3
REUTERSTR. I

WESERSTR.

1 1 1 3
MORUSSTR. / WERBELLINSTR. 0 1 2 3
TEUPITZER STR. I HEIDELBERGER STR. I TREPTOWER STR. 0 2 1 3

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
SAALESTR. / SONNENALLEE 2   1 3
WEIGANDUFER  I TREPTOWER  BRÜCKE I TREPTOWER STR. 2 1   3
WESERSTR. I

WILDENBRUCHSTR.

0 3 0 3
WESERSTR. I

TREPTOWER STR.

0 2 1 3
ODERSTR. 182 0 2 1 3
MAYBACHUFER 32 0 2 1 3
PANNIERSTR. I

SONNENALLEE

1 1 1 3
GLASOWER STR. I KARL- MARX-STR. 0 1 2 3
ELSENSTR. / HARZER STR. 1 1 1 3
BILDHAUERWEG I

NEUKÖLLNER STR.

0 1 2 3
AGNES-STRAUB-WEG I

FRITZ-ERLER-ALLEE

0 1 2 3
BLASCHKOALLEE I BRITZER DAMM I GRADESTR. 1 2 0 3
BUSCHKRUGALLEE I GIELOWER STR. I GRÜNER WEG I RUDOWER STR. 1 1 1 3
COLUMBIADAMM I FLUGHAFENSTR. I FONTANESTR. 0 0 3 3
BENDASTR. / GLASOWER STR. 1 2 0 3
DONAUSTR. I ERKSTR. 1 1 1 3
FLUGHAFENSTR. I

MAINZER STR.

1 1 1 3
HERMANNSTR. I

NOGATSTR.

2 1 0 3
FRITZ-ERLER-ALLEE  I

LIPSCHITZALLEE

0 2 1 3
BRITZER DAMM I

GERMANIAPROMENADE

1 1 1 3
GANGHOFERSTR. I KARL- MARX-STR. / RICHARDSTR. I WERBELLINSTR. I

ALFRED-SCHOLZ-PLATZ

0 2 1 3
ERKSTR. 15 1 2 0 3
ERKSTR. 5 0 1 2 3

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
WEIGANDUFER 0. NR. 1 1 0 2
SONNENALLEE 29 1 0 1 2
SAALESTR. / WIPPERSTR. 0 1 1 2
KARL-MARX-STR.  234 0 0 2 2
STUBENRAUCHSTR.  101 0 2 0 2
KARL-MARX-STR.  33 0 1 1 2
WILDENBRUCHSTR.  1 0 0 2 2
KÖPENICKER STR. I ALT- RUDOW 0 1 1 2
SILBERSTEINSTR.  54 0 0 2 2
JULIUSSTR. I KARL- MARX-STR. 0 1 1 2
SONNENALLEE 98 0 0 2 2
LAHNSTR. I

MITTELBUSCHWEG

1 1   2
WEICHSELSTR. I

SONNENALLEE

0 1 1 2
LIBERDASTR. I

MAYBACHUFER

0 2 0 2
WERBELLINSTR.  I HANS- SCHIFTAN-STR. 0 1 1 2
MALCHINER STR. I

PARCHIMER ALLEE

0 0 2 2
NIEMETZSTR. I

SAALESTR.

0 2 0 2
MANITIUSSTR. I

PANNIERSTR.

1 1 0 2
SILBERSTEINSTR.  I

WALTERSTR.

0 1 1 2
MARESCHSTR. I

SONNENALLEE

0 1 1 2
SONNENALLEE 128 1 1 0 2
MAYBACHUFER 23 1 0 1 2
SONNENALLEE 5 0 1 1 2
MAYBACHUFER 39 0 1 1 2
STEINTRÄGERWEG I HEIDELÄUFERWEG  I JOHANNISTHALER CHAUSSEE 1 0 1 2
MICHAEL-BOHNEN-RING  I

SONNENALLEE

1 0 1 2
TISCHLERZEILE  I KÖLNER DAMM I JOHANNISTHALER CHAUSSEE 0 2 0 2
MOHRINER ALLEE 30 0 0 2 2
WEICHSELSTR. I

WESERSTR.  (ENDE)

0 1 1 2

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
NAUMBURGER STR. 33 0 2 0 2
WEIGANDUFER 3 0 1 1 2
NEUHOFER STR. I

SCHÖNEFELDER STR.

0 1 1 2
WESERSTR. 45 1 0 1 2
NEUHOFER STR. I WALTERSDORFER CHAUSSEE 0 2 0 2
WILDENBRUCHSTR.  83 1 0 1 2
NEUKÖLLNER STR. I SCHÖNEFELDER STR. I WALTERSDORFER CHAUSSEE 1 0 1 2
KARL-MARX-STR. I

REUTER STR.

0 1 1 2
HARZER STR. / TREPTOWER STR. 0 1 1 2
FRIEDELSTR. I

WESERSTR.

1 0 1 2
EMSER STR. I KARL- MARX-STR. I SAALESTR. 1 1 0 2
BLASCHKOALLEE I BUSCHKRUGALLEE I SPÄTHSTR. 1 0 1 2
GERLINGER STR. I WARMENSTEINACHER STR. 1 1 0 2
BLASCHKOALLEE I ONKEL-BRÄSIG-STR.  I RIESESTR. 1 1 0 2
HERMANNSTR. 74 0 1 1 2
BÖHMISCHE STR. I

HERTZBERGSTR.

0 0 2 2
ILSESTR. I THOMASSTR. 0 0 2 2
BÖHMISCHE STR. I

SCHUDOMASTR.

1 1 0 2
BAUMLÄUFERWEG  I JOHANNISTHALER CHAUSSEE 0 2 0 2
BRAUNSCHWEIGER  STR.

I KARL-MARX-STR.

0 1 1 2
GRENZALLEE 6 1 0 1 2
BRITZER DAMM I FULHAMER ALLEE I TEMPELHOFER  WEG 0 0 2 2
HERMANNSTR. I

SILBERSTEINSTR.

0 0 2 2
BRITZER DAMM 185 0 0 2 2
HOBRECHTSTR. I 0 2 0 2

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
WESERSTR.        
BRITZER DAMM 201 0 1 1 2
ERKSTR. I KARL-MARX- STR. 1 1 0 2
BUCKOWER DAMM I

GUTSCHMIDTSTR.

0 1 1 2
FLUGHAFENSTR. 45 0 2 0 2
BUCKOWER DAMM I HÜFNERWEG I KGA ZUR WINDMÜHLE 1 1 0 2
FULDASTR. I WEIGANDUFER I WEICHSELPLATZ I WEICHSELPARK 0 1 1 2
BUCKOWER DAMM 11 0 1 1 2
GERLINGER STR. I

CHRISTIAN-HENKEL-STR.

1 1 0 2
BUCKOWER DAMM 268 0 1 1 2
ALLERSTR. / HERMANNSTR. 0 0 2 2
BUCKOWER DAMM 70 1 1 0 2
GROSS-ZIETHENER CHAUSSEE I ZITTAUER STR. I PARK AM RUDOWER FLIESS 0 1 1 2
BÜRKNERSTR. I FRIEDELSTR. I MAYBACHUFER I HOBRECHTBRÜCKE 0 1 1 2
HARZER STR. / WILDENBRUCHSTR. 0 2 0 2
COLUMBIADAMM  111 0 1 1 2
HERMANNSTR. I

WARTHESTR.

0 1 1 2
COLUMBIADAMM  122 0 2 0 2
ALT-BUCKOW I AN DEN ACHTERHÖFEN  I MARIENFELDER CHAUSSEE / RUFACHER WEG 0 1 1 2
EICHENAUER WEG I WASSMANNSDORFER CHAUSSEE 0 0 2 2
EMSER STR. / ILSESTR. 0 0 2 2
FLUGHAFENSTR.  13 0 1 1 2
SONNENALLEE 156 0 0 1 1
WESERSTR.  117 0 1 0 1
STUBENRAUCHSTR.  35 0 1 0 1
JOHANNISTHALER 0 0 1 1

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
CHAUSSEE 193        
SEVERINGSTR. 29 0 1 0 1
KANALSTR. 4 1 0 0 1
KIRSCHNERWEG  2 0 0 1 1
LAHNSTR. 36 1 0 0 1
WEICHSELPLATZ  5 0 0 1 1
LAHNSTR. 95 0 1 0 1
KARL-MARX-STR. I

UTHMANNSTR.

0 0 1 1
LANDHAUSWEG 4 0 0 1 1
SONNENALLEE  101 0 0 1 1
LETTBERGER STR. I

PFARRSIEDLUNG

0 1 0 1
SONNENALLEE 252 0 1 0 1
KARL-MARX-STR.  224 0 1 0 1
KARL-MARX-STR. 124 0 1 0 1
LIESELOTTE-BERGER- STR. I ELLY-HEUSS- KNAPP-STR. 0 1 0 1
KÖPENICKER STR. 175 0 0 1 1
LIPSCHITZALLEE I RINGSLEBENSTR. I KÖLNER DAMM 0 1 0 1
WEIGANDUFER 8 0 0 1 1
LIPSCHITZALLEE I

RUDOWER STR.

0 0 1 1
WILDENBRUCHSTR.  60 0 1 0 1
LIPSCHITZALLEE I ULRICH-VON-HASSELL- WEG 0 0 1 1
SCHLOSSERWEG  1B 0 0 1 1
LIPSCHITZALLEE  20 1 0 0 1
SILBERSTEINSTR. 42 0 0 1 1
LIPSCHITZALLEE 49 0 0 1 1
KIRCHHOFSTR. 13 0 0 1 1
LIPSCHITZALLEE  80 0 0 1 1
SONNENALLEE 21 0 1 0 1
LOHMÜHLENPLATZ  I

HARZER STR.

1 0 0 1
KIRSCHNERWEG I JOHANNISTHALER CHAUSSEE 1 0 0 1
LÖWENSTEINRING  25 0 1 0 1
SONNENALLEE 72 1 0 0 1
KARL-MARX-STR.  168 0 0 1 1
STELZENWEG 7 0 0 1 1
KARL-MARX-STR.  24 0 1 0 1

 

Straßenverkehr: Autobahndreieck Funkturm – aktueller Stand der Planungen und Auswirkungen auf Grunewald und Halensee, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen betreffend den Umbau des Dreiecks #Funkturm? Wann ist
gegwnwärtig mit dem Abschluss der Planungen, wann mit Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu
rechnen?
Antwort zu 1:
Die Planungen befinden sich derzeit im Stadium der #Entwurfsplanung, die voraussichtlich
Mittte 2020 abgeschlossen sein soll. Anschließend werden die #Planfeststellungsunterlagen
erstellt. Mit einer Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist nicht vor Anfang 2021 zu
rechnen.
Frage 2:
Welche Erkenntnisse haben sich aus den Baugrunduntersuchungen in Vorbereitung der geplanten
Umbaumaßnahmen am #Dreieck Funkturm bisher ergeben?
Antwort zu 2:
Für bauspezifische Belange wurde im Vorbericht der Baugrundbegutachtung für das
Untersuchungsgelände vereinfacht die nachfolgend aufgeführte Schichtenabfolge
ermittelt:
– Anthropogene Auffüllböden
– weichselkaltzeitliche Schmelzwassersande / Iockere-mitteldichte Lagerung, häufig
2
Feinsande
– weichselkaltzeitliche Schmelzwassersande / überwiegend mitteldichte-dichte Lagerung
mit Zonen von lockerer Lagerung
– lokal: dünne Lagen organischen Materials (Weichsel oder Eem)
– lokal: Geschiebemergel steif bis halbfest (vermutlich Weichsel)
– saalekaltzeitliche Schmelzwassersande / dichte Lagerung.
Frage 3:
Mit welcher reinen Bauzeit – im Sinne des Zeitraums, in dem die verkehrliche Nutzung eingeschränkt sein
wird – rechnet der Senat gegenwärtig? Sind in dieser Schätzung die bei öffentlichen Berliner Straßen- und
Großbauprojekten (vgl. Anfrage 18/20782) üblichen Verzögerungen bereits berücksichtigt?
Frage 4:
Welche konkreten Planungen bestehen, um Behinderungen des Verkehrsflusses in Folge der Baustelle zu
vermeiden?
Antwort zu 3 und 4:
Die Gesamtbauzeit wird in der derzeitigen Planungsphase mit ca. 8 Jahren eingeschätzt.
Wesentliche Pufferzeiten für Risiken und unvorhersehbare Ereignisse sind darin nicht
enthalten.
Ein wesenliches Element der Planungen zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm ist
die Aufrechterhaltung des Verkehrs auf den Autobahnen während der Bauzeit. Auf der
#A115 wird dies durch die Verlegung der Autobahnachse auf das Gelände des Rasthofes
AVUS erreicht. Damit wird es möglich sein, den #Autobahnverkehr lange Zeit während der
Baumaßnahmen auf der bestehenden Autobahn weiter zu führen. Für die #A100 sollen
bauzeitlich #Behelfsfahrbahnen neben der bestehenden Autobahn errichtet werden. Über
diese #Behelfstrassen soll der Verkehr jeweils 3-streifig in beide Richtungen weiter geführt
werden, während die bestehende Autobahn abgerissen und neu gebaut werden kann. Die
genaue Bauzeit mit maßgebenden Verkehrsbeeinträchtigungen auf der BAB A 100 und
BAB der A 115 kann aufgrund des Planungsstandes noch nicht angegeben werden.
Frage 5:
Wie viele Fahrzeuge (bitte PKW und LKW getrennt angeben) wurden im Jahr 2019 durchschnittlich an
einem Werktag am Autobahndreieck bzw. den jeweiligen Autobahnabschnitten der A100 und A115 gezählt?
Wie hat sich diese Zahl seit 2009 jährlich entwickelt?
Antwort zu 5:
Im Jahr 2019 (#Analyse-Nullfall inkl. #Dauerzählstellen) wurden folgende
#Verkehrsbelastungen ermittelt:
BAB A100: 195.600 Kfz/24h (davon 10.318 LKW); BAB A115: 91.950 Kfz/24h (davon
5.622 LKW)
Für das Jahr 2009 weist die amtliche Verkehrszählung folgende Zahlen aus:
BAB A100: 199.500 Kfz/24h (davon 12.500 LKW); BAB A115: 98.800 Kfz/24h (davon
6.900 LKW)
3
Frage 6:
Welche Ausweichrouten kommen erwartungsgemäß aus Sicht des Senats zur Umfahrung der Baustelle in
Betracht (e.g. Abfahrt Hüttenweg via Königsallee)? Wie viele Fahrzeige (PKW/LKW) werden gegenwärtig auf
diesen jeweiligen Routen im Sinne der Frage zu 5) gezählt (ggf. bitte schätzen)? Was unternimmt der Senat,
um eine Überlastung dieser Ausweichrouten zu vermeiden?
Antwort zu 6:
Eine Umfahrung der Baustelle ist planmäßig nicht vorgesehen, da der Verkehr auf den
Autobahnen aufrechterhalten werden soll. Dennoch wird es aufgrund der Baustelle und
der bauzeitlichen Außerbetriebnahme der Anschlussstelle Messedamm / ICC
insbesondere im städtischen Quell- und Zielverkehr Ausweichverkehre geben. Diese
verteilen sich nach den bisherigen Verkehrsumlegungsrechnungen zeitweise auf die
benachbarten Anschlussstellen. Auf der BAB A 100 sind dies maßgeblich die
Anschlussstellen Kaiserdamm und Kurfürstendamm. Auf der A 115 ist es die
Anschlussstelle Hüttenweg. Auf der Königsallee werden sich die Verkehrszahlen
bauzeitlich von aktuell 7.950 Kfz/24h (davon 163 LKW) auf 10.950 Kfz/24h (davon 174
LKW) erhöhen. Mit einer Überlastung der Königsallee wird damit nicht gerechnet.
Dennoch werden im weiteren Verlauf der Planung die Auswirkungen für alle benachbarten
Anschlussstellen insbesondere in Bezug auf die Knotenpunkte und deren Signalisierung
untersucht und ggf. erforderliche Anpassungsmaßnahmen mit der Verkehrsbehörde
abgestimmt.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz