Radverkehr + zu Fuß mobil: Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer in Berlin, aus Senat

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1. Wie lautet die Zahl der im Jahr 2016 in Berlin registrierten #Verkehrsunfälle?
Zu 1.:
In Berlin wurden im Jahr 2016 insgesamt 141.155 Verkehrsunfälle polizeilich registriert.
2. Wie viele Personen wurden dabei leicht verletzt, schwer verletzt und getötet und welche Ursachen
lagen den Unfällen zugrunde? (Bitte um Aufschlüsselung nach Unfallursachen und Unfallfolgen für
den Rad- und Fußverkehr)
Zu 2.:
Im Jahr 2016 verunglückten insgesamt 17.394 Verkehrsteilnehmende (davon 5.273
#Radfahrende und 2.242 zu #Fuß Gehende).
Bei den oben genannten Verkehrsunfällen (VU) wurden insgesamt
– 15.252 Personen leicht verletzt (davon 4.673 Radfahrende und 1.687 zu Fuß
Gehende)
– 2.086 schwer verletzt (davon 583 Radfahrende und 534 zu Fuß Gehende)
sowie
– 56 getötet (davon 17 Radfahrende und 21 zu Fuß Gehende)
Die Hauptunfallursachen von Radfahrenden waren:
– Benutzung der falschen Fahrbahn (850 VU)
– Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (681 VU)
– Nichtangepasste Geschwindigkeit (367 VU)
– Alkoholeinfluss (188 VU)
– Falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden (184 VU)
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Die Hauptunfallursachen von zu Fuß Gehenden waren:
– Missachtung des Fahrzeugverkehrs (802 VU)
– Rotlichtmissachtung (272 VU)
– Falsches Verhalten in der Nähe von Lichtzeichenanlagen-Furten/ Fußgängerüberwegen
(188 VU)
– plötzliches Hervortreten (148 VU)
– Alkoholeinfluss (59 VU)
Die Aufschlüsselung nach Unfallursachen und Unfallfolgen für Radfahrende und zu
Fuß Gehende kann nicht dargestellt werden. Da es in den erfragten Kombinationen
eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, müsste nahezu jeder betreffende Verkehrsunfall
einzeln aufgelistet und visualisiert werden.
3. Wie schätzt der Senat die aktuelle Unfalltendenz für das Jahr 2017 ein? Welche Unfallarten im
Straßenverkehr haben über die Jahre 2015/2016, bis ins Jahr 2017 hinein, deutlich zugenommen
und welche Ursachen konnten/können hierfür bisher ermittelt werden?
Zu 3.:
Für 2017 liegen valide Daten derzeit lediglich für die Monate Januar bis Mai vor. Die
Anzahl der registrierten Verkehrsunfälle stieg gegenüber dem Vergleichszeitraum
des Vorjahres zwar um 3,77 Prozent (55.463 zu 57.554 Verkehrsunfälle) an. Die Zahl
der Verunglückten ist jedoch nahezu gleich geblieben. Hervorzuheben ist, dass die
Entwicklung der tödlich Verunglückten einen positiven Verlauf genommen hat. Bisher
(Stand: 1. August 2017) verstarben im laufenden Jahr insgesamt 14 Verkehrsteilnehmende,
während im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres bereits 30 Menschen
ums Leben gekommen waren.
Im Jahr 2016 haben die Verkehrsunfälle der Hauptunfallursachen „Nicht angepasste
Geschwindigkeit“ und „Fahren unter Einfluss alkoholischer Getränke“ gegenüber
dem Jahr 2015 um 11,21 bzw. 6,51 Prozent deutlich zugenommen. Dieser Trend
setzte sich auch in den ersten fünf Monaten des Jahres 2017 für die Hauptunfallursache
Alkoholeinfluss (+10,68 Prozent) fort, während die Hauptunfallursache nicht
angepasste Geschwindigkeit um 4,02 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum
zurückging. Welche Gründe für diese Veränderungen eine Rolle spielen, ist nicht bekannt.
Die jährlichen Schwankungen unterliegen vielfältigen und verschiedenen Einflüssen.
4. Lässt sich in Berlin, in den Jahren 2015/2016 eine Erhöhung der Zahl der „tödlich verunglückten
Verkehrsteilnehmer“ festmachen? Wenn ja, woraus begründet sich diese Erhöhung aus Sicht des
Senates?
Zu 4.:
Die Anzahl der tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmenden stieg um 16,7 Prozent
von 48 im Jahr 2015 auf insgesamt 56 im Jahr 2016 an. Vor dem Hintergrund, dass
die Folgen eines Verkehrsunfalles regelmäßig von vielen Faktoren (z. B. Verkehrsverhalten,
Witterung, Fahrzeugbeschaffenheit, Rettungskette usw.) beeinflusst werden,
lässt sich die Zunahme der tödlich Verunglückten nicht eindeutig begründen.
5. Lässt sich bei Betrachtung der Gesamtunfallentwicklung für Berlin ein Anstieg im Bereich der Verkehrsunfälle
mit Radfahrerbeteiligung und Fußgängerbeteiligung verzeichnen? Wenn ja, welche
Gründe sieht der Senat hierfür und mit welchen konkreten Maßnahmen wird dieser Tendenz bereits
entgegengewirkt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Maßnahmen für den Radverkehr und für
den Fußverkehr)
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Zu 5.:
Die Anzahl der im Jahr 2016 registrierten Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden
nahm gegenüber dem Vorjahr ab (7.724 in 2015, 7.495 in 2016). Ebenso
sank die Zahl der gemeldeten Verkehrsunfälle mit Beteiligung von zu Fuß Gehenden
(2.595 in 2015, 2.534 in 2016).
6. Welche konkreten Maßnahmen/Programme sind oder werden künftig initiiert, um Unfällen an Unfallschwerpunkten
vorzubeugen sowie Radfahrende und Fußgänger effektiver zu schützen? (Bitte
um Aufschlüsselung nach angestrebten Maßnahmen gegen bspw. Rotlichtmissachtung, Fehler
beim Abbiegen etc.)
Zu 6.:
Der Senat hat sich das Ziel gesetzt, den Verkehr für Radfahrende und zu Fuß Gehende
sicherer zu machen. Dabei haben Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsklimas,
der Mitverantwortung der am Verkehr Teilnehmenden, die Sicherheit
der Verkehrsmittel und die Steigerung der Qualität und Sicherheit der Verkehrswege
besondere Bedeutung.
Mit dem Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2020 hat sich der Senat zum Ziel gesetzt,
die Zahl der Schwerverletzten und Verkehrstoten bis zum Jahr 2020 weiter zu
reduzieren (um 30 % gegenüber dem Jahr 2010). Kernelement des Verkehrssicherheitsprogramms
ist das Aktionsprogramm 2020. Es umfasst 5 Handlungsfelder, denen
die folgenden Maßnahmen zugeordnet sind:
– Verkehrssicherheitsarbeit (Maßnahmen: Verkehrsunfallbearbeitung, Vertiefende
Untersuchungen zum Unfallgeschehen, Verkehrsüberwachung)
– Verkehrsinfrastruktur und -system (Maßnahmen: Radverkehrsstreifenprogramm,
Überquerungsstellenprogramm, Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
Stadttempokonzept)
– Schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung (Maßnahmen: Kontinuierliche
Verkehrs- und Mobilitätserziehung, Schulisches Mobilitätsmanagement,
Lehrerfortbildung für Verkehrs- und Mobilitätserziehung)
– Außerschulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung (Maßnahmen: Jugendverkehrsschulen,
„Rücksicht“-Kampagne)
– Netzwerkarbeit (Maßnahmen: Zentrale Koordinierungsstelle).
Von besonderer Bedeutung für die Verkehrsunfallprävention ist die Arbeit der bei der
Verkehrslenkung Berlin angebundenen Straßenverkehrs-Unfallkommission (UK) mit
Beteiligung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaulastträger.
Aufgabe der UK ist es, Unfallhäufungsstellen zu erkennen, Mängel der Verkehrsanlage
zu analysieren, Abhilfemaßnahmen festzulegen und umsetzen zu lassen sowie
deren Wirkung zu überprüfen. Notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
auch im Hinblick auf die Vermeidung von Abbiegekonflikten zwischen
Kfz- und Radverkehr werden an dieser Stelle intensiv bearbeitet und umgesetzt.
Konkrete Abhilfemaßnahmen, die veranlasst worden sind oder zukünftig veranlasst
werden können sind z. B.:
– Sichtfeldfreihaltung (Anpassung von Bepflanzungen / Grün- und Baumschnitt)
– Neubau / Ersatzbau von Ampelanlagen
– Umsetzung verkehrsabhängiger Steuerungen und Koordinierungen
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– Signalisierung der Linksabbieger mit gesonderter Freigabe-Phase oder
Linksabbiegeverbote
– Unterbinden von zweispurigem Rechtsabbiegen (mit gesonderter Freigabe-
Phase möglich)
– Anbringung von zusätzlichen Schutzblinkern zur Absicherung von Fußgängern
/ Radfahrern
– Anbringung von Wiederholungssignalen mittels Auslegermasten
– Veränderung der bestehenden Spuraufteilung in Knotenpunkten und im
Kreisverkehr / Erweiterung von Stauräumen
– Verbreiterung von Fußgängerfurten / Mittelinseln
– Ersatz von unsignalisierten Fußgängerüberwegen durch Ampelanlagen
– Veränderung beim ruhenden Verkehr / Parkraum
– Anpassung der Radwegführung (Verschwenkung am Knotenpunkt an die
Fahrbahn)
– Aufstellen, Entfernen oder Verändern von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(Vorfahrtsbeschilderung, Tempo 30, Poller etc.)
– Aufstellen von Zäunen zum Kanalisieren querender Fußgängerströme
– Ausstattung von Knotenpunkten mit Radverkehrsanlagen
– Piktogramme auf der Fahrbahn (z. B. Tempo 30, Achtung Schulkinder
usw.)
– Rot-Markierung von Radfurten
– Überprüfung und Anpassung von Straßenbeleuchtungen (besonders in Unterführungen)
– Gehwegvorstreckung (baulich oder markiert) als Querungshilfen für zu Fuß
Gehende
– Versetzungen von Haltestellen der BVG
– Umsetzung von Werbeanschlagsäulen (Litfaßsäulen)
– Fahrspurbezogener Wegweiser statt richtungsbezogener Wegweiser
– Umwandlung von Zeichen 720 (Grüner Blechpfeil) in einen signalisierten
Vorlauf
Im Fokus der polizeilichen Maßnahmen zur Überwachung und zum Schutz des Radverkehrs
in Berlin stehen die besonders gefährlichen Hauptunfallursachen von Radfahrenden
und Kraftfahrenden gegenüber Radfahrenden. Eine konkrete interne
Schwerpunktsetzung auf Grundlage der Verkehrsunfall-/ Ahndungszahlen vergangener
Jahre gewährleistet seit geraumer Zeit eine stadtweit spürbare Überwachungsintensivierung
und trägt zur Sensibilisierung von Rad- und Kraftfahrenden für regelkonformes
Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme bei.
Die Ausrichtung der polizeilichen Maßnahmen orientiert sich nach der jeweils aktuellen
Analyse des stadtweiten Verkehrslagebildes sowie der örtlichen Verkehrslagebilder.
Diese Maßnahmen werden konzeptionell nach Verkehrsart und zur zielgerichteten
Bekämpfung von Hauptunfallursachen vorbereitet und durchgeführt. Hierzu zählt
insbesondere die Überwachung des Abbiegeverhaltens von Kraftfahrzeugen gegenüber
dem Radverkehr im gesamten Jahresverlauf. Darüber hinaus finden regelmäßig
mehrtägige, stadtweite sowie öffentlichkeitswirksame Schwerpunktaktionen zur Steigerung
der Radfahrsicherheit statt.
Bei den Maßnahmen zum Schutze des Verkehrs von zu Fuß Gehenden liegt der polizeiliche
Schwerpunkt im Bereich der Risikogruppen „Kinder“ und „Seniorinnen/
Senioren“. Die insgesamt 72 Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin
sind regelmäßig an den Schulen und Kindertagesstätten präsent, unterrichten zum
Thema „Verkehrssicherheit“ und führen im Umfeld der Schulen u. a. VerkehrskontrolSeite
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len und praktische Übungen, wie z. B. Trainings für zu Fuß Gehende, durch. Die Polizei
Berlin beteiligt sich darüber hinaus an sogenannten Kiezspaziergängen zur Steigerung
der Verkehrssicherheit für Seniorinnen und Senioren, welche von den Bezirksämtern
organisiert werden.
7. Welche konkreten Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um dem Umstand gerecht zu werden,
dass vermehrt Radfahrende bei Zusammenstößen bzw. Abbiegefehlern in Zusammenhang mit
LKWs ums Leben kommen? (Beispiele: Unfall an der Danziger Straße/Greifswalder Str. vom
28.06.2017, Unfall an der Yorckstraße/Mehringdamm im März 2017, Unfall an der Edisonstraße/
Ecke Griechische Allee in Oberschöneweide im April 2016)
Zu 7.:
Auf die besondere Gefährdungslage von Radfahrenden geht der Senat mit gezielten
Maßnahmen ein, wie beispielsweise mit dem Radverkehrsstreifenprogramm im Verkehrssicherheitsprogramm
„Berlin Sicher Mobil“ 2020, dem Leitfaden "Sicher geradeaus!
– Sicherung des Radverkehrs vor abbiegenden Kfz" sowie dem Online-Dialog
"Abbiegen? Achtung! Sicher über die Kreuzung".
Als zentrale Erkenntnisse der über 2.000 Beiträge des Online-Dialogs wurden die am
häufigsten genannten Konfliktstellen (TOP-30-Liste) ausgewertet. Der Handlungsdruck
an diesen Punkten ist bereits erkannt, so dass in vielen Fällen bereits Maßnahmen
erarbeitet wurden bzw. in naher Zukunft ergriffen werden.
Bauliche Änderungen von identifizierten Unfallhäufungsstellen stellen einen Schwerpunkt
der Verkehrsunfallprävention dar. Durch die kontinuierliche Arbeit der Unfallkommission
(UK) konnte beispielsweise der Moritzplatz als lange Zeit größter Unfallhäufungspunkt
für Radfahrende erfolgreich umgebaut werden. Erste Untersuchungen
deuten auf einen starken Rückgang bei der Anzahl der Unfälle und verletzten
Personen hin.
Die angesprochene Kreuzung Danziger Straße / Greifswalder Straße wurde in der
UK bereits intensiv behandelt, erste Maßnahmen sind bereits umgesetzt, eine Umgestaltung
der Radverkehrsanlagen ist in Planung.
Für 47,61% der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden wurden die Radfahrenden
als Haupt- oder Mitverursacher identifiziert, Führende von LKW waren dagegen
lediglich bei 4,16% der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrenden
Haupt- oder Mitverursachende. Daher gilt es auf allen Seiten das Miteinander der am
Verkehr Teilnehmenden zu verbessern und die Akzeptanz des Fahrrades als attraktives
Verkehrsmittel zu erhöhen. Um diesen Aspekt zu unterstützen, wurde 2012 die
„Rücksichtkampagne“ ins Leben gerufen. Die Kommunikationskampagne wirbt dafür,
dass die verschiedenen Nutzungsgruppen den öffentlichen Straßenraum als geteiltes
Gut verstehen und entsprechend der Straßenverkehrsordnung Rücksicht untereinander
üben. Hierbei werden nicht nur Radfahrende, sondern auch alle anderen
Verkehrsteilnehmende, wie Autoverkehr, zu Fuß Gehende und Liefer- bzw. Busverkehr
angesprochen. Die Rücksichtkampagne ist auch Bestandteil der Berliner Radverkehrsstrategie
und soll in den kommenden Jahren in Berlin fortgesetzt werden.
Der Leitfaden "Sicher geradeaus! – Sicherung des Radverkehrs vor abbiegenden
Kfz" analysiert im Detail das Konfliktfeld zwischen Radfahrenden und abbiegenden
Kfz, analysiert und bewertet potenzielle bauliche und nicht-bauliche Maßnahmen zur
Reduktion von Unfällen zwischen Radfahrenden und abbiegenden Kfz und gibt konkrete
Empfehlungen für Kommunen.
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Hinsichtlich der Maßnahmen der Polizei Berlin wird auf die Antwort zu Frage 6. verwiesen.
8. Wie beurteilt der Senat die Vorgabe der folgenden Sicherheitsausstattung, um den sich wiederholenden
Unfallgeschehen mit LKW im Innenstadtverkehr gerecht zu werden?
• Automatische Bremssysteme für LKW
• Fahrtenschreiber für Klein-LKW (‚Sprinter‘)
• Ergänzende Überwachungssysteme zur Einhaltung von Verkehrsregeln (Rotlichtfahren,
Geschwindigkeitsübertretungen)
• LKW-Rückspiegel, die den toten Winkel ausschließen
Zu 8.:
Die Entwicklung und Anwendung von Fahrer-Assistenz-Systemen wird vom Senat
grundsätzlich positiv beurteilt. Der Senat setzt sich aktiv sowohl auf Bundesebene als
auch auf Landesebene, hier u.a. im Rahmen des Projektes „Verkehrssicherheitsprogramm
Berlin 2020“ für verbesserte Sicherheitsstandards von Kraftfahrzeugen, insbesondere
auch durch Ausweitung der Ausstattung von LKW mit sicherheitswirksamen
Assistenz-Systemen, die im Rahmen geltender EU- und Bundesvorschriften zur
Verfügung stehen, ein.
Berlin, den 08. August 2017
In Vertretung
Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Radverkehr: Mobilitätsgesetz Kann Berlin wirklich Radler-Hauptstadt? – Quelle: http://www.berliner-kurier.de

http://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/mobilitaetsgesetz-kann-berlin-wirklich-radler-hauptstadt–28125502

Berlin – Seitdem Sven Krein mit dem Rad zur Arbeit fährt, hat er zehn Kilo Gewicht verloren. Das ist auch kein Wunder: Seine Pendlerstrecke am Morgen ist 34 Kilometer lang. Er findet es gut, dass Berlin ein Radgesetz bekommen soll. „Doch die Ziele sind sehr ambitioniert.“ Für den Senat sei noch viel zu tun.
Andere Pendler stehen im Stau – Sven Krein fährt „wie im Urlaub“

„Kurze Pause“, sagt Sven Krein und steigt von seinem Faltrad ab. Während andere Pendler nicht weit von hier in Tegel auf der A 111 im Stau stehen, hat er das Berliner Stadtgebiet entspannt erreicht: auf dem Radfernweg Kopenhagen–Berlin, einer fast leeren Asphaltpiste im Grünen. „Es ist wie im Urlaub“, erzählt er.
Seit einem Jahrzehnt radelt Krein, der in Velten nordwestlich von Berlin wohnt, von April bis Oktober nach Wilmersdorf ins Büro. „Eine sehr schöne Strecke“, sagt der 49-Jährige, der in der Investitionsbank Berlin (IBB) arbeitet.

Wenn es nach den Machern des geplanten Mobilitätsgesetzes geht, müsste es bald mehr Menschen wie Sven Krein geben. Mehr Pendler, die auch auf weiten Strecken auf das Auto verzichten – wie es der Wunschtraum des rot-rot-grünen Senats ist. Doch wie lang ist der Weg zur Radler-Hauptstadt noch?
Sven Krein atmet durch – um sich aufzuregen. „Kopenhagen–Berlin könnte ein wunderbarer Radschnellweg sein, wenn wir hier nicht ausgebremst würden.“ Hier könnte der Senat sofort tätig werden, das Mobilitätsgesetz brauche …

Radverkehr: Rad- und Wanderweg am Ufer der Spree: Noch mal 30 Jahre warten auf den wichtigen Lückenschluss von Charlottenburg nach Spandau?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie verläuft der von den Spreequellen bis nach Berlin führende #Spree-Radweg streckenmäßig im Berliner
Stadtgebiet und welche Bezirke werden jeweils in welcher Länge durchquert?
Antwort zu 1:
In Berlin verläuft der Abschnitt des Spree-Radwegs zwischen der Grenze zur Gemeinde
Erkner und der Kreuzung Stralauer Platz-Mühlenstraße / Schillingbrücke-Andreasstraße
streckengleich mit dem Europaradweg R1 und der Deutschland-Route D3 über
Fürstenwalder Allee – Lutherstraße – Lindenstraße – Kanalstraße – Hasenwinkel –
Triglawstraße – Brücke über den alten Spreearm – Schönhorster Straße – asphaltierter
Waldweg – Straße zum Müggelhort – asphaltierter Waldweg am Süd- und Westufer des
Großen Müggelsees – Müggelschlösschenweg – Erwin-Bock-Straße – Strandschlossweg
– Salvador-Allende-Straße – Müggelheimer Damm – Müggelheimer Straße – Lange
Brücke – Gutenbergstraße – Uferweg durch den Mentzelpark – Eiselenweg –
Angersteinweg – Spindlersfelder Straße – An der Wuhlheide (alternativ durch das Freizeitund
Erholungszentrum FEZ bei zeitweilig hohem Fußverkehrsaufkommen) – verlängerte
Rathenaustraße – Eichgestell – Straße zum Wasserwerk – Kastanienallee – Hegemeister
Weg – Waldweg – Am Walde – Fritz-König-Weg – Nalepastraße – Spreeschlossstraße –
Fährverbindung Wilhelmstrand-Baumschulenstraße – Kiehnwerderallee (alternativ
Uferpromenade bis Bulgarische Straße/Alt-Treptow-Neue Krugallee bei zeitweilig hohem
Fußverkehrsaufkommen) – Dammweg – Neue Krugallee – Alt-Treptow – Puschkinallee –
Schlesische Straße und Köpenicker Straße.
Ab der Kreuzung Stralauer Platz-Mühlenstraße / Schillingbrücke-Andreasstraße führt der
Spree-Radweg weiter über Holzmarktstraße – Brückenstraße – Märkisches Ufer –
Wallstraße – Inselstraße – Inselbrücke – nördlicher Uferweg – Friedrichsgracht –
Werderscher Markt – Schinkelpatz – Am Zeughaus – Kupfergraben – Weidendamm –
Weidendamm-Brücke – Schiffbauerdamm – Wilhelmstraße – Reichstagufer – LudwigErhard-Ufer
– Bettina-von-Arnim-Ufer – John-Foster-Dulles-Allee – Bellevueufer –
Holsteiner Ufer – Schleswiger Ufer – Englische Straße – Salzufer – Charlottenburger
Brücke – Einsteinufer – Ilburger Ufer – Charlottenburger Ufer – Unterführung
Schlossbrücke – Uferweg im Schlossgarten Charlottenburg – Unterführung Bahnbrücke –
südlicher Spreeuferweg durch Kleingartenanlagen einschließlich Unterführung
Rohrdammbrücke bis Wiesendammbrücke – Wiesendamm – Freiheit – Werkring –
Sophienwerderweg – neue Spreebrücke westlich Grützmachergraben – neu anzulegender
nördlicher Spreeuferweg – bis Am Juliusturm.
Die nach Bezirken gegliederten Durchquerungslängen betragen ca.:
 Treptow-Köpenick: 33 km
 Friedrichshain-Kreuzberg: 3 km
 Mitte: 6 km
 Charlottenburg-Wilmersdorf: 5 km
 Spandau: 6 km
Frage 2:
Welche Streckenabschnitte sind jeweils seit wann #fertiggestellt?
Antwort zu 2:
Folgende Streckenabschnitte sind fertiggestellt im Jahr:
 Grenze zur Gemeinde Erkner bis Schlossplatz in Mitte; Beschilderung auf
Bestandswegen: 2008
 Uferweg im Schlossgarten Charlottenburg, Schlossbrücke bis Brücke über die
Bahnanlagen; fahrradtauglicher Ausbau: 2012
 1. Teilabschnitt des Uferweges in Charlottenburg, Charlottenburger Brücke bis
Dovebrücke; fahrradtauglicher Ausbau: 2015
Frage 3:
Welche Gründe gibt es für die noch #fehlenden Abschnitte (bitte detailliert ausführen) und wann sollen sie
voraussichtlich für die Benutzung zur Verfügung stehen?
Antwort zu 3:
Mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist vereinbart, dass der
Spree-Radweg aus touristischen GRW-Mitteln (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“) finanziert und in funktionsfähigen Teilabschnitten
umgesetzt werden soll. Der abschnittsweisen Beantragung von Fördermitteln sind
geprüfte Bauplanungsunterlagen (BPU) beizufügen. Die Aufstellung der BPU obliegt den
jeweiligen Baulastträgern, die nach Bewilligung von GRW-Fördermitteln dann auch für die
Umsetzung und Abrechnung der Baumaßnahmen zuständig sind. In Abhängigkeit der
Baulastträgerschaften stellen sich die Problemlagen wie folgt dar:
 Öffentliches Straßenland:
Bisher fehlende personelle Kapazitäten in bezirklichen Straßen- und
Grünflächenämtern (SGA) zur Aufstellung bzw. Vergabe von Planungsleistungen
sowie Engpässe bei der BPU-Prüfbehörde und der Verkehrslenkung Berlin.
 Grünflächen und Kleingartenanlagen:
Neben personellen Engpässen bei den SGA ist hier eine detaillierte Planung nur in
Abstimmung mit dem Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 (VDE 17) möglich. Das
Planfeststellungsverfahren zum Spree-Umbau ist jedoch noch nicht so weit
fortgeschritten, als das, wie für BPU erforderlich, detaillierte Planungen erfolgen
könnten.
 Stege unterhalb von Brücken:
Die Machbarkeit und Konstruktion von Stegen unterhalb von Bestandsbrücken
(Bahnbrücke nördlich des Schlossgartens Charlottenburg, Rohrdammbrücke,
Schlossbrücke) erfordert u. a. die Berücksichtigung der jeweils erforderlichen
schiffbaren Breite und die Planung von Anprallschutzmaßnahmen, die wiederum
von der Umsetzung des VDE 17 bestimmt werden. Zum Teil fehlte die Bereitschaft
von Baulastträgern, z. B. wegen fehlender personeller Ressourcen oder mangels
Interesse, solche Baumaßnahmen durchzuführen.
 Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Spree:
Abgesehen davon, dass die Dimension und Konstruktion einer neuen Spreebrücke
wesentlich von der Ausprägung des VDE 17 abhängt, lag mit Blick auf die hohe
Anzahl der sanierungsbedürftigen Brücken in Berlin einerseits und auf die knappen
Personalkapazitäten in der zuständigen Brückenbauabteilung andererseits der
Schwerpunkt auf Brückeninstandsetzungen.
Auf Grund der geschilderten Problemlagen können derzeit keine gesicherten Aussagen
zur Inbetriebnahme für alle noch fehlenden Abschnitte des Spree-Radwegs getroffen
werden. Derzeit befinden sich folgende Abschnitte des Spree-Radwegs in der
Ausführungsplanung und / oder baulichen Umsetzung:
 2. Teilabschnitt des Uferwegs in Charlottenburg-Wilmersdorf, Dovebrücke bis
Caprivibrücke; Fertigstellung voraussichtlich Ende 2018
 3. Teilabschnitt des Uferwegs in Charlottenburg-Wilmersdorf, Caprivibrücke bis
Schlossbrücke; Fertigstellung voraussichtlich Ende 2017
 Spree-Radweg in Mitte zwischen Unter den Linden und Friedrichstraße bzw.
Weidendammbrücke: Fahrradtaugliche Gestaltung von Am Kupfergraben und Am
Weidendamm im Rahmen des GRW-Projektes „Tourismusnahe Umgestaltung des
Umfeldes der Museumsinsel“; Fertigstellung zurzeit nicht absehbar
 Ufer begleitender Spree-Radweg in Mitte zwischen Paulstraße und Grenze zum
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Fertigstellung 2020
Frage 4:
Teilt der Senat meine Ansicht, dass die bereits Anfang der 1980er Jahre vom Bezirk Spandau geplante
Verbindung am Ufer der Spree von Charlottenburg nach Spandau mehr als überfällig ist und als Rad- und
Wanderweg eine ideale Ergänzung zu anderen Routen wäre, die größtenteils an Hauptverkehrsstraßen
entlang führen?
Antwort zu 4:
Die Notwendigkeit einer solchen Verbindung ist unstrittig. Ergänzend ist hier anzumerken,
dass der Spree-Radweg im Spandauer Bereich vorwiegend durch Grünanlagen bzw.
Kleingartenanlagen verläuft, in denen zu Fuß Gehende gegenüber Radfahrenden Vorrang
haben. Insofern stellt der Spree-Radweg überwiegend eine Ergänzung für den
langsameren und touristischen Radverkehr dar und kann straßenbegleitende Radrouten
nicht ersetzen.
Frage 5:
Was waren die Ergebnisse einer „Vorbereitenden Untersuchung“ aus dem Jahr 2008 für diesen
Streckenabschnitt?
Antwort zu 5:
Die wesentlichen Ergebnisse der „Vorbereitenden Untersuchung“ aus dem Jahr 2008, die
sich nicht nur auf den Spandauer, sondern auf den gesamten westlichen Abschnitt des
Spree-Radwegs (Schlossplatz bis zur Mündung der Spree in die Havel) beziehen, waren
die gefundene Vorzugstrasse, die Feststellung der Eigentumsverhältnisse bzw. der
Baulastträgerschaften, die Ermittlung erforderlicher Baumaßnahmen sowie eine
Grobkostenschätzung.
Frage 6:
Welche Streckenführung ist für diesen Abschnitt derzeit im Detail geplant?
Antwort zu 6:
Der Spandauer Streckenabschnitt verläuft, wie u. a. unter 1. beschrieben, ab der
Bezirksgrenze zu Charlottenburg-Wilmersdorf entlang des südlichen Spreeuferwegs durch
Kleingartenanlagen einschließlich Unterführung Rohrdammbrücke bis
Wiesendammbrücke und weiter über Wiesendamm – Freiheit – Werkring –
Sophienwerderweg – neue Spreebrücke westlich Grützmachergraben – neu anzulegender
nördlicher Spreeuferweg
bis Am Juliusturm.
Frage 7:
Wie und mit welchen Inhalten hat sich Berlin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
„Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17“ (Projekt 17) zur Fahrrinnenanpassung von
Havel und Spree eingebracht, um eine frühzeitige Planung für einen Rad- und
Wanderweg entlang der Spree von Charlottenburg nach Spandau sicherzustellen?
Antwort zu 7:
Berlin hat im Rahmen der Planauslegung zum VDE 17 die Berücksichtigung des SpreeRadwegs
entsprechend der unter 1. dargestellten Streckenführung eingefordert. Weiterhin
 wurde die geplante Führung des Spree-Radwegs in die Planfeststellungspläne zum
Spree-Umbau nachrichtlich aufgenommen.
 werden im Zusammenhang mit der Umsetzung des Spree-Radwegs in Mitte und
Charlottenburg-Wilmersdorf Abstimmungen mit dem Wasserstraßenneubauamt
(WNA) geführt, die auch den Anschluss des Spandauer Abschnitts beinhalten.
 besteht eine Vereinbarung mit dem WNA, zu gegebener Zeit eine das VDE-Projekt
begleitende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz sowie der Bezirke zu bilden, um die Detailplanungen zum SpreeUmbau
und Spree-Radweg aufeinander abzustimmen.
Frage 8:
Welche sonstigen Erkenntnisse oder Ergebnisse hat der Senat im Rahmen des bisherigen
Planfeststellungsverfahrens gewonnen?
Antwort zu 8:
Dem Senat liegen derzeit keine sonstigen Erkenntnisse oder Ergebnisse aus dem
bisherigen Planfeststellungsverfahren vor.
Frage 9:
Muss der Bund bei der Fahrrinnenanpassung entlang der Spree einen begleitenden Betriebsweg bauen und
wer muss diesen bezahlen, wer unterhalten?
Antwort zu 9:
Nach Kenntnis des Senats erfolgt die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen in Berlin
vom Wasser aus, so dass Betriebswege entbehrlich sind. Daher ist die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes daran interessiert, (noch) vorhandene, aber nicht mehr
benötigte Betriebswege im Rahmen von zu schließenden Nutzungsverträgen z. B. den
Straßen- und Grünflächenämtern (SGA) zur Nutzung zu überlassen. Die Unterhaltungsund
Verkehrssicherungspflichten gehen in solchen Fällen dann auch an die SGA über.
Frage 10:
Sieht der Senat hier die mögliche Nutzung von Synergien durch die integrierte Planung inklusive eines Radund
Wanderwegs „von Anfang an“, um spätere kostenintensive Umbauten zu verhindern?
Antwort zu 10:
Ja, aus diesem Grund soll, wie unter 7. bereits ausgeführt, eine das VDE-Projekt
begleitende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Bezirke
gebildet werden.
Frage 11:
Teilt der Senat die Ansicht des Bezirks Spandau in der Drucksache vom 14.6.2016 (Nr. 1867/XIX), dass die
fehlende Brücke über die Spree (in südlicher Verlängerung des Grützmachergrabens) eines der
Haupthindernisse für eine Realisierung wäre?
Antwort zu 11:
Ein Fehlen der Spree-Brücke würde zwar die Führung des Spree-Radwegs entlang des
nördlichen Ufers zwischen Grützmachergraben und Mündung der Spree in die Havel
unmöglich machen, jedoch nicht das gesamte Radfernwegprojekt in Frage stellen. Sollte
sich die Errichtung einer neuen Spree-Brücke für zu Fuß Gehende und Radfahrende als
nicht umsetzbar erweisen, wofür es derzeit keinerlei Anzeichen gibt, könnte der SpreeRadweg
ab der Wiesendammbrücke südwärts über den Wiesendamm und weiter in
Richtung Westen über den Straßenzug Charlottenburger Chaussee – Ruhlebener Straße
geführt werden. Die Mündung der Spree in die Havel würde dann über den Havel-Radweg
(Klosterstraße – Stabholzgarten – Lindenufer) erreicht werden.
Frage 12:
Unter welchen finanziellen und sonstigen Voraussetzungen wäre aus Sicht des Senats der Bau des Rad- und
Wanderwegs entlang der Spree von Charlottenburg nach Spandau zeitgleich und begleitend zum
Uferausbau im Rahmen des Projekts 17 machbar?
Antwort zu 12:
Der Spree-Radweg liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Planfeststellungsgebiets für
den Spree-Umbau. Insofern stellt der Spree-Radweg planungsrechtlich ein eigenständiges
Projekt dar, so dass dessen zeitgleiche und begleitende Umsetzung mit dem VDE 17 eher
unrealistisch erscheint. Inwieweit sich abschnittsweise Synergien ergeben könnten, wird
im Rahmen der unter 7. und 10. genannten Arbeitsgruppe zu prüfen sein.
Frage 13:
Kann für einen begleitenden Ausbau als Rad- und Wanderweg ggf. eine hälftige Finanzierung durch den
Bund eingefordert werden?
Frage 14:
Welche finanziellen Mittel müssten konkret im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen im Berliner
Abgeordnetenhaus in welchem Titel vorgesehen werden, um einen vollständigen Bau des Rad- und
Wanderwegs entlang der Spree von Charlottenburg nach Spandau zeitgleich zum Projekt 17 sicherzustellen?
Antwort zu 13 und 14:
Wie unter 12. dargestellt, kann aus planungsrechtlichen Gründen nicht von einem den
Spree-Umbau begleitenden Ausbau des Rad- und Wanderweges ausgegangen werden.
Da, wie unter 3. bereits geschildert, mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und
Betriebe vereinbart worden ist, dass die bauliche Umsetzung des Spree-Radwegs in
funktionsfähigen Abschnitten aus touristischen GRW-Fördermitteln erfolgen soll, ist damit
neben dem Land Berlin auch der Bund an der Finanzierung beteiligt. Die Fördermittel
betragen 90% der Gesamtkosten, die Kofinanzierung in Höhe von 10% wird von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitgestellt.
Berlin, den 23.06.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + Bahnhöfe: Bahnhof Ostkreuz Parkhaus für Fahrräder lässt noch Jahre auf sich warten – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/bahnhof-ostkreuz-parkhaus-fuer-fahrraeder-laesst-noch-jahre-auf-sich-warten-27820106

Am Bahnhof Bernau gibt es schon ein #Fahrradparkhaus, am Potsdamer Hauptbahnhof ebenfalls. Am #wichtigsten #Nahverkehrsknoten im Osten Berlins müssen die Radfahrer dagegen noch jahrelang warten, bis sie dort ein solches Gebäude für sie bereitsteht.
Am #Ostkreuz kann erst in zweieinhalb Jahren damit begonnen werden, ein Parkhaus für Fahrräder zu bauen, teilte die Senatsverkehrsverwaltung mit. Der Abgeordnete Sven Heinemann forderte, das Projekt zügig vorzubereiten. „Eine Hängepartie beim Fahrradparkhaus und bei den Vorplätzen ist den Anwohnern und Fahrgästen nicht zuzumuten“, sagte der SPD-Politiker.
Mit 210.000 Reisenden und Besuchern pro Tag ist das Ostkreuz die drittwichtigste Bahnstation in Berlin – nach dem Hauptbahnhof und dem Bahnhof Friedrichstraße. Viele Fahrgäste aus dem benachbarten Friedrichshain, wo Privatautos selten sind, kommen mit dem Fahrrad. Doch legale Stellplätze gibt es kaum, die Räder stehen kreuz und quer.
Vor 2019 wird das nichts
Ein Fahrradparkhaus würde sichere Abstellplätze bieten. Am Ostkreuz gäbe es genug Kundschaft für eine solche Service-Einrichtung, deren Nutzung Geld kosten würde. Und so wurde schon vor Jahren entschieden, das Ostkreuz als Standort für ein Radparkhaus vorzusehen.
Es gibt auch schon eine Idee für den Standort. Nach dem Konzept, das sich mit der Gestaltung der Bereiche rund um den Bahnhof befasst, könnte es auf dem nordwestlichen Vorplatz entstehen – mit Platz für 460 Zweiräder.
„Derzeit befinden wir uns in der Vorplanung“, sagte Dorothee Winden, die Sprecherin der Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne). Bis das Gebäude errichtet werden kann, werde jedoch noch Zeit vergehen. Denn das hänge davon ab, wann die Deutsche Bahn die …

Radverkehr: Traditionelle ADFC-Sternfahrt in Berlin – Radfahrer demonstrieren für bessere Verkehrsbedingungen, aus rbb-online.de

https://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2017/06/sternfahrt-adfc-berlin-strassensperrungen.html

Jedes Jahr demonstrieren Radfahrer bei der großen ADFC-Sternfahrt in Berlin für bessere Bedingungen im Straßenverkehr. In diesem Jahr stand das Berliner Radgesetz im Fokus. Rund 100.000 Radler waren dafür am Sonntag in der Hauptstadt unterwegs.

Mehrere zehntausend Radfahrer haben am Sonntag in Berlin bei strahlendem Sonnenschein für ihre Interessen im Straßenverkehr demonstriert. Sie waren dem Aufruf des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) zu seiner 41. Sternfahrt gefolgt. Der ADFC schätzte die Zahl der Teilnehmer auf etwa 100.000. Zahlreiche Straßen waren deshalb zeitweise für den Autoverkehr gesperrt.

Die Demonstrationsfahrt stand in diesem Jahr unter dem Motto "Fahrradland Deutschland. Jetzt!". Eine der Kernforderungen des ADFC: Das geplante Berliner Radgesetz soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Zudem warben die Radfahrer für mehr Radwege und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.

Bundesweit erstes Radgesetz in Berlin in Arbeit

In Berlin wird seit Jahren über die Verbesserung der Bedingungen für Radfahrer gestritten. Mitte Mai stellte die Initiative Volksentscheid Fahrrad den aktuellen Entwurf zum bundesweit ersten Radgesetz ins Netz. Mit der Veröffentlichung des Entwurfes erhöhten die Initiatoren den Druck auf den Berliner Senat und die Justizverwaltung, die sich derzeit mit dem Gesetz beschäftigt.

Am Wochenende haben die Fahrradaktivisten erneut den Senat wegen des Radgesetzes angegriffen. Hintergrund ist die Ankündigung von Verkehrssenatorin Regine Günther, den geplanten Entwurf für ein Radgesetz nicht mehr in diesem Monat vorzulegen. Das bezeichnete die Initiative Volksentscheid Fahrrad als "Bankrotterklärung". Der ADFC forderte den Senat auf, einen plausiblen Zeitplan für das Gesetzesvorhaben vorzulegen.

Das neue Radgesetz soll das Fahrradfahren in der Hauptstadt sicherer und …

Radverkehr: Start von Nextbike in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie viele #Leihräder stellt „#Nextbike“ aktuell bereit und wo befinden sich die entsprechenden #Leihstationen?
Antwort zu 1:
Ende Mai 2017 stehen 1.500 Leihfahrräder an 125 Stationen in Berlin zur Verfügung. Der
Aufbau des Stationsnetzes schreitet kontinuierlich voran. Praktisch wöchentlich wächst
das Netz der Stationen auf – im Endzustand – 725 geplante Stationen. Im finalen Zustand
werden 5.500 Räder auf der Straße sein. Der kontinuierlich aktualisierte Stationsplan ist
unter https://www.nextbike.de/de/berlin/standorte/ einsehbar.
Frage 2:
Welche geplanten Leihstationen konnten bisher noch nicht in Betrieb genommen werden und welche
Gründe liegen dafür vor?
Antwort zu 2:
Eine Vielzahl weiterer Stationen sind zur Genehmigung der Sondernutzung bei den
Bezirken eingereicht, ein stetiges und schnelles Wachstum ist somit zu erwarten. Die hier
notwendige Prüfung der realen Machbarkeit und konkreten räumlichen Einordnung erfolgt
durch die jeweils zuständigen Bezirksämter.
2
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die Auswahl der bisherigen Leihstationen in Bezug auf die optimale Verknüpfung
von Fahrrad und ÖPNV und die Herstellung so genannter „#Mobilitätsketten“?
Antwort zu 3:
Wegen des laufenden Aufbaus ist eine abschließende Einschätzung derzeit nicht
zielführend.
Die möglichst optimale Verknüpfung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist
Ziel des Landes und des Betreibers. Lokale Gegebenheiten sind aber zu prüfen und
gegebenenfalls bei der konkreten Standortausweisung zu beachten, wodurch es zu
Abweichungen vom (aus Betreibersicht) optimalen Standort kommen kann.
Frage 4:
Inwiefern wird das Leihsystem von „Nextbike“ in den VBB integriert und werden VBB-Kund*innen
Sonderkonditionen für die Nutzung des Angebots bereitgestellt?
Antwort zu 4:
Die Integration in das Angebot des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) ist als
Ziel im geltenden Koalitionsvertrag dargestellt. Derzeit laufen die Prüfungen, wie dieses
Ziel rechtssicher und haushaltskonform umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige
Gewährung von Sonderkonditionen obliegt dem Betreiber.
Frage 5:
Welche weiteren Ausbauschritte sind geplant und wann wird die avisierte Zahl von ca. 5000 Leihrädern
erreicht werden können?
Antwort zu 5:
Vgl. Antwort zu Frage 1.
Die finale Anzahl von 5.500 Rädern wird im nächsten Jahr zur Verfügung stehen.
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass sich das Angebot von „Nextbike“ auf den Innenring der S-Bahn
konzentriert und Außenbezirke bisher keine Berücksichtigung finden?
Frage 7:
Wann werden auch Leihstationen von „Nextbike“ in den #Außenbezirken zur Verfügung stehen?
Antwort zu 6 und 7:
Der räumliche Fokus entspricht den Vorgaben der Ausschreibung, welche dem
Abgeordnetenhaus vorlag.
Die Vorgabe zielte insbesondere darauf ab, die notwendige Dichte an Stationen zu
erreichen, die eine sinnvolle Nutzung für Kundinnen und Kunden ermöglicht. Eine 
3
Ausdehnung über diesen Bereich hinaus ist in Abstimmung möglich, wird bspw. auch
heute schon im Bezirk Lichtenberg realisiert.
Berlin, den 07.06. 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Radeln unter Berlins U-Bahn Erstes Konzept für Radbahn vorgelegt – Quelle: http://www.berliner-kurier.de

http://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/radeln-unter-berlins-u-bahn-erstes-konzept-fuer-radbahn-vorgelegt-26997086

Neun Kilometer unter den Gleisen der #Hochbahn: Die Pläne für Berlins erste #Radbahn entlang der -Bahnlinie 1 werden konkreter. Am Dienstagabend hat das Planerteam der Strecke eine 140-seitige #Machbarkeitsstudie vorgestellt, die ihr ein "#baulich realisierbar" bescheinigt. Bereits im Herbst 2015 hatte die Gruppe, in der sich vor allem Architekten und Stadtplaner engagieren, vorgeschlagen, den Weg unter dem Viadukt zu einem Fahrrad-Highway auszubauen, auf dem man abseits des Autoverkehrs entspannt durch die Innenstadt radeln kann.
Ein Jahr lang hatte sie zuvor an einem Konzept gefeilt, wie das Radfahren auf der stark frequentierten Ost-West-Achse zwischen dem Bahnhof Zoo, Kreuzberg und der Warschauer Brücke in Friedrichshain angenehmer werden könnte.
Zunächst keine Unterstützung vom Senat
Heraus kam die Idee, den bisher vernachlässigten Weg unter dem Hochbahn-Viadukt der U1 und der U2 in eine neun Kilometer lange Fahrradstrecke zu integrieren. „Die Radbahn unter dem Viadukt wäre der erste überdachte Fahrradweg in Deutschland, nach unseren Recherchen sogar weltweit in dieser Länge“, sagte Simon Wöhr vom Radbahn-Team. Am Rand wäre Platz für andere Nutzungen wie Cafés, Treffpunkte, Ruhezonen. 
Doch die Idee bekam damals – genau wie die für einen Radschnellweg auf der Bahntrasse neben der S-Bahn-Linie S1 in Schöneberg und Steglitz – keine Unterstützung im Senat. So seien die Flächen unter der Hochbahn „sehr sensible Bereiche, die nur eingeschränkt oder mit hohen Kosten nutzbar sind“, hieß es damals. Zuständig als Stadtentwicklungssenator war da noch Andreas Geisel (SPD).
Der Bereich würde für Wartungsarbeiten gebraucht, oft sei zwischen den Stützen wenig Platz. Radwege auf Mittelstreifen könnten nur schwer mit dem umgebenden Radverkehrsnetz verbunden werden. Ähnlich schwierig sei es, die „Radbahn“ über den Landwehrkanal zu führen, hieß es.
Fahrradverleih und Zwischenstopp am Strand
Jetzt, wo ein detailliertes Konzept vorliegt, das nicht nur diese Einwände, sondern auch wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt, …

Radverkehr + Regionalverkehr: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Mehr Fahrräder in Regionalzügen – Extra-Wagen auf zwei Linien, aus BZ Berlin

http://www.bz-berlin.de/berlin/mehr-fahrraeder-in-regionalzuegen-extra-wagen-auf-zwei-linien

Mit Sonnenschein und den langen Wochenenden zu Christi Himmelfahrt und Pfingsten beginnt die Hochsaison für #Radtouren. Der Verkehrsverbund reagiert auf die steigende Nachfrage.

Mit Beginn der Sommerreisesaison wird es in den Fahrradabteilen der Bahnbetreiber enger. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) stellt täglich etwa 32 000 Stellplätze für Fahrräder zur Verfügung, wie eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte. „Wir bieten im Regionalverkehr im VBB täglich circa 1600 Fahrten an. Im Schnitt hat ein Zug 20 Fahrradstellplätze.”

Die Zahl der verkauften Fahrscheine zeigt, dass die Fahrradmitnahme beliebter geworden ist. Von Oktober 2015 bis September 2016 erwarben Fahrgäste rund 233 000 #Fahrrad-Einzelfahrausweise für den Tarifbereich ABC, das waren 2,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Von den entsprechenden Monats-Fahrradkarten wurden 46 000 verkauft, ein Plus von 6,9 Prozent.

Der VBB setzt in diesem Jahr das Projekt „#Rad im Regio” fort, das 2016 mit den Ländern Berlin und Brandenburg, der Deutschen Bahn (DB) sowie der Ostdeutschen Eisenbahn (Odeg) begonnen wurde. Auf den DB-Linien #RE3 und #RE5 zur Ostsee fährt seit Ostern bis Ende Oktober bei jedem Zug ein zusätzlicher Doppelstockwagen mit. Im Oberdeck kann man sitzen, das Unterdeck ist fast ausschließlich für Fahrräder, Gepäck und Kinderwagen vorgesehen.

Die Odeg hat in den Zügen auf den Linien #RE2 und #RE4 Klappsitze ausgebaut, um mehr Platz für …

Bus + Radverkehr: Berliner Sonderwege I, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe Anstalt öffentlichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebeten, die dort in eigener Ver-antwortung erstellt wurde. Sie wird nachfolgend wieder-gegeben.
Frage 1: Wie viele Kilometer Busspuren sind seit dem Jahr 1990 insgesamt in Berlin (bitte gegliedert nach Be-zirken) eingerichtet worden? Wie viele Kilometer #Busspuren bestanden zum 31.12.2016?
Antwort zu 1:Die BVG teilen mit:
„Die Einrichtungen der Busspuren erfolgten zwischen 1987 und 2016.“
Bezirk
Länge in Meter
Anteil
1
Mitte
19.460 m
19,00%
2
Friedrichshain-Kreuzberg
2.080 m
2,00%
3
Pankow
5.960 m
5,80%
4
Charlottenburg-Wilmersdorf
16.805 m
16,40%
5
Spandau
4.430 m
4,30%
6
Steglitz-Zehlendorf
8.985 m
8,80%
7
Tempelhof-Schöneberg
27.695 m
27,10%
8
Neukölln
5.060 m
4,90%
9
Treptow-Köpenick
3.525 m
3,40%
10
Marzahn-Hellersdorf
1.335 m
1,30%
11
Lichtenberg
2.720 m
2,70%
12
Reinickendorf
4.225 m
4,10%
Gesamtsumme
102.280 m
100,00%

Frage 2: Wie viele Kilometer #Fahrradwege sind seit dem Jahr 1990 in Berlin (bitte gegliedert nach Bezirken) an Verkehrsstraßen eingerichtet worden? Wie viele Kilo-meter Fahrradwege bestanden zum 31.12.2016?
Antwort zu 2: Dazu liegen keine statistischen Erhe-bungen vor. Bestandsdaten für straßenverkehrs- rechtliche
Anordnungen öffentlicher Straßen wurden beginnend im Jahr 2011 in dem „Verkehrsinformationssystem Straße“ erfasst und werden kontinuierlich fortgeschrieben. Eine „Historie“ von Daten wird nicht geführt. Die letzte zurück liegende Aktualisierung erfolgte am 10.April 2017 und weist in der nachstehenden Tabelle den aktuellen Bestand von Radverkehrsanlagen (Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen) aus.

Bezirk
Radverkehrsanlagen
in Meter
Radverkehrsanlagen in Kilometer
1
Mitte
154.268,10
154,27
2
Friedrichshain-Kreuzberg
88.396,70
88,40
3
Pankow
157.211,60
157,21
4
Charlottenburg-Wilmersdorf
155.747,60
155,75
5
Spandau
161.073,30
161,07
6
Steglitz-Zehlendorf
185.712,40
185,71
7
Tempelhof-Schöneberg
122.946,20
122,95
8
Neukölln
101.174,20
101,17
9
Treptow-Köpenick
199.822,00
199,82
10
Marzahn-Hellersdorf
117.030,10
117,03
11
Lichtenberg
98.281,60
98,28
12
Reinickendorf
136.918,30
136,92
Gesamtsumme
1.680.315,50
1.680,32

Frage 3: Wie viele #Park- und #Stellplätze auf öffentli-chem Straßenland bzw. wie viele Meter zum Parken aus-gewiesener Flächen auf öffentlichem Straßenland gab es im Jahr 1990 in Berlin (bitte gegliedert nach Bezirken)?
Antwort zu 3: Dazu liegen keine statistischen Erhe-bungen vor. Einzelne Park- und Stellplätze werden nicht erfasst.
Frage 4: Wie viele Park- und Stellplätze auf öffentli-chem Straßenland bzw. wie viele Meter zum Parken aus-gewiesener Flächen auf öffentlichem Straßenland gab es zum 31.12.2016 in Berlin (bitte gegliedert nach Bezir-ken)?
Antwort zu 4: Dazu liegen keine statistischen Erhe-bungen vor. Einzelne Park- und Stellplätze werden nicht erfasst.
Frage 5: Wie viele Parkplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen gab es im Jahr 1990 und zum 31.12.2016 in Berlin (bitte gegliedert nach Bezirken)?
Antwort zu 5: Dazu liegen keine statistischen Erhe-bungen vor. Das Land Berlin ist weder Eigentümer noch Betreiber von Parkhäusern und Tiefgaragen, so dass hier keine Erfassung erfolgt.
Berlin, den 15. Mai 2017
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2017)

Radverkehr in Berlin SPD will Späthbrücke wieder öffnen Die Öffnung der alten Späthbrücke zwischen Neukölln und Treptow würde Radfahrern neue Wege öffnen. Die Sache hat aber einen Haken., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/radverkehr-in-berlin-spd-will-spaethbruecke-wieder-oeffnen/19800158.html

Berlin tut sich schwer mit dem Radverkehr. Lange Jahre geschah fast nichts, der Fahrradvolksentscheid hat bewirkt, dass das nun zumindest jeder weiß. In den letzten Monaten entstanden viele hochfliegende Pläne – doch der Neuköllner Bundestagsabgeordneten Fritz Felgentreu hatte eine ganz einfache Idee, Radfahrern und Fußgängern zu helfen. Er fordert eine Brücke – eine aber, die schon da ist.
Seit Eröffnung der Neuen Späthbrücke 2002 ist die historische Späthbrücke über den Teltowkanal mit Stacheldraht und Gittern versperrt. Bislang weigert sich die dem Bund unterstehende Wasser- und Schifffahrtsstraßenverwaltung, die Brücke zu öffnen. Am Sonntag präsentierte der SPD-Politiker mit den Bezirksbürgermeistern von Neukölln und Treptow, Franziska Giffey und Oliver Igel (beide SPD), ihren Plan zur Wiedereröffnung. „So ist die Brücke verschenkt“, ärgert sich Felgentreu.

Die 1992 grundlegend sanierte Brücke untersteht dem Bundesverkehrsministerium. Doch das scheint daran kein Interesse zu haben, wie Felgentreu sagt. Sein Brief an Verkehrsminister Alexander Dobrindt sei nicht beantwortet worden. „Seit eineinhalb Jahren habe ich nichts gehört“, klagt Felgentreu. Wie viel eine Rampe kosten würde, um die historische Späthbrücke an den Mauerradweg anzubinden, konnte Felgentreu nicht sagen.

Das Desinteresse des Bundes ist kein gutes Omen für eine andere, viel wichtigere Brücke. Denn dem Mauerradweg entlang der A113 fehlt eine Anbindung nach Norden. Die erforderliche Brücke über den Britzer Verbindungskanal ist Teil des im Februar vom Senat vorgestellten Radschnellwegenetzes. Ob und wann sie gebaut wird, steht nicht fest. „Da sind Bund, Land und Bezirk beteiligt“, sagt Bürgermeisterin Giffey. Die Radbrücke parallel zur Autobahn wäre ein „unheimlicher Gewinn“.
Beim Bau der A113 entstand nach der Jahrtausendwende zwischen Autobahn und Teltowkanal ein perfekt asphaltierter Betriebsweg – nur die Anbindung in die Stadt wurde vergessen. Erreicht wird der Weg weit abseits von der Chris-Gueffroy-Allee oder am stark befahrenen A113-Anschluss Späthstraße. Am südlichen Ende überquert der Mauerradweg dagegen parallel zur Autobahn den Teltowkanal und führt bis nach …