Radverkehr + Straßenverkehr: Fahrradhauptstadt Berlin Das sind die Eckpunkte für Deutschlands erstes Radgesetz – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/fahrradhauptstadt-berlin-das-sind-die-eckpunkte-fuer-deutschlands-erstes-radgesetz-26671664?dmcid=nl_20170406_26671664

Berlin – Berlin wird das erste Bundesland mit einem eigenen #Fahrradgesetz. In mehreren Sitzungen haben Vertreter der zuständigen Senatsverwaltung, des Volksentscheids Fahrrad, der Koalitionsfraktionen, des #ADFC-Berlin und des #BUND die Grundlagen dafür erarbeitet. Am Donnerstag wurden die Ergebnisse des Dialogprozesses und die Eckpunkte des Gesetzes vorgestellt.
"Immer mehr Menschen nutzen das #Fahrrad für ihre täglichen Wege. Sie fordern zu Recht, dass #Radfahren sicherer und bequemer wird. Der Dialog Radgesetz zeigt: Senat und Koalition gehen neue Wege, um diese Forderung umzusetzen", sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos). – Das sind die Eckpunkte des Radgesetzes
Die Zahl der schwer verletzten und getöteten Verkehrsteilnehmer in Berlin soll auf null gesenkt werden.
Der Umbau von Radverkehrsanlagen an den Hauptstraßen und die Umgestaltung von Knotenpunkten soll nach klaren Kriterien erfolgen. Dabei soll auch die subjektive Perspektive, also die „gefühlte Sicherheit“, einbezogen werden, heißt es in einer Pressemitteilung.
Das Land Berlin soll bis 2025 den Anteil des Radverkehrs an allen Wegen auf mindestens 30 Prozent innerhalb der Umweltzone und im Land Berlin auf mindestens 20 Prozent steigern.
Ein lückenloses Netz an Radverkehrsinfrastruktur soll entstehen, um schnelle, bequeme und sichere Verbindungen für Radfahrende zu ermöglichen. Das Radverkehrsnetz wird ausgehend von der bestehenden Planung für ein Haupt- und Ergänzungsroutennetz weiterentwickelt und qualifiziert.
Das Radverkehrsnetz soll Radwege an allen Hauptstraßen mit Fahrrad- und Nebenstraßen sowie 100 Kilometern Radschnellwegen umfassen. Die Radverkehrsanlagen an Hauptstraßen sollen, wo möglich, als geschützte Radstreifen gebaut werden.
Besonders wichtige Verbindungen werden als Vorrangnetz ausgewiesen, das prioritär ausgebaut werden soll und in dem …

Radverkehr: Verkehrssicherheit bei steigendem Fahrradverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Verkehrssicherheit bei steigendem Fahrradverkehr

 

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkung: Der bundeseinheitliche Bußgeldkata- log der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahr- verbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung) sieht für die in der Ziffer 4 beschriebenen Fehlverhaltensweisen je nach Qualität des Verstoßes teils mehrere Tatbestände vor, die im Rahmen der Auswertung entsprechend berücksichtigt wurden.

 

Wie viele Straftaten, die durch Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrrad begangen worden sein sollen, sind in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils angezeigt worden?

 

a)InvielendieserFälleisteinErmittlungsverfah-ren

b)einTatverdächtigerermitteltGründederdafür?WelcheMaßnahmenalsumdieindiesemBereich-StraftatendurchVerkehrsteilneh-einemMotorrad-zu

 

Zu 1. und 1. a): In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind weder die Daten zu Tatmitteln, wie z. B. Fahrräder, noch Tatverdächtige als Verkehrsteilnehmende auswert- bar. Deshalb stehen valide Daten zur Beantwortung dieser Frage nicht zur Verfügung.

 

Zu 1. b): Eine Kennzeichnung von Fahrrädern, wie sie indirekt aus dem letzten Satz der Frage hervorgeht, kommt aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht in Betracht und wird nicht als geeignete Maßnahme eingeschätzt, um die Aufklärungsquote bei Straftaten, die durch Verkehrsteil- nehmende mit einem Fahrrad begangen worden sein sol- len, zu erhöhen.

Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Fahr- räder wird bei Abwägung aller Argumente von Bund und Ländern als nicht vertretbar eingeschätzt.

 

Der notwendige Verwaltungsaufwand und auch die Belastung der Fahrradhaltenden bzw. -führenden stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen.

 

 

In wie viele Verkehrsunfälle mit Fußgängern wa- ren in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils Fahrradfahrer involviert?

 

 

 

Zu 2.:

Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Unfälle

468

444

426

473

469

420

2.700

 

 

Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Fahrradfahrer sind in den Jahren 2011 bis 2016 in Berlin – bitte geschlüsselt nach Bezirken – eingeleitet worden?

 

 

 

 

 

 

 

Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.

Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

 

 

Zu 3.:

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Charlottenburg- Wilmersdorf

2.547

2.940

3.295

3.653

2.992

1.760

17.187

Friedrichshain- Kreuzberg

3.053

3.699

3.785

4.234

3.559

3.412

21.742

Lichtenberg

911

1.553

1.459

2.407

1.449

777

8.556

Marzahn-Hellersdorf

163

778

725

796

812

496

3.770

Mitte

6.294

5.896

5.903

8.749

10.253

8.544

45.639

Neukölln

1.065

1.835

2.149

1.919

1.573

1.170

9.711

Pankow

3.254

4.150

3.243

3.385

3.379

1.967

19.378

Reinickendorf

478

877

756

705

421

509

3.746

Spandau

563

1.477

1.365

1.216

1.170

1.311

7.102

Steglitz-Zehlendorf

1.542

1.982

2.160

1.697

1.807

1.155

10.343

Tempelhof-Schöneberg

1.447

2.068

2.170

2.403

2.152

1.257

11.497

Treptow-Köpenick

296

2.259

2.064

1.730

1.378

748

8.475

unbekannt

200

132

120

129

196

89

866

Gesamt

21.813

29.646

29.194

33.023

31.141

23.195

168.012

 

 

 

Wie viele Verfahren entfielen jeweils auf die fol- genden Ordnungswidrigkeiten?

 

Nichtbenutzung  des  vorhandenen,  beschilderten Radwegs

 

b)beschilderten Radweges Richtung

 

c)Einbahnstraßeinvorgeschrie-benerFahrtrichtung

 

d)freigegebenenFußgängerzoneoder

 

e)eineroderGehwegsmitalsSchrittgeschwindig-

 

f)AufGeh-Radweg

 

g)einesodersperrtenBereichs

 

h)TrotzSchutzstreifenmarkierungderrechtenSeite

 

i)beimdirektenoderindirektenLinksabbiegen

 

j)unddabeianderebehindert

 

Freihändig fahren

 

l)BeförderungeinesKindeseinemFahrradohneSicherheitsvorrichtungen

 

m)Beförderung 7JahrealtenPersonnemeinsitzigenoderAnhänger

 

n)Rückstrahler)oderbetriebsbereit

 

o)trotzoderSichtbenutztoder

 

p)oderKlingelentsprechendenVor-vorhandenoderbetriebsbereit

 

q) dadurch wesentlichbeeinträchtigt

 

r)Haltgebotoderandere Polizei-beamtenbeachtet

 

s)BenutzungeinesMobiltelefons(ohneFreisprech-

 

t)MissachtungdesRotlichtsder

 

u)DiebereitslängeralsSekunderot

 

v)trotzHalb-Schrankeüberquert

 

w)Fußgängern(Zebrastreifen)dasÜberquerenermöglicht

 

x)Inzugelassenem

 

y)FahrzeugobwohldasGehördurcheinrät

 

 

 

Zu 4.: a) Nichtbenutzung des vorhandenen, beschil- derten Radwegs

 

Anmerkung: Im Zuge der Aktualisierung straßenver- kehrsrechtlicher Vorschriften zum 1. Mai 2014  wurde zum  Teil  auch  die  Formatierung  der  Tatbestände  des

 

Tatbestandskataloges für Verkehrsordnungswidrigkeiten angepasst, so dass für den Zeitraum 2011 – 2016 system- bedingt zwei Recherchen notwendig waren. Dies begrün- det die zweifache Darstellung der jeweiligen Tatbestände.

 

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und behinderten dadurch Ande- re. (bis 01.05.2014)

 

 

7

 

 

7

 

 

11

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

26

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und gefährdeten dadurch Ande- re. (bis 01.05.2014)

 

 

1

 

 

4

 

 

2

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

7

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. (bis 01.05.2014)

 

337

 

416

 

400

 

125

 

0

 

0

 

1.278

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. (bis 01.05.2014)

 

 

14

 

 

14

 

 

16

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

45

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und behinderten dadurch Ande- re. (ab 01.05.2014)

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

18

 

 

39

 

 

20

 

 

77

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und gefährdeten dadurch Ande- re. (ab 01.05.2014)

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

2

 

 

3

 

 

1

 

 

6

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. (ab 01.05.2014)

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

17

 

 

28

 

 

27

 

 

72

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg, obwohl dieser für die jewei- lige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. (ab 01.05.2014)

 

0

 

0

 

0

 

277

 

579

 

391

 

1.247

Gesamt

359

441

429

441

649

439

2.758

 

 

Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zu- gelassener Richtung

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung und behinderten dadurch Andere.

 

6

 

26

 

12

 

6

 

0

 

0

 

50

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung und gefährdeten dadurch Andere.

 

1

 

7

 

6

 

3

 

0

 

0

 

17

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war und behinderten dadurch Andere.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

10

 

 

8

 

 

19

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war und gefährdeten dadurch Andere.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

2

 

 

2

 

 

4

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

21

 

 

930

 

 

517

 

 

1.468

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zuläs- siger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

7

 

 

84

 

 

73

 

 

164

Sie  befuhren  den  Radweg  in  nicht zulässiger Richtung.

733

2.498

2.345

829

0

0

6.405

Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es kam zum Unfall.

 

290

 

256

 

233

 

48

 

0

 

0

 

827

Gesamt

1.030

2.787

2.596

915

1.026

600

8.954

 

 

Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschrie- bener Fahrtrichtung

 

 

2011

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

Gesamt

Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und behinderten dadurch Andere.

 

0

 

1

 

7

 

2

 

0

 

2

 

12

Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und gefährdeten dadurch Andere.

 

0

 

1

 

2

 

0

 

0

 

0

 

3

Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.

 

348

 

113

 

69

 

77

 

54

 

33

 

694

Sie befuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall.

 

3

 

2

 

7

 

9

 

10

 

7

 

38

Gesamt

351

117

85

88

64

42

747

 

 

Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten dadurch Andere.

 

255

 

367

 

161

 

197

 

193

 

103

 

1.276

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten dadurch Andere.

 

153

 

187

 

214

 

152

 

101

 

74

 

881

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.

3.376

7.575

7.231

7.838

7.245

4.432

37.697

Gesamt

3.784

8.129

7.606

8.187

7.539

4.609

39.854

 

 

Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit

 

 

 

2011

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

Gesamt

Sie fuhren auf einem Gehweg/in einer Fußgängerzone mit zugelasse- nem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit.

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

1

 

1

 

 

Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst

 

 

2011

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

Gesamt

Sie passten auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg/getrennten Rad- und Gehweg mit zugelassenem Fahr- zeugverkehr ihre Geschwindigkeit nicht dem Fußgänger- bzw. dem Radverkehr an.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder ge- sperrten Bereichs

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war und behinderten dadurch Andere.

 

 

0

 

 

2

 

 

7

 

 

2

 

 

2

 

 

1

 

 

14

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war, und gefährdeten dadurch Andere.

 

 

2

 

 

0

 

 

1

 

 

2

 

 

1

 

 

0

 

 

6

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war.

 

174

 

104

 

299

 

251

 

187

 

172

 

1.187

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer       den      Fußgängerbereich,

1

0

0

2

0

1

4

 

 

obwohl dieser für sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war. Es kam zum Unfall.

 

 

 

 

 

 

 

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war und behinder- ten dadurch Andere.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

9

 

 

10

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war und gefährde- ten dadurch Andere.

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

2

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war.

 

46

 

33

 

49

 

14

 

18

 

5

 

165

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war. Es kam zum Unfall.

 

 

3

 

 

2

 

 

0

 

 

2

 

 

1

 

 

0

 

 

8

Gesamt

227

141

356

273

210

189

1.396

 

 

Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten und behin- derten dadurch Andere.

 

 

2

 

 

0

 

 

0

 

 

2

 

 

4

 

 

0

 

 

8

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten und gefähr- deten dadurch Andere.

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

0

 

 

2

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten.

 

16

 

14

 

12

 

17

 

21

 

12

 

92

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem sie den markierten Schutz- streifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall.

 

 

3

 

 

6

 

 

6

 

 

8

 

 

8

 

 

13

 

 

44

Gesamt

22

20

18

27

34

25

146

 

 

Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie  benutzten  beim  Linksabbiegen die Sperrfläche.

2

1

0

2

0

0

5

Sie  benutzten  beim  Linksabbiegen die Sperrfläche. Es kam zum Unfall.

0

0

0

1

0

0

1

Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung.

 

0

 

0

 

2

 

0

 

0

 

0

 

2

Sie fuhren beim Linksabbiegen ver- botswidrig über die Fahrstreifenbe- grenzung.

 

0

 

0

 

1

 

2

 

1

 

21

 

25

Sie fuhren beim Linksabbiegen ver- botswidrig über die Fahrstreifenbe- grenzung. Es kam zum Unfall.

 

1

 

0

 

0

 

0

 

0

 

1

 

2

Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechts- fahrgebot. Es kam zum Unfall.

 

1

 

2

 

3

 

2

 

0

 

3

 

11

Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechts- fahrgebot. Es kam zum Unfall.

 

1

 

2

 

0

 

1

 

1

 

2

 

7

Gesamt

5

5

6

8

2

27

53

 

 

Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert

 

 

 

2011

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

Gesamt

Sie fuhren als Radfahrerin bzw. Radfahrer / Mofafahrerin bzw. Mofafahrer nebeneinander und behinderten dadurch Andere.

 

4

 

1

 

4

 

2

 

1

 

1

 

13

 

 

Freihändig fahren

 

 

2011

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

2016

 

Gesamt

Sie fuhren freihändig.

38

66

52

91

57

56

360

 

 

Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschrie- benen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren.

 

20

 

22

 

15

 

18

 

31

 

14

 

120

 

 

Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf ei- nem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie beförderten auf einem einsitzi- gen Fahrrad eine über 7 Jahre alte Person.

 

19

 

15

 

19

 

22

 

16

 

19

 

110

Sie beförderten hinter einem Fahr- rad in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern einge- richtet ist, eine älter als 7 Jahre alte Person.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

1

Gesamt

19

15

19

23

16

19

111

 

 

Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war.

 

370

 

287

 

291

 

485

 

300

 

248

 

1.981

Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war und gefährdeten dadurch Andere.

 

0

 

0

 

1

 

1

 

1

 

2

 

5

Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. Es kam zum Unfall.

 

11

 

17

 

23

 

23

 

27

 

12

 

113

Gesamt

381

304

315

509

328

262

2.099

 

 

Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren.

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren. Es kam zum Unfall.

 

1

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

1

Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen ver- deckt/verschmutzt waren. Sie ge- fährdeten dadurch Andere.

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver- hältnisse erforderten und gefährdeten dadurch Andere.

 

 

2

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

2

Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver- hältnisse erforderten.

 

46

 

61

 

51

 

40

 

38

 

42

 

278

Sie unterließen es, die vorgeschrie- benen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen,  obwohl  es  die  Sichtver-

 

17

 

13

 

7

 

21

 

10

 

11

 

79

 

 

hältnisse  erforderten.  Es  kam  zum Unfall.

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

66

74

58

61

48

53

360

 

 

Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vor- schriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie führten ein Fahrrad unter Ver- stoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen.

 

267

 

212

 

147

 

388

 

213

 

168

 

1.395

Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen.

 

97

 

49

 

49

 

212

 

167

 

85

 

659

Gesamt

364

261

196

600

380

253

2.054

 

 

Fahrzeug  nicht  vorschriftsmäßig,  dadurch  Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie führten das nicht vorschrifts- mäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.

 

61

 

53

 

51

 

83

 

69

 

79

 

396

Sie führten das nicht vorschrifts- mäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall.

 

 

3

 

 

0

 

 

0

 

 

3

 

 

1

 

 

2

 

 

9

Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt.

 

 

3

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

4

Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute Fahrzeug in Betrieb ge- nommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträch- tigt.

 

 

2

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

3

Gesamt

69

54

51

86

70

82

412

 

 

Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie beachteten als Führerin bzw. Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibe- amten.

 

 

33

 

 

37

 

 

35

 

 

40

 

 

27

 

 

42

 

 

214

Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten anlässlich einer Ver- kehrskontrolle oder Verkehrserhe- bung.

 

 

14

 

 

14

 

 

29

 

 

31

 

 

29

 

 

22

 

 

139

Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten.

 

12

 

16

 

11

 

8

 

9

 

7

 

63

 

 

Sie befolgten nicht das Haltgebot der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten. Es kam zum Unfall.

 

0

 

1

 

1

 

0

 

0

 

0

 

2

Sie befolgten nicht das Zeichen der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibe- amten.

 

6

 

2

 

4

 

1

 

5

 

3

 

21

Sie befolgten nicht die Anweisung der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten zur Durchführung einer Verkehrskontrolle oder Verkehrs- erhebung.

 

 

10

 

 

7

 

 

7

 

 

8

 

 

7

 

 

8

 

 

47

Sie befolgten nicht die verkehrsre- gelnde Weisung der Polizeibeamtin bzw. des Polizeibeamten.

 

2

 

5

 

1

 

4

 

3

 

6

 

21

Sie befolgten nicht die Weisung der Polizeibeamtin bzw. des Poli- zeibeamten.

 

43

 

36

 

34

 

42

 

36

 

32

 

223

Gesamt

120

118

122

134

116

120

730

 

 

Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprech- einrichtung)

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie benutzten als Radfahrerin bzw. Radfahrer verbotswidrig ein Mobil- telefon, indem sie hierfür das Mo- biltelefon aufnahmen oder hielten.

 

1.063

 

1.371

 

1.365

 

1.914

 

1.891

 

1.705

 

9.309

 

 

Missachtung des Rotlichts an der Ampel

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das auch für sie geltende Rotlicht der Lichtzeichen- anlage für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger.

 

 

457

 

 

609

 

 

561

 

 

768

 

 

689

 

 

453

 

 

3.537

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährde- ten dadurch Andere.

 

40

 

28

 

25

 

46

 

42

 

28

 

209

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

 

5.706

 

7.896

 

8.332

 

10.384

 

10.207

 

8.332

 

50.857

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall.

 

206

 

182

 

211

 

188

 

213

 

180

 

1.180

Gesamt

6.409

8.715

9.129

11.386

11.151

8.993

55.783

 

 

Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährde- ten Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

 

 

44

 

 

50

 

 

52

 

 

62

 

 

45

 

 

39

 

 

292

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekun- de an.

 

 

4.104

 

 

4.517

 

 

4.541

 

 

5.060

 

 

4.613

 

 

3.144

 

 

25.979

Sie missachteten als Radfahrerin bzw. Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte be- reits länger als 1 Sekunde an.

 

 

9

 

 

6

 

 

12

 

 

12

 

 

15

 

 

10

 

 

64

Gesamt

4.157

4.573

4.605

5.134

4.673

3.193

26.335

 

 

Bahnübergang trotz geschlossener Halb-Schranke überquert

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie überquerten als nichtmotori- sierte Verkehrsteilnehmerin bzw. nichtmotorisierter Verkehrsteil- nehmer den Bahnübergang trotz geschlossener                            Schran- ke/Halbschranke.

 

 

3

 

 

3

 

 

1

 

 

4

 

 

4

 

 

1

 

 

16

 

 

Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte und gefährdeten dadurch Andere.

 

 

 

1

 

 

 

0

 

 

 

0

 

 

 

0

 

 

 

0

 

 

 

1

 

 

 

2

Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte.

 

 

4

 

 

1

 

 

3

 

 

4

 

 

2

 

 

4

 

 

18

Sie ermöglichten einer Bevorrech- tigten bzw. einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr- bahn, obwohl diese bzw. dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be- nutzen wollte. Es kam zum Unfall.

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

1

Gesamt

5

1

3

4

2

6

21

 

 

< >In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie gefährdeten als Radfahrerin bzw. Radfahrer in einem Fußgän- gerbereich, in dem Fahrzeugver- kehr zugelassen war, eine Fußgän- gerin bzw. einen Fußgänger.

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

0

 

 

0

 

 

0

 

 

1

 

 

< >Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Ge- rät beeinträchtigt war

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamt

Sie führten das Fahrzeug, obwohl ihr Gehör durch Geräte beeinträch- tigt war.

 

153

 

92

 

82

 

65

 

66

 

54

 

512

< >Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dem Senat zu einzelnen der vorgenannten Fragen keine Erkenntnisse vorliegen: weshalb erachtet der Senat es bei einer vom Senat gewünschten Zunahme des Radverkehrs nicht für notwendig, Erkenntnisse darüber zu erlangen, ob und in welchem Ausmaß die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Radfahrer gefährdet wird?Zu 5.: Entfällt.

Berlin, den 30. März 2017

 

In Vertretung Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2017)

Straßenverkehr: Gedränge rund um den S-Bahnhof Mahlsdorf – Mangel an P&R-Plätzen quält Pendler und Anwohner aus rbb

https://www.rbb-online.de/wirtschaft/thema/2016/pendleratlas/beitraege/pendler-mahlsdorf-strausberg-park-ride-parkplaetze.html

Wegen des besseren Wohnungsangebots ziehen jedes Jahr tausende Berliner nach Brandenburg. Doch zur Arbeit müssen sie wieder in die Stadt. Immer mehr #Pendler drängen auf die #Park-&-Ride-Plätze am Stadtrand. Während am S-Bahnhof #Mahlsdorf Enge herrscht, baut #Strausberg bereits aus. Von Dorett Kirmse
Jeden Morgen das Gleiche für die Studentin Varinia Frank: Auf der Suche nach einem Parkplatz dreht sie mit ihrem Auto Runde um Runde um den S-Bahnhof Berlin-Mahlsdorf. Doch der dortige Park-&-Ride-Parkplatz ist meist schon voll besetzt – die 200 Stellplätze im Ortskern reichen schon lange nicht mehr aus für die steigende Zahl an Pendlern.
Der Bahnhof Mahlsdorf liegt im Tarifbereich B der Berliner S-Bahn. Daher ist er beliebt bei Pendlern, vor allem bei Brandenburgern. Das macht sich auch in den Seitenstraßen um den Bahnhof herum bemerkbar, denn auch die sind zugeparkt.

Bezirk sieht Senat in der Pflicht

"Die Kapazitäten reichen bei Weitem nicht aus", sagt auch Johannes Martin, Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Straßen und Gründflächen (CDU). "Das stellen wir bei sämtlichen P&R-Parkplätzen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf fest." Der Senat aber lasse die Bezirke am Stadtrand allein, kritisiert Martin. "Offensichtlich gibt es keine Finanzierungsquellen, um neue Flächen vorzuhalten, beziehungsweise neue P&R-Kapazitäten zu schaffen."

Kurz: Der Senat will keine neuen Parkplätze schaffen, denn im Verhältnis zu ihrem Nutzen sind sie zu teuer. So müssen die Anwohner rund um den Bahnhof Mahlsdorf weiter damit leben, dass sie kaum einen Parkplatz vor ihren eigenen Häusern und Wohnungen bekommen. "Ich kann meine eigene Auffahrt gerade mit einem PKW nutzen", schildert ein Anwohner die Lage." Wenn ich Besuch bekomme, dann hat der zweite Besucher …

Radverkehr + Bahnverkehr + Regionalverkehr: Die Deutsche Bahn verschläft den Fahrradtrend Beim Thema Radtourismus kommt die Bahn nicht vom Fleck. In zu wenigen Zügen ermöglicht sie die Mitnahme von Fahrrädern – mit fragwürdigen Begründungen., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/mitnahme-in-zuegen-die-deutsche-bahn-verschlaeft-den-fahrradtrend/19551306.html

Die Ökobilanz der Deutschen Bahn (DB) ist gut, aber ihre Fahrgäste sind unzufrieden. Anstatt das Transportangebot kundenfreundlich auszuweiten, schränkt sie es ein: InterRegio abgeschafft, Nachtzüge eingestellt, #Fahrradmitnahme nur in homöopathischen Dosen.

Dass der #Radtourismus seit mehr als zwei Jahrzehnten boomt, lässt die DB kalt. Angesichts seiner jährlichen Zuwachsrate von 20 Prozent könnte sie neue Kunden gewinnen und alte an sich binden. Der Radtourismus generiert derzeit jedes Jahr einen Umsatz von 44 Milliarden Euro, der vor allem kleinen und mittleren Unternehmen sowie der lokalen Wirtschaft zugutekommt. Nach einer Schweizer Studie geben Radtouristen täglich mehr als dreimal so viel aus wie Autotouristen. Denn wer sich den ganzen Tag mit eigener Kraft fortbewegt, ist stolz und gönnt sich gerne gutes Essen und eine komfortable Übernachtung.
Viele wollen per Zug reisen, weil es ökologischer ist

Die Radurlauber ermöglichen auch eine Verlängerung der Tourismus-Saison. Die Badesaison dauert an der Ostsee nur wenige Monate, zu radeln ist auch im Frühjahr und Herbst ein Vergnügen. Und in Skandinavien, der Schweiz oder in Österreich werden die winterlichen Langlauf-Loipen im Sommer als Radwege genutzt, wodurch die touristische Infrastruktur fast das ganze Jahr nutzbar ist.

Aber wie werden die gewünschten Urlaubsziele erreicht? Viele wollen per Zug reisen, weil es ökologischer, bequemer und familienfreundlicher ist. Doch das Fahrrad kann nur in wenigen deutschen Fernzügen mitgenommen werden: Im InterCity (#IC), im EuroCity (#EC) und neuerdings auch im #ICE 4.
Dabei hatte es einst verheißungsvoll begonnen: In den ICE-T-Zügen wurde ab 1999 die Fahrradmitnahme zwischen Stuttgart und Zürich für wenige Jahre getestet. Doch ohne – wie zugesagt – die Erfahrungen zu evaluieren, beendete die DB …

Der Autor Michael Cramer ist seit 2004 Abgeordneter der Grünen im Europäischen Parlament.

Straßenverkehr + Regionalverkehr + Radverkehr: Stand der Planungen für Tangentiale Verbindung Ost und Nahverkehrstangente, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie ist der aktuelle Verfahrensstand zum Vorhaben #Tangentiale Verbindung Ost (#TVO)? Antwort zu 1: Aktuell erfolgt die Diskussion der verbliebenen Varianten im Rahmen der 2. Stufe des Formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahrens (FARVerfahren) mit allen Planungsbeteiligten.

Frage 2: Liegt die bisherige Planung für die TVO im vorgesehenen Zeitplan oder gab bzw. gibt es Verzögerungen? Antwort zu 2: Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Trassenwahl kommt der sorgfältigen Dokumentation der Variantenfindung und der gründlichen Aufbereitung aller Daten sowie der Verwendung objektiver und nachvollziehbarer Kriterien eine große Bedeutung zu. Im Planfeststellungsverfahren sind diese Punkte regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzungen, da die Variantenauswahl einschließlich deren Umweltverträglichkeit durch das Fehlen eines vorgelagerten förmlichen Verfahrens (Linienbestimmung) zentraler Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens wird. Die Vielzahl der zu berücksichtigenden Randbedingungen, die Komplexität der Abstimmungen und die erforderliche Planungstiefe haben dazu geführt, dass der ursprüngliche Zeitplan für das FAR -Verfahren bereits um 6 Monate überschritten wurde. Die Berücksichtigung der Verkehrsprognose 2030 und zusätzliche Untersuchungen und Überarbeitungen bzgl. einer begleitenden Radschnellwegverbindung lassen den Abschluss des FAR-Verfahrens für Ende 2017 erwarten.

Frage 3: Wann ist mit der Festlegung der Vorzugvariante zu rechnen? Antwort zu 3: In Abhängigkeit von den Ergebnissen der zweiten Stufe des FAR -Verfahrens und ggf. daraus resultierenden Änderungen, der Berücksichtigung der #Verkehrsprognose 2030 und der hinzugetretenen Aufgabenstellung, einen begleitenden #Radschnellweg zu integrieren, kann die Entscheidung für eine Vorzugsvariante frühestens Ende 2017 erfolgen und somit voraussichtlich im ersten Quartal 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Frage 4: Wie ist der aktuelle Zeitplan für das Planfeststellungsverfahren? Antwort zu 4: Die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ist nach derzeitigem Kenntnisstand frühestens im vierten Quartal 2018 möglich.

Frage 5: Mit welcher Untersuchungstiefe wird im Rahmen der Variantenuntersuchung gearbeitet? Antwort zu 5: Für die verbliebenen Varianten der Stufe 2 FAR sind bzw. werden folgende Unterlagen erarbeitet: o Vorentwurfsskizzen im Maßstab 1:5000 / 1:1000 in Lage und Höhe o Immissionsberechnungen nach 39. BImSchV für NO2 und PM10 oder PM2,5. o schalltechnische Berechnungen mit abgestufter Darstellung der Isophongrenzwerte nach DIN 18005 und der 16. BImSchV o Fotodokumentation o Ermittlung betroffener Grundstücke / Anlagen Dritter

Zu berücksichtigen sind die Ergebnisse der vorlaufenden Untersuchungen: o verkehrliche Begründung o Umweltverträglichkeitsstudie und Kartierung o Netzberechnungen (objektkonkrete Verkehrsprognosen) o Sonstige Unterlagen fachlich Beteiligter Dritter

Frage 6: Welche Abwägungsprobleme sind aus den vorliegenden Untersuchungen absehbar? Antwort zu 6: Im Rahmen der Abwägung sind diverse Kriterien zu berücksichtigen. Dazu gehören vor allem die Verkehrswirksamkeit (z.B. Entlastungswirkung), umweltfachliche Kriterien (z.B. Umweltverträglichkeit, Eingriffe, Luft, Lärm, Boden Wasser) aber auch die technische Machbarkeit, städtebauliche Aspekte und die Kosten.

Frage 7: Wie sehen die Planungen für den parallelen Radschnellweg aus? Antwort zu 7: Die Planungen zur Berücksichtigung einer Radschnellwegverbindung haben aktuell begonnen. Grundsätzlich soll der Radschnellweg Trassenbegleitend, baulich getrennt von den Gehwegbereichen und in einer Breite von mindestens 4 m im Zweirichtungsverkehr geführt werden. Die Möglichkeiten niveaufreier Querungen sind zu untersuchen. Anbindungen in die Siedlungsgebiete sind erforderlich.

Frage 8: Wie ist der Verfahrensstand zur SchienenTVO (#Nahverkehrstangente)?

Frage 9: Welche Planungsschritte für das Vorhaben Nahverkehrstangente sind in den kommenden Jahren geplant? Antwort zu 8 und 9: Derzeit werden die vorlaufenden Verfahrensschritte (Machbarkeitsstudie, Untersuchung der Trassenwahl mit Wirtschaftlichkeitsnachweis, Zustimmung Abgeordnetenhaus) vorbereitet. Im Anschluss kann die Beauftragung der eigentlichen Planung bei der Deutschen Bahn AG erfolgen. Die Option einer Nahverkehrstangente wurde bzw. wird bei der Planung der Tangentialen Verbindung Ost berücksichtigt.

Berlin, den 14. März 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r s c h n e r ………………………….. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2017)

Radverkehr: Hier könnte Berlin endlich Radschnellwege bekommen – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/karte-hier-koennte-berlin-endlich-radschnellwege-bekommen-25938520?dmcid=nl_20170301_25938520

Über #Radschnellwege wird in Berlin schon länger diskutiert. Sie sollen Anreize schaffen, häufiger das Fahrrad zu benutzen – vor allem auf Wegstrecken, die länger als fünf Kilometer sind. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat deshalb eine Arbeitsgemeinschaft mit einer umfassenden Studie zu #Radschnellverbindungen in der Hauptstadt beauftragt. Im ersten Teil der Studie wurden insgesamt 30 geeignete Trassenkorridore gesucht. Unter anderem der Allgemeine Deutschen Fahrrad-Club (#ADFC) hatte mit einem Ideenwettbewerb Vorschläge dafür geliefert. Sein Favorit: Der knapp 13 Kilometer lange "Panke-Trail" zwischen Buch und Pankow auf der Ostseite der Stettiner Bahn. Diese Route ist nun auch eine von zwölf am besten bewerteten Strecken, die die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Montag ins Netz gestellt hat. In unserer Grafik sind sie blau gekennzeichnet. Bewertet wurden verschiedene Kriterien wie Reisezeit, eine möglichst schnelle Umsetzbarkeit, die Einwohnerdichte im Umfeld der Trasse sowie die Anbindung an S- oder U-Bahnstationen. Das beste Ergebnis erzielte dabei der "Betriebsweg A 113" vom Ernst-Ruska-Ufer in Adlershof bis zum …

Fahrradfahren in der Hauptstadt Gleich zwei neue Leihfahrradanbieter in Berlin, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/fahrradfahren-in-der-hauptstadt-gleich-zwei-neue-leihfahrradanbieter-in-berlin/19436562.html

Nutzer von #Leihrädern haben jetzt die #Auswahl: „#Lidl-Bike“ startet im März mit 3500 Fahrrädern. Konkurrent „#Nextbike“ bietet ab April weitere 2000 an.

Das gibt es auch nicht alle Tage: Ein Unternehmen der öffentlichen Hand verbündet sich mit einem privaten Unternehmen, um einen Kampf mit einem privaten Unternehmen aufzunehmen, das mit Geld aus der öffentlichen Kasse unterstützt wird. So zumindest zeigt sich in diesem Jahr das Berliner Fahrradverleihgeschäft. Es treten an: Erstens die Deutsche Bahn, die mit dem Discounter Lidl kooperiert und das System Lidl-Bike anbietet. Zum zweiten die Leipziger Firma Nextbike, die sich in einer Ausschreibung des Senats durchgesetzt hat und vom Land mit 1,5 Millionen Euro im Jahr unterstützt wird.

Beim Start liegt Lidl-Bike vorne. Los geht es dort am 5. März. Nextbike will Mitte April folgen. Bei Lidl-Bike beginnt die Saison mit einem Fest am Hauptbahnhof. Mehrere hundert Räder können am 5. März gratis getestet werden, kündigte Sylvia Lier, die Vorsitzende der Geschäftsführung DB Rent, am Donnerstag an. Danach werden die 3500 Räder nach und nach innerhalb des S-Bahn-Rings aufgestellt. Feste Stationen wie in der Vergangenheit gibt es nicht – außer an zunächst neun Lidl-Märken.

Für Smartphone-Nutzer ist die Sache einfach. Das Ausleihen und Zurückgeben erfolgt nach einer Anmeldung per App. Sie zeigt auch an, wo Räder zum Ausleihen stehen. Grundsätzlich kann man das Rad nach Ende der Fahrt an jeder Straßenkreuzung im Nutzungsgebiet abstellen. Wer es zu einer der 350 vorgegebenen Rückgabezonen bringt, die die App ebenfalls anzeigt, erhält einen Rabatt in Höhe von 50 Cent für die Fahrt. Das Ausleihen ist auch telefonisch möglich. Und für Touristen ist ein Tagespass geplant.

Es gibt zwei Preissysteme, wobei man sich in beiden Fällen grundsätzlich für ein Jahr anmelden muss: Im Basis-Tarif mit einer Gebühr von drei Euro fürs Jahr kostet die erste halbe Stunde …

Radverkehr: Lidl-Bike startet am 5. März in Berlin 3.500 Lidl-Bike für Berlin • Rückgabe innerhalb des S-Bahn-Ringes an jeder Straßenecke möglich aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/13445456/Start_Lidl_Bike.html?start=0&itemsPerPage=20

3.500 #Lidl-Bike für Berlin • Rückgabe innerhalb des S-Bahn-Ringes an jeder Straßenecke möglich • 353 Rückgabezonen für rabattierte Ausleihe • Eröffnungsveranstaltung am Berliner Hauptbahnhof

#DB Rent startet am Sonntag, 5. März, mit dem Sponsor Lidl Deutschland das stationsungebundene #Fahrradverleihsystem Lidl-Bike für Berlin. An diesem Tag findet eine Eröffnungsveranstaltung für Kunden und Fahrradbegeisterte am Berliner Hauptbahnhof statt. Alle Berlinerinnen und Berliner sind eingeladen, das neue Angebot am Start-Tag kostenlos zu testen. Lidl-Bike ist Teil der Call a Bike-Familie und aktuell das größte Fahrradverleih-system in Deutschland. Zum Einsatz kommen 3.500 fabrikneue Fahrräder.

„Wir freuen uns, dass wir Lidl-Bike schon so früh in der Saison auf die Straße bringen können. Lidl-Bike ist im Vergleich zum DB-Angebot im letzten Jahr mehr als doppelt so groß. Gemeinsam mit Lidl bieten wir einen noch größeren und besonders umweltfreundlichen Teil des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin“, sagt Sylvia Lier, Vorsitzende der Geschäftsführung DB Rent. „Komfortabler ist es außerdem: 3.500 Fahrräder sind im ganzen Innenstadtbereich verfügbar und können an jeder Straßenecke zurückgegeben werden.“

Wolf Tiedemann, Geschäftsleitung Lidl Deutschland, betont: „Mit dem Lidl-Bike bieten wir in Berlin einen einfachen Einstieg in die emissionsarme Mobilität. E-Ladestationen für Pedelecs und Pkw an ausgewählten Lidl-Filialen im Stadtgebiet ergänzen dieses Serviceangebot. Für uns ist das ein weiterer Baustein, nachhaltigster Discounter in Deutschland zu werden.“

Im Basis-Tarif kostet Lidl-Bike einen Euro je 30 Minuten, wenn der Kunde bei der Rückgabe eine der 353 Rückgabezonen nutzt. Im Komfort-Tarif ist die erste halbe Stunde dann sogar kostenlos. Das 88km2-große Nutzungsgebiet deckt den Bereich innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings ab. Die 39 Lidl-Filialen in diesem Gebiet sind maximal 200 Meter von einer Rückgabezone entfernt. 

Alle Kunden von Call a Bike sowie der Fahrradverleihsysteme mit weiteren Kooperationspartnern können auf Lidl-Bike ohne gesonderte Anmeldung zugreifen. Genauso steht auch Kunden von Lidl-Bike das gesamte Call a Bike-Angebot deutschlandweit ohne eine weitere Registrierung zur Verfügung. Beim neuen Angebot übernimmt DB Rent die Rolle des Systembetreibers und betreut die Kunden. Lidl ist Sponsor und Namensgeber des Fahrradverleihsystems.

DB Rent ist seit fast 15 Jahren im Fahrradverleihgeschäft aktiv und derzeit mit rund 13.000 Fahrrädern in 50 Städten der führende Anbieter in Deutschland.

Lidl betreibt rund 3.200 Filialen in Deutschland und gehört mit über 75.000 Mitarbeitern zu den führenden Lebensmittel-Einzelhändlern in Deutschland. In Berlin gibt es rund 140 Lidl-Filialen.

Radverkehr + Straßenverkehr: Mehr CO2 durch massive Umwege und der verfehlten Verkehrspolitik des Berliner Senats, hier: Der Gleimtunnel zukünftig als Fahrradstraße? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Inwieweit treffen Informationen zu, dass der
#Gleimtunnel zukünftig nur als #Fahrradfahrerstraße genutzt
werden soll, welchen Stand der Planung haben diese Plä-
ne und welchen Stand der Abstimmung haben diese Pläne
innerhalb des Berliner Senats?
Antwort zu 1: Im Zusammenhang mit der Schaffung
der notwendigen Voraussetzung für eine zeitnahe Wiedereröffnung
der Fahrbahn im Gleimtunnel wurde die von
Seiten des Bezirkes Pankow bereits langjährig vorgeschlagene
Einrichtung einer Fahrradstraße im Zuge der
Gleimstraße öffentlich diskutiert. Die Gleimstraße ist
bereits Bestandteil einer Fahrradroute. Hinter dem Engagement
des Senats in dieser Angelegenheit steht der verkehrspolitische
Wille, den Fahrradverkehr in Berlin künftig
in stärkerem Maße zu fördern.
Derzeit gibt es noch keine konkreten Planungen zur
Umsetzung einer Fahrradstraße in der Gleimstraße. Die
Umsetzung einer Fahrradstraße bedarf umfangreicher
Voruntersuchungen und Abstimmungen, so dass zunächst
die Ausweitung der vorhandenen Tempo-30-Zone in der
Gleimstraße bis zur Graunstraße in Mitte vorgesehen ist.
Frage 2: Welche rechtlichen Konsequenzen bringt die
Entwidmung des Gleimtunnels als Hauptverkehrsstraße
mit sich und welches Verfahren muss auf welche Weise
durchlaufen werden?
Antwort zu 2: Für eine Herabstufung der Gleimstraße
hinsichtlich der Verbindungsfunktionsstufe (derzeit Stufe
IV, Ergänzungsstraße) ist keine Entwidmung im Sinne
des Berliner Straßengesetzes oder die Durchführung eines
anderen rechtlichen Verfahrens erforderlich. Bei Vorliegen
einer ausreichenden Begründung kann die Gleimstra-
ße im Rahmen der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans
Verkehr (StEP Verkehr) aus dem übergeordneten
Straßennetz herausgenommen werden.
Frage 3: Aus welchen Gründen ist der Bau des Kreisverkehrs
am Gleimtunnel vorgenommen worden, welche
Kosten hat der Umbau verursacht und inwieweit ist es
dadurch zu einer Verzögerung der Freigabe des Gleimtunnels
gekommen?
Antwort zu 3: Die Baumaßnahmen des sog. Minikreisels
in der Gleimstraße stehen im Zusammenhang mit der
Erschließung des neuen Wohnquartiers am Mauerpark.
Bei dieser Verkehrslösung können bessere Sichtverhältnisse
an der Tunnelausfahrt gewährleistet werden und sie
trägt zur Verkehrsberuhigung im Wohngebiet bei.
Die Kosten für die Baumaßnahmen in der Gleimstraße
betragen 375 T€. Die Baumaßnahmen wurden im Dezember
2016 fertiggestellt. Verzögerungen gab es wegen der
Schäden infolge eines Unwetters im Sommer 2016. So
musste u.a. erst die Standfestigkeit des Gleimtunnels und
der Fahrbahn geprüft werden.
Frage 4: Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass es bereits
in den vergangenen Monaten zu einer erheblichen
zusätzlichen #Verkehrsbelastung bei der Anfahrung und
Belieferung der #Max-Schmeling-Halle gekommen ist und
dabei es zu erheblichen Umwegen, Belastungen von
Wohngebieten und einem vermehrten Ausstoß von Co2
gekommen ist?
Frage 5: Welche Auffassung hat der Betreiber der
Max-Schmeling-Halle bezüglich dieser Pläne und inwieweit
wurde diese Stellungnahme eingeholt bzw. bei den
Plänen berücksichtigt?
Antwort zu 4 und 5: Dem Senat liegt ein Schreiben
der Velomax Berlin Hallenbetriebs GmbH vom 6. Januar
2017 vor. Daraus ist dem Senat der Umstand bekannt,
dass es zu einer erheblichen zusätzlichen Verkehrsbelastung
bei der Anfahrung und Belieferung der MaxSchmeling-Halle
infolge von Umwegen gekommen sein
soll. Zu den erheblichen Belastungen von Wohngebieten 
und vermehrtem Ausstoß von CO2 liegen dem Senat
keine Informationen vor.
Die in dem genannten Schreiben dargelegten Bedenken
und Anregungen zur möglichen Einrichtung einer
Fahrradstraße in der Gleimstraße werden derzeit hausintern
geprüft und fließen in den Abwägungsprozess vor
Anordnung einer Fahrradstraße mit ein.
Frage 6: Mit welchem Verkehrskonzept begegnet der
Berliner Senat der ggf. der zukünftigen und notwendigen
Anfahrung bzw. Belieferung der Max-Schmeling-Halle?
Frage 7: Inwieweit gibt es andere Multifunktionsarenen
in der Bundesrepublik, die ebenfalls ausschließlich
über eine Fahrradstraße zu Belieferungs- und Besuchszwecken
angebunden sind?
Antwort zu 6 und 7: Die Erstellung von genehmigungsfähigen
Erschließungskonzepten obliegt den (privaten
und öffentlichen) Investoren solcher Veranstaltungsorte
im Zusammenhang mit der Baugenehmigung. Aufgrund
der stadträumlichen Besonderheiten, der individuellen
Bespielung der Veranstaltungsorte sowie weiterer
verkehrlicher Rahmenbedingungen handelt es sich dabei
in der Regel um nicht übertragbare sehr individuelle Erschließungskonzepte.

Mit der Freigabe des Gleimtunnels für den KfzVerkehr
wird verkehrlich der Zustand vor der Sperrung
infolge des Unwetters wieder hergestellt.
Soweit sich künftig Änderungen zum genehmigten Erschließungskonzept
ergeben, können die Straßenverkehrsbehörden
Regelungen treffen, z.B. um Anwohnerinnen
und Anwohner vor unerwünschten veranstaltungsbezogenen
Verkehren zu schützen. Dabei können auch verkehrsrechtliche
Regelungen wie die Einrichtung einer
Fahrradstraße eine Rolle spielen.
Frage 8: Was beinhaltet das Bauvorhaben „Stauraumkanal
unter der Schwedter Straße (BWB)“ und inwieweit
teilt der Berliner Senat die Einschätzung, dass damit die
Besucher des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion und der
Max-Schmeling-Halle durch die geplante Umlenkung des
Verkehrs während der zweijährigen Baumaßnahme in der
Eberswalder Straße und in der Gleimstraße bereits massiv
beeinträchtigt werden?
Antwort zu 8: Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) –
als Maßnahmenträger – haben hierzu wie folgt Stellung
genommen: „Im Rahmen des zwischen dem Senat und
den Berliner Wasserbetrieben abgestimmten Gewässergü-
teprogramms entsteht im Mauerpark unter der Schwedter
Straße ein Stauraumkanal, der ca. 7.000 m³ verdünntes
Mischwasser nach Starkregenereignissen zwischenspeichert.
Dieses wird nach Regenende in das Kanalsystem
zurückgepumpt und dann dem Klärwerk zugeleitet.
Im Einzelnen werden im Bereich der Eberswalder
Straße und der Gleimstraße jeweils Baugruben für die
erforderlichen Trennbauwerke und am Mauerparkeingang
bzw. -ausgang wird in der Schwedter Straße die Start- und
Zielbaugrube für den Rohrvortrieb hergestellt. Der Einbau
des ca. 650 m langen Stauraumkanals mit einem Durchmesser
von bis zu 3,8 m erfolgt mit der umweltfreundlichen
Verfahrensweise des unterirdischen Rohrvortriebes.
Diese Verfahrensweise hat gegenüber der offenen Bauweise
den Vorteil, dass Bodentransporte eingespart werden
können. Nach dem Rohrvortrieb werden ca. alle 60 m
auf dem Stauraumkanal noch Einstieg- und Kontrollschächte
eingebaut.
Die notwendigen Verkehrseinschränkungen in der
Eberswalder Straße und Gleimstraße wurden im Einzelnen
mit den Anwohnern, den zuständigen Senatsdienststellen
(VLB) und auch mit den Betreibern der MaxSchmeling
Halle erörtert. Die Eberswalder Straße bleibt
für den Straßenverkehr und für die Straßenbahn in beiden
Richtungen befahrbar, allerdings für den Straßenverkehr
auf eine Spur eingeengt. Die Gleimstraße ist bis zur Ecke
Schwedter Straße weiterhin befahrbar. Der Gleimtunnel
wird zur Einbahnstraße (Durchfahrt von Prenzlauer Berg
Richtung Wedding).
Durch die gemeinsame Zusammenarbeit aller Beteiligten
sind wir der Auffassung, eine optimale Lösung für die
Verkehrsführung gefunden zu haben, damit die Besucherströme
ohne massive Beeinträchtigungen die Veranstaltungsstätten
besuchen können.“
Berlin, den 03. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2017)

Regionalverkehr + Radverkehr: VBB-Pilotprojekt „Rad im Regio“ geht weiter Mehr Orientierung, mehr Platz, mehr Verständnis: Lob von Fahrgästen mit und ohne Fahrrad, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/vbb-pilotprojekt-rad-im-regio-geht-weiter/1185007.html

Das gemeinsame #Pilotprojekt#Rad im Regio“ des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB), der Länder Berlin und Brandenburg, der #DB Regio Nordost, der Ostdeutschen Eisenbahn (#ODEG) sowie der #DB Station & Service ist auf ein durchweg positives Echo gestoßen. Die Auswertung der Pilotphase zeigt, dass Fahrgäste und Kundenbetreuer auf den Pilotlinien deutlich zufriedener geworden sind. Die umgesetzten Maßnahmen, die die Fahrradmitnahme in Regionalzügen verbessern sollten, werden deshalb weitergeführt. Der VBB prüft nun, ob die Maßnahmen auf weitere Linien übertragen werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt unverändert in der Kommunikation von #Leihräderangeboten vor Ort. Weitere Informationen zur #Fahrradmitnahme im VBB sowie Film- und Bild-material zum Pilotprojekt „Rad im Regio“ unter VBB.de/RadimRegio.

Im Mai 2016 startete der VBB das Pilotprojekt „Rad im Regio“. Umgesetzt wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Fahrradmitnahme. Als Pilotlinien wurden die Regionalexpress-Linien RE2, RE3, RE4 und RE5 ausgewählt. Begleitet wurde „Rad im Regio“ durch repräsentative Fahrgastbefragungen vor und -während des Projektes, durch begleitete Praxistests, durch Befragungen von Verbandsvertretern, Mitarbeiter/innen der Projektpartner und verschiedener Fahrgastgruppen.

Mehr Verständnis füreinander durch klare Markierungen

Das Pilotprojekt wurde in der sechsmonatigen Testphase durchweg von allen Seiten positiv wahrgenommen. Es zeigte sich, dass die Zufriedenheit mit der Radmitnahme auf den Pilotlinien höher als auf den anderen Regionallinien war. Mit der klaren Kennzeichnung der Abteile zur Radmitnahme wuchs das Verständnis zwischen Fahrgästen mit Fahrrad und solchen ohne. Durch die hochgestellt verschlossenen bzw. ausgebauten Klappsitze ist mehr Platz für Fahrräder vorhanden und die deutliche Bodenmarkierung in den Fahrradbereichen sorgt für eine bessere Orientierung aller Reisenden. Auch der Ein- und Ausstieg in den Zug wurde im Pilotprojekt als besser bewertet.

Rad im Regio geht weiter – Ausweitung wird geprüft

Wegen der positiven Rückmeldungen hat der VBB gemeinsam mit den Ländern Berlin und Brandenburg und den beteiligten Verkehrsunternehmen DB Regio Nordost und die ODEG die Fortführung von „Rad im Regio“ auf den Pilotlinien beschlossen. Es wird nun geprüft, ob das Projekt auch auf weiteren Bahnlinien im Verbundgebiet ausgedehnt werden kann. Ein Wunsch, der auch von den Fahrgästen, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e. V. (ADFC) und dem Fahrgastverband IGEB unterstützt wird.

Susanne Henckel, VBB-Geschäftsführerin: „Das Pilotprojekt wurde von unseren Fahrgästen umfassend in einem Vorher-Nachher-Vergleich evaluiert und für gut befunden. Wir freuen uns, dass wir hier den Nerv unserer Kunden getroffen haben und die Konflikte zwischen Fahrgästen mit und ohne Fahrrad reduzieren konnten. Fahrrad fahren allgemein und die Fahrradmitnahme in der Bahn wird künftig noch beliebter werden. Daher müssen wir neue Wege ausprobieren, um den unterschiedlichen Interessen aller Fahrgäste so gut es geht gerecht zu werden.“

Jörg Pöhle, Leiter Querschnittsaufgaben, DB Regio Nordost: „Unsere Kundenbetreuer bestätigten, dass die auffällig gekennzeichneten Fahrradbereiche nun gezielter angesteuert bzw. vermieden werden. Unser Plan, den Fahrgästen beim Einstieg bessere Orientierung zu bieten, ist aufgegangen. Zugleich konnten wir mit diesem Pilotprojekt auch aus technischer Sicht viele wertvolle Erkenntnisse gewinnen. Zum Beispiel in welchem Maß die Fußbodenmarkierung im täglichen Betrieb beansprucht wird.“

Arnulf Schuchmann, ODEG Geschäftsführer: „Der Ausbau von insgesamt neun Klappsitzen je Steuerwagen in unseren KISS-Doppelstockzügen, um mehr Platz für Fahrräder zu schaffen, war sicher die empfindlichste Maßnahme dieses Projekts. Wir sind wirklich froh, dass dies von den Fahrgästen nicht nur akzeptiert, sondern auch als positiv für ein gutes Miteinander eingeschätzt wird. Die zusätzlichen Bodenmarkierungen helfen allen Beteiligten zur besseren Orientierung.“

Lea Hartung, Geschäftsführerin des ADFC Brandenburg: „Die Initiative des VBB, die Fahrradmitnahme im Zug zu verbessern, ist ein wichtiger Schritt in Richtung zu mehr Fahrradfreundlichkeit. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit mit allen Projektpartnern und freuen uns, dass nun eine Erweiterung auf weiteren Linien geprüft wird. Hierzu stehen wir auch weiterhin gern beratend zur Seite.“

Fahrradmitnahme im Nahverkehr nimmt zu

Immer mehr Fahrgäste nehmen ihre Fahrräder auch im öffentlichen Nahverkehr mit. So stieg die Zahl der verkauften Fahrausweise für Fahrräder zwischen Oktober 2015 und September 2016 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich an:

Einzelfahrausweis Fahrrad Berlin ABC         rd. 233.000     (plus 2,8 %)

Einzelfahrausweis Fahrrad Gesamtnetz       rd. 216.000     (plus 1,4 %)

Tageskarten Fahrrad Berlin ABC                  rd. 17.500       (plus 12,6 %)

Tageskarten Fahrrad Gesamtnetz                rd. 54.500       (plus 6,2 %)

Monatskarte Fahrrad Berlin ABC                  rd. 46.000       (plus 6,9 %)

Monatskarte Fahrrad Gesamtnetz                rd. 24.000       (plus 2,4 %)

Fahrradwagen und Extrazüge

Vor allem in den Sommermonaten, zur Ausflugssaison, aber auch in den Hauptverkehrszeiten steigt die Zahl der Fahrgäste, die ihre Fahrräder mit in den Zug nehmen wollen. Die Länder haben daher zu den stark nachgefragten Zeiten auf den besonders beliebten Strecken Richtung Ostsee (RE 3 und RE 5) einen fünften Wagen (Fahrradwagen) bestellt, der im unteren Bereich für die Fahrradmitnahme freigehalten ist. Dies schafft gezielt deutlich mehr Kapazitäten. Trotz hohen Anteils an Stellplatzflächen in den Mehrzweckabteilen, kommt es immer wieder zu Kapazitätsengpässen; zum Teil auch, weil sich die Fahrgäste nicht gleichmäßig im gesamten Zug verteilen. Mancherorts kommt es dadurch zu Konflikten zwischen Fahrgästen mit und ohne Fahrrad.

Pilotprojekt Rad im Regio

Im Pilotprojekt „Rad im Regio“ wurden Maßnahmen entwickelt, um die Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern in den Zügen zu verbessern und damit auch ein besseres Miteinander der unterschiedlichen Fahrgastgruppen zu erzielen. So wurden zum Beispiel im jeweils ersten und letzten Wagen der Pilotzüge halbseitig die Klappsitze verschlossen bzw. ausgebaut, um mehr Stellfläche für Räder zu schaffen. Gleichzeitig wurde der Fahrradbereich in und an den Zügen durch gut sichtbare Kennzeichnung deutlich gemacht. Zur besseren Orientierung bereits vor Einfahrt des Zuges dienen Wagenstands-Anzeiger in den Vitrinen auf den Bahnhöfen der Pilotlinien. Ebenfalls bereits vor Fahrtbeginn kann man sich in der VBB-App „Bus & Bahn“ zusätzlich zu allen Linien des Bahn-Regionalverkehrs im VBB-Gebiet eine Grafik mit der geplanten Wagenreihung anzeigen lassen. Die Mehrzweck-/Fahrradabstellbereiche, die barrierefreien Bereiche sowie die 1. Klasse sind dabei besonders hervorgehoben.

Tandem-Mitnahme möglich

Beim Pilotprojekt „Rad im Regio“ sind auch zwei zusätzliche Mitnahmemöglichkeiten erfolgreich getestet worden. Auf den Pilotlinien RE2, RE3, RE4 und RE5 können auch Tandems immer sowie Fahrradanhänger zusätzlich mitgenommen werden. Bisher ist die Tandem-Mitnahme nur für blinde Fahrgäste mit Begleiter*in, nicht jedoch auch z.B. für sehschwache Fahrgäste möglich. Die Mitnahme von Fahrradanhängern entspricht den aktuellen Erfordernissen z.B. für Familien, die ihre Kinder mitnehmen.

Hinweis auf Fahrradverleihstationen

Für das Pilotprojekt wurden mehr als 250 Verleihstationen in einer zentralen Datei zusammengeführt und diese auf der VBB-Livekarte (www.VBB.de/livekarte) dargestellt. Zusätzlich wurden in einem speziellen Liniennetz alle Bahnhöfe mit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet, die im 1.000m-Umkreis eine Fahrradverleihstation ausweisen.