Taxi + barrierefrei: Inklusionstaxis in Berlin: Wer erhält eine Förderung und wie ist der Stand der Umsetzung?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele #Inklusionstaxis – abgesehen von den fünf im Rahmen des Pilotprojektes – gibt es aktuell bei wie
vielen Betrieben in Berlin?
2. Wie viele Inklusionstaxis sind nach Kenntnis des Senats durch die #Taxiunternehmen geleast und wie viele
befinden sich bereits im Eigentum?
Zu 1. und 2.: Da für Taxiunternehmen keine verpflichtenden gesetzlichen Vorgaben zur
Meldung von eingesetzten sog. „Inklusionstaxen“ bzw. hinsichtlich ihrer
Eigentumsverhältnisse an solchen Fahrzeugen bestehen, können hierzu keine
Aussagen gemacht werden.
3. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den Erfahrungen des abgelaufenen Pilotprojekts und
welche Konsequenzen haben die Erkenntnisse für die weitere Planung und Förderung?
4. Wann wird die seit März 2018 in Arbeit befindliche Förderrichtlinie des Senats veröffentlicht und in
welcher Form werden alle Taxiunternehmen gezielt hierauf aufmerksam gemacht?
Zu 3. und 4.: Die Erfahrungen „des abgelaufenen Pilotprojekts“ „#InklusionsTaxi#Taxi
für Alle“ sind in ein Konzept der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung
eingegangen, welches u. a. die Grundlage für die oben aufgeführte „Richtlinie für die
Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung eines barrierefreien und multifunktionalen
Taxiangebotes im Land Berlin (Inklusionstaxi)“ bildete. Die Richtlinie wurde am
2
09.11.2018 im Amtsblatt Berlin veröffentlicht: 68. Jahrgang Nr. 45 Ausgegeben zu
Berlin am 9. November 2018; S. 6086 – 6100.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales #(LAGeSo) steht in engem Kontakt mit
Vertreterinnen/Vertretern der #Taxiverbände, die unterschiedlichste Informationsmaterialien
erhielten. Darüber hinaus wurden diese Informationen durch die Presse und
durch den Internetauftritt des LAGeSo publiziert.
5. Ab wann soll eine Antragstellung auf Förderung möglich sein, wer kann hiervon profitieren und welche
Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zu 5.: Eine Antragstellung ist seit Veröffentlichung der Richtlinie möglich. Dies sowohl
Online als auch in Papierform. Antragsberechtigt sind Berliner Taxiunternehmen. Die
Voraussetzungen können der oben aufgeführte Förderrichtlinie entnommen werden.
6. Können die Taxiunternehmen, welche sich kürzlich aufgrund des bekannten Bedarfs und der
angekündigten Förderung entsprechende Fahrzeuge zugelegt bzw. umgerüstet haben, ebenso mit einer
Förderung rechnen?
Zu 6.: Dem Zuwendungsrecht entsprechend können Maßnahmen erst dann gefördert
werden, wenn ein entsprechender Bewilligungsbescheid erlassen wurde. Bereits
umgerüstete Fahrzeuge können daher nicht nachträglich gefördert werden. Bei
vorhandenen, noch nicht umgerüsteten Taxis, deren Erstzulassung weniger als ein Jahr
beträgt, ist eine Förderung der Umrüstung allerdings noch möglich.
7. Welche Härtefallregelungen sind vorgesehen, die etwa durch die verzögerte Inkraftsetzung der
Förderrichtlinie entstanden sind?
Zu 7.: Da Zuwendungen gemäß Landeshaushaltsordnung (LHO) keinen verbindlichen
Rechtsanspruch begründen, sieht das Zuwendungsrecht keine Härtefallregelungen vor.
Neben diesem fehlenden Rechtsanspruch gemäß LHO gibt es keine Hinweise für eine
„verzögerte Inkraftsetzung“ der Richtlinie, die Härtefallregelungen begründen könnten.
8. Ist es zutreffend, dass die im Pilotprojekt eingesetzten Inklusionstaxis nicht förderfähig sind und welche
Lösung kann hier zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile in Aussicht gestellt werden?
Zu 8.: Nein, diesbezüglich wurde eine Sonderregelung geschaffen, die eine anteilige
Förderung dieser Fahrzeuge möglich macht. Ziel war es, durch Erhalt der bereits im
Einsatz befindlichen Taxis ein deutliches Signal für den Ausbau eines entsprechenden
Mobilitätsangebotes zu setzen.
9. Welche Anzahl von Inklusionstaxis sind für 2018 bis 2021 jeweils jährlich geplant?
10. Inwieweit wird bei der Förderung und Projektsteuerung sichergestellt, dass das gesamte Stadtgebiet –
insbesondere aber auch Randbezirke – gleichermaßen profitieren?
Zu 9. und 10.: Die Richtlinie kann und soll lediglich einen Anreiz bieten, um die vom
Senat angestrebten 250 Taxis bis 2021 in den Verkehr zu bringen. Wie viele
Taxiunternehmen sich letztlich in den Jahren 2018 – 2021 entschließen werden, ein
Fahrzeug umzurüsten bzw. zu erwerben, ist ausschließlich eine unternehmerische
Entscheidung der Betriebe.
3
11. In welcher Form werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Taxiunternehmen beschult, wer ist für
die Organisation zuständig und welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung?
Zu 11.: Pro gefördertem Fahrzeug stehen 120,00 Euro für Schulungszwecke zur
Verfügung. Zur Wahrung der unternehmerischen Freiheit der Taxiunternehmen und zur
Vermeidung eines ungerechtfertigten Eingriffs in die wirtschaftlichen Interessen der
Schulungsanbietenden sind durch die antragstellenden Taxiunternehmen lediglich
entsprechend wahrgenommene Schulungsinhalte im Rahmen des Verwendungsnachweises
zu erbringen. Hier ist davon auszugehen, dass sich das Angebot
entsprechender Schulungsinhalte am Markt der Nachfrage anpassen wird.
12. Wie kann gewährleistet werden, dass Menschen mit Behinderungen künftig ohne längere Wartezeiten
mit einem Inklusionstaxi zu und von einem Berliner Flughafen kommen?
Zu 12.: Die Inklusionstaxis sind Bestandteil des gesamten Taxiangebotes in Berlin. Sie
können durch jede interessierte Person im Rahmen des üblichen Bestellvorganges für
Taxis geordert werden. Mit einer zunehmenden Anzahl verfügbarer Taxis einschließlich
verfügbarer Inklusionstaxis erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer verkürzten
Wartezeit auch für Menschen mit und ohne Behinderung u. a. auch zu und von einem
Flughafen.
Berlin, den 22. November 2018
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Bahnhöfe: U(ni)3 barrierefrei aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2928

Ab sofort ist ein stufenloser Zugang zu allen Bahnhöfen auf dem südlichen Abschnitt der #U3 möglich. Die Bauarbeiten für drei neue Aufzüge sind nun vollständig abgeschlossen. Mit der Inbetriebnahme des letzten neuen Aufzuges in diesem Bauabschnitt ist der 1913 eröffnete Bahnhof Freie #Universität nun einer von 123 barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen, wovon 115 mit einem Aufzug ausgestattet sind.
 
Die Arbeiten haben Ende September 2017 begonnen. Die Kosten für diesen Aufzug belaufen sich auf circa 2 Millionen Euro. Zur Anbindung wurde eine Fußgängerbrücke errichtet, die sich quer über den Bahnhof spannt. Das Bahnhofsdach wurde zu circa 20 Prozent erneuert. Das gesamte taktile Leitsystem des Bahnsteigs wurde auf den aktuellen Stand gebracht.

barrierefrei + Fernbus: Barrierefreiheit auf Fernbuslinien, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Busse wurden mit der seit der Novellierung des #Personenbeförderungsgesetzes von 2012 (#PBefG)
für mehr #Barrierefreiheit geforderten technischen Ausstattung (§42 b PBefG, Zwei Stellplätze für
Rollstuhlfahrer) seit dem 01.01.2016 zugelassen (bitte aufgeschlüsselt nach Unternehmen)?
Antwort zu 1:
Das LABO hat mitgeteilt, dass seit dem 01.01.2016 die Kfz-Zulassungsbehörde insgesamt
37 Kraftomnibusse zugelassen hat, die die Anforderungen nach § 42b
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfüllen. Fahrzeughalter sind die folgenden
Unternehmen:
#Bayern Express & P. Kühn Berlin GmbH (1),
#BVB (20),
#BusArt-Tours GmbH (8),
#Evo Bus GmbH (1),
#Omnibus Kompetenz Berlin GmbH (1),
#Prima Klima Reisen GmbH (6).
2
Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Busse, die tatsächlich im
#Fernlinienverkehr nach § 42a PBefG eingesetzt werden, der für das
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zuständigen Genehmigungsbehörde nicht bekannt
sind. Der Umfang der Genehmigung im Fernlinienverkehr bezieht sich gemäß § 9 Abs.1
Nr. 3 PBefG auf die Einrichtung, die Linienführung und den Betrieb, nicht jedoch auf die
einzelnen Fahrzeuge. Es ist davon auszugehen, dass die 37 Busse nicht alle im
Fernlinienverkehr nach § 42a PBefG eingesetzt werden, sondern ggf. auch im
Gelegenheitsverkehr nach § 49 PBefG sowie im Sonderlinienverkehr nach § 43 PBefG.
Frage 2:
Ist der Senat der Auffassung, dass ab dem 01.01.2020 die gesetzlichen Vorgaben zur Umrüstung älterer
Busse gemäß § 42 b PBefG i. Verb. mit § 62 Abs. 3 PBefG von allen im Land zugelassenen Fernbussen
vollständig erfüllt werden?
Antwort zu 2:
Da es sich um eine gesetzliche Vorschrift handelt, muss davon ausgegangen werden.
Frage 3:
Welche Maßnahmen zur Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben des § 42 b PBefG ergreift der Senat?
Antwort zu 3:
Das LABO hat mitgeteilt, dass seit dem 01.01.2016 die Linienverkehrsgenehmigungen
nach § 42a PBefG mit einer Nebenbestimmung, die auf die Verpflichtung des § 42b PBefG
hinweist, versehen werden. Ferner haben Kontrollen (siehe Antwort zu Frage 5)
stattgefunden.
Frage 4:
Falls keine Maßnahmen ergriffen wurden: Wieso nicht?
Antwort zu 4:
Siehe Antwort zu 3 und 5.
Frage 5:
Wie viele Kontrollen haben seit dem 01.01.2016 stattgefunden?
Antwort zu 5:
Das LABO hat mitgeteilt, dass zehn Kontrollen der Genehmigungsbehörde stattgefunden
haben. Dabei wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Die Anzahl der Kontrollen, die von
der Polizei durchgeführt wurden, ist nicht bekannt.
3
Frage 6:
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Auflage in § 42 b PBefG und wie viele Verstöße gegen § 42 b
PBefG sind dem Senat bekannt?
Antwort zu 6:
Das LABO hat mitgeteilt, dass ein Verstoß nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 PBefG mit einem
Bußgeld geahndet wird und im Wiederholungsfall zum Widerruf der Genehmigung führt.
Bislang sind allerdings keine Verstöße bekannt geworden.
Frage 7:
Wurden Ausnahmeanträge gestellt, um die technischen Anforderungen gemäß § 42 b PBefG nicht erfüllen
zu müssen, und falls ja: Wie viele solcher Anträge wurden gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Unternehmen
und Grund der Erlaubnis)?
Antwort zu 7:
Das LABO hat mitgeteilt, dass bei der für das Personenbeförderungsgesetz zuständigen
Genehmigungsbehörde keine Anträge gestellt wurden.
Frage 8:
Welche technischen Anforderungen sind nach Ansicht des Senats notwendig, um Barrierefreiheit an
Haltestellen zu garantieren?
Antwort zu 8:
Die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Fernbushaltestellen
entsprechen denen, die auch für Bushaltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) gelten. Neben den einschlägigen technischen Regelwerken (DIN) sind hier u.a.
Ausführungsvorschriften (AV) Geh- und Radwege, die Empfehlungen für Anlagen des
öffentlichen Personenverkehrs (EAÖ 2013) und die Hinweise für barrierefreie
Verkehrsanlagen (H BVA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
e.V. (FGSV) zu nennen.
Für den Bau barrierefreier Bushaltestellen im öffentlichen Straßenland sind die
Straßenbaulastträger zuständig.
Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) wird nach Abschluss der laufenden
Umbaumaßnahme vollständig barrierefrei nutzbar sein.
Frage 9:
Wie viele Bushaltestellen auf Fernbuslinien sind gemäß dieser Anforderungen barrierefrei?
Antwort zu 9:
Das ist nicht bekannt. Das LABO hat mitgeteilt, dass es in Berlin derzeit neun
Fernbushaltestellen gibt:
4
 ZOB Berlin,
 S-Bahnhof Südkreuz,
 Alexanderplatz,
 Nähe S-Bahnhof Treptower Park,
 Flughafen Tegel,
 S-Bahnhof Ahrensfelde,
 S-Bahnhof Wannsee,
 S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf,
 U-Bahnhof Alt-Tegel.
Bei Haltestellenfestsetzungen wird grundsätzlich der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung angehört. Die Haltestellen werden im Zusammenwirken zwischen den
Verkehrsunternehmen, dem Straßenbaulastträger und der obersten Berliner
Straßenverkehrsbehörde eingerichtet und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
ausgerüstet.
Berlin, den 15.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Barrierefrei zur U3, aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2915

Pressemitteilung, 09.11.2018. Ab dem heutigen Freitag, 9. November 2018, ist ein #stufenloser Zugang zur #U3 am Bahnhof #Oskar-Helene-Heim möglich. Mit der Inbetriebnahme des neuen Aufzugs ist die 1929 eröffnete Station ab sofort einer von insgesamt 122 barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen. (114 Bahnhöfe mit Aufzügen)

Die Arbeiten am #Aufzug haben im Sommer 2017 begonnen. Die Kosten belaufen sich auf rund 2,9 Mio. Euro. Für den Aufzug ist eine neue Zugangsbrücke von der Straßenebene entstanden. Das gesamte taktile Leitsystem für #Blinde und #Sehbehinderte wurde auf dem Bahnsteig außerdem auf den aktuellen Stand gebracht.

barrierefrei: DBV Potsdam-Mittelmark fordert von der verlässliche Technik und verbindliche Auskünfte für Rollstuhlfahrer, aus DBV

Leider kommt es häufig vor, dass #Rollstuhlfahrer trotz Anmeldung ihres Fahrtwunsches bei der DB AG Probleme haben. Zu häufig kam es in den vergangenen Monaten leider vor, dass nicht funktionierende #Aufzüge oder ein Malheur bei der internen Weitergabe der Anmeldung zu unerwarteten Problemen führen. Die Folge: trotz sorgfältiger Planungen und Rückfragen verlängern sich die Reisezeiten wesentlich oder Reisen müssen plötzlich abgesagt werden.

 

Dass ein #Aufzug vom #Bahnsteig in das #Bahnhofsgebäude auch einmal kaputt geht, mag passieren. Auch regelmäßige Wartungen und Prüfungen müssen sein. Nur darf es dann nicht sein, dass über mehrere Monate überhaupt keine Alternative für Rollstuhlfahrer angeboten wird. Wenn es zu solchen extrem langen Einschränkungen bei der #Barrierefreiheit kommt, müssen Alternativen her! Der Einbau eines zweiten Aufzugs ist in den allermeisten Fällen sicherlich nur bei Neubauten möglich. Bereits 2015 hat der DBV gefordert, dass mobile Treppenrampen angeschafft werden sollen. Diese können dann im konkreten Einzelfall problemlos das Erreichen des Bahnhofsgebäudes sicherstellen. Wo es baulich und finanziell machbar ist, sollte generell auf technische Lösungen verzichtet werden. Rampen und sogenannte Reisendenübergänge (das sind Gleisquerungen nur für Fußgänger) sind die preiswertere und verlässliche Alternative.

 

Inklusion darf nicht nur ein Modewort sein. Deshalb fordert der DBV Potsdam-Mittelmark von allen Beteiligten in der Politik und den Verkehrsunternehmen, die Ausfallzeiten bei den vorhandenen Anlagen zu minimieren und im für den Ernstfall auch Alternativen zur Verfügung zu stellen.

 

Pressekontakt: Jan Krech, Vorstandsmitglied im DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark, Telefon 01 76 / 24 25 99 57

Bahnhöfe + barrierefrei: Treppentour in Schöneweide, aus Berliner Abendblatt

Treppentour in Schöneweide

Die heiße Phase der #Umbauarbeiten am #Bahnhof #Schöneweide ist gestartet. Ab sofort bis Dezember 2021 werden die Arbeiten am #Bahnhofsgebäude und den dortigen Hauptzugängen mit einem Investitionsvolumen von rund 45 Millionen Euro durchgeführt. Täglich werden dann noch immer rund 43.000 Fahrgäste in dem inzwischen nur noch notdürftig instand gehaltenen Provisorium unterwegs sein. Insbesondere für Menschen mit nur eingeschränkter #Mobilität dürfte die Nutzung des Bahnhofs während der Umbauphase sogar noch schwieriger werden.

Die heisse Phase hat begonnen

Sukzessive werden jetzt die bestehenden Eingänge im Bahnhofsgebäude geschlossen. Die #Bahnsteige werden in den kommenden Monaten dann nur noch über die #Treppen vom #Sterndamm aus über jeweils 36 Stufen erreichbar sein. Bis Dezember 2019 sollen dann die Bahnsteigkanten an den Bahnsteigen C und A sowie die Unterführung im Bahnhofsgebäude mit den Treppenanlagen in diesem Bereich zurückgebaut und erneuert werden. Dabei wird immer nur eine Bahnsteighälfte umgebaut, sodass die andere Hälfte weiterhin für den Zugverkehr genutzt werden kann.

Die #Barrierefreiheit an der Station während der Umbauphase ist dabei noch immer die größte Sorge vieler Anwohner und Umsteiger. Nach Diskussionen und sogar einem #Schlichtungsverfahren zwischen der Deutschen Bahn und dem Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg hatte Verkehrs-Senatorin Regina Günther …

barrierefrei + Bahnhöfe: Erhebliche Verzögerungen 53 Berliner U-Bahnhöfe haben immer noch keinen Aufzug Die Bauarbeiten verzögern sich an zahlreichen Stationen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215542011/53-Berliner-U-Bahnhoefe-haben-immer-noch-keinen-Aufzug.html

Berlin. Bis zum Jahr 2020 sollen weitgehend alle 173 Berliner -Bahnhöfe #barrierefrei zugänglich sein. Auf dieses Ziel haben sich Senat und Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verständigt. Doch die BVG kommt bei dem Vorhaben nicht wie geplant voran. Derzeit sind nach Angaben der Senatsverkehrsverwaltung erst 119 U-Bahnhöfe #stufenlos erreichbar. In den nächsten Jahren müssen stadtweit noch 53 U-Bahnhöfe umgebaut werden.

Der Berliner Morgenpost liegt eine objektscharfe Übersicht über jeden U-Bahnhof in der Hauptstadt vor, der noch nicht barrierefrei ist. Wie aus den Unterlagen ersichtlich ist, kommt es bei den erforderlichen Umbauarbeiten zum Teil zu erheblichen Verzögerungen im Zeitplan.
#Barrierefreiheit ist ab Anfang 2022 vorgeschrieben

Seit Jahren sind die fehlenden barrierefreien Zugänge ein Ärgernis für die Bürger. Wer mit Kinderwagen unterwegs ist oder gar auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen ist, hat kein Verständnis für den derzeitigen Zustand. Zudem finden sich Blinde und Sehbehinderte häufig nicht zurecht.

Sebastian Walter (Grüne), Mitglied im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses, kritisiert die BVG scharf: „Es ist nicht akzeptabel, dass die Verkehrsbetriebe die Baumaßnahmen derart auf die lange Bank …

Mobilität + VBB: VBB Bus&Bahn-Begleitservice weitet Angebot aus Neue Servicezeiten ab 1. Oktober 2018, aus VBB

VBB.de/Presse

Der #Bus&Bahn-Begleitservice des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) weitet sein aktuelles Angebot auf die Abendzeiten aus. Ab dem 1. Oktober 2018 werden die Begleitungen von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 – 22:00 Uhr angeboten. Damit wird das kostenlose Serviceangebot für mobilitäts-eingeschränkte Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr erweitert.

Der VBB Bus&Bahn-Begleitservice unterstützt seit Oktober 2008 #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auf ihrem Weg, mit den Bussen und Bahnen in
Berlin sicher ans Ziel zu kommen. Der Bedarf nach diesem Service ist groß:
Seit Bestehen des Angebots wurden bereits 120.000 Begleitungen durchgeführt.
Aktuell werden Begleitungen montags bis freitags von 9:30 Uhr bis
17:30 Uhr realisiert.

Möglich ist die Erweiterung der Servicezeiten durch die Gewährung einer
unterstützenden Grundfinanzierung durch die Senatsverwaltung Umwelt
Verkehr und Klimaschutz in Ergänzung zu den Arbeitsmarktmitteln des Förderinstruments FAV -Förderung von Arbeitsverhältnissen – der Berliner Job
Center und der ergänzenden Landesförderung der Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales.

Neue Servicezeiten des Bus&Bahn-Begleitservice
Ab 1. Oktober 2018: Montag – Freitag 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Weitere Information zum Begleitservice unter vbb.de/begleitservice oder
unter (030) 34649940.

Diese und weitere VBB-Presseinformationen finden Sie zum Download auch unter VBB.de/Presse

barrierefrei + Bahnverkehr: Fernreisen ohne Barrieren Teil 2, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Unternehmen, außer der Deutschen Bahn, bieten aktuell ab Berlin #Fernreisen per #Eisenbahn an?
Antwort zu 1:
Derzeit bieten außer der Deutschen Bahn AG (DB AG) fünf weitere
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Fernverkehr ab Berlin an. Die folgende Übersicht
enthält die Markennamen, unter der die EVU gegenüber den Kunden auftreten. In
Klammern finden sich Hinweise zu den Eigentümern und zu den der bedienten Relationen:
1. „#FlixTrain“ (Tochtergesellschaft von „#FlixBus“ mit täglich zwei Zugpaaren auf der
Relation Berlin – Wolfsburg – Stuttgart),
2. „#ÖBB Nightjet“ (Tochtergesellschaft der #ÖBB mit täglich einem Zugpaar auf der
Relation Berin – Freiburg – Zürich),
3. „#Harz-Berlin-Express“ (Tochter des #Veolia-Konzerns, mit drei Zugpaaren pro
Woche auf der Relation Berlin – Halberstadt – GoslarThale),
4. „#Berlin Night Express“ (im Eigentum der #Georg Verkehrsorganisation mit bis zu drei
Zugpaaren pro Woche in der Sommersaison auf der Relation Berlin – Malmö),
5. die Schlafwagenzüge der #Russischen Eisenbahn AG (#RZD), die dreimal die Woche
die Relation Berlin – Moskau und einmal wöchentlich Berlin – Paris bedienen.
Frage 2:
Wie hoch ist der Anteil der dabei eingesetzten Bahnen, die #barrierefrei, d.h. für Rollstuhlnutzer geeignet,
sind?
2
Antwort zu 2:
Nach der Definition der „Barrierefreiheit“ gibt es im Eisenbahn-Fernverkehr keine
vollständige Barrierefreiheit, denn auch bei den ICE- und IC-Zügen der DB AG ist ein
Einstieg von Rollstuhlfahrenden ohne äußere Hilfeleistung (Hub oder Rampe) nicht
möglich. Eine Anmeldung bei der Mobilitätszentrale des EVU ist empfehlenswert, damit im
Falle von Ausfällen von barrierefreien Reisezugwagen oder der Störung von Aufzügen zu
den Bahnsteigen rechtzeitig umdisponiert werden kann. Entscheidend für die Reisenden
mit Rollstuhl ist die Barrierefreiheit des Bahnhofs (insbesondere die Zugänglichkeit der
Bahnsteige ohne Treppen) sowie die barrierefreie Gestaltung der Züge.
Bis auf die beiden täglich verkehrenden „FlixTrain“ – Zugpaare sind alle Fernzüge aller
EVU für Rollstuhlnutzende geeignet. Bei den Verbindungen von FlixTrain ist ein Transport
von Reisenden im Rollstuhl mit folgenden Einschränkungen möglich: Befördert werden
können Rollstühle mit Maximalmaßen von 60 cm Breite, 120 cm Länge und einem
Gesamtgewicht von 350 kg (inklusive Insasse). Die Fahrt muss 36 Stunden vor Fahrtantritt
angemeldet werden.
Über die FlixTrain-Züge liegen Beschwerden von Kunden mit Rollstühlen vor, da seit der
Einführung des Zugangebots ein Großteil der Fahrten ohne behindertengerechte Toiletten
durchgeführt wurden. FlixTrain hat dies bestätigt und weist auf sein bis zu 40 Jahre altes
Wagenmaterial hin. Es handelt sich um ältere Wagen aus dem Interregio-Verkehr der
damaligen Deutschen Bundesbahn sowie aus Abteilwagen aus der „Ära des D-Zug-
Verkehrs“, die nur über einen engen Türeinstiegsbereich verfügen. Bei den wenigen
Wagen mit barrierefreien Toiletten gäbe es zurzeit technische Probleme. Man sei bemüht
sie zu lösen.
Die Nachtzüge von und nach Berlin verfügen über barrierefreie Liegewagenabteile. Die
Russische Eisenbahn AG bietet auch barrierefreie Schlafwagenabteile mit integrietem
Badezimmer mit hoher Qualität an Barrierefreiheit an.
Frage 3:
Auf welchen Linien ist aktuell ein barrierefreies Reisen per Bahn möglich und auf welchen Linien nicht?
Antwort zu 3:
Für die Gruppe der Rollstuhlfahrenden ist hinsichtlich einer barrierenfreien Bahnreise
entscheidend, ob der Abgangsbahnhof und der Zielbahnhof barrierefrei sind. In Berlin sind
alle Fernbahnhöfe barrierefrei. Die mit der Bahn aus Berlin umsteigefrei erreichbaren
deutschen Fernbahnhöfe sind überwiegend barrierefrei.
Als einzige deutsche Großstadt kann Augsburg Hauptbahnhof von Berlin aus nicht von
Rollstuhlfahrenden angefahren werden, da dort noch keine Aufzüge existieren.
Auf der IC-Linie Berlin – Amsterdam gab es bisher nur im Grenzbahnhof Bad Bentheim
(Emsland) Probleme für Rollstuhlfahrende. Beim barrierefreien Umbau des Bahnhofs im
Jahr 2016 kam es zu einem Planungsfehler: Die Bahnsteighöhe wurde so stark
angehoben, dass sie nicht mehr mit der Ebene des Bahnhofsgebäudes übereinstimmt und
die Türen des Bahnhofsgebäudes sich nicht mehr öffnen ließen. Die Barrierefreiheit soll
aber noch 2018 duch einen weiteren Umbau hergestellt werden.
3
Im IC-Netz gibt es noch einige kleinere Städte (z.B. Boppard und Treysa), die über keinen
Aufzug verfügen.
Der „Harz-Berlin-Express“ hält auf seinem Weg nach und von Goslar auf dem
Mittelbahnsteig des Bahnhofs Vienenburg in Niedersachsen, der ebenfalls nicht über
einen Aufzug verfügt.
Im internationalen Verkehr Berlin – Polen gibt es beim Berlin-Warszawa-Express noch
Haltebahnhöfe, die über keine Aufzüge verfügen. Diese sind Rzepin (Reppen),
Świebodzin (Schwiebus), Zbąszynek (Neu Bentschen), Gnieszno (Gnesen), Inowrocŀaw
(Hohensalza) und Kutno. Der Stettiner Hauptbahnhof ist inzwischen barrierefrei
ausgebaut. In Zielona Góra (Grünbeg) werden noch 2018 Aufzüge in Betrieb gehen, so
dass der im Dezember in Betrieb gehende neue Fernzug Berlin – Zielona Góra – Breslau –
Oppeln – Wien auch bei Fahrten zu den Unterwegshalten in Polen von Reisenden mit
Rollstühlen benutzt werden kann.
Seit 2017 werden als Kooperationsprojekt zwischen dem tschechischen EVU „CD“ und der
DB in allen Zügen der IC-Linie Hamburg – Berlin – Prag modernisierte Wagen eingesetzt,
die für Rollstuhlfahrende geeignet sind. Es wurde auch ein Vormeldesystem von
Rollstuhlfahrenden für den Grenzübertritt eingeführt. Barrierefrei ausgestattet sind auf der
tschechischen Seite auch die Unterwegshalte von Dečin und Ústí nad Labem.
Bei dem über Prag bis Budapest verkehrenden Eurocity „Hungaria-Express“ sind in der
Slowakei und Ungarn mehrere Bahnhöfe mit Ausnahme von Bratislava und Budapest nicht
barrierefrei, u.a. der slowakische Grenzbahnhof Stúroman, der sich nahe der Basilika von
Esztergom befindet.
Frage 4:,
Hält der Senat die aktuelle Situation in Hinblick auf die UN-Konvention Behindertenrechte für akzeptabel?
Antwort zu 4:
Begreift man Barrierefreiheit als das Ziel eines Prozesses, in dem Bahnreisen von
Behinderten immer mehr erleichtert werden, so ist die Umsetzung der UN-Konvention in
Deutschland auch im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarländern weit
fortgeschritten. In Nachbarländern wie Frankreich und Italien gibt es noch immer
zahlreiche wichtige Umsteigebahnhöfe, Bahnhöfe im Hochgeschwindigkeitsverkehr oder in
Urlaubergebieten, wo eine eigenständige Mobilität nicht voll möglich ist, weil
beispielsweise Aufzüge fehlen. Die Qualität im deutschen Bahnverkehr wird nur von der
Schweiz und von Österreich übertroffen, wo auch alle Regionalbahnhöfe in
Urlauberregionen vollständig barrierefrei sind.
Das Investitionsprogramm der Deutschen Bahn sieht vor, durch Ersatz der älteren
Fahrzeugflotte die Qualität der Barrierefreiheit innerhalb der Züge weiter zu verbessern
und den Einstieg schnell und einfach zu gestalten. So sind die neuen ICE 4 Züge und die
neuen IC Doppelstock Züge („Dostos“) mit allen Merkmalen der Barrierefreiheit auf dem
neuesten technischen Stand ausgestattet. Bei den „Dostos“ wird es bei passender
Bahnsteighöhe erstmals auch für Rollstuhlfahrende möglich sein, ohne äußere Hilfe
einzusteigen.
4
Frage 5:
Bis wann werden alle angebotenen Verbindungen auch für Menschen im Rollstuhl nutzbar sein?
Antwort zu 5:
Es sind grundsätzlich alle nationalen und internationalen Fernzüge von und nach Berlin für
Rollstuhlfahrende nutzbar. Unterschiede gibt es hinsichtlich der Qualität der barrierefreien
Einrichtungen innerhalb des Zuges. Bis 2022 strebt die DB AG in Zusammenarbeit mit den
Kommunen an, die letzten deutschen Bahnhöfe ohne Aufzüge barrierefrei auszugestalten.
Im Zuständigkeitsbereich des Landes Berlin sind nicht nur alle Fernbahnhöfe sondern
auch alle Regionalbahnhöfe barrierefrei.
Berlin, den 10.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Fernbus: Fernreisen ohne Barrieren Teil 1, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Unternehmen bieten ab Berlin #Fernreisen per #Linienbus an?
Antwort zu 1:
Derzeit bieten etwa 80 bis 90 Unternehmen Fernreisen per Linienbus an. Die für die
Genehmigung zuständige Behörde, das Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten (LABO), verfügt hierbei über keine elektronische Datenbank.
Frage 2:
Wie hoch ist der Anteil der dabei eingesetzten Bussen, die #barrierefrei, d.h. für #Rollstuhlnutzer geeignet,
sind, d.h. § 42 b Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) erfüllen?
Antwort zu 2:
Gemäß der Übergangsbestimmungen in § 62Abs. 3 PBefG gilt die Anforderung aus
§ 42b PBefG, zwei Stellplätze für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer vorzuhalten, seit dem
01.01.2016 für #Kraftomnibusse, die erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, und nach
Ablauf des 31.12.2019 für alle Kraftomnibusse. Diese Verpflichtung wird zusätzlich als
Nebenbestimmung in allen Urkunden der #Linienverkehrsgenehmigungen aufgeführt.
Die einzelnen Fahrzeuge sind der Genehmigungsbehörde allerdings nicht bekannt. Der
Umfang der Genehmigung im Linienverkehr bezieht sich gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PBefG
auf die Einrichtung, die Linienführung und den Betrieb, nicht jedoch auf die einzelnen
Fahrzeuge, die konkret zum Einsatz kommen, oder die Anzahl der Fahrzeuge, die
verwendet werden. Die einzelnen von den Unternehmen verwendeten Kraftomnibusse
werden folglich auch nicht bei der Genehmigungsbehörde registriert.
2
Frage 3:
Auf welchen Linien ist aktuell ein barrierefreies Reisen per Bus möglich und auf welchen Linien nicht?
Antwort zu 3:
Da nicht bekannt ist, welche Fahrzeuge konkret eingesetzt werden (vgl. Antwort zu Ziffer
2), kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
Frage 4:
Welche #Bushaltestellen auf Fernbuslinien sind in Berlin derzeit barrierefrei?
Antwort zu 4:
Dies ist nicht bekannt. Bei Haltestellenfestsetzungen wird grundsätzlich der
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung angehört. Einwände gegen
Haltestellenfestsetzungen wurden bisher nicht erhoben.
Frage 5:
Welche Maßnahmen hat der Senat unternommen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des § 42 b
PBefG zu kontrollieren?
Antwort zu 5:
Wie angeführt, wird diese Verpflichtung zusätzlich als Nebenbestimmung in allen
Urkunden der Linienverkehrsgenehmigungen aufgeführt. Bei Außenkontrollen der
zuständigen Genehmigungsbehörde wird ferner geprüft, ob die Vorgaben eingehalten
sind. Bisher wurden keine Verstöße festgestellt.
Frage 6:
Wurden in Berlin Ausnahmeanträge gestellt, um die technischen Anforderungen gemäß § 42 b PBefG nicht
erfüllen zu müssen und ggf. wie viele?
Antwort zu 6:
Der Genehmigungsbehörde, dem Referat III C des Landesamtes für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten, sind keine Anträge bekannt.
Frage 7
Hält der Senat die aktuelle Situation in Hinblick auf die UN-Konvention Behindertenrechte für akzeptabel?
Antwort zu 7:
Der Senat begrüßt die bundesrechtliche Regelung in § 42b PBefG, die in Deutschland den
Weg für das Ziel der Barrierefreiheit ebnet.
Frage 8:
Bis wann werden alle angebotenen Verbindungen auch für Menschen im Rollstuhl nutzbar sein?
3
Antwort zu 8:
Die Anforderung aus § 42b PBefG, zwei Stellplätze für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer
vorzuhalten, gilt ab dem 01.01.2020 uneingeschränkt für alle Kraftomnibusse (siehe
Antwort Ziffer 2).
Berlin, den 04.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz