Auch der #bahnhof #buckowerchaussee weicht bald der neuen #DresdnerBahn mit dem #airportexpress

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Kurz vor dem Abriss ein Blick auf den #bahnhof von #lichtenrade , der dem Ausbau der #dresdnerbahn #airportexpress weichen muss

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Werkstätten: Is’ ihnen egal BVG lässt Straßenbahndepot in Niederschönhausen verfallen., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/denkmalschutz-is-ihnen-egal/25870826.html

Bewegen sich die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in #Niederschönhausen weiterhin nicht in Richtung #Denkmalschutz, kommt es zu einem in Berlin bisher unvergleichlichen Vorgang: Die Anstalt öffentlichen Rechts, bis 1994 im Eigenbetrieb des Landes, wird dann vom Bezirk Pankow zur Sicherung des denkmalgeschützten #Straßenbahndepots in der Dietzgenstraße verpflichtet – notfalls mit Hilfe von Gerichten. Das Bezirksamt bestätigte auf Anfrage entsprechende Tagesspiegel-Informationen.

Das Amt hatte im Februar 2018 Post von der BVG erhalten: ein Abbruchantrag für das Verwaltungsgebäude und die angrenzenden Funktionsbauten. Darauf folgende Gespräche mit der BVG über deren Erhaltungspflichten führten zu mehreren Kurzschlüssen. Die BVG war der Meinung, so der Bezirk, sie könne die Hallen und das ebenfalls denkmalgeschützte Verwaltungsgebäude einfach abreißen, sollte das Grundstück des Straßenbahndepots für einen neuen #Straßenbahnbetriebshof zur Anbindung des Entwicklungsgebiets Elisabethaue gebraucht werden.

Die Pläne für eine Großsiedlung mit bis zu 5000 Wohnungen für bis zu 15 000 Einwohnern sind inzwischen vom Tisch. Daraus folgert die BVG offenbar, sie könne das 1901 errichtete und 1924 von Jean Krämer erweiterte Straßenbahndepot in Niederschönhausen verfallen lassen. Kein privater Spekulant könnte es schlechter machen.

Vor allem das Verwaltungsgebäude bröckelt. Anstelle die Probleme aber zu lösen, werden …

Straßenverkehr: Die Verkehrsinfrastruktur von morgen – I DEGES-Projekte entlang der Stadtautobahn A 100, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Auf welche Abschnitte an der #A100 bzw. benachbarter Zubringer (#A115 bzw. #A111) bezieht sich:
a) der Planungsraum für die verschiedenen Baumaßnahmen (hier insbesondere AD #Funkturm,
#Westendbrücke, #Rudolf-Wissel-Brücke und Dreieck #Charlottenburg)?
b) der Betrachtungsraum für die jeweilig vorgesehenen #Planfeststellungsverfahren? (Bitte die jeweiligen
Grenzen von Bauplanung und Planfeststellung detailliert ggf. auch grafisch darstellen)
Antwort zu 1:
Für das Autobahndreieck Funkturm werden die maßgebenden Projektgrenzen auf der
A 100 in Richtung Norden durch die Brücke „Neue Kantstraße“ und Richtung Süden durch
die Fernbahnbogenbrücken beschrieben. Auf der A 115 endet der Umbaubaubereich an
der #Eichkampsiedlung Höhe Alte Allee. Die exakten Planfeststellungsgrenzen stehen für
das Autobahndreieck Funkturm noch nicht fest, werden sich jedoch an den vorgenannten
Projektgrenzen orientieren.
Der Planungsraum für das Projekt Ersatzneubau der Westendbrücke wird auf der A 100
südlich begrenzt durch die #Knobelsdorffbrücke bzw. die Anschlussstelle (AS) #Kaiserdamm
(Auffahrt in Fahrtrichtung Nord) und nördlich durch die AS Spandauer Damm (Rampe
Ausfahrt Fahrtrichtung Nord und Rampe Auffahrt Fahrtrichtung Süd).
2
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreieck
Charlottenburg liegt die südliche Projektgrenze auf der A 100 in Fahrtrichtung Nord hinter
der AS Spandauer Damm im Rampenbereich Auffahrt Nord. Im weiteren Verlauf der A 100
in Fahrtrichtung Wedding endet der Planungsraum vor der Brücke über den Tegeler Weg.
Im Autobahndreieck Charlottenburg liegt die Projektgrenze auf der A 111 in Fahrtrichtung
Nord im Bereich des Troges Weltlinger Brücke. Im Stadtstraßennetz sind der
Siemensdamm bis zum Nikolaus-Groß-Weg, der Kurt-Schumacher-Damm bis
Heckerdamm und der Jakob-Kaiser-Platz bis zur Mörschbrücke (Tegeler Weg) im
Planungsraum enthalten. Die exakten Planfeststellungsgrenzen stehen für den
Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und das Autobahndreieck Charlottenburg noch
nicht fest, werden sich jedoch an den vorgenannten Projektgrenzen orientieren.
Frage 2:
Inwieweit werden z.B. für das AD Funkturm auch die verkehrlichen und die Umweltauswirkungen (Lärm,
Feinstaub, Luftschadstoffe etc.) betrachtet, die im Zuge des Neubaus an benachbarten Anschlussstellen
(AS) z.B. an der AS „Kaiserdamm“ entstehen und falls nein, warum nicht?
Antwort zu 2:
Verkehrliche Auswirkungen und Umweltauswirkungen werden auch an den benachbarten
Anschlussstellen betrachtet. Verkehrlich wird insbesondere geprüft, inwieweit der Umbau
des Autobahndreiecks Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der bestehenden
Verkehrsanlagen hat und ob die ggf. veränderten Verkehrsverhältnisse maßgebende
Auswirkungen für das Umfeld haben. Dies gilt sowohl für den Endzustand nach dem
Umbau als auch für die diversen Bauzustände während der Umbauarbeiten. Bei den
Umfeldbetrachtungen werden u.a. die Fachbeiträge bzgl. Schall und Luftschadstoffen
einbezogen.
Frage 3:
Inwieweit erstreckt sich der Betrachtungsraum für die o.g. planfestzustellenden Neu- und Ersatzbauten
entlang der A100 auf die jeweiligen Zubringer (A115 und A111), sowie auf die an die AS angrenzenden
Stadtstraßen?
Antwort zu 3:
Für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm auf der A 100 müssen insbesondere im
Verkehrsgutachten die Anschlussstellen Kurfürstendamm, Messedamm, Kaiserdamm,
Kaiserdamm Süd und Spandauer Damm und die direkt angrenzenden Stadtstraßen
detailliert untersucht werden.
Bei den Planungen für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg werden die wechselseitigen verkehrlichen
Auswirkungen sowohl auf die A 100 und A 111 wie auch auf das nachgeordnete
Stadtstraßennetz untersucht. Bei den Stadtstraßen sind hier insbesondere der
Siemensdamm, der Kurt-Schumacher-Damm, der Jakob-Kaiser-Platz, der Tegeler Weg
und der Fürstenbrunner Weg im verkehrlichen Untersuchungsbereich zu nennen.
3
Frage 4:
Inwieweit werden Auswirkungen auf die parallel zur A100 bestehende Wohnbebauung betrachtet und wenn
ja, in welcher räumlichen Tiefe (Entfernung als Luftlinie von der Autobahn aus)?
Antwort zu 4:
Die Wohnbebauung entlang der A 100 wird in einer schalltechnischen Untersuchung
grundsätzlich soweit betrachtet wie nach den geltenden Regeln der Technik
(Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV)) Lärmauswirkungen zu erwarten sind. Für das Autobahndreieck Funkturm ist
dies bis etwa 300 m von der A 100 entfernt der Fall. Im Bereich der Dernburgstraße ist
dieses Maß aufgrund der Abschirmwirkung der Hochhausbebauung allerdings deutlich
geringer.
Die Auswirkungen auf die Wohnbebauung und die Anspruchsberechtigung für aktiven und
passiven Schallschutz beim Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg werden ebenfalls in einer schalltechnischen
Untersuchung ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt. Nach derzeitigem
Planungsstand sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, die eine deutliche
Verbesserung für die betroffenen Anlieger erwarten lassen.
Frage 5:
Welche Planungsvarianten (Phase 1) wurden für die drei (bzw. vier, sofern man das AD Charlottenburg
separat betrachtet) geplanten Neu- und Ersatzbauten an der A100 erstellt und wo sind diese, ggf. öffentlich,
einzusehen (Variantenspektrum bitte Anzahl pro Bauprojekt und Kurzbeschreibung beifügen)?
Antwort zu 5:
Bzgl. des Autobahndreiecks Funkturm hat es bereits mehrere Öffentlichkeitstermine
gegeben, in deren Rahmen die wesentlichen Varianten besprochen wurden. Die
Ergebnisse inkl. der wesentlichen Varianten sind auf der Internetseite der DEGES
veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Im Hinblick auf den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg wurde ein europaweiter Realisierungswettbewerb ausgelobt. Anfang Mai
2018 wurde der Wettbewerbssieger im Rahmen einer Pressekonferenz durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bekannt gegeben. Auf der
Internetseite der DEGES sind u. a. der Siegerentwurf und die weiteren
Wettbewerbsbeiträge veröffentlicht.
Frage 6:
Welche Bewertungskriterien wurden für die Variantenvorauswahl (Phase 2) herangezogen (Bitte um
vollständige Bewertungsmatrix mit konkreter Gewichtung der einzelnen Faktoren)?
Antwort zu 6:
Die Hauptbewertungskriterien im Variantenvergleich sind Verkehr, Umwelt, Städtebau und
Wirtschaftlichkeit. Die Bewertungskriterien müssen im Detail jeweils projektbezogen
angepasst werden, da die maßgebenden Randbedingungen nicht in jedem Fall die
4
gleichen sind. Ein praktiziertes Beispiel für eine Bewertungsmatrix wurde auf der
Themenwerkstatt zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm vorgestellt und ist auf der
Internetseite der DEGES (Themeninsel – Grundzüge der Planung) einsehbar. Dabei
handelt es sich um ein teilformalisiertes Verfahren in Anlehnung an ein „Formalisiertes
Abwägungs- und Rangordnungsverfahren“. Dabei wird keine Gewichtung der Kriterien
vorgenommen. Es erfolgt eine rein qualitative Bewertung und Abwägung.
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg waren im Rahmen des europaweiten Wettbewerbs die
Hauptbewertungskriterien Verkehr, Projektlaufzeit, Konstruktion, Genehmigungsfähigkeit,
Umwelt und Wirtschaftlichkeit vorgegeben. Die einzelnen Kriterien und deren Wichtung
können auf der Internetseite der DEGES der Wettbewerbsbroschüre (Wettbewerb zum
Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke: Siegerentwurf und Einreichungen) entnommen
werden.
Frage 7:
Welche Kriterien hat der Senat als Vertreter des von den Bauprojekten betroffenen Landes Berlin aus Sicht
der Stadtentwicklung und des Gesundheitsschutzes für die Anwohner*innen in die Bewertungsmatrix
eingebracht und mit welcher jeweiligen Gewichtung?
Antwort zu 7:
Die o.g. Bewertungsmatrix wurde vom Vorhabenträger vorgeschlagen und mit den
Senatsverwaltungen abgestimmt. Der Senat hat insbesondere die städtebaulichen
Kriterien mitgestaltet.
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissel-Brücke und des Autobahndreieck Charlottenburg
wurde die Bewertungsmatrix im Vorfeld des europaweiten Wettbewerbs zwischen der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Auftragsverwaltung für den
Bund) und der DEGES abgestimmt.
Frage 8:
Auf welcher Grundlage (Kosten-Nutzen-Analyse, Verkehrsanalyse, Umwelt- und Gesundheitsbelastung etc.)
wurde in Phase 3 die Vorzugsvariante ermittelt und wie bzw. wo kann dieser Entscheidungsprozess z.B.
durch betroffene Anwohner*innen für das jeweilige Bauprojekt nachvollzogen werden?
Antwort zu 8:
Bzgl. des Autobahndreiecks Funkturm hat es bereits mehrere Öffentlichkeitstermine
gegeben, in deren Rahmen die wesentlichen Varianten und deren planerische und
gutachterliche Grundlagen besprochen wurden. Die Ergebnisse einschließlich der
wesentlichen Varianten und Planungsgrundlagen sind auf der Internetseite der DEGES
veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Bzgl. des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks
Charlottenburg: siehe Antwort auf Frage 6.
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Frage 9:
Wurde als „#Null-Variante“, insbesondere am AD Funkturm, auch die #Sanierung einzelner Brückenbauwerke
in Erwägung gezogen, ohne die #Fahrbahngeometrie und AS zu verändern (und damit verbunden ein
Planfeststellungserfordernis zu verursachen) und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Im Rahmen der frühen Planungsphasen wurde auch eine Sanierung im Bestand
untersucht. Diese Variante musste verworfen werden, da eine Sanierung einzelner
Brücken nicht hinreichend möglich ist, sondern nahezu alle Brücken neu gebaut werden
müssen. Ein Neubau im Bestand ist ebenfalls keine realistische Option. Sie wäre bei der
erforderlichen Aufrechterhaltung des Verkehrs in einem vertretbaren zeitlichen und
wirtschaftlichen Rahmen nicht realisierbar. Zudem würden die erheblichen Defizite
insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherheit bei einer Wiederherstellung wie im
Bestand nicht bereinigt.
Die Entscheidungen für einen #Ersatzneubau der Westendbrücke und der Rudolf-WissellBrücke erfolgten auf der Basis umfangreicher ingenieurtechnischer Bewertungen der
bestehenden Brückenbauwerke. Eine Sanierung der Bauwerke wurde demnach mit Blick
auf die bestehenden statischen Defizite und die Risiken für das Tragwerk im Zuge von
bautechnischen Eingriffen nicht weiterverfolgt. Dies betrifft auch die Rampenbrücken über
den Siemensdamm bzw. Kurt-Schuhmacher-Damm im Bereich des Autobahndreiecks
Charlottenburg, welche demzufolge auch alle zu erneuern sind.
Frage 10:
Wie wurden bei den Variantenbewertungen die Umweltauswirkungen (insbesondere Luftschadstoffe wie
NOx und Feinstaub) berücksichtigt, wenn bis Ende 2019 offenbar keine realen Messwerte aus diesem
Bereich vorlagen und man sich ausschließlich auf Rechenmodelle gestützt hat, die von der zuständigen
Senatsverwaltung in Frage gestellt, bzw. revidiert wurden1?
Antwort zu 10:
Die Anwendung von Rechenmodellen ist anerkannte Regel der Technik und wird auch in
den Autobahnprojekten in Berlin mit der entsprechend standardisierten Software
praktiziert.
Frage 11:
Wurden im Rahmen der Planungen an den betroffenen AS entlang der A100 und die unmittelbar
anschließenden Wohngebiete und Stadtstraßen konkrete Lärm- und Schadstoffmessungen vorgenommen?
Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 11:
Lärm- und Luftschadstoffmessungen wurden nicht vorgenommen. Die Anwendung von
standardisierten Rechenmodellen ist die anerkannte Regel der Technik. Messwerte
werden dabei ggf. zur Kalibrierung verwendet, sind jedoch für eine allgemeingültige und

1 Vgl. Senats-Antworten in Drs. 18/21753, Drs. 18/20468 und abweichende Angaben im Luftreinhalteplan II
6
vergleichbare Bewertung nicht geeignet, da sie immer punktuellen und wechselnden
#Umweltauswirkungen (Witterung) ausgesetzt sind und den Prognosehorizont nicht
abbilden.
Frage 12:
Wann wurden die #Verkehrserhebungen entlang der A100 und den AS zwischen Hohenzollerndamm und
Heckerdamm (A111) bzw. Hüttenweg (A115) durchgeführt die den Variantenprüfungen und den aktuellen
Vorplanungen zu Grunde liegen und mit welchen Ergebnissen (bitte jeweils für die planungs-befangenen
Abschnitte der A100 und die AS für auf- bzw. abfahrende Fahrzeuge pro Fahrtrichtung/Tag und unterteilt
nach PKW und leichten bzw. schweren LKW tabellarisch zusammenstellen)?
Antwort zu 12:
Für das Autobahndreieck Funkturm und die betroffenen Anschlussstellen sind von den aus
den Umlegungsrechnungen resultierenden durchschnittlichen werktäglichen
Verkehrsmengen (DTVW) für die #Leistungsfähigkeitsberechnungen die maßgebenden
stündlichen Verkehrsstärken (MSV) abzuleiten. Hierzu wurden zunächst die
Dauerzählstellen an den Hauptfahrbahnen der Bundesautobahnen A 100 und A 115
ausgewertet. Aus den Daten konnte die MSV direkt entnommen werden. Für die einzelnen
Autobahnanschlussstellen und Verbindungsrampen sowie das Stadtstraßennetz wurden
die durch die Verkehrslenkung Berlin bereitgestellten Zähldaten ausgewertet. Abgeleitet
wurde ebenfalls die MSV – hier allerdings entsprechend der Spitzenstunde des Zähltages,
da keine Dauerzählstellen existieren.
Für den Ersatzneubau der Westendbrücke wurden bisher Daten aus der
Straßenverkehrszählung 2014 (Verkehrsmengenkarte 2014) verwendet:
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Spandauer Damm und AS Kaiserdamm): ca.
88.850 Kfz/24 h DTVw, 5.885 Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell- Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg wurden bisher Daten aus der Straßenverkehrszählung 2014
(Verkehrsmengenkarte 2014) verwendet:
A 100 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Spandauer Damm und Abzweig
Reinickendorf/Hamburg): ca. 87.900 Kfz/24 h DTVw, 5.590 Lkw > 3,5 t zul.
Gesamtgewicht
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Siemensdamm (Einfahrt Ri Süd) und AS
Spandauer Damm): ca. 87.900 Kfz/24 h DTVw, 5.590 Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 111 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Jakob-Kaiser-Platz und AS Heckerdamm): ca.
50.600 Kfz/24 h DTVw, 3.650 Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Frage 13:
Mit welchem Verkehrsaufkommen im Vergleich zu den durchgeführten Verkehrszählungen rechnet der
Senat entlang der A100 bzw. der unmittelbar anschließenden Abschnitte der A115 und A111 bis 2030 (bitte
getrennt für PKW und LKW angeben)?
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Antwort zu 13:
Für das Autobahndreieck Funkturm wurde der Prognoseplanfall 2030 im Rahmen der
letzten Themenwerkstatt an der Themeninsel „Verkehrsströme, Verkehrsmengen“
besprochen und ist auf der Internetseite der DEGES einsehbar.
Für den Ersatzneubau der Westendbrücke wird auf Basis des Verkehrsmodells Berlin
(Modellstand IV / 2017) die Verkehrsprognose 2030 mit folgendem Verkehrsaufkommen
gerechnet:
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Spandauer Damm und AS Kaiserdamm): ca.
92.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 100 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Kaiserdamm und AS Spandauer Damm): ca.
92.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell- Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg wird auf Basis des Verkehrsmodells Berlin (Modellstand III / 2018) die
Verkehrsprognose 2030 mit folgendem Verkehrsaufkommen gerechnet:
A 100 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Spandauer Damm und Abzweig
Reinickendorf/Hamburg): ca. 90.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Siemensdamm (Einfahrt Ri Süd) und AS
Spandauer Damm): ca. 90.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 111 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Jakob-Kaiser-Platz und AS Heckerdamm): ca.
50.000 Kfz/24 h DTVw, 6,5 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Frage 14:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 28.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Planungen und Machbarkeitsstudie für Verlängerung der U6 nach Süden, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
In ihrem Beschluss vom 20.11.2019 empfahl die BVV Tempelhof-Schöneberg dem Bezirksamt, sich bei den
zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die #Verlängerung der #U-Bahnlinie 6 über Alt-Mariendorf hinaus
nach Süden Richtung Lichtenrade in die Planungen aufgenommen und zeitnah eine Machbarkeitsstudie
beauftragt wird. Am 10.12.2019 hat sich das Bezirksamt laut MzK vom 05.05.2020 mit der Bitte „um Prüfung
und Stellungnahme der Empfehlung“ der BVV an die Fachabteilungen der SenUVK gewandt.
Frage 1:
Welchen Inhalt hatte das Schreiben an die zuständige Senatsverwaltung vom 10.12.2019?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat mit Schreiben vom 10.12.2019 die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) über den Beschluss
der Bezirksverordnetenversammlung (Drucksache 1461/XX) informiert und um
Stellungnahme gebeten.
2
Frage 2:
Hat das Bezirksamt darin neben einer „Prüfung und Stellungnahme“ den Beschluss der BVV umgesetzt und
sich für die Aufnahme der Verlängerung der #U6 in die Planungen und eine zeitnahe Machbarkeitsstudie
eingesetzt?
Antwort zu 2:
Ja. Das Schreiben von Bezirksstadträtin Heiß an die SenUVK ist das übliche Verfahren,
mit welchem ein Beschluss einer Bezirksverordnetenversammlung an die
Hauptverwaltung herangetragen wird.
Frage 3:
Gab es nach dieser Bitte um Stellungnahme und dem dazugehörigen Antwortschreiben vom 03.03.2020
diesbezüglich weiteren Schriftverkehr oder Gespräche zwischen dem Bezirksamt und der zuständigen
Senatsverwaltung?
Antwort zu 3:
Einen weiteren Schriftverkehr und Gespräche hat es bisher nicht gegeben.
Frage 4:
Dem Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 03.03.2020 ist zu
entnehmen, dass „grundsätzlich keine Beantwortung der Anfragen einzelner Bezirksverordneter oder
Bürgeranfragen an das Bezirksamt“ durch die zuständige Senatsverwaltung erfolgen könne. Soweit das
Bezirksamt dazu keine eigenen Erkenntnisse habe, solle es dies den Fragestellenden so mitteilen.
a) Hält der Senat eine solche Antwort auf eine Bitte des Bezirksamtes für angemessen?
b) Ist sich die zuständige Senatsverwaltung darüber im Klaren, dass es sich bei dem Anliegen nicht um eine
Anfrage eines Bezirksverordneten o.ä., sondern um einen rechtsgültigen Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung handelt?
c) Kommt es oft vor, dass der Senat Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung ignoriert und sich
nicht zu einer adäquaten Antwort verpflichtet fühlt?
d) Gedenkt die zuständige Senatsverwaltung, nachdem sie nun über die Herkunft des Beschlusses
aufgeklärt wurde, dem Bezirksamt in naher Zukunft eine angemessene Auskunft zu geben?
Antwort zu 4:
Die Bezirksverordnetenversammlung ist ein Organ im jeweiligen Bezirk. Anfragen und
Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung werden in der Regel durch den Bezirk
innerhalb seiner Zuständigkeit – Aufgaben der örtlichen Verwaltung – und Kenntnis
bearbeitet und beantwortet.
Die Hauptverwaltung ist für die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung zuständig.
Der Senat beantwortet alle in seiner Zuständigkeit liegenden konkreten Anfragen direkt
und nicht über das Bezirksamt.
Frage 5:
Wie steht der Senat zu dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg
(Drucks. Nr:1461/XX)?
3
Antwort zu 5:
Der Berliner Senat hat am 26.02.2019 den ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des
Nahverkehrsplans (NVP) für den Zeitraum 2019-23 beschlossen. Darin formuliert das
Land Berlin seine Ziele und Anforderungen an die künftige Entwicklung im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV), u. a. mit Blick auf das Verkehrsangebot, die Qualität der
Verkehre und Infrastrukturausbaumaßnahmen. Als Teil des NVP benennt der ÖPNVBedarfsplan gemäß § 28 Abs. 8 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) die konkreten
langfristigen Planungen für die Weiterentwicklung der Infrastruktur und weitere für die
Entwicklung des ÖPNV wesentliche Investitionsentscheidungen.
Die Aufnahme einer Maßnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan attestiert einen
verkehrsplanerischen Bedarf aus Sicht der heutigen und/oder der prognostizierten ÖPNVNachfrage im Zeitraum bis 2035. Bei der Erarbeitung des ÖPNV-Bedarfsplans wurde auch
der benannte Korridor geprüft. In der gesamtstädtischen Abwägung ist zu konstatieren,
dass unter den aktuellen Randbedingungen andere Maßnahmen für das Erreichen der
verkehrspolitischen Ziele in der Umsetzung gegenüber einer Verlängerung der U6 nach
Süden zu priorisieren sind.
Die Festlegungen des ÖPNV-Bedarfsplans werden mit Fortschreibung des
Nahverkehrsplans überprüft und bei Bedarf angepasst. Hierbei wird auch der betroffene
Korridor erneut einbezogen.
Frage 6:
Beabsichtigt der Senat zeitnah eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie 6
über Alt-Mariendorf hinaus nach Süden in Richtung Lichtenrade in Auftrag zu geben, nachdem sich auch die
Bezirksverordnetenversammlung des betroffenen Bezirkes dafür ausgesprochen hat?
a) Wenn ja, wie ist der Sachstand?
b) Wenn nein, wie begründet der Senat seine Entscheidung?
Antwort zu 6:
Nein.
Der Senat hat aktuell #Machbarkeitsstudien für die Verlängerungen der #U6 zur Urban Tech
Republic (#UTR), der #U7 nach Schönefeld/#BER, der #U8 zum #Märkischen Viertel und der #U7
über den Bahnhof #Rathaus Spandau hinaus verabredet. Nach Vorlage entsprechender
Ergebnisse werden diese im Senat bewertet und besprochen und das weitere Vorgehen,
z. B. im Hinblick auf die Durchführung etwaiger weiterer Prüfungen oder zusätzlicher
Machbarkeitsstudien festgelegt.
Frage 7:
Wie weit sind die Umplanungen der BVG hinsichtlich des geplanten Gleichrichterwerkes für
#Fahrstromversorgung fortgeschritten und wann werden die Planungen abgeschlossen sein?
4
Antwort zu 7:
Die BVG teilt dazu mit:
„Die Umplanungen der BVG sind soweit fortgeschritten, dass ein neuer unterirdischer
Standort im Umfeld der Reißeckstraße umgesetzt werden kann. Hier liegen verschiedene
Varianten vor; das erforderliche Plangenehmigungsverfahren soll Mitte des Jahres 2020
gestartet werden. Somit besteht kein Konflikt mit einer späteren Verlängerung der U6 nach
Süden.“
Frage 8:
Wann soll mit den Bauarbeiten begonnen werden und wann ist mit der Fertigstellung des
#Gleichrichterwerkes zu rechnen?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt dazu mit:
„Nach Abschluss der erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren soll
voraussichtlich in der 2. Hälfte des Jahres 2022 mit dem Bau begonnen werden. Die
Bauzeit bis zur Inbetriebnahme beträgt ca. drei Jahre.“
Frage 9:
Lässt sich durch die begonnenen Umplanungen, durch die das Bauwerk später im Bedarfsfall für eine
Streckenverlängerung genutzt werden kann, darauf schließen, dass die BVG eine Verlängerung der U6 über
Alt-Mariendorf hinaus nach Süden Richtung Lichtenrade grundsätzlich für sinnvoll erachtet?
Antwort zu 9:
In Bezug auf die Sinnhaftigkeit einer verkehrlichen Maßnahme aus der Sicht des Senats
wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Der Senat trifft keine Aussagen über interne
Meinungsbildungen innerhalb der BVG.
Berlin, den 28.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Einrichtung temporärer Radwege, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Bezirksämter planen aktuell die Einrichtung #temporärer #Radwege? Welche Maßnahmen sind im
Einzelnen vorgesehen?
Frage 2:
Welche Bezirksämter planen zurzeit nicht die Einrichtung von temporären Radwegen und wie wird dies im
Einzelnen begründet?
2
Antwort zu 1 und 2:
Die Bezirke antworteten im Rahmen Ihrer Zuständigkeit wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Die Bezirksämter planen nicht eigenständig für die Hauptverkehrsstraßen. Hier muss eine
Anordnung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Sen UVK)
erfolgen.
Das Bezirksamt hatte gegenüber der Senatsverwaltung folgende Vorschläge gemacht:
1. Kantstraße/Neue Kantstraße auf ganzer Länge,
2. Brandenburgische Straße, Kaiser-Friedrich-Straße, Luisenplatz,
3. Lise-Meitner-Straße,
4. Berliner Straße (insbesondere da, wo kein Radweg ist – Grunewaldstraße müsste
Tempelhof-Schöneberg machen),
5. Bundesallee,
6. Hohenzollerndamm.
Hiervon konnte die Maßnahme zu 1. entsprechend umgesetzt werden.“
Lichtenberg:
„Das Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg prüft und plant temporäre Radwege.
Das favorisierte gemeinsame Projekt „Hansastraße“ mit dem Bezirksamt Pankow kommt
nicht zu Stande, da Pankow keine Planungskapazitäten hat.
Zurzeit wird die Möglichkeit der Einrichtung von TEER an vier Straßenabschnitten
untersucht und geprüft.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind derzeit keine temporären Radwege vorgesehen.“
Mitte:
„Die Strecken für temporäre Lösungen müssen mit Bedacht ausgewählt werden. Sie
müssen möglichst einfach, d. h. ohne tiefgreifendere Eingriffe in beispielsweise den
ruhenden Verkehr, umgestaltet werden können.
Es werden Abschnitte geprüft, für die bereits geschützte Fahrradstreifen vorgesehen sind,
die aber noch nicht umgesetzt werden konnten. Dabei darf die temporäre Einrichtung nur
eine Übergangslösung sein für die Umsetzung des dauerhaften Schutzstreifens.
Nicht jede Straße eignet sich hierfür, denn vorab sind auch für eine temporäre Anordnung
diverse Prüfungen erforderlich, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten und
mögliche Konflikte mit der Linienführung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und
bestehenden Lieferzonen zu berücksichtigen. Auch temporäre Radwege müssen als
solche nutzbar sein.
Der Bezirk Mitte hat einen temporären Fahrradstreifen am Schöneberger Ufer eingerichtet.
Dort schließt das Bezirksamt Mitte an eine Wegführung an, die in FriedrichshainKreuzberg entsteht. Die Strecke wird sich mit dem in Kreuzberg geplanten temporären
Radweg zu einer für den Fahrradverkehr sinnvollen Verbindung fügen. Ein weiterer
temporärer Radweg ist auf der Müllerstraße (von der Seestraße bis zum U-Bahnhof
Wedding) geplant.
Hierfür laufen die Abstimmungen mit der für das Hauptverkehrsnetz zuständigen
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die straßenverkehrliche
Anordnung.“
3
Neukölln:
„Der Bezirk Neukölln hat bei der SenUVK die Einrichtung eines temporären Radweges in
der Blaschkoallee zwischen Britzer Damm und Blaschkoallee unter Vorlage konkreter
Verkehrszeichenpläne beantragt.
Weiterhin befindet sich die Einrichtung von temporären Radwegen in Teilbereichen der
Herrmannstraße in Prüfung.“
Pankow:
„Das Bezirksamt Pankow hat in der Danziger Straße zwischen Prenzlauer Allee und HausNr. 142 beidseitig temporäre Radfahrstreifen eingerichtet. Darüber hinaus sind aufgrund
fehlender Personalkapazitäten und der örtlichen Bedingungen derzeit keine weiteren
temporären Radfahrstreifen konkret geplant.“
Reinickendorf:
„Der Bezirk Reinickendorf plant derzeit keine temporären Radwege.
Der Fahrzeugverkehr hat sich mittlerweile wieder normalisiert und vielerorts durch die
zurückgegangene Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der CoronaPandemie sogar gesteigert. Die Wegnahme einer Fahrspur auf den Hauptverkehrsstraßen
würde die Leistungsfähigkeit einschränken und damit auch den öffentlichen Nahverkehr
(Bus) stark beeinträchtigen.
Voraussetzung für die Einrichtung von temporären Radwegen ist außerdem das
Vorhandensein einer Planung für die Anlage von geschützten Radfahrstreifen bzw. auch in
Ausnahmefällen eines normalen Radfahrstreifens. Nur dann wird eine verkehrsrechtliche
Anordnung für temporäre Radwege in Aussicht gestellt. Das Ziel ist, diese temporären
Radwege später dauerhaft als geschützte Radfahrstreifen zu verstetigen. In Reinickendorf
liegen derzeit keine in Frage kommenden neuen Planungen mit entsprechendem
Planungsstand vor.“
Steglitz-Zehlendorf:
„Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf plant aktuell die Einrichtung temporärer
Radverkehrsanlagen und ist dazu in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz. Es wird geprüft, ob temporäre Radfahrstreifen in der
Albrechtstraße zwischen Neue Filandastraße und Robert-Lück-Straße angelegt werden
können, evtl. auch auf dem Steglitzer Damm.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Nach Aufforderung durch die SenUVK hat der Bezirk auf Basis von unerledigten BVVAnträgen zu Radverkehrsanlagen im Hauptstraßennetz Streckenabschnitte benannt, die
entweder über keine oder über eine unzulängliche Radverkehrsanlage verfügen. Weitere
Kriterien waren: möglichst kein ruhender Verkehr, keine LichtsignalanlagenUmprogrammierung, genügend Platz in der Fahrbahn, fortgeschrittene Planung, u.a.).
Als Obergrenze wurden seitens SenUVK drei bis fünf Streckenabschnitte genannt.
Der Bezirk hat folgende Abschnitte vorgeschlagen: Innsbrucker Platz (1157/XIX,
0789/XX,0934/XX), Sachsendamm (0039/XX, 1118/XX), Yorckstraße (1497/XX),
Langenscheidtstraße (1132/XX). Zusätzlich wurden die Säntisstraße, die Kolonnenstraße
und die Schönebergerstraße zur Prüfung vorgeschlagen, weil hier die Planung sehr weit
fortgeschritten vorliegt. Die Vorschläge werden derzeit intensiv zwischen den Beteiligten
diskutiert.“
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Treptow-Köpenick:
„Im BA Treptow-Köpenick wird derzeit ein Antrag für einen temporären Fahrradstreifen auf
der B 96a zwischen Fennstraße und Rudower Chaussee stadtauswärts vorbereitet.“
Berlin, den 27.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Doppeltes Streckenjubiläum Am 28. Mai 1995 sind zwei S-Bahnabschnitte reaktiviert worden, aus Punkt 3

Vor nunmehr 25 Jahren ist die #S-Bahnstrecke zwischen #Schönholz und #Tegel (#S25) #reaktiviert worden. Die #Stilllegung des sieben Kilometer langen Bereiches war am 9. Januar 1984 erfolgt – nach dem Übergang der Betriebsrechte des Westberliner Teils der S-Bahn an die BVG. Eine #Wiederinbetriebnahme war zunächst nicht vorgesehen. Nördlich von Tegel wurde ein Teil des Bahndamms abgetragen und die Fläche zum Bau der Hamburger Autobahn verwendet. Güterverkehr fand auf dem Teilstück bis Tegel jedoch weiterhin statt. Die Militärzüge aus der Zeit der französischen Besatzung fuhren noch bis 1994 weiter – von Tegel über Gesundbrunnen und die Ringbahn bis nach Straßburg. Ab 1995 wurde die Strecke schließlich – zunächst jedoch nur bis Tegel – für die S-Bahn reaktiviert.

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S-Bahn: Nord-Süd-Verbindungen und Stadtbahn Senat bringt S-Bahn-Ausschreibung auf den Weg, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2020/05/berlin-s-bahn-ausschreibung-senat-streit.html

Nach mehrfachen Verzögerungen hat der Berliner Senat am Dienstag das #Vergabeverfahren für die #S-Bahn-Teilnetze #Nord-Süd und #Stadtbahn beschlossen. Insgesamt geht es um bis zu 2.160 neue Wagen. Sie sollen ab 2027 rollen.

Das Gezerre hat ein Ende, der milliardenschwere Auftrag für mehr als 2.000 neue #S-Bahn-Wagen ist unter Dach und Fach. Da kann man vor lauter Erleichterung schon mal rhetorisch am großen Rad drehen: „Diese #Ausschreibung ist der Schlussstrich unter die S-Bahn-Krise“, lässt sich Verkehrssenatorin Regine Günther per Pressemitteilung zitieren. Es sei „der Start in eine neue Ära“, so die Grünen-Politikerin.

Gesucht werden nun Unternehmen, die neue S-Bahn-Züge #beschaffen, #instandhalten und diese auf den Nord-Süd-Linien und der Stadtbahn betreiben wollen. Geplant ist ein sogenanntes #Kombinationsverfahren, bei dem sich Interessenten auf insgesamt vier Teillose bewerben können. Damit wäre denkbar, dass in Zukunft mehrere Eisenbahnunternehmen im Berliner S-Bahn-Netz unterwegs sind. Die Möglichkeit, dass das Netz weiterhin aus einer Hand betrieben wird – dann wahrscheinlich von der Deutschen Bahn –, bleibt aber weiter bestehen.

Mindestens 1.308 Wagen werden neu bestellt
Die Verträge für den Betrieb der Linien werden eine Laufzeit von 15 Jahren haben, die für die Beschaffung und die Instandhaltung der Züge gehen über 30 Jahre. Damit, so hofft der Senat, könne die Qualität der Fahrzeuge ausreichend gesichert werden. Eine längere Ausschreibung auch des Betriebs ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Beschafft werden sollen mindestens 1.308 neue S-Bahn-Wagen. Das entspricht 327 sogenannten Halbzügen, die ihrerseits aus vier Wagen bestehen. Weitere 852 Wagen …

Radverkehr: Popup-Radwege, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wo und in welcher Länge sind derzeit #Popup-Radwege geplant (bitte um Auflistung)?
Antwort zu 1:
Gegenwärtig (Stand 15.05.2020) erfolgen Abstimmungen mit den Bezirksämtern
Mitte, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick
zu möglichen Straßen, in denen temporäre #Radverkehrsanlagen angeordnet werden
könnten. Verbindliche Ergebnisse stehen noch nicht fest.
Frage 2:
Nach welchen Kriterien werden Strecken ausgesucht, entlang derer Popup-Radwege installiert
werden?
Antwort zu 2:
Die Anordnung erfolgt nur dort, wo die Voraussetzungen für Radverkehrsanlagen
gem. § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Nr. I. 2.
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu
§ 2 Absatz 4 Satz 2 vorliegen. Außerdem können temporäre Anordnungen nur dort
umgesetzt werden, wo keine baulichen Veränderungen erforderlich sind und die
Verkehrslage keine Komplexität aufweist, die einen längeren planerischen Vorlauf
benötigt.
Frage 3:
Wie ist die schnelle Umsetzung zu erklären, während Planungen für konventionelle #Radwege
jahrelang stillstehen?
Antwort zu 3:
Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 2 beziehen sich die temporären
Anordnungen auf weniger komplexe Verkehrssituationen. Durch die Option von
einfachen und schnellen Nachbesserungen kann der planerische Vorlauf zudem
noch verkürzt werden.
Frage 4:
Wie viele Parkplätze wurden bisher für Popup-Radwege umgewidmet und werden nach derzeitigen
Planungen für noch kommende Popup-Radwege umgewidmet werden?
Antwort zu 4:
Auf den bislang relevanten Straßenabschnitten existierten größtenteils keine
gesondert ausgewiesenen Parkflächen, die entfernt werden mussten. Jedoch ist
durch die Einrichtung von #Radfahrstreifen das Parken am rechten Fahrbahnrand
nicht mehr zulässig. Dort wo dies räumlich und verkehrlich möglich und sinnvoll war,
wurden deshalb links neben dem Radfahrstreifen spezielle Parkflächenmarkierungen
aufgebracht. In dieser Weise wird auch bei künftigen Anordnungen verfahren. Eine
Bilanz zu Stellflächen für Kraftfahrzeuge wird dabei nicht erstellt.
Frage 5:
Ist vorgesehen, die Radwege auch nach Aufhebung der Abstandsregeln für Corona zu erhalten?
Wenn ja, wie soll dies umgesetzt werden und wie werden die wegfallenden Parkplätze kompensiert?
Antwort zu 5:
Nach derzeitigem Stand wird der ganz überwiegende Teil der temporär
angeordneten Radfahrstreifen künftig dauerhaft etabliert. Dabei erfolgen
Modifikationen, wenn sich deren Notwendigkeit in der temporären Phase zeigen
sollte. Die Einrichtung von Parkplätzen für Kraftfahrzeuge an anderen Stellen ist nicht
Bestandteil der Anordnungen im Zusammenhang mit temporären Radfahrstreifen. Es
wurden jedoch in Einzelfällen den Anwohnenden Alternativangebote bereitgestellt,
wie beispielsweise die Kooperation mit einem Parkhaus am Kottbusser Damm.
Frage 6:
Welche Auswirkungen auf den motorisierten Verkehr werden erwartet, wenn an den nun verengten
Fahrbahnen das Verkehrsaufkommen wieder auf das Vor-Corona-Niveau steigt (bitte um Übersicht für
jede Strecke mit Popup-Radweg)?
Antwort zu 6:
Es wird erwartet, dass durch die Einrichtung der Radverkehrsanlagen neben dem
Erreichen der Ziele des MobG und der Steigerung der Verkehrssicherheit auch die
Gesamtleistungsfähigkeit des Verkehrs positiv beeinflusst wird (§25 MobG BE). Mit
der Einrichtung der Radfahrstreifen wird unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 2
eine Maßnahme im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs
vollzogen. Darüber hinaus erfolgt die Umsetzung im Sinne des § 43 des Berliner
Mobilitätsgesetzes, der eine flächendeckende Einrichtung von Radverkehrsanlagen
an den Hauptstraßen vorsieht.
Berlin, den 19.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: Mehr Zeit einplanen zwischen Berlin und Hannover: Bauarbeiten vom 2. bis 27. Juni, aus Deutsche Bahn

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Mehr-Zeit-einplanen-zwischen-Berlin-und-Hannover-Bauarbeiten-vom-2-bis-27-Juni-5237012?contentId=1317080

#Haltausfälle und längere #Fahrzeiten • Alle Informationen auf www.bahn.de oder im DB Navigator
Wegen #Bauarbeiten ist der Streckenabschnitt zwischen #Nahrstedt und #Gardelegen bzw. zwischen #Ribbeck und #Wustermark teilweise gesperrt. Es kommt zu Haltausfällen und längeren Fahrzeiten.

Die meisten ICE-Züge zwischen Berlin und Hannover erhalten eine #Reisezeitverlängerung von bis zu 60 Minuten. Sie fahren dementsprechend früher ab und kommen später an. Die Halte Berlin-Spandau, Wolfsburg und Stendal entfallen teilweise.

Die DB bittet alle Reisenden, sich vor Fahrtantritt über ihre tatsächlichen Abfahrts- und Ankunftszeiten zu informieren. Das gilt insbesondere für die Kunden, die bereits eine Fahrkarte für die Strecke und den betreffenden Zeitraum gekauft haben. Informationen zu den Verbindungen stehen auf bahn.de und im DB Navigator zur Verfügung.