Bus: Barrierefreiheit an Bushaltestellen, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Bushaltestellen sind vollständig #barrierefrei ausgebaut (bitte um Darstellung ihres Anteils an der
Gesamtzahl der Bushaltestellen)?
Frage 2:
Welche Bushaltestellen sind nicht vollständig barrierefrei gestaltet?
Frage 3:
Wie viele und welche Bushaltestellen konnten in den Jahren 2016 und 2017 barrierefrei ausgebaut werden?
2
Frage 4:
Wie viele und welche Bushaltestellen können voraussichtlich in diesem Jahr vollständig barrierefrei
ausgebaut werden?
Frage 5:
Wie hoch ist der finanzielle Investitionsbedarf, um das gesamte Bushaltestellen-Netz vollständig barrierefrei
zu gestalten? Bis wann ist mit einer Erreichung dieses Ziels zu rechnen?
Antwort zu 1 bis 5:
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Für die 6.481 Bushaltestellen Berlins (Stand 31.12.2017) sind primär die bezirklichen
Straßenbaulastträger zuständig, da sie fast immer im öffentlichen Straßenland liegen.
Einen zentralen Überblick über den jeweiligen Ausbauzustand gibt es daher bislang nicht.
Mit der Aufnahme von baulichen Kriterien für barrierefreie Haltestellen in den
Objektkatalog für die Erfassung öffentlichen Straßenlandes (Straßendatenaufnahme) soll
die Grundlage geschaffen werden, um darauf aufbauend in der Laufzeit des neuen
Nahverkehrsplanes ab 2019 ein entsprechendes Haltestellenkataster zu erstellen. Damit
ließe sich dann die Einhaltung der wesentlichen Vorgaben für Barrierefreiheit überprüfen
und quantitative Aussagen zu Anzahl oder Anteil machen. Mit diesem Überblick wäre es
auch möglich, eine Priorisierung für den weiteren Ausbau vorzunehmen, wenn die
Steuerung der Baumaßnahmen sich danach ausrichten ließe.
In den vergangen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass die primär zuständigen
bezirklichen Straßenbaulastträger aufgrund ihrer personellen Ausstattung nicht in der Lage
sind, kurzfristig verfügbare Finanzmittel in Umbaumaßnahmen umzusetzen oder auch
planmäßig über mehrere Jahre hinweg die notwendige hohe Anzahl an Umbauten zu
realisieren. Um den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) mit
mindestens einem sehr hohen Anteil von z.B. 75 % barrierefrei ausgebauter Haltestellen
im Oberflächenverkehr bis zum Jahr 2022 gerecht werden zu können, müssten bis dahin
jährlich rund 1.500 Haltestellen umgebaut werden. Dies ist angesichts der bisher erzielten
Jahresraten der Umbauten ohne erhebliche Veränderungen vor allen in der personellen
und organisatorischen, aber auch der finanziellen Ausstattung nicht annähernd realistisch.
Mit Hilfe der zentral verwalteten Mittel des Kommunalinvestitionfonds (KInv-Mittel, Kapitel
2920, Titel 72019) konnten in den Jahren 2016 und 2017 mit 24 Projekten ca. 75
Haltestellenumbauten gefördert werden. Allerdings erhöht sich insgesamt der
Verwaltungsaufwand erheblich bei der Verwendung von Fördergeldern gegenüber der
selbständigen Bearbeitung und Finanzierung im Bezirk, beispielweise im Rahmen der
baulichen Unterhaltung.
Die Regularien der neuen Finanzierungsquelle, dem Nachhaltigkeitsfonds „SIWANA IV“
(Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds), sehen
sogar eine Behandlung einer jeden Bauplanungsunterlage für Haltestellenumbauten im
Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vor. Das Verfahren ist dadurch mit so vielen
zeitlichen Unwägbarkeiten behaftet, dass, gepaart mit dem Personalmangel der Bezirke,
keine belastbare Aussage über die in diesem oder im künftigen Jahr fertiggestellten
Haltestellen möglich ist.
3
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„In Ausnahmefällen hat die BVG aus Sondermitteln des Senats in eigener Regie in den
letzten Jahren insgesamt 499 Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut.“
Berlin, den 04.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: Barrierefreie Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass der Bau einer #barrierefreien Brücke vom Heinrich-Grüber-Platz zum #S-Bahnhof #Kaulsdorf dringend notwendig ist, um damit den Bahnhof in Richtung Süden barrierefrei zu erschließen?
Antwort zu 1:
Der Senat teilt die Auffassung, dass zur Verbesserung der barrierefreien Erschließung des Bahnhofs Kaulsdorf nach Süden der Bau einer barrierefreien Brücke auf die Südseite der Bahnanlagen zum Wilhelmsmühlenweg geeignet wäre.
Frage 2:
Welche Planungen werden für die Entwicklung des Geländes des ehemaligen Kohleplatzes am S-Bahnhof Kaulsdorf verfolgt?
2
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu folgendes mit:
„Das Grundstück Wilhelmsmühlenweg 3 befindet sich im Geltungsbereich des durch Verordnung vom 28.05.2008 festgesetzten und durch Rechtsverordnung am 31.05.2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) für Berlin auf Seite 135 verkündeten Bebauungsplanes (B-Plan) 10-20.
Die Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-20 beurteilt sich gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) danach, ob es den Festsetzungen des Bebauungsplanes 10-20 nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Der Bebauungsplan 10-20 setzt für das Quartier, indem sich das Grundstück befindet, ein Kerngebiet fest. Das planerische Ziel besteht hierbei insbesondere darin, den historisch gewachsenen Bereich um den S-Bahnhof Kaulsdorf zu einem tragfähigen Nahversorgungszentrum zu entwickeln. Hier sollen sich vorrangig Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen etablieren, um das Wohngebiet im Sinne einer guten Nahversorgung zu qualifizieren.
Durch den Eigentümer wurde aktuell ein Bauantrag auf Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage und ebenerdigen Stellplätzen beim Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz gestellt.
Eine Befreiung zugunsten von anteiligem Wohnungsbau wird dabei in Aussicht gestellt, sofern die Belange des Lärmschutzes hinreichend Beachtung finden.“
Frage 3:
Inwiefern wurden mit potentiellen Investoren für dieses Gelände Gespräche über die Realisierung und anteilige Finanzierung einer Fußgängerbrücke geführt? Welches Ergebnis liegt hier vor?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu folgendes mit:
„Für eine Beteiligung an den Kosten für einen Brückenbau besteht keine Rechtsgrundlage, da dies auch nicht Gegenstand der Festsetzungen des B-Plans 10-20 und auch nicht relevant für die Erschließung des Grundstückes ist.“
Frage 4:
Welche Möglichkeiten seitens des Senats liegen vor, unabhängig von der finanziellen Bereitschaft eines Investors eine Fußgängerbrücke, die den S-Bahnhof Kaulsdorf von Süden her erschließt, bei DB Station&Service zu bestellen?
Antwort zu 4:
Nach einer Entscheidung seitens des Landes Berlin, eine Fußgängerbrücke zur besseren Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf errichten zu wollen, besteht seitens des Landes Berlin die Möglichkeit, mit einem Bestellschreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehr, diesen zusätzlichen barrierefreien Zugang bei der Deutschen Bahn Station und Service AG zu bestellen. Im Rahmen des dann erforderlichen Planfeststellungsverfahrens sind die Auswirkungen auf den privaten Grundstückseigentümer zu berücksichtigen und abzuwägen.
3
Frage 5:
Inwiefern liegen für die Realisierung einer solchen Fußgängerbrücke bereits Kostenschätzungen vor? Welcher Planungs- und Realisierungshorizont wird für den Bau angenommen?
Antwort zu 5:
Dem Senat liegen hierzu keine aktuellen Erkenntnisse vor.
Frage 6:
Gibt es aus Sicht des Senats geeignete Förderprogramme, die für den Bau der Fußgängerbrücke infrage kommen?
Antwort zu 6:
Der Bau der zusätzlichen barrierefreien Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf könnte grundsätzlich in das Förderprogramm „Bahnhofsverschiebung, Zugänge, Aufgänge“ (Teilansatz in Kapitel 0730, Titel 89102) aufgenommen werden.
Geeignete Förderprogramme des Bundes sowie der EU sind dem Senat derzeit nicht bekannt. Bei einer Realisierungsentscheidung würde aber geprüft werden, ob zu diesem Zeitpunkt geeignete Förderprogramme nutzbar wären.
Berlin, den 28.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + Regionalverkehr: Wann wird der Regionalbahnhof Mahlsdorf fertig? – Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/13538, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern konnte, wie von der DB AG angegeben, der aktualisierte #Bauzeitenplan für den #Regionalbahnhof
#Mahlsdorf in der Zwischenzeit endabgestimmt werden? Welche Aussagen trifft der Bauzeitenplan
hinsichtlich des in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/13538 aufgeführten Rückbaus der Provisorien
und der Errichtung vom #Zugangstreppenbereich einschließlich #Aufzugsanlage, der Bahnsteigplattform sowie
des Bahnsteigdachs?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im modifizierten Bauablaufplan wurde nunmehr den Rahmenbedingungen nach
erfolgreicher Inbetriebnahme in 12/2017 Rechnung getragen. Prioritär zu berücksichtigen
war hierbei die Sicherstellung eines durchgehenden Bahnhofsbetriebs. Dies hat die
Herrichtung eines weiteren provisorischen Zugangs zur Folge, welcher Anfang Juli in
Betrieb gehen wird. Anschließend erfolgen der Rückbau des derzeitigen Treppenzugangs
sowie die Errichtung der endgültigen #Zugangstreppe, des #Aufzugs und des
Bahnsteigdachs. Die Fertigstellung des Regionalbahnsteiges wird zum Fahrplanwechsel
12/2018 erfolgen.“
2
Frage 2:
Konnten bereits, wie vom VBB in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/13538 angegeben, die neuen
#LINK-Fahrzeuge zugelassen werden?
Antwort zu 2:
Der VBB teilt hierzu Folgendes mit:
„Nein, die #Zulassungen für Deutschland und #Polen liegen noch nicht vor. Nach Mitteilung
der Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB) wird nach derzeitigem Stand die Zulassung für
Deutschland Ende Juni 2018 erwartet, ein konkreter Termin für die polnische Zulassung ist
derzeit nicht bekannt. Die Auslieferung der vier Fahrzeuge soll nach derzeitigem Stand bis
Ende August 2018 erfolgen. Entsprechend der Antwort auf die Schriftliche Anfrage
18/13538 gehen wir weiterhin von einer Kapazitätserhöhung im Laufe des Jahres 2018
aus.“
Berlin, den 18.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Barrierearme Ampelanlagen, aus Senat

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Frage:

Wie viele #Lichtzeichenanlagen sind, aufgegliedert nach Bezirken, derzeit nicht #barrierearm, bzw. mit Signalanlagen für #Sehbehinderte ausgestattet?

Antwort:

Bei der Beantwortung dieser Frage wird davon ausgegangen, dass mit dem Begriff

„Barrierearme Ampelanlagen“ die zusätzliche Ausrüstung von #Lichtsignalanlagen (#LSA) mit akustischen Signalgebern für #blinde und #sehbehinderte Mitmenschen gemeint ist. Eine Übersicht, an welchen LSA die #Borde für #Gehbehinderte abgesenkt sind, liegt dem Senat nicht vor.

Bezirk

LSA-Anlagen gesamt

mit akustischen Signalgebern

ohne akustische Signalgeber

Charlottenburg-Wilmersdorf

282

113

169

Friedrichshain-Kreuzberg

164

82

82

Lichtenberg

112

93

19

Marzahn-Hellersdorf

104

88

16

Mitte

302

199

103

Neukölln

132

71

61

Pankow

148

129

19

Reinickendorf

135

42

93

Spandau

156

72

84

Steglitz-Zehlendorf

223

101

122

Tempelhof-Schöneberg

236

87

149

Treptow-Köpenick

126

102

24

 

Gesamt

 

2120

 

1179

 

941

Berlin, den 16.05.2018 In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Ostalgie auf Rädern: Tatra-Straßenbahnen fahren bis 2020 Die BVG wollte nach 2017 alle Tatrabahnen aus dem Verkehr ziehen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article214360815/Ostalgie-auf-Raedern-Tatra-Strassenbahnen-fahren-bis-2020.html

Berlin. Ihr Abschied von Berlins Straßen war längst verkündet: Spätestens Ende 2017 werden die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die letzten #Tatra-Züge aus ihrer Straßenbahnflotte ausmustern, hieß es noch 2015. Später war zu hören, man wolle sich noch 40 Fahrzeuge als "Notreserve" halten. Doch die betagten, noch zu DDR-Zeiten angeschafften Bahnen müssen nun deutlich länger im Einsatz bleiben. Mindestens bis 2020 werden die "Tatras", wie sie von ihren Fans liebevoll genannt werden, ganz regulär durch Berlin fahren. Der Grund: Wie schon bei der U-Bahn fehlen der BVG auch für ihren Straßenbahnbetrieb die Fahrzeuge.

Doch während die im Dauereinsatz befindlichen #U-Bahn-Oldtimer den Fahrgästen noch einen halbwegs passablen Service bieten, müssen die Nutzer der #Tatra-Bahnen erhebliche Einschränkungen hinnehmen. Denn anders als die modernen Niederflur-Straßenbahnen vom Typ Flexity ist das Wageninnere der Tatras nur über einen hohen Einstieg erreichbar. Vor allem für Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Gehbehinderungen sind die steilen Treppenstufen eine im Alltag nur schwer zu bewältigende Hürde. Behindertenverbände sind daher alles andere als glücklich über den verlängerten Tatra-Einsatz.
Lieferung nach Ostberlin

Insgesamt 562 Fahrzeuge hatte der gleichnamige tschechische Hersteller zwischen 1976 und 1997 in den Ostteil Berlins geliefert, wo die Straßenbahn bis zur Wiedervereinigung nur fuhr. Die #Tatras, anfangs noch mit spartanischen Hartschalensitzen ausgestattet, waren nicht unbedingt bequem, galten jedoch bei den Ostberliner Verkehrsbetrieben als großer Fortschritt gegenüber den zuvor eingesetzten Bahnen, die teilweise noch aus Vorkriegszeiten stammten.

Nach der Wiedervereinigung wurde die Hälfte der Fahrzeuge des Typs #KT4D zwischen 1993 und 1997 modernisiert. Die übrigen wurden bis 1999 vor allem an Abnehmer in Osteuropa …

Taxi: Einführung des Inklusionstaxis wird vorbereitet, aus Senat

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Der Senat hat heute den von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach vorgelegten Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zum Stand der Konzeptentwicklung und des Verfahrens beim #Inklusionstaxi beschlossen.

Senatorin Breitenbach: „Wir wollen in Berlin durch die Einführung von #barrierefreien und #multifunktionalen #Taxen, sogenannten #Inklusionstaxen, einen weiteren Schritt für mehr Barrierefreiheit im Stadtverkehr gehen. Selbstbestimmte Mobilität ist ein Menschenrecht und eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inklusionstaxen können Menschen mit und ohne Mobilitätseinschränkungen sowohl mit als auch ohne Rollstuhl sicher und komfortabel befördern. Durch Investitionshilfen des Landes Berlin wurden die Voraussetzungen für deren Einführung geschaffen.“

Im Haushaltsplan 2018/2019 wurden für Zuschüsse an Taxiunternehmen und für Schulungen von Fahrpersonal Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € im Etat des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eingestellt. Die gesamtstädtische Aufgabe „Einführung des Inklusionstaxis im Land Berlin“ war nach entsprechenden inhaltlichen Vorbereitungen in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Februar 2018 auf das LAGeSo übertragen worden.

Parallel dazu wurden Mittel für eine Dreiviertelstelle Entgeltgruppe E 12 (für Grundsatzangelegenheiten) und eine halbe Stelle E 10 (für Ausreichung der Zuschüsse) etatisiert. Das Aufgabengebiet Grundsatzangelegenheiten wurde im April bereits besetzt, sodass die dauerhafte Aufgabenerledigung im LAGeSo sichergestellt ist.

Mit der Ausgestaltung einer Förderrichtlinie wurde bereits begonnen, um eine an transparenten und verbindlichen Kriterien orientierte Zuschussgewährung sicherzustellen.
Alle bisherigen Maßnahmen sollen dazu dienen, die Einführung des Inklusionstaxis schnell zu ermöglichen und dabei frühzeitig alle zu beteiligenden Stellen und Einrichtungen einzubeziehen. Das gilt für die Senatsverwaltungen (Verkehr, Wirtschaft, Finanzen), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ebenso wie für die Taxi-Innung sowie für Sozialverbände und die Betroffenen selbst.

Der Abstimmungsprozess mit den am Verfahren beteiligten Behörden wird im Moment vorbereitet. Es wird angestrebt, zu Beginn des kommenden Jahres mit den ersten Inklusionstaxen an den Start gehen zu können.

Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Telefon: (030) 9028-1135

barrierefrei + Straßenverkehr + Bahnverkehr: Querungsmöglichkeit am Bahnübergang Säntisstraße, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern war der Senat mit welchen Senatsverwaltungen an der Planung zur Schaffung einer #Querungsmöglichkeit der Bahntrasse am #Bahnübergang #Säntisstraße während dessen Sperrung in der Zeit der #Baumaßnahmen zur #Dresdner Bahn befasst?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Senat wurde im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens und der von der Vorhabenträgerin eingereichten #Planänderungen mehrfach beteiligt. Die bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde erst in die 6. Planänderung eingebracht. Die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hatte im Rahmen einer Einwendung um Information zur bauzeitlichen barrierefreien Querung der Säntisstraße gebeten, die von der Vorhabenträgerin entsprechend erläutert wurde.“
2
Frage 2:
Welche Positionen haben die beteiligten Senatsverwaltungen zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungsmöglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Frage 3:
Was hat welche Senatsverwaltung getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Frage 4:
Was hält der Senat von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Frage 5:
Trifft es zu, dass der Senat am 01.02.2016 nachgefragt hat, ob die bauzeitliche Fußgängerüberführung barrierefrei sein wird? Wenn ja, welche Senatsverwaltung hat nachgefragt? Wenn ja, wie hat der Senat reagiert, als er die Antwort erhalten hat?
Antwort zu 2 bis 5:
Mit einer E-Mail vom 01.02.2016 hat die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hinterfragt, wie die bauzeitliche Barrierefreiheit gestaltet werden soll.
Für die Planungsentscheidung zur bauzeitlichen Fußgängerüberführung wurden die örtlichen Gegebenheiten und das geringe Verkehrsaufkommen am Bahnübergang Säntisstraße in einem Abwägungsprozess mit einbezogen. Dabei wird stets ein Ausgleich zwischen betroffenen Belangen und berechtigten Interessen geschaffen. Für den vorliegenden Fall stehen jedoch Nutzen und Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis. Die Fußgängerbrücke wurde im Rahmen der Planfeststellung der Dresdener Bahn bei der Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), eingereicht. Die provisorische Fußgängerbrücke wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.05.2017 durch das EBA genehmigt: „Gleichwohl hält die Planfeststellungsbehörde den Aufwand für die Herstellung eines barrierefreien Provisoriums zur bauzeitlichen Bahnquerung angesichts des relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern für unverhältnismäßig.“ (EBA, 2017: Planfeststellungsbeschluss „Dresdner Bahn“, PFA 1, S.160).
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Zugang zur S-Bahn und zu den Gebieten der jeweils anderen Bahnseite während der Bauzeit wird durch die bauzeitliche Planung gewährleistet. So ermöglicht die Buslinie 277 (z.T. im 10-Minuten-Takt) mit Halt am S-Bahnhof Buckower Chaussee eine barrierefreie Umfahrung des geschlossenen Bahnübergangs Säntisstraße innerhalb von rd. sieben Minuten.“
Die bauzeitliche Barrierefreiheit ist demnach durch den Bahnübergang Buckower Chaussee und die Buslinie 277 gegeben.
Frage 6:
Inwiefern war der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit welchen Abteilungen und Ämtern beteiligt?
3
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Das Stadtentwicklungsamt koordiniert die bezirklichen Stellungnahmen der Fachdienststellen und nimmt selbst zu den städtebaulichen Belangen Stellung. U. a. wurde der Fachbereich Straßen einbezogen.
Eine erste Information der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgte durch die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg. Seit 2011 bestehen regelmäßige Kontakte zwischen Landes- und Bezirksebene.“
Frage 7:
Welche Position hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungs-möglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die fehlende Barrierefreiheit der Fußgängerbrücke wurde in der Stellungnahme zur 6. Planänderung seitens des Bezirkes festgestellt.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg hat sich fortwährend für Barrierefreiheit auch während der gesamten Planungsphase eingesetzt. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Landesebene.“
Frage 8:
Was hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Sicherstellung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit ist nicht Aufgabe des Bezirkes sondern des Vorhabenträgers der Maßnahme, der DB AG.“
Frage 9:
Was hält das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat sich mit der Drucksache Nr. 0619/XX „Eine anwohnerfreundliche Querungsmöglichkeit für die Säntisstraße“ positioniert und damit den Wunsch nach einer entsprechenden Verbesserung zum Ausdruck gebracht.
Der Beirat von und für Menschen mit Behinderung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat in seinem Offenen Brief vom 12.04.2018 gefordert: „Eine zumutbare barrierefreie Querung
4
an der Säntisstraße ist … unverzüglich einzurichten.“ Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Bezirk vertritt die gleiche Auffassung.“
Frage 10:
Trifft es zu, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg lediglich eine ausreichende Beleuchtung für die Fußgängerbrücke gefordert, eine Barrierefreiheit hingegen nicht als notwendig erachtet hat?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Einwendung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg vom 29.04.2016 enthielt keine Forderung zur Herstellung einer barrierefreien Lösung. Gegenüber der ursprünglich geplanten Schließung des Bahnübergangs ohne bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde die Aufrechterhaltung der Querungsmöglichkeit während der Bauzeit durch die Fußgängerbrücke positiv gesehen.“
Berlin, den 08.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: U-Bahnhof Kaiserdamm, aus Senat

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Frage 1:
In welchem Zeitraum und zu welchen Kosten wird im U-Bhf. #Kaiserdamm ein Fahrstuhl eingebaut?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Infolge zweier Bahnsteige müssen am Standort Kaiserdamm zwei Aufzüge nacheinander gebaut werden. Der Baustart des ersten Aufzugs mit einer Bauzeit von ca. einem Jahr kann nach Vorliegen der beantragten Plangenehmigung voraussichtlich im Jahr 2019 erfolgen. Voraussichtlich in 2020 wird mit dem Bau des 2. Aufzuges begonnen. Die Kosten für die beiden Aufzüge belaufen sich auf ca. 2,8 Mio. EUR.“
Frage 2:
Wo soll sich der Ausgang für diesen #Fahrstuhl befinden?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der endgültige #Aufzugsstandort wird im Rahmen des laufenden Plangenehmigungs-verfahrens festgelegt. Aufgrund der bautechnischen Randbedingungen (einfache Tiefenlage, seitliche Verteilerhalle vorhanden) sowie im Hinblick auf die Umsteige-beziehung zur #S-Bahn stellt sich ein Standort an der östlichen Zugangsanlage auf beiden Gehwegen als Vorzugsvariante dar.“
Frage 3:
Inwieweit sind die Bedürfnisse der Nutzer und Nutzerinnen des Zentralen Omnibus Bahnhofs (#ZOB) dabei mitgedacht worden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aufgrund der bautechnischen Probleme am westlichen Verteilergeschoss (zu geringe Deckenhöhe, Einschränkung von Fluchtwegen) ist diese Variante gegenüber der unter Antwort zu 2 beschriebenen Vorzugsvariante deutlich im Nachteil. Der etwas längeren Zuwegung zum ZOB stehen kürzere Umsteigewege zur S-Bahn gegenüber.“
Frage 4:
Inwieweit wäre eine bessere Anbindung an den ZOB denkbar und ggf. warum ist eine bessere Anbindung an den ZOB nicht machbar bzw. mit welchen Mehrkosten wäre eine bessere Anbindung denkbar?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der ZOB ist mit den heute vorhandenen Zugangsanlagen, u.a. mit einer Fahrtreppe, gut an die U-Bahn angeschlossen. Aufgrund des hohen baulichen Aufwandes, der nach heutiger Abschätzung bei ca. 4 Mio. EUR liegen wird, ist der Bau einer zusätzlichen doppelten Aufzugsanlage am westlichen Bahnsteigende wirtschaftlich nicht zu recht-fertigen. Der um ca. 80 m längere Fußweg zum Standort am östlichen Bahnhofszugang wird für vertretbar gehalten.“
Der Senat folgt aus fachlicher Sicht dieser Argumentation und unterstützt die Vorzugs-variante der BVG.
Berlin, den 27.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil + Bahnverkehr + barrierefrei: Deutsche Bahn reagiert auf Kritik zum Bahnübergang Säntisstraße Für ihre nicht barrierefreie Fußgängerbrücke am Bahnübergang Säntisstraße muss die Deutsche Bahn seit Monaten heftige Kritik einstecken. , aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/marienfelde/bauen/deutsche-bahn-reagiert-auf-kritik-zum-bahnuebergang-saentisstrasse-d159926.html

In einem Schreiben verweist die #Bahn erneut auf die bereits bekannte Argumentation, dass die Herstellung eines #barrierefreien #Provisoriums angesichts des „relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern“ aus Sicht des #Eisenbahnbundesamts als #Planfeststellungsbehörde als „unverhältnismäßig“ angesehen wurde. Darüber hinaus wurde dem Unternehmen zufolge bereits vor gut zwei Jahren auf die fehlende Barrierefreiheit der geplanten #Überquerung hingewiesen. Dies sei damals im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf Nachfrage vom 1. Februar 2016 dem Land Berlin mitgeteilt worden.

Überraschenderweise, so schreibt die Bahn, hätten sich der Senat und der Bezirk damals mit der Planung einverstanden gezeigt. Tempelhof-Schöneberg habe die Aufrechterhaltung der Überquerungsmöglichkeit bis 2021 während des Ausbaus der #Dresdner Bahn „bei Berücksichtigung einer entsprechenden Beleuchtung auch ohne Barrierefreiheit als wirkungsvoll angesehen“. „Weitere Forderungen für eine Barrierefreiheit der bauzeitlichen #Fußgängerbrücke wurden nicht an uns herangetragen“, schreibt das Unternehmen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Florian Graf hat nun eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus eingereicht, um den Sachverhalt zu klären.

Obwohl die Deutsche Bahn einen Alleingang von sich weist, hält sie Veränderungen der Brücke …

Bahnhöfe + barrierefrei: Halb und halb. In den kommenden fünf Wochen schließt die BVG den barrierefreien Ausbau des U-Bahnhofs Siemensdamm auf der U-Bahnlinie U7 ab, aus BVG

Klicke, um auf 20180413_PM_Halb_und_halb.pdf zuzugreifen

In den kommenden fünf Wochen schließt die BVG den #barrierefreien Ausbau des #U-Bahnhofs #Siemensdamm auf der U-Bahnlinie #U7 ab. Nachdem letztes Jahr ein #Aufzug in Betrieb genommen wurde, wird nun ein taktiles #Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen eingebaut und die Höhe der Bahnsteigkanten angepasst. In diesem Zusammenhang saniert die BVG zudem den Bahnsteigbelag. Während der gesamten Bauarbeiten kann der U-Bahnhof weiterhin angefahren werden, allerdings nur in eine Richtung.

Von Montag, 16. April, Betriebsbeginn bis Freitag, 4. Mai 2018 circa 16:00 Uhr wird der Bahnsteig in Richtung Rathaus #Spandau saniert, weshalb die Züge ohne Halt durchfahren. Um den U-Bahnhof Siemensdamm zu erreichen, müssen Fahrgäste bis zum U-Bahnhof #Rohrdamm fahren und von dort wieder zurück. Wer vom Siemensdamm in Richtung Rathaus Spandau fährt, muss am U-Bahnhof #Halemweg umsteigen.

Anschließend wird von Montag, 7. Mai, Betriebsbeginn bis Freitag, 18. Mai 2018, circa 16:00 Uhr der Bahnsteig in Richtung Rudow gesperrt. Fahrgäste aus Richtung Rathaus Spandau nach Siemensdamm fahren bis Halemweg und von dort eine Station zurück. Fahrgäste von Siemensdamm in Richtung Rudow fahren über den U-Bahnhof Rohrdamm.