barrierefrei + Mobilität: Fahrgastbeirat, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat
daher die BVG AöR (BVG) und die S-Bahn Berlin
GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben:

Frage 1: Wie werden die besonderen Anforderungen
von Menschen mit #Handicap in den #Fahrgastbeiräten von
BVG und S-Bahn berücksichtigt?
Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Neben den
seit Jahren bestehenden intensiven Austauschbeziehungen
zwischen BVG und #Behindertenverbänden sind behinderte
Menschen auch Teil des BVG-Kundenrats. Als Bindeglied
zwischen Fahrgästen und Unternehmen setzt der
Kundenrat eigene Themen, die den Fahrgästen wichtig
sind. Dazu gehören u. A. auch #Barrierefreiheit und spezielle
Bedürfnisse von Menschen mit Handicap.“
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„In der Satzung für den Kundenbeirat der S-Bahn Berlin
(siehe http://www.s-bahn-berlin.de/unternehmen/pdf
/2011_09_20_Satzung_Kundenbeirat_S-BahnBerlin.pdf)
ist die Zusammensetzung des Gremiums im § 2 (1) und
(2) unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien beschrieben.
Dazu zählt auch die Mobilitätseinschränkung
(siehe Punkt (c) im § 2 (2) der Satzung). Der Kundenbeirat
ist eines von mehreren Gremien, mit dem die S-Bahn
Berlin ihre ständige Verbundenheit zu ihren Fahrgästen
unter Beweis stellt. Mit unserer ständigen Mitwirkung in
der AG „Bauen und Verkehr-barrierefrei“ würdigen wir
die Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste in besonderem
Maße. Die uns übermittelten Problemstellungen
werden durch unsere Behindertenbeauftragte mit der
gebotenen Aufmerksamkeit beachtet, um angemessene
Problemlösungen für die Bedürfnisse der Menschen mit
Handicap zu finden. Darüber hinaus finden regelmäßige
Gespräche zwischen den Verbänden und unseren Fachbereichen
zu verschiedenen Einzelthemen statt.“

Frage 2: Wie viele Mitglieder des Fahrgastbeirates der
BVG sind aktuell:
Sehbehindert bzw. blind
Höreingeschränkt bzw. gehörlos
Mobilitätsbehindert bzw. auf einen Rollstuhl
angewiesen
Kognitiv eingeschränkt?
Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Kundenrat der BVG besteht aus 30 Mitgliedern,
die in ihrer Zusammensetzung die Struktur der Kundenwelt
der BVG widerspiegeln. Uns ist bekannt, dass bei
mindestens drei aktuellen Mitgliedern eine Schwerbehinderung
vorliegt. Wir gehen davon aus, dass auch weitere
Mitglieder (z. B. Senioren) auf Hilfsmittel angewiesen
sind. Eine vorliegende Schwerbehinderung wird bei den
Mitgliedern nicht explizit abgefragt.“

Frage 3: Wie viele Mitglieder des Fahrgastbeirates der
S-Bahn sind aktuell:
Sehbehindert bzw. blind
Höreingeschränkt bzw. gehörlos
Mobilitätsbehindert bzw. auf einen Rollstuhl
angewiesen
Kognitiv eingeschränkt?
Antwort zu 3: Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Auf Grundlage freiwilliger Angaben der Mitglieder
des Kundenbeirats ist uns bekannt, dass bei zwei Mitgliedern
eine Sehbehinderung vorliegt. Von einem weiteren
Mitglied ist uns eine körperliche Einschränkung aufgrund
einer Verletzung bekannt. Bei einem weiteren Mitglied
liegt eine Schwerbehinderung vor.“
Frage 4: Hält der Senat die jeweilige Repräsentanz der
Gruppen im Fahrgastbeirat für angemessen?
Antwort zu 4: Der Senat geht selbstverständlich davon
aus, dass die Fahrgastbeiräte paritätisch besetzt sind und
hält die jeweilige Repräsentanz der Gruppen im Fahrgastbeirat
für angemessen.

Berlin, den 22. März 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2017)

barrierefrei + Bahnhöfe: Umbau für Barrierefreiheit an kleinen Bahnhöfen, aus MOZ

http://www.moz.de/wirtschaft/wirtschaft/artikel-ansicht/dg/0/1/1549661/

Potsdam (MOZ) Abseits von den #Großbaustellen will die Deutsche Bahn in den nächsten drei Jahren mehrere #Bahnhöfe mit weniger als 1000 Reisenden am Tag #barrierefrei umbauen. Finanziert werden soll das nach Angaben des Konzerns mit Bundes- und Landesmitteln. In Brandenburg zählen die Bahnhöfe in Seelow, Werneuchen, Brand, Wriezen und Löwenberg dazu. Der Tropical Island-Bahnhof Brand wird demnach mit zwei Aufzügen ausgestattet, in Werneuchen wird ein neuer Bahnsteig gebaut, an anderen Stationen der stufenfreie Zugang zu den Bahnsteigen ermöglicht. Insgesamt werde das #Zukunftsinvestitionsprogramm an 17 Stationen im Land Brandenburg umgesetzt. Unabhängig davon wird der Umbau des Bahnhofs in #Cottbus vorangetrieben.
Auf die größten Umstellungen müssen sich Reisende durch den Ausbau des #Karower Kreuzes zwischen Berlin-Blankenburg und Berlin-Karow einstellen. Dort sind in den kommenden Jahren umfangreiche Gleis- und Oberleitungsarbeiten sowie Brückenneubauten geplant, weshalb der Streckenabschnitt vom 9. Februar bis zum 1. April für den Zugverkehr gesperrt ist. Der Regionalexpress der Linie 3 (Stralsund-Angermünde-Bernau-Berlin-Falkenberg) wird deshalb am Berliner Hauptbahnhof geteilt. Im Norden werden die Züge zwischen Bernau und Berlin-Gesundbrunnen über Berlin-Lichtenberg umgeleitet und erhalten dort – bis auf einige Ausnahmen – einen zusätzlichen Halt. Durch die Umleitung verlängert sich die Fahrtzeit nach Berechnungen der Bahn um bis zu 25 Minuten, so dass Züge am Hauptbahnhof nicht den gleichen …

barrierefrei + Bahnhöfe: Wo sind Berlin und Brandenburg barrierefrei? – Wenn Bahnfahren zur Zumutung wird, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/01/barrierefreie-bahnhoefe-berlin-brandenburg.html

Längst nicht alle U-, S- und #Regionalbahnhöfe in Berlin und Brandenburg können problemlos von allen genutzt werden. Immer wieder sind #Bahnsteige nur über Treppen zu erreichen. rbb|24 hat in einer Datenanalyse die Ausstattung aller Bahnhöfe zusammengetragen. Von Friederike Schröter und Götz Gringmuth-Dallmer

Wer ein paar gute Taten vollbringen möchte, muss nicht weit fahren. Eichwalde liegt etwa 500 Meter von der Berliner Stadtgrenze entfernt. Die Gemeinde hat etwa 6.500 Einwohner und eine S-Bahn-Anbindung, die in 24 Minuten auf den Berliner S-Bahn-Ring führt. Theoretisch. Denn S-Bahn fahren kann hier nur, wer gut zu Fuß ist.

Der Bahnhof "Eichwalde" ist einer der wenigen im Netz der S-Bahn Berlin, die nicht #barrierefrei ausgebaut sind. Hier ist ein Ausflug mit frisch operierter Hüfte oder schwerem Kinderwagen noch eine Zumutung. Helfende Hände, die Buggys oder Rollatoren über die beiden Treppen tragen, sind gerne gesehen.

"Unsere Gemeinde hat viele ältere Menschen und auch der Anteil an jungen Menschen nimmt nicht ab", sagt der Eichwalder Bürgermeister Bernd Speer gegenüber rbb|24. "Also gibt es bei uns im Straßenbild viele Kinderwagen, Fahrräder, Rollatoren, Elektromobile – Geräte, für die ein barrierefreier Zugang zum Nahverkehr wichtig ist." Doch Eichwalde liegt nicht in Berlin, sondern schon in Brandenburg – und die Priorität, ihn barrierefrei auszubauen, war nicht besonders hoch.

Elf S-Bahnhöfe in Berlin nicht barrierefrei

Sowohl im Berliner als auch im Brandenburger Verkehrsnetz gibt es etliche Bahnhöfe, die nicht barrierefrei sind. In der Hauptstadt sind das vor allem …

Bahnhöfe + barrierefrei: Auf geht’s! Fahrgäste der U-Bahnlinie 9 können sich freuen. Seit dem heutigen Dienstag ist der Bahnsteig am Bahnhof Hansaplatz mit einem neuen Aufzug stufenlos erreichbar., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2390

Fahrgäste der -Bahnlinie 9 können sich freuen. Seit dem heutigen Dienstag
ist der Bahnsteig am Bahnhof #Hansaplatz mit einem neuen #Aufzug stufenlos
erreichbar. Mit der Inbetriebnahme der Anlage am Ausgang in Richtung Grips-
Theater ist die 1961 eröffnete Station ab sofort einer von jetzt insgesamt 112
#barrierefrei zugänglichen #BVG-Bahnhöfen.
Nach dem Einbau des Aufzugs folgen nun die Installation des Blindenleitsystems
und die Bahnsteiganpassung. Für den Einbau musste eine Fahrtreppe
weichen. Die zweite Fahrtreppe bleibt erhalten. Die Kosten für den barrierefreien
Ausbau des Bahnhofs Hansaplatz belaufen sich auf rund 650.000 Euro.
Die Station steht als Bauwerk im Hansaviertel unter Denkmalschutz. Auf
Wunsch der Denkmalbehörde wird der Verlauf der demontierten Fahrtreppe
durch farblich unterschiedliche Mosaikfliesen und ein Edelstahlband nachempfunden.
Um die Optik möglichst originalgetreu zu erhalten, werden die Mosaikfliesen
aktuell noch aufwendig nachgefertigt.

barrierefrei + Mobilität + Bahnhöfe: Berliner Bahnhöfe Wie realistisch sind die Senatspläne für Barrierefreiheit? – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/berliner-bahnhoefe-wie-realistisch-sind-die-senatsplaene-fuer-barrierefreiheit–25636582

Berlin – Auf den Berliner #Bahnhöfen ist für BVG-und Bahn-Kunden oft Hindernislauf angesagt. Gerade Senioren, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen wissen davon ein Lied zu singen. Denn Aufzüge und Rollstuhlrampen sind oft kaputt – oder gar nicht vorhanden. Jeder kennt auch den Ärger über defekte Rolltreppen, wenn die Steintreppen steil oder brüchig sind. Aber all das soll sich, so der neue Senat, bald ändern: Die rot-rot-grüne Koalition verspricht, sämtliche U- und S-Bahnhöfe bis 2020 barrierefrei zu machen. Skeptisch hakte der Abgeordnete Stephan Schmidt (CDU) gleich mal nach, wie realistisch das ist.
Berlins Hürden-Bahnhöfe

Von den 173 U-Bahnhöfen sind nur etwa 65 Prozent barrierefrei zugänglich. Das schätzt Dr. Jürgen Schneider, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung. Sein Urteil: „Hier sind wir noch lange nicht am Ziel!“ CDU-Politiker Schmidt wollte deshalb wissen, welche BVG-Bahnhöfe noch 2017 mit Aufzügen ausgestattet werden. Die Antwort des Senats: Es sind 13 U-Bahnhöfe zu Gesamtkosten von 24,4 Millionen Euro – also knapp 2 Millionen Euro pro Bahnhof. Dabei sind Stationen in der City Ost (Jannowitzbrücke), aber auch in Kreuzberg (Hallesches Tor) und im tiefen Westen (Podbielskiallee).

Die BVG plant zudem, 50 weitere Bahnhöfe zwischen 2018 und 2020 auf Barrierefreiheit zu trimmen. Hört sich gut an, aber CDU-Experte Schmidt gibt zu bedenken: „Wenn man sieht, dass gerade bei der BVG als Berliner Anstalt des öffentlichen Rechts noch sehr viel zu tun ist, kann man nur die Daumen drücken, dass der Plan eingehalten werden kann.“ Zum Vergleich: Die Deutsche Bahn hat schon 109 völlig barrierefreie S-Bahn-Stationen in Berlin. Nur neun Bahnhöfe sind noch nicht hergerichtet, bei 15 fehlt das „Blindenleitsystem“. Trotzdem geht die Bahn schon mal vorsichtig davon aus, dass sie bis ins Jahr 2023 braucht.
Die Leiden der Bürger

Ein Beispiel für dringenden Handlungsbedarf ist der U-Bahnhof Borsigwerke (U6). Hier gibt es das Einkaufszentrum Borsighallen, ein Bürgeramt und ein Ärztehaus – aber noch keine Barrierefreiheit. So auch auf dem Bahnhof Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, der nicht nur für Klinik-Besucher wichtig, sondern auch ein belebter Umsteigebahnhof ist. CDU-Politiker Schmidt sagt: „Wenn man bedenkt, dass uns schon seit 2008 der Aufzug am Kurt-Schumacher-Platz versprochen ist, der nun dieses Jahr für 1,7 Millionen Euro endlich fertig werden soll, kann man schon …

barrierefrei + Mobilität + VBB: Bus&Bahn-Begleitservice schränkt Angebot ein Neue Servicezeiten ab 1. Februar 2017 Der Bus&Bahn-Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) muss sein Angebot einschränken., aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/bus-und-bahn-begleitservice-schraenkt-angebot-ein/1191707.html

Neue Servicezeiten ab 1. Februar 2017

Der #Bus&Bahn-Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) muss sein Angebot einschränken. Ab dem 1. Februar 2017 werden an den Wochenenden keine Begleitungen mehr durchgeführt und die Begleitungen in der Woche auf die Zeit von 7:00-18:00 Uhr eingeschränkt. Grundsätzlich bleibt aber der kostenlose Service für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr erhalten.

Der VBB Bus&Bahn-Begleitservice unterstützt seit Oktober 2008 mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auf ihrem Weg, mit den Bussen und Bahnen in Berlin sicher ans Ziel zu kommen. Der Bedarf nach diesem Service ist groß: Seit Bestehen des Angebots wurden bereits mehr als 100.000 Begleitungen durchgeführt. Aktuell sind Begleitungen montags bis sonntags von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich. Um diese Servicezeiten gewährleisten zu können, müssen dem Bus&Bahn-Begleitservice rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Diese werden im Rahmen des Förderprogramms FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) der Bundesarbeitsagentur für Arbeit beschäftigt und in einem dreimonatigen Schulungsprogramm für die Tätigkeit im Begleitservice qualifiziert.

Da die Arbeitsverträge einer Reihe von Mitarbeitenden demnächst auslaufen, müssen die Servicezeiten vorerst eingeschränkt werden. Sobald neue Kolleginnen und Kollegen für den Bus&Bahn-Begleitservice eingestellt und umfassend ausgebildet sind, kann das Angebot wieder auf den derzeitigen Umfang ausgeweitet werden. Der VBB und seine Partner bemühen sich, sobald wie möglich zu den vollen Servicezeiten zurückkehren zu können.

Neue Servicezeiten des Bus&Bahn-Begleitservice

Ab 1. Februar 2017:   Montag – Freitag 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Weitere Information zum Begleitservice unter vbb.de/begleitservice oder unter (030) 34649940.

zu Fuß mobil + Straßenverkehr: Berliner Mobilitätsgesetz Fußgängerlobby fordert 300 neue Zebrastreifen – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/berliner-mobilitaetsgesetz-fussgaengerlobby-fordert-300-neue-zebrastreifen-25559128?dmcid=nl_20170117_25559128

Sie können ganz schön laut und fordernd werden, die Fahrrad-Aktivisten in Berlin. Die #Fußgängerlobby hielt sich bislang zurück. Aber das ändert sich jetzt. Der Fachverband #Fußverkehr Deutschland, kurz #FUSS, hat für den neuen Senat einen langen #Forderungskatalog zusammengestellt. Auf der Liste stehen Hunderte neue Zebrastreifen, der Abbau aller Grünpfeile, bessere Ampelschaltungen, ein verkehrsberuhigter Hackescher Markt – und die Bestrafung von Radlern, die auf Gehwegen fahren. „Ende der Woche gibt es ein Gespräch in der Senatsverwaltung“, so Bundesgeschäftsführer Stefan Lieb am Montag.

Lieb hat nachgezählt: Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün werden dem Radverkehr 72 Zeilen gewidmet, dem Fußverkehr nur zwölf. „Verkehrspolitisch war 2016 in Berlin durch die Initiative zum Fahrrad Volksentscheid geprägt. Das schlug sich auch entsprechend im Koalitionsvertrag nieder.“ Die Fußgänger seien unterrepräsentiert, so Lieb.

Dabei wurden 2013, so die neuesten Zahlen, 31 Prozent aller Wege in Berlin zu Fuß zurückgelegt – mit dem Fahrrad 13 Prozent. Auch wenn Berlin breitere Gehwege biete und attraktiver zum Flanieren sei als andere Städte: Viele Fußgänger fühlen sich unsicher. Radfahrer auf dem Bürgersteig versetzen vor allem Senioren in Angst und Schrecken. Eltern verlangen sicherere Schulwege.
Bei den Verkehrstoten sind Fußgänger überrepräsentiert. 2016 starben 56 Menschen auf Berlins Straßen, 21 waren per pedes unterwegs.
Ruhe am Hackeschen Markt

Die FUSS-Leute wollen nicht falsch verstanden werden: Sie finden es gut, was im Koalitionsvertrag steht. Lieb: „Die zwölf Zeilen sind inhaltsreich“ – dort geht es unter anderem um die Sanierung von Gehwegen, mehr Querungshilfen, hellere Beleuchtung. „Doch das muss man mit konkreten Planungsschritten unterlegen und mit Leben füllen“, verlangt Lieb. Deshalb habe der Verband acht Maßnahmenpakete geschnürt, die in das angekündigte Berliner Mobilitätsgesetz einfließen sollen.

Damit Fußgänger in Berlin bequemer und sicherer vorankommen, müsse kräftig investiert werden. Beispiel: In ganz Berlin müsse es alle 50 oder 100 Meter, je nach Höchstgeschwindigkeit der betreffenden Straße, eine Querungsanlage geben – einen Zebrastreifen, eine Mittelinsel, eine Vorstreckung am Gehweg oder anderes. Konkret sollen bis 2020 in Berlin 300 neue Zebrastreifen markiert werden, zusätzlich zu den über 400 Überwegen, die es schon gibt.
An den rund 2100 Berliner Ampelanlagen müssten Fußgänger länger grünes Licht bekommen – …

barrierefrei: Barrierefreie BVG, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
und die Deutsche Bahn (DB) AG um eine Stellungnahme
gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt
und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend
mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Hält der Senat an der Planung fest, dass bis
2020 die #BVG komplett #barrierefrei nutzbar ist?
Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG verfolgt weiterhin das Ziel, dass bis 2020
alle -Bahnhöfe barrierefrei nutzbar sind.“
Frage 2: Wie viele U-Bahnhöfe sind dazu aktuell noch
mit Aufzügen auszustatten?
Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG arbeitet mit Hochdruck daran, das gemeinsame
Ziel der vollständigen Barrierefreiheit aller noch
verbleibenden 61 U-Bahnhöfe zu erreichen. Für alle noch
zu errichtenden Aufzugsanlagen sind bereits die Planungsaufträge
vergeben und bis auf wenige Ausnahmen
die Plangenehmigungsanträge bei der zuständigen Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
eingereicht.“
Frage 3: Wie viele Umsteigebahnhöfe der BVG, innerhalb
des U-Bahnnetzes bzw. zwischen U- und SBahnnetz
sind bei der U-Bahn bisher nicht barrierefrei
nutzbar?
Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Innerhalb des U-Bahnnetzes sind von 19 Umsteigebahnhöfen
vier bisher nicht bzw. nicht vollständig barrierefrei
ausgebaut. Der U-Bahnhof Hallesches Tor wird im
Laufe des Jahres 2017 barrierefrei umgebaut.
Von den 30 Umsteigebahnhöfen zwischen dem Uund
S-Bahnnetz sind lediglich zwei Bahnhöfe auf Seiten
der U-Bahn (Kaiserdamm und Jannowitzbrücke) derzeitig
nicht barrierefrei. Die Umrüstung des U-Bahnhofes
Jannowitzbrücke erfolgt in 2017.“
Frage 4: Nach welchen Kriterien erfolgt die Abarbeitung
der To-do-Liste in Sachen „Barrierefreiheit“ – d.h.
mit welcher Prioritätensetzung?
Frage 5: Legt die BVG diese Reihenfolge allein fest
oder gemeinsam mit dem Land Berlin oder gibt es einen
Kriterienkatalog des Landes als Vorgabe an die BVG?
Frage 6: Welche Bedeutung kommt im Rahmen dieser
Prioritätensetzung zur Erreichung der Barrierefreiheit den
Aspekten „Fahrgastaufkommen“, „Kosten“ und „Umsteigebahnhof“
zu?
Antwort zu 4, 5 und 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes
mit:
„Hierzu gibt es eine mit der bei der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angesiedelten
Arbeitsgruppe „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ abgestimmte
Prioritätenliste. Diese orientiert sich an Aufkommensschwerpunkten,
wie z. B. Krankenhäuser und
Versorgungszentren.
Aufgrund der baulichen und genehmigungstechnischen
Randbedingungen variiert die Planungs- und Genehmigungsphase
zeitlich teilweise erheblich. Um das
Ziel eines vollständigen barrierefreien Ausbaus bis 2020
zu erreichen, werden nach Vorliegen der Baugenehmigungen
auch Aufzüge mit geringerer Priorität vorgezogen.
Der Investitionsbedarf einzelner Aufzugsanlagen wird
in der Abarbeitungspriorität nicht betrachtet.“
Frage 7: Mit welchen Maßnahmen wird eine geringe
Reparaturanfälligkeit und Reparaturdauer bei Aufzugsanlagen
angestrebt, um geringere Ausfallzeiten gegenüber
dem Ist-Zustand an vielen Stationen zu gewährleisten?
Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Wird die Störung einer Aufzugsanlage gemeldet, so
ist vorgesehen, dass binnen zwei Stunden vor Ort mit
Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme begonnen wird.
Leider ist es nicht immer möglich, die Anlage sofort zu
reparieren. Gerade bei oft auftretenden Vandalismusschä-
den, die hauptsächlich die Türen der Aufzugsanlagen
betreffen, müssen durch die zuständige Aufzugsfirma erst
nötige Ersatzteile bestellt werden.
Aufgrund von Bestell- und Lieferprozessen für die
verschiedenen Aufzugstypen müssen die Aufzugsanlagen
zum Teil vorrübergehend außer Betrieb genommen werden.

Weiterhin führt die BVG ein jährliches Austauschprogramm
durch, in dem fünf bis sieben Aufzugsanlagen
komplett ausgetauscht werden, um einer Überalterung des
Anlagenbestands entgegen zu wirken. Weiterhin werden
Modernisierungsmaßnahmen wie z. B. der Einbau neuer
Steuerungstechnik oder neue Türpakete vorgenommen.
Um den Vandalismusschäden möglichst vorzubeugen,
werden BVG- Aufzugsanlagen vandalismushemmend
ausgeschrieben.
Die Verfügbarkeit im U-Bahnbereich ist im Verkehrsvertrag
geregelt. Laut diesem muss eine mittlere Verfügbarkeit
von 95% erreicht werden. Im Jahr 2016 wurde
insgesamt eine sehr gute mittlere Verfügbarkeit von ca.
97,5 % erzielt.“
Frage 8: Inwieweit werden beim Einbau von Aufzü-
gen weitere Aspekte der Barrierefreiheit, wie Blindenleitsysteme
oder akustische Informationssysteme mit umgesetzt?
Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Bahnhöfe im Berliner U-Bahnnetz werden
grundsätzlich barrierefrei ausgestattet. Dieses beinhaltet
neben dem Einbau eines Aufzugs, der höchste Priorität
hat, generell auch die Höhenregulierung der Bahnsteigkante,
die Ausstattung mit Blindenleitsystem auf Bahnsteigen
und Vorhallen sowie die entsprechenden Treppenmarkierungen.
Dabei hat die Errichtung des Aufzuges
oberste Priorität. Die weiteren Aspekte werden anschlie-
ßend bzw. im Zuge weiterer Maßnahmen umgesetzt.“
Frage 9: Inwieweit gelten die Antworten zu 1 bis 8
auch für die Einrichtungen der Deutschen Bahn; insbesondere
der S-Bahn?
Frage 10: Was begründet gegebenenfalls welche Abweichungen
zu den Bahnhöfen der BVG?
Antwort zu 9 und 10: Die DB AG verweist auf ihre
Stellungnahme zu der Schriftlichen Anfrage 18/10175
und teilt hierzu Folgendes mit:
• „109 Stationen vollkommen barrierefrei
• 9 Stationen sind noch nicht barrierefrei:
Gehrenseestraße, Hirschgarten, Karl-BonhoefferNervenklinik,
Marienfelde, Nöldnerplatz, Warschauer
Straße, Wilhelmshagen, Schöneweide und
Yorckstraße.
• 15 Stationen besitzen bereits einen barrierefreien
Zugang jedoch fehlen die taktilen Elemente (Blindenleitsystem).“
Frage 11: Inwieweit erfolgt in Sachen „barrierefreie
Bahnhöfe“ eine Koordination der Maßnahmen zwischen
BVG und S-Bahn?
Antwort zu 11: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die direkten Planungen zu den jeweiligen Ausbauvorhaben,
welche Bahnhöfe mit Aufzugsanlagen ausgerüstet
werden, koordiniert die bei der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angesiedelte AG
„Bauen und Verkehr – barrierefrei“.
Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der S- und UBahnhöfe
mit Aufzügen ist jedes Verkehrsunternehmen
für seine technischen Bauwerke jedoch allein zuständig.
Bei entsprechender baulicher Notwendigkeit gibt es eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der S-Bahn
Berlin GmbH und der BVG AöR.“
Berlin, den 16. Januar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jan. 2017)

barrierefrei + Mobilität + Bahnhöfe: Erster Aufzug am Bahnhof Zitadelle, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2340

Am -Bahnhof #Zitadelle ist am heutigen Donnerstag der #erste von drei geplanten
#Aufzügen in Betrieb gegangen. Er verbindet den Bahnsteig der U7 in
Fahrtrichtung Rathaus Spandau mit der Zwischenebene. Baubeginn war im
April dieses Jahres. Die Kosten lagen bei rund 650.000 Euro.
An den beiden anderen Aufzügen wird bereits gebaut. Sie verbinden künftig
den Bahnsteig in Richtung Rudow mit der Zwischenebene und die Zwischenebene
mit dem Straßenland. Nach der Fertigstellung im kommenden Jahr ist
der Bahnhof Zitadelle dann komplett barrierefrei.

barrierefrei + Mobilität + Fahrdienst: Sonderfahrdienste, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele #Berechtigte gibt es für den #Sonderfahrdienst (#Telebus) in Berlin?
2. Wie hat sich diese Zahl seit 2005 entwickelt?
3. Wie viele Fahrten erfolgen mit dem Sonderfahr-dienst im Jahr?
4. Wie hat sich diese Inanspruchnahme seit 2005 ent-wickelt?
5. Wie hoch liegen die Kosten für den Sonderfahr-dienst für das Land Berlin im Jahr?
6. Wie haben sich die Kosten seit 2005 entwickelt?
7. Wie hoch liegen die Kosten des Landes Berlin für das sogenannte Taxikonto im Jahr?
8. Wie haben sich diese Kosten seit 2005 entwickelt?
9. Wie viele Fahrten werden pro Jahr über das „Taxi-konto“ abgerechnet?
10. Wie hat sich diese Zahl seit 2005 entwickelt?
Zu 1. bis 10.: Eine Betrachtung bis zurück in das Jahr 2005 ist nicht mit der notwendigen Sorgfalt möglich, da sich in den letzten Jahren Vertragsinhalte und damit auch die statistische Erfassung verändert haben und eine Ver-gleichbarkeit der Daten nur im Kontext der Verträge gegeben ist.
Konkret vergleichbar sind die Zahlen innerhalb eines Vertragszeitraums, d. h. 2013 bis 2016, der Senat ist den-noch bemüht, möglichst umfangreiches Zahlenmaterial darzulegen. Insofern erfolgen die Angaben für den Zeit-raum ab Januar 2011 bis November 2016.
Im Einzelnen:
Anzahl der Berechtigten für den Sonderfahrdienst
2011
30.761
2012
31.323
2013
30.735
2014
31.015
2015
31.364
2016 (Stand November)
31.058
Anzahl der Fahrten mit dem Sonderfahrdienst
2011
178.317
2012
169.828
2013
162.319
2014
157.052
2015
157.349
2016 (Stand November)
128.930
In den o. a. Zahlen der Fahrten mit dem Sonderfahr-dienst sind auch von Nutzerinnen und Nutzern verursach-te Fehlfahrten (Fahrten, die storniert wurden, aber für die Kosten und Stornogebühren entstanden sind), Fahrten mit Teletaxen, Einbindungen (gemeinsame Beförderungen Berechtigter) und andere Dienstleistungen, wie z. B. die reine Treppenhilfe enthalten. Deshalb ist von einer deut-lich geringeren Zahl der tatsächlichen, ausschreibungsre-levanten Fahrten mit dem Sonderfahrdienst auszugehen.
Ist-Ausgaben des Sonderfahrdienstes für das Land Berlin
2011
6.018.625 €
2012
6.216.564 €
2013
6.263.032 €
2014
6.632.729 €
2015
6.516.101 €
2016 (Stand November)
5.757.100 €
In den o. a. Kosten sind auch die Sachkosten des Lan-desamtes für Gesundheit und Soziales/LAGeSo (siehe nachfolgende Tabelle) enthalten, z. B. für die Herstellung und den Versand von Magnetkarten und Infobriefe sowie für die Rechnungserstellung und Übermittlung.
Sachausgaben des Landesamtes für Gesundheit und Sozi-ales
2011
39.136 €
2012
38.351 €
2013
51.474 €
2014
40.876 €
2015
37.901 €
2016 (Stand November)
38.993 €
Ist-Ausgaben des Landes Berlin für das sogenannte Taxi-konto
2011
1.053.959 €
2012
1.028.192 €
2013
975.422 €
2014
858.050 €
2015
877.677 €
2016 (Stand November)
898.851 €
Abgerechnete Fahrten „Taxikonto“
2011
72.960
2012
65.754
2013
60.452
2014
49.282
2015
43.352
2016 (Stand November)
35.837
11. Welche Alternativen sieht der Senat zu Sonder-fahrdienst und Taxikonto, um die Mobilität von Men-schen mit Behinderung besser zu gewährleisten?
12. Inwiefern führten derartige Alternativen aus Sicht des Senats zu quantitativen oder qualitativen Verbesse-rungen für diese Bevölkerungsgruppe?
13. Was wird der Senat davon bis wann mit welchen Kosten umsetzen?
14. Welche, insbesondere kostenmäßigen, Konse-quenzen hätten diese neuen Angebote für das bestehende Angebot von Telebus und Taxikonto?
15. Wie wird der Senat die Interessen von Berlinbesu-chern mit Handicap an einem barrierefreien Besuch künf-tig besser berücksichtigen?
Zu 11. bis 15.: Wie bereits in der Koalitionsvereinba-rung zwischen den senatsbildenden Parteien vereinbart, beabsichtigt der Senat, in Zusammenarbeit mit dem Fahr-gastbeirat ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Verkehrsmittel besser miteinander zu verzahnen. Das Konzept soll u. a. auch konkrete Maßnahmen zur qualitativen Entwicklung des Sonderfahrdienstes enthal-ten. Der VBB-Begleitservice soll weitergeführt und die Eigenbeteiligung der Nutzer*innen des Sonderfahrdiens-tes auf Sozialverträglichkeit überprüft werden.
Angebote und Leistungen sind stärker als bisher dem notwendigen individuellen Bedarf anzupassen. Menschen mit Behinderungen soll eine möglichst selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht und deren individuelle Bedarfe im Bereich der Mobilität ge-stärkt werden.
Es gilt deshalb auch, Voraussetzungen dafür zu schaf-fen, dass eine ausreichende Zahl barrierefreier und multi-funktionaler Taxen (Inklusionstaxi) zur Verfügung steht.
Der barrierefreie öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als inklusives (Regel-) Angebot wird weiter ausgebaut. Davon profitieren alle mobilitätseingeschränk-ten Personen, also auch Berlinbesucher/innen. Eine Etab-lierung barrierefreier Taxen würde das vielfältige Berliner Mobilitätsangebot zusätzlich auch für Berlinbesu-cher/innen verbessern.
Berlin, den 21. Dezember 2016
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
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Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Dez. 2016)