barrierefrei + Straßenverkehr + Bahnverkehr: Querungsmöglichkeit am Bahnübergang Säntisstraße, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern war der Senat mit welchen Senatsverwaltungen an der Planung zur Schaffung einer #Querungsmöglichkeit der Bahntrasse am #Bahnübergang äntisstraße während dessen Sperrung in der Zeit der #Baumaßnahmen zur #Dresdner Bahn befasst?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Senat wurde im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens und der von der Vorhabenträgerin eingereichten #Planänderungen mehrfach beteiligt. Die bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde erst in die 6. Planänderung eingebracht. Die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hatte im Rahmen einer Einwendung um Information zur bauzeitlichen barrierefreien Querung der Säntisstraße gebeten, die von der Vorhabenträgerin entsprechend erläutert wurde.“
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Frage 2:
Welche Positionen haben die beteiligten Senatsverwaltungen zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungsmöglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Frage 3:
Was hat welche Senatsverwaltung getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Frage 4:
Was hält der Senat von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Frage 5:
Trifft es zu, dass der Senat am 01.02.2016 nachgefragt hat, ob die bauzeitliche Fußgängerüberführung barrierefrei sein wird? Wenn ja, welche Senatsverwaltung hat nachgefragt? Wenn ja, wie hat der Senat reagiert, als er die Antwort erhalten hat?
Antwort zu 2 bis 5:
Mit einer E-Mail vom 01.02.2016 hat die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hinterfragt, wie die bauzeitliche Barrierefreiheit gestaltet werden soll.
Für die Planungsentscheidung zur bauzeitlichen Fußgängerüberführung wurden die örtlichen Gegebenheiten und das geringe Verkehrsaufkommen am Bahnübergang Säntisstraße in einem Abwägungsprozess mit einbezogen. Dabei wird stets ein Ausgleich zwischen betroffenen Belangen und berechtigten Interessen geschaffen. Für den vorliegenden Fall stehen jedoch Nutzen und Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis. Die Fußgängerbrücke wurde im Rahmen der Planfeststellung der Dresdener Bahn bei der Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), eingereicht. Die provisorische Fußgängerbrücke wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.05.2017 durch das EBA genehmigt: „Gleichwohl hält die Planfeststellungsbehörde den Aufwand für die Herstellung eines barrierefreien Provisoriums zur bauzeitlichen Bahnquerung angesichts des relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern für unverhältnismäßig.“ (EBA, 2017: Planfeststellungsbeschluss „Dresdner Bahn“, PFA 1, S.160).
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Zugang zur S-Bahn und zu den Gebieten der jeweils anderen Bahnseite während der Bauzeit wird durch die bauzeitliche Planung gewährleistet. So ermöglicht die Buslinie 277 (z.T. im 10-Minuten-Takt) mit Halt am S-Bahnhof Buckower Chaussee eine barrierefreie Umfahrung des geschlossenen Bahnübergangs Säntisstraße innerhalb von rd. sieben Minuten.“
Die bauzeitliche Barrierefreiheit ist demnach durch den Bahnübergang Buckower Chaussee und die Buslinie 277 gegeben.
Frage 6:
Inwiefern war der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit welchen Abteilungen und Ämtern beteiligt?
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Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Das Stadtentwicklungsamt koordiniert die bezirklichen Stellungnahmen der Fachdienststellen und nimmt selbst zu den städtebaulichen Belangen Stellung. U. a. wurde der Fachbereich Straßen einbezogen.
Eine erste Information der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgte durch die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg. Seit 2011 bestehen regelmäßige Kontakte zwischen Landes- und Bezirksebene.“
Frage 7:
Welche Position hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungs-möglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die fehlende Barrierefreiheit der Fußgängerbrücke wurde in der Stellungnahme zur 6. Planänderung seitens des Bezirkes festgestellt.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg hat sich fortwährend für Barrierefreiheit auch während der gesamten Planungsphase eingesetzt. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Landesebene.“
Frage 8:
Was hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Sicherstellung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit ist nicht Aufgabe des Bezirkes sondern des Vorhabenträgers der Maßnahme, der DB AG.“
Frage 9:
Was hält das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat sich mit der Drucksache Nr. 0619/XX „Eine anwohnerfreundliche Querungsmöglichkeit für die Säntisstraße“ positioniert und damit den Wunsch nach einer entsprechenden Verbesserung zum Ausdruck gebracht.
Der Beirat von und für Menschen mit Behinderung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat in seinem Offenen Brief vom 12.04.2018 gefordert: „Eine zumutbare barrierefreie Querung
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an der Säntisstraße ist … unverzüglich einzurichten.“ Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Bezirk vertritt die gleiche Auffassung.“
Frage 10:
Trifft es zu, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg lediglich eine ausreichende Beleuchtung für die Fußgängerbrücke gefordert, eine Barrierefreiheit hingegen nicht als notwendig erachtet hat?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Einwendung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg vom 29.04.2016 enthielt keine Forderung zur Herstellung einer barrierefreien Lösung. Gegenüber der ursprünglich geplanten Schließung des Bahnübergangs ohne bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde die Aufrechterhaltung der Querungsmöglichkeit während der Bauzeit durch die Fußgängerbrücke positiv gesehen.“
Berlin, den 08.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + BVG + Fahrplan: Verkehrsbeeinträchtigungen durch Berlin-Marathon, aus Senat

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Verkehrsinformationszentrale Berlin (VIZ) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt informiert über die #Verkehrslage

Berlin wird am kommenden Wochenende wieder zum Schauplatz der größten #Laufveranstaltung Deutschlands: Zum 43. Mal treffen sich Skater, Rollstuhlfahrer und Läufer in der Hauptstadt und werden von rund einer Million Zuschauern zu Bestleistungen angefeuert.

Die Route der Läufer führt über den Ernst-Reuter-Platz nach Alt-Moabit, über Torstraße zum Strausberger Platz. Richtung Süden geht es weiter nach Kreuzberg, über Kottbusser Tor nach Neukölln und an der Hasenheide vorbei wieder Richtung Westen. Das Rathaus Schöneberg passierend laufen die Teilnehmer über Wilmersdorf weiter nach Zehlendorf am Platz am Wilden Eber vorbei. Hier führt die Strecke wieder stadteinwärts über den Hohenzollerndamm und am Wittenbergplatz vorbei zum Potsdamer Platz. Die letzten vier Kilometer führen am Gendarmenmarkt vorbei zur Zielgeraden Unter den Linden. Das Ziel passieren die Sportler am Brandenburger Tor.

Den Auftakt des Sportwochenendes macht am Samstag der 6 km lange Frühstückslauf vom Schloss Charlottenburg zum Olympiastadion ab 09:30 Uhr und die Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche am Gleisdreieckpark in Höhe Möckernstraße im Lauf des Vormittags sowie der Mini-Marathon ab 15:10 Uhr von der Potsdamer Straße zur Straße des 17. Juni. Darauf folgt ab 15:30 Uhr der Inlineskating-Marathon über die gesamte Distanz. Das Eintreffen des letzten Skaters wird gegen 18:20 Uhr erwartet.

Am Sonntag beginnt der Wettkampf mit den Rollstuhlfahrern und Handbikern um 08:50 Uhr, das Hauptfeld der Läufer folgt ab 09:15 Uhr in drei Wellen. Die letzten Marathonteilnehmer erreichen voraussichtlich gegen 16:15 das Ziel.

#Sperrungen:
Bereits ab dem heutigen Dienstag, 20.09.2016, 06:00 Uhr ist die Straße des 17. Juni zwischen Yitzhak-Rabin-Straße und Brandenburger Tor gesperrt. Die Ebertstraße bleibt durchgängig befahrbar. Diese Sperrung wird zur Sicherung der Marathon-Veranstaltung bis Montagnacht, 26.09.2015, aufrechterhalten.

Ab Donnerstag, 22.09.2016, 06:00 Uhr wird die Sperrung der Straße des 17. Juni bis zum Großen Stern ausgeweitet und umfasst dann auch die Yitzhak-Rabin-Straße.

Ab Freitag, 23.09.2016, 06:00 Uhr werden rund ums Brandenburger Tor einschließlich der Ebertstraße zwischen Behrenstraße und Scheidemannstraße sowie zusätzlich ab 18:00 Uhr der Bereich zwischen Bundeskanzleramt und Reichstag gesperrt.

Diese Sperrungen gelten ebenfalls bis Montagmorgen, ca. 06:00 Uhr.

Am Samstag, 24.09.2016:

zwischen 09:00 Uhr und ca. 10:15 Uhr der Spandauer Damm in Charlottenburg ab Luisenplatz Richtung Westen (nördliche Fahrbahn)
zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr in Tiergarten der Matthäikirchplatz sowie die Sigismundstraße zwischen Potsdamer Straße und Hitzigallee
zwischen 13:30 Uhr und 19:00 Uhr die Potsdamer Straße zwischen Stresemannstraße und Reichpietschufer
zwischen 14:30 Uhr und 20:00 Uhr die Straße Unter den Linden zwischen Pariser Platz und Glinkastraße
ab 14:30 Uhr bis ca. 19:00 Uhr die gesamte Laufstrecke für den Skater-Marathon

Am Sonntag, 25.09.2016:

ab 06:00 Uhr bis zur Streckenfreigabe der Kurfürstendamm zwischen Olivaer Platz und Uhlandstraße
von 07:15 Uhr bis ca. 17:00 Uhr der Pariser Platz und die Straße Unter den Linden bis Friedrichstraße
ab 07:30 Uhr bis ca. 16:30 Uhr die gesamte Marathon-Strecke

Am Samstagnachmittag und Sonntag sind vor allem in Tiergarten und Mitte die Straßen der #Marathon-Strecke fast durchgehend bis zum Veranstaltungsende gesperrt. Außerdem kommt es zu Straßensperrungen in Friedrichshain, Kreuzberg, Neukölln, Schöneberg, Steglitz, Wilmersdorf und Zehlendorf. Informationen, wann welche Streckenabschnitte planmäßig gesperrt werden, sind auch auf der Marathon-Website unter http://www.bmw-berlin-marathon.com zu finden.

Für den #Autoverkehr stehen folgende #Querungsmöglichkeiten zur Verfügung:

Im Westen Berlins kann die Strecke vor allem über die A 100 (Stadtring) gequert werden. Während der Läufe sind jedoch die Anschlussstellen Hohenzollerndamm und Innsbrucker Platz gesperrt. In diesen Bereichen kommt es regelmäßig zu Staubildungen.
In Mitte und Tiergarten können die Autofahrer den Alexanderplatz-Tunnel und den Tiergartentunnel benutzen. Beide bleiben während der gesamten Veranstaltungszeit offen.

Während der Marathon-Tage gibt es kaum Parkplätze in der Nähe der Strecke, außerdem führen die Straßensperrungen zu erheblichen Einschränkungen für den Autoverkehr. Eine gute Alternative sind U- und S-Bahn, außerdem können die verschiedenen Punkte an der Marathon-Strecke auch gut mit dem Fahrrad erreicht werden.

Fahrrad- und Fußgängerverkehr:
Der Fahrradverkehr wird soweit möglich entlang der gesamten Strecke aufrechterhalten. Ein eigenmächtiges Mitfahren auf dem abgesperrten Bereich während der Veranstaltungen ist jedoch streng untersagt. Dem Fußgängerverkehr stehen für die Querung der Strecke auch die Straßenunterführungen der U-Bahnhöfe entlang der Strecke zu Verfügung. Diese können natürlich auch von Radfahrern genutzt werden, die ihr Fahrrad auf der Querung schieben.

Verkehrsmeldungen der #BVG:
Auch bei Bussen und Bahnen kommt es zu zahlreichen Änderungen.

Für die An- und Abfahrt zu den Laufveranstaltungen werden die Züge der U-Bahnlinien verlängert und bei Bedarf durch Sonderzüge verstärkt.

Die ersten Umleitungen von Buslinien beginnen am Freitagnachmittag, 23.09.2016. Zur Vorbereitung bzw. zum Abbau der Sperrmaßnahmen wird die Linie 100 zwischen S+U Brandenburger Tor und Großer Stern unterbrochen.

Wegen der zahlreichen Straßensperrungen während der Laufveranstaltungen sind umfangreiche Anpassungen bei den Bus- und Straßenbahnlinien notwendig. Diese Maßnahmen beginnen am Samstag, 24.09.2015 gegen 14:00 Uhr und am Sonntag bereits gegen 06:00 Uhr. Nach der Freigabe von Streckenabschnitten durch die Polizei werden die betroffenen Buslinien angepasst.

Verkehrsmeldungen der -Bahn:
S41/42, S45, S47, S8 und S9: nach dem Ende Skater-Marathonlaufs ab ca. 19:00 Uhr wird bis zum Betriebsende auf der Ringstrecke ein Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Schönhauser Allee und Treptower Park eingerichtet. Zwischen Treptower Park und Neukölln bzw. Baumschulenweg verkehrt ein Pendelzug im 20-Minutentakt.

Zwischen Schöneweide und Neukölln bleibt der Zugverkehr mit der Linie S46 aufrechterhalten.
S41/42, S8 und S9: Am Sonntag zwischen 06:00 Uhr und 16:00 Uhr ist zwischen Ostkreuz und Landsberger Allee ein Busersatzverkehr eingerichtet. Teilnehmer und Besucher sollten deshalb für die Anreise eine längere Fahrzeit einplanen.

Weitere Veranstaltungen an diesem Wochenende:

Baumschulenweg:
Aufgrund einer Veranstaltung in den #Späth'schen Baumschulen ist am Samstag und Sonntag mit erhöhter Staubildung auf dem Straßenzug Späthstraße – Baumschulenstraße zu rechnen.

Westend:
Am Samstagabend ab ca. 17:30 Uhr wird aufgrund einer Veranstaltung in der #Waldbühne (Beginn 19:00) ein erhöhtes Fahrzeugaufkommen auf der Heerstraße erwartet. Besucher, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, beachten bitte die Sperrung des S-Bahnringes zwischen Schönhauser Allee und Treptower Park.

Die Verkehrsinformationszentrale Berlin versorgt Sie wie gewohnt auch am Wochenende ausführlich und aktuell mit allen Neuigkeiten zu verkehrsrelevanten Ereignissen im Internet über https://viz.berlin.de und im Straßennetz über die digitalen Anzeigetafeln im Stadtgebiet.
Bilder: 
Berlin-Marathon; Foto: SCC EVENTS/Camera4

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt