Bahnhöfe + barrierefrei: Barrierefreie Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass der Bau einer #barrierefreien Brücke vom Heinrich-Grüber-Platz zum -Bahnhof #Kaulsdorf dringend notwendig ist, um damit den Bahnhof in Richtung Süden barrierefrei zu erschließen?
Antwort zu 1:
Der Senat teilt die Auffassung, dass zur Verbesserung der barrierefreien Erschließung des Bahnhofs Kaulsdorf nach Süden der Bau einer barrierefreien Brücke auf die Südseite der Bahnanlagen zum Wilhelmsmühlenweg geeignet wäre.
Frage 2:
Welche Planungen werden für die Entwicklung des Geländes des ehemaligen Kohleplatzes am S-Bahnhof Kaulsdorf verfolgt?
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Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu folgendes mit:
„Das Grundstück Wilhelmsmühlenweg 3 befindet sich im Geltungsbereich des durch Verordnung vom 28.05.2008 festgesetzten und durch Rechtsverordnung am 31.05.2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) für Berlin auf Seite 135 verkündeten Bebauungsplanes (B-Plan) 10-20.
Die Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-20 beurteilt sich gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) danach, ob es den Festsetzungen des Bebauungsplanes 10-20 nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Der Bebauungsplan 10-20 setzt für das Quartier, indem sich das Grundstück befindet, ein Kerngebiet fest. Das planerische Ziel besteht hierbei insbesondere darin, den historisch gewachsenen Bereich um den S-Bahnhof Kaulsdorf zu einem tragfähigen Nahversorgungszentrum zu entwickeln. Hier sollen sich vorrangig Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen etablieren, um das Wohngebiet im Sinne einer guten Nahversorgung zu qualifizieren.
Durch den Eigentümer wurde aktuell ein Bauantrag auf Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage und ebenerdigen Stellplätzen beim Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz gestellt.
Eine Befreiung zugunsten von anteiligem Wohnungsbau wird dabei in Aussicht gestellt, sofern die Belange des Lärmschutzes hinreichend Beachtung finden.“
Frage 3:
Inwiefern wurden mit potentiellen Investoren für dieses Gelände Gespräche über die Realisierung und anteilige Finanzierung einer Fußgängerbrücke geführt? Welches Ergebnis liegt hier vor?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu folgendes mit:
„Für eine Beteiligung an den Kosten für einen Brückenbau besteht keine Rechtsgrundlage, da dies auch nicht Gegenstand der Festsetzungen des B-Plans 10-20 und auch nicht relevant für die Erschließung des Grundstückes ist.“
Frage 4:
Welche Möglichkeiten seitens des Senats liegen vor, unabhängig von der finanziellen Bereitschaft eines Investors eine Fußgängerbrücke, die den S-Bahnhof Kaulsdorf von Süden her erschließt, bei DB Station&Service zu bestellen?
Antwort zu 4:
Nach einer Entscheidung seitens des Landes Berlin, eine Fußgängerbrücke zur besseren Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf errichten zu wollen, besteht seitens des Landes Berlin die Möglichkeit, mit einem Bestellschreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehr, diesen zusätzlichen barrierefreien Zugang bei der Deutschen Bahn Station und Service AG zu bestellen. Im Rahmen des dann erforderlichen Planfeststellungsverfahrens sind die Auswirkungen auf den privaten Grundstückseigentümer zu berücksichtigen und abzuwägen.
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Frage 5:
Inwiefern liegen für die Realisierung einer solchen Fußgängerbrücke bereits Kostenschätzungen vor? Welcher Planungs- und Realisierungshorizont wird für den Bau angenommen?
Antwort zu 5:
Dem Senat liegen hierzu keine aktuellen Erkenntnisse vor.
Frage 6:
Gibt es aus Sicht des Senats geeignete Förderprogramme, die für den Bau der Fußgängerbrücke infrage kommen?
Antwort zu 6:
Der Bau der zusätzlichen barrierefreien Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf könnte grundsätzlich in das Förderprogramm „Bahnhofsverschiebung, Zugänge, Aufgänge“ (Teilansatz in Kapitel 0730, Titel 89102) aufgenommen werden.
Geeignete Förderprogramme des Bundes sowie der EU sind dem Senat derzeit nicht bekannt. Bei einer Realisierungsentscheidung würde aber geprüft werden, ob zu diesem Zeitpunkt geeignete Förderprogramme nutzbar wären.
Berlin, den 28.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz