Bahnhöfe: Ersatzbahnsteig am S-Bahnhof Lichtenrade, aus Senat

Frage 1:
War der nach den Sommerferien in Betrieb genommene #Ersatzbahnsteig am #S-Bahnhof #Lichtenrade bereits
Teil des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im #Planfeststellungsbeschluss Az. 511ppa/003-459 vom 13.11.2015 wurde mit der
A.4.8.4 i.V.m der zugehörigen Begründung unter B.5.1.1.5 (- km 13,2+20 bis km 13,6-40
(UA2)) im Bereich der #Verkehrsstation Lichtenrade die Herstellung eines Betontrog zum
Erschütterungsschutz neben der Fernbahn auch für den Abschnitt der S-Bahngleise
festgelegt. Mit dieser Festsetzung wurde bereits mit Erteilung des Planrechtes vom
#Eisenbahnbundesamt (#EBA) niedergeschrieben, dass es dadurch als ein mögliches
Szeanrio zu einer 6-monatigen #Vollsperrung der #S-Bahn kommen kann. In diesem
Zusammenhang wurde der Vorhabenträgerin seitens des EBA gleichzeitig der Freiraum
gelassen, den konkreten Bauablauf sowie den Einsatz der notwendigen Baubehelfe
dahingehend zu realisieren, dass die temporären betrieblichen Einschränkungen im S-Bahnverkehr so weit als möglich vermieden werden können (siehe hierzu Seite 142 ff. des
o.g. Beschlusses).
2
Daher ist im Ergebnis der Auflage A.4.8.4, und der im Vorfeld der Erstellung der
Vergabeunterlagen untersuchten Varianten, der Behelfsbahnsteig als Variante mit den
geringsten betrieblichen Einschränkungen der S-Bahn als Vorzugsvariante festgelegt
worden. Mit diesem Behelfsbahnsteig ist es möglich die für die Errichtung des Betontroges
notwendige S-Bahnsperrung des Bf. Lichtenrade auf unter einen Monat zu reduzieren
(eingetaktet vom 04.04.-02.05.2022), und so die Umsetzung der o.g. Auflagen durch das
EBA gewährleistet. Alle anderen untersuchten Bauablaufvarianten hätten deutlich längere
Betriebsunterbrechungen mit sich gebracht.“
Frage 2:
Falls nicht, weshalb war er ursprünglich nicht vorgesehen und wann erfolgte der Planänderungsantrag zum
Planfeststellungsbeschlusses?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Behelfsbahnsteig war nicht in dem o.a. Beschluss enthalten, da die
Ausführungsplanung für das Vorhaben allgemein und für die Errichtung der Betontröge der
S-Bahn im Besonderen zum Zeitpunkt der Planfeststellung noch nicht vorlag (siehe hierzu
ebenso Begründung Seite 412 ff. des o.g. Beschlusses). Die Vorhabensträgerin stand im
Rahmen der Bauablaufplanung in einem engen Austausch mit dem EBA.
Da die Vorhabensträgerin fußend auf der Auflage A.4.8.4, Ihrer zugehörigen Begründung
unter B.5.1.1.5 des Planfeststellungsbeschlusses (Az. 511ppa/003-459 vom 13.11.2015)
und dem Behelfsbahnsteig eine wesentliche Verbesserung für die Bahnkunden während
der Bauzeit gefunden haben, ist der Behelfsbahnsteig als Ergebnis des
Planfeststellungsbeschlusses zu werten, weshalb eine ergänzende planrechtliche
Würdigung nicht notwendig ist. Dieser Auffassung ist auch das EBA gefolgt.“
Frage 3:
Welche Kosten sind für den Bau entstanden und welche Kosten werden für den Rückbau veranschlagt?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Für die Erstellung, Vorhaltung und den #Rückbau des bauzeitlichen Behelfsbahnsteiges
des S-Bahn-Haltes Berlin-Lichtenrade entstehen für den gesamten Zeitraum der
Maßnahme unter Berücksichtigung notwendiger Zusammenhangsmaßnahmen (z.B.
Strom, Telekommunikation, Leit- und Sicherungstechnik sowie im Oberbau) Leistungen im
Volumen von ca. 2 Mio. Euro.“
Frage 4:
Wie lange wird die Situation so bestehen bleiben, dass ein Zugang zum #Ersatzbahnsteig des S-Bahnhofs
Lichtenrade ausschließlich über die provisorische Zuwegung mit Zugang an der Steinstraße erfolgen kann?
3
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Behelfsbahnsteig ist für die Bauzeit des neuen Bahnhofes (ca. 2 Jahre) errichtet. Die
Zuwegung erfolgt von der Bahnhofstraße über einen Gehweg und einen Zugang mit
Anschluss an den Bahnsteig auf Bahngelände. Zur besseren Passantenführung erfolgt die
Wegweisung durch eine angebrachte Beschilderung. Die westliche Zuwegung erfolgt über
die bauzeitlich eingerichtete Querungsmöglichkeit des S-Bahngleise und führt um die
Pfarrer-Lütkehaus-Platz, wo die Passantenführung auf die o.g. Wegeführung trifft.“
Frage 5:
Wurde geprüft, inwiefern ein Zugang der Fahrgäste von und nach der westlichen Seite der Bahntrasse ohne
einen solchen großen Umweg möglich wäre? Wenn ja, welche Alternativen wurden geprüft und aus
welchem Grund verworfen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die untersuchten Verkürzungen der westlichen Zuwegung zum Behelfsbahnbahnsteig
Lichtenrade durch Querung des Baufeldes wurden von der Vorhabensträgerin als nicht
umsetzbar eingestuft. Dies liegt darin begründet, dass die Flächen in der Vergangenheit
für den Rückbau des alten Bahnsteigs Bf. Lichtenrade benötigt wurden. Im Anschluss
werden die Flächen nun dauerhaft für den Umschlag von Baustoffen und Ausbaustoffen
benötigt. Darüber hinaus kommt es ebenfalls zum Einsatz von Kränen, weshalb aus
sicherheitsrelevanten Aspekten eine Personenführung direkt durch das Baufeld für die
Vorhabensträgerin nicht vertretbar ist.“
Frage 6:
Gibt es Überlegungen, die Wegebereiche von der Hilbertstraße bis zum Zugang an der Steinstraße im Sinne
einer besseren Barrierefreiheit zu überarbeiten und dies insbesondere an den Bordsteinen und an den
unebenen Stellen?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Vorhabensträgerin misst der Herstellung der barrierefreien Zuwegung einen hohen
Stellenwert bei. Aus diesem Grunde wurden bereits in der Vergangenheit Rampen
hergestellt, die ein Überwinden der Bordsteinhöhe erleichtern (so bspw. am PfarrerLüdtkehaus-Platz in Richtung der Zuwegung des Behelfsbahnsteigs). Gleiches soll am
östlichsten Bereich des Pfarrer-Lüdtkehaus-Platz erfolgen (Absatz Bordstein hier
momentan noch ca. 3 cm). Hinsichtlich dem Ausgleich von unebenen Stellen steht die
Vorhabensträgerin ebenfalls in Abstimmungen mit dem Auftragnehmer.“
Frage 7:
Gibt es Überlegungen, wie man Fahrgästen, für die die nunmehr deutlich längere Strecke zum Bahnsteig
kaum noch zu bewältigen ist, eine Möglichkeit verschaffen kann, deutlich näher an den Bahnsteig zu
gelangen bspw. über eine Zugangsmöglichkeit vom benachbarten Grundstück der Alten Mälzerei?
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Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Vorhabensträgerin hat die Möglichkeiten einer Verkürzung der östlichen Zuwegung
intensiv geprüft. Hinsichtlich einer Verkürzung über das Gelände der Alten Mälzerei
wurden Abstimmungen mit der UTB Projektmanagement GmbH durchgeführt. Dabei hat
sich ergeben, dass auf dem Gelände der alten Mälzerei in den kommenden Jahren
ebenfalls umfangreiche Bauarbeiten stattfinden und zwei neue Gebäude gebaut werden.
Die Vorhabensträgerin ist daher zu dem Schluss gekommen, dass die Gewährleistung der
Verkehrssicherung fraglich ist. Die Verkehrssicherungspflicht auf fremdem Gelände mit
Baubetrieb kann nicht von der DB Netz AG übernommen werden.
Die Vorhabensträgerin möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der durch die DB
Netz AG eingerichteten Zuwegung um die einzig mögliche Lösung auf planfestgestellten
Flächen handelt, bei der diese für die Herstellung der Verkehrssicherheit Sorge tragen und
bei der eine Breite der Zuwegung von ca. 3 Meter gewährleistet werden kann.“
Berlin, den 08.09.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

www.berlin.de

Bahnhöfe: Wlan-Ausbau an Berliner S-Bahnhöfen kommt nur langsam voran aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article233171409/Wlan-Ausbau-an-Berliner-S-Bahnhoefen-kommt-nur-langsam-voran.html

Der #Wlan-Ausbau an den Berliner S- und Fernbahnhöfen kommt nur langsam voran. Derzeit gebe es an 14 #Bahnhöfen in der Hauptstadt #Wlan, teilte ein Sprecher der Deutschen Bahn (DB) auf Anfrage mit. Insgesamt betreibt die DB den Angaben nach 133 Stationen in Berlin, über einen kostenfrei zugänglichen #Hotspot verfügt demnach nur gut ein Zehntel von ihnen. Anfang 2020 war von acht Bahnhöfen mit Wlan die Rede, seither sind also nur sechs hinzugekommen. Bis zum Ende des Jahres wird es kein weiterer sein, sagte der Bahn-Sprecher.

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S-Bahn: Wiederaufbau der Berliner Siemensbahn soll 500 Millionen Euro kosten In einer internen Studie nennt die Deutsche Bahn erstmals die Kosten für den Wiederaufbau., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/der-preis-der-wiederbelebung-wiederaufbau-der-berliner-siemensbahn-soll-500-millionen-euro-kosten/27520840.html

Bislang kursierte nur eine Summe, wenn es um die „#Siemensstadt 2.0“ geht: 600 Millionen Euro will der Weltkonzern in seinen Campus stecken. Zum Dank spendierte das Land Berlin im Jahr 2018 den #Wiederaufbau der #Siemensbahn. Der Abzweig der S-Bahn von #Jungfernheide nach #Gartenfeld war 1980 stillgelegt – und vergessen – worden.

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Bahnverkehr: Neuer Fahrplan: Halten künftig wieder ICE-Züge im Bahnhof Zoo?, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neuer-fahrplan-halten-kuenftig-wieder-ice-zuege-im-bahnhof-zoo-li.178158

Die Bahn prüft, ob einige der vorgesehenen #Sprinter Berlin- #Köln auch am #Zoo und an der #Friedrichstraße stoppen könnten. Weitere Neuerungen sind geplant.

Auch wenn bei der Deutschen Bahn (DB) jetzt erst mal wieder gestreikt wird: Die Vorbereitungen für den neuen #Fahrplan gehen weiter – und so, wie es aussieht, wird er einige interessante Neuerungen umfassen. Nicht nur, dass Berlin neue schnelle Nonstop-Verbindungen nach Köln bekommt: Möglicherweise werden einige Züge an Berliner Bahnhöfen halten, in denen es schon lange keinen #Fernverkehr mehr gab.

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#deckenbild #oranienburgerstrasse

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Bahnhöfe: Lichtenrade nur noch über Ersatzbahnsteig erreichbar, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/tempelhof-schoeneberg/article233074665/Lichtenrade-nur-noch-ueber-Ersatzbahnsteig-erreichbar.html

Fahrgäste der Berliner #S-Bahn erreichen #Lichtenrade seit dem 9. August nur noch über einen #Ersatzbahnsteig. Der #Behelfsbahnsteig wird während des Baus eines neuen S-Bahnhofs – also für die nächsten zwei Jahre – in Betrieb sein, wie ein Sprecher der Deutschen Bahn AG auf Nachfrage mitteilt.

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Bahnhöfe: Neuer Glanz für historische Bahnhöfe in Potsdam – Pilotprogramm zur Verschönerung von Potsdamer Bahnhöfen gestartet, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/neugestaltung-potsdamer-bahnhoefe/

Die Deutsche Bahn, die #Landeshauptstadt #Potsdam und der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg haben ein gemeinsames Maßnahmenpaket zur Aufwertung von Bahnhöfen aufgelegt. Das #Pilotprojekt stellt die Reisenden und somit die Aufenthaltsqualität an den Bahnhöfen gezielt in den Fokus. Somit wird die Funktion der Bahnhöfe als Mobilitätsdrehscheibe mit regionaler Bedeutung, unter wachsendem Verkehrsaufkommen, deutlich gestärkt.

Interdisziplinär zusammenarbeiten, gemeinsam Synergien schaffen und über verschiedene Zuständigkeitsgrenzen hinweg anpacken:
Das ist der Ansatz, den die Projektpartner*innen Deutsche Bahn AG, Landeshauptstadt Potsdam und Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg verfolgen. Im Juni 2021 unterzeichneten die drei Projektpartner*innen eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. Die Potsdamer Bahnhöfe #Golm, Park #Sanssouci, #Charlottenhof, #S-Babelsberg und #Medienstadt Babelsberg sind Teil des Programms.

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Bahnhöfe: Der Nachzügler wird 125 Jahre alt Bahnhof Savignyplatz, aus Punkt 3

Keine Bahnsteighalle, sondern nur ein einfaches #Dach – und selbst das bedeckte anfangs nur den östlichen Teil des Bahnsteigs. So zumindest beschreiben Jürgen #Meyer-Kronthaler und Wolfgang #Kramer in ihrem Buch „Berlins S-Bahnhöfe“ die Anfänge des Bahnhofs #Savignyplatz, als dieser 1896 eröffnet wurde. Seitdem hat sich einiges getan und 2021 steht nun ein besonderes Jubiläum an. Denn der Bahnhof feiert seinen 125. Geburtstag.

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Bahnhöfe: Die ewige Sanierung eines Berliner Fußgänger-Tunnels Seit mehr als zehn Jahren wird die Sanierung des Tunnels unter der Landsberger Allee geplant., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/das-grauen-bleibt-die-ewige-sanierung-eines-berliner-fussgaenger-tunnels/27479694.html

Im Jahr 2015 entdeckte der Tagesspiegel: „Das Grauen beginnt im #Untergrund“ – und zwar im #Fußgängertunnel am #S-Bahnhof #Landsberger Allee. Aber es gab einen Lichtblick: „Das finstere Loch“ solle im Jahr 2017 erhellt und #saniert werden, hieß es damals in dem Artikel.

Aber das Grauen ist auch im August 2021 noch da: Uralte braune Fliesen sind ebenso beschmiert wie ein offenbar vor Jahren in den Untergrund gestellter hölzerner Bauzaun. Dämmeriges, oranges Glühlampenlicht über allem, Tausende Menschen hasten hier täglich durch. Die #Ringbahnstation ist ebenso stark frequentiert wie die drei #Metro-Straßenbahnen an der Landsberger Allee. Hier steigen sehr viele Menschen um. Über dem Bauzaun ist die Decke offen, eine an die Nachkriegszeit erinnernde Provisorium aus Stahlträgern und Wellblechplatten liegt frei.

Die eigentliche Überraschung lauert hinter dem Bauzaun: Ein offenbar fertiger gläserner #Aufzug. Wird alles gut? Auf Anfrage teilt die BVG mit, dass der Aufzug zur #Straßenbahnhaltestelle „voraussichtlich in KW39 von der BVG abgenommen“ werden soll. KW 39 ist die letzte Septemberwoche. Doch Abnahme ist nicht Eröffnung, „da direkt im Anschluss (der Abnahme, Anm. der Red.) die Sanierung des Fußgängertunnels startet und dieser dadurch gesperrt ist, wird der Aufzug nicht direkt in Betrieb genommen“, teilte ein BVG-Sprecher mit.

Wieso wurde der Tunnel nicht parallel zum Aufzugbau saniert? „Aufzug und Tunnel konnten nicht harmonisiert werden, da wir beim Tunnel stark abhängig von den #Sperrzeiten der Bahn sind und der gegebene Arbeitsplatz nicht ausreicht, um beide Arbeiten …

Regionalverkehr: Heidekrautbahn-Stammstrecke – Wiederaufbau verbessern, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien fiel die Entscheidung zum #Wiederaufbau der
#Bahnstrecke zwischen #Berlin-Wilhelmsruh und #Basdorf?
Antwort zu 1:
Grundlage zur Planung des Wiederaufbaus der Strecke waren die in den vergangenen
Jahren erstellten Untersuchungen zur Reaktivierung der #Stammstrecke der
#Heidekrautbahn. Beispielhaft sind die #Nutzen-Kosten-Untersuchungen (#NKU) aus dem Jahr
2009, die Untersuchungen zum #ÖPNV-Konzept 2030 und die Zielstellungen in den
Nahverkehrsplänen von Berlin und Brandenburg sowie im Stadtentwicklungsplan Verkehr
[Vorgänger des aktuellen Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (StEP MoVe)] zu
nennen. Auf Grundlage der vertieften Planungen wurde die Aktualisierung der NKU
beauftragt, die die Grundlage für die Entscheidung der Förderung des Investitionsvorhabens
darstellen wird.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke fast alle Bahnhöfe mehrere Gleise hatten
und somit Zugbegegnungen und einen dichten #Fahrplan, einschließlich Verkehr von Güterzügen, erlaubten?
Was bewog die Länder Berlin und Brandenburg dazu – obwohl die #Planfeststellung der Strecke und der
2
Bahnhöfe nie aufgehoben wurde –, jetzt nur eine äußerste #Sparvariante planen und umsetzen zu lassen, die
lediglich einen #60-Minuten-Takt erlaubt?
Antwort zu 2:
Der frühere Zustand ist dem Senat bekannt. Allerdings lässt sich allein mit dem
Wiederaufbau der ehemals vorhandenen Anlagen eine den aktuellen Anforderungen
entsprechende #Angebotsgestaltung nicht realisieren. Dies ist etwa sowohl bedingt durch
eine notwendige Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit als auch durch
sicherungstechnische Erfordernisse, z. B. bei der Sicherung von vorhandenen
#Bahnübergängen.
In Voruntersuchungen wurde zunächst festgestellt, dass ein #Ein-Stunden-Takt verkehrlich
grundsätzlich ausreichend ist. Im Rahmen der #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchungen (#EBWU), die im Rahmen des Projektes #i2030 in Zusammenarbeit mit DB
Netz als Grundlage der Infrastrukturplanungen durchgeführt wurden, wurde dann
abweichend von einem geplanten Zielzustand mit Durchbindung im Halbstundentakt bis
zum Bahnhof Berlin #Gesundbrunnen ausgegangen. Für die erste Baustufe bis zum Bahnhof
Wilhelmsruh sind bei einem vorgesehenen Stundentakt insofern noch nicht alle
#Kreuzungsbahnhöfe erforderlich. Diese werden in der zweiten Baustufe dann errichtet.
Engpässe in der Infrastruktur im Bereich Gesundbrunnen erlauben über den Zielzustand
keine weitere Verdichtung des Taktes. Aber über die Route über Karow werden zwei weitere
Fahrten der #NEB nach Gesundbrunnen geführt, sodass im Zielzustand vier Fahrten pro
Stunde durch die NEB nach Basdorf angeboten werden.
Frage 3:
Warum wird das bereits bestehende Angebot der sogenannten #Verstärkerfahrten der #RB27 ohne Halt in #Karow
nicht auch weiter ausgebaut, um die Strecke für Pendler*innen aus dem Umland attraktiver zu machen?
Antwort zu 3:
Die RB27 verkehrt schon heute im #Halbstundentakt von und nach Berlin-Karow. Die
Verstärkerfahrten ergänzen das Angebot für die Pendlerinnen/Pendler zu den
nachfragestarken Zeiten zu drei Fahrten in der Stunde und bieten damit zusätzliche
Kapazitäten von und nach Berlin Gesundbrunnen, jedoch infrastrukturbedingt ohne Halt in
Berlin-Karow, an. Zu den nachfrageschwächeren Zeiten wird die Beibehaltung der
Bedienung von Berlin-Karow als vorteilhaft angesehen, da dort auch Umsteigebeziehungen
von und nach Berlin-Blankenburg, Pankow, Buch und Bernau (bei Berlin) angeboten werden
können. Eine weitere Verdichtung des Angebotes wird aufgrund äußerer Fixpunkte, wie dem
eng verzahnten Fahrplantakten mit anderen Linien und der vorhandenen Infrastruktur
derzeit nicht umgesetzt.
Im Rahmen des perspektivischen Ausbaus des Karower Kreuzes wird die Situation
hinsichtlich Halten und Linienführung der Züge aus und nach Gesundbrunnen in diesem
Bereich neu untersucht und bewertet werden.
Frage 4:
Was bewog die Entscheider dazu, bei dieser relativ gerade trassierten Strecke lediglich eine
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h planen zu lassen, obwohl die künftigen Fahrzeuge eine
Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h erreichen?
3
Antwort zu 4:
Aufgrund der kurzen Halteabstände würde eine höhere Geschwindigkeit kaum messbare
Fahrzeitgewinne bewirken. Demgegenüber stünden deutlich höhere Kosten für die mit der
Höchstgeschwindigkeit steigenden Anforderungen an den Infrastrukturausbau, die
hierdurch nicht begründbar gewesen wären.
Frage 5:
Welche Längen und Höhen sollen die künftigen Bahnsteige erhalten? Wie wird der behindertengerechte
Zugang zu den Bahnsteigen und der stufenfreie Eintritt in die Züge erreicht? Werden an allen Stationen
genügend überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten errichtet? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Die Bahnsteige sollen eine Länge von 140 m und eine Höhe von 0,76 m über
Schienenoberkante erhalten. Der #barrierefreie Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt über
Rampen. Die aktuell eingesetzten Fahrzeuge sind bereits für den Halt an den 0,76 m hohen
#Bahnsteigen der NEB ausgerichtet.
Im Rahmen der #Umfeldgestaltung der Bahnhöfe werden die erforderlichen Abstellanlagen
mit betrachtet und entsprechend hergestellt.
Frage 6:
Wie wird sichergestellt, dass auch bei weiter steigenden #Fahrgastzahlen und einer hohen Auslastung der
Strecken ein reibungsloses Ein- und Aussteigen (auch mit Fahrrädern) unter Einhaltung der #Taktzeiten möglich
ist?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Fahrplanerstellung und der EBWU wurden längere Haltezeiten gegenüber
den heute üblichen Zeiten angesetzt, d. h. es wurde bereits „zur sicheren Seite hin“ geplant.
Frage 7:
Welche Kapazitäten zur #Fahrradmitnahme sind auf der neuen und bestehenden Strecke der Heidekrautbahn
geplant? Sind diese aus Sicht des Senats auch für eine weiter steigende Nachfrage ausreichend?
Antwort zu 7:
Die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme wurden bereits mit Wirkung ab der Ausflugssaison
2021 auf der Bestandsstrecke durch den teilweisen Einsatz von längeren Zügen am
Wochenende erhöht. Im Rahmen des Vergabeverfahrens Heidekrautbahn für die Verkehre
ab Dezember 2024 wird eine weitere Ausweitung der Fahrradmitnahmekapazitäten
angestrebt. Die konkrete Zahl der Stellplätze ist noch in Abstimmung.
Frage 8:
Welche Leit- und Sicherungstechnik wird auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke zum Einsatz kommen, und
welche Zugfolgezeiten wird sie ermöglichen?
4
Frage 9:
Welche #Baumaßnahmen wären notwendig, damit auf der Strecke im Hinblick auf die dringend notwendige
Verkehrswende und das erklärte Ziel der Verdopplung des Schienenverkehrs ein 30-Minuten-Takt mit Option
auf 15-Minuten-Takt ermöglicht wird? Was würden diese Maßnahmen grob geschätzt kosten?
Antwort zu 8 und 9:
Die Strecke wird entsprechend der bestehenden Infrastruktur mit Signalen und
Punktförmiger #Zugbeeinflussung (PZB) ausgestattet. Die #Zugfolge ergibt sich auf der
eingleisigen Strecke im Wesentlichen aus den Abständen der Begegnungsstellen, also
zweigleisigen Stellen, an denen Züge aneinander vorbeifahren können und die in der Regel
in den Bahnhöfen verortet sind (Kreuzungsbahnhöfe). Diese sind so angeordnet, dass im
Zielzustand ein 30-Minuten-Takt erreicht und zusätzlich ein ergänzender Güterzug
verkehren kann. Dieser 30-Minuten-Takt wurde aufgrund der Fahrgastprognosen und der
Infrastrukturengpässe im Knoten Gesundbrunnen in der EBWU (siehe Antwort zu der Frage
2) als Zielzustand nach Gesundbrunnen angenommen. Die Infrastrukturplanung, etwa die
Herstellung potenzieller Kreuzungsbahnhöfe in den Bereichen #Rosenthal, #Schildow oder
#Mühlenbeck geht daher von dieser Annahme aus. Ein 15-Minuten-Takt wurde daher nicht
weiter untersucht. Hierfür erforderliche Ausbauten können weder benannt noch finanziell
abgeschätzt werden.
Frage 10:
Warum werden diese notwendigen Maßnahmen für dichteren Taktverkehr jetzt nicht umgesetzt, da doch ein
späterer Umbau erhebliche verlorene Kosten nach sich ziehen würde? Wird wenigstens jetzt sichergestellt,
dass ein späteres Nachrüsten der Strecke für dichteren Takt und Einsatz elektrischer Fahrzeuge
(abschnittsweise oder komplett mit Oberleitung) kostengünstig möglich ist?
Antwort zu 10:
Wie zu der Frage 9 ausgeführt, ist von einem Zielzustand im 30-Minuten-Takt nach Berlin
Gesundbrunnen auszugehen. Infrastrukturmaßnahmen für einen dichteren Zugtakt sind
nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folglich nicht zu rechtfertigen.
Als Ersatz für die heutigen #Dieselfahrzeuge wird aktuell der Einsatz von
#Wasserstofffahrzeugen vorbereitet.
Frage 11:
Wird beim Bau des neuen Bahnsteigs der Heidekrautbahn in Wilhelmsruh genügend Platz für den späteren
zweigleisigen elektrifizierten #Wiederaufbau der #Nordbahn Wilhelmsruh – Hohen Neuendorf gelassen?
Antwort zu 11:
Der Bahnsteig in Berlin-Wilhelmsruh wird entsprechend der bereits vorliegenden
Planfeststellung realisiert. Diese hat die Fläche der Nordbahn in Richtung Hohen Neuendorf
berücksichtigt. Die konkreten Anforderungen für den Wiederaufbau der Nordbahn sind auf
Grundlage der dann geltenden Rechtsgrundlagen zu prüfen.
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Frage 12:
Welchen Stand haben die Planungen für den Wiederaufbau der Strecke Berlin-Gesundbrunnen –
Wilhelmsruh, welche Planungsschritte sollen wann bis zur Wiederinbetriebnahme erfolgen? Wird diese
Strecke gleich zweigleisig und mit Oberleitung versehen wieder aufgebaut? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 12:
Für den Abschnitt der Nordbahn bis Berlin-Wilhelmsruh ist die Grundlagenermittlung
abgeschlossen. Die #Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung ist in Abstimmung. Unter
Ansatz üblicher Planungszeiträume ergeben sich folgende, unverbindliche Zielstellungen
für die nachstehenden Planungsschritte: Beginn der Planungsphase ab 2021, Beginn der
Genehmigungsphase ab 2024, Beginn der Ausführung ab 2027, Inbetriebnahme ab 2030.
Entsprechend der Ergebnisse der EBWU soll der Abschnitt Berlin Gesundbrunnen –
#Schönholz #zweigleisig und der Abschnitt Schönholz – Wilhelmsruh je nach Fahrplanvariante
ein- oder zweigleisig ausgebaut werden. Die Errichtung einer #Oberleitung ist von Berlin
Gesundbrunnen bis Schönholz im Zusammenhang mit der Errichtung einer #Abstellanlage
für den #Fernverkehr geplant. Im weiteren Verlauf bis Wilhelmsruh soll eine Oberleitung
planerisch berücksichtigt werden, so dass eine Nachrüstung bei entsprechendem Bedarf
möglich wäre. Durch den angedachten Einsatz von Wasserstofffahrzeugen besteht hierfür
aktuell kein Bedarf.
Frage 13:
Ist es zulässig, dass die für den Einsatz auf der Heidekrautbahn zunächst vorgesehenen Fahrzeuge, die mit
#Wasserstoff-Brennstoffzellen betrieben werden, den Berliner #Nord-Süd-Tunnel befahren?
Antwort zu 13:
Gemäß einer Studie im Raum Leipzig zum Einsatz von Wasserstoffzügen im City-Tunnel
Leipzig könnte ein Einsatz von Wasserstoffzügen in Tunneln grundsätzlich möglich sein.
Aufgrund der hohen Belastung des Berliner Nord-Süd-Tunnels – insbesondere nach
Inbetriebnahme der Dresdener Bahn und des weiteren Ausbaus des Fernverkehrs gemäß
Deutschlandtakt – ist ein planmäßiger Einsatz dieser Triebwagen im Nord-Süd-Tunnel aus
Kapazitätsgründen allerdings nicht sinnvoll und daher auch nicht vorgesehen.
Frage 14:
Wie verläuft derzeit die Abstimmung zwischen der #Niederbarnimer Eisenbahn und der Berliner #S-Bahn? Wie
plant der Senat, die Taktungen der Heidekrautbahn der (NEB) und der nördlichen S-Bahnlinie in Zukunft
besser miteinander zu verschränken und die Kommunikation zwischen beiden Verkehrsunternehmen zu
sichern, so dass beispielsweise bei geringfügigen Verspätungen ein zeitnahes Umsteigen zwischen den
Verkehrsmitteln dennoch gewährleistet ist?
Antwort zu 14:
Die Koordinierung der Fahrpläne der jeweiligen Verkehrsunternehmen erfolgt im Rahmen
der Bestellung der Jahresfahrpläne durch die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
(VBB GmbH). Dabei müssen auch die jeweiligen Anforderungen des Zugbetriebes mit
beachtet werden, die keine beliebigen Zeitlagen ermöglichen. Schon heute werden
möglichst gute Anschlüsse in Berlin-Karow angeboten. Künftig soll auch in BerlinWilhelmsruh eine Verknüpfung mit der S-Bahn erfolgen.
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Operative Abstimmungen im täglichen Verkehr erfolgen direkt zwischen den Leitstellen der
NEB und der S-Bahn Berlin. Dabei sind auch die möglichen Folgewirkungen auf die
jeweiligen Netze zu berücksichtigen, da die Zugfahrten sowohl auf dem eingleisigen Netz
der NEB als auch im eng verflochtenen Netz der Berliner S-Bahn erhebliche Auswirkungen
auf andere Zugfahrten haben können.
Frage 15:
Wie stellt der Senat sicher, dass die NEB in Zukunft auch die #Stammstrecke der Heidekrautbahn zuverlässig
in der geplanten Taktung bedienen kann und Zugausfälle, etwa durch Personal- oder Fahrzeugmangel,
vermieden werden?
Antwort zu 15:
Die Verkehrsverträge sehen Regelungen zur Minderung von Zahlungen bei Zugausfällen
oder Verspätungen vor, so dass für die jeweils beauftragten Verkehrsunternehmen Anreize
zur Sicherstellung eines zuverlässigen und pünktlichen Verkehrs bestehen.
Berlin, den 29.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz