Seit Jahren baut die Deutsche Bahn die Strecke zwischen Rostock und Berlin aus, um mit höherem Tempo und schwereren Güterzügen fahren zu können. Weite Abschnitten sind fertig. Doch der notwendige #Lärmschutz an der Strecke lässt auf sich warten. Der Zustand wird sich so schnell nicht ändern, denn das #Eisenbahnbundesamt hat die Lärmschutzfrage in ein „ergänzendes Verfahren“ ausgegliedert. Die Deutsche Bahn lehnt die Errichtung von Lärmschutzwänden bislang aus Kostengründen ab. Betroffen ist der Abschnitt ab #Heidestraße bis #Nassenheide.
„Leider haben wir mit der Bahn einen Partner, der nicht Partner sein möchte“, sagte Daniel Langhoff (FDP) im Hauptausschuss zu einer Mitteilungsvorlage der Stadtverwaltung zum Planungsstand. Langhoff wirft der Bahn „absolutes Fehlverhalten“ vor. Nur zwei Drittel der zugesagten Schallschutzwände seien errichtet worden. Schon 2014 habe der damalige Bürgermeister Hans-Joachim Laesicke vehement den Lärmschutz an der Strecke gefordert. „Ich hoffe, dass Sie auch an diesem Verfahren dran sind“, sagte Langhoff zu Bürgermeister Alexander Laesicke (parteilos).
Am 4. Dezember 2020 ist es endlich so weit: Die neue #U5 fährt durch. Von #Hönow bis #Hauptbahnhof, von
Hauptbahnhof bis Hönow. Über 150.000 Fahrgäste werden auf der Strecke täglich erwartet. Zeitgleich mit der #Inbetriebnahme der neuen Strecke erfolgt die Eröffnung von zwei neuen U-Bahnhöfen: Rotes Rathaus, direkt
vor dem Berliner #Regierungssitz, sowie Unter den Linden, dem #Umsteigebahnhof zwischen #U5 und #U6. Die
Eröffnung des technisch anspruchsvollsten U-Bahnhofs #Museumsinsel erfolgt im Sommer 2021.
Viele Jahre #U-Bahnbau liegen dann hinter uns und den Berlinerinnen und Berlinern: 2010 fand der symbolische
Spatenstich statt; 2012 begannen die Bauarbeiten zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor.
Seit dem ist viel geschehen: Der Abriss eines Stücks U6-Alttunnel und der unmittelbar darauf erfolgte Neubau
des U6-Bahnhofs Unter den Linden, Tunnelvortriebsmaschine #Bärlinde und der Durchbruch am Brandenburger
Tor, die Herstellung der Pilzkopfstützen am U-Bahnhof Rotes Rathaus die #Rekordvereisung am U-Bahnhof
Museumsinsel, um nur einige Meilensteine zu nennen.
Um diese Höhepunkte noch einmal Revue passieren zu lassen und die Vorfreude auf den Termin noch weiter zu
steigern, eröffnen wir am 26.8.2020 – genau 100 Tage vor dem Inbetriebnahmetermin der neuen U5 – eine U5- #InfoTour: Corona-konform an der Oberfläche zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor.
An 10 Infopunkten werden die Arbeiten im Untergrund der vergangenen Jahre noch einmal erfahrbar: Mit Hilfe
von zahlreichen Texten, Fotografien und Filmen, die die am Bau beteiligten Personen ebenso zeigen wie
virtuelle Begehungen der drei U-Bahnhöfe.
Die U5-InfoTour ist teilweise auch online nachvollziehbar: https://www.projekt-u5.de/de/u5-infotour/
Der „Lückenschluss U5“ führt die U5 (U Hönow <> S+U Alexanderplatz) mit der 2009 eröffneten U55 (S+U
Brandenburger Tor <> S+U Hauptbahnhof) zu einer neuen Strecke, der neuen U5, zusammen. Das Großprojekt
umfasst 2,2 Kilometer Tunnel und drei neue U-Bahnhöfe zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor:
Rotes Rathaus, Museumsinsel und Unter den Linden. Die Inbetriebnahme der Gesamtstrecke ist für den 4.
Dezember 2020 vorgesehen. Das Großprojekt steht unter der Leitung der BVG Projektgesellschaft, einer 100-
prozentigen Tochter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
Für Rückfragen:
BVG Projekt GmbH
Dr. Stephanie Niehoff
Sprecherin / Referentin für Kommunikation & Anliegermanagement
Tel.: +49 30 256 27861
info@projekt-u5.de
Ab 2022 erhalten die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) die ersten neuen U-Bahn-Wagen der Baureihen «#J» und «#JK» von #Stadler für den Einsatz in der deutschen Hauptstadt. Mit der #Flottenerneuerung wird das Rückgrat der Berliner #Mobilität fit gemacht für die Zukunft. Ein historisch klug entwickeltes Liniennetz, architektonisch spannende Bahnhöfe aus verschiedenen Jahrzehnten, dichte Takte und Betriebszeiten beinahe rund um die Uhr machen die U-Bahn zu einem der Aushängeschilder und Leistungsträger Berlins. Im Jahr 2019 nutzten fast 600 Millionen Fahrgäste die verkehrsgelben Züge der BVG. Mit den modernen Fahrzeugen kommt ein weiterer Grund hinzu, auf die U-Bahn umzusteigen.
Aus Berlin, für Berlin: Die neue Fahrzeuggeneration wird von Stadler in Berlin-Pankow entwickelt und gefertigt. In den zwei Baureihen «JK» für das Berliner #Kleinprofilnetz (#U1 bis #U4) und «J» für das #Großprofil (#U5 bis #U9) können die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) während der Laufzeit des Rahmenvertrages bis 2030 insgesamt voraussichtlich bis zu 1500 Wagen abrufen. Die feste Mindestbestellmenge umfasst 606 Wagen. Zum Vergleich: Der aktuelle #Fuhrpark verfügt, über alle Baureihen und -jahre hinweg, über rund 1300 Wagen. Bis zu rund drei Milliarden Euro investiert die BVG in den kommenden Jahren in die Erneuerung der U-Bahn-Flotte. Am heutigen Montag, 24. August 2020, stellten die BVG und Stadler gemeinsam den weiteren Zeitplan vor.
Ramona Pop, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie Aufsichtsratsvorsitzende der BVG: «Der #Großauftrag ist ein doppelter Gewinn für Berlin. Mit der neuen U-Bahngeneration wird der Hauptstadtverkehr in unserer wachsenden Metropole leistungsstärker und klimafreundlicher. Mit diesen wichtigen Investitionen sorgen wir für moderne Mobilität und machen den ÖPNV für die Berlinerinnen und Berliner noch attraktiver. Zusätzlich sichern wir viele Arbeitsplätze in einem Unternehmen, das in Berlin tief verwurzelt ist.»
Peter Spuhler, Verwaltungsratspräsident und Group CEO ad interim von Stadler: «Wir sind sehr stolz, mit dem Gewinn eines der größten bisher in Europa vergebenen Lieferaufträge die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der BVG fortzusetzen und an unserem Standort in #Berlin-Pankow die neue U-Bahn-Flotte für die deutsche Hauptstadt zu bauen. Unsere Vorbereitungen laufen auf Hochtouren – sowohl im Fahrzeugprojekt als auch am Standort selbst, wo die Bauarbeiten an unserem Neubau zur Erweiterung der Kapazitäten zügig und planmäßig vorangehen.»
2022 kommen die ersten 24 Wagen
Die ersten insgesamt 24 Wagen, je zwölf für das Klein- und für das Großprofil, sollen im Herbst 2022 aus dem Berliner Stadler-Werk an die BVG überführt werden. Nach einem mehrmonatigen #Testbetrieb, intensiven Prüfungen und der Zulassung beginnt dann Ende 2023 die Serienlieferung. Vereinbart ist eine Lieferung von vier Wagen alle fünf Werktage – die Züge kommen also deutlich schneller zur BVG als zuletzt die Züge der Baureihe IK. Anschließend können bis ins Jahr 2030 weitere Serienfahrzeuge aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden.
Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: «Die U-Bahn ist ein wichtiger Baustein des ÖPNV in Berlin mit täglich über 1,6 Millionen Fahrgastfahrten. Ich bin froh, dass wir trotz der Corona-Krise den größten Auftrag für neue U-Bahnen in der Geschichte der BVG vergeben haben. Das ist ein klares Zeichen für einen modernen ÖPNV in Berlin und eine wichtige Investition in die BVG. Gebaut werden nun zwei Typen von Zügen, für das Klein- und für das Großprofil. Dabei setzen wir auf eine intensive und gute Zusammenarbeit mit Stadler.»
Jure Mikolčić, CEO von Stadler in Deutschland: «Ich bin überzeugt, dass wir mit den Fahrzeugen der neuen Generation einen maßgeblichen Beitrag zum Fahrkomfort der Berliner Fahrgäste leisten werden. Die Wurzeln von Stadler liegen im sogenannten Tailor-Made-Bereich, also in der Konstruktion und Fertigung von Zügen, die exakt auf die individuellen Bedürfnisse einer Stadt zugeschnitten sind. Daher freuen wir uns umso mehr, mit der neuen Baureihe U-Bahnen für das Klein- und Großprofil zu liefern, die genau zu Berlin passen.»
Übrigens: Die Fahrgäste können sich schon in diesem Jahr einen ersten Eindruck der neuen Fahrzeuge verschaffen. Voraussichtlich im Herbst wird ein sogenanntes «#Mock-Up» nach Berlin kommen. Das lebensgroße #Modell eines U-Bahn-Wagens besteht aus einem weitgehend funktionsfähigen #Fahrerstand sowie einem teilfunktionsfähigen #Fahrgastraum, der zum Beispiel auch Türen und Licht enthält. Das Modell dient für Tests zur Festlegung von Designs und Ausstattungsdetails. Die gesammelten Erfahrungen fließen dann direkt in die Fahrzeugentwicklung ein. Wo das Modell zu sehen und begehen sein wird, gibt die BVG rechtzeitig bekannt.
Bei Bedarf schnell umgebaut, auf Jahrzehnte zuverlässig
Die Großbeschaffung hat gleich mehrere Vorteile. Zwei Baureihen für das Groß- und das Kleinprofil aus einer Hand zahlen sich nicht nur wirtschaftlich, sondern auch betrieblich aus. Viele #Bauteile der Groß- und Kleinprofilzüge sind identisch. Das hat den Vorteil, dass die Arbeit in den #Werkstätten erleichtert wird. Vor allem aber erhöhen eine große Anzahl baugleicher Fahrzeuge und ein für die Berliner U-Bahn neuartiges, modulares Konzept bei «J» und «JK» die betriebliche Flexibilität enorm.
Bei beiden Baureihen gibt es sogenannte End- und Mittelwagen. Aus ihnen können im Großprofil durchgängige Zwei-, Vier- und Sechs-Wagen-Fahrzeuge gebildet werden. Im Kleinprofil sind durchgängige Zwei- oder Vier-Wagen-Fahrzeuge möglich, aus denen wiederum auch Sechs- oder Acht-Wagen-Einheiten gekuppelt werden können. Ein «langer» Acht-Wagen-Zug kann dann zum Beispiel – wie von den Baureihen #HK und #IK bekannt – aus zwei miteinander verbundenen, jeweils für sich durchgängigen Vier-Wagen-Fahrzeugen bestehen.
Größten Wert wird auf die #Zuverlässigkeit der Fahrzeuge gelegt: Begleitend zur Lieferung der Züge übernimmt Stadler auch die Ersatzteilversorgung über eine Laufzeit von circa 32 Jahren hinweg. Darin enthalten ist die Lieferung aller benötigten Ersatzteile für die Einhaltung der Instandhaltungsfristen, Inspektionen und Hauptuntersuchungen sowie die Lieferung aller zum Beispiel für die Behebung von Vandalismus- und Unfallschäden benötigten Ersatzteile. So können sich die Berlinerinnen und Berliner langfristig auf die neuen Fahrzeuge verlassen.
Stadler baut aus
Stadler ist für die Abwicklung des Großprojekts Berliner U-Bahn gut aufgestellt. Die Bauarbeiten zur Erweiterung des Standorts in Berlin-Pankow verlaufen nach Plan. Auf rund 24 000 Quadratmetern entstehen bis Sommer 2021 eine neue Produktions- und Inbetriebsetzungshalle sowie hochmoderne Büro- und Sozialraumflächen. Stadler investiert bis zu 70 Millionen Euro in den Ausbau des Standorts. In Abhängigkeit vom künftigen Auftragseingang soll in weiteren Schritten unter anderem ein Logistikzentrum hinzukommen.
Über die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind der Motor, der Berlin bewegt, und das seit über 90 Jahren. Das Verkehrsnetz der BVG besteht aus derzeit zehn U-Bahn-, 22 Straßenbahn- und über 150 Buslinien sowie sechs Fähren und sorgt für Mobilität rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. 15 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVG-Konzerns bedienen mit rund 3000 Fahrzeugen einen Ballungsraum mit über 3,7 Millionen Einwohnern und einem Einzugsgebiet von rund 1000 Quadratkilometern. Weit über eine Milliarde Fahrgäste nutzen jährlich die Busse und Bahnen der BVG.
Über Stadler
Stadler baut seit über 75 Jahren Züge. Der Systemanbieter von Lösungen im Schienenfahrzeugbau hat seinen Hauptsitz im ostschweizerischen Bussnang. An mehreren Produktions- und Engineering-Standorten sowie über 40 Servicestandorten arbeiten gegen 11 000 Mitarbeitende. Das Unternehmen ist sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung für zukunftsfähige Mobilität bewusst und steht daher für innovative, nachhaltige und langlebige Qualitätsprodukte. Die Produktpalette im Bereich der Vollbahnen und des Stadtverkehrs umfasst Highspeed-Züge, Intercity-Züge, Regio- und S-Bahnen, U-Bahnen, Tram-Trains und Trams. Überdies stellt Stadler Streckenlokomotiven, Rangierlokomotiven und Reisezugwagen her. Stadler ist der weltweit führende Hersteller von Zahnradbahnfahrzeugen.
Wie hat sich die #Durchschnittsgeschwindigkeit aller Buslinien von 2018 zu 2019 entwickelt? (Bitte um Auflistung aller Buslinien mit Angabe der Streckenlänge, der durchschnittlichen Geschwindigkeit und Gründen für den etwaigen Rückgang der Durchschnittsgeschwindigkeit.)
Frage 2:
Wie hat sich die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Straßenbahnlinien von 2018 zu 2019 entwickelt? (Bitte um Auflistung aller Straßenbahnlinien mit Angabe der Streckenlänge, der durchschnittlichen Geschwindigkeit und Gründen für den etwaigen Rückgang der Durchschnittsgeschwindigkeit.)
Die mittlere Beförderungsgeschwindigkeit beim #Omnibus konnte von insgesamt 17,9 km/h
(2018) auf 18 km/h (2019) gesteigert werden.“
Zu den erbetenen Angaben je Linie über Streckenlänge und durchschnittliche Geschwindigkeit hat die BVG ergänzend erläutert:
„Die Darstellung der Streckenlänge setzt sich aus der jeweiligen Länge pro Richtung sowie dem sich daraus ergebenden Mittelwert zusammen. Die Beförderungsge-schwindigkeit ergibt sich aus der Streckenlänge und der dafür geplanten Fahrzeit über den gesamten Tag. Unterschiedliche Tageszeiten finden hier keine Berücksichtigung.
Anders als bei der #U-Bahn unterliegen unsere Oberflächenverkehre besonderen verkehrlichen Voraussetzungen. Busse und Bahnen teilen sich den Verkehrsraum mit weiteren Nutzern (PKW, Fahrrad etc.) und sie sind abhängig von den Verkehrs- und Baustellensituationen auf ihren jeweiligen Strecken. Mit Blick auf diese Umstände und verkehrliche Stoßzeiten können die tatsächlichen Durchschnittsgeschwindigkeiten beispielsweise der Linien in der Innenstadt mitunter unter dem oben genannten Wert liegen bzw. abweichen.“
Die Daten für die einzelnen Linien können den Tabellen der Anlagen 1 und 2 entnommen werden.
Der BVG ist es in den vergangenen Monaten nicht gelungen, den Mangel an Doppeldeckern zu verringern, im Gegenteil. Derzeit sind nur noch 200 #Doppeldecker in Fahrt. Der Rest der einst 400 Fahrzeuge umfassenden #Flotte steht entweder kaputt in der #Werkstatt oder ist bereits im #Schrott gelandet.
Ende Dezember war durch einen Artikel im Tagesspiegel der gravierende Mangel bekannt geworden. Er fällt allen Fahrgästen auf: Auf stark frequentierten Innenstadtlinien wie dem #M29 fahren zum Teil #Eindecker, die nur die Hälfte an Fahrgästen fassen können.
Auf Anfrage sagte ein BVG-Sprecher, dass es noch 275 Doppeldecker gebe, von denen derzeit 75 in der Werkstatt stehen. Im Dezember 2019 waren noch 204 Busse im Einsatz, im März 200. Diese Zahl ist also seit acht Monaten weitgehend konstant.
Im Dezember hatte die BVG angekündigt, „externe Werkstätten“ zu beauftragen, um den #Reparaturstau …
Frage 1:
Wer hat den am 30. Juni übergebenen sogenannten #Pop-Up-Radweg auf dem #Adlergestell zwischen #Sterndamm und #Rudower Chaussee (Bezirk Treptow-Köpenick) in Auftrag gegeben?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat die Anordnung einer temporären geschützten
Radverkehrsanlage bei der Abteilung VI (Verkehrsmanagement) der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beantragt.
Frage 2:
Wann erfolgte durch wen die entsprechende Anordnung und mit welcher rechtlichen und fachlichen
Begründung?
Antwort zu 2:
Der temporäre geschützte Radfahrstreifen wurde am 25.06.2020 von der Abteilung VI der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angeordnet. In Teilen der
Michael-Brückner-Straße und des Adlergestells sind keine Radverkehrsanlagen
2
vorhanden, ansonsten war in Fahrtrichtung Süden nur ein schmaler gemeinsamer Gehund Radweg vorhanden, der nicht den Anforderungen an Radverkehrsanlagen entspricht.
Im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs war es erforderlich, kurzfristig eine
Verbesserung herbeizuführen. Die Anordnung erfolgte gem. § 45 Abs. 1 der
Straßenverkehrs-Ordnung.
Frage 3:
Gab es Voruntersuchungen, wie viele Radfahrer und Fußgänger bisher den gemeinsamen Rad- und
Fußweg in diesem Bereich genutzt haben? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Der Bezirk Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Nein. Im Vorfeld der Einrichtung dieses sogenannten Pop-Up-Radweges gab es keine
Voruntersuchungen im Sinne einer Verkehrszählung.“
Die Michael-Brückner-Straße und das Adlergestell sind stark befahrene Ein- und
Ausfahrtsstraßen, die durch ihre direkte Verbindung von der Lage her auch eine attraktive
Verbindung für den Radverkehr darstellen. Es ist daher notwendig, hier angemessene
Radverkehrsanlagen zu schaffen, unabhängig von dem derzeit vorhandenen
Radverkehrsaufkommen.
Frage 4:
Gab es Untersuchungen, ob die verbleibenden zwei Fahrspuren auch in Spitzenzeiten für den motorisierten
Verkehr ausreichen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Eine Untersuchung wurde nicht durchgeführt. Die Leistungsfähigkeit von Straßen bemisst
sich regelmäßig an den Knotenpunkten. An diesen wurden im Wesentlichen keine
Veränderungen durchgeführt. Auf der Strecke dazwischen sind zwei Fahrstreifen
ausreichend. Dies hat sich auch bereits für den Bereich südlich der Rudower Chaussee
herausgestellt.
Die Einrichtung des Radfahrstreifens geht zudem auf das Planfeststellungsverfahren zur
A 113 zurück. Mit dem Bau dieses Autobahnabschnittes wurde ein wesentlicher Teil des
Kraftfahrzeugverkehrs von der B 96a auf die Autobahn verlagert.
Frage 5:
Kommt es in Spitzenzeiten, zum Beispiel am Knoten Adlergestell/Rudower Chaussee, jetzt zum Rückstau?
Antwort zu 5:
Die geschützte Radverkehrsanlage endet vor dem Stauraum der Lichtzeichenanlage
Adlergestell / Dörpfeldstraße – Rudower Chaussee. Dadurch wurde die Leistungsfähigkeit
durch die Radverkehrsanlage nicht beeinträchtigt.
3
Frage 6:
Was hat die Einrichtung des Radwegs gekostet, wer hat das finanziert? Wurden dafür auch Mittel aus der
Straßenunterhaltung des Bezirks Treptow-Köpenick eingesetzt? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu Frage 6:
Die Einrichtung der temporären Radverkehrsanlage hat Kosten in Höhe von 40 T€
verursacht.
Die Finanzierung erfolgte durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz.
Frage 7:
Welche Folgekosten entstehen, zum Beispiel für die Miete der Absperrbaken?
Antwort zu Frage 7:
Die Vorhaltekosten für die bestehende Verkehrssicherung belaufen sich auf 65,- € pro
Tag.
Frage 8:
Wann wird der Pop-Up-Radweg wieder abgebaut, da es sich ja um eine temporäre Einrichtung handeln soll?
Antwort zu 8:
Die erteilte straßenverkehrsbehördliche Anordnung gilt vorläufig bis zum 31.12.2020. Ob
die Anordnung verlängert, in eine dauerhafte Anordnung überführt oder aufgehoben wird,
ist zu gegebener Zeit zu prüfen. Grundsätzlich wird eine Überführung der temporären
Radfahrstreifen in dauerhafte Radverkehrsanlagen angestrebt.
Berlin, den 20.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Vorbemerkung der Verwaltung:
An der Brücke #Anschlussstelle#Adlershof sind keine Schäden durch #Alkali-KieselsäureReaktion (#AKR) bekannt. Im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten an den #Brückenlagern
werden auch rückwärtige Stützwände an den Widerlagern ergänzt. Gleichzeitig wird auf
beiden Fahrbahnen die #Übergangskonstruktion zur Brücke erneuert.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bereits seit Jahren werden immer wieder einzelne Abschnitte der Berliner Autobahnen wg. Schäden durch
Alkali-Kieselsäure-Reaktionen („#Betonkrebs“) saniert. Aktuell die Autobahnbrücke an der Anschlussstelle
Adlershof. (https://www.tagesspiegel.de/berlin/autobahnbruecke-nahe-ber-von-betonkrebs-befallen-nachzwoelf-jahren-schon-ein-sanierungsfall/26016294.html)
Frage 1:
Welche Autobahnabschnitte und -bestandteile (z.B. Betonschutzwände) müssen künftig noch wg. des o.b.
Sachverhaltes saniert werden?
Frage 2:
Welche Ingenieurbauwerke gem. DIN 1076 (Tunnel, Brücken, Trogbauwerke etc.) an Berliner Autobahnen
sind aktuell noch von AKR betroffen?
Antwort zu 1 und 2:
Von AKR-Schäden sind Teile der Stützwände an den Anschlussstellen Stubenrauchstraße
und Späthstraße an der Bundesautobahn (BAB) #A113 betroffen.
Ebenso sind eine Vielzahl von Verkehrszeichenbrückenfundamenten an der BAB #A100
durch AKR geschädigt. Mit den Planungen zum Ersatz der Fundamente wurde begonnen.
2
Im Übrigen sind im Bereich der Berliner Autobahn nach derzeitigem Kenntnisstand keine
Streckenabschnitte bekannt, welche aufgrund von Schäden durch Alkali-KieselsäureReaktionen (AKR) zu sanieren sind. Ebenso liegen keine Informationen über notwendige
Autobahnbestandteile (wie z.B. Betonschutzwände) vor, die vor dem Hintergrund der AKR
einer notwendigen Sanierung bedürfen. Der Streckenabschnitt der BAB A 113 hatte
Schäden durch AKR zu verzeichnen; jedoch ist die Sanierung weitgehend abgeschlossen.
Frage 3:
Abgesehen von den Autobahnen: welche Straßen und Verkehrsingenieurbauwerke gem. DIN 1076 müssen
künftig ebenfalls wg. AKR saniert werden?
Antwort zu 3:
Vornehmlich an in den siebziger und achtziger Jahren errichteten Brücken in den östlichen
Stadtbezirken sind AKR-Schäden erfasst. Hier sind in erster Linie die Widerlager und deren
Flügelwände betroffen.
Frage 4:
Welche Kenntnisse hat der Senat über die Umstände und Verantwortlichkeiten zu diesen Schäden?
Antwort zu 4:
In den meisten Fällen waren zum Zeitpunkt der Errichtung der Bauwerke die technischen
Kenntnisse und der Stand der Wissenschaft zur AKR noch nicht so fortgeschritten wie
heute. Erst nach dem Eingang der sog. „Alkali-Richtlinie“ des Deutschen Ausschusses für
Stahlbeton in die technischen Regelwerke zählen Prüfungen der Betonausgangsstoffe
hinsichtlich AKR zum Stand der Technik.
Frage 5:
Welche gesicherten Erkenntnisse hat der Senat über eine mangelhafte Bauausführung und mangelhafte
Bauüberwachung im Zusammenhang mit den jeweils betroffenen Straßen und Bauwerken?
Antwort zu 5:
Kenntnisse liegen dem Senat hierzu nicht vor.
Frage 6:
Wurde vonseiten des Senats jemals versucht, Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend
zu machen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 6:
Der Streckenabschnitt der BAB A 113 zwischen der Anschlussstelle Späthstraße bis zur
Anschlussstelle Adlershof wurde auf Grund einer ablaufenden AKR in den Sommermonaten
der Jahre 2016 bis 2019 grundhaft erneuert. Vor dem Landgericht Berlin wurde im Rahmen
der Bundesauftragsverwaltung gem. Art. 90 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) a.F. im
3
Dezember 2016 eine Schadensersatzklage gegen die damalige Baufirma erhoben; über die
Klage ist noch nicht entschieden worden.
Frage 7:
Wer wurde beim Bau der betroffenen Straßen und Bauwerke mit der Materialprüfung beauftragt und war
hierbei auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) beteiligt?
Antwort zu 7:
Beim Bau der o.g. BAB A 113 waren verschiedene, durch die Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) nach der „Richtlinie für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe
und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) zertifizierte Prüfinstitute beauftragt.
Frage 8:
Inwieweit ist bei der Feststellung, Beurteilung und Behebung der Schäden überhaupt die BAM involviert?
Antwort zu 8:
Bei der Feststellung, Beurteilung und Behebung der AKR-Schäden auf der BAB A 113 war
u.a. auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachbereich
Baustoffe beteiligt.
Frage 9:
Wer wurde nach dem ersten Auftreten von Schäden mit der Begutachtung und Beurteilung ebendieser
beauftragt?
Antwort zu 9:
An der BAB A 113 sind die Brandenburgische Technische Universität (BTU) Cottbus sowie
der vom Gericht festgelegte Gutachter, im Rahmen des „Selbstständigen Beweisverfahrens“, welches der Klage vorgeschaltet war, tätig geworden.
Frage 10:
Welche Kosten sind dem Land Berlin bisher durch die o.b. Art von Schäden entstanden?
Frage 11:
Mit Kosten in welcher Höhe resultierend aus diesen Schäden kalkuliert das Land Berlin für die Zukunft?
Antwort zu 10 und 11:
Dem Land Berlin sind im Zusammenhang mit der Schadensbeseitigung auf der BAB A 113
in den Jahren 2016 bis 2019 Kosten i.H. von rd. 540 T€ entstanden. Diese Summe ist
Bestandteil der Schadensersatzklage. Die angegebenen Kostenanteile sind
Verwaltungskosten, welche das Land Berlin im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung
gem. Art. 90 Absatz 2 GG a.F. aufgebringen musste.
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Bei den unter Antwort zur Frage 3 genannten Brücken ist eine individuelle Schadensermittlung allein bezogen auf AKR-Schäden nicht möglich, da Brückenbauwerke in der Regel
nicht ausschließlich aufgrund von festgestellten AKR-Schäden saniert beziehungsweise
ersetzt werden müssen, sondern eine Kombination verschiedener Parameter berücksichtigt
werden muss. Hierzu zählen zum Beispiel die Anwendung der Nachrechnungsrichtlinie
aufgrund der heutigen erhöhten Verkehrsbelastung oder eine festgestellte Gefährdung
durch Spannungsrisskorrosion oder alters- und abnutzungsbedingten Schäden.
Berlin, den 21.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Worauf sind die #Verspätungen auf der Linie #RB26 zurückzuführen?
Antwort zu 1:
Infrastrukturelle Defizite des Netzes behindern einen pünktlichen Betrieb der RegionalbahnLinie (Linie RB) 26 stärker, als dies bei anderen Linien der Fall ist.
Die #Streckeninfrastruktur der #Ostbahn ist fast ausschließlich eingleisig ausgeführt und die
Bahnhöfe, an denen sich Züge mit entgegengesetzter Fahrtrichtung begegnen (kreuzen)
können, werden vom #Infrastrukturbetreiber auf weiten Teilen der Strecke, vor allem im Land
Brandenburg, nur in dem absolut notwendigen Umfang vorgehalten. Neben einer insgesamt
geringen Anzahl von #Kreuzungsstellen schränkt deren Ausgestaltung die Leistungsfähigkeit
ein. So können z.B. am Bahnhof #Müncheberg zwar Zugkreuzungen durchgeführt werden.
Sofern dies erfolgt, ist aber für einen der beiden Züge dann kein #Fahrgastwechsel mehr
möglich, da am zweiten Gleis kein Bahnsteig mehr vorhanden ist. Am Bahnhof SeelowGusow sind die Bahnsteige beispielsweise nicht wie üblich nebeneinander, sondern
hintereinander angelegt, so dass ein Zug nach seinem Halt den anderen Zug zunächst
umfahren muss und eine Weiterfahrt beider Züge erst dann möglich ist, wenn der
Fahrgastwechsel bei beiden Zügen abgeschlossen wurde. Durch die vorgegebenen
Kreuzungsstellen und die Eingleisigkeit bestimmt die Infrastruktur auch weitestgehend die
Fahrplankonzeption der Strecke. Einzelne vorhandene zweigleisige Abschnitte sind
überwiegend ungünstig verortet, so dass sie einem heute üblichen Taktverkehr nur sehr
beschränkt dienlich sind.
Naturgemäß führt bei einer eingleisigen Strecke eine Verspätung eines Zuges immer dazu,
dass auch ein Zug der Gegenrichtung verspätet wird, wenn der ursprüngliche Zug die
Kreuzungsstelle nicht rechtzeitig erreicht. Der Zug der Gegenrichtung muss dann auf den
verspäteten Zug warten.
2
Bei der Linie RB 26 kommt erschwerend hinzu, dass die #Wendezeiten an den beiden
Linienenden mit 5 Minuten in Berlin und 5 bis 15 Minuten in #Kostrzyn für eine Fahrtzeit von
ca. 85 Minuten je Richtung sehr knapp bemessen sind, insbesondere, weil die längere
Wendezeit von 15 Minuten in Kostrzyn nur alle zwei Stunden besteht.
Das Problem der kurzen Wendezeit hat sich mit der Inbetriebnahme des
Regionalbahnhaltes in #Berlin-Mahlsdorf und der Verlängerung nach Berlin #Ostkreuz
verschärft, weil sich damit die Fahrzeit verlängert hat und gleichzeitig die Wendezeit
entsprechend kürzer ausfällt.
Durch diese kurzen Wendezeiten ist es auch nur schwer möglich, bei einem
Verspätungsereignis den Fahrplan im Tagesverlauf wieder zu stabilisieren. Zum einen kann
die Verspätung des betroffenen Zuges kaum abgebaut werden, zum anderen überträgt
dieser die Verspätung durch die Zugkreuzungen auf die anderen Züge der Strecke, deren
Verspätung dann ebenfalls nur schwer wieder abgebaut werden kann. Dies führt dazu, dass
Verspätungen mitunter über den gesamten Betriebstag bestehen bleiben und sich teilweise
auch akkumulieren.
Die vorrangige Verspätungsursache ist somit die verkehrsplanerisch als sehr gering
einzuschätzende Wendezeit und der beschränkte Ausbauzustand der Infrastruktur.
Frage 2:
Treten nach wie vor Fahrzeugstörungen und -ausfälle bei den PESA-Triebwagen auf und wie sollen diese
Probleme gelöst werden?
Antwort zu 2:
Nach Kenntnis des Senates hat sich die Zuverlässigkeit der eingesetzten Triebwagen des
Herstellers PESA signifikant verbessert. Aufgrund von Schäden, die teils extern bzw. durch
Unfälle verursacht wurden, sind derzeit zwei Triebwagen nicht einsatzbereit. Der Betreiber
hat dazu zwei Ersatzfahrzeuge angemietet, die derzeit die Fahrzeugverfügbarkeit des
Betreibers stabilisieren.
Frage 3:
Wird die Auffassung geteilt, dass nun angekündigte Zuglaufverkürzungen nicht die Ursachen der
Verspätungen angehen, sondern lediglich die Pünktlichkeitsstatistik verbessern sollen?
Antwort zu 3:
Nein, diese Auffassung teilt der Senat nicht. Die Fahrplanänderung wurde von den Ländern
Berlin und Brandenburg gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg
umfassend geprüft und aufgrund der erwarteten überwiegend positiven Effekte
anschließend beim Betreiber beauftragt. Ziel ist es, dass alle Fahrzeugumläufe von der
verlängerten Wendezeit in Berlin profitieren und bei einer verspäteten Ankunft pünktlich die
Rückfahrt starten können, aber auch die anderen (entgegenkommenden) Fahrten der Linie
nicht mehr beeinflussen. Zudem entfällt die Vergütung an das EisenbahnVerkehrsunternehmen für den nicht mehr bedienten Abschnitt.
Weiterhin soll damit der aus Sicht des Senates unbefriedigenden Situation begegnet
werden, dass regelmäßig Fahrten mit größerer Verspätung zwischen Ostkreuz und
Lichtenberg ausfallen müssen, weil dies zur rechtzeitigen Wende auf die Folgefahrt
3
erforderlich ist und die Strecke Berlin Ostkreuz – Berlin-Lichtenberg, die ebenfalls von den
Linien RB 12 und RB 25 genutzt wird, den Zügen der Linie RB 26 nicht wahlfrei außerhalb
des eigentlich vorgesehenen Fahrplanfensters zur Verfügung steht. Fahrgäste mussten
daher in der Vergangenheit häufig spontan von Ostkreuz bis Lichtenberg vorfahren, um
ihren Zug noch zu erreichen.
Frage 4:
Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Situation der Fahrgäste der RB26 strukturell zu verbessern,
damit diese nicht mehr umsteigen und länger unterwegs sein müssen?
Antwort zu 4:
Der Senat geht davon aus, dass die ergriffene Maßnahme kurzfristig zu einer Verbesserung
der Situation führen wird. Mittelfristig beabsichtig der Senat mit der Neuausschreibung des
Netzes Nordostbrandenburg, in dem auch die Linie RB 26 enthalten ist, zusätzliche
Fahrzeuge von einem künftigen Betreiber einsetzen zu lassen, um zwei Fahrten je Stunde
zwischen Berlin und Müncheberg realisieren zu können. Mit diesem weiteren
Fahrtenangebot können die Wenden auf die Folgefahrten dann so organisiert werden, dass
eine Wendezeit von etwa 25 Minuten entsteht. Diese verlängerten Wendezeiten werden zu
einer erheblichen Stabilisierung beitragen.
Hierfür ist jedoch auch noch die Wiederherstellung einer zweiten Bahnsteigkante in
Müncheberg erforderlich, die nach derzeitiger Einschätzung rechtzeitig zur
Betriebsaufnahme des neu ausgeschriebenen Verkehrsvertrags zur Verfügung stehen wird.
Langfristiges Ziel des Senates ist der zweigleisige Ausbau der Ostbahn, um die
Abhängigkeiten von Zügen in unterschiedlichen Fahrtrichtungen aufzuheben und eine
höhere Anzahl von Zugfahrten zu ermöglichen. Gleichzeitig ist aus Sicht des Senates eine
Elektrifizierung der Strecke wünschenswert, um elektrische Triebwagen mit höherem
Beschleunigungsvermögen einsetzen zu können. Allerdings liegt die Ostbahn als
bundeseigene Eisenbahninfrastruktur in der Verantwortung des Bundes.
Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich mit der polnischen Wojewodschaft Lubuskie
am 5. August 2019 durch Unterzeichnung eines Memorandums dazu verpflichtet, den
zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Ostbahn auch als wichtige
Entlastungsstrecke der Bahnstrecke Berlin – Warschau – Baltikum voranzubringen. Studien
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Industrie- und
Handelskammer Ostbrandenburg haben den Nachweis gebracht, dass die
Ausbaumaßnahme auch für den zu verlagernden Güterverkehr nach Fertigstellung der Rail
Baltica (voraussichtlich 2027) benötigt wird. Alle drei Partner werden im nächsten Schritt
eine Initiative zur Aufnahme dieser Strecke in das Transeuropäische Netz bei der
anstehenden TEN Revision starten, um auch neue Möglichkeiten einer Finanzierung aus
EU-Programmen (ähnlich wie bei der Finanzierung des zweiten Gleises zwischen Passow
und Stettin) zu schaffen.
Berlin, den 21.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der #Flughafen#Schönefeld wird mit der Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg als #Terminal 5 ein Teil des #BER. Bereits am 25. Oktober mit dem Wechsel vom Sommer- zum Winterflugplan erhält #SXF den #IATA-Code BER. Damit der Flughafen Berlin Brandenburg als Standort mit mehreren Terminals den Anforderungen gerecht wird, wurden am Flughafen Schönefeld umfangreiche Um- und Ausbauten vorgenommen. Zur Runderneuerung gehören neue Sicherheitskontrolltechnik, die Anpassung des Wegeleitsystems und die Errichtung von Flugbetriebsflächen.
Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der Flughafen Schönefeld wird als Terminal 5 fester Bestandteil des BER. Durch die Baumaßnahmen können am T5 noch einige Jahre Fluggäste gut abgefertigt werden. So kann der Flugbetrieb unter Coronabedingungen verlässlich entzerrt werden.“
Bereits seit Ende März tragen die Terminalbereiche am Flughafen Schönfeld die neuen Bezeichnungen #KLMQ. Damit werden Doppelbezeichnungen im Betrieb des BER vermieden. In dem Zuge wurde auch das Wegeleitsystem an die Farbwelt des BER angepasst. Mit der Umstellung des 3-Letter-Codes wird auch der große Schriftzug auf dem Dach ausgetauscht und wird künftig „BER Terminal 5“ lauten.
Für die Passagiere wurde die Qualität der Abfertigung zum Beispiel durch den Umbau des Pier 3a des Terminalbereichs K deutlich verbessert. Zudem wurde der #Sicherheitskontrollbereich im #Terminalbereich K neu strukturiert. Dabei wurde die alte #Fluggastkontrolltechnik erneuert und dem aktuellen Standard der #Handgepäckkontrolltechnik angepasst, zudem wurden die Sicherheitsscanner für #Fluggastkontrollen ertüchtigt. Die Anzahl der Kontrollspuren wurde von vier auf fünf erhöht. Hierfür musste auch der Gebäudezugang verlegt und der Übergang zum Terminalbereich L geschlossen werden. Bis Ende des Jahres werden noch weitere Räume der Bundespolizei errichtet. Darüber hinaus erfolgte ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei die Ertüchtigung der Gepäckprüfanlagen. In diesen werden die Koffer der Passagiere nach der Gepäckaufgabe kontrolliert.
Mit der Eröffnung des BER wird der Flugbetrieb im sogenannten Double-Roof-Betrieb erfolgen. Die Passagiere werden je nach Airline entweder im T5 im Norden oder im T1/T2 im Midfield einchecken und boarden. Die Flugzeuge, die am ehemaligen Flughafen Schönefeld zum Einstieg bereitstehen, werden wie bisher zur Nordbahn des BER rollen und von dort starten. Die südlich am T1 stehenden Flugzeuge starten von der Südbahn. Um den Betrieb im Norden parallel zum Betrieb des Regierungsflughafens vom Interimsstandorts sowie zum Neubau des Regierungsterminals zu ermöglichen, wurden die Flugbetriebsflächen am Flughafen Schönefeld ergänzt. Das Volumen der Gesamtbaumaßnahme über drei Jahre liegt bei 40 Millionen Euro. Insgesamt wurde 23.000 Quadratmeter Vorfeldfläche in Betonbauweise sowie 100.000 Quadratmeter Rollwege und Betriebsstraßen in Asphaltbauweise errichtet. Die neuen Rollwege K5 und K6 ermöglichen ein schnelles und paralleles Auf- und Abrollen, der Rollweg G stellt die Verbindung zur Ramp 1 und damit dem Regierungsstandort sicher. Zusätzlich wurden mit dem neuen Vorfeld 3b Stellplätze für weitere fünf Luftfahrzeuge geschaffen.
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