Regionalverkehr: Verlängerung der Linie RB13 bis nach Rathenow wird realistisch, aus MOZ

https://www.moz.de/lokales/rathenow/deutsche-bahn-verlaengerung-der-linie-rb13-bis-nach-rathenow-wird-realistisch-51215670.html

Die aktuellen Rahmenbedingungen für eine Verlängerung der Regionalbahnlinie #RB13 von #Berlin-Jungfernheide – #Wustermark weiter bis nach #Rathenow sind deutlich besser geworden. Das teilte der Landtagsabgeordnete Christian Görke am Dienstag mit.
Nach Görkes  Informationen, ist es dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) gelungen, zusätzliches #Waggonmaterial aus Mecklenburg-Vorpommern für den verlängerten Einsatz auf der RB 13 zu ordern.

Entscheidung hängt am Verkehrsministerium

#löschbereitschaft der #parkeisenbahn #wuhlheide zwischen den #dampfzügen

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S-Bahn: Die neue City-S-Bahn kommt: Einbau neuer Weichen und Schienen auf dem nördlichen Ring Kein S-Bahnverkehr zwischen Beusselstraße und Gesundbrunnen, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Die-neue-City-S-Bahn-kommt-Einbau-neuer-Weichen-und-Schienen-auf-dem-noerdlichen-Ring-5580808

Kein S-Bahnverkehr zwischen #Beusselstraße und #Gesundbrunnen • ab 11.9. Gesundbrunnen– #Schönhauser Allee gesperrt • #Sperrung der #Stadtbahn vom 16.9. bis 21.9. • #Ersatzverkehr mit Bussen
Wegen Bauarbeiten für die zukünftige City-S-Bahn wird es vom 9. bis 14. September umfangreiche Sperrungen sowie Einschränkungen auf der #Ringbahn geben. Vom 16. bis zum 21. September wird der westliche Teil der Stadtbahn für den S-Bahnverkehr gesperrt.

1. Bauabschnitt (9. bis 11. September): Sperrung im Streckenabschnitt zwischen Beusselstraße und Gesundbrunnen – S-Bahn im 20-Minuten-Takt zwischen Gesundbrunnen und Schönhauser Allee

An den S-Bahnhöfen Westhafen und Wedding werden vom Mittwoch, dem 9. September (20 Uhr), durchgehend bis zum Mittwoch, dem 14. September (1.30 Uhr), insgesamt vier Weichen für die zukünftige City-S-Bahn eingebaut. Deshalb verkehren während des 1. Bauabschnitts zwischen Gesundbrunnen und Schönhauser Allee die S-Bahnen nur im 20-Minuten-Takt. Der Ersatzverkehr mit Bussen läuft hier parallel zum ausgedünnten S-Bahn-Takt.

2. Bauabschnitt (11. bis 14. September): Ausweitung der Streckensperrung Beusselstraße–Gesundbrunnen bis Schönhauser Allee

Zusätzlich werden von Freitag, dem 11. September (22 Uhr) bis 14. September (1.30 Uhr) zwischen Gesundbrunnen und Schönhauser Allee die Schienen erneuert, so dass nun von der Beusselstraße über Gesundbrunnen bis zur Schönhauser Allee kein S-Bahnverkehr möglich ist.

Der Ersatzverkehr mit Bussen fährt in beiden Bauabschnitten einheitlich zwischen Beusselstraße – Westhafen – Wedding (Müllerstraße) – Gesundbrunnen (Behmstraße/Böttgerstraße) – Schönhauser Allee (Wichertstraße, Ecke Schönhauser Allee)

Der Busersatzverkehr wird mit überwiegend barrierefreien Bussen angeboten. Die Beförderung von Kinderwagen, Rollstühlen und Fahrrädern ist nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten möglich. Dabei haben Kinderwagen und Rollstühle Vorrang.

Umstieg zur Ringbahn in der Station Bornholmer Straße möglich

Fahrgäste der #S1, #S2, #S25 und #S26 steigen bitte zur/von der Ringbahn in Bornholmer Straße anstatt in Gesundbrunnen um. Die nach Pankow / Blankenburg umgeleiteten Ringzüge auf dem Ostring verkehren ab Ostkreuz mit abweichender Liniennummer und fahren als #S8 und#S85.
Zur Umfahrung des Abschnittes Gesundbrunnen – Schönhauser Allee sollten auch die S1, S2, S25 und S26 bzw. S8 und S85 über Bornholmer Straße genutzt werden.

3. Sperrung der Stadtbahn 16. bis zum 21. September #Friedrichstraße –Zoologischer Garten – #Westkreuz zur #Schienenerneuerung, Dübelsanierung und Lagerwechsel auf der #Humboldthafenbrücke
Von Mittwoch, 16. September (4 Uhr), durchgehend bis Montag, den 21. September (1.30 Uhr), verkehrt ein Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Friedrichstraße (Reichstagufer) <> Berlin Hbf (Washingtonplatz) <> Bushaltestelle „Kirchstraße/Alt-Moabit“ (Halt für S-Bf Bellevue) <> Bushaltestelle „Bachstraße“ (Zusatzhalt für U-Bf Hansaplatz) <> Tiergarten <> Zoologischer Garten (Hardenbergplatz). Außerdem fahren zwischen Zoologischer Garten, Hauptbahnhof und Friedrichstraße stündlich zusätzliche RB-Züge. Bitte nutzen Sie als Umfahrung des gesperrten Abschnitts bevorzugt diese zusätzlichen Züge, da der reguläre Bahn-Regionalverkehr auf der Stadtbahn nur begrenzt zusätzliche Fahrgäste aufnehmen kann. Die zusätzlichen RB-Züge fahren zum Teil verlängert bis/ab Ostbahnhof, allerdings ohne Halt am Alexanderplatz.
Detaillierte Informationen zum Ersatzverkehr, zu Fahrplan- und Gleisänderungen erhalten Fahrgäste unter sbahn.berlin, www.vbb.de, www.bahn.de und in der VBB-App Bus&Bahn.

Details zu den Sperrungen, zu alternativen Reisemöglichkeiten und den Ersatzverkehren zeigt das Video auf YouTube.
Weitere Informationen auch auf twitter.com/sbahnberlin .
Fragen dazu beantwortet auch der S-Bahn-Kundenservice unter
(030) 29743333.
Für die entstehenden Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

Bahnindustrie: Lokflotte von DB Cargo wird mit neuen Zweikraftloks grüner Rahmenvertrag über Zweikraftloks mit Siemens Mobility geschlossen, aus DB

https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Lokflotte-von-DB-Cargo-wird-mit-neuen-Zweikraftloks-gruener-5578952

Rahmenvertrag über Zweikraftloks mit #Siemens Mobility geschlossen • Betrieb sowohl mit Diesel als auch elektrisch • Jährlich acht Millionen Liter #Diesel-Ersparnis
Weniger #Diesel, weniger #CO2, noch grüner: DB Cargo beschafft neue #Zweikraftlokomotiven für seine Strecken- und Rangierflotte. Die Fahrzeuge können sowohl elektrisch als auch Diesel betrieben fahren. Den Rahmenvertrag über bis zu 400 Fahrzeuge, die einem Investitionsvolumen von deutlich über einer Milliarde Euro entsprechen, konnte Siemens Mobility für sich gewinnen. Geliefert werden Lokomotiven vom Typ #Vectron Dual Mode mit spezifischen Anpassungen für das von DB Cargo geplante Einsatzspektrum. Zunächst bestellt die Güterbahn der DB 100 Loks der Baureihe 248. Die Auslieferung startet ab 2023.

„Doppelte #Antriebsform und doppelter Nutzen: Wir werden wachsen und verjüngen für unsere Kunden unsere Flotte mit einer modernen, leistungsstarken Lok. Andererseits untermauern wir die Umweltfreundlichkeit der Schiene. Diese Lok passt zu uns, denn sie ist wie wir als DB Cargo: groß, grün und leistungsfähig,“ sagt Ralf Günter Kloß, Vorstand Produktion bei DB Cargo.

„Mit dem Vectron Dual Mode investiert DB Cargo in einen zukunftsfähigen, nachhaltigen und wirtschaftlichen #Schienengüterverkehr. Als Alternative zur herkömmlichen Diesel-Lok bietet der Vectron Dual Mode das Beste aus zwei Welten: Auf elektrifizierten Streckenabschnitten ist er rein elektrisch unterwegs, um Kraftstoff zu sparen und Wartungskosten zu reduzieren. Auf oberleitungsfreien Streckenabschnitten kann ohne #Lokwechsel in den Dieselbetrieb umgeschaltet werden“, sagt Albrecht Neumann, CEO Rolling Stock bei Siemens Mobility.

Um Güterwagen im Einzelwagenverkehr bis zum Gleisanschluss des Kunden zu fahren, sind heute noch Dieselloks im Einsatz. Denn: Auch wenn die Hauptstrecke elektrifiziert ist, ist die „letzte Meile“ meist nur mit einem Verbrennungsmotor befahrbar. Die Zweikraftlokomotive kann beides. Sie fährt sowohl mit Dieselmotor als auch elektrisch auf Strecken mit Oberleitung. Das reduziert den Dieselverbrauch und die CO2-Emission. Mit den neuen Lokomotiven spart die DB jährlich rund acht Millionen Liter Kraftstoff und 17.000 Tonnen CO2 ein. Ziel von DB Cargo ist es, bis 2030 rund 70 Prozent der Diesellokomotiven mit innovativen Antrieben auszustatten.

Straßenbahn: Stand der Planungen zur Verlängerung der Straßenbahnlinie M10 von der S+U Warschauer Straße zum U Hermannplatz, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In der Drucksache 18 / 12000 ist der Planungsstand zur Umsetzung der #Straßenbahnverbindung zwischen
#Hermannplatz und Warschauer Straße und die Zeitschiene zur Realisierung des Vorhabens mit Stand vom
24.08.2017 beschrieben. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur geplanten Verlängerung der Tramlinie #M10
von der U+S #Warschauer Straße zum U Hermannplatz? Gab es Veränderungen im Planungsstand seit 2017?
Wenn ja, welche Veränderungen waren dies und welche Gründe liegen hierfür vor?
Antwort zu 1:
Die #Grundlagenuntersuchungen zur #Straßenbahnstrecke Warschauer Straße –
Hermannplatz stehen kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen dieser Voruntersuchungen wird
ein planerisch zu bevorzugendes Verkehrsmittel ermittelt, die planerisch zu bevorzugende
#Trassenvariante identifiziert und ihre Wirtschaftlichkeit geprüft. Diese Untersuchung bildet
die Grundlage für eine Senatsbefassung über eine weitere Konkretisierung der Planungen.
Mit dem Beginn der Untersuchung in 2018 haben sich die Planungen konkretisiert und das
Planungsziel, das bislang unzureichend an den öffentlichen Verkehr angebundene Gebiet
besser zu erschließen, besteht unverändert.
Frage 2:
Welche Trassenführungen wurden im Rahmen der Voruntersuchung identifiziert und im Auswahlverfahren
festgelegt? Welches sind die noch offenen Fragen?
2
Antwort zu 2:
Die Informationen zu den im Grundsatz untersuchten Trassenführungen wurden in einer
öffentlichen Dialogveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger vorgestellt. Die
Informationen finden sich unter
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/de/tram_herman
nplatz.shtml, dort in der unter
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/download/2018_
11_15_Praesentation_Warschauer-Hermannplatz.pdf abrufbaren Präsentation ab Seite 14.
Frage 3:
Wie ist die Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren sichergestellt worden? Welche Ergebnisse hat das
Beteiligungsverfahren gebracht? Wie werden welche Ergebnisse in den Planungs- und Umsetzungsprozess
eingebunden?
Antwort zu 3:
Im Laufe der Grundlagenuntersuchungen haben mehrere Informations- und
Beteiligungsverfahren stattgefunden. Am 30.10.2018 fand eine Akteursrunde statt. Dort
hatten institutionelle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Verbänden, Initiativen und
weiteren Organisationen die Möglichkeit, Stellung zum Verfahren zu beziehen und ihr
Wissen einzubringen.
Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 25 VwVfG –
Verwaltungsverfahrensgesetz) wurde am 15.11.2018 eine Dialogveranstaltung abgehalten.
Im Anschluss an diese Veranstaltung, die als Präsenzveranstaltung stattgefunden hat, war
eine Online-Beteiligung im Zeitraum von 15.11. bis 29.11.2018 möglich.
Diese Veranstaltung und die Online-Beteiligung dienten der Vorstellung des damaligen
Arbeitsstandes, der Erläuterung des Ablaufes der Planungen (Beschreibung des
Planungsverfahrens und Planungsprozesses) und der Einbeziehung des Wissens der
Akteure vor Ort. Bei der Präsenzveranstaltung erfolgte zum Austausch über die Planungen
und zur Diskussion der Planungen die Bildung von kleineren thematisch gegliederten
Gruppen. So war eine intensive und themenorientierte Diskussion möglich.
Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sind im Internet unter folgendem Link abrufbar:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/download/tram_h
ermannplatz_auswertung_beteiligung.pdf.
Die Anregungen und Hinweise aus den Bürgerinnen- und Bürgerdialogen wurden sorgfältig
dokumentiert und die Ergebnisse flossen in die Variantenuntersuchung ein.
Frage 4:
Mit welchem Fahrgastaufkommen rechnet die BVG ab der Inbetriebnahme für die dann folgenden Jahre und
mit welchen Verlagerungen bzw. Entlastungen für andere Verkehrsträger ist zu rechnen?
3
Antwort zu 4:
Die Grundlagenuntersuchungen sind noch in Arbeit. Somit können noch keine konkreten
Angaben zu Verlagerungseffekten gemacht werden. Es ist aber zu erwarten, dass ein
attraktives Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs eine Verkehrsverlagerung vom
Individualverkehr nach sich zieht. Durch die gute Netzwirkung der neuen
Straßenbahnstrecke als Verbindung zwischen zwei wichtigen Knotenpunkten im
Schnellbahnnetz ist einerseits auch eine Verkehrsverlagerung für Verbindungen außerhalb
des unmittelbaren Einzugsgebietes der Straßenbahntrasse und andererseits auch eine
Entlastung der weiteren Linien des Öffentlichen Verkehrs im Umfeld zu erwarten.
Frage 5:
Gibt es bereits Gespräche mit dem Bezirk Neukölln oder anderen Bezirken, was die geplanten Haltestellen
betrifft? Wenn ja, was sind ggf. die Ergebnisse?
Antwort zu 5:
Die Bezirke Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg sind in dieses Verfahren eingebunden.
In den Grundlagenuntersuchungen werden erste Annahmen zu möglichen
Haltestellenstandorten getroffen. Die aktuellen Untersuchungen klären die grundlegenden
Randbedingungen eines Planungsauftrags an den späteren Vorhabenträger BVG (Berliner
Verkehrsbetriebe). Die genaue Lage der Haltestellen und detaillierte
Querschnittsbetrachtungen müssen in den folgenden Planungsschritten noch näher
ausgearbeitet werden
Frage 6:
Wie ist die Streckenführung für den End- bzw. Wendepunkt am Hermannplatz geplant bzw. welche
Alternativen sind hier im Gespräch?
Antwort zu 6:
Die Untersuchung befindet sich auf Ebene einer Grundlagenermittlung, detaillierte
Planungen sind erst in weiteren Planungsschritten möglich. In die Betrachtungen im
Rahmen der Grundlagenuntersuchung fließen sowohl die Ausgestaltung der Wendestelle
als Stumpfendstelle (Kehrgleis) als auch als Blockumfahrung ein. Es wurde ebenfalls die
Option von Wendeschleifen in Betracht gezogen, die auf Grund geringer
Platzverfügbarkeiten jedoch nicht realisierbar erscheinen.
Frage 7:
Bis wann plant die BVG die Umsetzung bzw. Inbetriebnahme der Verlängerung der M10?
Antwort zu 7:
Der Bedarfsplan des Öffentlichen Personennahverkehrs als Teil des Nahverkehrsplans
Berlin sieht eine Inbetriebnahme 2026/27 vor.
4
Frage 8:
Mit welchen Auswirkungen auf die anderen Verkehrsträger und deren Raumbedarfe rechnet die BVG bei
a) der Bauphase und
b) der Betriebsphase?
Antwort zu 8:
Konkrete Aussagen zum Bauablauf und zur Verkehrsführung nach der Inbetriebnahme
können erst in späteren Planungsphasen gegeben werden.
Berlin, den 07.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen + barrierefrei: BER inklusive – Teil 2, aus Senat

www.berlin.de

1. Wie werden im Zuge des Probebetriebs des #BER die besonderen Anforderungen durch Menschen
mit #Behinderungen berücksichtigt?
Zu 1.: Für den #Probebetrieb (Operational Readiness and Airport Transfer – #ORAT)
wurde sowohl die individuelle Anmeldung von mobilitätseingeschränkten Personen berücksichtigt als auch verschiedenen Verbänden, Vereinen und Institutionen eine Teilnahme aktiv angeboten. Der Anteil mobilitätseingeschränkter Personen im ORAT beträgt 3,5 %. Im Regelbetrieb rechnet die FBB auf Grund vergangener Analysen mit
einer Quote von ca. 0,5 %. Insgesamt werden im ORAT 192 #Rollstuhlplätze angeboten. 120 Plätze stehen für #Gehörlose und #Blinde (ohne Begleitung) zur Verfügung.
2. Wie viele Komparsen wurden wegen ihrer Behinderung gezielt für den Probebetrieb ausgewählt?
Zu 2.: Alle Interessenten können sich über die Website des Flughafens für die Teilnahme am Probebetrieb anmelden. In Absprache mit dem Mobilitätsdienstleister können zusätzlich an jedem Probebetriebstag zwei Komparsinnen bzw. Komparsen mit
Mobilitätseinschränkungen auch ohne vorherige Anmeldung begleitet werden.
3. Wie viele Komparsen hatten insgesamt einen GdB von mindestens 50? Wie viele davon waren blind
/ stark sehbehindert bzw. gehörlos bzw. kognitiv eingeschränkt bzw. stark in ihrer Mobilität eingeschränkt bzw. nutzten einen Rollstuhl?
Zu 3. Der jeweilige Grad der Behinderung wurde im Rahmen des Probebetriebes nicht
erfasst.
4. Welche besonderen Erkenntnisse brachten diese Komparsen für den künftigen Betrieb des BER und
welche Änderungen wurden bzw. werden noch daraus resultierend vorgenommen?
2/2
Zu 4.: Der Probebetrieb der vergangenen Wochen hat bestätigt, dass der Flughafen
Berlin Brandenburg (BER) einen hohen Grad an #Barrierefreiheit gewährleistet und sich
viele mobilitätseingeschränkte Komparsinnen und Komparsen auch alleine gut zurechtfinden können. Dies ermöglichen u.a. ein weitreichendes Blindenleitsystem und
vertikale Zugänge über Aufzüge.
5. Um welchen Zeitfaktor erhöhen sich beispielsweise die Wegezeiten dadurch, dass Rollstuhlfahrer
nur Aufzüge statt Rolltreppen nutzen können?
Zu 5. Da Aufzüge und Treppen in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander liegen,
geht die FBB von keinen zusätzlichen Wegzeiten aus.
6. Sind Berichte zutreffend, dass der Zugang zu Aufzügen beim Probebetrieb teilweise durch verschlossene Türen nicht möglich war, so dass Rollstuhlfahrer ggf. ihren Abflug verpasst hätten?
7. Wenn ja, welche Konsequenzen wurden bereits gezogen?
Zu 6. und 7.: Alle Funktionen, Systeme und Anlagen werden im Probebetrieb geprüft
und mögliche Anpassungen für einen reibungslosen Ablauf ab Inbetriebnahme vorgenommen. Neben der Schulung aller am Prozess Beteiligten dient der Probebetrieb
dazu, Fehler zu erkennen, letzte anzupassende Einstellungen an Anlagen und Systemen vorzunehmen sowie prozessuale Abläufe zu proben.
8. Wie soll im Regelbetrieb gewährleistet werden, dass Aufzüge stets funktionieren bzw. unverzüglich
repariert werden? Welche Vertragsregelungen wurden diesbezüglich mit Herstellern und Wartungsunternehmen getroffen und gibt es ggf. finanzielle Sanktionen?
Zu 8.: Die Funktionalität der Aufzüge wird in Echtzeit über eine visualisierte Gebäudefunktionssteuerung sowohl im Einsatzbüro Terminal als auch in der Leitstelle Technik
überprüft. Bei Störung einer Anlage entsendet die Leitstelle Technik unverzüglich einen Techniker bzw. eine Technikerin vor Ort, um die Störung zu beheben und die
Funktionalität der Anlage wiederherzustellen.
Berlin, den 03.09.2020
In Vertretung
Fréderic Verrycken
Senatsverwaltung für Finanzen

Bahnhöfe + Straßenbahn: Bautätigkeiten an der Tram-Haltestelle und S-Bahn-Station Landsberger Allee, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie stellt sich der aktuelle Sachstand der Baustelle(n) an der #Tram-Haltestelle und dem #S-Bahnhof
#Landsberger Allee dar?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Seit 2019 erfolgt ein #Aufzugsneubau zwischen #Fußgängerunterführung und TramHaltestelle. Auf Grund der vielen BVG-Baumaßnahmen und sicherheitstechnischen
Belange der Arbeitssicherheit sind zusätzliche Streckensperrungen mit
Stromabschaltungen erforderlich. Diese werden im 4. Quartal 2020 durchgeführt.“
Frage 2:
Wer ist bzw. sind der/die verantwortliche/n Auftraggeber?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Als Auftraggeber fungieren die BVG / Alliander Stadtlicht.“
Frage 3:
Welche Baumaßnahmen fanden bzw. finden im Einzelnen statt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Seit 2012 – Beantragung und Prüfung einer zusätzlichen signalisierten Fußgängerfurt
durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK),
2014 – Umbau und Sanierung der beiden Tram-Haltestellen,
Seit 2019 – Aufzugsneubau zwischen Fußgängerunterführung und Tram-Haltestelle,
Seit 2020 – Neubau der signalisierten Fußgängerfurt in Höhe der Bahnsteigabgänge
zur S-Bahn.
Desweiteren ist eine Sanierung der Fußgängerunterführung und der Vorhalle sowie ein
Aufzugsneubau zwischen S-Bahnsteig und Vorhalle geplant.
Frage 4:
Inwieweit hatten bzw. haben die Baumaßnahmen Einfluss auf den barrierefreien bzw. -armen Zugang zum SBahnhof Landsberger Allee von der Tram-Haltestelle Landsberger Allee aus?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der barrierefreie Zugang ist weiterhin über die östlichen Zugänge am signalisierten
Fußgängerübergang an der Kreuzung Landsberger Allee / Storkower Str. gegeben.“
Frage 5:
Wann ist mit Fertigstellung zu rechnen und inwieweit ist es aus ggf. welchen Gründen zu welchen
Verzögerungen gekommen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die #Fertigstellung der gesamten Maßnahme ist für 2024 vorgesehen. Seit Planungsbeginn
wurde der Sanierungsumfang auf die gesamte Fußgängerunterführung einschließlich
Vorhalle und Aufzüge gemäß Verwaltungsvereinbarung erweitert. Auftraggeber und
Genehmigungsbehörde befinden sich in Austausch und Abstimmung bezüglich der
Baufortschritte. Zudem ist der Gebäudeeigentümer in das Verfahren einbezogen.“
Frage 6:
Wie hoch war der ursprüngliche Kostenansatz für die Gesamtbaumaßnahme und mit voraussichtlich welchen
Gesamtkosten ist aktuell nach Fertigstellung zu rechnen?
3
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der ursprüngliche Kostenansatz aus 2010 beträgt ca. 3,7 Mio. EUR, diese beinhalten noch
nicht die Vorhalle, Fußgängerunterführung und Aufzüge. Aufgrund der erhöhten
Anforderungen an die Baumaßnahme liegen die voraussichtlich entstehenden Kosten
darüber.“
Frage 7:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten
Sachverhalte relevant sind?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Es besteht eine Verwaltungsvereinbarung zwischen BVG und SenUVK zur weiteren
Nutzung der Fußgängerunterführung und der Vorhalle einschließlich der neuen
Aufzugsanlagen.“
Berlin, den 03.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Parkraumbewirtschaftung II, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist der Senat in der Lage, die in der Koalitionsvereinbarung (KoaV) bis 2021 vorgesehene Ausweitung der
#Parkraumbewirtschaftung „mit dem Ziel einer Flächendeckung innerhalb des S-Bahn-Rings“ umzusetzen?
Hat der Senat die „rechtlichen, verkehrlichen und personellen Voraussetzungen geprüft“ (Zitat KoaV))?
Antwort zu 1:
Planung, Umsetzung und Betrieb der Parkraumbewirtschaftung liegen im
Zuständigkeitsbereich der Berliner Bezirke. Die Zielsetzung aus der
Koalitionsvereinbarung wurde in einigen Innenstadtbezirken bereits sehr früh angegangen
und durch entsprechende Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV)
gestützt.
Eine Prüfung zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung fand 2018/19 im Rahmen des
Berliner Luftreinhalteplans statt.
Nach Rücksprache mit den Bezirken wurde daraufhin zur Umsetzung einer
Parkraumbewirtschaftung innerhalb des S-Bahn-Rings das Ziel Ende 2023 definiert (siehe
Antwort 3 vom 26. Juni 2020 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23803). Die weitere Prüfung
erfolgt im Rahmen der für die Einführung notwendigen, teilweise noch laufenden
Machbarkeitsstudien.
Frage 2:
Hat der Senat Vorsorge getroffen, dass für die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung die finanzielle
Unterstützung der Bezirke auch für den Mehrbedarf an Parkraumüberwachungskräften, Mitarbeiter*innen
der Ordnungsämter einschließlich des Mehrbedarfs an Raumkapazitäten und ggf. deren Anmietung
gesichert sein muss?
2
Antwort zu 2:
Da die Parkraumbewirtschaftung im Zuständigkeitsbereich der Berliner Bezirke liegt,
können die notwendigen Ressourcen nur von diesen über die jeweiligen
Haushaltsanmeldungen und -beratungen abgesichert werden. Bedarfe der Ordnungsämter
und Einnahmen aus Parkgebühren sind Bestandteil der bezirklichen Wirtschaftspläne.
Die bis Ende 2021 zusätzlich benötigten Mittel wurden im Berliner Luftreinhalteplan
verankert. Der Senat war über den jetzigen Doppelhaushalt bzw. SIWA V mit der
Absicherung der größeren Investitionen und Sachkosten unterstützend tätig (siehe Antwort
6 vom 26. Juni 2020 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23803).
Die weitere Umsetzung ist abhängig von der zukünftigen Priorisierung der Bezirksämter
und den anstehenden Verhandlungen für den Doppelhaushalt 2022/23. Hier wird es
darauf ankommen, dass die zusätzlichen Bedarfe bei den Bezirken und der
Hauptverwaltung (Bußgeldstelle, LABO) berücksichtigt werden.
Frage 3:
Trifft es zu, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf aufgrund des zusätzlichen Stellenbedarfs von
über 100 Stellen für Parkraumüberwachungskräfte und Mitarbeiter*innen in den Ordnungsämtern (z.B. für
die Vignettenstelle) die Parkraumbewirtschaftung für mehrere Jahre gar nicht erweitern werden kann, selbst
wenn es von den zuständigen Stadträt*innen bzw. dem Bezirksamt politisch gewollt wäre?
Antwort zu 3:
Die im S-Bahn-Ring gelegenen, unbewirtschafteten Gebiete des Bezirks sind derzeit Inhalt
einer Machbarkeitsstudie. Pandemiebedingt kam es hier zu zeitlichen Verzögerungen
(Nachfrageerfassung).
Konkrete Bedarfe (Ausgaben) und Finanzierung (Einnahmen) liegen erst zu einem
späteren Zeitpunkt als Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung vor. Sie sind u.a. abhängig
von der Fläche (Erfüllung der StVO-Kriterien) und Art der Bewirtschaftung.
Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2.
Frage 4:
Trifft es zu, dass sich die Maßnahme Parkraumbewirtschaftung in der Wirkungsanalyse sowohl im neuen
Luftreinhalteplan als auch im Entwurf des neuen Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (so wie er am
Runden Tisch den verkehrspolitischen Sprecher*innen aller Fraktionen präsentiert wurde) als die Maßnahme
mit der besten Wirkung zur Erreichung der verkehrspolitischen Ziele (Saubere Luft, weniger Lärm,
Verlagerung des Quell- und Zielverkehr auf den Umweltverbund) erwiesen hat?
Antwort zu Frage 4:
In der Untersuchung der „Wirkungsschätzung und Szenarienberechnung im Rahmen der
zweiten Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr“ wurden 14
Einzelmaßnahmen und drei Szenarien erstellt und bewertet. Die Einzelmaßnahme
„räumliche und kostenseitige Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung“ erhielt dabei die
höchste Punktzahl in Bezug auf Verkehrswirksamkeit, Raumordnung sowie
Umweltverträglichkeit und war somit die wirksamste der betrachteten Einzelmaßnahmen.
3
Eine im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans durch den
Senat in Auftrag gegebene Untersuchung ergab, dass durch eine flächendeckende
Parkraumbewirtschaftung im gesamten S-Bahn-Ring bei gleichzeitiger Förderung des
Umweltverbundes die Fahrleistungen um knapp 10 % gesenkt werden können. Hierdurch
sinken die NOx-Emissionen um ca. 6,5 %. Die darauf aufbauende Modellierung der NO2-
Jahresmittelwerte ergab Rückgänge von 0,5 bis 4 μg/m³ für das Jahr 2020.
+Da Luftschadstoffgrenzwertüberschreitungen in Berlin nur an verkehrsreichen Straßen
auftreten, sind streckenbezogene Maßnahmen für die am höchsten belasteten Straßen
auch bei einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung weiter erforderlich. Die
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für Kraftfahrzeuge an hochbelasteten
Straßenzügen führt zu einer Reduzierung der NO2-Belastung von bis zu 5 µg/m.
Frage 5:
Stimmt der Senat mit der Aussage des früheren Abteilungsleiters der Verkehrsverwaltung Dr. Kunst in einem
Interview des Tagesspiegels überein, dass der Senat die Ausdehnung Parkraumbewirtschaftung, die gut zur
polyzentrischen Stadtstruktur Berlins passt, zügig umsetzen sollte, bevor man Diskussionen über eine
ergänzende komplizierte und aufwendige City-Maut beginnt?
Antwort zu Frage 5:
Die derzeitigen Prioritätensetzungen des Senats sehen eine zügige Umsetzung der
Parkraumbewirtschaftung innerhalb des S-Bahn-Rings vor. Dies hat der Senat mit dem
Beschluss zum Luftreinhalteplan ausdrücklich bestätigt. Weitere Maßnahmen oder
Instrumente sind noch nicht beschlossen.
Frage 6:
Nimmt der Senat hinsichtlich der Ausdehnung der gesamtstädtischen Maßnahme Parkraumbewirtschaftung
nur eine passive Position ein, d. h. verzichtet der Senat auf Umsetzung dieser Maßnahme, wenn ein/e
Stadtrat/rätin sich aus politischen Gründen weigert, diese Maßnahme umsetzen? Wenn ja, ist dies im Sinne
der Verfassung von Berlin bzw. der Einheitsgemeinde Berlin, nach dem die Bezirke die Grundsatzstrategie
des Senats umzusetzen haben?
Antwort zu Frage 6:
Planung, Umsetzung und Betrieb der Parkraumbewirtschaftung liegen im
Zuständigkeitsbereich der Berliner Bezirke.
Der Senat hat insofern eine aktive Rolle übernommen, als dass er die Förderung der
Anschaffung von Parkscheinautomaten abgesichert hat und Anträge bewilligt. Er setzt sich
zudem gegenüber den betroffenen und zuständigen Bezirken für eine schnelle Umsetzung
ein (siehe Antwort 6 e vom 26. Juni 2020 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23803).
Frage 7:
Hat der Senat in Erwägung gezogen, die Überwachung der Parkraumbewirtschaftung effizienter zu
gestalten, z. B. durch schnelles Scannen der Kennzeichen von fahrenden Dienstwagen der Ordnungsämter
und einer automatisierten Überprüfung, so wie es z. B. die Stadt Amsterdam erfolgreich praktiziert?
4
Frage 8:
Sofern dies aus datenschutzrechtlichen Gründen derzeitig nicht möglich erscheint: Welche
Bundesratsinitiativen wären nötig? Betrifft dieses Problem dann auch die Überlegungen des Senats zur CityMaut, oder sehen die von der Senatsverkehrsverwaltung beauftragten Studien zur City-Maut eine City-Maut
nach dem „Maut-Häuschen-Modell“ vor, so wie es beim mautpflichtigen Tunnel im Hafen von Lübeck und
Rostock praktiziert wird.
Antwort zu Fragen 7 und 8:
Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet
Diese Fragen werden derzeit geprüft, weitere Aussagen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht möglich.
Frage 9:
Trifft es zu, dass die Zuständigkeit für die Parkraumbewirtschaftung in den neunziger Jahren bei der
Senatsverkehrsverwaltung lag und von dieser auch zügig eingeführt und umgesetzt wurde? Warum wurde
diese wichtige verkehrspolitische Stellschraube auf die Bezirke verlagert und wer müsste eine Entscheidung
treffen, damit die Zuständigkeit wieder bei der Senatshauptverwaltung liegt? Wäre dies aus Sicht des Senats
wünschens- und erstrebenswert?
Antwort zu Frage 9:
In den 1990er Jahren lagen u.a. nach dem damaligen Gesetz über die Zuständigkeit der
Ordnungsbehörden alle straßenverkehrsbehördlichen Zuständigkeiten und damit auch die
Zuständigkeit für die Anordnung einer Parkraumbewirtschaftungszone beim
Polizeipräsidenten in Berlin. Dies wurde im Zuge der Reform der Landesämter und
verbunden mit einer Verlagerung von Aufgaben in die Bezirke mit dem Gesetz zur
Errichtung bezirklicher Ordnungsämter vom 24.06.2004 geändert. Danach wurden den
Bezirken im Wesentlichen die Aufgaben im untergeordneten Straßennetz sowie einzelne
Aufgaben im übergeordneten Straßennetz, insbesondere Maßnahmen für den ruhenden
Verkehr einschließlich der Anordnung von Parkraumbewirtschaftungsgebieten und der
damit verbundenen Ausgabe von Bewohnerparkausweisen, zugewiesen. Die Aufgaben
der Hauptverwaltung – seinerzeit durch die damalige Verkehrslenkung Berlin
wahrgenommen – beziehen sich seither vor allem auf den fließenden Verkehr im
Hauptstraßennetz.
Eine Änderung der Zuständigkeitsaufteilung zwischen Bezirks- und Hauptverwaltung im
Bereich der Ordnungsaufgaben bedarf einer Änderung des Zuständigkeitskatalogs als
Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz.
Angesichts dieser grundsätzlich sachgerechten Aufgabenteilung bestehen derzeit keine
Bestrebungen, die Anordnung von Parkraumbewirtschaftungszonen als
straßenverkehrsbehördliche Aufgabe der Hauptverwaltung zu deklarieren.
Frage 10:
Ist der Masterplan Parken, der als Entwurf bereits in der letzten Legislaturperiode erarbeitet wurde
inzwischen abgeschlossen, so wie es die KoaV fordert?
5
Antwort zu Frage 10:
Es wird auf die Antwort 6 a / b vom 26. Juni 2020 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23803
verwiesen.
Frage 11:
Wie ist der Stand der Erarbeitung einer „Stellplatzobergrenzenverordnung in gut ÖPNV erschlossenen
Gebieten“, die bereits im letzten Stadtentwicklungsplan Verkehr 2011 als wichtige Maßnahme neben der
Parkraumbewirtschaftung angekündigt wurde und in der KoaV bekräftigt wurde? Gab es in dieser
Legislaturperiode hierzu Aktivitäten des Senats und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu Frage 11:
Ein Entwurf für eine Stellplatzobergrenzen-Verordnung wurde in einem breiten
Beteiligungsverfahrens in den Jahren 2008 – 2011 erstellt, vom Senat nicht beschlossen.
Im Rahmen der Fortschreibung des Berliner Mobilitätsgesetzes wird derzeit die
Erarbeitung von Vorgaben für die Schaffung von Stellplatzflächen und deren qualitativen
Anforderungen als Grundlage der Bauleitplanung diskutiert.
Frage 12:
Warum wird in Berlin im Parkraummanagement nicht mehr vom reinem Anwohnerparken Gebrauch
gemacht, wie es in anderen Großstädten üblich ist? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die
Bezirke Anwohnerparken anordnen können?
Antwort zu Frage 12:
g
Gemäß dem geltenden Leitfaden „Parkraumbewirtschaftung“ des Landes Berlin1 gilt, dass
bei „Nachfrageüberlagerungen von Bewohnern und Berufspendlern oder von Bewohnern
und Besuchern von Freizeit-/Gastronomieeinrichtungen […] die Einrichtung von Bewohnerparkbereichen zweckmäßig sein“ kann. „Da für den öffentlichen Straßenraum
Gemeingebrauch gilt, ist das reine Bewohnerparken räumlich zu begrenzen“.
Berlin, den 03.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Zahl der Passagiere in Schönefeld und Tegel stabilisiert sich Risikogebiete wirken sich weiterhin auf Berliner Flughäfen aus, aus Berliner Flughäfen

An den Flughäfen #Tegel und #Schönefeld stabilisieren sich die #Passagierzahlen. Im August flogen von beiden Berliner Flughäfen 828.728 Passagiere. Ein Minus von 73,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. 535.058 Passagiere starteten und landeten von Tegel, 293.670 von Schönefeld. Zusammen fertigten beide Flughäfen im August rund 9.619 #Flugbewegungen ab. In Schönefeld waren es 4.096 Starts und Landungen. Tegel lag mit 5.523 Bewegungen darüber. Damit liegen die Flugbewegungen an den Berliner Flughäfen mit einem Minus von 61,5 Prozent weiterhin deutlich unter dem Vorjahresniveau.

Von Januar bis einschließlich August flogen dieses Jahr insgesamt bereits 7.344.990 Passagiere (minus 69,4 Prozent) von den Berliner Flughäfen. Der Flughafen Schönefeld fertigte bis einschließlich August 2.387.034 Passagiere ab. In Tegel starteten und landeten im gleichen Zeitraum 4.957.956 Passagiere; jeweils ein Minus von 69,4 Prozent.

Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Passagierzahlen zeigen deutlich, dass die Flughäfen weiterhin schwer unter den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie leiden. Die weiter stabilen Zahlen über die letzten Wochen zeigen aber auch, dass der Flugbetrieb auch unter Coronabedingungen verlässlich läuft. Allerdings beobachten wir mit Sorge, dass immer mehr Länder zu Risikogebieten erklärt werden oder dass andere Länder Deutschland zum Risikogebiet erklären. Bis es ausreichend Impfstoff gibt, ist das gezielte Testen an den Flughäfen der beste Weg, um weiterhin sicheres Reisen in der aktuellen Situation zu ermöglichen.“

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Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

#dampflok #luise auf der Berliner #parkeisenbahn

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