BVG und #ViaVan einigen sich auf Weiterbetrieb bis 2021. So gewinnen sie Zeit, um die Gespräche mit dem Senat über die Zukunft des Fahrdienstes fortzusetzen.
Der #Berlkönig geht erneut drei Monate in die Verlängerung. Der #Fahrdienst, der in der östlichen Berliner Innenstadt rund um die Uhr unterwegs ist, wird mindestens bis zum 31. Januar 2021 weiterfahren. Am Dienstag haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Firma ViaVan, die ihn seit 2018 betreiben, die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Das sagte BVG-Sprecherin Petra Nelken der Berliner Zeitung auf Anfrage.
„Ein Argument war, dass eine solche Ergänzung des Nahverkehrsangebots gerade in Corona-Zeiten wichtig ist“, so Nelken. Ein gewinnbringendes Geschäft ist der Berlkönig dem Vernehmen nach nicht. ViaVan, US-Gemeinschaftsunternehmen von #Daimler und #Via, komme für das Fahrpersonal und die Software auf. Die landeseigene BVG stellt die Betriebshöfe zur Verfügung und finanziert das Marketing sowie die #Bestellplattform, bei der die Fahrgäste per App den Berlkönig ordern können.
Fahrgäste der Berliner #S-Bahn müssen auch am Dienstag mehr Zeit einplanen: Nach einem #Kabeldiebstahl konnte die Signalstörung im Bereich #Alt-Reinickendorf noch nicht behoben werden. Auf der Linie #S25 kommt es deshalb den zweiten Tag in Folge zu Verspätungen und Zugausfällen, wie die Berliner S-Bahn auf Twitter mitteilte.
Wenn am neuen #Hauptstadtflughafen die ersten Passagiermaschinen abheben,
steht auch die #BVG vor einer neuen Herausforderung. Denn trotz eines
gut ausgebauten Schienennetzes am #BER werden die Busse des größten
deutschen Verkehrsunternehmens hier rund 20 Prozent des öffentlichen Verkehrs
stemmen. Dazu hat die BVG gemeinsam mit ihren Partnern ein umfangreiches
Angebotspaket geschnürt. Teil davon sind vier Tages- und vier Nachtbuslinien
die am neuen Terminalgebäude verkehren werden. Darunter auch
zwei komplett neue Linien.
Der #X71 startet am 8. November und bringt seine Fahrgäste vom #U-Bahnhof
Alt-Mariendorf mit nur 10 Zwischenhalten zum Terminal 1 des BER.
Mit dem #N7X bietet die BVG ihre erste Nacht-Express-Linie an. Während der
Betriebspause der S- und U-Bahn wird die Linie sechsmal zwischen ca. 2:30
und 3:45 Uhr vom S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten zu beiden BER-Terminals
fahren und damit vor allem den Flughafenangestellten und Frühfliegern
zu Gute kommen.
Auch jenseits des BER, vor allem im Nachtverkehr im Berliner Süden wird es
einige Änderungen im Busverkehr geben. Hier wird zum Beispiel die neue Linie #N64 den nächtlichen Anschluss vom S- und U-Bahnhof Wuhletal zum SBahnhof
Adlershof herstellen.
Wenn am 8. November die Lichter am #Flughafen#Tegel ausgehen, wird auch
das dortige Busangebot entsprechend angepasst. Während einige Linien eine
neue Strecke bekommen und teilweise verstärkt werden, müssen sich die Berlinerinnen
und Berliner von den Linien #X9 und #TXL für immer verabschieden.
Alle Änderungen zum 31. Oktober und 8. November finden Sie in der angehängten
Übersicht.
Gemäß § 36 Absatz 2 der #Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl.
S. 57), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. September 2019 (GVBl. S. 565),
obliegt den Schulträgern die Entscheidung, ob Schülerinnen und Schüler, die wegen
ihrer #Behinderung die Schule nicht auf dem üblichen Weg erreichen können, Beförderungsleistungen erhalten. Der jeweilige Schulträger entscheidet auch über Art und
Umfang einer etwaigen #Beförderung.
Die Schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Bezirksämter um Zulieferung gebeten. Zehn Bezirke übermittelten zu den Fragen aussagekräftige Informationen; hinzu kommen noch die Ergebnisse für die zentral verwalteten Schulen.
1.Welche Stelle/welches Amt formuliert und organisiert die #Ausschreibung für Firmen, die den #Transport für Berliner Schüler*innen mit Behinderungen anbieten?
Zu 1.:
Die Ausschreibungen werden in der Regel von den bezirklichen Schul- und Sportämtern formuliert und vorbereitet. Bei der Durchführung der Ausschreibungen wird in
den meisten Bezirken die zentrale Vergabestelle, im Bedarfsfall das Rechtsamt einbezogen. Im Bereich der zentral verwalteten Schulen erfolgt die Vergabe wegen der
geringen Zahl zu befördernder Personen (sieben) freihändig. Die Beförderung ein-
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zelner Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Regel auch in den Bezirken im Rahmen einer freihändigen Vergabe. Einzelbeförderungen werden beauftragt, wenn aufgrund vorliegender Behinderungen oder Erkrankungen einer Schülerin oder eines
Schülers oder wegen zu entfernt gelegener Fahrtziele oder wegen erheblicher Abweichungen der Beförderungszeiten vom regelmäßigen Stundenplan die Teilnahme
an einer Sammelbeförderung nicht möglich ist.
2. Wie viele Verträge gibt es derzeit mit welcher Laufzeit (Aufschlüsselung nach Bezirken erbeten)?
Zu 2.:
Zur Vermeidung von Missverständnissen wird vorangestellt, dass ein Vertrag oftmals
nicht identisch mit einer einzigen Beförderungsleistung ist. Er kann mehrere Fahrten
zu einer Schule oder zu benachbarten Schulen umfassen.
Mitte 4 Verträge bis Ende des Schuljahres 2019/2020, die
wegen der Covid19-Pandemie um ein halbes Schuljahr verlängert wurden
Friedrichshain-Kreuzberg Keine Meldung
Pankow 2 Verträge bis Ende des Schuljahres 2020/2021
Charlottenburg-Wilmersdorf 7 Verträge bis Ende des Schuljahres 2020/2021
Spandau 7 Verträge à maximal 4 Jahre (kündbar bis 3 Monate
vor Ende des 1. Schuljahres, danach jeweils halbjährige Verlängerung mit gleicher Kündigungsfrist), 8
Einzelbeförderungen à maximal 1 Jahr
Steglitz-Zehlendorf Keine Meldung
Tempelhof-Schöneberg 5 Verträge bis Ende des Schuljahres 2020/2021
Neukölln 8 Verträge à 3 Jahre (bis Ende des Schuljahres
2020/2021), 120 Einzelbeförderungen mit individuellen Laufzeiten
Treptow-Köpenick 4 Verträge à 3 Jahre (zunächst 1 Jahr, danach 2 1-
jährige Verlängerungsoptionen)
Marzahn-Hellersdorf 1 Vertrag à 4 Jahre, 3 Verträge à 2 Jahre, jeweils mit
einer 1-jährigen Verlängerungsoption
Lichtenberg 3 Verträge à 3 Jahre, 1 Vertrag à 4 Jahre
Reinickendorf 1 Vertrag à 3 Jahre, 4 Verträge à 1 Jahr, mehrere
kleinere Aufträge unter 1 Jahr
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
7 Einzelbeförderungen à 1 Jahr
3. Welche Qualifikationen müssen die Fahrer*innen haben, die Schüler*innen mit Behinderungen
und/oder chronischen Erkrankungen transportieren?
4. Ist ein Personenbeförderungsschein für alle Fahrer*innen obligatorisch?
Zu 3. und 4.:
Die Personalauswahl obliegt dem Auftragnehmer. Er ist vertraglich verpflichtet, nur
zuverlässiges und für die Schulwegbeförderung geeignetes Personal einzusetzen.
Die Qualifikationen der eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer ergeben sich aus den
Vorgaben der jeweiligen Ausschreibung und unterscheiden sich je nach Schulträger.
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Obligatorisch ist die für die jeweilige Fahrzeugklasse benötigte Fahrerlaubnis (Kleinbus Klasse B, Kraftomnibus Klasse D). Ein Personenbeförderungsschein ist für die
Schulwegbeförderung rechtlich nicht verpflichtend, da die maßgebliche Verordnung
über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Beförderungsgesetzes vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung, dies nicht vorsieht. Gleichwohl kann eine solche Verpflichtung in der Ausschreibung formuliert werden, so wie in den Bezirken Mitte, Tempelhof-Schöneberg,
Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf. An die Fahrerinnen und Fahrer werden insbesondere folgende Anforderungen gestellt (jedoch nicht alle von allen
Schulträgern gleichermaßen und einige nur bei Personen ohne Personenbeförderungsschein):
– Vorlage eines aktuellen, erweiterten Führungszeugnisses ohne Eintragungen
– jährlicher Auszug aus dem Verkehrszentralregister
– Nachweis der gesundheitlichen Eignung, insbesondere nach dem 60. Lebensjahr
– Nachweis eines belegten Erste-Hilfe-Lehrgangs (ggf. Auffrischung)
– Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes/einer Augenärztin, das höchstens
ein Jahr alt ist
– Erfahrungen auf dem Gebiet der Personenbeförderung
– mehrjährige Fahrpraxis
– Schulung bei der Beförderung von geistig und körperlich behinderten Menschen (auch Einweisung in das Bedienen von Liften und Rampen)
– ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
– gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei Fahrerinnen und Fahrern außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf erwartet bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
„Hören und Kommunikation“ zudem Grundkenntnisse der Deutschen Gebärdensprache.
5. Wo beginnt ihre Transport-Leistung und wann endet sie?
Zu 5.:
Standardmäßig beginnt die Beförderungsleistung am Wohn- oder Betreuungsort vor
der Haustür – oder einem vereinbarten Sammelpunkt – und endet vor der besuchten
Schule mit der Übergabe an das Lehr- oder Betreuungspersonal; auf der Rückfahrt
wiederholt sich das Geschehen in umgekehrter Reihenfolge. Dies gilt entsprechend
auch für die Beförderung von Grund- oder Gemeinschaftsschulen zu den Schwimmstätten. Vereinzelt werden Sonderleistungen (z. B. Abholung vor der Wohnungstür
bzw. Übergabe in der Schule, Fahrt zum Hort) vereinbart.
6. Für welche Leistungen werden die Fahrer*innen laut Vertrag bezahlt?
Zu 6.:
In der Regel werden keine Verträge mit einzelnen Fahrerinnen und Fahrern abgeschlossen. Mithin wird nicht das Fahrpersonal, sondern das jeweils beauftragte Beförderungsunternehmen für die Beförderungsleistung und alle in unmittelbarem Zusammenhang damit stehenden Leistungen bezahlt. Diese umfasst neben den eigent-
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lichen Fahrten insbesondere die Einsatz- und Tourenplanung, die Berücksichtigung
geänderter Unterrichtszeiten sowie die Kontakte zu Erziehungsberechtigten und
Schulen. Die Fahrerinnen und Fahrer selbst leisten auch Hilfestellung beim gefahrlosen Ein- und Ausstieg der Schülerinnen und Schüler, verantworten deren ordnungsgemäßes Anschnallen und haben die Aufsicht während der Fahrt, sofern keine Begleitperson mitfährt.
7. Wird die tatsächlich erfolgte Leistung im Zeitumfang vergütet oder wird eine Pauschale für einzelne
Fahrten entlohnt?
Zu 7.:
Um Missverständnisse zu vermeiden, wurden unter den Begriff „Einzelfahrtpauschale“ alle Fahrten subsummiert, die im Rahmen einer zusammenhängenden Beförderungsleistung am selben Tag stattfinden, also nicht nur Einzelfahrten zur Schule oder
zur Wohnung, sondern auch Hin- und Rückfahrten. Die Frage wurde zudem erweitert
um mögliche andere Abrechnungsmodelle. Überwiegend rechnen die Schulträger
nach Einzelfahrtpauschale ab, die Bezirke Tempelhof-Schöneberg, TreptowKöpenick und Lichtenberg nach Zeitumfang. Der Bezirk Mitte rechnet nach Festpreis
(je Stunde) ab, der Bezirk Pankow nach Kilometer (je Tour).
Berlin, den 22. Oktober 2020
In Vertretung
Beate Stoffers
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie
Frage 1:
Wie ist der Planungsstand zur Errichtung der #Fähranleger für eine barrierefreie Querung am #Spreetunnel?
Antwort zu 1:
Eine Prüfung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit einer #Fähre unter den Aspekten
der Wasserstraßennutzung und Steganordnung ist erfolgt. Die aktuell favorisierte Variante
erfordert das Einräumen eines Wegerechtes. Dies wurde vom Grundstückseigentümer
zugesagt.
Bevor ein konkreter Planungsauftrag ausgelöst werden kann, ist allerdings noch eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung (LHO)
durchzuführen. Sobald diese vorliegt, wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz die Planungen vorantreiben.
Frage 2:
Wo sollen die Fähranleger liegen bzw. welche Standorte werden noch geprüft?
Antwort zu 2:
Der Fähranleger auf der nördlichen Uferseite soll nach heutigem Planungsstand im
Uferbereich am Parkplatz eines Lebensmitteldiscounters entstehen. Auf der
gegenüberliegenden Uferseite ist der Fähranleger wenige Meter westlich vom Ausgang des
Spreetunnels geplant.
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Frage 3:
Wann ist mit baulichen Maßnahmen zur Errichtung der Fähranleger zu rechnen und wie hoch sind die
voraussichtlichen Kosten?
Antwort zu 3:
Voraussetzung für die Berechnung der Kosten und die Festlegung des Bauzeitraums ist
eine abgeschlossene Planung. Wie ausgeführt, ist zuvor allerdings eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO)
durchzuführen. Bei einer positiven Bewertung wird anschließend eine konkretere Planung
ausgeführt werden. Es können daher aktuell noch keine Angaben zu den Kosten und dem
Bauzeitraum der Fähranleger gemacht werden.
Frage 4:
Wann ist die Aufnahme des Fährbetriebs geplant und von wem soll die Fähre betrieben werden?
Antwort zu 4:
Nach Klärung der notwendigen Aspekte wird eine schnelle Umsetzung angestrebt. Die
Betreiberin bzw. der Betreiber ist voraussichtlich in einem Vergabeverfahren zu ermitteln.
Berlin, den 19.10.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Senatsverwaltung will #O-Busse in #Spandau einsetzen. Die BVG hat in den vergangenen Monaten an einem Konzept dafür gearbeitet.
Auf zwei Strecken in Spandau sollen zeitnah moderne #Oberleitungsbusse eingesetzt werden – diese Absicht hatte die Senatsverkehrsverwaltung im Januar beruhend auf den Ergebnissen einer #Machbarkeitsstudie erklärt. Damals erhielten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zudem einen Planungsauftrag für die Einführung der Busse, auch „Streckenlader“ genannt. Nun ist ein entsprechendes Konzept der BVG kurz vor der Fertigstellung.
Das Konzept befinde sich derzeit in der Finalisierung und werde anschließend mit der Verkehrsverwaltung abgestimmt, teilte BVG-Sprecher Markus Falkner auf Anfrage mit. „Auf Basis der infrastrukturellen und betrieblichen Anforderungen können danach Vorplanungen starten.“
In dem Konzept soll es um zwei Achsen in Spandau gehen: Um den Brunsbütteler Damm, wo die #Bus-Linie #M32 in der Hauptverkehrszeit alle fünf Minuten fährt, sowie um den Korridor „Heerstraße“. Dort sind die Linien #M49, #X49 und #X34 jeweils im Zehn-Minuten-Takt unterwegs.
Die Koalition pumpt Millionen in #Verbesserungen bei U-, #S-Bahn und #Tram. Aber die Planer kommen nicht hinterher, Geld bleibt liegen.
Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin und dem Umland ist der entscheidende Beitrag zur Verkehrswende, den sich die rot-rot-grüne Koalition auf die Fahnen geschrieben hat. Wenn Pendler und Stadtbewohner ihr privates Auto stehen lassen sollen, dann müsse das Angebot vor allem an schnellen Bahnverbindungen besser werden, so das Kalkül.
Ein Jahr vor dem Ende der #Legislaturperiode hat die Koalition viele Vorhaben auf den Weg gebracht und Millionen Euro bereit gestellt. Es hapert aber auf breiter Front an der Umsetzung, wie sich aus verschiedenen Berichten des Senats an das Abgeordnetenhaus ergibt.
Das zur Verfügung stehende Geld für Investitionen und für grundlegende Planungen wird nur zu einem geringen Teil ausgegeben. Das betrifft nicht nur den Ausbau der #Straßenbahn, über dessen Probleme die Morgenpost in den vergangenen Tagen mehrfach berichtet hatte. Auch die #Pendlerstrecken im Investitionspaket #i2030 kommen langsamer als gedacht voran. Und die Modernisierung und Ertüchtigung des S-Bahnnetzes wird kaum vor den 2030er-Jahren in Gang kommen.
Eröffnung #Flughafen#BER am Samstag, dem 31. Oktober 2020
Am Samstag, dem 31. Oktober 2020 nimmt der Flughafen BER den Betrieb auf. Während einer Übergangsphase bis einschließ- lich 7. November 2020 ist der Flughafen Tegel (#TXL) weiterhin in Betrieb.
Wir bitten folgendes zu beachten:
Neben dem BER mit dem Terminal 1-2 bleiben die Anlagen des bisherigen Flughafens Schönefeld (#SXF) unter der Bezeichnung Terminal 5 weiter in Betrieb. Wir bitten zu beachten, von wel- chem Terminal Sie abfliegen bzw. ankommen, um irrtümliche Wege zu vermeiden. Einige Linien enden am Terminal 5 und bedienen nicht das Terminal 1-2!
Weitere Informationen siehe www.vbb.de/ber
Bitte beachten Sie, dass die Terminals des Flughafens BER sich im Tarifbereich Berlin – Tarifteilbereich Berlin C befinden. Erweitern Sie Ihren #AB-Fahrausweis durch einen #Anschlussfahraus- weis Berlin A/C.
Außerdem können noch folgende Varianten des Anschlussfahrausweises erworben werden:
• Anschlussfahrausweis Berlin Teilbereich A oder C zum Ermäßigungstarif
• Anschlussfahrausweis Berlin Teilbereich A oder C als Tageskarte
das „b“ steht nachfolgend für Bus:
b #X7 U Rudow ◂▸ Flughafen BER – Terminal 1-2
Linienverlängerung. Die Linie wird von ihrem jetzigen End- punkt Flughafen Schönefeld (neuer Haltestellenname Flughafen BER – Terminal 5) zum Hauptzugang des neuen Flughafens verlängert (Haltestelle Flughafen BER – Terminal 1-2). Bedient
werden folgende Haltestellen:
• U Rudow
• Flughafen BER – Terminal 5
• Flughafen BER – Terminal 1-2
Die Linie wird verkehrt ganztägig und bietet zunächst von ca. 6:00 bis 21:00 Uhr einen 5/5/10-Minuten-Takt. Ab 8. November 2020 verdichtet die neue ExpressBus-Linie X71 den Abschnitt auf einen 5-Minuten-Takt.
Haltestellenumbenennung. Die Haltestelle Flughafen Schöne- feld wird in Flughafen BER – Terminal 5 umbenannt
b #X71 U Alt-Mariendorf ◂▸ Flughafen BER – Terminal 1-2
Neue Linie ab 8. November 2020 (weil noch bis zum 7. No- vember der Flughafen Tegel (TXL) bedient wird und daher eine größere Anzahl von Bussen noch nicht für den X71 verfügbar
ist). Zwischen U Alt-Mariendorf und dem Flughafen BER wird eine neue ExpressBus-Linie eingeführt. Diese verkehrt mit fol- gendem Fahrplanangebot:
Die Linie verkehrt täglich von ca. 3:30 Uhr bis 0:30 Uhr grund- sätzlich im 20-Minuten-Takt, wobei die letzte Fahrt zum Flugha- fen BER – Terminal 1-2 gegen 23:30 Uhr erfolgt. Lediglich in den frühen Morgenstunden wird ein 30-Minuten-Takt angeboten.
Der Linie führt vom U Alt-Mariendorf kommend über Mari- endorfer Damm, Marienfelder Chaussee, Alt-Buckow, Johan- nisthaler Chaussee, Fritz-Erler-Allee, Neuköllner Straße und weiter wie Linie X7, mit der die Linie vertaktet verkehrt.
Es werden folgende Haltestellen bedient:
• U Alt-Mariendorf
• Tauernallee/Säntisstr.
• Mariendorfer Damm/Buckower Chaussee
• Quarzweg/Marienfelder Chaussee
• Rufacher Weg
• Alt-Buckow
• U Johannisthaler Chaussee
• Lipschitzallee/Fritz-Erler-Allee
• U Rudow
• Flughafen BER – Terminal 5
• Flughafen BER – Terminal 1-2
b #162 (Schloßplatz Köpenick ◂▸) S Adlershof ◂▸ U Rudow
Haltestellenumbenennung. Die Nachtbushaltestelle S Ad- lershof in der Dörpfeldstraße erhält zusammen mit der Halte- stelle Abtstr. den Namen Anna-Seghers-Str.
b #163 S Schöneweide ◂▸ Flughafen BER – Terminal 5
Haltestellenumbenennung. Die Haltestelle S-Bhf Flughafen Schönefeld wird in Flughafen BER – Terminal 5 umbenannt. Mit Inbetriebnahme der neuen Haltestellenanlage (voraussicht-
lich Mitte Dezember) wird die Haltestelle in die neue Haltestel- lenanlage verlegt.
b #164 S Köpenick ◂▸ Flughafen BER – Terminal 5
Taktverdichtung ab 13. Dezember 2020. Montags bis freitags (nicht in den Sommerferien) wird auf dem Streckenabschnitt S Adlershof ◂▸ Siriusstr. in der Zeit von ca. 6:00 bis 18:30 Uhr neu ein 10-Minuten-Takt angeboten (bisher 20-Minuten-Takt).
Haltestellenumbenennung. Die Linie hält nicht mehr vor dem S-Bahnhof, sondern – bis zur Fertigstellung der neuen Haltestellenanlage voraussichtlich im Dezember – zusätzlich zum Halt am Flughafenterminal (neuer Name Flughafen BER
– Terminal 5) an der provisorischen Haltestelle Schönefeld, S-Bahnhof in der Waltersdorfer Chaussee.
Haltestellenumbenennung. Die Nachtbushaltestelle S Ad- lershof in der Dörpfeldstraße erhält zusammen mit der Halte- stelle Abtstr. den Namen Anna-Seghers-Str.
b #171 U Hermannplatz ◂▸ Flughafen BER – Terminal 5
Haltestellenumbenennung. Die Linie hält nicht mehr vor dem S-Bahnhof, sondern – bis zur Fertigstellung der neuen Haltestellenanlage voraussichtlich im Dezember – zusätzlich zum Halt am Flughafenterminal (neuer Name Flughafen BER
– Terminal 5) an der provisorischen Haltestelle Schönefeld, S-Bahnhof in der Waltersdorfer Chaussee.
b #744 Gropiusstadt, Gesundheitszentrum
◂▸ Flughafen BER – Terminal 5
Haltestellenumbenennung. Die Haltestelle S-Bhf Flughafen Schönefeld wird in Flughafen BER – Terminal 5 umbenannt. Mit Inbetriebnahme der neuen Haltestellenanlage (voraussicht-
lich Mitte Dezember) wird die Haltestelle in die neue Haltestel- lenanlage verlegt.
b #N7X S+U Zoolog. Garten ▸ Flughafen BER – Terminal 1-2
Neue Linie. Zur besseren Erreichbarkeit des Flughafens BER vor dem Einsetzen des Tagesverkehrs wird die Linie N7X vom S+U Zoologischer Garten zum Flughafen BER neu eingeführt. Diese Linie weist nur sechs Fahrten im 15-Minuten-Takt zwischen 2:31
und 3:46 Uhr (Abfahrt) auf und wird nur in einer Richtung (zum Flughafen BER) bedient. Sie verkehrt nicht in den Wochenend- nächten, da hier ein durchgehender Betrieb der S-Bahn zum Flughafen BER besteht. Die Buslinie fährt über Hardenberg- platz, Joachimsthaler Straße, Bundesallee, Badensche Straße, Martin-Luther-Straße, Dominicusstraße, Sachsendamm, Schöne- berger Straße, Alt-Tempelhof, Germaniastraße, Oberlandstraße, BAB 100, BAB 113, Am Seegraben, Vorplatz BER Terminal 5, Jürgen-Schumann-Allee, Elly-Beinhorn-Ring, August-Heinrich- Euler-Straße und Melli-Beese-Ring.
Es werden folgende Haltestellen bedient:
• S+U Zoologischer Garten
• U Kurfürstendamm
• Friedrich-Hollaender-Platz
• U Spichernstraße
• U Güntzelstraße
• U Berliner Straße
• Kufsteiner Straße
• Rathaus Schöneberg
• Dominicusstr./Hauptstr.
• S Schöneberg
• Sportzentrum Schöneberg
• Sachsendamm/Gotenstr.
• Reichartstr. (kurzer Fußweg ab S Südkreuz)
• Schöneberger Str.
• Berlinickeplatz
• U Alt-Tempelhof
• Felixstr.
• Oberlandstr./Germaniastr.
• Flughafen BER – Terminal 5
• Flughafen BER – Terminal 1-2
b #N7 (S+U Rathaus Spandau ◂▸) U Rudow
◂▸ Flughafen BER – Terminal 1-2
Linienverlängerung. Die Linie wird von ihrem jetzigen End- punkt Flughafen Schönefeld (zukünftiger Haltestellenname Flughafen BER – Terminal 5) zum Hauptzugang des neuen Flug- hafens verlängert (Haltestelle Flughafen BER – Terminal 1-2).
In den Wochenendnächten wird die Linie ab ca. 3:00 Uhr auf einen 15-Minuten-Takt verdichtet, so dass zu jeder in Rudow ankommenden U-Bahn ein Anschluss Richtung Flughafen BER besteht.
Haltestellenumbenennung. Die Linie hält nicht mehr vor dem S-Bahnhof, sondern – bis zur Fertigstellung der neuen Haltestellenanlage voraussichtlich im Dezember – zusätzlich zum Halt am Flughafenterminal (neuer Name Flughafen BER
– Terminal 5) an der provisorischen Haltestelle Schönefeld, S-Bahnhof in der Waltersdorfer Chaussee.
Haltestellenaufhebung. Mit der Einstellung der Linie X9 wird die Haltestelle Quedlinburger Str. nicht mehr bedient.
b #N60 S+U Alexanderpl. ◂▸ Flughafen BER – Terminal 1-2
Linienverlängerung. Die Linie wird an beiden Enden verlän- gert. Richtung Norden fährt die Linie ab S Adlershof über das Adlergestell und die Michael-Brückner-Straße zum S Schöne- weide. Ab hier verkehrt die Linie parallel zur Linie N65 bis S+U
Alexanderplatz/Memhardstr.
Die bisher angebotenen Verstärkerfahrten auf der Linie N65 zwischen Alexanderplatz und S Schöneweide gehen in der Linie N60 auf, so dass N60 und N65 zwischen Alexanderplatz und Schöneweide annähernd einen 15-Minuten-Takt herstellen.
Richtung Süden wird die Linie vom heutigen Endpunkt Flugha- fen Schönefeld parallel zur Linie N7 zum Terminal 1-2 des neuen Flughafens geführt.
Der bisher angebotene Haustürservice in Bereich Altglienicke entfällt.
Haltestellenumbenennung. Die Linie hält nicht mehr vor dem S-Bahnhof, sondern – bis zur Fertigstellung der neuen Haltestellenanlage voraussichtlich im Dezember – zusätzlich zum Halt am Flughafenterminal (neuer Name Flughafen BER
– Terminal 5) an der provisorischen Haltestelle Schönefeld, S-Bahnhof in der Waltersdorfer Chaussee.
b #N61 (S Rahnsdorf ◂▸) Rahnsdorf/Waldschänke
◂▸ Hessenwinkel, Dämeritzstr.
Linienverkürzung. Im Zusammenhang mit der neuen Linien- führung der Linie N65 bis Rahnsdorf/Waldschänke, wird die Linie N61 in den Wochenendnächten bis S Rahnsdorf und in den anderen Nächten bis Rahnsdorf/Waldschänke zurückgezogen.
b #N64 S+U Wuhletal ◂▸ S Adlershof
Neue Linie. Die neue Linie N64 verbindet S+U Wuhletal mit S Adlershof über S Köpenick und dem Nachtknoten Schloßplatz Köpenick. Am S Adlershof besteht Anschluss zur Linie N60 vom und zum Flughafen BER. Die Linie verläuft über Alten- treptower Straße, Gülzower Straße, Hellersdorfer Straße, Hein-
rich-Grüber-Straße, Vorplatz S Kaulsdorf, Heinrich-Grüber-Stra- ße, Heinrich-Grüber-Platz, Planitzstraße, Myslowitzer Straße, Alt-Kaulsdorf, Chemnitzer Straße, Kaulsdorfer Straße, Gehsener Straße, Mahlsdorfer Straße, Bahnhofstraße, Friedrichshagener Straße, Salvador-Allende-Straße, Wendenschloßstraße, Müg- gelheimer Straße, Oberspreestraße, Ottomar-Geschke-Straße, Dörpfeldstraße und Rudower Chaussee.
Zwischen S+U Wuhletal und Schloßplatz Köpenick übernimmt die neue Linie N64 teilweise die Aufgaben der bisherigen Li- nie N69, die dort nicht mehr verkehrt. Der Haustürservice im Bereich Kausdorf-Süd und Köpenick-Nord kann mit der neuen Linie nicht mehr angeboten werden.
b #N65 S+U Alexanderplatz ◂▸ Rahnsdorf/Waldschänke
Neue Linienführung. Die Linie erhält östlich des S-Bahnhofs Schöneweide eine neue Linienführung. Ihr neuer Endpunkt ist Rahnsdorf/Waldschänke. Zwischen S Schöneweide und Rahns-
dorf/Waldschänke verkehrt die Linie über Brückenstraße, Edi- sonstraße, Wilhelminenhofstraße, Ostendstraße, Weiskopfstra- ße, An der Wuhlheide, Spindlersfelder Straße, Oberspreestraße,
Die entfallene Bedienung im Müggelschlößchenweg übernimmt die Linie N90.
b #N67 S Schöneweide ◂▸ S Friedrichshagen
Linieneinstellung. Die Linie wird eingestellt. Ihre Aufgaben werden komplett von der verlängerten Linie N65 übernommen.
b N68 S Adlershof ◂▸ Alt-Schmöckwitz
Veränderte Endhaltestelle. Die Linie beginnt/endet neu am S Adlershof unter der Bahnbrücke in der Rudower Chaussee.
b #N69 Schloßplatz Köpenick
◂▸ Müggelheim, Odernheimer Str.
Linienverkürzung. Die Linie verkehrt nur noch zwischen Schloßplatz Köpenick und Odernheimer Straße. Die Aufgaben im entfallenden Abschnitt zwischen Schloßplatz Köpenick und S+U Wuhletal übernimmt die neue Linie N64.
b #N90 S+U Wuhletal ◂▸ Köpenick, Müggelschlößchenweg
Linienverlängerung. Die Linie wird von ihrer bisherigen End- haltestelle am Schloßplatz Köpenick weiter über Müggelheimer Straße, Müggelheimer Damm und Salvador-Allende-Straße in den Müggelschlößchenweg geführt.
#Schließung Flughafen Tegel (TXL) am Samstag, dem 7. No- vember 2020
Am Samstag, dem 7. November 2020 endet der Flugbetrieb auf dem Flughafen Tegel (TXL). Die nachfolgende Nutzung des
Flughafengeländes als Urban Tech Republic ermöglicht die Linie 109.
Alle nachfolgenden Angebotsänderungen gelten ab Sonn- tag, dem 8. November 2020!
b #TXL Flughafen Tegel (Airport) ◂▸ S+U Hauptbahnhof
Linieneinstellung. Mit der Schließung des Flughafens Tegel wird die Linie eingestellt.
b #X9 Flughafen Tegel (Airport) ◂▸ S+U Zoolog. Garten
Linieneinstellung. Mit der Schließung des Flughafens Tegel wird die Linie eingestellt.
b #109 Tegel, Urban Tech Republic ◂▸ S+U Zoolog. Garten
Linienverkürzung und Angebotsreduzierung. Die Linie wird statt zum geschlossenen Terminal A am Flughafen Tegel (TXL) zur neuen Haltestelle Urban Tech Republic geführt. Diese liegt westlich der Haltestelle Luftfracht an der Einfahrt in das Flugha- fengelände, nördlich der Kleingartenkolonie „Vor den Toren I“.
Zwischen U Jakob-Kaiser-Platz und Urban Tech Republic wird die Linie täglich von ca. 6:00 bis 22:00 Uhr im 20-Minuten-Takt ver- kehren. Der Abschnitt von S+U Zoologischer Garten bis U Jakob- Kaiser-Platz wird weiterhin im 10-Minuten-Takt bedient.
Haltestellenumbenennung. Die Haltestelle Luftfracht wird in
General-Ganeval-Brücke umbenannt.
b #123 S+U Hauptbahnhof
◂▸ Saatwinkler Damm/Mäckeritzwiesen
Taktverdichtung. Um die Angebotsreduzierung durch die Ein- stellung der ExpressBus-Linie TXL im Bereich des Saatwinkler Damms zu kompensieren, wird die Linie 123 montags bis freitags
zwischen U Turmstr. und Stieffring in der Zeit von ca. 6:00 bis 18:00 Uhr auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet (bisher 20-Mi- nuten-Takt).
b #128 U Kurt-Schumacher-Platz ◂▸ U Osloer Str.
Linienverkürzung und Angebotsreduzierung. Die Linie wird vom geschlossenen Flughafen Tegel (TXL) zum U Kurt-Schuma- cher-Platz zurückgezogen. Ein 10-Minuten-Takt wird zukünftig montags bis freitags von ca. 6:00 bis 19:00 Uhr und samstags
von ca. 10:00 bis 18:00 Uhr angeboten.
Taktverdichtung. Um die Angebotsreduzierung durch die Ein- stellung der ExpressBus-Linie TXL im Bereich der Turmstraße zu kompensieren, wird die Linie 245 montags bis freitags von ca.
7:00 bis 18:00 Uhr auf einen 6/7/7-Minuten-Takt verdichtet.
Der Abschnitt zwischen S+U Hauptbahnhof und S+U Alexander- platz wird im 7/13-Minuten-Takt bedient.
Den Abschnitt zwischen U Turmstr. und S+U Hauptbahnhof be- dient die Linie zukünftig täglich bis ca. 23:00 Uhr mindestens im 10-Minuten-Takt.
Am Dienstag, dem 27.10.2020, beginnt die grundhafte Erneuerung der Fahrbahnen der Bundesautobahn (BAB) #A114 zwischen dem #Autobahndreieck (AD) #Pankow und der #Prenzlauer Promenade.
Dafür wird zunächst bis Ende des Jahres die westliche, stadteinwärts führende Fahrbahn provisorisch ertüchtigt, zudem werden Mittelstreifenüberfahrten und Nothaltebuchten gebaut.
Der Verkehr wird in dieser Zeit wie bisher einspurig in beide Fahrtrichtungen geführt. Die Anschlussstellen bleiben nutzbar.
Ab Anfang 2021 wird dann ein Jahr lang die stadtauswärts führende Richtungsfahrbahn zwischen AD Pankow und Prenzlauer Promenade grundhaft erneuert. Der gesamte Verkehr wird in dieser Zeit auf der dann provisorisch ertüchtigten Fahrbahn mit weiterhin je einer Spur geführt. Im Zuge des Bauablaufs kann es zu kurzzeitigen einzelnen Sperrungen der Anschlussstellen (AS) kommen.
Anfang des Jahres 2022 startet die letzte Bauphase mit der Erneuerung der stadteinwärts führenden Fahrbahn. Der Verkehr wird in dieser Zeit auf der dann bereits fertiggestellten stadtauswärtigen Fahrbahn geführt, ebenfalls mit einer Spur pro Fahrtrichtung.
Mit dieser grundhaften Erneuerung erhält die etwa 7,7 km lange Autobahn zwei neue Richtungsfahrbahnen mit Standstreifen, auch die Anschlussstellen bekommen neue Fahrbahnen.
Die Arbeiten umfassen weitere umfangreiche Maßnahmen, wie den Bau von Regenrückhaltebecken, Entwässerungs- und Kabelkanalanlagen, die Sanierung mehrerer Durchlassbauwerke, die Ausstattung mit Schutz- und Leiteinrichtungen, Fahrbahnmarkierungen und Beschilderungen.
Die Baukosten dieser Fahrbahnerneuerung betragen rund 42 Millionen Euro.
Darüber hinaus werden von den insgesamt fünf Brücken im Verlauf der A 114 die #Pankebrücke und die Brücke über die Bahnhofstraße neu gebaut – die #Laakebrücke, die #Malchower-Weg-Brücke und die #Schlossalleebrücke (AS Pasewalker Straße) werden saniert.
Die westliche Bucher-Straßen-Brücke und die #Königsteinbrücke, die über die A 114 führen, werden ebenfalls durch Neubauten ersetzt.
Mehrere bauvorbereitende Maßnahmen und Bauarbeiten an den Brücken über die Autobahn (Königsteinbrücke und westliche Bucher-Straßen-Brücke) begannen bereits Ende 2019.
Nach derzeitiger Planung wird die Erneuerung der A 114 nach dreijähriger Bauzeit Ende 2022 abgeschlossen sein. Die Gesamtkosten betragen nach jetziger Planung rund 91 Millionen Euro, die der Bund komplett übernimmt.
Für die unvermeidlichen Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahmen auf der A 114 bitten wir um Verständnis.