Frage 1:
Wann wurde durch den Senat beim zuständigen Bundesministerium die #Finanzierung einer
„#Nahverkehrstrasse“/ schienengebundenen Lösung entlang der zukünftigen #Tangentialen Verbindung Ost
(#TVO) im nördlichen Teil (zwischen der B1 und der Straße an der Wuhlheide) beantragt?
Frage 2:
Welche technischen Umsetzungsmöglichkeiten einer S-Bahntrasse, oder einer zusätzlichen Bahntrasse
wurden untersucht und bei der Anmeldung berücksichtigt?
Frage 4:
Ist ein Ersatzbau/ Erneuerung der Gleise finanziell gesichert und wenn ja durch wen finanziert?
Frage 6:
Welche Planungsschritte wurden durch die zuständige Senatsverwaltung seit 2016 unternommen um die
eigene Planung einer schienengebundenen Trasse fertigzustellen?
Antwort zu 1, 2, 4 und 6:
Die #Nahverkehrstangente (#NVT) wird in mehreren Abschnitten betrachtet.
Für den nördlichen Abschnitt (S-Bahn-Lückenschluss zwischen Wartenberg und dem
Karower Kreuz) finden aktuell im Rahmen des Infrastrukturprojektes #i2030 im Teilprojekt
„Engpassbeseitigung & Weiterentwicklung S-Bahnnetz“ die Grundlagenarbeiten
(Projektdefinition, Fahrplanentwürfe, Prüfung der Betriebsstabilität, Grobtrassierung) statt.
2
Für den südlichen Abschnitt (Springpfuhl – Grünauer Kreuz) ist der durchzuführende #Systementscheid zwischen einer Realisierung als S-Bahn- oder als
Regionalverkehrsstrecke noch nicht abgeschlossen. Die Realisierung des südlichen
Abschnitts soll gemäß ÖPNV-Bedarfsplan (Bedarfsplan für den Öffentlichen
Personennahverkehr) ab 2031 (#Regionalverkehr) bzw. 2035 (#S-Bahn) erfolgen.
Da derzeit noch die Grundlagenarbeiten stattfinden und kein ausreichender
Projektfortschritt gegeben ist, konnte bisher auch keine Finanzierung der NVT beim
Bundesministerium beantragt werden.
Frage 3:
Welche Gespräche hat die zuständige Senatsverwaltung mit der Deutschen Bahn zu einem etwaigen
Ersatzbau/ Erneuerung, oder Verlegung der bisherigen Bestandgleise des Berliner Bahnaußenrings mit
welchem Ergebnis geführt?
Antwort zu 3:
Im Zuge der Planungen der neuen #Straßenverbindung Tangentiale Verbindung Ost
wurden mit der Deutschen Bahn Abstimmungsgespräche geführt, um einen
Trassenkorridor für eine künftige Nahverkehrstangente zu berücksichtigen.
Frage 5:
Wie viele Gespräche hat die politische Leitung der Senatsverwaltung und wie viele Gespräche die
Fachebene der zuständigen Senatsverwaltung mit dem zuständigen Bundesministerium zur
Streckenführung und zur Finanzierung geführt?
Antwort zu 5:
Im Rahmen von Gesprächen zu den Themen Bahnpolitik/Bundesverkehrswegeplan mit
dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist mehrfach die
Verantwortung der Bundesregierung für die Schienenwege des Bundes und der
bestehende Konflikt zwischen dem ansteigenden Fern- und Güterverkehr sowie der
daraus resultierenden „Verdrängung“ des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) von der
bestehenden Eisenbahninfrastruktur angesprochen worden. Der Bundesregierung ist von
den Bundesländern in verschiedenen Gremien mehrfach das Thema zur Notwendigkeit
der Unterstützung bei der Finanzierung von neuer Infrastruktur auch für den SPNV
nahegebracht worden.
Frage 7:
Welche Abstimmungsgespräche wurden mit den für die Planung zuständigen Abteilung/ Referat geführt, um
die Planung einer evtl. Schienenverbindung parallel zur TVO mit der führ Straßenplanung zuständigen
Abteilung abzustimmen?
Frage 8:
Welche Auswirkungen auf die Planung und den Bau der TVO wurden bei diesen Gesprächen erkannt und
festgestellt?
3
Antwort zu 7 und 8:
Die für die Planung der TVO zuständige Abteilung hat im Januar 2020 ein
Abstimmungsgespräch innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz durchgeführt. Zur möglichen Trassierung der TVO wurden
Abstimmungsgespräche mit der DB AG geführt. Der für die NVT vorgesehene
Trassenkorridor wird freigehalten. Im Rahmen der vertiefenden Planungen zur TVO wird
die Abstimmung mit den Planungsbeteiligten zur NVT planmäßig weitergeführt.
Frage 9:
Welche Trassenführung einer „schienengebundenen Lösung“ wurde bisher festgelegt?
Antwort zu 9:
Eine endgültige Trassenführung ist abhängig von der Ausführung als S-Bahn oder
Regionalverkehrsstrecke. Der Systementscheid ist noch nicht abgeschlossen.
Frage 10:
Wurden etwaige Auswirkungen auf der politischen Leitungsebene erörtert. Wenn ja wann?
Antwort zu 10:
Es fanden zur TVO und NVT regelmäßige Abstimmungen mit der Hausleitung statt.
Frage 11:
Wie groß ist die zeitliche Verzögerung bei der Planung und dem Bau der TVO durch die in den
Abstimmungen zur Planung einer „schienengebundenen Lösung“ derzeit?
Antwort zu 11:
Zeitliche Verzögerungen für die TVO infolge der Abstimmungen zur NVT sind derzeit nicht
zu erkennen.
Berlin, den 26.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
»Für mehr #Takt im Netz«: Unter diesem Motto startet am Freitag eine Kampagne zur »#Weiterentwicklung und #Engpassbeseitigung« bei der Berliner #S-Bahn. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), die #Netztochter der Deutschen Bahn (#DB) und die beiden Länder wollen die Pendler damit über geplante Verbesserungen informieren. 35 #Einzelprojekte zu neuen Stationen, zusätzlichen Weichen, Gleisen und Signalen und einer besseren #Stromversorgung für einen dichteren Verkehr werden untersucht. »Die Grundlagenermittlung ist weitgehend abgeschlossen«, sagt Berlins Verkehrs-Staatssekretär Ingmar #Streese (Grüne) am Donnerstag. VBB-Chefin Susanne #Henckel erklärt aber auch, was das heißt: »Wir stehen ganz am Anfang mit unseren Planungen.«
Immerhin für die #Wiederinbetriebnahme der #Siemensbahn nach #Gartenfeld wurde am Donnerstag die Finanzierungsvereinbarung mit der DB über Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung unterzeichnet. 30 Millionen Euro sind dafür laut Streese veranschlagt. 2029 sollen dort wieder S-Bahnen fahren. Bei der DB geht man allerdings davon aus, dass der Betrieb bereits 2027 wieder aufgenommen werden könnte, und zwar inklusive des zusätzlichen Gleises und Bahnsteigs in Jungfernheide, für das als Neubau ein Planfeststellungsverfahren nötig ist.
1. Welchen Stellenwert haben für den Senat #Mobilitätsbildung und #Verkehrserziehung im vorschulischen Bereich?
Zu 1.:
Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung im Vorschulalter haben für den Senat einen
hohen Stellenwert. Deshalb legt das Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagepflege im Bildungsbereich Gesundheit fest, dass Mobilitäts- und Verkehrserziehung gemeinsam mit den Eltern thematisiert und Schritte dahin unternommen werden sollen, damit Kinder sich sicher im Straßenverkehr bewegen können.
Der Senat hat daher im Januar 2020 die erste Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorgelegt. Hiermit soll durch geeignete Maßnahmen die Selbstständigkeit von Kindern im Fußverkehr und eine umfassende Mobilitätsbildung gefördert werden, um alle Bewohnerinnen und Bewohner Berlins zu
befähigen, ihre Mobilitätsbedürfnisse selbstbestimmt, stadt-, umwelt- sowie klimaverträglich ausgestalten zu können. Die bezirklichen #Jugendverkehrsschulen können für
diese Umsetzung auch im Rahmen der vorschulischen Bildung genutzt werden.
Die Gesetzesvorlage wurde im Mai mehrheitlich im Ausschuss für Bildung angenommen. Die Änderung des Gesetzes ist weiterhin in der parlamentarischen Befassung.
2. Mit welchen für den Elementarbereich spezifischen Programmen/Projekten/Maßnahmen unterstützt,
fördert und regt der Senat die Erhöhung der Verkehrssicherheit für jüngere Kinder durch richtiges Mobilitätsverhalten an?
2
Zu 2.:
Auf der vom Senat unterstützten, zum Verkehrssicherheitsprogramm „Berlin-SicherMobil 2020“ gehörigen Informations- und Kommunikationsplattform www.berlin-sicher-mobil.de werden unter dem Stichwort „Kita“ die in der untenstehenden Tabelle
aufgelisteten Programme, Projekte und Maßnahmen aufgeführt.
Tabelle 1: Angebote der Verkehrssicherheitsarbeit für Kitas in Berlin (Stand:14.10.20)
Angebot Veranstalter
Mobilitätstraining für Kita-Kinder Polizei Berlin
Zu Fuß zur Kita und zur Schule BUND Berlin
Mobileo ACE Auto Club Europa
Kind und Verkehr ADAC Berlin-Brandenburg; Landesverkehrswacht Berlin; Auto Club Europa e. V.
Aufgepasst mit ADACUS; Ein Programm der
ADAC Stiftung
ADAC Berlin-Brandenburg e. V. im Auftrag der
ADAC Stiftung
Musik-Mitspiel-Theater zur Verkehrserziehung Kinderliedermacher Rainer Herzog
Sicher und leicht wird jedes Ziel erreicht- Praxistage U-Bahn, Tram und Bus Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
3. Wie bewertet und fördert der Senat das Programm „Zu Fuß zur Kita“ und wie viele Kinder nehmen
daran jährlich teil?
Zu 3.:
Der Senat bewertet das Programm ebenso positiv wie das entsprechende an den
Schulen durchgeführte Programm, da Kinder darauf vorbereitet werden, ihre Wege
selbstständig, umweltfreundlich und sicher zurücklegen zu können. Das Programm
„Zu Fuß zur Kita“ wird in Berlin durch den BUND Berlin seit 2017 durchgeführt. 2017
nahmen knapp 1.900 Kinder aus 43 Kitas teil, 2018 waren es fast 2.000 Kinder aus
55 Kitas und 2019 mehr als 2.500 Kinder aus 58 Kitas. Auf Grund der Erfahrung an
Schulen ist auch bei dem noch recht neuen Programm an Kitas davon auszugehen,
dass diese künftig jährliche Projekttage „Zu Fuß zur Kita“ selbständig und erfolgreich
durchführen werden.
4. Welche weiteren Programme/Projekte/Maßnahmen sind dem Senat bekannt, die speziell auf die
Erhöhung der Verkehrssicherheit von Vorschulkindern durch richtiges Mobilitätsverhalten abzielen und
wie fördert er diese und deren Nutzung?
Zu 4.:
Das Programm „Kind und Verkehr“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)
wird von verschiedenen Verbänden umgesetzt. Es richtet sich an Eltern aber auch an
pädagogische Fachkräfte in Kitas. Speziell ausgebildete Moderatorinnen und Moderatoren informieren bei den kostenfreien Veranstaltungen Väter und Mütter, wie sie
ihre Kinder gut auf den Straßenverkehr vorbereiten. Ein Modulsystem bietet den Moderierenden die Möglichkeit, gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern oder
auch direkt mit den Teilnehmenden je nach Interesse, individuelle Schwerpunkte zu
setzen. Als Ergänzung zu den Elternveranstaltungen können die Moderierenden, gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern, Projekte zur Verkehrssicherheit direkt
mit den Kindern durchführen. Die Nutzung dieses Programms und weiteren Projekten
3
wird vom Senat durch die Bündelung und Bekanntmachung auf der Webseite
www.berlin-sicher-mobil.de unterstützt.
5. Wie bewertet der Senat die Bedeutung von Jugendverkehrsschulen für Kita-Gruppen oder Kinder in
Tagespflegstellen im Rahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung? Wie und unter welchen
Voraussetzungen können Jugendverkehrsschulen das Mobilitätsverhalten von Kita-Kindern nachhaltig
befördern?
6. Welche Kenntnisse hat der Senat über die spezifische Ausstattung der bezirklichen Jugendverkehrsschulen für die Bedarfe von Kindern im Kita-Alter?
Zu 5. und 6.:
Die öffentlichen Jugendverkehrsschulen im Land Berlin sind auf Dauer eingerichtete
Bildungsstätten mit themenbezogenen Angeboten. Die Hauptzielgruppe sind die
Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen im Rahmen der praktischen schulischen Radfahrausbildung sowie ergänzender Angebote der Mobilitätsbildung und
Verkehrserziehung. Die Nutzung durch Kita-Gruppen oder Familien gewinnt an Bedeutung für das Angebot der Jugendverkehrsschulen. Die Ausstattungsverbesserungen der letzten Jahre kamen auch diesen Zielgruppen zu Gute (vgl. Anlage). Die Jugendverkehrsschulen bieten auch für Kinder im Kita-Alter eine altersgerechte Ausstattung, bspw. Laufräder, Roller, kleine Fahrräder und kleine Kettcars (vgl. Anlage).
Der Senat bewertet diese Entwicklung überaus positiv. Eine verstärkte Nutzung der
Jugendverkehrsschulen durch Kinder im Kita-Alter trägt dazu bei, dass Kinder schon
früh lernen, ihre Wege selbstständig, umweltfreundlich und sicher zurückzulegen.
7. Welche Kenntnisse hat der Senat über die tatsächliche Nutzung von Jugendverkehrsschulen durch
Kita-Gruppen oder Kindergruppen von Tagespflegestellen in den Bezirken? Welche Nutzungszeiten
stehen dafür jeweils zur Verfügung und kann der Bedarf gedeckt werden? (Bitte bezirklich die Inanspruchnahme darstellen.)
Zu 7.:
Daten über das Nutzungsverhalten werden bisher nicht berlinweit erfasst und liegen
nur im Einzelfall vor. Alle aktuell verfügbaren Informationen zur tatsächlichen Nutzung der Jugendverkehrsschulen durch Kita-Gruppen sowie zu den dafür zur Verfügung stehenden Nutzungszeiten sind in der Anlage bezirklich dargestellt.
8. Welche Inhalte werden Kindern im Kita-Alter bei der Nutzung der Jugendverkehrsschulen für das
richtige Mobilitätsverhalten vermittelt? Welche fachlichen Anleitungen und pädagogischen Hilfen stehen Erzieher*innen diesbezüglich generell und speziell für die Nutzung der Jugendverkehrsschulen
zur Verfügung?
Zu 8.:
Fachliche Anleitung finden Erzieherinnen und Erzieher beispielsweise in den Materialien der Deutschen Verkehrswacht und der Unfallforschung der Versicherer. Die
Deutsche Verkehrswacht hat dafür die Broschüren „Mit Rollen und Rädern im Kindergartenalter“ und „Kinder zu Fuß im Straßenverkehr“ herausgegeben. Die Unfallforschung der Versicherer hat die Broschüren „Verkehrserziehung leicht gemacht“ und
„Kinder lernen Rad fahren“. Die darin genannten Inhalte bieten den Erzieherinnen
und Erziehern eine Orientierung für die Lerninhalte, die auch im Schonraum einer Jugendverkehrsschule geübt werden können. Sie werden bei ihrer Arbeit durch die Mitarbeitenden der Jugendverkehrsschulen unterstützt, beispielsweise beim Aufbau und
der Nutzung eines Geschicklichkeitsparcours für ein motorisches Fahrtraining.
4
9. Welche vom Land Berlin geförderten Fortbildungsangebote gibt es für Kita-Erzieher*innen im Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung? Inwieweit kann der Bedarf an solchen Angeboten
gedeckt werden und was ist für 2021 diesbezüglich geplant?
Zu 9.:
Die Unfallkasse Berlin bietet eine Fortbildung für Erzieherinnen und Erzieher aus
dem Ü3-Bereich von Kindertageseinrichtungen zum Thema „Bewegungsförderung
für mehr Verkehrssicherheit“. Dadurch erhalten pädagogische Fachkräfte grundlegende Informationen in Bezug auf Bewegungsförderung und Verkehrssicherheit sowie praktische Anregungen und Spielideen zur ganzheitlichen Förderung der Kinder
unter diesen Gesichtspunkten. Die nächste Fortbildung ist für den März 2021 geplant.
Berlin, den 27. Oktober 2020
In Vertretung
Sigrid Klebba
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie
An den Gleisen zwischen #Potsdam und #Rehbrücke wird gearbeitet. Seit Wochen fahren dort keine Züge. Nun nähern sich diese Arbeiten ihrem Ende – doch am ersten November-Wochenende haben es #Bahnfahrer noch mal richtig schwer.
Noch wenige Tage, dann ist es geschafft: Dann fahren wieder Züge von Berlin nach #Beelitz-Heilstätten. Die einmonatige Gleiserneuerung auf dem Abschnitt soll am Wochenende beendet werden.
Zwei Ersatzbus-Linien pendeln
Das heißt zunächst, dass noch bis Freitagabend die Züge des Regionalexpress (RE) 7 nicht halten an den Bahnhöfen: Medienstadt #Babelsberg, Rehbrücke, #Wilhelmshorst und #Michendorf. Von Berlin kommend fährt der RE 7 stattdessen nach Potsdam Hauptbahnhof, von dort fahren Busse (Ersatzlinie RE 7A) nach Beelitz-Heilstätten.
Außerdem pendeln Busse zwischen den Bahnhöfen Rehbrücke, Medienstadt und #Griebnitzsee (RE 7B). In Griebnitzsee ist der Umstieg in die #S-Bahn möglich.
Corona-Krise führt besonders im 2. Quartal 2020 zum Einbruch der #Fahrgastzahlen im Fern- und Nahverkehr
Experimentelle Daten zeigen Rückgang der täglichen Fahrten im #Bahnfernverkehr um 88 % im Laufe des Aprils 2020 gegenüber dem Vorjahr
Anstieg der Zahl täglicher Fahrten im Bahnfernverkehr bis Anfang August 2020 auf rund 30 % unter Vorjahresniveau, im Oktober erneuter Rückgang auf rund 50 % unter Vorjahresniveau.
WIESBADEN – Im 1. Halbjahr 2020 waren in Deutschland nur gut halb so viele Fahrgäste im #Fernverkehr mit Bussen und Bahnen unterwegs wie im 1. Halbjahr 2019. Bedingt durch die Corona-Pandemie war das Fahrgastaufkommen mit 45 Millionen Personen um 46 % geringer als im Vorjahreszeitraum. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, reisten im #Eisenbahn-Fernverkehr mit 41 Millionen Fahrgästen 43 % weniger als im 1. Halbjahr 2019. Im Linienverkehr mit #Fernbussen ging die Fahrgastzahl sogar um zwei Drittel (-67 %) auf 3,5 Millionen zurück.
Im #Nahverkehr, der im 1. Halbjahr 2019 einen Anteil von fast 99 % am gesamten Linienverkehr hatte, sind die Rückgänge im 1. Halbjahr 2020 noch nicht endgültig zu bemessen. Nach vorläufigen Ergebnissen waren im Eisenbahn-Nahverkehr mit 874 Millionen Fahrgästen mehr als ein Drittel (-37 %) weniger Menschen unterwegs als im 1. Halbjahr 2019. Bei den derzeit gemeldeten Daten für den Liniennahverkehr mit Bussen (-22 %) und Straßenbahnen (-24 %) ist jedoch davon auszugehen, dass diese die tatsächlichen Rückgänge nicht vollständig abbilden – unter anderem deshalb, weil im Nahverkehr viele Fahrgäste Zeitkarten besitzen, diese aber vermutlich aufgrund der Pandemiesituation vergleichsweise selten nutzten. Daher ist hier mit Revisionen der Meldewerte durch die Verkehrsunternehmen zu rechnen.
Drei Viertel weniger Fernverkehrsreisende von April bis Juni 2020
Ausschlaggebend für die enormen Rückgänge der Fahrgastzahlen im 1. Halbjahr 2020 war das von der Corona-Krise geprägte 2. Quartal: Von April bis Juni 2020 waren drei Viertel (-75 %) weniger Personen im Fernverkehr mit Bussen und Bahnen unterwegs als im Vorjahreszeitraum, wobei der Bahnfernverkehr 71 % weniger Fahrgäste zählte und der Linienverkehr mit Fernbussen mit 96 % weniger Fahrgästen fast zum Erliegen kam. Den Eisenbahn-Nahverkehr nutzten nach vorläufigen Ergebnissen 59 % weniger Menschen als im Vorjahreszeitraum. Bei den Rückgängen im Liniennahverkehr mit Bussen (-36 %) und Straßenbahnen (-41 %) ist auch hier davon auszugehen, dass die von den Verkehrsunternehmen gemeldeten vorläufigen Daten die tatsächlichen Rückgänge nicht vollständig abbilden.
Experimentelle Daten erlauben tagesgenaue Auswertung der Mobilität
Aufgrund der Unsicherheiten in den Meldedaten der Verkehrsunternehmen hat das Statistische Bundesamt ergänzend experimentelle Mobilfunkdaten getrennt nach genutzten Verkehrsmitteln ausgewertet, um Veränderungen im Reiseverhalten darzustellen. Auf Basis dieser anonymisierten Bewegungsdaten lässt sich im 1. Halbjahr 2020 deutschlandweit ein Rückgang der Mobilität der Bevölkerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum erkennen. Besonders stark ist die Zahl der gemessenen Bewegungen im 2. Quartal 2020 gefallen, als die Mobilität über alle Fortbewegungsarten hinweg um etwa 17 % gegenüber dem 2. Quartal 2019 zurückging.
Mobilität im Oktober 2020: bis zu 50 % weniger #Fernreisen mit der Bahn als im Vorjahr
Die Mobilfunkdaten ermöglichen tagesgenaue Rückschlüsse auf die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel auf Distanzen von über 50 Kilometern. Somit können Veränderungen bei Fernverkehrsreisen aktueller abgebildet werden. Im Nahverkehr ist eine Unterscheidung der Verkehrsmittel dagegen nicht möglich. Mit dem Einsetzen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Mitte März 2020 gingen die Mobilitätszahlen im Bahnfernverkehr bereits deutlich zurück. Im Laufe des Aprils betrug der Rückgang der täglich mit der Bahn zurückgelegten Fahrten auf Distanzen von mehr als 50 Kilometern durchschnittlich 88 % gegenüber dem Vorjahreswert. Zwischen Ende April und Anfang August stieg die Zahl der Bahnreisen im Fernverkehr wieder stetig an, lag aber im Tagesdurchschnitt noch rund 30 % unter dem Vorjahresniveau. Seitdem ist ein erneuter Rückgang zu beobachten. Im Oktober hat sich dieser Trend nochmals verstärkt, sodass die Zahl der täglich zurückgelegten Fahrten im Bahnfernverkehr mittlerweile wieder bis zu 50 % unter den Vorjahreswerten liegt.
Die Bahn hat ihre Rechenzentren früher als geplant abgeschaltet und die komplette IT in die #Cloud verlagert. Davon profitieren #Amazon und #Microsoft.
Eigentlich hatte sich die Deutsche Bahn für den grundlegenden Umbau ihrer Computer-Infrastruktur Zeit bis zum Jahr 2022 genommen. Doch in diesen Tagen werden im Bahn- #Rechenzentrum Berlin-Mahlsdorf die letzten Rechner abgebaut. In Spitzenzeiten hatte die Bahn rund 8000 #Server selbst betrieben, um den riesigen #Datenstrom aus den Zügen und der Bahn-Infrastruktur auszuwerten. Dazu gehört auch der Verkauf der Tickets über Apps und die Bahn-Website.
Zu den Aufgaben der Bahn-IT gehört es aber auch, die Infrastruktur für die #Smartphone-App DB #Navigator zu betreiben oder in Echtzeit den Zustand von 28 000 Weichen zu überwachen. Alleine durch die Fernkontrolle der Weichen wurden im vergangenen Jahr rund 3600 Störungen frühzeitig erkannt und verhindert.
Die eigenen Bahn-Server gibt es nun nicht mehr. Alles kommt aus der Cloud. Das sind Rechenzentren von Microsoft und Amazon, die mit ihren Diensten #Azure und #AWS Speicherplatz und Rechenleistungen über das Internet bereitstellen. „Wir haben quasi unter dem rollenden Rad die IT-Anwendungen …
1. Wann wird voraussichtlich der #Flugbetrieb am #Flughafen#Tegel (#TXL) eingestellt und bis zu welchem
Datum sollen die Gebäudeflächen in TXL vollständig geräumt sein?
Zu 1.: Der letzte reguläre Flug erfolgt am 07.11.2020. Die Flächen und Gebäude werden schrittweise bis zum 04.08.2021 beräumt an die Eigentümerinnen und Eigentümer
zurückgegeben.
2. Inwiefern sind Senat und Senatsverwaltungen in die Planungen zum Ablauf der #Räumung von Gelände und Gebäuden eingebunden bzw. verantworten diese? Welche Zuständigkeiten liegen bei anderen Trägern, z.B. der Tegel Projekt GmbH?
Zu 2.: Verantwortlich für die Planungen zur Räumung des Geländes und der Gebäude
ist die Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (#BFG). Hierzu finden fortlaufend enge Abstimmungen mit der Tegel Projekt GmbH statt, insbesondere zu individuellen Rückbaumaßnahmen, Gutachten zu Altlasten und Gebäudeschadstoffen oder dem Umgang mit Kunstobjekten.
3. Welche Flächen am Flughafen Tegel wurden am 31.12.2019 durch die #Flughafengesellschaft, ihre
Tochtergesellschaften, die #Flugbereitschaft des Bundes sowie sonstige Mieter genutzt (bitte getrennt
auflisten in Quadratmetern je Nutzer bzw. Nutzung)?
Zu 3.: Die BFG nutzte zum Stichtag folgende Flächen: 1.590.418 qm über einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Land Berlin, 347.750 qm über einen Erbbaurechtsvertrag
mit dem Bund, 2.227.363 qm über einen Nutzungsvertrag mit dem Bund. Die Liegenschaft der Flugbereitschaft des Bundes wird nicht durch die BFG, sondern durch das
Bundesministerium der Verteidigung bewirtschaftet.
2/4
4. Welche dieser Flächen sind in Vorbereitung der Schließung des Flughafens Tegel bis heute bereits
freigezogen und welche Flächenanteile werden bis zur Inbetriebnahme des BER bzw. der Schließung
von TXL voraussichtlich noch frei geräumt?
Zu 4.: Derzeit befinden sich fast alle Flächen noch in Nutzung durch die BFG, da bis
einschließlich 07.11.2020 regulärer Flugbetrieb stattfindet.
5. Wer hat bisher nach welchen Kriterien am Flughafen Tegel entschieden, welche Ausstattungs- und
Einrichtungsgegenstände durch Reinigung, Reparatur oder sonstige Maßnahmen zur Weiter- bzw. Wiederverwendung vorbereitet werden?
Zu 5.: Hierüber entscheidet die BFG nach wirtschaftlichen Kriterien in Einklang mit den
bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.
6. In welchem Umfang erfolgte in den Jahren 2017-2019 sowie bis einschließlich August 2020 für diese
Gegenstände eine Zuführung zur Wiederverwendung, zum Recycling bzw. der sonstigen Verwertung
und welche Mengen wurden entsorgt (bitte jeweils jahresweise nach Menge in Kubikmetern oder Gewicht angeben)?
Zu 6.: Entsorgungen erfolgen über die in Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
des Bundes (KrWG) genannten Verwertungsverfahren. Typische Abfallgruppen am
Flughafen Tegel sind Eisen und Stahl sowie Sperrmüll (Angaben in Tonnen pro Jahr):
Abfallart 2017 2018 2019
Eisen und Stahl 11,89 10,03 10,96
Sperrmüll 11,90 12,84 4,62
Informationen für das Jahr 2020 liegen dem Senat nicht vor.
7. Welche gesetzlichen Grundlagen und sonstige Vorgaben (z.B. Zero-Waste-Strategie) sieht der Senat, um eine höchstmögliche Weiter- und Wiederverwendung von Einrichtungsgegenständen sowie Anlagen auf dem TXL-Gelände zu erreichen? Welche Vorschriften gelten für die Entsorgung ausgemusterter Gegenstände und Anlagen?
Zu 7.: Der Berliner Senat hat im Mai 2020 das Abfallwirtschaftskonzept 2030 basierend
auf einer Zero Waste-Strategie beschlossen, wonach die Wiederverwendung und das
Recycling konsequent ausgebaut werden sollen, um ökologische Stoffkreisläufe zu
schließen und hierdurch hohe Ressourcen- und Klimagaseinsparungen zu erzielen.
Nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind anfallende Abfälle vorrangig zu vermeiden bzw. wiederzuverwenden und nicht vermeidbare Abfälle vorrangig zu recyceln.
In diesem Kontext, verpflichtet die Gewerbeabfallverordnung Abfallerzeugerinnen und
–erzeuger sowie Abfallbesitzerinnen und -besitzer vorrangig die Wiederverwendung
oder das Recycling anzuwenden.
Nach § 23 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln) sind die Behörden des Landes Berlin und die der Aufsicht des Landes Berlin unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) und Sondervermögen und Gesellschaften, die sich ausschließlich im Eigentum
des Landes Berlin befinden, verpflichtet, im Rahmen ihres Wirkungskreises vorbildhaft
zur Erfüllung der Ziele der Kreislauf- und Abfallwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 2 KrW-
/AbfG Bln beizutragen. Als mittelbare Minderheitsbeteiligung des Landes unterliegt die
BFG nicht dieser Norm. Gleichwohl wird der Verwertung – wenn möglich – Vorrang
eingeräumt.
3/4
8. In welchem Umfang sind schätzungsweise gebrauchte Gegenstände, Anlagen und altes Baumaterial
nach der endgültigen Aufgabe von TXL zu erwarten (bitte detailliert auflisten)?
Zu 8.: Gebrauchte und noch nutzbare Gegenstände und Anlagen, die im Eigentum der
BFG oder FBB stehen, werden an den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) verlagert
und dort aktiv weiter genutzt bzw. für eine spätere Nutzung eingelagert. Im Zuge der
Vorbereitung der Übergabe werden zwischen der BFG und der Tegel Projekt GmbH
Begehungen mit dem Ziel stattfinden, wiederverwendungsfähige Betriebsmittel, Baustoffe und Ersatzteile zu identifizieren und für die weitere Bewirtschaftung bzw. Instandhaltung zu verwenden. Eine detaillierte Auflistung ist daher zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht möglich. Zudem werden gebrauchte technische Anlagen im Zuge der
Geländeübernahme von den Grundstückeigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümern zunächst übernommen und im Zuge der folgenden Nachnutzung sukzessive ersetzt.
9. Mit welchen Maßnahmen und Vorgaben wird sichergestellt, dass die derzeit noch in Gebäuden und
Anlagen des Flughafens Tegel befindlichen Einrichtungsgegenstände, Inventar, technische Anlagen
und elektronische Geräte, die nicht an den BER umziehen, soweit möglich einer Weiternutzung bzw.
Wiederverwendung zugeführt werden?
Zu 9.: Die BFG wird verwertbare Gegenstände und Anlagen über eine vertraglich gebundene Auktionatorin bzw. einen vertraglich gebundenen Auktionator vermarkten.
Ebenso sollen im Zuge gemeinsamer Begehungen nach der Schließung hinsichtlich
der künftigen Nutzungsabsicht weiterverwendbare Mobilien und Inventar identifiziert
und einer weiteren Nutzung zugeführt werden.
10. Wer entscheidet über die entsprechenden Maßnahmen und Vorgaben, wie werden diese kontrolliert
und wie sind der Senat bzw. die für Abfallwirtschaft zuständige oberste Fachbehörde in diesen Prozess
eingebunden?
Zu 10.: Die BFG verwertet Gegenstände und Anlagen nach den Grundsätzen einer
wirtschaftlichen Haushaltsführung und ordnungsgemäßen Buchführung entsprechend
den abfallrechtlichen Vorschriften.
11. Wie stellt der Senat in Bezug auf die Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände die Einhaltung
der Abfallhierarchie nach Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG (Vorrang Abfallvermeidung vor Vorbereitung
zur Wiederverwendung, Recycling und sonstiger Verwertung bzw. Beseitigung) sicher?
12. Wie stellt der Senat sicher, dass für die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände die gemäß
KrWG ab 2020 gesetzlich vorgegebene Quote von mindestens 65 Gewichtsprozent, die zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu recyceln sind (vgl. KrW § 14 Abs. 2), erreicht wird?
Zu 11. und 12.: Die BFG hat mit der Berlin Recycling GmbH einen zertifizierten Entsorgungsdienstleister beauftragt, der zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet ist. Der Senat geht davon aus, dass basierend auf den verbindlichen abfallrechtlichen Vorgaben die anfallenden Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände
vorrangig einer Wiederverwendung oder einem hochwertigen Recycling zugeführt
werden. Die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung wird die nach Gewerbeabfallverordnung vorgeschriebene Dokumentation zum Verbleib der Stoffströme zu gegebener Zeit abfordern. Aufgrund seiner Zero Waste-Strategie sowie dem Abfallwirtschaftskonzept 2030 wird das Land Berlin die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit auch die auf Bundesebene vorgeschriebene Quote erreicht werden kann.
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13. Wer kann an der Wiederverwendung der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die oftmals
steuerfinanziert waren, teilhaben? Sind Auktionen oder anderweitige Verkäufe auch an Privatpersonen
geplant?
14. Gibt es für eine erfolgreiche Wiederverwendung beispielsweise eine Zusammenarbeit mit Gebrauchtwarenkaufhäusern, Zero-Waste-Initiativen, dem Haus der Materialisierung oder Gebrauchtwarenhändlern? Wird die BSR z.B. mit ihrem neuen Gebrauchtwarenkaufhaus „NochMall“ unweit des Flughafens Tegel einbezogen?
Zu 13. und 14.: Die BFG führt die verwertbaren Gegenstände und Anlagen, die sie
nicht selbst weiterverwendet, über die Vermarktung durch eine vertraglich gebundene
Auktionatorin bzw. einen vertraglich gebundenen Auktionator wieder dem Wirtschaftskreislauf zu.
15. Welche Aktivitäten plant der Senat darüber hinaus, um bei der anstehenden Beräumung der Gebäude und des Geländes des Flughafens Tegel seine Vorbildfunktion zur Abfallvermeidung und von
Zero-Waste-Strategien zu demonstrieren?
Zu 15.: Der Senat erstellt derzeit einen Leitfaden zur ressourcenschonenden Gestaltung neuer Stadtquartiere basierend auf Basis der Zero Waste-Strategie des Landes
Berlin. Dieser Leitfaden soll öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen des Landes
Berlin eine konkrete Hilfestellung zur Umsetzung der verpflichtenden Vorgaben nach
§ 23 KrW-/AbfG Bln geben, vorbildhaft im Rahmen ihres Wirkungskreises zur Erfüllung
der Ziele der Kreislaufwirtschaft beizutragen. Darüber hinaus soll der Leitfaden privaten Unternehmen wichtige Hinweise zu einer nachhaltigen Gestaltung von neuen
Stadtquartieren geben.
Berlin, den 27.10.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen
Der #Airport#Tegel bleibt bis zu seiner Übergabe im Mai 2021 flugfähig.
Ein #Flughafen kann sich nicht einfach in Luft auflösen. Wenn die letzte Maschine am 8. November Tegel verlässt, bleibt der Flughafen #TXL erstmal weiter „#betriebsfähig“, wie es amtlich heißt. „Die echte Übergabe im materiellen Sinn ist im Mai 2021 geplant“, sagt Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup.
Ein halbes Jahr lang wird Tegel ein Gespensterflughafen sein, fast ohne Menschen, aber mit einsatzfähiger Technik, mit Gepäckförderbändern und Flugsteigen, der Befeuerung für Starts und Landungen und einem Tower zur Flugüberwachung.
Ein großer Ausverkauf von Inventar, von Computern, Bildschirmen, Möbeln, Lampen und Werbe-Krimskrams, eine große Resterampe, ist derzeit nicht geplant. Was die Flughafengesellschaft nicht mitnimmt, fällt automatisch in die Zuständigkeit der Tegel Projekt GmbH.
Doch die beschäftigt sich derzeit nur grob mit der Erbsache TXL. „Grundsätzlich ist es zwischen der Berliner Flughafengesellschaft und uns so geregelt, dass alles, was fest mit den Gebäuden verbunden ist, so bleibt, wie es steht und liegt. ‚Lose Gegenstände‘ werden von der Flughafengesellschaft …