Regionalverkehr: DEUTSCHE BAHN UND VBB SCHICKEN AUSFLUGSZUG NACH RHEINSBERG AUF DIE REISE

http://www.vbbonline.de/download/
pdf/presse/presse020321.pdf

#Ausflugszug fährt sonnabends und sonntags, ab 29.März täglich
(Berlin, 21.3 2002) Der Frühling steht vor der Tür. Warme Temperaturen und
blühende Pflanzen laden dazu ein, Brandenburg zu erkunden. Ein
beliebtes Ziel ist das von Seen umgebene #Rheinsberg mit seinem Schloss.
Für die bequeme und umweltfreundliche Anreise setzen Deutsche Bahn
und der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg sonnabends und sonntags
einen Ausflugszug von Berlin aus ein, ab dem 29. März sogar täglich.
Um 8.42 Uhr geht es in #Berlin-Lichtenberg los mit Halt in #Berlin-
Hohenschönhausen (8.49 Uhr), #Oranienburg (9.21 Uhr), #Löwenberg (9.32
Uhr), #Herzberg (9.48 Uhr) und #Lindow (9.56 Uhr). Ankunft in Rheinsberg ist
um 10.16 Uhr. Von dort fährt der Zug um 17.39 Uhr zurück (Lindow 17.58
Uhr, Herzberg 18.17 Uhr, Löwenberg 18.33 Uhr, Oranienburg 18.43 Uhr,
Berlin-Hohenschönhausen 19.04 Uhr). Berlin-Lichtenberg wird um 19.12
Uhr erreicht.
Der Ausflugszug führt einen #Gepäckwagen, in dem zahlreiche #Fahrräder
und anderes sperriges Ausflugsgepäck wie Zelte oder #Paddelboote
untergebracht werden können. Damit eignet er sich insbesondere für
#Fahrradtouristen. Ein lohnenswertes Fahrradziel ab Rheinsberg ist z.B. der
kleine Ort #Neuglobsow mit dem glasklaren #Stechlinsee.
Zusätzlich fahren am Wochenende die am stärksten ausgelasteten Züge
des #RE6 von Berlin-Charlottenburg nach Rheinsberg mit zwei Triebwagen,
so dass auch hier mehr Platz für Fahrgäste und Fahrräder besteht.
Burkhard Ahlert Ingrid Kudirka

S-Bahn + Bahnhöfe: Über 600.000 Euro für Bahnhofsrenovierung — Feierliche Übergabe am Freitag

http://www.s-bahn-berlin.de/presse/
presse_anzeige.php?ID=73

Am Freitag, den 22. März 2002, gibt es in #Hohen Neuendorf Grund zum Feiern. Im Rahmen eines Bahnhofsfestes wird der frisch #renovierte #Bahnhof dem Verkehr übergeben.

Von 15 bis 18 Uhr lädt die #S-Bahn Berlin GmbH Berliner und Brandenburger, insbesondere die #Einwohner Hohen Neuendorfs zur Feier auf dem #denkmalgerecht hergerichteten Bahnhof. Eine Ausstellung dokumentiert die #Geschichte des Bahnhofs Hohen Neuendorf. Musik, Speisen und Getränke umrahmen den Festakt der Bahnhofsübergabe.

S-Bahn Berlin GmbH und die DB #Station&Service AG haben in den vergangenen Monaten das #Empfangsgebäude erneuert und in unmittelbarer Nähe über 300 überdachte #Fahrradabstellplätze neu errichtet.

Die Eröffnung des Bahnhofes verzögerte sich mehrfach, nachdem die #Eingangshalle des Bahnhofes und die #Fassade immer wieder Ziel von randalierenden Jugendlichen waren. „Der #Vandalismus ist hier so stark wie nirgendwo anders,“ beklagt Gerd Jacob, Leiter des Bahnhofsmanagements der S-Bahn Berlin GmbH.

Um den Bahnhof im jetzigen Zustand zu erhalten, finanziert die S-Bahn Berlin GmbH zur Zeit eine #Bewachung rund um die Uhr.

Holger Hoppe
Stellv. Pressesprecher

Vorteile fuer Europas groesstes Reiseunternehmen

Vorteile fuer Europas groesstes Reiseunternehmen

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ulrich Brinsa (CDU) betrifft die Bedingungen, unter denen der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) an die BVG übergeben wurde, insbesondere die Fortführung des Reisebürovertrags mit der ZOB-GmbH und die darin enthaltene Konkurrenzschutzklausel. Der Senat erklärt, die BVG sei aus rechtlichen Gründen in die bestehenden privatrechtlichen Verträge eingetreten, habe die Klausel nicht veranlasst und sehe keine rechtlichen Bedenken; das Reisebüro sei vertraglich verpflichtet, Fahrausweise uneingeschränkt für jedes konzessionierte Reiseunternehmen zu verkaufen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 15/100

Kleine Anfrage Nr. 15/100 des Abgeordneten Ulrich Brinsa (CDU) über: Vorteile für Europas größtes Reiseunternehmen

Ich frage den Senat:

  1. Wer ist politisch dafür verantwortlich, dass bei der Übertragung der Verwaltung des Omnibusbahnhofs an die BVG der einzige gewinnträchtige Bereich, nämlich das Reisebüro, weiterhin der ZOB-GmbH mit einem längeren Zeitvertrag überlassen worden ist?

  2. Was hat der Senat veranlasst, in den entsprechenden Verträgen sogar für das Reisebüro eine so genannte Konkurrenzschutzklausel mit einer mehrjährigen Laufzeit aufzunehmen?

  3. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass in dem Reisebüro auf dem Zentralen Omnibusbahnhof durchschnittlich etwa 90 % aller Tickets ausschließlich für „ZOB GmbH-Reisebus-Linien“ angeboten bzw. verkauft werden?

  4. Wie will der Senat auf dem Zentralen Omnibusbahnhof normale Wettbewerbsbedingungen durchsetzen und den Einfluss eines marktbeherrschenden Reiseunternehmens drastisch einschränken?

Berlin, den 18. Februar 2002

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 100

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Bei Überlassung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) an die BVG ist diese aus rechtlichen Gründen in die bestehenden privatrechtlichen Verträge (u. a. Reisebürovertrag) eingetreten. Die BVG führt diese Verträge fort.

Zu 2.:

Der Senat hat nichts hinsichtlich der Aufnahme der Konkurrenzschutzklausel in den Reisebürovertrag veranlasst.

Zu 3.:

Die ZOB-GmbH hat keine eigenen Genehmigungen für den Reisebus-Linienverkehr, für den Tickets verkauft werden könnten.

Zu 4.:

Konkurrenzschutzklauseln, wie sie für das Reisebüro festgelegt wurden, sind üblich und rechtlich – auch im Hinblick auf die Wettbewerbssituation am ZOB – nicht zu beanstanden. Das Reisebüro hat sich im Übrigen vertraglich verpflichtet, Fahrausweise uneingeschränkt für jedes konzessionierte Reiseunternehmen zu verkaufen. Unabhängig davon haben die Reisebusunternehmen, die eine Linienkonzession besitzen und den ZOB als Haltestelle anfahren müssen, die Möglichkeit, ihre eigenen Fahrausweise auf dem ZOB zu verkaufen.

Berlin, den 20. März 2002

In Vertretung K r a u t z b e r g e r Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Verwendung der BschwAG-Mittel aus den Jahren 1995-1998

Verwendung der BschwAG-Mittel aus den Jahren 1995-1998

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Frage, ob der Bericht der Berliner Morgenpost vom 14. Februar 2002 zutrifft, nach dem von den 85 Mio. DM, die Berlin vom Bund nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BschwAG) für die Jahre 1995–1998 bekommen hat, „der größte Teil des Geldes verloren ging“, den Maßnahmen, für die die BschwAG-Mittel der Jahre 1995–1998 ausgegeben wurden (bitte die einzelnen Maßnahmen mit den einzelnen Kosten auflisten), der Bewertung dieses Sachverhalts durch den Senat, den Gründen dafür und den Maßnahmen, die er zu tun gedenkt, damit die für die Jahre 1999–2002 vorgesehenen Gelder in Höhe von 48 Mio. Euro nicht zurückgegeben werden müssen, und der Frage, ob der Senat den Verlust dieser Gelder ebenfalls für einen Skandal hält, den sich das arme Berlin nicht leisten darf, und ob er bereit ist, gegen die dafür Verantwortlichen Regressansprüche zu stellen und wenn nein, warum nicht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass nein, es treffe nicht zu, dass der „größte Teil“ der nach der Sammelvereinbarung 5/95 zur Verfügung gestellten Mittel verloren gegangen sei, richtig sei, dass vom Bund im Rahmen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes § 8 (2) (BschwAG) Mittel für die DB AG bereitgestellt würden, um diese in den jeweiligen Bundesländern für Infrastrukturmaßnahmen der Bahn einzusetzen, für Maßnahmen nach dem BschwAG haben die Länder lediglich ein Vorschlagsrecht, dass die Vorhaben nach dem BschwAG § 8 (2) sind jeweils in einer Sammelvereinbarung (SV) zusammengefasst, beginnend mit der SV 5/95, nach dieser Sammelvereinbarung stelle der Bund der DB AG für Maßnahmen in Berlin rund 22 Mio. € (43 Mio. DM) zur Verfügung, für die SV 5/95 wurden seinerzeit vom Land Berlin folgende Vorhaben bei der DB AG angemeldet: a) S-Bahnhof Kolonnenstraße, b) S-Bahnhof Buch Süd, c) Regionalbahnhof Köpenick, d) Regionalbahnhof Spindlersfeld, e) Regionalbahnhof Ostkreuz (Ostbahn), seitens der DB AG wurden 1996/97 folgende Kosten ermittelt: zu a) 10,32 Mio. € (20,2 Mio. DM), zu b) 10,17 Mio. € (19,9 Mio. DM), für die Maßnahmen c, d und e wurden keine detaillierten Kostenberechnungen durchgeführt, da einerseits von den Vorhaben a und b die Mittel nahezu ausgeschöpft waren und zum anderen der Regionalbahnhof Köpenick im Zusammenhang mit der Sanierung der Frankfurter Bahn hergestellt werden sollte und für den Regionalbahnhof Ostkreuz im Zuge der Ostbahn der Baubeginn nicht wie vorgesehen in dem Zeitraum bis 1998 zu halten war, im Zusammenhang mit Sanierung Ostkreuz ist zunächst lediglich eine Trassenfreihaltung für zwei Fernbahngleise mit je einem Seitenbahnsteig vorgesehen, die im Rahmen der Sammelvereinbarung 5/98 zu finanzieren sein, die Frage der Realisierung des Regionalbahnhofs Spindlersfeld wird bis zur Klärung der Funktion des Berliner Außenrings im Berliner Schienenpersonennahverkehr zurückgestellt, da bereits 1996 erkennbar war, dass die Realisierung der S-Bahnhöfe Buch Süd und Kolonnenstraße nicht in dem Zeitraum bis 1998 umgesetzt werden konnten, wurde mit dem Bund vereinbart, die Realisierung beider Vorhaben finanziell auch nach 1998 mit Mitteln des BschwAG aus der Sammelvereinbarung 5/95 zu sichern, der vom Fragesteller behauptete Verlust der BschwAG-Mittel aus der Sammelvereinbarung 5/95 sei somit unzutreffend, dass der Senat mit großer Sorge sehe, dass die Planungen und Umsetzungen der vom Land angemeldeten BschwAG-Maßnahmen, die einzig der DB AG oblägen, nicht fristgerecht abgeschlossen werden, diesen Standpunkt teile Berlin mit den anderen Bundesländern, die auch mit diesem Problem konfrontiert werden, die Mängel wurden wiederholt gegenüber der DB AG und dem Bundesminister für Verkehr angesprochen und um Behebung gebeten, seitens der DB AG wurde zugesagt, die Planungskapazitäten zu erhöhen, um alle Vorhaben fristgerecht zu bearbeiten, um so die der DB AG zur Verfügung gestellten Mittel im Sinne der Länder umsetzen zu können.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/97 (Kleine Anfrage Nr. 97)

Kleine Anfrage Nr. 15/97 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Verwendung der BschwAG-Mittel aus den Jahren 1995–1998

Ich frage den Senat:

  1. Trifft der Bericht der Berliner Morgenpost vom 14. Februar 2002 zu, nach dem von den 85 Mio. DM, die Berlin vom Bund nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BschwAG) für die Jahre 1995–1998 bekommen hat, „der größte Teil des Geldes verloren ging“?

  2. Für welche Maßnahmen wurden die BschwAG-Mittel der Jahre 1995–1998 ausgegeben (bitte die einzelnen Maßnahmen mit den einzelnen Kosten auflisten)?

  3. Wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt, welches waren die Gründe dafür, und was gedenkt der Senat zu tun, damit die für die Jahre 1999–2002 vorgesehenen Gelder in Höhe von 48 Mio. Euro nicht zurückgegeben werden müssen?

  4. Hält der Senat den Verlust dieser Gelder ebenfalls für einen Skandal, den sich das arme Berlin nicht leisten darf, und ist er bereit, gegen die dafür Verantwortlichen Regressansprüche zu stellen? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 14. Februar 2002

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 97

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Nein, es trifft nicht zu, dass der „größte Teil“ der nach der Sammelvereinbarung 5/95 zur Verfügung gestellten Mittel verloren gegangen ist. Richtig ist, dass vom Bund im Rahmen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes § 8 (2) (BschwAG) Mittel für die DB AG bereitgestellt wurden, um diese in den jeweiligen Bundesländern für Infrastrukturmaßnahmen der Bahn einzusetzen. Für Maßnahmen nach dem BschwAG haben die Länder lediglich ein Vorschlagsrecht.

Zu 2.:

Die Vorhaben nach dem BschwAG § 8 (2) sind jeweils in einer Sammelvereinbarung (SV) zusammengefasst, beginnend mit der SV 5/95. Nach dieser Sammelvereinbarung stellte der Bund der DB AG für Maßnahmen in Berlin rund 22 Mio. € (43 Mio. DM) zur Verfügung.

Für die SV 5/95 wurden seinerzeit vom Land Berlin folgende Vorhaben bei der DB AG angemeldet:

a) S-Bahnhof Kolonnenstraße

b) S-Bahnhof Buch Süd

c) Regionalbahnhof Köpenick

d) Regionalbahnhof Spindlersfeld

e) Regionalbahnhof Ostkreuz (Ostbahn)

Seitens der DB AG wurden 1996/97 folgende Kosten ermittelt:

zu a) 10,32 Mio. € (20,2 Mio. DM)

zu b) 10,17 Mio. € (19,9 Mio. DM)

Für die Maßnahmen c, d und e wurden keine detaillierten Kostenberechnungen durchgeführt, da einerseits von den Vorhaben a und b die Mittel nahezu ausgeschöpft waren und zum anderen der Regionalbahnhof Köpenick im Zusammenhang mit der Sanierung der Frankfurter Bahn hergestellt werden sollte und für den Regionalbahnhof Ostkreuz im Zuge der Ostbahn der Baubeginn nicht wie vorgesehen in dem Zeitraum bis 1998 zu halten war. Im Zusammenhang mit Sanierung Ostkreuz ist zunächst lediglich eine Trassenfreihaltung für zwei Fernbahngleise mit je einem Seitenbahnsteig vorgesehen, die im Rahmen der Sammelvereinbarung 5/98 zu finanzieren sein. Die Frage der Realisierung des Regionalbahnhofs Spindlersfeld wird bis zur Klärung der Funktion des Berliner Außenrings im Berliner Schienenpersonennahverkehr zurückgestellt.

Da bereits 1996 erkennbar war, dass die Realisierung der S-Bahnhöfe Buch Süd und Kolonnenstraße nicht in dem Zeitraum bis 1998 umgesetzt werden konnten, wurde mit dem Bund vereinbart, die Realisierung beider Vorhaben finanziell auch nach 1998 mit Mitteln des BschwAG aus der Sammelvereinbarung 5/95 zu sichern. Der vom Fragesteller behauptete Verlust der BschwAG-Mittel aus der Sammelvereinbarung 5/95 ist somit unzutreffend.

Zu 3. und 4.:

Der Senat sieht mit großer Sorge, dass die Planungen und Umsetzungen der vom Land angemeldeten BschwAG-Maßnahmen, die einzig der DB AG obliegen, nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Diesen Standpunkt teilt Berlin mit den anderen Bundesländern, die auch mit diesem Problem konfrontiert werden. Die Mängel wurden wiederholt gegenüber der DB AG und dem Bundesminister für Verkehr angesprochen und um Behebung gebeten.

Seitens der DB AG wurde zugesagt, die Planungskapazitäten zu erhöhen, um alle Vorhaben fristgerecht zu bearbeiten, um so die der DB AG zur Verfügung gestellten Mittel im Sinne der Länder umsetzen zu können.

Berlin, den 19. März 2002

In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Verwendung der Finanzmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BschwAG) u. a.

Verwendung der Finanzmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BschwAG) u. a.

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) erfragt die Finanzmittel für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr des Landes Berlin für 2001 sowie die Planungen für 2002 und 2003–2006. Der Senat beziffert die für 2001 verfügbaren Mittel auf insgesamt 207.290 TDM aus GVFG-Länder- und Bundesprogramm, RegG, IFG sowie Komplementärmitteln und listet die Ausgaben von 199.731 TDM nach Maßnahmen auf; die Differenz erklärt sich aus der zu geringen Inanspruchnahme der DB AG für die S-Bahngrunderneuerung. Zu den Jahren 2002 bis 2006 verweist der Senat auf die noch laufenden Vorbereitungen der Finanzplanung und des Haushalts.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 15/121

Kleine Anfrage Nr. 15/121 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Verwendung der Finanzmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BschwAG) u. a.

Ich frage den Senat:

  1. Wie viele Finanzmittel standen dem Land Berlin im Jahr 2001 aus welchen Töpfen für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung?

  2. Für welche Projekte wurden diese Gelder ausgegeben (bitte die Projekte einzeln und mit dem entsprechenden Finanzvolumen und der Finanzquelle auflisten)?

  3. Wie viele Finanzmittel stehen dem Land Berlin im Jahr 2002 aus welchen Töpfen für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung?

  4. Für welche Projekte sollen diese Gelder ausgegeben werden (bitte die Projekte einzeln und mit dem entsprechenden Finanzvolumen auflisten)?

  5. Wie viele Finanzmittel stehen dem Land Berlin in den Jahren 2003-2006 aus welchen Töpfen für den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung?

  6. Für welche Projekte sollen diese Gelder ausgegeben werden (bitte die Projekte einzeln und mit dem entsprechenden Finanzvolumen auflisten)?

  7. Wer entscheidet nach welchen Kriterien über die Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr?

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 121

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Dem Land Berlin standen 2001 folgende Mittel für die Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung:

Finanzierungsquelle TDM

GVFG-Länderprogramm1) 73 140,0

GVFG-Bundesprogramm 15 190,0

RegG-Mittel (X-Betrag)2) 53 700,0

IFG-Mittel3) 22 059,0

Komplementärmittel für S-Bahn 9 400,0

Komplementärmittel für GVFG- und IFG 33 801,0

Gesamtsumme 207 290,0

1) Gemeindeverkehrfinanzierungsgesetz

2) Regionalisierungsgesetz

3) Investitionsgesetz Aufbau Ost

Zu 2.:

Die Mittel sind entsprechend den in den Erläuterungen zum Haushalt 2001 zu Kapitel 1270, Titel 891 02 verankerten Maßnahmen ausgegeben worden. Von den unter 1. genannten Mitteln sind ausgegeben worden:

Maßnahme

Ausgabe (TDM)

FinanzierungsquelleGVFGRegGIFGKomple-mentärS-Bahn (einschl. Vorleistungen für S 21)43 862,0xxxU-Bahn Neubau28 097,0xxxU-Bahn Grundinstandsetzung41 599,0xxxInfrastrukturverbesserung44 594,0xxStraßenbahnneubau7 805,0xxxStraßenbahngrundinstandsetzung27 877,0xxxStraßenbahnbeschleunigung4 558,0xxBusbeschleunigung1 339,0xxGesamtsumme199 731,0

Die Differenz zwischen den zur Verfügung stehenden Mitteln und den Ausgaben erklärt sich aus der zu geringen Inanspruchnahme der DB AG für die Mittel, die das Land Berlin für die S-Bahngrunderneuerung eingeplant hat. Es handelt sich hierbei um die vom Land Berlin bereit gestellten Komplementärmittel, die in den Haushalt zurückgeflossen sind.

Zu 3. bis 6.:

Die Fragen beziehen sich auf die noch laufenden Vorbereitungen des Senats zur Finanzplanung bis 2006 und der Aufstellung des Haushalts für das laufende Jahr sowie das Jahr 2003. Die Planungen des Senats werden in Kürze zu den Haushaltsberatungen vorgelegt.

Zu 7.:

Gemäß den verkehrspolitischen Rahmenbedingungen, die u. a. in der Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters zum Ausdruck gekommen sind, werden durch den Senat die Investitionen für den ÖPNV in den Haushaltsplan eingestellt, der letztlich vom Parlament beschlossen wird.

Berlin, den 18. März 2002

In Vertretung Maria K r a u t z b e r g e r Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Flughäfen: Für Tegel müssen 10 000 Bäume fallen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/zeitung/fuer-tegel-muessen-10-000-baeume-fallen/297076.html

Um die #Betriebssicherheit des #Flughafens #Tegel zu gewährleisten, werden in der #Jungfernheide fünf Hektar Wald #gerodet. Gestern früh haben die Berliner Forsten auf Anweisung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit dem Fällen von rund 7000 bis 8000 Kiefern begonnen. Das Gebiet zwischen #Flughafenzaun und Bernauer Straße soll in eine Wiesenlandschaft umgestaltet werden. Parteien und Umweltschutzverbände kritisierten die kurzfristig angekündigte Aktion.

„Flughäfen: Für Tegel müssen 10 000 Bäume fallen, aus Der Tagesspiegel“ weiterlesen

Gruendung einer Verkehrsmobilitaetsmanagementgesellschaft und andere Ausgruendungen aus der BVG

Gruendung einer Verkehrsmobilitaetsmanagementgesellschaft und andere Ausgruendungen aus der BVG

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit den Ausgliederungen aus der BVG, die sich zurzeit in Planung befinden, den Aufgaben und der Zahl der zu verlagernden Stellen, den konkreten Aufgaben, die die Verkehrsmobilitätsmanagementgesellschaft bekommen soll, der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zurzeit bei der BVG mit diesen Aufgaben jeweils beschäftigt sind, wie viele davon jeweils in die Gesellschaft wechseln, wie viele bei der BVG verbleiben und wie viele wegfallen sollen, der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zurzeit in den Senatsverwaltungen mit diesen Aufgaben jeweils beschäftigt sind, wie viele davon jeweils in die Gesellschaft wechseln, wie viele bei der BVG verbleiben und wie viele wegfallen sollen, den Gründen, die nach Ansicht des Senats für eine Verlagerung dieser Aufgaben in eine eigenständige Gesellschaft sprechen, der Frage, wer jeweils Auftraggeber der Gesellschaft bei den einzelnen Aufgaben sein wird, und der Frage, ob die Gesellschaft direkte Zuschüsse erhalten oder nur für konkrete Leistungen finanziert werden soll und welches Finanzvolumen insgesamt bzw. für die Bereiche Zuschüsse und Leistungsfinanzierung angestrebt wird. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass im Zusammenhang mit den sich verändernden Rahmenbedingungen auf dem ÖPNV-Markt der Senat derzeit prüfe, wie er seine Funktion als Aufgabenträger für den öffentlichen Nahverkehr künftig noch besser und effektiver wahrnehmen könne, dabei werde auch geprüft, welche organisatorischen und strukturellen Änderungen sowohl in der Verwaltung als auch bei der BVG erforderlich und möglich seien, diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, insofern seien konkrete Antworten auf die Fragen noch nicht möglich.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/96 (Kleine Anfrage Nr. 96)

Kleine Anfrage Nr. 15/96 des Abgeordneten Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Die Grünen) über: Gründung einer Verkehrsmobilitätsmanagementgesellschaft und andere Ausgründungen aus der BVG

Ich frage den Senat:

  1. Welche Ausgliederungen aus der BVG befinden sich zurzeit in Planung, welche Aufgaben und wie viele Stellen sollen damit verlagert werden?

  2. Welche konkreten Aufgaben soll die Verkehrsmobilitätsmanagementgesellschaft bekommen?

  3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zurzeit bei der BVG mit diesen Aufgaben jeweils beschäftigt? Wie viele davon sollen jeweils in die Gesellschaft wechseln, wie viele sollen bei der BVG verbleiben, wie viele sollen wegfallen?

  4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zurzeit in den Senatsverwaltungen mit diesen Aufgaben jeweils beschäftigt? Wie viele davon sollen jeweils in die Gesellschaft wechseln, wie viele sollen bei der BVG verbleiben, wie viele sollen wegfallen?

  5. Welche Gründe sprechen nach Ansicht des Senats für eine Verlagerung dieser Aufgaben in eine eigenständige Gesellschaft?

  6. Wer wird jeweils Auftraggeber der Gesellschaft bei den einzelnen Aufgaben sein?

  7. Soll die Gesellschaft direkte Zuschüsse erhalten oder nur für konkrete Leistungen finanziert werden? Welches Finanzvolumen wird insgesamt bzw. für die Bereiche Zuschüsse und Leistungsfinanzierung angestrebt?

Berlin, den 13. Februar 2002

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 96

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 7.:

Im Zusammenhang mit den sich verändernden Rahmenbedingungen auf dem ÖPNV-Markt prüft der Senat derzeit, wie er seine Funktion als Aufgabenträger für den öffentlichen Nahverkehr künftig noch besser und effektiver wahrnehmen kann. Dabei wird auch geprüft, welche organisatorischen und strukturellen Änderungen sowohl in der Verwaltung als auch bei der BVG erforderlich und möglich sind. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen; insofern sind konkrete Antworten auf die Fragen noch nicht möglich.

Berlin, den 12. März 2002

In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Museum: Zug fährt ins Museum, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/zeitung/zug-faehrt-ins-museum/296468.html

Kreuzberg. Heute fährt der in Berlin stationierte „Veltener #Traditionszug“ mit seiner #Dampflok #52 8177 und einer #Diesellok #V180 331 auf das #Abschlussgleis des Deutschen #Technikmuseums Berlin. Es liegt auf dem ehemaligen #Bahnbetriebswerk in der Trebbiner Straße 9. Die Anreise erfolgt von Charlottenburg (8 Uhr 10), Wannsee (8 Uhr 25) und Potsdam (8 Uhr 35) über den Berliner #Außenring und die #S-Bahn-Strecke #Mahlow-Marienfelde. Die Ankunft auf dem #Museumsgelände ist für circa 11 Uhr 20 geplant. Um 11 Uhr 30 dampft der Zug …

Bahnhöfe: U-Bahnhof mit neuer Kuppel, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/zeitung/aus-den-bezirken/296236.html

#Schöneberg. Nach mehr als 50 Jahren bekommt der #U-Bahnhof #Nollendorfplatz seine #Kuppel zurück. Vom 11. März an präsentiert sich das #Bauwerk wieder in alter Schönheit, teilten die Berliner Verkehrsbetriebe mit. Vor 100 Jahren zählte der #Jugendstil-Bahnhof in einem #Gartenrondell zu den schönsten Berlins. Im Zweiten Weltkrieg wurde die markante Kuppel …

Regionalverkehr: „Heidekrautbahn“, Schicke Bahnhöfe und flotte Züge…, aus Punkt 3

…für die Strecke #Berlin-Karow – Groß #Schönebeck. Doch die Züge der #RB27 sind vielen Kunden noch nicht schnell genug. Seit Oktober 2001 werden durch den Betreiber DB #Regio die modernen #Regionalbahntriebwagen vom Typ GTW #646 eingesetzt, die den Reisenden auch ein angenehmes Fahrgefühl vermitteln.

Um dem Ansturm der Fahrgäste besonders an den Wochenenden gerecht zu werden, wird ab sofort ein Teil der Züge als #Doppeltriebwagen gefahren. Doch verkürzen sich nun auch die #Fahrzeiten?

„Regionalverkehr: „Heidekrautbahn“, Schicke Bahnhöfe und flotte Züge…, aus Punkt 3“ weiterlesen