Einwendungen im Planfeststellungsverfahren Flughafen Schoenefeld
Ereignis
Die Kleine Anfrage Nr. 910 befasst sich mit der Bewertung der unvermutet hohen Zahl von Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Flughafen Schönefeld durch den Senat, der Erklärung der Zahl von ca. 100 000 Einwendungen vor dem Hintergrund früherer Aussagen von nur 30 000 Betroffenen, den zusätzlichen Kosten bzw. finanziellen Unwägbarkeiten, die sich aus den Zahlen etwa für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen und Ähnliches ergeben könnten, die bislang nur die Zahl von 30 000 Betroffenen zur Grundlage hatten, und der Frage, ob auch die Nutzer von Ferienwohnungen/-häusern, Wochenend- und Gartengrundstücken, die offensichtlich zum Kreis der bisher nicht berücksichtigten Betroffenen zählen, Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Einbau von Spezialfenstern, Dämmungen etc.) haben. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass die Anzahl der Einwendungen einen unmittelbaren Rückschluss auf die Anzahl der vom Vorhaben Betroffenen bisher nicht zulasse, die Einwendungen würden zur Zeit durch die Anhörungsbehörde, das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen des Landes Brandenburg, erfasst und ausgewertet, erst danach seien entsprechende Aussagen bzw. Bewertungen frühestens möglich, und dass Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten des Flughafenbetreibers prinzipiell auch durch Eigner von Ferienwohnungen/-häusern, Wochenend- und Gartengrundstücken geltend gemacht werden könnten, die derzeit gültigen gesetzlichen Regelungen verpflichteten den Flughafenbetreiber zur Befriedigung entsprechender Ansprüche allerdings lediglich innerhalb der Lärmschutzzone 1 des Flughafens, die durch die Kontur des äquivalenten Dauerschallpegels von 75 dB(A) begrenzt werde, die bei dem heute zum Einsatz gelangenden Fluggerät in der Regel kaum bzw. nur geringfügig über das Flughafengelände hinaus gehe, und ob und inwieweit über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen infolge des beabsichtigten Flughafenausbaus gerechtfertigt seien, sei im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sowie gegebenenfalls im Wege der anschließenden gerichtlichen Überprüfung zu klären.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/910 (Kleine Anfrage Nr. 910)
Wie bewertet der Senat die unvermutet hohe Zahl von Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Flughafen Schönefeld?
Wie erklärt sich der Senat die Zahl von ca. 100 000 Einwendungen vor dem Hintergrund früherer Aussagen von nur 30 000 Betroffenen, wenn außerdem davon auszugehen ist, dass nicht alle Betroffenen einen Einwand eingelegt haben?
Welche zusätzlichen Kosten, gegebenenfalls finanziellen Unwägbarkeiten, könnten sich aus den Zahlen etwa für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen und Ähnliches ergeben, die bislang nur die Zahl von 30 000 Betroffenen zur Grundlage hatten?
Haben auch die Nutzer von Ferienwohnungen/-häusern, Wochenend- und Gartengrundstücken, die offensichtlich zum Kreis der bisher nicht berücksichtigten Betroffenen zählen, Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Einbau von Spezialfenstern, Dämmungen etc.)?
Berlin, den 14. Juli 2000
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 910
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Die Anzahl der Einwendungen lässt einen unmittelbaren Rückschluss auf die Anzahl der vom Vorhaben Betroffenen bisher nicht zu.
Die Einwendungen werden zur Zeit durch die Anhörungsbehörde, das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen des Landes Brandenburg, erfasst und ausgewertet. Erst danach sind entsprechende Aussagen bzw. Bewertungen frühestens möglich.
Zu 4.:
Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten des Flughafenbetreibers können prinzipiell auch durch Eigner von Ferienwohnungen/-häusern, Wochenend- und Gartengrundstücken geltend gemacht werden. Die derzeit gültigen gesetzlichen Regelungen verpflichten den Flughafenbetreiber zur Befriedigung entsprechender Ansprüche allerdings lediglich innerhalb der Lärmschutzzone 1 des Flughafens. Die Lärmschutzzone 1 wird durch die Kontur des äquivalenten Dauerschallpegels von 75 dB(A) begrenzt, die bei dem heute zum Einsatz gelangenden Fluggerät in der Regel kaum bzw. nur geringfügig über das Flughafengelände hinaus geht.
Ob und inwieweit über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen infolge des beabsichtigten Flughafenausbaus gerechtfertigt sind, ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sowie gegebenenfalls im Wege der anschließenden gerichtlichen Überprüfung zu klären.
Berlin, den 31. Juli 2000
In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt
Aktualisierung des Nahverkehrsplans fuer das Land Berlin
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Seitz (SPD) befasst sich mit der Frage, ob dem Senat bekannt ist, dass laut Nahverkehrsgesetz des Landes Berlin vom 27. Juni 1995 der Nahverkehrsplan für das Land Berlin alle zwei Jahre fortzuschreiben ist, ob es zutrifft, dass der letzte Nahverkehrsplan von der damaligen Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr (SenBauWohnV) des Landes Berlin am 30. September 1997 vorgelegt wurde, wie der Senat die mittlerweile halbjährige Verzögerung bei der Vorlage des neuen Nahverkehrsplans zu rechtfertigen bzw. durch die unverzügliche Vorlage eines neuen Nahverkehrsplans auszugleichen gedenkt, ob dem Senat bekannt ist, dass von der Abt. XII A 31 des damaligen SenBauWohnV zum 21. Mai 1999 ein Zeitplan zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landes Berlin vorgelegt wurde, der vorsah, bis zum 1. Dezember 1999 die Erstellung einer endgültigen Senatsvorlage für einen neuen Nahverkehrsplan und für den 15. Januar 2000 einen Senatsbeschluss und eine Abgeordnetenhausvorlage vorzulegen, und wann nun endgültig mit einem neuen Nahverkehrsplan zu rechnen ist, welche Institutionen bei seiner Erstellung als beratende Instanzen mitwirken und inwieweit dieser neue Nahverkehrsplan die gesetzlich vorgeschriebenen gestaltenden Vorgaben für den Nahverkehr in Berlin berücksichtigen wird. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass ja, in dem am 1. Januar 1996 in Kraft getretenen „Gesetz über die Aufgaben und die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Berlin (ÖPNV-Gesetz)“ in § 5 „Bedarfsplan für den öffentlichen Personennahverkehr und Nahverkehrsplan“ in Absatz 7 vorgegeben werde: „Der Nahverkehrsplan ist spätestens alle zwei Jahre fortzuschreiben.“, dass der „Nahverkehrsplan des Landes Berlin 1998/99″ dem Abgeordnetenhaus von Berlin als Drucksache mit der Nr. 13/2375 am 13. Januar 1998 vom Senat vorgelegt worden sei, die Erarbeitung dieses Nahverkehrsplans unter Federführung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) und unter Mitwirkung der in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), S-Bahn Berlin GmbH und Deutsche Bahn AG sowie gutachterlicher Unterstützung, der die grundlegende Bearbeitung des Nahverkehrsplans zum 30. September 1997 abgeschlossen habe, diese Fassung sei anschließend für den erforderlichen Senatsbeschluss und die anschließende Vorlage an das Abgeordnetenhaus noch endgültig geprüft, korrigiert, abgestimmt und aktualisiert worden, dass nach dem Berliner ÖPNV-Gesetz § 5 Abs. 3 der Nahverkehrsplan „Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot“ festlegen solle, somit sei der Nahverkehrsplan in erster Linie ein Instrumentarium für die Sicherung der Mobilitätsanforderungen mit verkehrlichen Vorgaben zur Ausgestaltung und Verbesserung des Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin und setze Leitlinien für seine Weiterentwicklung, inhaltlich sei besonderer verkehrlicher Handlungsbedarf schwerpunktmäßig zu berücksichtigen, für eine umfassende inhaltliche Bearbeitung seien als Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes sechs Workshop-Veranstaltungen durchgeführt worden: am 21. Oktober 1999 „Nahverkehrsplan Berlin: Aufgaben und Gestaltungschancen – Erfahrungen anderer Städte und Regionen“, am 16. November 1999 „Qualitätsstandards im ÖPNV“, am 14. Dezember 1999 „Mehr Sicherheit im ÖPNV“, am 18. Januar 2000 „Bahn, Bus und Taxi – Nachtverkehr für eine Metropole“, am 15. Februar 2000 „Wettbewerb im ÖPNV – Chancen und Risiken der Öffnung des Verkehrsmarktes“, am 17. April 2000 „Vom Fahrschein zur Chipkarte – Möglichkeiten zum zukünftigen Tarifangebot“, um internationale und nationale Erfahrungen und Kenntnisse bei der Erarbeitung des Berliner Nahverkehrsplanes einfließen zu lassen, hätten Experten aus ganz Europa daran teilgenommen, durch diese Vortragsveranstaltungen und die in diesem Zusammenhang durchgeführten Diskussionen sei ein intensiver Wissens- und Erfahrungsaustausch erfolgt, durch Einladung und Teilnahme von Interessengruppen und Verbänden, die neben den Vertretern aus den verschiedenen Verwaltungen des Senats und bezirklichen Ebenen und den Verkehrsunternehmen bzw. dem Verkehrsverbund ebenfalls speziell eingebunden wurden, sei ein umfassender Meinungs- und Informationsaustausch durchgeführt worden, mit Beendigung dieser Workshopreihe sei eine wichtige Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans bereits abgeschlossen worden, nach dem Berliner ÖPNV-Gesetz sei als Basis für den Nahverkehrsplan eine „Prognose der zu erwartenden Verkehrsentwicklung“ heranzuziehen, aktuell ermittelte Daten, mit denen das Verkehrsverhalten realitätsgetreu abgebildet werden könne, seien daher erforderlich, zur Vermeidung von Doppelarbeit und effizienter Mittelverwendung sei die BVG-Verkehrserhebung herangezogen worden und dafür keine eigene Verkehrserhebung von Seiten des Senats durchgeführt worden, im Jahre 1998 sei von der BVG eine umfassende Erhebung der Verkehrsnachfrage in Berlin und im Umland (im engeren Verflechtungsbereich des Landes Brandenburg) durchgeführt worden, wobei im Anschluss daran eine Datenaufbereitung durch die BVG erforderlich gewesen sei, erst nach Vorliegen verarbeitungsfähigen Datenmaterials habe eine Be- und Weiterverarbeitung für die Anwendungszwecke des Nahverkehrsplans beginnen können, um zu aussagefähigen Prognosen zu gelangen, für die Prognoseberechnungen sei die Festlegung von den verkehrspolitischen Rahmenbedingungen erforderlich, durch die Neubildung des Ressorts für Stadtentwicklung erhalte nun der öffentliche Personennahverkehr unter der Zielstellung einer integrierten Stadt- und Verkehrsplanung eine verstärkte Einbindung im Rahmen eines Gesamtkonzepts, eine nachhaltige Änderung des Verkehrsverhaltens für eine positive Verschiebung des ÖV-Anteils am Modal Split erfordere eine verstärkte Berücksichtigung von „push“- und „pull“-Maßnahmen, die entsprechend die Prognosekriterien bestimmten, auf Grund der verkehrspolitischen Neuorientierung seien die Rahmenbedingungen für die Verkehrsprognose verändert worden, um aussagekräftige Ergebnisse darzustellen, wobei die Wirksamkeit der ergriffenen Strategien mitberücksichtigt werde, sei der Prognosehorizont auf 2004 festgelegt worden, ausgehend von diesen neuen zu berücksichtigenden Grundlagen für die Darstellung des Mobilitätsverhaltens, die Verkehrsplanung und die Prognoseberechnungen resultiere der Fertigstellungstermin für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans im Sinne einer intelligenten Organisation für eine stadt- und umweltgerechte Mobilität, da außerdem weiterhin insbesondere die intensive Einbeziehung der Verkehrsunternehmen, der Bezirke, der Berlin umgebenden Gebietskörperschaften, der Interessengruppen und -verbände vorgesehen sei, solle der Nahverkehrsplan bis voraussichtlich im September 2000 dem Senat vorgelegt und anschließend in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden, und dass ein im Mai 1999 aufgestellter Zeitplan eine Arbeitsgrundlage für die Bearbeitungsorganisation zur Fortschreibung des am 13. Januar 1998 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans dargestellt habe, dabei sei von den verkehrspolitischen Rahmenbedingungen zum damaligen Status quo ausgegangen worden, die nunmehr erfolgte Umorientierung auf eine verstärkt auf die Verbesserung der Wohn-, Lebens- und Umweltqualität zielende nachhaltige und zukunftsorientierte Verkehrsplanung führe zu einer umfassenden Neubearbeitung und anderen Ziel- sowie Schwerpunktsetzungen für den neuen Nahverkehrsplan für Berlin.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/638 (Kleine Anfrage Nr. 638)
Kleine Anfrage Nr. 14/638 des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Seitz (SPD) über: Aktualisierung des Nahverkehrsplans für das Land Berlin
Ich frage den Senat:
Ist dem Senat bekannt, dass laut Nahverkehrsgesetz des Landes Berlin vom 27. Juni 1995 der Nahverkehrsplan für das Land Berlin alle zwei Jahre fortzuschreiben ist?
Trifft es zu, dass der letzte Nahverkehrsplan von der damaligen Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr (SenBauWohnV) des Landes Berlin am 30. September 1997 vorgelegt wurde?
Wie gedenkt der Senat die mittlerweile halbjährige Verzögerung bei der Vorlage des neuen Nahverkehrsplans zu rechtfertigen bzw. durch die unverzügliche Vorlage eines neuen Nahverkehrsplans auszugleichen?
Ist dem Senat bekannt, dass von der Abt. XII A 31 des damaligen SenBauWohnV zum 21. Mai 1999 ein Zeitplan zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landes Berlin vorgelegt wurde, der vorsah, bis zum 1. Dezember 1999 die Erstellung einer endgültigen Senatsvorlage für einen neuen Nahverkehrsplan und für den 15. Januar 2000 einen Senatsbeschluss und eine Abgeordnetenhausvorlage vorzulegen?
Wann ist nun endgültig mit einem neuen Nahverkehrsplan zu rechnen, welche Institutionen werden bei seiner Erstellung als beratende Instanzen mitwirken, und inwieweit wird dieser neue Nahverkehrsplan die gesetzlich vorgeschriebenen gestaltenden Vorgaben für den Nahverkehr in Berlin berücksichtigen?
Berlin, den 18. Mai 2000
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 638
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Ja.
In dem am 1. Januar 1996 in Kraft getretenen „Gesetz über die Aufgaben und die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Berlin (ÖPNV-Gesetz)“ wird in § 5 „Bedarfsplan für den öffentlichen Personennahverkehr und Nahverkehrsplan“ in Absatz 7 vorgegeben: „Der Nahverkehrsplan ist spätestens alle zwei Jahre fortzuschreiben.“
Zu 2.:
Der „Nahverkehrsplan des Landes Berlin 1998/99“ ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin als Drucksache mit der Nr. 13/2375 am 13. Januar 1998 vom Senat vorgelegt worden. Die Erarbeitung dieses Nahverkehrsplanes erfolgte unter Federführung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) und unter Mitwirkung der in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), S-Bahn Berlin GmbH und Deutsche Bahn AG sowie gutachterlicher Unterstützung, der die grundlegende Bearbeitung des Nahverkehrsplans zum 30. September 1997 abschloss. Diese Fassung wurde anschließend für den erforderlichen Senatsbeschluss und die anschließende Vorlage an das Abgeordnetenhaus noch endgültig geprüft, korrigiert, abgestimmt und aktualisiert.
Zu 3. und 5.:
Nach dem Berliner ÖPNV-Gesetz § 5 Abs. 3 soll der Nahverkehrsplan „Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot“ festlegen. Somit ist der Nahverkehrsplan in erster Linie ein Instrumentarium für die Sicherung der Mobilitätsanforderungen mit verkehrlichen Vorgaben zur Ausgestaltung und Verbesserung des Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin und setzt Leitlinien für seine Weiterentwicklung. Inhaltlich ist besonderer verkehrlicher Handlungsbedarf schwerpunktmäßig zu berücksichtigen.
Für eine umfassende inhaltliche Bearbeitung sind als Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes sechs Workshop-Veranstaltungen durchgeführt worden:
— am 21. Oktober 1999
Nahverkehrsplan Berlin: Aufgaben und Gestaltungschancen – Erfahrungen anderer Städte und Regionen,
— am 16. November 1999
Qualitätsstandsards im ÖPNV,
— am 14. Dezember 1999
Mehr Sicherheit im ÖPNV.
— am 18. Januar 2000
Bahn, Bus und Taxi – Nachtverkehr für eine Metropole,
— am 15. Februar 2000
Wettbewerb im ÖPNV – Chancen und Risiken der Öffnung des Verkehrsmarktes,
— am 17. April 2000
Vom Fahrschein zur Chipkarte – Möglichkeiten zum zukünftigen Tarifangebot.
Um internationale und nationale Erfahrungen und Kenntnisse bei der Erarbeitung des Berliner Nahverkehrsplanes einfließen zu lassen, haben Experten aus ganz Europa daran teilgenommen. Durch diese Vortragsveranstaltungen und die in diesem Zusammenhang durchgeführten Diskussionen ist ein intensiver Wissens- und Erfahrungsaustausch erfolgt. Durch Einladung und Teilnahme von Interessengruppen und Verbänden, die neben den Vertretern aus den verschiedenen Verwaltungen des Senats und bezirklichen Ebenen und den Verkehrsunternehmen bzw. dem Verkehrsverbund ebenfalls speziell eingebunden wurden, ist ein umfassender Meinungs- und Informationsaustausch durchgeführt worden. Mit Beendigung dieser Workshopreihe ist eine wichtige Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans bereits abgeschlossen worden.
Nach dem Berliner ÖPNV-Gesetz ist als Basis für den Nahverkehrsplan eine „Prognose der zu erwartenden Verkehrsentwicklung“ heranzuziehen. Aktuell ermittelte Daten, mit denen das Verkehrsverhalten realitätsgetreu abgebildet werden kann, sind daher erforderlich. Zur Vermeidung von Doppelarbeit und effiziente Mittelverwendung ist die BVG-Verkehrserhebung herangezogen worden und dafür keine eigene Verkehrserhebung von Seiten des Senats durchgeführt worden. Im Jahre 1998 wurde von der BVG eine umfassende Erhebung der Verkehrsnachfrage in Berlin und im Umland (im engeren Verflechtungsbereich des Landes Brandenburg) durchgeführt, wobei im Anschluss daran eine Datenaufbereitung durch die BVG erforderlich war. Erst nach Vorliegen verarbeitungsfähigen Datenmaterials konnte eine Be- und Weiterverarbeitung für die Anwendungszwecke des Nahverkehrsplans beginnen, um zu aussagefähigen Prognosen zu gelangen. Für die Prognoseberechnungen ist die Festlegung von den verkehrspolitischen Rahmenbedingungen erforderlich. Durch die Neubildung des Ressorts für Stadtentwicklung erhält nun der öffentliche Personennahverkehr unter der Zielstellung einer integrierten Stadt- und Verkehrsplanung eine verstärkte Einbindung im Rahmen eines Gesamtkonzepts. Eine nachhaltige Änderung des Verkehrsverhaltens für eine positive Verschiebung des ÖV-Anteils am Modal Split erfordern eine verstärkte Berücksichtigung von „push“- und „pull“-Maßnahmen, die entsprechend die Prognosekriterien bestimmen. Auf Grund der verkehrspolitischen Neuorientierung sind die Rahmenbedingungen für die Verkehrsprognose verändert worden. Um aussagekräftige Ergebnisse darzustellen, wobei die Wirksamkeit der ergriffenen Strategien mitberücksichtigt wird, ist der Prognosehorizont auf 2004 festgelegt worden.
Ausgehend von diesen neuen zu berücksichtigenden Grundlagen für die Darstellung des Mobilitätsverhaltens, die Verkehrsplanung und die Prognoseberechnungen resultiert der Fertigstellungstermin für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans im Sinne einer intelligenten Organisation für eine stadt- und umweltgerechte Mobilität. Da außerdem weiterhin insbesondere die intensive Einbeziehung der Verkehrsunternehmen, der Bezirke, der Berlin umgebenden Gebietskörperschaften, der Interessengruppen und -verbände vorgesehen ist, soll der Nahverkehrsplan bis voraussichtlich im September 2000 dem Senat vorgelegt und anschließend in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden.
Zu 4.
Ein im Mai 1999 aufgestellter Zeitplan stellte eine Arbeitsgrundlage für die Bearbeitungsorganisation zur Fortschreibung des am 13. Januar 1998 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans dar. Dabei war von den verkehrspolitischen Rahmenbedingungen zum damaligen Status quo ausgegangen worden. Die nunmehr erfolgte Umorientierung auf eine verstärkt auf die Verbesserung der Wohn-, Lebens- und Umweltqualität zielende nachhaltige und zukunftsorientierte Verkehrsplanung führt zu einer umfassenden Neubearbeitung und anderen Ziel- sowie Schwerpunktsetzungen für den neuen Nahverkehrsplan für Berlin.
Berlin, den 14. Juni 2000
In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Ehlert (SPD) befasst sich mit der Frage, welche Senatsverwaltung oder andere Institution überprüft, ob die Leistungen, die mit der BVG vertraglich vereinbart wurden, in entsprechendem Maße auch durchgeführt wurden, wer diese Untersuchung durchführt und wie sie durchgeführt wird, welche Senatsverwaltung für die Überprüfung des Wirtschaftsplans der BVG verantwortlich ist bzw. ob zu diesem Zweck externe Gutachter beschäftigt werden, von wem oder wie die entsprechenden Prüfergebnisse gewertet werden und wer aus Sicht des Gewährsträgers die Einhaltung der Vorgaben des BSU 2000 überwacht. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie, vertreten durch Liepelt, erklärt, dass die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung sowie für Wirtschaft und Technologie entsprechend ihrer jeweiligen fachlichen Verantwortung die Einhaltung der Verpflichtungen überprüften, die sich für die BVG aus dem Unternehmensvertrag einschließlich des dazugehörigen BSU 2000 ergäben, die Einhaltung der Verpflichtungen weise die BVG entsprechend dem Unternehmensvertrag mit einem Sanierungsmonitoring nach, dass die Überprüfung des BVG-Wirtschaftsplanes sowie die Feststellung dem Aufsichtsrat der BVG oblägen, dessen Vorsitzender der Senator für Wirtschaft und Technologie sei, der Aufsichtsrat überwache gemäß Berliner Betriebegesetz (BerlBG) die Geschäftsführung des Vorstandes, dazu gehöre naturgemäß die regelmäßige Kontrolle der Abwicklung des Wirtschaftsplanes, externe Gutachter würden hierzu nicht benötigt.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/498 (Kleine Anfrage Nr. 498)
Kleine Anfrage Nr. 14/498 des Abgeordneten Harald Ehlert (SPD) über: Wirtschaftlichkeit der BVG
Ich frage den Senat:
Welche Senatsverwaltung oder andere Institution überprüft, ob die Leistungen, die mit der BVG vertraglich vereinbart wurden, in entsprechendem Maße auch durchgeführt wurden?
Wer führt diese Untersuchung durch, und wie wird sie durchgeführt?
Welche Senatsverwaltung ist verantwortlich für die Überprüfung des Wirtschaftsplans der BVG bzw. werden zu diesem Zweck externe Gutachter beschäftigt?
Von wem oder wie werden die entsprechenden Prüfergebnisse gewertet?
Wer überwacht aus Sicht des Gewährsträgers die Einhaltung der Vorgaben des BSU 2000?
Berlin, den 11. April 2000
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 498
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1., 2. und 5.:
Die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung sowie für Wirtschaft und Technologie überprüfen entsprechend ihrer jeweiligen fachlichen Verantwortung die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich für die BVG aus dem Unternehmensvertrag einschließlich des dazugehörigen BSU 2000 ergeben. Die Einhaltung der Verpflichtungen weist die BVG entsprechend dem Unternehmensvertrag mit einem Sanierungsmonitoring nach.
Zu 3. und 4.:
Die Überprüfung des BVG-Wirtschaftsplanes sowie die Feststellung obliegen dem Aufsichtsrat der BVG, dessen Vorsitzender der Senator für Wirtschaft und Technologie ist. Der Aufsichtsrat überwacht gemäß Berliner Betriebegesetz (BerlBG) die Geschäftsführung des Vorstandes. Dazu gehört naturgemäß die regelmäßige Kontrolle der Abwicklung des Wirtschaftsplanes. Externe Gutachter werden hierzu nicht benötigt.
Berlin, den 10. Mai 2000
In Vertretung Liepelt Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Harald Ehlert (SPD) befasst sich mit der Frage, ob der Senat weiterhin Gespräche mit der Regierung des Landes Brandenburg über eine gemeinsame Verkehrsentwicklungsplanung führt, den Ergebnissen der bisher geführten Verhandlungen und dem Zeitpunkt der letzten Gesprächsrunden, der Einberufung entsprechender Gesprächsrunden für den Fall, dass keine Planungen bestehen, sowie der Behandlung der Konzessionsanträge der DB Regio innerhalb des Berliner Verkehrs und dem Zeitpunkt einer Entscheidung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass seit 1990 der Senat mit der Landesregierung Brandenburg regelmäßig Gespräche auf verschiedenen Ebenen über eine übergreifende gemeinsame Verkehrsplanung Berlin/Brandenburg führe, dass aus dieser Zusammenarbeit u. a. zwei Zwischenberichte zur gemeinsamen Verkehrsentwicklungsplanung resultierten, mit dem zweiten Zwischenbericht sei eine fachliche Planungsgrundlage sowohl für die nachgeordneten Fachplanungen z. B. der kommunalen Gebietskörperschaften in Brandenburg als auch für die räumlich integrierten Gesamtplanungen auf regionaler und Landesebene (z. B. als Grundlage des Landesentwicklungsplans für den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg) gegeben, dass seit 1995 sich die Gespräche auf Fragen der Umsetzung von gemeinsamen Verkehrsprojekten und auf die Erarbeitung von Planungsdokumenten der jeweiligen Länder unter jeweils wechselseitiger Mitarbeit konzentrierten, so wurde in Brandenburg in der Folgezeit ein informeller Arbeitsentwurf eines Landesverkehrsplanes (LVP) erarbeitet, in Berlin wurde parallel in fachlicher Unterstützung des Flächennutzungsplans an einem Entwurf des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP Verkehr) gearbeitet, dass vor dem Hintergrund aktueller Bevölkerungsentwicklungen und veränderter finanzieller Rahmenbedingungen beabsichtigt der Senat, die Zusammenarbeit bei der konzeptionellen Verkehrsplanung mit dem Land Brandenburg zu intensivieren, es ist daher vorgesehen, auf der nächsten gemeinsamen Sitzung der Regierungen Berlin-Brandenburg eine Arbeitsgruppe auf Fachebene zur Verkehrsentwicklungsplanung anzuregen und sie mit der Erarbeitung eines 3. Zwischenberichtes zur gemeinsamen Verkehrsentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg zu beauftragen, in diesem Zusammenhang sollten u. a. aktuelle Problemstellungen wie Qualifizierung der Schnellverbindungen Berlin-Hamburg (ICE), beschleunigter Ausbau der Frankfurter, Dresdener und Anhalter Bahn, Intensivierung des Ausbaus der Stammbahnstrecke Potsdam-Berlin und Flexibilisierung der Verkehrsbedienung im Schienenpersonennahverkehr in Schwachlastzeiten (Bahn alternativ Bus) bearbeitet werden, und dass mit Bescheid vom 25. Januar 2000 die Konzessionsanträge der DB Regio von der Genehmigungsbehörde mit der Begründung abgelehnt worden seien, dass es bereits an der Erfüllung der bei einer Antragstellung nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 12) zu beachtenden förmlichen Voraussetzungen fehlt und deshalb bearbeitungsfähige Anträge nicht vorliegen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/258 (Kleine Anfrage Nr. 258)
Kleine Anfrage Nr. 14/258 des Abgeordneten Hans-Harald Ehlert (SPD) über: Verkehrsentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg
Ich frage den Senat:
Führt der Senat weiterhin Gespräche mit der Regierung des Landes Brandenburg über eine gemeinsame Verkehrsentwicklungsplanung?
Welche Ergebnisse liegen aus den bisher geführten Verhandlungen vor, und wann haben die letzten entsprechenden Gesprächsrunden stattgefunden?
Sollte es keine Planungen für entsprechende Gespräche geben, warum nicht, und wenn doch, wann werden entsprechende Gesprächsrunden einberufen, und wer wird daran beteiligt sein?
Wie stellt sich der Senat die Behandlung der Konzessionsanträge der DB Regio innerhalb des Berliner Verkehrs vor, und bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Berlin, den 22. Februar 2000
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 258
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Seit 1990 führt der Senat mit der Landesregierung Brandenburg regelmäßig Gespräche auf verschiedenen Ebenen über eine übergreifende gemeinsame Verkehrsplanung Berlin/Brandenburg.
Aus dieser Zusammenarbeit resultierten u. a. zwei Zwischenberichte zur gemeinsamen Verkehrsentwicklungsplanung. Mit dem zweiten Zwischenbericht war eine fachliche Planungsgrundlage sowohl für die nachgeordneten Fachplanungen z. B. der kommunalen Gebietskörperschaften in Brandenburg als auch für die räumlich integrierten Gesamtplanungen auf regionaler und Landesebene (z. B. als Grundlage des Landesentwicklungsplans für den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg) gegeben.
Seit 1995 konzentrieren sich die Gespräche auf Fragen der Umsetzung von gemeinsamen Verkehrsprojekten und auf die Erarbeitung von Planungsdokumenten der jeweiligen Länder unter jeweils wechselseitiger Mitarbeit. So wurde in Brandenburg in der Folgezeit ein informeller Arbeitsentwurf eines Landesverkehrsplanes (LVP) erarbeitet. In Berlin wurde parallel in fachlicher Unterstützung des Flächennutzungsplans an einem Entwurf des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP Verkehr) gearbeitet.
Vor dem Hintergrund aktueller Bevölkerungsentwicklungen und veränderter finanzieller Rahmenbedingungen beabsichtigt der Senat, die Zusammenarbeit bei der konzeptionellen Verkehrsplanung mit dem Land Brandenburg zu intensivieren. Es ist daher vorgesehen, auf der nächsten gemeinsamen Sitzung der Regierungen Berlin-Brandenburg eine Arbeitsgruppe auf Fachebene zur Verkehrsentwicklungsplanung anzuregen und sie mit der Erarbeitung eines 3. Zwischenberichtes zur gemeinsamen Verkehrsentwicklungsplanung Berlin-Brandenburg zu beauftragen.
In diesem Zusammenhang sollen u.a. aktuelle Problemstellungen wie
– Qualifizierung der Schnellverbindungen Berlin-Hamburg (ICE)
– Beschleunigter Ausbau der Frankfurter, Dresdener und Anhalter Bahn
– Intensivierung des Ausbaus der Stammbahnstrecke Potsdam-Berlin
– Flexibilisierung der Verkehrsbedienung im Schienenpersonennahverkehr in Schwachlastzeiten (Bahn alternativ Bus)
bearbeitet werden.
Zu 4.:
Mit Bescheid vom 25. Januar 2000 wurden die Konzessionsanträge der DB Regio von der Genehmigungsbehörde mit der Begründung abgelehnt, dass es bereits an der Erfüllung der bei einer Antragstellung nach dem Personenbeförderungsgesetz (§12) zu beachtenden förmlichen Voraussetzungen fehlt und deshalb bearbeitungsfähige Anträge nicht vorliegen.
Berlin, den 16. März 2000
In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt
Sachstand bei der Gründung der BVG-Tochtergesellschaft Berlin Transport GmbH
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den personellen Strukturen, den Sanierungszielen und potenziellen Wettbewerbsverzerrungen im Zuge der Gründung des neuen BVG-Tochterunternehmens „Berlin Transport GmbH“. Ein Großteil der Fragen zu konkreten Bewerberzahlen aus dem BVG-Bestand, geplanten Abfindungen und externen Ausschreibungen wird vom Wirtschaftssenator nicht beantwortet; die Verwaltung verweist hierzu auf eine offizielle Mitteilung des BVG-Vorstandes, nach der eine öffentliche Offenlegung sensibler Betriebsdaten zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für das Unternehmen im Markt führen würde. Bezüglich potenzieller Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Busunternehmen durch restriktive Drittvergabe-Regelungen im neuen Unternehmensvertrag sieht der Senat keine verfahrenstechnische Gefahr.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/5285
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/5285
des Abgeordneten Hans-Peter Seitz (SPD)
über: Sachstand bei der Gründung der BVG-Tochtergesellschaft Berlin Transport GmbH
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Bewerber aus dem Personalbestand der BVG gibt es für die neu zu gründende BVG-Tochtergesellschaft Berlin Transport GmbH?
2. Wie hoch ist die Zahl der Bewerber mit denen bereits Beratungsgespräche geführt wurden?
3. Wie viele Bewerber sind derzeit tatsächlich zum Wechsel in die Berlin Transport GmbH bereit?
4. In welcher Höhe braucht die Berlin Transport GmbH Mitarbeiter, um die zunächst angestrebten 30 % Fahrleistung zu erbringen?
5. Durch welche Maßnahmen sollen Mitarbeiter der BVG für den freiwilligen Wechsel zur Berlin Transport GmbH geworben werden?
6. Falls Abfindungen gezahlt werden, in welcher Höhe?
7. Welche Anzahl BVG-externer Bewerbungen gibt es?
8. Wie viele und welche Positionen bei der Berlin Transport GmbH gibt es, die nicht aus dem Personalbestand der BVG besetzt werden können?
9. Ist es mit den gemeinsam festgelegten Sanierungszielen vereinbar, wenn statt einer Überführung von Personal von BVG (Anstalt des öffentlichen Rechts) in ihr Tochterunternehmen Berlin Transport GmbH diese Tochter zusätzliches Personal aufbaut, und in welcher Höhe wird der Landeshaushalt dadurch gegebenenfalls belastet?
10. Trifft es zu, dass die BVG bereits die Erbringung von Busverkehrsleistungen, die etwa 10 % der Gesamtleistung ausmachen, europaweit ausgeschrieben hat, und wird sich die Berlin Transport GmbH darum bewerben?
11. Sieht der Senat die Gefahr, dass es durch die Regelung aus der Protokollnotiz (Punkt 2) zum neuen Unternehmensvertrag mit der BVG zu Wettbewerbsverzerrungen bei der Konkurrenz mit privaten Busunternehmen kommt, da die BVG nur wie bisher mindestens 10 % der vereinbarten Busbetriebsleistungen an Dritte vergeben muss, wenn Dritte nicht kostengünstiger sind als ein Unternehmen, an dem die BVG mehrheitlich beteiligt ist?
Berlin, den 29. Oktober 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 5285
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 10.:
Der Senat bedauert, die Fragen 1. bis 10. nicht beantworten zu können, da nach Mitteilung des Vorstandes der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Antwort im Rahmen einer allgemein öffentlich zugänglichen Anfrage zu wirtschaftlichen Nachteilen der BVG führen würde.
Zu 11.:
Nein.
Berlin, den 2. Dezember 1999
Branoner
Senator für Wirtschaft und Betriebe
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Vergabe- und Verlängerungspraxis auslaufender Linienkonzessionen für den Berliner Omnibusverkehr vor dem Hintergrund anstehender vertraglicher Neuregelungen. Der Senat stellt klar, dass die bestehenden Konzessionen im Einklang mit dem geltenden Unternehmensvertrag zunächst bis zum 31. Dezember 1999 befristet wurden. Ein neuer, ab dem 1. Januar 2000 wirksam werdender Unternehmensvertrag zwischen dem Land Berlin und den Verkehrsbetrieben soll die kaufmännische und planungsrechtliche Basis für eine langfristige Verlängerung der BVG-Linienkonzessionen bis zum Jahresende 2007 bilden. Öffentliche oder wettbewerbliche Ausschreibungen, die auch eine Bewerbung privater oder ausländischer Verkehrsunternehmen ermöglicht hätten, fanden nicht statt.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/5135
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/5135
der Abgeordneten Käthe Zillbach (SPD)
über: Vergabe von Linienkonzessionen für Busse
Ich frage den Senat:
1. Wurden die auslaufenden Konzessionen für Buslinien bereits neu vergeben? Wenn ja, an wen? Wenn nein, wann soll die Vergabe erfolgen?
2. Wurden oder werden die auslaufenden Konzessionen ausgeschrieben? Wenn ja, wo, und konnten sich auch ausländische Unternehmen bewerben?
3. Sollte eine Vergabe schon erfolgt sein, nach welchen Kriterien wurde sie vorgenommen?
4. Wie viele Bewerber gab es für welche Linien, und nach welchen Kriterien wurden sie abgelehnt?
Berlin, den 11. August 1999
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 5135
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Entsprechend der Laufzeit des zwischen den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und dem Land Berlin am 30. August 1995 geschlossenen und bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Unternehmensvertrages wurden die auslaufenden Konzessionen für die Buslinien in Berlin zunächst bis Ende 1999 verlängert. Mit dem neuen, ab dem 1. Januar 2000 wirksam werdenden Unternehmensvertrag zwischen der BVG und dem Land Berlin wird eine solide Grundlage für die weitere Verlängerung von Linienkonzessionen der BVG für die Vertragslaufzeit bis Ende 2007 geschaffen. Es wird jedoch im Rahmen des eigentlichen Unternehmensvertrages nicht direkt über die administrative Vergabe von Konzessionen entschieden.
Zu 2.:
Nein.
Zu 3. und 4.:
Entfällt.
Berlin, den 8. September 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den rechtlichen Vergabeverfahren, den Kontrollmechanismen des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) sowie mit potenziellen Verzögerungen bei der Bewilligung und dem Abfluss von Bundesmitteln für Schieneninfrastrukturinvestitionen. Unter Zitierung des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr stellt der Senat klar, dass alle Zahlungen des Bundes als Zuwendungen strengen Kontrollen gemäß der Bundeshaushaltsordnung (BHO) unterliegen, um eine wirtschaftliche Mittelverwendung zu garantieren. Zur Verfahrensbeschleunigung im Bestandsnetz existieren vereinfachte „Sammelvereinbarungen“ (z. B. für die Grunderneuerung der Berliner S-Bahn); baurechtliche oder finanztechnische Verzögerungen im Verantwortungsbereich des EBA werden vom Ministerium explizit verneint.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4669 (vom Senat korrigiert zu 13/4969)
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4969
der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS)
über: Schleppende Finanzierung von Eisenbahnprojekten
Ich frage den Senat:
1. Wie gestaltet sich die Freigabe von Finanzmittel für Eisenbahnprojekte?
2. Bei welchen Projekten und in welchem Maße sind auf Grund des mehrmaligen Prüfverfahrens Verzögerungen im Baufortschritt eingetreten?
3. In welcher Höhe konnten auf Grund der o. g. Verfahrensweise in den Jahren 1996 bis 1999 vorgesehene Finanzmittel nicht verwendet werden (bitte nach Jahren auflisten)?
4. Wer trägt die Kosten, die sich aus den Verzögerungen ergeben?
5. Wie werden die nicht abgeflossenen Mittel verwendet?
6. Wie ist die Bereitstellung der Mittel trotz Verzögerung gesichert?
Berlin, den 4. Juni 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4969
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Da die Beantwortung ausschließlich in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen fällt, zitieren wir im Nachfolgenden dessen offizielle Antworten:
Zu 1.:
„Der Bund finanziert Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes auf der Grundlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des § 22 Abs. 1 Nr. 2 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes (Beitrag zum Abbau investiver Altlasten im Bereich des ehemaligen Sondervermögens Deutsche Reichsbahn). Hierzu sind Finanzierungsvereinbarungen zwischen den Eisenbahnen des Bundes und dem Bund, gegebenenfalls auch mit anderen Gebietskörperschaften abzuschließen. Für die Vorbereitung und Durchführung dieser Vereinbarungen ist gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig.
Die Zahlungen des Bundes werden als Zuwendungen gewährt; insofern unterliegen sie den zuwendungsrechtlichen Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung. Insbesondere muss die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Bundesmittel sichergestellt werden. Daraus folgt die Notwendigkeit einer Prüfung sowohl des Antrages der Eisenbahnen des Bundes (Vorhabenträger) auf Bewilligung von Bundesmitteln (Antragsprüfung) als auch der zweckentsprechenden Verwendung der in Anspruch genommenen Bundesmittel (Verwendungsprüfung). Sollen bzw. müssen im Verlauf der Realisierung der Schienenwegeinvestitionen die Pläne geändert werden, ist auch hierzu die vorherige Zustimmung des Bundes erforderlich.
Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sind zwischen Bund und Deutscher Bahn AG (DB AG)/DB Netz AG in der Struktur einfache und transparente Verfahrensregelungen für Schienenwegeinvestitionen vereinbart worden, die auf einen zügigen Ablauf der einzelnen Schritte ausgerichtet sind:
• Die DB AG/DB Netz AG plant das Vorhaben und unterrichtet hierüber frühzeitig das EBA, das sich zu den Planungen äußern kann (sogenannte Planungsbegleitung).
• Die DB AG/DB Netz AG stellt den Antrag auf Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung für das Vorhaben mit dem Bund beim EBA. Parallel hierzu werden erforderliche Schritte zur Schaffung von Baurecht veranlasst.
• Auf Grundlage einer gutachterlichen Empfehlung des EBA schließt der Bund mit der DB AG/DB Netz AG eine feste Vereinbarung zur Finanzierung des Vorhabens ab. Damit gibt der Bund die Zusage, das Vorhaben in einer bestimmten Zeit mit einem bestimmten Kostenvolumen haushalterisch zu finanzieren.
• Auf Antrag der DB AG/DB Netz AG gibt das EBA jeweils Bundesmittel für Teilmaßnahmen des Vorhabens frei. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der zwischenzeitlich im erforderlichen Maß detaillierten Planungen beim EBA.
• Dem schließt sich die Realisierung der Teilmaßnahmen des Vorhabens an. Soweit sich dabei Planungsänderungen und Kostenerhöhungen ergeben, ist in der Regel die Zustimmung des EBA in einem der v. g. Freigabe vergleichbaren Verfahren vor Inanspruchnahme zusätzlicher Bundesmittel erforderlich.
• Das EBA prüft auf Grundlage entsprechender Nachweise der DB AG/DB Netz AG abschließend die zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel.
Dieses Verfahren wird für die Finanzierung von Vorhaben des Bedarfsplans Schiene angewendet. Für Investitionen in das bestehende Netz sind wesentliche Vereinfachungen vereinbart worden, so der Abschluss sogenannter Sammelvereinbarungen, in denen die Finanzierung einer Anzahl gleichgearteter Investitionen pauschal geregelt wird. Diese Sonderregelung gilt u. a. für die komplexe Finanzierung der Grunderneuerung der S-Bahn Berlin. Soweit sich die DB AG in einem angemessenen kaufmännischen Umfang an der Finanzierung von Vorhaben beteiligt, wird darüber hinaus auf eine formelle Antrags- und Verwendungsprüfung verzichtet.
Diese im Lauf der Zeit optimierten Verfahrensregelungen haben sich in der Praxis bewährt und gewährleisten eine schnelle Durchführung des der Freigabe von Bundesmitteln vorgelagerten Verfahrens.“
Zu 2.:
„Es sind keine Fälle bekannt, in denen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen durch reine Prüfungshandlungen des Eisenbahn-Bundesamtes Verzögerungen im Baufortschritt eingetreten sind.“
Zu 3. bis 6.:
„Auf die klärende Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.“
Berlin, den 6. August 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt
Die Kleine Anfrage thematisiert den behördlichen Zugriff auf die Verkehrsdaten der BVG zwecks Fortschreibung des städtischen Nahverkehrsplanes und beleuchtet bestehende Informationspflichten. Der Senat stellt klar, dass es sich hierbei nicht um betrieblich sensible Daten handelt und die BVG im Zuge erster Abstimmungsgespräche eine unentgeltliche Zuarbeit sowie den vollen Datenzugriff rechtsverbindlich zugesichert hat. Auch ihren vertraglichen Informationspflichten gemäß § 12 des VBB-Kooperationsvertrages kommt die Anstalt des öffentlichen Rechts vollumfänglich nach. Um die unentgeltliche Bereitstellung von Erhebungs- und Zählungsdaten für die Verkehrsplanung dauerhaft rechtssicher zu verankern, beabsichtigt die Verwaltung, eine entsprechende Klausel in den kommenden Unternehmensvertrag aufzunehmen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4924
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4924
der Abgeordneten Dr. Käthe Zillbach (SPD)
über: Datenmaterial der BVG
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß sich die BVG weigert, sowohl der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr als auch anderen Institutionen Zugriff auf Nahverkehrsdaten zu gestatten? Wenn ja, aus welchen Gründen?
2. Trifft es zu, daß z. B. zur Erstellung eines aktualisierten Nahverkehrsplans die Kenntnis dieser Daten notwendig ist? Wenn ja, welche Möglichkeiten bestehen, diese Daten zu erhalten bzw. die BVG zur Herausgabe der Daten zu verpflichten?
3. Trifft es zu, daß die BVG gemäß § 12 des Kooperationsvertrages mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) verpflichtet ist, die für die Erfüllung der Aufgaben der Verbundgesellschaft (dazu gehört die Mitarbeit an der Erstellung eines Nahverkehrsplans) erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen und ist die BVG dieser Verpflichtung nachgekommen?
4. Welche Sanktionsmaßnahmen sieht die Verkehrsverwaltung für den Fall vor, daß sich die BVG weiterhin weigert, für die Verkehrsplanung in Berlin notwendige Daten zu liefern und wird die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr entsprechende Maßnahmen ergreifen?
Berlin, den 2. Juni 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4924
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Es trifft zu, dass für die Nahverkehrsplanung im Allgemeinen und die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes im Besonderen aktuelle Daten über das Verkehrsverhalten und Verkehrsbelastungen im ÖPNV notwendig sind. Es handelt sich hierbei nicht um betrieblich sensible Daten, die gegebenenfalls vor Dritten zu schützen wären, sondern um verkehrsplanerische Daten, die auch vom Aufgabenträger oder von Dritten vor Ort erhoben werden können. Um Doppelarbeit und zusätzliche finanzielle Belastungen der öffentlichen Hand zu vermeiden, besteht der Senat gegenüber der BVG darauf, die entsprechenden Daten entgeltfrei zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Im Rahmen der ersten Abstimmungsgespräche hat die BVG gegenüber der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr ihre Unterstützung und Zuarbeit, einschließlich des Zugriffs auf die Verkehrsdaten, zugesichert und weiterhin erklärt, dass sie die Informationen, die zur Erstellung des Nahverkehrsplanes erforderlich sind, zur Verfügung stellt. Auf dieser Grundlage einer verbindlichen Zusicherung durch den Vorstand der BVG wird die weitere konkrete Datenübergabe und -verarbeitung bei der Senatsverkehrsverwaltung erfolgen.
Zu 3.:
Im Kooperationsvertrag der Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) wird in § 12 die Informationspflicht geregelt. Mit Bezugnahme auf § 12 des Kooperationsvertrages liegt von der BVG folgende Erklärung vor:
„Die BVG stellt der Verbundgesellschaft alle für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Informationen zur Verfügung und kommt somit ihrer Verpflichtung gegenüber dem VBB in vollem Umfang nach.“
Zu 4.:
Für den zwischen die (vom Senat korrigiert zu zwischen der) BVG und dem Land Berlin vorgesehenen Unternehmensvertrag ist beabsichtigt, eine Regelung aufzunehmen, dass die beim Verkehrsunternehmen vorhandenen Verkehrserhebungs- und -zählungsdaten dem Aufgabenträger bzw. der für die Verkehrsplanung zuständigen Senatsverwaltung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sind.
Berlin, den 3. August 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit der Einschätzung des Senats zum gegenwärtigen Zustand der Toiletten am ZOB, der Verantwortlichkeit für diesen Zustand und den Maßnahmen des Senats zur Verbesserung. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass der gegenwärtige Zustand der Toilettenanlage am ZOB nicht befriedigend, die Anlage aber dennoch benutzbar sei, dass das auf ca. 1,5 Mio. Fahrgäste im Jahr angewachsene Fahrgastaufkommen des ZOB dazu geführt habe, dass die 1966 errichtete und vor ca. 17 Jahren letztmalig grundsanierte Toilettenanlage insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten sehr hohem Verschleiß unterworfen sei, und dass im Rahmen der mit dem Senat abgeschlossenen Verträge die Fa. Wall für den Betrieb der Toilettenanlage am ZOB zuständig sei und zugesichert habe, die erforderliche Grundsanierung unverzüglich durchzuführen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/5094 (Kleine Anfrage Nr. 5094)
Kleine Anfrage Nr. 13/5094 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Toiletten am Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB)
Ich frage den Senat:
Wie schätzt der Senat den gegenwärtigen Zustand der Toiletten am ZOB ein?
Wer ist für diesen Zustand verantwortlich?
Was unternimmt der Senat, um diesen Zustand zu verbessern?
Berlin, den 16. Juli 1999
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 5094
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der gegenwärtige Zustand der Toilettenanlage am ZOB ist nicht befriedigend; die Anlage ist aber dennoch benutzbar.
Zu 2.:
Das auf ca. 1,5 Mio. Fahrgäste im Jahr angewachsene Fahrgastaufkommen des ZOB hat dazu geführt, dass die 1966 errichtete und vor ca. 17 Jahren letztmalig grundsanierte Toilettenanlage insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten sehr hohem Verschleiß unterworfen ist.
Zu 3.:
Im Rahmen der mit dem Senat abgeschlossenen Verträge ist die Fa. Wall für den Betrieb der Toilettenanlage am ZOB zuständig und hat zugesichert, die erforderliche Grundsanierung unverzüglich durchzuführen.
Berlin, den 3. August 1999
Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt
Nutzungsvereinbarung am Zentralen Omnibus-Bahnhof ZOB
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit dem derzeitigen Betreiber des ZOB und der Grundlage seiner Tätigkeit, der Frage, ob entsprechend der Forderung des Landesrechnungshofs zur Vergabe der Nutzungsrechte inzwischen ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt wurde und wenn ja, wann und mit welchen Bedingungen, den bei Abschluss einer neuen Nutzungsvereinbarung erwarteten Einnahmen für den Landeshaushalt sowie der Frage, wie der Senat auf Busunternehmen einwirkt, die den ZOB nicht nutzen und stattdessen öffentlichen Straßenraum für das Ein- und Aussteigen blockieren. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass nach dem Überlassungsvertrag mit dem Land Berlin bis Ende dieses Jahres die ZOB-GmbH Betreiber des ZOB sei, dass das Ausschreibungsverfahren für die Verwaltung und Betriebsführung des ZOB ab 1. Januar 2000 eingeleitet worden sei und die näheren Bedingungen der Ausschreibung dem Amtsblatt für Berlin Nr. 36 vom 16. Juli 1999, Seite 2738 entnommen werden könnten, dass zu den erwarteten Einnahmen erst nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und auf Grund der sich anschließenden Verhandlungen über die neue Nutzungsvereinbarung Stellung genommen werden könne, und dass das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen zum verkehrsüblichen Gemeingebrauch gehörten und überall dort erlaubt seien, wo es nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten sei, was auch für Reisebusse im Gelegenheitsverkehr gelte.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/5093 (Kleine Anfrage Nr. 5093)
Kleine Anfrage Nr. 13/5093 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Nutzungsvereinbarung am Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB)
Ich frage den Senat:
Wer ist zur Zeit Betreiber des ZOB und auf welcher Grundlage?
Wurde inzwischen entsprechend der Forderung des Landesrechnungshofs zur Vergabe der Nutzungsrechte ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt, wenn ja, wann und mit welchen Bedingungen, wenn nein, warum nicht?
Welche Einnahmen für den Landeshaushalt erwartet der Senat bei Abschluß einer neuen Nutzungsvereinbarung?
Wie wirkt der Senat auf Busunternehmen ein, die den ZOB nicht nutzen und statt dessen öffentlichen Straßenraum für das Ein- und Aussteigen blockieren?
Berlin, den 16. Juli 1999
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 5093
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Nach dem Überlassungsvertrag mit dem Land Berlin ist bis Ende dieses Jahres die ZOB-GmbH Betreiber des ZOB.
Zu 2.
Das Ausschreibungsverfahren für die Verwaltung und Betriebsführung des ZOB ab 1. Januar 2000 wurde eingeleitet. Die näheren Bedingungen der Ausschreibung können dem Amtsblatt für Berlin Nr. 36 vom 16. Juli 1999, Seite 2738 entnommen werden.
Zu 3.
Zu dieser Frage kann erst nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und auf Grund der sich anschließenden Verhandlungen über die neue Nutzungsvereinbarung Stellung genommen werden.
Zu 4.
Das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen gehören zum verkehrsüblichen Gemeingebrauch und sind überall dort erlaubt, wo es nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist. Dies gilt auch für Reisebusse im Gelegenheitsverkehr.
Berlin, den 3. August 1999
Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt