Verwendung der BschwAG-Mittel aus den Jahren 1995-1998
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Frage, ob der Bericht der Berliner Morgenpost vom 14. Februar 2002 zutrifft, nach dem von den 85 Mio. DM, die Berlin vom Bund nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BschwAG) für die Jahre 1995–1998 bekommen hat, „der größte Teil des Geldes verloren ging“, den Maßnahmen, für die die BschwAG-Mittel der Jahre 1995–1998 ausgegeben wurden (bitte die einzelnen Maßnahmen mit den einzelnen Kosten auflisten), der Bewertung dieses Sachverhalts durch den Senat, den Gründen dafür und den Maßnahmen, die er zu tun gedenkt, damit die für die Jahre 1999–2002 vorgesehenen Gelder in Höhe von 48 Mio. Euro nicht zurückgegeben werden müssen, und der Frage, ob der Senat den Verlust dieser Gelder ebenfalls für einen Skandal hält, den sich das arme Berlin nicht leisten darf, und ob er bereit ist, gegen die dafür Verantwortlichen Regressansprüche zu stellen und wenn nein, warum nicht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass nein, es treffe nicht zu, dass der „größte Teil“ der nach der Sammelvereinbarung 5/95 zur Verfügung gestellten Mittel verloren gegangen sei, richtig sei, dass vom Bund im Rahmen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes § 8 (2) (BschwAG) Mittel für die DB AG bereitgestellt würden, um diese in den jeweiligen Bundesländern für Infrastrukturmaßnahmen der Bahn einzusetzen, für Maßnahmen nach dem BschwAG haben die Länder lediglich ein Vorschlagsrecht, dass die Vorhaben nach dem BschwAG § 8 (2) sind jeweils in einer Sammelvereinbarung (SV) zusammengefasst, beginnend mit der SV 5/95, nach dieser Sammelvereinbarung stelle der Bund der DB AG für Maßnahmen in Berlin rund 22 Mio. € (43 Mio. DM) zur Verfügung, für die SV 5/95 wurden seinerzeit vom Land Berlin folgende Vorhaben bei der DB AG angemeldet: a) S-Bahnhof Kolonnenstraße, b) S-Bahnhof Buch Süd, c) Regionalbahnhof Köpenick, d) Regionalbahnhof Spindlersfeld, e) Regionalbahnhof Ostkreuz (Ostbahn), seitens der DB AG wurden 1996/97 folgende Kosten ermittelt: zu a) 10,32 Mio. € (20,2 Mio. DM), zu b) 10,17 Mio. € (19,9 Mio. DM), für die Maßnahmen c, d und e wurden keine detaillierten Kostenberechnungen durchgeführt, da einerseits von den Vorhaben a und b die Mittel nahezu ausgeschöpft waren und zum anderen der Regionalbahnhof Köpenick im Zusammenhang mit der Sanierung der Frankfurter Bahn hergestellt werden sollte und für den Regionalbahnhof Ostkreuz im Zuge der Ostbahn der Baubeginn nicht wie vorgesehen in dem Zeitraum bis 1998 zu halten war, im Zusammenhang mit Sanierung Ostkreuz ist zunächst lediglich eine Trassenfreihaltung für zwei Fernbahngleise mit je einem Seitenbahnsteig vorgesehen, die im Rahmen der Sammelvereinbarung 5/98 zu finanzieren sein, die Frage der Realisierung des Regionalbahnhofs Spindlersfeld wird bis zur Klärung der Funktion des Berliner Außenrings im Berliner Schienenpersonennahverkehr zurückgestellt, da bereits 1996 erkennbar war, dass die Realisierung der S-Bahnhöfe Buch Süd und Kolonnenstraße nicht in dem Zeitraum bis 1998 umgesetzt werden konnten, wurde mit dem Bund vereinbart, die Realisierung beider Vorhaben finanziell auch nach 1998 mit Mitteln des BschwAG aus der Sammelvereinbarung 5/95 zu sichern, der vom Fragesteller behauptete Verlust der BschwAG-Mittel aus der Sammelvereinbarung 5/95 sei somit unzutreffend, dass der Senat mit großer Sorge sehe, dass die Planungen und Umsetzungen der vom Land angemeldeten BschwAG-Maßnahmen, die einzig der DB AG oblägen, nicht fristgerecht abgeschlossen werden, diesen Standpunkt teile Berlin mit den anderen Bundesländern, die auch mit diesem Problem konfrontiert werden, die Mängel wurden wiederholt gegenüber der DB AG und dem Bundesminister für Verkehr angesprochen und um Behebung gebeten, seitens der DB AG wurde zugesagt, die Planungskapazitäten zu erhöhen, um alle Vorhaben fristgerecht zu bearbeiten, um so die der DB AG zur Verfügung gestellten Mittel im Sinne der Länder umsetzen zu können.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/97 (Kleine Anfrage Nr. 97)
Kleine Anfrage Nr. 15/97 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Verwendung der BschwAG-Mittel aus den Jahren 1995–1998
Ich frage den Senat:
- Trifft der Bericht der Berliner Morgenpost vom 14. Februar 2002 zu, nach dem von den 85 Mio. DM, die Berlin vom Bund nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BschwAG) für die Jahre 1995–1998 bekommen hat, „der größte Teil des Geldes verloren ging“?
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Für welche Maßnahmen wurden die BschwAG-Mittel der Jahre 1995–1998 ausgegeben (bitte die einzelnen Maßnahmen mit den einzelnen Kosten auflisten)?
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Wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt, welches waren die Gründe dafür, und was gedenkt der Senat zu tun, damit die für die Jahre 1999–2002 vorgesehenen Gelder in Höhe von 48 Mio. Euro nicht zurückgegeben werden müssen?
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Hält der Senat den Verlust dieser Gelder ebenfalls für einen Skandal, den sich das arme Berlin nicht leisten darf, und ist er bereit, gegen die dafür Verantwortlichen Regressansprüche zu stellen? Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 14. Februar 2002
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 97
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nein, es trifft nicht zu, dass der „größte Teil“ der nach der Sammelvereinbarung 5/95 zur Verfügung gestellten Mittel verloren gegangen ist. Richtig ist, dass vom Bund im Rahmen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes § 8 (2) (BschwAG) Mittel für die DB AG bereitgestellt wurden, um diese in den jeweiligen Bundesländern für Infrastrukturmaßnahmen der Bahn einzusetzen. Für Maßnahmen nach dem BschwAG haben die Länder lediglich ein Vorschlagsrecht.
Zu 2.:
Die Vorhaben nach dem BschwAG § 8 (2) sind jeweils in einer Sammelvereinbarung (SV) zusammengefasst, beginnend mit der SV 5/95. Nach dieser Sammelvereinbarung stellte der Bund der DB AG für Maßnahmen in Berlin rund 22 Mio. € (43 Mio. DM) zur Verfügung.
Für die SV 5/95 wurden seinerzeit vom Land Berlin folgende Vorhaben bei der DB AG angemeldet:
a) S-Bahnhof Kolonnenstraße
b) S-Bahnhof Buch Süd
c) Regionalbahnhof Köpenick
d) Regionalbahnhof Spindlersfeld
e) Regionalbahnhof Ostkreuz (Ostbahn)
Seitens der DB AG wurden 1996/97 folgende Kosten ermittelt:
zu a) 10,32 Mio. € (20,2 Mio. DM)
zu b) 10,17 Mio. € (19,9 Mio. DM)
Für die Maßnahmen c, d und e wurden keine detaillierten Kostenberechnungen durchgeführt, da einerseits von den Vorhaben a und b die Mittel nahezu ausgeschöpft waren und zum anderen der Regionalbahnhof Köpenick im Zusammenhang mit der Sanierung der Frankfurter Bahn hergestellt werden sollte und für den Regionalbahnhof Ostkreuz im Zuge der Ostbahn der Baubeginn nicht wie vorgesehen in dem Zeitraum bis 1998 zu halten war. Im Zusammenhang mit Sanierung Ostkreuz ist zunächst lediglich eine Trassenfreihaltung für zwei Fernbahngleise mit je einem Seitenbahnsteig vorgesehen, die im Rahmen der Sammelvereinbarung 5/98 zu finanzieren sein. Die Frage der Realisierung des Regionalbahnhofs Spindlersfeld wird bis zur Klärung der Funktion des Berliner Außenrings im Berliner Schienenpersonennahverkehr zurückgestellt.
Da bereits 1996 erkennbar war, dass die Realisierung der S-Bahnhöfe Buch Süd und Kolonnenstraße nicht in dem Zeitraum bis 1998 umgesetzt werden konnten, wurde mit dem Bund vereinbart, die Realisierung beider Vorhaben finanziell auch nach 1998 mit Mitteln des BschwAG aus der Sammelvereinbarung 5/95 zu sichern. Der vom Fragesteller behauptete Verlust der BschwAG-Mittel aus der Sammelvereinbarung 5/95 ist somit unzutreffend.
Zu 3. und 4.:
Der Senat sieht mit großer Sorge, dass die Planungen und Umsetzungen der vom Land angemeldeten BschwAG-Maßnahmen, die einzig der DB AG obliegen, nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Diesen Standpunkt teilt Berlin mit den anderen Bundesländern, die auch mit diesem Problem konfrontiert werden. Die Mängel wurden wiederholt gegenüber der DB AG und dem Bundesminister für Verkehr angesprochen und um Behebung gebeten.
Seitens der DB AG wurde zugesagt, die Planungskapazitäten zu erhöhen, um alle Vorhaben fristgerecht zu bearbeiten, um so die der DB AG zur Verfügung gestellten Mittel im Sinne der Länder umsetzen zu können.
Berlin, den 19. März 2002
In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt