Verwendung der Finanzmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BschwAG) u. a.
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) erfragt die Finanzmittel für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr des Landes Berlin für 2001 sowie die Planungen für 2002 und 2003–2006. Der Senat beziffert die für 2001 verfügbaren Mittel auf insgesamt 207.290 TDM aus GVFG-Länder- und Bundesprogramm, RegG, IFG sowie Komplementärmitteln und listet die Ausgaben von 199.731 TDM nach Maßnahmen auf; die Differenz erklärt sich aus der zu geringen Inanspruchnahme der DB AG für die S-Bahngrunderneuerung. Zu den Jahren 2002 bis 2006 verweist der Senat auf die noch laufenden Vorbereitungen der Finanzplanung und des Haushalts.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 15/121
Kleine Anfrage Nr. 15/121 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Verwendung der Finanzmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BschwAG) u. a.
Ich frage den Senat:
- Wie viele Finanzmittel standen dem Land Berlin im Jahr 2001 aus welchen Töpfen für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung?
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Für welche Projekte wurden diese Gelder ausgegeben (bitte die Projekte einzeln und mit dem entsprechenden Finanzvolumen und der Finanzquelle auflisten)?
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Wie viele Finanzmittel stehen dem Land Berlin im Jahr 2002 aus welchen Töpfen für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung?
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Für welche Projekte sollen diese Gelder ausgegeben werden (bitte die Projekte einzeln und mit dem entsprechenden Finanzvolumen auflisten)?
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Wie viele Finanzmittel stehen dem Land Berlin in den Jahren 2003-2006 aus welchen Töpfen für den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung?
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Für welche Projekte sollen diese Gelder ausgegeben werden (bitte die Projekte einzeln und mit dem entsprechenden Finanzvolumen auflisten)?
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Wer entscheidet nach welchen Kriterien über die Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 121
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Dem Land Berlin standen 2001 folgende Mittel für die Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung:
Finanzierungsquelle TDM
GVFG-Länderprogramm1) 73 140,0
GVFG-Bundesprogramm 15 190,0
RegG-Mittel (X-Betrag)2) 53 700,0
IFG-Mittel3) 22 059,0
Komplementärmittel für S-Bahn 9 400,0
Komplementärmittel für GVFG- und IFG 33 801,0
Gesamtsumme 207 290,0
1) Gemeindeverkehrfinanzierungsgesetz
2) Regionalisierungsgesetz
3) Investitionsgesetz Aufbau Ost
Zu 2.:
Die Mittel sind entsprechend den in den Erläuterungen zum Haushalt 2001 zu Kapitel 1270, Titel 891 02 verankerten Maßnahmen ausgegeben worden. Von den unter 1. genannten Mitteln sind ausgegeben worden:
| Maßnahme | Ausgabe (TDM) | FinanzierungsquelleGVFGRegGIFGKomple-mentärS-Bahn (einschl. Vorleistungen für S 21)43 862,0xxxU-Bahn Neubau28 097,0xxxU-Bahn Grundinstandsetzung41 599,0xxxInfrastrukturverbesserung44 594,0xxStraßenbahnneubau7 805,0xxxStraßenbahngrundinstandsetzung27 877,0xxxStraßenbahnbeschleunigung4 558,0xxBusbeschleunigung1 339,0xxGesamtsumme199 731,0 |
Die Differenz zwischen den zur Verfügung stehenden Mitteln und den Ausgaben erklärt sich aus der zu geringen Inanspruchnahme der DB AG für die Mittel, die das Land Berlin für die S-Bahngrunderneuerung eingeplant hat. Es handelt sich hierbei um die vom Land Berlin bereit gestellten Komplementärmittel, die in den Haushalt zurückgeflossen sind.
Zu 3. bis 6.:
Die Fragen beziehen sich auf die noch laufenden Vorbereitungen des Senats zur Finanzplanung bis 2006 und der Aufstellung des Haushalts für das laufende Jahr sowie das Jahr 2003. Die Planungen des Senats werden in Kürze zu den Haushaltsberatungen vorgelegt.
Zu 7.:
Gemäß den verkehrspolitischen Rahmenbedingungen, die u. a. in der Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters zum Ausdruck gekommen sind, werden durch den Senat die Investitionen für den ÖPNV in den Haushaltsplan eingestellt, der letztlich vom Parlament beschlossen wird.
Berlin, den 18. März 2002
In Vertretung Maria K r a u t z b e r g e r Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt