Vorteile fuer Europas groesstes Reiseunternehmen

Vorteile fuer Europas groesstes Reiseunternehmen

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ulrich Brinsa (CDU) betrifft die Bedingungen, unter denen der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) an die BVG übergeben wurde, insbesondere die Fortführung des Reisebürovertrags mit der ZOB-GmbH und die darin enthaltene Konkurrenzschutzklausel. Der Senat erklärt, die BVG sei aus rechtlichen Gründen in die bestehenden privatrechtlichen Verträge eingetreten, habe die Klausel nicht veranlasst und sehe keine rechtlichen Bedenken; das Reisebüro sei vertraglich verpflichtet, Fahrausweise uneingeschränkt für jedes konzessionierte Reiseunternehmen zu verkaufen.

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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 15/100

Kleine Anfrage Nr. 15/100 des Abgeordneten Ulrich Brinsa (CDU) über: Vorteile für Europas größtes Reiseunternehmen

Ich frage den Senat:

  1. Wer ist politisch dafür verantwortlich, dass bei der Übertragung der Verwaltung des Omnibusbahnhofs an die BVG der einzige gewinnträchtige Bereich, nämlich das Reisebüro, weiterhin der ZOB-GmbH mit einem längeren Zeitvertrag überlassen worden ist?

  2. Was hat der Senat veranlasst, in den entsprechenden Verträgen sogar für das Reisebüro eine so genannte Konkurrenzschutzklausel mit einer mehrjährigen Laufzeit aufzunehmen?

  3. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass in dem Reisebüro auf dem Zentralen Omnibusbahnhof durchschnittlich etwa 90 % aller Tickets ausschließlich für „ZOB GmbH-Reisebus-Linien“ angeboten bzw. verkauft werden?

  4. Wie will der Senat auf dem Zentralen Omnibusbahnhof normale Wettbewerbsbedingungen durchsetzen und den Einfluss eines marktbeherrschenden Reiseunternehmens drastisch einschränken?

Berlin, den 18. Februar 2002

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 100

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Bei Überlassung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) an die BVG ist diese aus rechtlichen Gründen in die bestehenden privatrechtlichen Verträge (u. a. Reisebürovertrag) eingetreten. Die BVG führt diese Verträge fort.

Zu 2.:

Der Senat hat nichts hinsichtlich der Aufnahme der Konkurrenzschutzklausel in den Reisebürovertrag veranlasst.

Zu 3.:

Die ZOB-GmbH hat keine eigenen Genehmigungen für den Reisebus-Linienverkehr, für den Tickets verkauft werden könnten.

Zu 4.:

Konkurrenzschutzklauseln, wie sie für das Reisebüro festgelegt wurden, sind üblich und rechtlich – auch im Hinblick auf die Wettbewerbssituation am ZOB – nicht zu beanstanden. Das Reisebüro hat sich im Übrigen vertraglich verpflichtet, Fahrausweise uneingeschränkt für jedes konzessionierte Reiseunternehmen zu verkaufen. Unabhängig davon haben die Reisebusunternehmen, die eine Linienkonzession besitzen und den ZOB als Haltestelle anfahren müssen, die Möglichkeit, ihre eigenen Fahrausweise auf dem ZOB zu verkaufen.

Berlin, den 20. März 2002

In Vertretung K r a u t z b e r g e r Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Ausschreibung von Verkehrsleistungen im OEPNV

Ausschreibung von Verkehrsleistungen im OEPNV

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den konkreten Vorbereitungen zur künftigen Ausschreibung von Verkehrsleistungen im ÖPNV in Berlin und der zuständigen Stelle, den Vorgaben des Senats hinsichtlich Qualität, Umfang, Einhaltung von tariflichen und sonstigen Beschäftigungsbedingungen, der Frage, ob der Senat beabsichtigt, einzelne Linien, mehrere Linien, Teilnetze, Netze von bestimmten Verkehrsträgern oder lokal begrenzte Netze unabhängig von Verkehrsmitteln auszuschreiben und wer die Größe der Ausschreibungsgebiete bzw. -netze auf welcher Grundlage festlegt, den Gesetzen, auf deren Grundlage diese Ausschreibungen getätigt werden, und der Einbeziehung des Abgeordnetenhauses in diesen Prozess. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Frank Bielka, erklärt, dass die Leistungen im ÖPNV in Berlin zum größten Teil durch die BVG erbracht würden, im Rahmen des Unternehmensvertrages mit einer Laufzeit bis 2007 erbringe die BVG die ÖPNV-Leistung eigenwirtschaftlich, eine Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen sei in diesem Zeitraum daher nicht vorgesehen, weitere ÖPNV-Leistungen würden im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von der S-Bahn Berlin GmbH und der DB Regio auf der Grundlage von Verkehrsverträgen erbracht, in Auswertung der Erfüllung der laufenden Verträge (bis 2001) sowie auf der Basis der Vorgaben des Nahverkehrsplanes und der zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel würden die neuen Vertragsverhandlungen aufgenommen, der Senat prüfe gegenwärtig, ob mittelfristig ein Teilnetz der S-Bahn Berlin GmbH ausgeschrieben werden könne, auf Grund der Gewährleistung von Sicherheit und Effizienz der Verkehrsdurchführung sowie gravierender Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der Berliner Verkehrsanbieter werde die Notwendigkeit einer Übergangszeit bis zur Vergabe von Verkehrsleistungen durch Ausschreibungen gesehen, dabei gebe es weder für den innerstädtischen ÖPNV noch für den SPNV konkrete Vorbereitungen zu Ausschreibungen von Verkehrsleistungen, insofern könne der Senat noch keine Angaben zu den unter 2. bis 5. gestellten Fragen machen.

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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1062 (Kleine Anfrage Nr. 1062)

Kleine Anfrage Nr. 14/1062 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Ausschreibung von Verkehrsleistungen im ÖPNV

Ich frage den Senat:

  1. Welche konkreten Vorbereitungen werden durch wen zur künftigen Ausschreibung von Verkehrsleistungen im ÖPNV in Berlin vorgenommen?

  2. Welche Vorgaben hinsichtlich Qualität, Umfang, Einhaltung von tariflichen und sonstigen Beschäftigungsbedingungen werden diesbezüglich vom Senat gemacht?

  3. Beabsichtigt der Senat, einzelne Linien, mehrere Linien, Teilnetz, Netze von bestimmten Verkehrsträgern oder lokal begrenzte Netze unabhängig von Verkehrsmitteln auszuschreiben? Wer legt die Größe der Ausschreibungsgebiete bzw. -netze auf welcher Grundlage fest?

  4. Auf Grund welcher Gesetze werden diese Ausschreibungen getätigt?

  5. Wie wird das Abgeordnetenhaus in diesen Prozess einbezogen werden?

Berlin, den 4. September 2000

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1062

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 5.:

Die Leistungen im ÖPNV in Berlin werden zum größten Teil durch die BVG erbracht. Im Rahmen des Unternehmensvertrages mit einer Laufzeit bis 2007 erbringt die BVG die ÖPNV-Leistung eigenwirtschaftlich. Eine Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen ist in diesem Zeitraum daher nicht vorgesehen.

Weitere ÖPNV-Leistungen werden im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von der S-Bahn Berlin GmbH und der DB Regio auf der Grundlage von Verkehrsverträgen erbracht. In Auswertung der Erfüllung der laufenden Verträge (bis 2001) sowie auf der Basis der Vorgaben des Nahverkehrsplanes und der zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel werden die neuen Vertragsverhandlungen aufgenommen. Der Senat prüft gegenwärtig, ob mittelfristig ein Teilnetz der S-Bahn Berlin GmbH ausgeschrieben werden kann.

Auf Grund der Gewährleistung von Sicherheit und Effizienz der Verkehrsdurchführung sowie gravierender Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der Berliner Verkehrsanbieter wird die Notwendigkeit einer Übergangszeit bis zur Vergabe von Verkehrsleistungen durch Ausschreibungen gesehen. Dabei gibt es weder für den innerstädtischen ÖPNV noch für den SPNV konkrete Vorbereitungen zu Ausschreibungen von Verkehrsleistungen. Insofern kann der Senat noch keine Angaben zu den unter 2. bis 5. gestellten Fragen machen.

Berlin, den 17. November 2000

In Vertretung Frank Bielka Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Umsetzung der EU-Richtlinien zum Wettbewerb im OEPNV

Umsetzung der EU-Richtlinien zum Wettbewerb im OEPNV

Ereignis

Die Kleine Anfrage Nr. 3946 befasst sich mit den dem Senat vorliegenden Stellungnahmen des Deutschen Städtetages über die Umsetzung der Europäischen Richtlinien zum Wettbewerb im ÖPNV sowie mit der Position, die Berlin zum Wettbewerb im ÖPNV innerhalb des Deutschen Städtetages vertritt. Die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr, vertreten durch Ingo Schmitt, erklärt, dass das Thema der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Wettbewerb im ÖPNV auf der Tagesordnung der 54. Sitzung der Fachkommission „Verkehrsplanung“ des Deutschen Städtetages am 23./24. April 1998 in Berlin gestanden habe, hierzu ein Vorbericht als internes Diskussionspapier des Deutschen Städtetages über die „Europawette Liberalisierung des ÖPNV“ vorgelegt worden sei und eine weitergehende bzw. abschließende Stellungnahme des Deutschen Städtetages zu dieser Problematik noch ausstehe, und dass Berlin innerhalb des Deutschen Städtetages die Position vertrete, dass der Wettbewerb im ÖPNV grundsätzlich eine positive Wirkung auf die Entwicklung der Kosten haben werde, damit zu einer Effizienzsteigerung beitragen könne, jedoch trotz steigenden Wettbewerbsdrucks auch die Qualität des Verkehrsangebotes weiter steigen müsse.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3946 (Kleine Anfrage Nr. 3946)

  1. Welche Stellungnahmen des Deutschen Städtetages über die Umsetzung der Europäischen Richtlinien zum Wettbewerb im ÖPNV liegen dem Senat vor?

  2. Welche Position zum Wettbewerb im ÖPNV vertritt Berlin innerhalb des Deutschen Städtetages?

Berlin, den 10. Juli 1998

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3946

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Thema der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Wettbewerb im ÖPNV stand auf der Tagesordnung der 54. Sitzung der Fachkommission „Verkehrsplanung“ des Deutschen Städtetages am 23./24. April 1998 in Berlin. Hierzu wurde ein Vorbericht als internes Diskussionspapier des Deutschen Städtetages über die „Europawette Liberalisierung des ÖPNV“ vorgelegt. Eine weitergehende bzw. abschließende Stellungnahme des Deutschen Städtetages zu dieser Problematik steht noch aus.

Zu 2.:

Berlin