Flughäfen: Luftverkehr : Flughafen schließt: Herr Schönfeld nimmt Abschied von Schönefeld, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/abschied-von-schoenefeld-dieser-flughafen-war-meine-heimat-li.140204

Jahrzehntelang hat Lutz #Schönfeld auf dem #Airport bei Berlin gearbeitet. Wegen Corona endet der Betrieb, wohl für immer. Ein letzter Rundgang durch #SXF.

Berlin – Ist da wirklich ein Fluggast mit einem Koffer unterwegs? Nein, doch nicht. War wohl nur eine optische Täuschung. Der #Flughafen #Schönefeld wirkt menschenleer. Niemand eilt durch den überdachten Gang zu den Abfertigungsgebäuden, niemand läuft zu den Parkplätzen oder zum Bahnhof. Laggners Almhütte wirbt unverdrossen für Bier und Leberkäse, doch die Terrasse des rustikalen Holzhauses ist verwaist. Krähen, die sich um ein Stück Brot zanken, sind die letzten sichtbaren Lebewesen, die sich hier noch aufhalten.

Der Flughafen wirkt wie ein Filmset, das nach dem letzten Dreh einfach stehen gelassen wurde. Wie die Kulisse eines Theaters, in dem vor kurzem der letzte Vorhang fiel. Dabei ist im Terminal 5 des #BER, wie die Anlage seit vergangenem Oktober heißt, noch nicht Schluss. Das Finale steht erst für Montag auf dem Programm. Als letzter Start ist für 8.05 Uhr ein #Wizzair-Flug nach Kiew geplant, als letzte Landung #Ryanair um 11.50 Uhr aus Rom. Am 22. Februar endet 75 Jahre nach Aufnahme des Linienverkehrs der Betrieb – vorübergehend für ein Jahr, wie die #Flughafengesellschaft #FBB nicht müde wird zu betonen. Wenn der #Luftverkehr wieder zunehme, werde Schönefeld wieder geöffnet, bekräftigt Flughafenchef …

S-Bahn: Zusätzliche S-Bahn-Fahrten entlasten mittags nordwestliche Ringbahn, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1054282.php

Pressemitteilung vom 17.02.2021
#S46 wird temporär von #Westend bis #Gesundbrunnen verlängert
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bestellt bei der S-Bahn Berlin GmbH von Montag, den 22. Februar 2021, bis Freitag, den 19. März 2021, wochentags zwischen 11:00 und 14:00 Uhr eine Verlängerung der Linie S46 über ihren bisherigen Endpunkt Westend hinaus bis zum Bahnhof Gesundbrunnen. Die kurzfristige Bereitstellung der Verlängerung der S46 soll die Ringbahnzüge der Linien S41 und S42, die bislang während der Mittagszeit nur im 10-Minuten-Takt fahren, auf dem nordwestlichen Ring entlasten und Fahrgästen damit mehr Platz bieten, um in der #Pandemielage besser #Abstand halten zu können.

Zudem wird auf den Ringbahn-Linien S41 und S42 wochentags ein ganztägiger 5-Minuten-Takt von Freitag, den 19. März 2021, ca. 22:00 Uhr bis Montag, den 12. April 2021, ca. 1:30 Uhr zwischen Wedding, Gesundbrunnen, Ostkreuz und Tempelhof/Bundesplatz eingerichtet.
In dieser Zeit wird der S-Bahnverkehr auf dem Abschnitt zwischen Halensee und Beusselstraße aufgrund von Bauarbeiten unterbrochen und ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingesetzt.

Zusätzlich zu den bestellten Bussen und Straßenbahnen der BVG, die bereits zur Entlastung des Schul- und Berufsverkehrs eingesetzt werden, sind dies weitere Maßnahmen, die der Senat ergreift, um Kontakte im öffentlichen Personennahverkehr zu reduzieren.

Straßenbahn: Städte-Kooperation im Nahverkehr Cottbus, Frankfurt und Brandenburg (Havel) schaffen gemeinsam neue Straßenbahnen an, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2021/02/nahverkehr-strassenbahn-cottbus-frankfurt-zug-bahn-tram.html

Das tschechische Unternehmen #Skoda wird für die Städte #Frankfurt (Oder), #Cottbus und #Brandenburg (Havel) neue #Straßenbahnen bauen. Die Städte haben dem Konzern am Mittwoch dafür den Auftrag erteilt. Sie sollen die zum Teil noch aus den 80er-Jahren stammenden Züge ersetzen. Finanziert werden die Bahnen zum Teil durch Landesförderungen.

Moderner und #barrierefrei
In Frankfurt (Oder) sind zunächst 13 neue Bahnen geplant. Cottbus soll sieben und Brandenburg (Havel) vier Fahrzeuge erhalten. Wie die Frankfurter Stadtverwaltung mitteilte, sollen die „hochmodernen, barrierefreien Straßenbahnen“ ab 2023 geliefert werden. Robert Fischer von #Cottbusverkehr sagte dem rbb gegenüber: „Gerade auch im Zuge des demografischen Wandels in Brandenburg ist die #Barrierefreiheit ein großer Aspekt. Außerdem haben wir dann große Anzeigen, mehr Platz und ein angenehmeres #Klima in den Wagen. Und sie sind zuverlässiger.“

Der Zusammenschluss der drei #Verkehrsunternehmen ist bundesweit einmalig, hieß es von den Verkehrsgesellschaften. Neben der gemeinsamen Anschaffung größerer Stückzahlen sieht Christian Kuke, Geschäftsführer der #Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt (Oder), weitere Vorteile in der Kooperation. Er sagte dem rbb: „Wenn sie 45 gleiche Fahrzeuge in Brandenburg im Verkehrsnetz haben, haben sie eine ganz andere …

#tatra #straßenbahn #6155 am 12.2 in der Rhinstr

from Instagram: https://instagr.am/p/CLZwTPFpYe3/

Bahnverkehr: Halbherziges Nachtzug-Comeback Deutsche Bahn kauft keine neuen Schlafwagen In einer europäischen Allianz will die Bahn wieder Nachtzüge anbieten. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/halbherziges-nachtzug-comeback-deutsche-bahn-kauft-keine-neuen-schlafwagen/26920742.html

In einer europäischen #Allianz will die Bahn wieder #Nachtzüge anbieten. Doch eigene Waggons schafft die DB nicht an. In Deutschland fahren nachts weiter ICEs.

Die Deutsche Bahn steigt zwar wieder ins #Nachtzug-Geschäft ein, will jedoch keine eigenen Liege- und #Schlafwagen kaufen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung an die FDP-Fraktion hervor, die Tagesspiegel Background vorliegt. „DB #Fernverkehr AG verfügt über keine Schlafwagen mehr und plant auch nicht, neue Schlafwagen zu kaufen oder zu leasen“, schreibt Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU).

Die DB AG beteilige sich mit eigenen #Sitzwagen an den #Nachtzugverbindungen ihrer europäischen Partnerbahnen, heißt es weiter. Im innerdeutschen #Nachtverkehr will die Deutsche Bahn zudem weiter auf reguläre ICE- und Intercity-Züge setzen. „Eine vertane Chance“, sagt der FDP-Verkehrsexperte Christian Jung. „Die Vorstellung, über Nacht sitzend zu fahren, ist bei weitem nicht so attraktiv wie ein Schlafwagen.“

Im Dezember haben die Staatsbahnen von Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz eine #Renaissance des europäischen #Nachtlinien-Netzes angekündigt. Schon damals war klar, dass auf den neuen Verbindungen ab Ende 2021 von Zürich über Köln nach Amsterdam und von Wien über …

Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten im Jahr 2020 und Kontrolle der Pandemieschutzmaßnahmen im ÖPNV, aus Senat

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www.berlin.de

 

Frage 1:

Wie viele Fahrgäste beförderten BVG und S-Bahn jeweils in Berlin im Jahr 2020 bis zum Stichtag 31.12.2020?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Im Jahr 2020 verzeichnete die BVG 728,5 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF).“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Die Daten zur Fahrgastnutzung im Jahr 2020 wird die S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenz im Frühjahr 2021 präsentieren.“

Frage 2:

Wie viele Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 durchgeführt?

Antwort zu 2:

Die BVG teilt hierzu mit:

„In 2020 wurden durch die BVG AöR rund 6.917.000 Fahrausweiskontrollen realisiert.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Im Jahr 2020 wurden ca. 9,8 Mio. Fahrscheinkontrollen durchgeführt.“

Frage 3:

Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin bis zum Stichtag 31.10.2020 angetroffen? Wie hat sich diese Quote in Berlin gegenüber dem Vorjahr bis zum Stichtag 31.12.2020 bei BVG und S-Bahn entwickelt?

Antwort zu 3:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Bei der BVG AöR wurden 2020 249.120 Fälle von erhöhtem Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt, dies waren 94.131 (–27 %) weniger gegenüber 2019 (343.251).“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

Bis zum genannten Stichtag 31.10.2020 wurden ca. 246 Tausend Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, zum Stichtag 31.12.2020 waren es ca. 300 Tausend Fahrgäste.

Die Quote ist im Vergleich zum Jahr 2019 (3,0 %) mit 3,06 % nahezu unverändert.

Frage 4:

Von wie vielen sog. „Schwarzfahrer/innen“ wurde bis zum Stichtag 31.12.2020 das erhöhte Beförderungs- entgelt a) verlangt, b) bezahlt/ nicht bezahlt und wie hoch waren die kumulierten Einnahmen daraus?

Antwort zu 4:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Zu a) Es wurde von 249.120 Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis das erhöhte Beförde- rungsentgelt (EBE) verlangt.

zu  b) Die EBE-Erträge (abzüglich abgeschriebenen Forderungen) betrugen 2020 ca.

6,1 Mio. Euro. Eine genaue Abgrenzung der bezahlten/nicht bezahlten Forderungen ist nicht möglich, da sich Verfahren z.T. über einen längeren Zeitraum erstrecken.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Zu a) Das erhöhte Beförderungsentgelt wird von allen durch die S-Bahn Berlin GmbH kontrollierten Personen ohne gültigen Fahrschein eingefordert.

Zu  b) Mit Stand 31.12.2020 wurden für das Jahr 2020 ca. 38 % der offenen Forderungen beglichen.“

Frage 5:

Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 wegen sog.

„Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?

Antwort zu 5:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge (Strafanzeigen) nach § 265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäterinnen und -täter) haben.

2019 wurden 10.871 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt, 2020 waren es 6.385.

Die BVG AöR erhält nicht in jedem Fall eine Information über den Verfahrensausgang, sodass hier keine ganzheitliche Auskunft gegeben werden kann. Weiterhin ist zu beachten, dass die Verfahrensausgänge nicht zeitlich abgegrenzt zu betrachten sind, da die Dauer (auch mehrjährige Verfahren) der Strafverfahren unterschiedlich ist.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Die S-Bahn Berlin GmbH hat mit Stand 31.12.2019 11.650 Strafanzeigen nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB) gestellt.“

Frage 6:

Wie viele Strafverfahren wurden seit dem 1.1.2020 aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet und zu wie vielen Verurteilungen ist es gekommen (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?

Antwort zu 6:

Eine statistische Erfassung erfolgt im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften lediglich nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB). Das Delikt § 265a StGB – Erschleichen von Leistungen – wird allerdings ohne Unterscheidung einzelner Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen Zwecks dienenden Telekommunikationsnetzes und des Zutritts zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung.

Wegen des hinreichenden Tatverdachts einer Straftat ausschließlich nach § 265a StGB wurden im Jahr 2020 insgesamt 4.448 erhobene Anklagen bzw. gestellte Anträge auf Erlass eines Strafbefehls im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften erfasst, im Jahr 2021 (Stand 02.02.2021) waren es bisher 97.

Wegen einer Straftat ausschließlich nach § 265a StGB sind für das Jahr 2020 insgesamt 2.763 Verurteilungen im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften verzeichnet, für das Jahr 2021 (Stand 02.02.2021) bisher noch keine.

Frage 7:

Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche durchschnittlichen Tageshaftkosten sind dadurch in 2020 entstanden?

Antwort zu 7:

Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu einer Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden, werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage in den Justizvollzugsanstalten zum 02.02.2021 anhand des IT-Fachverfahrens BASIS-Web hat ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 12 Gefangene, in der JVA Plötzensee 38 Gefangene, in der JVA für Frauen 13 Gefangene, in der JVA Heidering 35 Gefangene, in der JVA Tegel 31 Gefangene, in der JVA des Offenen Vollzuges Berlin 23 Gefangene sowie in der Jugendstrafanstalt Berlin 4 Gefangene unter anderem eine Ersatzfreiheits- strafe wegen Erschleichens von Leistungen verbüßten. Zu beachten ist jedoch, dass der

Tatbestand des § 265a StGB neben dem „Schwarzfahren“ noch andere Tatbestands- varianten enthält (vgl. Antwort zu Frage 6).

Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem Haus- haltsjahr 1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die Tageshaft- kosten bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit und die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr. Eine Differen- zierung der Haftkosten nach Haftarten oder nach den der Verurteilung zugrundeliegenden Delikten ist nicht möglich, da Haushaltstitel die Berechnungsgrundlage bilden.

Die Tageshaftkosten für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor. Hilfsweise werden die Tagessätze für das Land Berlin im Haushaltsjahr 2019 berichtet:

2019 nach Belegungsfähigkeit nach

tatsächlichen Hafttagen

Tageshaftkosten 140,86 € 175,86 €
Bau-Investitionskostensatz 0,67 € 0,84 €
Sach-Investitionskostensatz 1,92 € 2,40 €
Gesamt-Tageshaftkosten 143,45 € 179,10 €

Frage 8:

Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senats oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen zu reduzieren und wie viele Hafttage konnten dadurch eingespart werden?

Antwort zu 8:

Spezielle Arbeitsangebote für sog. „Schwarzfahrer/Schwarzfahrerinnen““ gibt es nicht, da die Vermittlung sich weniger am Delikt, sondern stets an den persönlichen Voraussetzungen (Wohnbezirk, Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft, usw.) orientiert.

Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafen-Vollstreckung im Berliner Vollzug zu reduzieren, richten sich mithin auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von Geld- strafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung, Ratenzahlungsverein- barungen) werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher Straftat die jeweilige Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Dasselbe gilt auch für „day-by-day“-Maßnahmen, wonach im Land Berlin für Personen, die bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten haben, die Möglichkeit besteht, ihren Gefäng- nisaufenthalt durch Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen. Die Ver- kürzung von Ersatzfreiheitsstrafen und damit eine deutliche Entlastung des Vollzuges – gerade auch im Bereich der Verurteilungen wegen Erschleichens von Leistungen – wird von der neuen Tilgungsverordnung (TilgV) erwartet, die Ende Januar 2021 vom Senat verabschiedet wurde und deren zentrale Neuerung in der Absenkung der Regelarbeitszeit von sechs auf vier Stunden besteht, mithin in einer anderen Umrechnung zwischen Tagessätzen und Arbeitsstunden. Es wurde zudem der Aufgabenbereich der Regiestelle

gemeinnützige Arbeit (RGA) konkret geregelt, um einen Teil der Maßnahmen im Bereich der gemeinnützigen Arbeit noch besser koordinieren zu können.

Bezüglich der eingesparten Hafttage liegen dem Senat bislang keine belastbaren Zahlen für das Jahr 2020 vor. Es wird jedoch insoweit darauf hingewiesen, dass in den Tilgungs- statistiken der freien Träger keine Differenzierung nach Delikten vorgenommen wird.

Auf die weiteren Ausführungen in Frage 8 der Schriftlichen Anfrage 18/22178 vom 17.01.2020 wird verwiesen.

Frage 9:

Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung eines fahrscheinlosen Nahverkehrs bzw. der im Koalitionsvertrag auf Seite 46 (Version https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/rbm/161116-koalitionsvertrag-final.pdf) vereinbarten Machbarkeits- studie, in der die Einführung einer Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe für Berlin und das Tarifgebiet   des VBB, die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung im ÖPNV in Berlin und im Tarifgebiet des VBB und die Übernachtungspauschale für Gäste getrennt voneinander untersucht werden sollten, dar?

Antwort zu 9:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hatte entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik sowie nach Diskussion in der „Arbeitsgruppe Tarife“ in öffentlicher Ausschreibung am 27.08.2019 eine Machbarkeitsstudie zum Thema

„Ergänzende Instrumente zur Finanzierung des Berliner ÖPNV“ vergeben.

Gegenwärtig ruht die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin auf zwei Säulen: Fahrgelderlösen und Zahlungen der öffentlichen Hand. Ziel der Studie war es, weitere ergänzende Finanzierungsinstrumente zu untersuchen. Dabei sollte deren Ausgestaltung skizziert werden, ihre rechtliche Umsetzbarkeit sowie die zu erwartenden verkehrlichen, sozialen und insbesondere finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Dies berücksichtigt auch die Vorgaben aus § 26 Abs. 3 Satz 6 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG), wonach alternative Formen der Finanzierung des ÖPNV, insbesondere über Bürgertickets oder die Heranziehung der Nutznießenden des ÖPNV als Ersatz oder Ergänzung zu den herkömmlichen Formen der ÖPNV-Finanzierung zu prüfen sind. Zu den in der Machbarkeitsstudie untersuchten Instrumenten zählt ein solidarisches Ticket („Bürgerticket“), ein obligatorisches Gästeticket für Besucherinnen und Besucher der Stadt sowie verschiedene Formen, die auch die Nutznießenden des ÖPNV an dessen Kosten beteiligen (z.B. Unternehmen, Grundstückseigentümer). Außerdem wurde eine City-Maut und eine einheitliche Parkraumbewirtschaftung untersucht.

Die Studie wurde am 23. November 2020 veröffentlicht und kann auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz heruntergeladen werden:  https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicher-  personennahverkehr/finanzierung/

Die durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgelegte Studie gibt dabei keine Empfehlung, stellt aber in ihrem Fazit mit Blick auf das zentralen Ziel der Weiterentwicklung und Ergänzung der Finanzierung des Berliner ÖPNV die drei Instrumente mit der höchsten finanziellen Ergiebigkeit heraus. Die mit der Studie dargelegten Erkenntnisse sind ein wichtiger Beitrag zur Diskussion und Entscheidungsfindung in Bezug auf die o.g. ergänzenden Finanzierungsinstrumente. Es

handelt sich dabei um eine Thematik, der sich aktuell viele Städte und Regionen stellen, die eine klimafreundliche Mobilität voranbringen und entsprechend die Finanzierung des ÖPNV auf eine nachhaltige Basis stellen wollen. Eine Festlegung auf einzelne Instrumente für Berlin ist noch nicht erfolgt. Zur Umsetzung eines Instrumentes oder des genannten, fahrscheinlosen ÖPNV wäre in einem nächsten Schritt eine vertiefende Untersuchung zu konkreten Ausgestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten Voraussetzung.

Frage 10:

Wie viele Kontrollen pandemiebedingter Anordnungen, wie z.B. der Pflicht zum Tragen eines MNS an Haltestellen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 durchgeführt?

Antwort zu 10:

Die Verkehrsunternehmen kontrollieren täglich mit ihrem Sicherheits- und Servicepersonal die Einhaltung der Maskenpflicht. Diese Kontrollen finden auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungsbehörden statt (u.a. Polizei Berlin, Bundespolizei). Lediglich Letztere sind auf Grundlage der Corona-Verordnungen befugt, ein Bußgeld zu verhängen. Die BVG hat darüber hinaus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske in die BVG-Nutzungsordnung aufgenommen. Bei einem Verstoß gegen die BVG-Nutzungsordnung kann das BVG-Sicherheitspersonal eigenständig eine Vertragsstrafe von 50 Euro aussprechen.

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Kontrollen zur Einhaltung des Tragens von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen und Hygienevorschriften in den Bahnhöfen, an den Haltestellen und in den Fahrzeugen werden täglich rund um die Uhr von ca. 225 Sicherheitskräften der BVG kontrolliert.

Weiterhin fanden wöchentlich Schwerpunktkontrollen von BVG-Sicherheitskräften gemein- sam mit den Fahrscheinkontrolleurinnen und -kontrolleuren und der Polizei auf ausgewählten Schwerpunktbahnhöfen statt.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Entsprechend der Rechtslage obliegt es den Landesbehörden, die Einhaltung der diesbezüglichen Verordnung, die Festsetzung von Bußgeldern bei Verstößen und deren Eintreibung sicher zu stellen. Die S-Bahn Berlin GmbH unterstützt die Kontrollen im Rahmen ihres etablierten Sicherheitskonzepts, wonach täglich bis zu 500 Sicherheits- und Servicekräfte im Verkehrsgebiet im Einsatz sind und bei Bedarf Ansprachen durchführen. Eine strukturierte Erfassung der Anzahl der Ansprachen erfolgt dabei nicht. Werden Personen in den Zügen der Berliner S-Bahn ohne medizinische Maske (vor dem 24.01.2021: Mund-Nase-Bedeckung, MNB) angetroffen, findet eine direkte Ansprache  statt verbunden mit der Aufforderung, die medizinische Maske (vor dem 24.01.2021: MNB) zu tragen und bei Zuwiderhandlung bis zum Ausschluss von der Fahrt führen und im Bahnhofsbereich ein Hausverbot nach sich ziehen kann.“

Frage 11:

Wie viele Verstöße gegen Pandemie-Maßnahmen wurden bei Kontrollen jeglicher Art von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 festgestellt?

Antwort zu 11:

Die BVG hat bis Ende 2020 insgesamt 6.100 Vertragsstrafen in einer Höhe von 50 Euro aufgrund des Verstoßes gegen die BVG-Nutzungsordnung durch ihre Sicherheitsmitar- beiterinnen und -mitarbeiter aufgenommen und rund 150.000 Hinweise zur Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. einer medizinischen Maske ausgesprochen. Die

S Bahn Berlin GmbH hat keinen entsprechenden Passus in ihren Beförderungsbedingun- gen, hier werden daher lediglich Hinweise durch das Personal ausgesprochen, siehe auch Frage 10.

Frage 12:

In wie vielen Fällen wurden für Verstöße gegen Corona-Verordnungen im ÖPNV bis zum Stichtag  31.12.2020 Bußgelder verhängt und wie hoch waren die kulminierten Summen (bitte nach Kalender-Wochen und Verkehrsunternehmen sowie kassenwirksam und ausstehend aufschlüsseln)?

Antwort zu 12:

Die Bußgeldsachbearbeitung für die von Polizeidienstkräften festgestellten Ordnungswid- rigkeiten nach der Infektionsschutzverordnung, die das Nichttragen des Mund-Nasen- Schutzes (MNS) im ÖPNV betreffen, erfolgt durch die bezirklichen Ordnungsämter. Daher wurden die Bezirke um Zuarbeit gebeten.

Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Lichtenberg, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln und Pankow können keine detaillierten Angaben zu den Fallzahlen der von ihren Ordnungs- ämtern verhängten Bußgelder nach einzelnen Tatbeständen, wie sie die Zuwiderhandlung gegen die Maskenpflicht im ÖPNV darstellt, leisten, da das zur Vorgangsbearbeitung genutzte IT-Fachverfahren keine entsprechende Statistikfunktion enthält. Eine gezielte (händische) Erfassung derartiger Tatbestände ist den Bezirken unter Verweis auf ihre sehr begrenzten personellen Ressourcen derzeit nicht möglich, daher erfolgt teilweise nur eine kumulierte Angabe der Fallzahlen.

In den bezirklichen Ordnungsämtern werden im Rahmen der Bußgeldsachbearbeitung von nicht-verkehrlichen Ordnungswidrigkeiten sowohl die von Polizeidienstkräften als auch die vom Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) erfassten Verstöße gegen die Corona-Eindäm- mungsmaßnahmen erfasst.

Aufgrund der zum Teil sehr hohen Anzeigenzahlen kann es in einigen Bezirken zu Verzögerungen bei der systemseitigen Erfassung der Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen, so dass die nachfolgenden Angaben nur den aktuellen Erfassungs- und Bearbeitungsstand wiedergeben.

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurden bis zum 31.12.2020 insgesamt 182 Ver- stöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im ÖPNV festgestellt und jeweils die entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt. Es wurden bislang 117 Verwarnungsgeldbescheide und 65 Bußgeldbescheide mit einem Gesamt- volumen von 9.160 Euro erlassen, wovon bereits mit Stand vom 3.2.2021 4.970 Euro gezahlt wurden.

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurden bis zum 31.12.2020 insgesamt 21 Ordnungs- widrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- bedeckung im ÖPNV erfasst. In allen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren ein- geleitet. Bisher erfolgte in diesen Verfahren der Erlass von acht Verwarn- und vier Bußgeldbescheiden.

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden im Zeitraum von Juni bis Dezember 2020 ins- gesamt 151 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Sachverhalt zwischen 50 und 250 Euro pro Ordnungswidrigkeit.

Im Bezirk Neukölln wurden seit Beginn der Pandemie bisher insgesamt 2.919 Ordnungs- widrigkeitenanzeigen gegen die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen bearbeitet, die mit- unter gegen mehrere Betroffene gerichtet sind, so dass die Anzahl von möglichen Verfah- ren schätzungsweise bei >3.500 Verfahren liegt. Bisher wurden im Bezirk rd. 2.055 Verfahren eingeleitet, die Ordnungswidrigkeiten gegen die Infektionsschutzverordnungen betreffen: In 132 Fällen wurden Verwarnungsgelder verhängt (ca. 6.000 Euro). In 1.453 Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet (Status Anhörungen) – hieraus ergingen 347 Bußgeldbescheide (festgesetzte Bußgelder von insgesamt rund 94.600 Euro). Trotz priorisierter Sachbearbeitung der Verstöße besteht im Ordnungsamt Neukölln ein deutlicher Rückstau bei der Erfassung der Anzeigen. Eine separate Ausweisung des Tatbestands zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nasenbedeckung im ÖPNV gibt es nicht.

Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden in insgesamt acht Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt 1.100 Euro verhängt, zu denen jeweils noch Verfahrenskosten in Höhe von 28,50 Euro hinzukommen. Weitere 23 Fälle aus dem Jahr 2020 sind noch in der Bußgeldbearbeitung, so dass noch keine Angaben zu der Bußgeldhöhe möglich sind.

Aus den Bezirken Mitte und Reinickendorf liegen detaillierte Angaben zu den festgestellten und geahndeten Ordnungswidrigkeiten im ÖPVN vor, die sich auf die Verstöße gegen die zum Infektionsschutz erlassenen Verordnungen beziehen:

Bezirk BVG S-Bahn-Berlin
 

Mitte

verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße
KW in 2020 Anzahl Gesamtsumme Anzahl Gesamtsumme
13

14

   
15 0   0  
16 0   0  
17 0   0  
18 0   0  
19 0   0  
20 0   0  
21 0   0  
22 0   0  
23 0   0  
24 0   0  
25 0   0  
26 0   0  
27 28 1.408,50 € 0  
28 48 2.060,00 € 0  
29 18 872,50 € 0  
30 43 1.792,50 € 0  
31 35 1.555,00 € 0  
32 23 1.052,50 € 0  
33 40 1.807,50 € 0  
34 20 1.055,00 € 0  
35 92 4.492,50 € 3 300,00 €
36 115 5.815,00 € 2 110,00 €
37 53 2.840,00 € 0  
38 26 1.580,00 € 0  
39 28 1.525,00 € 0  
40 9 485,00 € 1 100,00 €
41 6 330,00 € 0  
42 35 1.970,00 € 2 5.100,00 €
43 44 2.448,50 € 1 55,00 €
44 37 2.095,00 € 12 975,00 €
45 14 770,00 € 5 275,00 €
46 10 520,00 € 0  
47 5 275,00 € 6 330,00 €
48 5 185,00 € 0  
49 0   0  
50 5 275,00 € 0  
51 0   0  
52 0   0  
53 0   0  

 

Bezirk BVG S-Bahn-Berlin
 

Mitte

verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße
KW in 2020 Anzahl Gesamtsumme Anzahl Gesamtsumme
Summe 739 37.209,50 € 32 7.245,00 €

 

Bezirk BVG   S-Bahn-Berlin
 

Reinickendorf

verhängte Bußgelder Corona- Verstöße verhängte Bußgelder Corona-Verstöße
KW in 2020 Anzahl Gesamtsumme Anzahl          Gesamtsumme
13 0   0
14 0   0
15 0   0
16 0   0
17 0   0
18 0   0
19 0   0
20 0   0
21 0   0
22 0   0
23 0   0
24 0   0
25 0   0
26 0   0
27 0   0
28 0   0
29 0   0
30 0   0
31 0   0
32 0   0
33 0   0
34 0   0
35 0   0
36 0   0
37 10 500,00 € 0
38 0   0
39 0   0
40 6 285,00 € 0
41 0   0
42 7 335,00 € 0
43 1 50,00 € 0
44 0   0
45 1 100,00 € 0
46 0   0
47 12 600,00 € 0
48 4 200,00 € 0

 

Bezirk BVG S-Bahn-Berlin
 

Reinickendorf

verhängte Bußgelder Corona- Verstöße verhängte Bußgelder Corona-Verstöße
KW in 2020 Anzahl            Gesamtsumme Anzahl          Gesamtsumme
49

50

51

52

53

20                             955,00 €

4                            200,00 €

10                             500,00 €

0

0

0

0

0

0

0

Summe 75 3.725,00 € 0 0,00 €

Zu diesem Sachverhalt wird im Übrigen auch auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/25035 vom 09.11.2020 verwiesen.

Berlin, den 15.02.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Infrastruktur: Mobilitätswende in Berlin: Umsetzungsstand von Bussonderfahrstreifen, veränderte Geltungsdauer existierender Bussonderfahrstreifen und Vorrangschaltungen für Busse und Straßenbahnen in den Berliner Bezirken!, aus Senat

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www.berlin.de

Vorbemerkung der Abgeordneten:
Berlin fördert die #Mobilitätswende. Hierfür wird u.a. die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs in
der wachsenden Stadt kontinuierlich durch den Ausbau der unterschiedlichen Mobilitätsangebote, Strecken,
Taktverdichtungen, Investitionen in moderne Fahrzeuge und verkehrsorganisatorische und bauliche
Maßnahmen zur Verbesserung der #Verkehrssicherheit und der #Beschleunigung vorangetrieben. In 2020
starteten die ersten elektrischen Doppelgelenkbusse und weitere Projekte in Sachen E-Mobilität, wie
Oberleitungsbusse vorbereitet. Vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt und der wachsenden
Gemeinden im Umland nimmt die Frage der Straßennutzung und die Entwicklung des Oberflächenverkehrs
viel Raum in der Debatte ein, wenn es darum geht, für die Busse und Straßenbahnen #Sonderfahrstreifen
und Vorrangschaltungen auszuweisen.
2
Frage 1:
Wie viele Kilometer des Streckennetzes entfallen derzeit auf #Bussonderfahrstreifen? (Bitte Streckenlänge
nach Bezirken darstellen)
Antwort zu 1:
Aktuell erstrecken sich die Bussonderfahrstreifen in Berlin auf eine Länge von 108
Kilometern. Aufgrund einiger fehlender statistischer Daten konnte in der Kürze der Zeit der
Sachverhalt nicht detailliert pro bezirklichem Straßenabschnitt ermittelt werden.
Frage 2:
Wie viele Kilometer Bussonderfahrstreifen konnten in den letzten vier Jahren in den Bezirken baulich
umgesetzt werden?
(Bitte nach Bezirk, Startpunkt und Endpunkt und betroffener Linie und Zeitpunkt der Anordnung und der
Umsetzung und Kosten der Maßnahme aufschlüsseln)
Antwort zu 2:
Antworten nach Bezirken:
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Die effektive Länge der im Bezirk Mitte seit 2016 baulich umgesetzten Busspuren beträgt
insgesamt ca. 2,0 km.
Es handelt sich im Einzelnen um nachfolgende Strecken, bzw. Abschnitte:
– Beusselstraße, von Turmstraße bis Siemensstraße (einseitig) = ca. 400 m; Buslinie
TXL, Anordnung + Umsetzung in 2016, Investitions-, bzw. Umsetzungskosten ca.
4.500,- € (Brutto)
– Invalidenstraße, von Alt-Moabit bis Lehrter Straße (einseitig) = ca. 500 m; Buslinie
TXL, Anordnung + Umsetzung in 2016, Investitions-, bzw. Umsetzungskosten ca.
6.500,- € (Brutto)
– Hofjägerallee, zwischen Großer Stern und Stülerstraße / Tiergartenstraße (beidseitig)
= ca. 900 m, Buslinie 100, Anordnung in 2019 / Umsetzung in 2020, Investitions-,
bzw. Umsetzungskosten ca. 11.000,- € (Brutto)
– Mollstraße, von Otto-Braun-Straße bis Prenzlauer Allee (einseitig) = ca. 200 m,
Buslinie 142/200, Anordnung + Umsetzung in 2020, Investitions-, bzw.
Umsetzungskosten ca. 2.500,- € (Brutto)“
Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:
„Die Frage kann nur teilweise beantwortet werden.
1) Teilabschnitte auf der Sonnenallee, Kosten für Markierung und Beschilderung ca.
18.000 €
2) Waltersdorfer Chaussee stadteinwärts (östliche Richtungsfahrbahn) ab
Landesgrenze bis ca. Rudowe Spinne, Kosten für Markierung und Beschilderung
ca. 35.000 €“
3
Reinickendorf:
Straße Abschnitt Länge Anhörung/Anordnung
vom
Umsetzung
Gotthardstr. ggü. Holländerstr. bis
Scharnweberstr.
307 m 27.11.2019 Juli 2020
Karolinenstraße von An der Mühle bis
Am Tegeler Hafen
246 m 16.01.2020 Oktober 2020
Holländerstraße von Brienzer Straße
bis Markstraße
Fahrtrichtung
Residenzstraße
288 m 20.01.2020 Oktober 2020
Wilhelmsruher
Damm
von
Schorfheidestraße bis
Senftenberger Ring
Fahrtrichtung Pankow
515 m 20.01.2020 Dezember 2020
Die oben aufgeführten Maßnahmen wurden gemeinsam ausgeschrieben.
Kosten für die Markierung: 123.380,27 €
Kosten für die Beschilderung: 6.284,51 €
Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„a) Falkenseer Damm (Südwestseite) von gegenüber Askanierring bis vor Falkenseer
Platz
Länge: etwa 800m;
Anhörung/Anordnung vom 17.01.2020, rechtskräftig am8.2.2020, mit Ergänzung vom
10.11.2020;
Ausführung 19.11.2020;
Kosten: rd. 10.100,- €
b) Ruhlebener Str. (Nordseite) von Pichelswerderstr. bis Grunewaldstr. sowie
Ruhlebener Str. (Südseite) von ggü. Grunewaldstr. bis Teltower Str.; Umwandlung
Wirtschaftsspur in Bussonderfahrstreifen (BSF)
Länge: etwa 530 m (Nord) und 870 m (Süd)
Anordnung vom 21.05.2019
Ausführung 30.11.2020
Kosten: rd. 11.100,- €
c) Charlottenburger Chaussee (Nordseite) von S-Bahnbrücke bis An den
Freiheitswiesen; Umwandlung Wirtschaftsspur in BSF
Länge: etwa 400 m
Anordnung vom 21.05.2019
Ausführung 30.11.2020
Kosten: rd. 2.450,- €“
4
Die übrigen Bezirke teilten mit, dass sie entweder über keine Zusammenstellung der
gefragten Daten verfügen oder dies auch in Hinblick auf die personelle Situation in der
Pandemie nicht zusammenstellen konnten.
Frage 3:
Wie viele Kilometer Bussonderfahrstreifen sind derzeit angeordnet, befinden sich noch im
Abstimmungsverfahren, wurden angehört bzw. sind in Endabstimmung und bei wie vielen Projekten wurde
von den Bezirken seit dem letzten Jahr Einwände/Widerspruch eingelegt? (Bitte nach Bezirken und Gründe
für die Umsetzungshürden nach Ansicht des Senats und des jeweils zuständigen Bezirkes aufschlüsseln
und ggf. erläutern)
Frage 4:
Welche Hindernisse gibt es derzeit auf welchen möglichen Strecken im Hinblick auf die Ausweisung und
Anordnung von neuen Bussonderfahrstreifen in den Bezirken?
(Bitte für jeden zuständigen Bezirk und fragliche Strecke die Bedenken und Einwände und sonstige Gründe
aus Sicht des Bezirkes erläutern)
Antwort zu 3 und 4:
2008 betrug die Gesamtlänge der Bussonderfahrstreifen 101 Kilometer, im Jahr 2018
waren es 102 Kilometer. Seitdem sind 29 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 18.700 m
angeordnet bzw. vollzogen worden, davon 2.500 Meter umgewandelte Wirtschaftsspuren,
auf denen zuvor auch Lkw fahren durften. Außerdem sind elf Abschnitte mit einer
Gesamtlänge von 3.840 m angehört worden, acht Abschnitte mit 4.060 m befinden sich in
der Endabstimmung und 25 weitere Abschnitte mit 17.587 m sind darüber hinaus aktuell in
Abstimmung bzw. in Bearbeitung.
Aus Sicht des Senats entstehen Verzögerungen durch erforderliche
Abwägungsentscheidungen und die Erarbeitung von Lösungen bei Zielkonflikten, z. B.
durch den Bedarf an Parkflächen einschließlich möglicher Sonderparkplätze und
Lieferzonen. Hinzu kommen teilweise nötige Umstellungen bei Lichtsignalanlagen.
Darüber hinaus sind Kriterien zu beachten, die eine Anordnung von Bussonderfahrstreifen
ausschließen können, beispielsweise vorhandene Fußgängerüberwege oder insgesamt
eine geringe Busfrequenz. Als limitierender Faktor bei der Bearbeitung der jeweiligen
Vorhaben stellen sich die verfügbaren personellen Ressourcen dar.
Aus den Bezirken wurden zudem folgende Antworten übermittelt:
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Reinickendorf befindet sich zurzeit der Bussonderfahrstreifen in der
Ollenhauerstraße im Anhörungsverfahren.
Der vorhandene Bussonderfahrstreifen zwischen Auguste-Viktoria-Allee und
Scharnweberstraße soll in seiner zeitlichen Befristung erweitert werden und hinter der
Straße von der Gablentz-Straße im Bereich der Ollenhauerstraße Nr.137 bis 139
verlängert werden. Der Bezirk hat sich im Rahmen der Anhörung gegen die Anordnung mit
der Begründung des Verlustes von Stellplätzen ausgesprochen.“
5
Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„a) Daumstr. (Westseite) von Goldbeckweg bis Telegrafenweg
Länge: etwa 660 m
Anhörung/Anordnung vom 24.01.2020, rechtskräftig am 08.02.2020
Ausführung steht aus, Grund: Vor Ausführung Erneuerung der Fahrbahndecke erforderlich
b) Brunsbütteler Damm (Südseite) von Wilhelmshavener Str. bis vor Klosterstr. (Anschluss
an bestehenden BSF)
Länge: etwa 100 m
Anordnung vom 24.09.2020 mit Ergänzung vom 14.10.2020
Ausführung steht aus, Grund: Ausführung erfordert umfangreiche bauliche Umgestaltung
des Straßenraums, Erstellung eines lichttechnischen Gutachtens, Erstellung eines
Verkehrskonzeptes für die Verkehrsführung während der Bauphase
Anhörungsverfahren eingeleitet, Einwände des Bezirks:
c) Rauchstr. (Nordseite) von Goltzstr. bis Streitstr.
Länge: etwa 240 m
Anhörung vom 30.11.2020
Einwände des Bezirks vom 09.12.2020 hinsichtlich der zeitlichen Geltung und des
Problems des Fahrradverkehrs, noch nicht beantwortet
Einwendungen des Bezirks im Rahmen früherer Anhörungsverfahren:
· Falkenseer Damm hinsichtlich der zeitlichen Geltung; Einwendungen nicht
berücksichtigt
· Ruhlebener Straße hinsichtlich der zeitlichen Geltung und des Problems des
ruhenden Verkehrs; Einwendungen nicht berücksichtigt
· Daumstraße hinsichtlich der zeitlichen Geltung; Einwendungen nicht berücksichtigt
· Brunsbütteler Damm hinsichtlich des baulichen Aufwandes; Einwendungen nicht
berücksichtigt“
Frage 5:
Welche existierenden Bussonderfahrstreifen sollen zeitlich ausgeweitet werden? (Bitte nach Bezirk und
Straße darstellen)
Antwort zu 5:
Für dieses Jahr soll noch die Potsdamer Straße in Mitte von Kurfürstenstraße bis Am
Karlsbad und Gegenrichtung zeitlich ausgeweitet werden. Ansonsten wurden bereits auf
124 Abschnitten mit einer Gesamtlänge von 49.428 m verlängerte Geltungszeiten
angeordnet. Hier die bezirkliche Unterteilung:
· Charlottenburg-Wilmersdorf, davon 17 Abschnitte mit 5.070 m
· Friedrichshain-Kreuzberg, davon 8 Abschnitte mit 1.470 m
· Lichtenberg-Hohenschönhausen, davon 4 Abschnitte mit 1.520 m
· Mitte, davon 24 Abschnitte mit 8.785 m
· Neukölln, davon 4 Abschnitte mit 2.275 m
6
· Pankow, davon 1 Abschnitte mit 160 m
· Reinickendorf, davon 3 Abschnitte mit 2.730 m
· Spandau, davon 2 Abschnitte mit 385 m
· Steglitz- Zehlendorf, davon 24 Abschnitte mit 7.660 m
· Tempelhof-Schöneberg, davon 37 Abschnitte mit 20.563 m
· Treptow- Köpenick, davon 2 Abschnitte mit 220 m
Senatsseitig werden keine regelmäßigen Statistiken geführt, die eine Auflistung nach
Straßenabschnitten zulassen.
Frage 6:
Wie viel Stellflächen/Parkplätze werden durch die geplanten Bussonderstreifen in den Bezirken wegfallen?
Und wie werden diese kompensiert?
Antwort zu 6:
Die genaue Anzahl der wegfallenden Parkplätze/Stellflächen wurde nicht ermittelt. Um den
Wegfall der Stellflächen/Parkplätze zu kompensieren, wurden teilweise die
Bussonderfahrstreifen befristet angeordnet, um ein Parken in der Nacht sowie am
Wochenende zu erlauben, teilweise kann in Nebenstraßen geparkt werden.
Frage 7:
Wie viele Vorrangschaltungen gibt es derzeit für BVG Busse und Straßenbahnen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nach unserer aktuellen Datenlage werden 1.096 Lichtsignalanlagen (LSA) durch Busse
und/oder Straßenbahnen beeinflusst, davon sind ca. 82 dauerhaft oder temporär außer
Betrieb.“
Ende 2016 waren es 1.010 Vorrangschaltungen. Damit verfügt aktuell rund die Hälfte der
Gesamtzahl an Ampelanlagen über Vorrangschaltungen.
Frage 8:
Wie viele Vorrangschaltungen kamen in den letzten vier Jahren hinzu? (Standorte und durchgeführte
Maßnahmen darstellen)
Antwort zu 8:
Beeinflussungen durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden an Neuund Ersatzbauten generell vorgesehen, soweit dort Bus- oder Straßenbahnverkehr
vorhanden ist.
Daneben gibt es Maßnahmen aus der Task-Force Beschleunigung. Im Einzelnen wurden
an folgenden Örtlichkeiten ÖPNV Beeinflussungen vorgesehen:
7
Auskunft der BVG:
„2017: 12 LSA, davon 3 provisorische Bauzeit-LSA
– 05862 Leonorenstr. Nr. 33 (Stadtbad) (prov. Bau-LSA)
– 29861 Heerstr. (Döberitzer Weg)
– 22X65 Hellersdorfer Str./Ludwigsluster Str. (U-Bhf. Kaulsdorf-Nord)
– 05087 Malteserstr./Kamenzer Damm – Paul-Schneider-Str.
– 17063 Fennstr. (Am Nordhafen)
– 21937 Bahnhofstr./Pankstr. – Blankenburger Weg
– 07830 Hardenbergstr./Fasanenstr. (prov. Bau-LSA)
– 07831 Hardenbergstr./Steinplatz Ost (prov. Bau-LSA)
– 22007 Märkische Allee/Bitterfelder Str.
– 29070 Potsdamer Chaussee/Engelsfelder Chaussee
– 04028 Dominicusstr./Ebersstr.
– 23003 Schnellerstr. (Nr. 131)
2018: 36 LSA, davon 4 provisorische Bauzeit-LSA
– 22006 Märkische Allee/Raoul-Wallenberg-Str.
– 23095 Fürstenwalder Damm/Müggelseedamm (Ost)
– 17062 Perleberger Str. – Fennbrücke/Friedrich-Krause-Ufer – Heidestr.
(Taskforce?)
– 23827 Oberspreestr./Ottomar-Geschke-Str. (prov. Bau-LSA)
– 16061 Rixdorfer Str./Eisenacher Str. – Skutaristr. (ggf. BVG-Projekt?)
– 16060 Rixdorfer Str. (Imbrosweg) (ggf. BVG-Projekt?)
– 16064 Rixdorfer Str./Dardanellenweg – Dirschelweg (ggf. BVG-Projekt?)
– 07809 Kleiststr. (Bayreuther Str.) (prov. Bau-LSA)
– 05081 Paul-Schneider-Str./Mühlenstr.
– 06058 Sonnenallee/Saalestr. (BVG-Projekt)
– 06097 Sonnenallee (Mareschstr.) (BVG-Projekt)
– 04031 Sachsendamm/A103 (Ost) (BVG-Projekt)
– 04030 Sachsendamm/A103 (West) (BVG-Projekt)
– 21050 Rennbahnstr./Gustav-Adolf-Str.
– 18180 Spandauer Str./Rathausstr.
– 23881 Köpenicker Str./Besenbinderstr. – Semmelweisstr. (prov. Bau-LSA)
– 09267 Pichelsdorfer Str./Adamstr. – Betckestr. (BVG-Projekt)
– 09265 Pichelsdorfer Str. (Nr. 116) (BVG-Projekt)
– 04089 Hauptstr. (Helmstr. – Vorbergstr.)
– 09268 Pichelsdorfer Str./Jordanstr. – Wachenheimer Weg (BVG-Projekt)
– 08017 Berliner Str./Hermsdorfer Damm
– 06011 Karl-Marx-Str./Karl-Marx-Platz
– 06014 Karl-Marx-Str./Lahnstr. – Silbersteinstr.
– 05093 Heinersdorfer Str./Hildburghauser Str.
– 14038 Spandauer Damm (Meiningenallee) (BVG-Projekt)
– 14037 Spandauer Damm/Bolivarallee (BVG-Projekt)
– 14049 Spandauer Damm (Kastanienallee) (BVG-Projekt)
– 23869 Richterstr./Bruno-Taut-Str. (prov. Bau-LSA)
– 14X14 Olbersstr./Kamminer Str. (BVG-Projekt)
– 18350 Hauptstr./Kynaststr.
– 09096 Daumstr./Kleine Eiswerderstr. (BVG-Projekt)
– 09095 Daumstr./Adickesstr. – Goldbeckweg (BVG-Projekt)
– 18109 Greifswalder Str./Christburger Str.
– 17060 Perleberger Str./Lehrter Str./Quitzowstr. (BVG-Projekt?)
8
– 14036 Spandauer Damm (Lindenallee) (BVG-Projekt?)
– 09038 Streitstr./Rauchstr. (BVG-Projekt)
2019: 17 LSA, davon 2 provisorische Bau-LSA
– 07027 Yorckstr./Katzbachstr.
– 22899 Pilgramer Str. (Am Theodorpark) (prov. Bau-LSA)
– 06875 Grenzallee/Neuköllnische Allee (prov. Bau-LSA)
– 18287 Rummelsburger Str. (Zachertstr.)
– 09037 Streitstr. (Chamissostr.) (BVG-Projekt)
– 09036 Streitstr. (Goltzstr.) (BVG-Projekt)
– 09035 Streitstr. (Amorbacher Weg) (BVG-Projekt)
– 17102 Heidestr./Planstr. 4
– 17104 Heidestr./Planstr. 2
– 17103 Heidestr. (Hafenplatz Nord)
– 09094 Daumstr. (Lüdenscheider Weg) (BVG-Projekt)
– 09072 Fehrbelliner Tor: Schönwalder Allee/Hohenzollernring (BVG-Projekt?)
– 09034 Streitstr./Hohenzollernring (BVG-Projekt)
– 14015 Gaußstr. – Olbersstr./Lise-Meitner-Str. (BVG-Projekt)
– 16074 Prellerweg/Sembritzkistr.
– 18306 Holzmarktstr./Lichtenberger Str.
– 23073 Adlergestell (Nr. 782)
2020: 24 LSA, davon 8 provisorische Bau-LSA
– 01030 Reinickendorfer Str. – Fennstr./Schönwalder Str. (BVG-Projekt)
– 09870 Schönwalder Str./Lynarstr. – Hügelschanze (prov. Bau-LSA)
– 09032 Neuendorfer Str./Lynarstr. – Parkstr. (BVG-Projekt)
– 09091 Neuendorfer Str./Schäferstr. (BVG-Projekt)
– 09031 Neuendorfer Str./Triftstr. (BVG-Projekt)
– 08010 Berliner Str./Veltheimstr. – Burgfrauenstr.
– 22123 Treskowallee/Waldowallee
– 09856 Am Juliusturm – Nonnendammallee/Ferdinand-Friedensburg-Platz (prov.
Bau-LSA)
– 05818 Bergstr./Lauenburger Str. (prov. Bau-LSA)
– 05824 Bismarckstr./Bergstr. (prov. Bau-LSA)
– 09029 Neuendorfer Str./Eiswerderstr.
– 21846 Bahnhofstr./Steinsperlingweg (prov. Bau-LSA)
– 11039 Blücherstr./Brachvogelstr. – Mittenwalder Str. (BVG-Projekt?)
– 07171 Lindenstr. (E.T.A.-Hoffmann-Promenade)
– 07170 Lindenstr./Franz-Klühs-Str.
– 18269 Scheffelstr./Alfred-Jung-Str.
– 298XX Magistratsweg/Cosmarweg (prov. Bau-LSA)
– 22171 Allee der Kosmonauten/Kienbergstr. – Pekrunstr.
– 17059 Perleberger Str./Stephanstr. (BVG-Projekt)
– 23X71 Am Seegraben/Grünbergallee – Schwalbenweg
– 06812 Elsenstr./Am Treptower Park (prov. Bau-LSA)
– 21843 Berliner Str. – Pasewalker Str./Bahnhofstr. – Rosenthaler Str. (prov. BauLSA)
– 05147 Siemensstr. (Nicolaistr.)
– 07032 Hardenbergstr./Fasanenstr.
9
Insgesamt: 89 LSA neu in Betrieb von 2017-2020.“
Frage 9:
Wie viele neue Vorrangschaltungen befinden sich derzeit in Planung? (Bitte einschließlich der Überarbeitung
von bereits bestehenden Vorrangschaltungen aufführen)
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Folgende 94 Planungen/Überplanungen für Bus-Beeinflussung sind, ohne Anspruch auf
Vollständigkeit, bekannt:
– LSA 08033 Karolinenstr./Waidmannsluster Damm – Überplanung bestehender VA
(Verkehrsabhängige Steuerung)
– LSA 07107 Zossener Brücke – Überplanung bestehender VA
– LSA 16074 Prellerweg/Sembritzkistr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 16047 Rathausstr./Ringstr. – Neue VA an bestehender LSA, BVG-Projekt
– LSA 16048 Rathausstr./Alt-Mariendorf – Neue VA an bestehender LSA, BVG-Projekt
– LSA 16057 Alt-Mariendorf/Am Heidefriedhof – Neue VA an bestehender LSA , BVGProjekt
– LSA 16058 Alt-Mariendorf – Britzer Str./Rixdorfer Str. – Neue VA an bestehender
LSA, BVG-Projekt
– LSA 16056 Reißeckstr./Am Heidefriedhof – Neue VA an bestehender LSA, BVGProjekt
– LSA 15045 Neuköllner Str./Alt-Rudow – Neue VA an bestehender LSA, BVG-Projekt
– LSA 15046 Neuköllner Str. (Bildhauerweg) – Überplanung bestehender VA, BVGProjekt
– LSA 15049 Neuköllner Str. (Nr. 340-342) – Neue VA an bestehender LSA, BVGProjekt
– LSA 15047 Neuköllner Str./Groß-Ziethener Chaussee – Überplanung bestehender
VA, BVG-Projekt
– LSA 15048 Alt-Rudow/Groß-Ziethener Chaussee – Überplanung bestehender VA,
BVG-Projekt
– LSA 15057 Waltersdorfer Chaussee/Neuhofer Str. – Überplanung bestehender VA,
BVG-Projekt
– LSA 15058 Waltersdorfer Chaussee/Ostburger Weg – Überplanung bestehender VA,
BVG-Projekt
– LSA 15096 Waltersdorfer Chaussee/Lieselotte-Berger-Str. – Überplanung
bestehender VA, BVG-Projekt
– LSA 09046 Ferdinand-Friedensburg-Platz (Nord) – BVG-Projekt 136/236
– LSA 09056 Ferdinand-Friedensburg-Platz (Süd) – BVG-Projekt 136/236
– LSA 09070 Schönwalder Str./Lynarstr. – Hügelschanze – BVG-Projekt
– LSA 09093 Daumstr./Gartenfelder Str. – Telegrafenweg – BVG-Projekt 136/236
– LSA 09039 Streitstr./Mertensstr. – BVG-Projekt 136/236
– LSA 09266 Pichelsdorfer Str./Weißenburger Str. – BVG-/Bezirksprojekt
– LSA 29012 Heerstr./Pichelsdorfer Str. – (BVG-)/Senatsprojekt
– LSA 14011 Mierendorffplatz – BVG-Projekt M27
– LSA 17066 Turmstr./Oldenburger Str. – BVG-Projekt M27
– LSA 17041 Stromstr./Perleberger Str. – BVG-Projekt M27
10
– LSA 17058 Perleberger Str./Birkenstr. – BVG-Projekt M27
– LSA 17073 Kaiserin-Augusta-Allee/Ilsenburger Str. – BVG-Projekt M27
– LSA 01064 Badstr./Pankstr. – Prinzenallee – BVG-Projekt M27
– LSA 21006 Berliner Str./Granitzstr. – Florastr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 14036 Spandauer Damm (Lindenallee) – Überplanung bestehender VA
– LSA 07031 Hardenbergstr./Steinplatz (Ost) – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 23043 Oberspreestr. (Bärenlauchstr.) – LSA-Neubau
– LSA 23077 Fürstenwalder Allee (Fahlenbergstr.) – LSA-Neubau
– LSA 07097 Hallesches Ufer/Schöneberger Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 07095 Hallesches Ufer/Köthener Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 20019 Spandauer Damm (Klausenerplatz) – Überplanung bestehender VA
– LSA 20031 Spandauer Damm/Sophie-Charlotten-Str. – Überplanung bestehender
VA
– LSA 20215 Spandauer Damm/Königin-Elisabeth-Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 20016 Otto-Suhr-Allee/Eosanderstr. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 18238 Schlichtallee/Lückstr. – Nöldnerstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 18237 Lückstr./Weitlingstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 23031 Sterndamm/Südostallee – Groß-Berliner Damm – Überplanung
bestehender VA im Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23846 Sterndamm/Ecksteinweg – Busbahnhof – Überplanung bestehender VA
im Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23100 Groß-Berliner Damm (Feuerwehr) – Neue VA an bestehender LSA im
Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23099 Groß-Berliner Damm/Nieberstr. – Überplanung bestehender VA im Zuge
des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23098 Groß-Berliner Damm/Landfliegerstr. – Überplanung bestehender VA im
Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23108 Groß-Berliner Damm/Benno-König-Str. – LSA-Neubau im Zuge des
Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23109 Groß-Berliner Damm/Hermann-Dorner-Allee – LSA-Neubau im Zuge des
Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23110 Groß-Berliner Damm (Nr. 98) – LSA-Neubau im Zuge des Neubaus
Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23019 Adlergestell/Rudower Chaussee – Dörpfeldstr. – Überplanung
bestehender VA im Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 15074 Buckower Damm/Alt-Buckow – Überplanung bestehender VA
– LSA 03073 Bundesallee/Hohenzollerndamm – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 22107 Rhinstr./Seddiner Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 07182 Rudi-Dutschke-Str./Markgrafenstr. – LSA-Neubau
– LSA 18171 Grunerstr./Mühlendamm – Spandauer Str. – LSA-Neubau
– LSA 18172 Grunerstr./Jüdenstr. – LSA-Neubau
– LSA 18173 Grunerstr. (Klosterstr.) – LSA-Neubau
– LSA 06109 Am Treptower Park/Matthesstr. – LSA-Ersatzbau
– LSA 06105 Am Treptower Park/Elsenstr. – LSA-Umbau
– LSA 07207 Friedrichstr. (U-Bahnhof) – LSA-Neubau
– LSA 07020 Potsdamer Str./Alvenslebenstr. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 21X31 Pasewalker Str./A114 – Überplanung bestehender VA
– LSA 07188 Französische Str./Markgrafenstr. – LSA-Neubau
– LSA 23006 Mahlsdorfer Str./Wongrowitzer Steig – Überplanung bestehender VA
– LSA 04010 Hauptstr./Rubensstr. – Überplanung bestehender VA
11
– LSA 22128 Treskowallee (Haltestelle Traberweg) – LSA-Neubau im Zuge Umbau
Tramstrecke Treskowallee
– LSA 23X73 Treskowallee/Am Carlsgarten – Wandlitzstr. – LSA-Ersatzbau im Zuge
Umbau Tramstrecke Treskowallee
– LSA 22126 Treskowallee/Stolzenfelsstr. – LSA-Ersatzbau im Zuge Umbau
Tramstrecke Treskowallee
– LSA 22125 Treskowallee/Dorotheastr. – LSA-Neubau im Zuge Umbau Tramstrecke
Treskowallee
– LSA 22132 Treskowallee (Hegemeisterweg) – LSA-Neubau im Zuge Umbau
Tramstrecke Treskowallee
– LSA 29X80 Nennhauser Damm/Am Zeppelinpark – LSA-Neubau
– LSA 19894 Alt-Friedrichsfelde (Nr. 60) – LSA-Ersatzbau
– LSA 29051 Kladower Damm/Parkviertelallee – LSA-Neubau
– LSA 20007 Bismarckstr./Leibnizstr. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 05013 Walther-Schreiber-Platz – Überplanung bestehender VA
– LSA 20230 Spandauer Damm/A100 – Überplanung bestehender VA
– LSA 07024 Yorckstr. – Goebenstr./Mansteinstr. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 18118 Chausseestr./Boyenstr. – LSA-Neubau
– LSA 21197 Schönerlinder Str./Schönerlinder Chaussee – LSA-Neubau
– LSA 12081 Goerzallee/Altdorfer Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 16033 Manteuffelstr./Berlinickeplatz – Überplanung bestehender VA
– LSA 04046 Sachsendamm/Schöneberger Str. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 08004 Oranienburger Str./Tessenowstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 08005 Oranienburger Str./Jansenstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 08006 Oranienburger Str./Am Nordgraben – Überplanung bestehender VA
– LSA 08007 Oranienburger Str./Alt-Wittenau – Überplanung bestehender VA
– LSA 08008 Oranienburger Str./Roedernallee – Überplanung bestehender VA
– LSA 08009 Oranienburger Str./Eichborndamm – Überplanung bestehender VA
– LSA 08010 Oranienburger Str. (Göschenplatz) – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 08011 Oranienburger Str./Wittenauer Str. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 05046 Albrechtstr./Halskestr. – Siemensstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 09097 Daumstr./Pohleseestr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 23002 Schnellerstr./Erschließungsstr. – Überplanung bestehender VA“
Frage 10:
Wie viele Vorrangschaltungen und LSA-Anlagen müssten nach derzeitigem Kenntnisstand im Bezirk auf
dieser Strecke für Radfahrer*innen umgerüstet werden?
Antwort zu 10:
Ein direkter Zusammenhang zwischen der Beeinflussung der Lichtsignalanlagen für Busse
und dem Radverkehr ist nicht gegeben.
Frage 11:
Wie viele #E-Gelenkbusse sind im letzten Jahr bei der BVG im Einsatz gewesen (Auf welchen Linien, Wie
viele Betriebsstunden und gefahrene Kilometer pro Fahrzeug, Erfahrungen und technische Auffälligkeiten?)
12
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2020 waren bei der BVG 17 E-Gelenkbusse mit Gelegenheitsladetechnik auf der
Linie #200 im Einsatz.
Fahrzeug S-Nwkm*. (in
Tsd.)
I-Nwkm**. (in
Tsd.)
Fahrzeit (in Tsd.h)
5420 16,6 16,5 1.073
5421 10,7 10,6 682
5422 9,7 9,7 637
5423 17,0 16,9 1.093
5424 14,3 14,3 927
5425 13,2 13,1 852
5426 1,4 1,4 101
5427 13,6 13,5 875
5428 16,1 16,0 1.028
5429 15,4 15,3 989
5430 13,3 13,2 860
5431 17,0 16,9 1.096
5432 12,5 12,5 813
5433 16,8 16,8 1.089
5434 12,0 12,0 769
5435 6,7 6,7 437
5436 17,9 17,7 1.153
* Soll-Nutzwagenkilometer
** Ist-Nutzwagenkilometer
Erste Erfahrungen sind durchweg positiv. Besonders die durch die Schnellladetechnik an
den Endstellen der Linie 200 realisierbare Reichweitenunabhängigkeit unterscheidet die
Gelenkbusse mit Gelegenheitsladetechnik deutlich von den Depotladern. Die Fahrzeuge
müssen – nach ersten Erkenntnissen – zu Betriebsbeginn nicht vorkonditioniert werden.
Kleinere technische Auffälligkeiten – wie bei jeder Neufahrzeugzuführung – beziehen sich
hauptsächlich auf konventionelle Fahrzeugkomponenten. Diese werden in regelmäßigem
Austausch zwischen der Betriebswerkstatt der BVG und dem Fahrzeughersteller
thematisiert und im Rahmen der bestehenden Garantie- und
Gewährleistungsvereinbarungen abgearbeitet.“
Frage 12:
Wie ist der Sachstand zur Erprobung eines elektrisch angetriebenen Doppelgelenkbusses mit
Streckenladung auf der Linie M32 auf dem Brunsbütteler Damm?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu mit:
Auf Basis eines Planungsauftrags der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz schafft die BVG derzeit die letzten notwendigen Rahmenbedingungen für die
13
Initiierung der Vorplanung der Linie M32 (Pilotphase 1) und der Linien M49, X49 und X34
(Pilotphase 2). Nach Abschluss der Vorplanung kann eine finale Entscheidung zur
Erprobung von Doppelgelenkbussen mit Streckenladung auf der Linie M32 getroffen
werden.
Berlin, den 15.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Berlin rechnet es kaputt Das Nein zur Verlängerung der U8 ist falsch Der Senat hat seine Pläne zum U-Bahn-Ausbau vorgestellt. Die 50.000 Einwohner des Märkischen Viertels werden davon – erneut – enttäuscht. Ein Kommentar GERD APPENZELLER, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-rechnet-es-kaputt-das-nein-zur-verlaengerung-der-u8-ist-falsch/26921950.html

Müssen die fast 50.000 Einwohner des Märkischen Viertels auf ihren #U-Bahn-Anschluss warten, bis die CDU in Berlin mal wieder mitregiert? Regine Günther hat der #Verlängerung der #U8 ins #Märkische Viertel am Dienstag eine Absage erteilt. Allerdings einigte sich der Senat darauf, eine Verlängerung der #U7 zu prüfen.

Es sieht so aus, als negiere die grüne Verkehrssenatorin Fakten auch deshalb, weil die Berliner Christdemokraten so vehement für die Fortführung der U-Bahnlinie 8 ins Märkische Viertel kämpfen. Eine andere Erklärung als ideologische oder parteipolitische Blindheit findet sich jedenfalls nicht, weshalb die seit vielen Jahren auf dem Tisch liegende Planung nicht umgesetzt werden soll.
Regine Günther lässt die Sinnhaftigkeit der Fortführung dieser U-Bahn einfach kaputt rechnen. So kann man natürlich jedes Konzept in den Müll befördern.

Das sind die Fakten: Der #Tunnel der U-Bahnlinie 8 ist über den jetzigen Endbahnhof #Wittenau hinaus bereits auf 400 Meter Länge im Rohbau fertig. Er müsste nur weitergeführt werden. Jetzt fahren stündlich 35 Busse, um die Bewohner des Märkischen Viertels aus den abgelegenen Hochhaussiedlungen zum U- und #S-Bahnhof Wittenau zu bringen.

Ihnen künftig statt der Fortführung der U-Bahn eine #Straßenbahn anzubieten, …

Bus + Elektromobilität: BVG: E-Busse in Berlin müssen Heizung ausschalten, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231576615/BVG-Elektrobusse-E-Busse-Batterien-Heizung-Kaelte.html

Während der #Kältewelle ist die #Reichweite der #Elektrobusse der BVG deutlich gesunken. Im Raum steht ein Austausch der #Batterien.

Das kalte Winterwetter der vergangenen Tage hat die Leistung der Elektrobusse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) stärker beeinträchtigt als bislang bekannt. Nach Informationen der Berliner Morgenpost ist die Reichweite der Batteriefahrzeuge in der vergangenen Woche deutlich gesunken. Im Durchschnitt schafften die Busse 90 Kilometer Fahrt mit einer Aufladung. Die offizielle Reichweite liegt nach Angaben der BVG bei vollgeladener Batterie normalerweise je nach Modell bei 130 beziehungsweise 150 Kilometern.

BVG setzt #Elektro-Busse auf kürzeren Linien ein
Die E-Busse seien daher, so ein Unternehmenskenner, zum Teil nicht auf ihren üblichen Linien, sondern auf kürzeren Strecken, die näher am #Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße in Weißensee liegen, eingesetzt worden. Denn dort seien die Fahrzeuge untergebracht. Demnach sei die #Leistungsfähigkeit der Batterien bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt deutlich abgefallen. Um unterwegs nicht liegen zu bleiben, seien zusätzliche Energieverbraucher wie Heizungen teils abgeschaltet worden. „Es wurde tagsüber sogar das Fahrlicht ausgeschaltet, um die Fahrzeuge zurück zum Depot zu bekommen“, so ein …

Straßenverkehr: Autobahn-Abfahrt für Tesla-Werk: Bau verzögert sich weiter Wegen der Schneefälle wurde der Baubeginn, …, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/news/autobahn-abfahrt-fuer-tesla-werk-bau-verzoegert-sich-weiter-li.140133

Wegen der Schneefälle wurde der #Baubeginn, der zuletzt für die vergangene Woche geplant war, erneut verschoben.

Der Bau der provisorischen Abfahrt von der Autobahn #A10 zum #Werksgelände des US-Elektroautobauers #Tesla in #Grünheide bei Berlin verzögert sich weiter. Wegen der Schneefälle wurde der Baubeginn, der zuletzt für die vergangene Woche geplant war, verschoben. Einen neuen Termin nannte das Verkehrsministerium in Potsdam auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht. Ursprünglich sollten die Bauarbeiten bis Ende Januar beginnen.

Wie das Ministerium auf eine Anfrage aus der Linke-Landtagsfraktion mitteilte, werden die Kosten für den temporären Autobahnanschluss Freienbrink Nord auf rund eine Million Euro veranschlagt, Tesla übernimmt sie allein. Für Planung und Bau der darüber hinaus geplanten permanenten Ab- und Zufahrt zur A 10 seien fünf bis acht Jahre vorgesehen. Über die Kostenübernahme werde mit dem Bund noch verhandelt. Tesla will im Sommer mit der Produktion in der Autofabrik beginnen, .

Dem Ministerium zufolge soll der vierspurige Ausbau der Landesstraße L38 südlich des Werksgeländes Mitte dieses Jahres beginnen. Die Baukosten werden auf sieben Millionen Euro veranschlagt, die sich Brandenburg und Tesla …