Klicke, um auf S18-26402.pdf zuzugreifen
www.berlin.de
Frage 1:
Wie viele Fahrgäste beförderten BVG und S-Bahn jeweils in Berlin im Jahr 2020 bis zum Stichtag 31.12.2020?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2020 verzeichnete die BVG 728,5 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF).“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die Daten zur Fahrgastnutzung im Jahr 2020 wird die S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenz im Frühjahr 2021 präsentieren.“
Frage 2:
Wie viele Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 durchgeführt?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„In 2020 wurden durch die BVG AöR rund 6.917.000 Fahrausweiskontrollen realisiert.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2020 wurden ca. 9,8 Mio. Fahrscheinkontrollen durchgeführt.“
Frage 3:
Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin bis zum Stichtag 31.10.2020 angetroffen? Wie hat sich diese Quote in Berlin gegenüber dem Vorjahr bis zum Stichtag 31.12.2020 bei BVG und S-Bahn entwickelt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR wurden 2020 249.120 Fälle von erhöhtem Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt, dies waren 94.131 (–27 %) weniger gegenüber 2019 (343.251).“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
Bis zum genannten Stichtag 31.10.2020 wurden ca. 246 Tausend Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, zum Stichtag 31.12.2020 waren es ca. 300 Tausend Fahrgäste.
Die Quote ist im Vergleich zum Jahr 2019 (3,0 %) mit 3,06 % nahezu unverändert.
Frage 4:
Von wie vielen sog. „Schwarzfahrer/innen“ wurde bis zum Stichtag 31.12.2020 das erhöhte Beförderungs- entgelt a) verlangt, b) bezahlt/ nicht bezahlt und wie hoch waren die kumulierten Einnahmen daraus?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zu a) Es wurde von 249.120 Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis das erhöhte Beförde- rungsentgelt (EBE) verlangt.
zu b) Die EBE-Erträge (abzüglich abgeschriebenen Forderungen) betrugen 2020 ca.
6,1 Mio. Euro. Eine genaue Abgrenzung der bezahlten/nicht bezahlten Forderungen ist nicht möglich, da sich Verfahren z.T. über einen längeren Zeitraum erstrecken.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Zu a) Das erhöhte Beförderungsentgelt wird von allen durch die S-Bahn Berlin GmbH kontrollierten Personen ohne gültigen Fahrschein eingefordert.
Zu b) Mit Stand 31.12.2020 wurden für das Jahr 2020 ca. 38 % der offenen Forderungen beglichen.“
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 wegen sog.
„Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge (Strafanzeigen) nach § 265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäterinnen und -täter) haben.
2019 wurden 10.871 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt, 2020 waren es 6.385.
Die BVG AöR erhält nicht in jedem Fall eine Information über den Verfahrensausgang, sodass hier keine ganzheitliche Auskunft gegeben werden kann. Weiterhin ist zu beachten, dass die Verfahrensausgänge nicht zeitlich abgegrenzt zu betrachten sind, da die Dauer (auch mehrjährige Verfahren) der Strafverfahren unterschiedlich ist.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die S-Bahn Berlin GmbH hat mit Stand 31.12.2019 11.650 Strafanzeigen nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB) gestellt.“
Frage 6:
Wie viele Strafverfahren wurden seit dem 1.1.2020 aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet und zu wie vielen Verurteilungen ist es gekommen (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Antwort zu 6:
Eine statistische Erfassung erfolgt im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften lediglich nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB). Das Delikt § 265a StGB – Erschleichen von Leistungen – wird allerdings ohne Unterscheidung einzelner Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen Zwecks dienenden Telekommunikationsnetzes und des Zutritts zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung.
Wegen des hinreichenden Tatverdachts einer Straftat ausschließlich nach § 265a StGB wurden im Jahr 2020 insgesamt 4.448 erhobene Anklagen bzw. gestellte Anträge auf Erlass eines Strafbefehls im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften erfasst, im Jahr 2021 (Stand 02.02.2021) waren es bisher 97.
Wegen einer Straftat ausschließlich nach § 265a StGB sind für das Jahr 2020 insgesamt 2.763 Verurteilungen im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften verzeichnet, für das Jahr 2021 (Stand 02.02.2021) bisher noch keine.
Frage 7:
Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche durchschnittlichen Tageshaftkosten sind dadurch in 2020 entstanden?
Antwort zu 7:
Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu einer Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden, werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage in den Justizvollzugsanstalten zum 02.02.2021 anhand des IT-Fachverfahrens BASIS-Web hat ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 12 Gefangene, in der JVA Plötzensee 38 Gefangene, in der JVA für Frauen 13 Gefangene, in der JVA Heidering 35 Gefangene, in der JVA Tegel 31 Gefangene, in der JVA des Offenen Vollzuges Berlin 23 Gefangene sowie in der Jugendstrafanstalt Berlin 4 Gefangene unter anderem eine Ersatzfreiheits- strafe wegen Erschleichens von Leistungen verbüßten. Zu beachten ist jedoch, dass der
Tatbestand des § 265a StGB neben dem „Schwarzfahren“ noch andere Tatbestands- varianten enthält (vgl. Antwort zu Frage 6).
Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem Haus- haltsjahr 1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die Tageshaft- kosten bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit und die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr. Eine Differen- zierung der Haftkosten nach Haftarten oder nach den der Verurteilung zugrundeliegenden Delikten ist nicht möglich, da Haushaltstitel die Berechnungsgrundlage bilden.
Die Tageshaftkosten für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor. Hilfsweise werden die Tagessätze für das Land Berlin im Haushaltsjahr 2019 berichtet:
2019 | nach Belegungsfähigkeit | nach
tatsächlichen Hafttagen |
Tageshaftkosten | 140,86 € | 175,86 € |
Bau-Investitionskostensatz | 0,67 € | 0,84 € |
Sach-Investitionskostensatz | 1,92 € | 2,40 € |
Gesamt-Tageshaftkosten | 143,45 € | 179,10 € |
Frage 8:
Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senats oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen zu reduzieren und wie viele Hafttage konnten dadurch eingespart werden?
Antwort zu 8:
Spezielle Arbeitsangebote für sog. „Schwarzfahrer/Schwarzfahrerinnen““ gibt es nicht, da die Vermittlung sich weniger am Delikt, sondern stets an den persönlichen Voraussetzungen (Wohnbezirk, Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft, usw.) orientiert.
Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafen-Vollstreckung im Berliner Vollzug zu reduzieren, richten sich mithin auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von Geld- strafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung, Ratenzahlungsverein- barungen) werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher Straftat die jeweilige Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Dasselbe gilt auch für „day-by-day“-Maßnahmen, wonach im Land Berlin für Personen, die bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten haben, die Möglichkeit besteht, ihren Gefäng- nisaufenthalt durch Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen. Die Ver- kürzung von Ersatzfreiheitsstrafen und damit eine deutliche Entlastung des Vollzuges – gerade auch im Bereich der Verurteilungen wegen Erschleichens von Leistungen – wird von der neuen Tilgungsverordnung (TilgV) erwartet, die Ende Januar 2021 vom Senat verabschiedet wurde und deren zentrale Neuerung in der Absenkung der Regelarbeitszeit von sechs auf vier Stunden besteht, mithin in einer anderen Umrechnung zwischen Tagessätzen und Arbeitsstunden. Es wurde zudem der Aufgabenbereich der Regiestelle
gemeinnützige Arbeit (RGA) konkret geregelt, um einen Teil der Maßnahmen im Bereich der gemeinnützigen Arbeit noch besser koordinieren zu können.
Bezüglich der eingesparten Hafttage liegen dem Senat bislang keine belastbaren Zahlen für das Jahr 2020 vor. Es wird jedoch insoweit darauf hingewiesen, dass in den Tilgungs- statistiken der freien Träger keine Differenzierung nach Delikten vorgenommen wird.
Auf die weiteren Ausführungen in Frage 8 der Schriftlichen Anfrage 18/22178 vom 17.01.2020 wird verwiesen.
Frage 9:
Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung eines fahrscheinlosen Nahverkehrs bzw. der im Koalitionsvertrag auf Seite 46 (Version https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/rbm/161116-koalitionsvertrag-final.pdf) vereinbarten Machbarkeits- studie, in der die Einführung einer Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe für Berlin und das Tarifgebiet des VBB, die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung im ÖPNV in Berlin und im Tarifgebiet des VBB und die Übernachtungspauschale für Gäste getrennt voneinander untersucht werden sollten, dar?
Antwort zu 9:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hatte entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik sowie nach Diskussion in der „Arbeitsgruppe Tarife“ in öffentlicher Ausschreibung am 27.08.2019 eine Machbarkeitsstudie zum Thema
„Ergänzende Instrumente zur Finanzierung des Berliner ÖPNV“ vergeben.
Gegenwärtig ruht die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin auf zwei Säulen: Fahrgelderlösen und Zahlungen der öffentlichen Hand. Ziel der Studie war es, weitere ergänzende Finanzierungsinstrumente zu untersuchen. Dabei sollte deren Ausgestaltung skizziert werden, ihre rechtliche Umsetzbarkeit sowie die zu erwartenden verkehrlichen, sozialen und insbesondere finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Dies berücksichtigt auch die Vorgaben aus § 26 Abs. 3 Satz 6 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG), wonach alternative Formen der Finanzierung des ÖPNV, insbesondere über Bürgertickets oder die Heranziehung der Nutznießenden des ÖPNV als Ersatz oder Ergänzung zu den herkömmlichen Formen der ÖPNV-Finanzierung zu prüfen sind. Zu den in der Machbarkeitsstudie untersuchten Instrumenten zählt ein solidarisches Ticket („Bürgerticket“), ein obligatorisches Gästeticket für Besucherinnen und Besucher der Stadt sowie verschiedene Formen, die auch die Nutznießenden des ÖPNV an dessen Kosten beteiligen (z.B. Unternehmen, Grundstückseigentümer). Außerdem wurde eine City-Maut und eine einheitliche Parkraumbewirtschaftung untersucht.
Die Studie wurde am 23. November 2020 veröffentlicht und kann auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz heruntergeladen werden: https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicher- personennahverkehr/finanzierung/
Die durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgelegte Studie gibt dabei keine Empfehlung, stellt aber in ihrem Fazit mit Blick auf das zentralen Ziel der Weiterentwicklung und Ergänzung der Finanzierung des Berliner ÖPNV die drei Instrumente mit der höchsten finanziellen Ergiebigkeit heraus. Die mit der Studie dargelegten Erkenntnisse sind ein wichtiger Beitrag zur Diskussion und Entscheidungsfindung in Bezug auf die o.g. ergänzenden Finanzierungsinstrumente. Es
handelt sich dabei um eine Thematik, der sich aktuell viele Städte und Regionen stellen, die eine klimafreundliche Mobilität voranbringen und entsprechend die Finanzierung des ÖPNV auf eine nachhaltige Basis stellen wollen. Eine Festlegung auf einzelne Instrumente für Berlin ist noch nicht erfolgt. Zur Umsetzung eines Instrumentes oder des genannten, fahrscheinlosen ÖPNV wäre in einem nächsten Schritt eine vertiefende Untersuchung zu konkreten Ausgestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten Voraussetzung.
Frage 10:
Wie viele Kontrollen pandemiebedingter Anordnungen, wie z.B. der Pflicht zum Tragen eines MNS an Haltestellen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 durchgeführt?
Antwort zu 10:
Die Verkehrsunternehmen kontrollieren täglich mit ihrem Sicherheits- und Servicepersonal die Einhaltung der Maskenpflicht. Diese Kontrollen finden auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungsbehörden statt (u.a. Polizei Berlin, Bundespolizei). Lediglich Letztere sind auf Grundlage der Corona-Verordnungen befugt, ein Bußgeld zu verhängen. Die BVG hat darüber hinaus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske in die BVG-Nutzungsordnung aufgenommen. Bei einem Verstoß gegen die BVG-Nutzungsordnung kann das BVG-Sicherheitspersonal eigenständig eine Vertragsstrafe von 50 Euro aussprechen.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Kontrollen zur Einhaltung des Tragens von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen und Hygienevorschriften in den Bahnhöfen, an den Haltestellen und in den Fahrzeugen werden täglich rund um die Uhr von ca. 225 Sicherheitskräften der BVG kontrolliert.
Weiterhin fanden wöchentlich Schwerpunktkontrollen von BVG-Sicherheitskräften gemein- sam mit den Fahrscheinkontrolleurinnen und -kontrolleuren und der Polizei auf ausgewählten Schwerpunktbahnhöfen statt.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Entsprechend der Rechtslage obliegt es den Landesbehörden, die Einhaltung der diesbezüglichen Verordnung, die Festsetzung von Bußgeldern bei Verstößen und deren Eintreibung sicher zu stellen. Die S-Bahn Berlin GmbH unterstützt die Kontrollen im Rahmen ihres etablierten Sicherheitskonzepts, wonach täglich bis zu 500 Sicherheits- und Servicekräfte im Verkehrsgebiet im Einsatz sind und bei Bedarf Ansprachen durchführen. Eine strukturierte Erfassung der Anzahl der Ansprachen erfolgt dabei nicht. Werden Personen in den Zügen der Berliner S-Bahn ohne medizinische Maske (vor dem 24.01.2021: Mund-Nase-Bedeckung, MNB) angetroffen, findet eine direkte Ansprache statt verbunden mit der Aufforderung, die medizinische Maske (vor dem 24.01.2021: MNB) zu tragen und bei Zuwiderhandlung bis zum Ausschluss von der Fahrt führen und im Bahnhofsbereich ein Hausverbot nach sich ziehen kann.“
Frage 11:
Wie viele Verstöße gegen Pandemie-Maßnahmen wurden bei Kontrollen jeglicher Art von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 festgestellt?
Antwort zu 11:
Die BVG hat bis Ende 2020 insgesamt 6.100 Vertragsstrafen in einer Höhe von 50 Euro aufgrund des Verstoßes gegen die BVG-Nutzungsordnung durch ihre Sicherheitsmitar- beiterinnen und -mitarbeiter aufgenommen und rund 150.000 Hinweise zur Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. einer medizinischen Maske ausgesprochen. Die
S Bahn Berlin GmbH hat keinen entsprechenden Passus in ihren Beförderungsbedingun- gen, hier werden daher lediglich Hinweise durch das Personal ausgesprochen, siehe auch Frage 10.
Frage 12:
In wie vielen Fällen wurden für Verstöße gegen Corona-Verordnungen im ÖPNV bis zum Stichtag 31.12.2020 Bußgelder verhängt und wie hoch waren die kulminierten Summen (bitte nach Kalender-Wochen und Verkehrsunternehmen sowie kassenwirksam und ausstehend aufschlüsseln)?
Antwort zu 12:
Die Bußgeldsachbearbeitung für die von Polizeidienstkräften festgestellten Ordnungswid- rigkeiten nach der Infektionsschutzverordnung, die das Nichttragen des Mund-Nasen- Schutzes (MNS) im ÖPNV betreffen, erfolgt durch die bezirklichen Ordnungsämter. Daher wurden die Bezirke um Zuarbeit gebeten.
Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Lichtenberg, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln und Pankow können keine detaillierten Angaben zu den Fallzahlen der von ihren Ordnungs- ämtern verhängten Bußgelder nach einzelnen Tatbeständen, wie sie die Zuwiderhandlung gegen die Maskenpflicht im ÖPNV darstellt, leisten, da das zur Vorgangsbearbeitung genutzte IT-Fachverfahren keine entsprechende Statistikfunktion enthält. Eine gezielte (händische) Erfassung derartiger Tatbestände ist den Bezirken unter Verweis auf ihre sehr begrenzten personellen Ressourcen derzeit nicht möglich, daher erfolgt teilweise nur eine kumulierte Angabe der Fallzahlen.
In den bezirklichen Ordnungsämtern werden im Rahmen der Bußgeldsachbearbeitung von nicht-verkehrlichen Ordnungswidrigkeiten sowohl die von Polizeidienstkräften als auch die vom Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) erfassten Verstöße gegen die Corona-Eindäm- mungsmaßnahmen erfasst.
Aufgrund der zum Teil sehr hohen Anzeigenzahlen kann es in einigen Bezirken zu Verzögerungen bei der systemseitigen Erfassung der Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen, so dass die nachfolgenden Angaben nur den aktuellen Erfassungs- und Bearbeitungsstand wiedergeben.
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurden bis zum 31.12.2020 insgesamt 182 Ver- stöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im ÖPNV festgestellt und jeweils die entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt. Es wurden bislang 117 Verwarnungsgeldbescheide und 65 Bußgeldbescheide mit einem Gesamt- volumen von 9.160 Euro erlassen, wovon bereits mit Stand vom 3.2.2021 4.970 Euro gezahlt wurden.
Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurden bis zum 31.12.2020 insgesamt 21 Ordnungs- widrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- bedeckung im ÖPNV erfasst. In allen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren ein- geleitet. Bisher erfolgte in diesen Verfahren der Erlass von acht Verwarn- und vier Bußgeldbescheiden.
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden im Zeitraum von Juni bis Dezember 2020 ins- gesamt 151 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Sachverhalt zwischen 50 und 250 Euro pro Ordnungswidrigkeit.
Im Bezirk Neukölln wurden seit Beginn der Pandemie bisher insgesamt 2.919 Ordnungs- widrigkeitenanzeigen gegen die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen bearbeitet, die mit- unter gegen mehrere Betroffene gerichtet sind, so dass die Anzahl von möglichen Verfah- ren schätzungsweise bei >3.500 Verfahren liegt. Bisher wurden im Bezirk rd. 2.055 Verfahren eingeleitet, die Ordnungswidrigkeiten gegen die Infektionsschutzverordnungen betreffen: In 132 Fällen wurden Verwarnungsgelder verhängt (ca. 6.000 Euro). In 1.453 Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet (Status Anhörungen) – hieraus ergingen 347 Bußgeldbescheide (festgesetzte Bußgelder von insgesamt rund 94.600 Euro). Trotz priorisierter Sachbearbeitung der Verstöße besteht im Ordnungsamt Neukölln ein deutlicher Rückstau bei der Erfassung der Anzeigen. Eine separate Ausweisung des Tatbestands zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nasenbedeckung im ÖPNV gibt es nicht.
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden in insgesamt acht Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt 1.100 Euro verhängt, zu denen jeweils noch Verfahrenskosten in Höhe von 28,50 Euro hinzukommen. Weitere 23 Fälle aus dem Jahr 2020 sind noch in der Bußgeldbearbeitung, so dass noch keine Angaben zu der Bußgeldhöhe möglich sind.
Aus den Bezirken Mitte und Reinickendorf liegen detaillierte Angaben zu den festgestellten und geahndeten Ordnungswidrigkeiten im ÖPVN vor, die sich auf die Verstöße gegen die zum Infektionsschutz erlassenen Verordnungen beziehen:
Bezirk | BVG | S-Bahn-Berlin | ||
Mitte |
verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße | verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße | ||
KW in 2020 | Anzahl | Gesamtsumme | Anzahl | Gesamtsumme |
13
14 |
||||
15 | 0 | 0 | ||
16 | 0 | 0 | ||
17 | 0 | 0 | ||
18 | 0 | 0 | ||
19 | 0 | 0 | ||
20 | 0 | 0 | ||
21 | 0 | 0 | ||
22 | 0 | 0 | ||
23 | 0 | 0 | ||
24 | 0 | 0 | ||
25 | 0 | 0 | ||
26 | 0 | 0 | ||
27 | 28 | 1.408,50 € | 0 | |
28 | 48 | 2.060,00 € | 0 | |
29 | 18 | 872,50 € | 0 | |
30 | 43 | 1.792,50 € | 0 | |
31 | 35 | 1.555,00 € | 0 | |
32 | 23 | 1.052,50 € | 0 | |
33 | 40 | 1.807,50 € | 0 | |
34 | 20 | 1.055,00 € | 0 | |
35 | 92 | 4.492,50 € | 3 | 300,00 € |
36 | 115 | 5.815,00 € | 2 | 110,00 € |
37 | 53 | 2.840,00 € | 0 | |
38 | 26 | 1.580,00 € | 0 | |
39 | 28 | 1.525,00 € | 0 | |
40 | 9 | 485,00 € | 1 | 100,00 € |
41 | 6 | 330,00 € | 0 | |
42 | 35 | 1.970,00 € | 2 | 5.100,00 € |
43 | 44 | 2.448,50 € | 1 | 55,00 € |
44 | 37 | 2.095,00 € | 12 | 975,00 € |
45 | 14 | 770,00 € | 5 | 275,00 € |
46 | 10 | 520,00 € | 0 | |
47 | 5 | 275,00 € | 6 | 330,00 € |
48 | 5 | 185,00 € | 0 | |
49 | 0 | 0 | ||
50 | 5 | 275,00 € | 0 | |
51 | 0 | 0 | ||
52 | 0 | 0 | ||
53 | 0 | 0 |
Bezirk | BVG | S-Bahn-Berlin | ||
Mitte |
verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße | verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße | ||
KW in 2020 | Anzahl | Gesamtsumme | Anzahl | Gesamtsumme |
Summe | 739 | 37.209,50 € | 32 | 7.245,00 € |
Bezirk | BVG | S-Bahn-Berlin | ||
Reinickendorf |
verhängte Bußgelder Corona- Verstöße | verhängte Bußgelder Corona-Verstöße | ||
KW in 2020 | Anzahl | Gesamtsumme | Anzahl Gesamtsumme | |
13 | 0 | 0 | ||
14 | 0 | 0 | ||
15 | 0 | 0 | ||
16 | 0 | 0 | ||
17 | 0 | 0 | ||
18 | 0 | 0 | ||
19 | 0 | 0 | ||
20 | 0 | 0 | ||
21 | 0 | 0 | ||
22 | 0 | 0 | ||
23 | 0 | 0 | ||
24 | 0 | 0 | ||
25 | 0 | 0 | ||
26 | 0 | 0 | ||
27 | 0 | 0 | ||
28 | 0 | 0 | ||
29 | 0 | 0 | ||
30 | 0 | 0 | ||
31 | 0 | 0 | ||
32 | 0 | 0 | ||
33 | 0 | 0 | ||
34 | 0 | 0 | ||
35 | 0 | 0 | ||
36 | 0 | 0 | ||
37 | 10 | 500,00 € | 0 | |
38 | 0 | 0 | ||
39 | 0 | 0 | ||
40 | 6 | 285,00 € | 0 | |
41 | 0 | 0 | ||
42 | 7 | 335,00 € | 0 | |
43 | 1 | 50,00 € | 0 | |
44 | 0 | 0 | ||
45 | 1 | 100,00 € | 0 | |
46 | 0 | 0 | ||
47 | 12 | 600,00 € | 0 | |
48 | 4 | 200,00 € | 0 | |
Bezirk | BVG | S-Bahn-Berlin | ||
Reinickendorf |
verhängte Bußgelder Corona- Verstöße | verhängte Bußgelder Corona-Verstöße | ||
KW in 2020 | Anzahl Gesamtsumme | Anzahl Gesamtsumme | ||
49
50 51 52 53 |
20 955,00 €
4 200,00 € 10 500,00 € 0 0 |
0
0 0 0 0 |
||
Summe | 75 | 3.725,00 € | 0 | 0,00 € |
Zu diesem Sachverhalt wird im Übrigen auch auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/25035 vom 09.11.2020 verwiesen.
Berlin, den 15.02.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz