Tarife: Bundesregierung erhöht die Regionalisierungsmittel für 2020 nochmals um 2,5 Milliarden Euro, aus DBV

Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) sieht keine Gründe für weiteres Hinauszögern von Hilfen der Bundesländer und Kommunen bei der #Stützung des Nahverkehrs auf Schiene und Straße

Mit ihrem 2. #Nachtragshaushalt hat die Bundesregierung für 2020 nochmals 2,5 Milliarden Euro für die Bundesländer zur Verfügung gestellt. Der Deutsche Bahnkunden-Verband sieht darin ein starkes Zeichen, um die Einnahmeausfälle der #Verkehrsunternehmen seit den letzten drei Monaten auszugleichen. Die #Fahrgelderlöse sind regulärer Bestand der Kalkulationen der Verkehrsunternehmen und sie betragen etwa die Hälfte der Einnahmen. Da das Bahn- und Busangebot jedoch in großen Teilen aufrecht erhalten wurde, obwohl die Nachfrage um mindestens 75 % zurückgegangen war, sind hier große Verluste entstanden

Mit den 2,5 Milliarden Euro hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) etwa die Hälfte der vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (#VDV) für dieses Jahr prognostizierten finanziellen Verluste übernommen. Jetzt liegt es an den Bundesländern und den Kommunen, ihre Bahn- und Busunternehmen mit der anderen Hälfte zu stützen.

Der #DBV erwartet deshalb, dass alle Bundesländer ihren Teil an den zusätzlichen Bundesmitteln vollständig an die Verkehrsunternehmen zur Schließung der #Einnahmelücke weitergeben und selbstverständlich auch noch eigene Rettungspakete auflegen.

Viele treue Stammkunden konnten faktisch ihr Abonnement in den vergangenen Monaten nicht nutzen. Für sie fordert der DBV #Kulanzangebote, mit denen sich die Verbünde und Aufgabenträger bei ihnen bedanken. Einige Verbünde sind hier bereits mit gutem Beispiel vorangegangen. Entweder gab es eine Verrechnung/Rückerstattung des Monatspreises, am Schluss des Abozeitraumes einen kostenlosen Monat oder die Ausweitung der Mitnahmeregelungen speziell für diese Kundengruppe. Möglichkeiten gibt es viele. Wer sich generell gegen solches #Entgegenkommen sträubt, zeigt damit nur, dass ihm Einfühlungsvermögen fehlt.

Pressekontakt:

Frank Böhnke, Bundesvorstand Länderaufgaben, Telefon 01 77 / 8 93 43 94

Ferienfahrbetrieb in der Wuhlheide Berliner Parkeisenbahn ab 25. Juni täglich unterwegs, aus Parkeisenbahn

Während der Berliner Sommerferien ist die #Parkeisenbahn im #FEZ #Wuhlheide
täglich unterwegs und lädt alle kleinen und großen Besucher zu halbstündigen
Rundfahrten ein. Die Züge fahren montags bis freitags von 10 bis 12.30 Uhr
und von 14 bis 17 Uhr, samstags von 10.30 Uhr bis 18 Uhr sowie sonntags
von 10.30 Uhr bis 17 Uhr im 30-Minuten-Takt.
Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ist der Einstieg
ausschließlich am #Hauptbahnhof (Haupteingang FEZ / Straße An der Wuhlheide)
möglich. Für die Mitfahrt gilt für Personen ab 6 Jahren eine Maskenpflicht.
Die Fahrkarten für die halbstündigen Rundfahrten werden ausschließlich am
Schalter im Hauptbahnhof der Parkeisenbahn verkauft und kosten für eine
Fahrt 4 Euro, Kinder zahlen 2,50 Euro.
Dort werden auch Eis und Getränke zu erschwinglichen Preisen angeboten.

Mehr Informationen: www.parkeisenbahn.de und
www.facebook.com/parkeisenbahn.de

Ansprechpartner Parkeisenbahn
Sandy Weese
BPE Berliner Parkeisenbahn gGmbH
An der Wuhlheide 189
12459 Berlin
 0174 6489 106
 sandy.weese@parkeisenbahn.de

Bus + Straßenbahn: Attraktivitätssteigerung des ÖPNV – Mobilitätswende beschleunigen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele km umfassten die #Bussonderfahrstreifen in Berlin zum 31. Dez.17 / 31. Dez.18 und 31. Dez.19?
Antwort zu 1:
In den Jahren 2017 und 2018 umfassten die Bussonderfahrstreifen eine Länge von
102 km; 2008 existierten rund 101 km Bussonderfahrstreifen, danach erfolgten noch
einige Ergänzungen. 2019 wurden für weitere 8,9 km neue Bussonderfahrstreifen
angeordnet.
Frage 2:
Wie viele weitere Bussonderfahrstreifen sind bis zum heutigen Tag in welcher Länge und wo angeordnet
und markiert?
2
Antwort zu 2:
Über die in der Antwort auf Frage 1 enthaltenen und bereits angeordneten
Bussonderfahrstreifen hinaus sind seit dem 01.02.2020 folgende weitere
Bussonderfahrstreifen angeordnet worden (insgesamt 6.310 m), eine Umsetzung steht
noch aus:
Frage 3:
Welche weiteren Bussonderfahrtstreifen sind für 2020 wo und in welcher Länge geplant?
Antwort zu 3:
Für folgende Straßenabschnitte sind weitere Anordnungen für weitere 6.270 m
vorgesehen:
3
Frage 4:
An wie vielen Lichtzeichenanlagen (LZA) gab es zum 31. Dez. 19 #Vorrangschaltungen für Busse und
Straßenbahnen?
Frage 5:
Wie viele der bereits installierten Vorrangschaltungen für Busse und Bahnen waren im Dez. 19 in Betrieb?
Antwort zu 4 und 5:
Nach Mitteilung der BVG liefen mit Stand 31.12.2019 an 1.004 Lichtsignalanlagen
verkehrsabhängige Steuerungen mit Beeinflussung durch den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV).
Frage 6:
Zu welchen Tageszeiten werden die Vorrangschaltungen i.d.R. betrieben oder findet deren Einsatz 7/24
statt?
Antwort zu 6:
An den Lichtsignalanlagen (LSA), die mit einer ÖPNV-Beeinflussung ausgestattet sind,
wird diese rund um die Uhr betrieben.
Frage 7:
Wie wird an LZA mit Vorrangschaltung sichergestellt, dass zu Fuß Gehende auch bei Annäherung von Bus
und Bahn die Fahrbahn während der Räumphase sicher überqueren können?
Antwort zu 7:
Die Schutzzeiten zwischen den Freigaben sämtlicher, untereinander nicht verträglicher
Verkehrsströme werden immer eingehalten und gerätetechnisch permanent überwacht.
Frage 8:
Welche konkreten Vorschläge hat der Senat, um den Zielkonflikt Beschleunigung des Bus- und
Straßenbahnverkehrs versus verlängerte Grün- und Räumphasen für zu Fuß Gehende – insbesondere für
Geh- und Sehbehinderte – möglichst optimal zu lösen?
Antwort zu 8:
Dieser Zielkonflikt lässt sich naturgemäß nicht vollständig auflösen. Betriebliche
Maßnahmen zur Entschärfung der sich gegenseitig benachteiligenden Qualitäts- und
Komfort-Anforderungen gehen von der Annahme aus, dass die jeweiligen Anforderungen
nicht ausschließlich zeitgleich und permanent auftreten. Daher werden die
entsprechenden Beeinflussungen auch nur nach aktiver Anforderung des jeweiligen
Verkehrsstroms geschaltet und nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen
realisiert.
4
Frage 9:
Wie hat sich die #durchschnittliche #Geschwindigkeit der Busse und #Straßenbahnen in den letzten fünf Jahren
entwickelt?
Antwort zu 9:
Die BVG hat zu der Frage Folgendes übermittelt:
„Die durchschnittliche Geschwindigkeit in km/h hat sich bei Bus und Straßenbahnen in den
letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Jahr Straßenbahn Bus
2015 19,4 18,6
2016 19,1 18,4
2017 19,1 18,2
2018 18,8 18,1
2019 18,8 18,0“
Frage 10:
Welche konkreten Maßnahmen hat die „Task Force #Beschleunigung“ bisher für den Bus- und
Straßenbahnverkehr vorgeschlagen?
Antwort zu 10:
Der Schwerpunkt der Task Force Beschleunigung liegt auf der Beschleunigung des Bus und #Straßenbahnverkehrs durch Lichtsignalanlagen, neue Bussonderfahrstreifen sowie
die Ausweitung der Gültigkeit von Bussonderfahrstreifen. Die Task Force hat im Zuge der
Maßnahmen im Straßenbahnverkehr Veränderungen an den Steuerungen der
Lichtsignalanlagen (neue verkehrsabhängige Steuerungen) priorisiert und an vielen
Stellen erfolgreich (M4 und M6) umgesetzt. Neben diesen Maßnahmen werden auch
Veränderungen der Straßenraumaufteilung diskutiert und bei Eignung umgesetzt. Die
Vorhaben werden i. d. R. durch die BVG vorgeschlagen und nachfolgend in enger
Abstimmung mit der BVG ausgewählt.
Frage 11:
Welche konkreten Maßnahmen hat die BVG bisher zur Beschleunigung für den Bus- und
Straßenbahnverkehr vorgeschlagen?
Frage 15:
Welche durch die Task Force initiierten Maßnahmen, zur Beschleunigung des ÖPNV, wurden und
werden aktuell mit welchen Beschleunigungseffekt umgesetzt bzw. sollen wann umgesetzt werden?
Antwort zu 11 und 15:
Die Einschätzung des Nutzens basiert bei den meisten der Task-Force-Maßnahmen nicht
auf Berechnungsprognosen, da bei dieser Art von Änderungen die Vorteile für den
öffentlichen Verkehr (ÖV) ebenso qualitativ eingeschätzt werden können. Einige der TaskForce-Maßnahmen haben auch rein betriebliche Gründe, wie etwa das schnellere
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Räumen von Haltestellenbereichen für nachfolgende ÖV-Fahrzeuge, ohne dass dabei ein
Beschleunigungseffekt hinsichtlich der Reisezeit entstehen würde.
Endgültig können Beschleunigungseffekte erst im Betrieb durch nachträgliche Analysen
seitens der BVG festgestellt werden, da sich nicht alle Einflussfaktoren – etwa die des
Fahrgastaufkommens, des Fahrpersonals oder der aktuellen Fahrplanlage – im Vorhinein
hinreichend genau einschätzen lassen. Mitunter stellen diese Ergebnisse dann auch die
Grundlage für weitere Maßnahmen dar.
Die BVG hat zu der Frage zusätzlich Folgendes übermittelt:
„Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beschleunigung von Bus- und
Straßenbahnverkehr soll die Attraktivität, Stabilität, Zuverlässigkeit sowie Regelmäßigkeit
des ÖPNV-Angebots in Berlin verbessert werden. Ohne Umsetzung von
Beschleunigungsmaßnahmen kommt es zu einer weiteren Verlangsamung des
Oberflächenverkehrs und zu vermehrten Unregelmäßigkeiten. Mit einer Verlangsamung
steigen die Aufwendungen zur Erbringung der Verkehrsleistung, da hierfür zusätzliche
Ressourcen für Personal und Fahrzeuge bereitgestellt werden müssen.
Vor dem Hintergrund sind auch aus Sicht der BVG Beschleunigungsmaßnahmen für einen
effizienten ÖPNV dringend erforderlich.
Die Beschleunigung der Straßenbahnlinien M4 und M6 wurde nach Umsetzung von
sieben bzw. sechs verschiedenen Maßnahmen in 2019 abgeschlossen.
Aktuell befinden sich in der Task Force Maßnahmen auf der Straßenbahnlinie M10, auf
den Omnibuslinien M27, dem Linienbündel X36/136 und der Linie 236 in Planung und
Umsetzung. Im Wesentlichen sind hier Maßnahmen zur Beschleunigung an
Lichtsignalanlagen vorgesehen.
Auf der Linie M10 ist die Umsetzung von fünf Maßnahmen vorgesehen. Hiervon ist eine
Maßnahme bereits umgesetzt. Die vier weiteren Maßnahmen befinden sich, mit dem Ziel
der Fertigstellung im III. Quartal 2020, noch in Umsetzung.
Für die Linie M27 wurden Beschleunigungsmaßnahmen an 25 Lichtsignalanlagen geprüft.
Neun Lichtsignalanlagen konnten mit Stand heute umgesetzt werden. Sechs Anlagen
werden voraussichtlich bis zum IV. Quartal 2020 in Betrieb genommen. Auf Grund von
überschneidenden Planungen können zwei Anlagen voraussichtlich erst Mitte 2021
umgesetzt werden. Für acht Anlagen gibt es aktuell keinen Umsetzungszeitraum. Neben
den Maßnahmen zur Beschleunigung an Lichtsignalanlagen wurden zusätzlich
Bussonderfahrstreifen in der Gültigkeit ausgeweitet und in der Prinzenallee neu
angeordnet; der Bussonderstreifen in der Prinzenallee wurde noch nicht umgesetzt.
Im Zuge der Linien X36, 136 und 236 wurden 22 Lichtsignalanlagen identifiziert. Hiervon
wurden mit Stand heute 17 Lichtsignalanlagen in Betrieb genommen. Vier Anlagen werden
nach Umbaumaßnahmen voraussichtlich im IV. Quartal 2020 in Betrieb genommen
werden. Aktuell ist eine Maßnahme auf Grund einer Überplanung eines
Kreuzungsbereiches zurückgestellt.
Als weitere Maßnahmen wurden in den letzten 12 Monaten die Gültigkeit von rund 25 km
Bestandsbusspur ausgeweitet sowie auf rund 20 km Linienweg zusätzliche Busspuren
angeordnet.
Die Umsetzung dieser angeordneten Maßnahmen obliegt den Bezirken.“
Frage 12:
Wie bewertet der Senat die von der BVG und der Task Force vorgeschlagenen Maßnahmen bzgl.
Umsetzung, Kosten und Beschleunigungseffekt?
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Antwort zu 12:
Bei allen Task-Force-Maßnahmen werden die geschätzten Kosten dem abgeschätzten
Nutzen gegenübergestellt. Siehe auch Antwort auf die Frage 15.
Frage 13:
Inwieweit befindet sich ein im NVP angekündigter Pilot in Vorbereitung bzw. Umsetzung, der eine flächige
Einfärbung von Bussonderfahrstreifen vorsieht, um die Akzeptanz für diese bei den übrigen
Verkehrsteilnehmenden zu verbessern?
Antwort zu 13:
Zu dem Pilotprojekt ist noch keine Entscheidung erfolgt.
Frage 14:
Inwieweit wurden Einsatzmöglichkeiten und die Ausgestaltung von Bustrassen in Mittellage untersucht?
Welche konkreten Ergebnisse liegen hierzu vor?
Antwort zu 14:
Für neue Bussonderfahrstreifen (BSF) wird in jedem Einzelfall geprüft, in welcher Lage
(Rand- oder Mittellage) der BSF angeordnet werden könnte. Dabei spielen u.a. die zur
Anordnung notwendige Mindest-Busfrequenz, die Lage der Haltestellen, die Lade- und
Lieferbedürfnisse, die speziellen örtlichen Gegebenheiten wie Straßenbreiten und
mögliche Führungen des Radverkehrs eine Rolle. Das kann dazu führen, dass auf einer
BSF-Strecke auch zwischen Rand- und Mittellage gewechselt wird.
Frage 16:
Zur Überprüfung der Wirksamkeit der in Bezug auf die ÖPNV-Beschleunigung getroffenen Maßnahmen wir
gemäß § 22 Abs. 4 MobG ein regelmäßiges Monitoring durchgeführt und die erfassten Daten sind zu
evaluieren. Welche Erkenntnisse zieht der Senat aus dem Evaluationsbericht?
Antwort zu 16:
Mit dem neuen Verkehrsvertrag werden die Voraussetzungen für ein regelmäßiges
Monitoring geschaffen, neben den bekannten Kennzahlen ist auch beabsichtigt, eine
weitergehende, detailliertere Analyse vornehmen zu können und auch technische
Strukturen künftig darauf auszurichten. Der Aufbau eines entsprechenden Berichtswesens
mit dem Zusammenführen benötigter Daten beginnt nach Abschluss des Vertrages und
beinhaltet auch die Einbindung der von den bezirklichen Behörden zu erhebenden und
einzubringenden Daten.
Frage 17:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
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Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 17.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn Berlin verdiente seit 2015 fast 300 Millionen Euro, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article229334138/S-Bahn-Berlin-verdiente-seit-2015-fast-300-Millionen-Euro.html

Die Bahn-Tochter führt ihre #Gewinne an den bundeseigenen #Mutterkonzern ab. Die Krise 2009/10 sorgte aber auch für verlustreiche Jahre.

Das Bundesverkehrsministerium hat vor Schwierigkeiten gewarnt, die ein Wechsel der Betreiber des Berliner #Stadtbahn-Systems mit sich bringen könnte. In einem Bericht für den Verkehrsausschuss des Bundestages schreiben die Beamten von Minister Andreas Scheuer (CSU), dass „in der Anfangszeit betriebliche Probleme auftreten könnten, die auf mangelnde Erfahrung in einem Netz zurückzuführen seien“. In der Regel spielten sich die betrieblichen Prozesse aber nach einer Eingewöhnungsphase ein. Technische Risiken seien „aus fachlicher Sicht“ nicht zu erwarten: „Dies gilt unabhängig von der Anzahl der mit dem Betrieb der #S-Bahn beauftragten Unternehmen.“

Die Linksfraktion hatte das Thema Berliner S-Bahn auf die Tagesordnung setzen lassen. Linke und Gewerkschafter befürchten, die von der grünen Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther betriebene Ausschreibung der Stadtbahnlinien und der Nord-Süd-Verbindungen könnte zu einer Zerschlagung der S-Bahn, zu schlechteren Löhnen für die Beschäftigten und zu einem Chaos zwischen mehreren Betreibern führen. Trotz dieser Bedenken hatte der rot-rot-grüne Senat die S-Bahn-Ausschreibung auf den Weg gebracht.

Eine Direktvergabe an die zum bundeseigenen Bahn-Konzern gehörende S-Bahn Berlin GmbH ist laut Ministerium nicht möglich. Dazu müsste das Land als Besteller des Nahverkehrs die Betreibergesellschaft …

Straßenverkehr: A100 – Deutschlands teuerste Straßenbaustelle In Berlin kostet ein Meter Autobahn 191.608,13 Euro, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/politik/a100-deutschlands-teuerste-strassenbaustelle-in-berlin-kostet-ein-meter-autobahn-191-608-13-euro/25927282.html

Nach dem ersten Spatenstich können bei Straßenbaustellen die Kosten schnell explodieren: 21 Projekte kosten jetzt 400 Millionen Euro mehr. Am teuersten ist die #A100.

Mal ist der Boden mit Öl- oder Eisenanteilen belastet. Dann können die technischen Anforderungen nicht erfüllt werden. Oder aber inhaltlich wird so einiges wieder über den Haufen geworfen. Es gibt viele Gründe, warum die Kosten für in Deutschland einmal gestartete #Straßenbauprojekte nach dem ersten Spatenstich später rasant steigen.

Wie teuer das in Summe für die Steuerzahlenden wird, zeigt eine neue Liste des #Bundesverkehrsministeriums für den Haushaltsausschuss, die dem Tagesspiegel exklusiv vorliegt. Die darin aufgeführten 21 Straßenbauprojekte sind zusammen inzwischen gut 400 Millionen Euro teurer geworden.

Regelmäßig muss das Verkehrsministerium melden, welche Baumaßnahmen kostenmäßig aus dem Ruder laufen. Das ist dann der Fall, wenn die Kostensteigerungen bei mehr als 20 Prozent gegenüber dem Haushaltsplan liegen. Als Hauptgründe werden in der Liste meist etwas nebulös „allgemeine #Baupreissteigerungen“ und die „Berücksichtigung von #Ausschreibungsergebnissen“ vermerkt.

Bundesweit am stärksten zu Buche bei den absoluten Kostensteigerungen im …

Schiffsverkehr: Neue Verordnung in Brandenburg Reeder kritisieren verschärfte Maskenpflicht auf Ausflugsschiffen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/coronavirus/beitraege_neu/2020/06/corona-maskenpflicht-schifffahrt-oderspree-brandenburg-abstandsregeln.html

Nach der neuen #Corona-Verordnung in Brandenburg müssen Passagiere auf #Ausflugsschiffen auch auf dem #Freideck Mund und Nase bedecken. Vorher war das nur unter Deck vorgeschrieben. Den Reedereien macht das zu schaffen.

Während in Brandenburg zuletzt weitere Corona-Verordnungen gelockert wurden und vieles wieder erlaubt ist, gelten für die Ausflugsschiffe auf Brandenburger Gewässern jetzt wieder strengere Regeln.

Verschärfung statt Lockerung
Seit dem 25. Mai dürfen die #Schiffe wieder fahren, doch galt neben dem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eine Maskenpflicht bislang nur unter Deck, in den Gängen oder beim Ein- und Aussteigen. Auf Verordnung der Landesregierung vom 12. Juni [www.landesrecht.brandenburg.de] müssen seit vergangenem Dienstag Passagiere und Besatzungsmitglieder nun auch an der Luft auf dem Außendeck den Mund-Nasen-Schutz tragen. Die neue Verordnung fasst #Schiffsausflüge, #Busreisen, #Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote in einer Kategorie zusammen, womit dort für alle Fortbewegungsmittel die gleichen Hygieneregeln gelten.

Mund-Nase-Schutz nur in Brandenburg
Das Gesundheitsministerium bestätigte dem rbb am Donnerstag, dass auf Ausflugsschiffen in Brandenburg Maskenpflicht …

Bahnindustrie + BVG: Mantelvertrag für den Verkehrsvertrag unterzeichnet Der Aufsichtsrat der BVG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die BVG zu ermächtigen, den Mantelvertrag zum Verkehrsvertrag zu schließen., aus BVG

Der Aufsichtsrat der BVG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die BVG zu ermächtigen, den #Mantelvertrag zum #Verkehrsvertrag zu schließen.

Der aktuelle Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG läuft Ende August 2020 aus. Das Land Berlin hat im letzten Jahr entsprechend der europäischen Verordnung VO (EG) 1370/2007 eine Vergabeabsicht veröffentlicht, einen öffentlichen #Dienstleistungsauftrag („Verkehrsvertrag“) mit einer Laufzeit vom 1.9.2020 bis zum 31.8.2035 direkt an die BVG AöR zu vergeben.

Der Mantelvertrag sichert der BVG für die kommenden Jahre den finanziellen Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen aus der Corona-Pandemie zu und setzt den finanziellen Rahmen für den Verkehrsvertrag für die kommenden 15 Jahre.

BVG-Aufsichtsratsvorsitzende Ramona Pop: „Gerade jetzt brauchen wir einen zuverlässigen #ÖPNV als Rückgrat dieser Stadt. Die BVG sichert die Mobilität in Berlin und bringt alle Berlinerinnen und Berliner auch in Krisenzeiten sicher und zuverlässig durch die Stadt. Der neue Verkehrsvertrag bietet der BVG eine langfristige Wachstumsperspektive. Wir bilden im Vertrag die wichtigen Zukunftsthemen ab: ein flächendeckendes und zuverlässiges ÖPNV-Angebot für die wachsende Stadt, ein starkes und zukunftsfähiges Nahverkehrsunternehmen mit modernen und emissionsarmen Fahrzeugen und tragfähiger Infrastruktur sowie digitale Innovationskraft und neue Mobilitätsangebote. So schaffen wir die Mobilitätswende in Berlin.“

Stellvertretender BVG-Aufsichtsratsvorsitzender Lothar Stephan: „Die Corona-Krise hat einmal mehr gezeigt: Ohne die BVG und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht es nicht, der ÖPNV ist ohne Zweifel „systemrelevant“. Unsere Fahrerinnen und Fahrer, die Kolleginnen und Kollegen in den Werkstätten, Leitstellen, der Sicherheit, im Kundendienst und den vielen anderen Bereichen bringen jeden Tag Höchstleistung. Mit dem Tarifabschluss im vergangenen Jahr wurde dies anerkannt. Dass nun auch der Mantelvertrag für den Verkehrsvertrag geschlossen werden kann, ist auch für die Arbeitnehmer*innen ein gutes Zeichen. Denn es sichert langfristig gute Arbeitsplätze bei einem Berliner Traditionsunternehmen, das für viele wie eine zweite Familie ist.“

Verkehrssenatorin Regine Günther: „Unsere ambitionierten Pläne für den ÖPNV-Ausbau werden jetzt in einen richtungsweisenden Vertrag für die kommenden 15 Jahre gefasst. Für die Berliner Verkehrsbetriebe verbindet sich damit der Anspruch, ein nationaler Vorreiter für die Dekarbonisierung und die Digitalisierung im öffentlichen Nahverkehr zu werden. Berlin steht vor großen Herausforderungen bei der Entwicklung einer neuen urbanen Mobilität – mit dichteren Takten, mehr Wagen, hoher Zuverlässigkeit und einer guten Anbindung der Stadtränder. Die BVG wird nun so ausgestattet, dass sie sehr gut gerüstet ist, diese Herausforderungen zu meistern.“

BVG-Vorstand Dr. Rolf Erfurt: „Mit dem Mantelvertrag legen wir die Basis für einen zukunftsgerichteten, innovativen, nachhaltigen und leistungsfähigen ÖPNV in Berlin für die nächsten 15 Jahre. Wir bedanken uns für das Vertrauen des Landes Berlin in die BVG und die Leistung unserer über 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die täglich ihr Bestes geben. Gerade in den aktuellen Zeiten ist eine langfristige Planungssicherheit für unser Unternehmen und unsere Beschäftigten von hoher Bedeutung. Gemeinsam können das Land Berlin und die BVG die Vorreiterrolle im ÖPNV nun weiter ausbauen.“

Mit dem Abschluss des Mantelvertrags haben das Land Berlin und die BVG ihre Partnerschaft heute noch einmal bekräftigt und gestärkt. In den kommenden Monaten wird der Verkehrsvertrag final verhandelt.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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U-Bahn: Sommer-Comeback für die U12, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern vom 22. Juni bis 9. August 2020 die Gleise zwischen den U-Bahnhöfen #Wittenbergplatz und #Nollendorfplatz. Dabei werden rund 1,8 Kilometer neue Fahrschienen und 1.200 Tonnen Schotter verbaut. In Kombination mit den bereits laufenden Sanierungsarbeiten am Kreuzberger #Hochbahnviadukt können die Linien #U1, #U2 und #U3 nicht wie gewohnt fahren. Zur Unterstützung wird allerdings die bewährte Linie #U12 wieder eingeführt.

Die Linien fahren im oben genannten Zeitraum wie folgt:

U1       U Wittenbergplatz <> U Uhlandstraße

U2       S+U Pankow <> U Gleisdreieck

U3       U Nollendorfplatz <> U Krumme Lanke

U12     U Kottbusser Tor <> U Wittenbergplatz <> U Ruhleben

Der Umstieg von bzw. in die U12 erfolgt an den Bahnhöfen Wittenbergplatz (U1, U3), Nollendorfplatz (U3) und #Gleisdreieck (U2). Der Zugverkehr auf dem U-Bahnhof #Bülowstraße (U2) muss während der Bauzeit eingestellt werden. Durch die laufenden Arbeiten am Hochbahnviadukt der U1 und U3 fahren zwischen den Bahnhöfen Warschauer Straße und Kottbusser Tor weiterhin keine U-Bahnen. Auf dieser Strecke sind barrierefreie Busse im Einsatz.

Hinweis: Der Umstieg zwischen den Zügen von U1 und U12 am U-Bahnhof Wittenbergplatz ist nicht barrierefrei. Die barrierefreie Anbindung der U-Bahnhöfe Kurfürstendamm und Uhlandstraße an die U12 erfolgt mit den Bussen #M19 und #M29.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Radverkehr: Spektakuläre Kreuzung Berlin plant luftigen Kreisverkehr für Radfahrer, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/spektakulaere-kreuzung-berlin-plant-luftigen-kreisverkehr-fuer-radfahrer/25922202.html

Die #Tangentialverbindung Ost soll als Schnellstraße Köpenick und Marzahn verbinden. Dem Senat schwebt eine Kreuzung vor, die Rad- und Autoverkehr strikt trennt.

Berlin bekommt seinen ersten #Kreisverkehr nur für #Radfahrer, und zwar in luftiger Höhe. Der Senat hat am Dienstag erste Details der Planung für die Tangentialverbindung Ost, kurz #TVO, vorgestellt. Geradezu spektakulär wirkt die Kreuzung der TVO mit der B1/B5 am Knotenpunkt Märkische Allee.

Während die Autos auf zwei Ebenen in die jeweils gewünschten Richtungen gelenkt werden, können Radfahrer und Fußgänger die Kreuzung auf einer ringförmigen Brücke passieren, unbehelligt vom sonstigen Verkehr.

Der Senat spricht von einer „eigenen Verteilerebene als neues Brückenbauwerk über der Bundesstraße“. Das wäre eine verkehrstechnische Premiere in Berlin.

Die Tangentialverbindung Ost (TVO) soll den Verkehr zwischen den Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick bündeln und mit der Autobahn 113 und dem neuen Flughafen BER verbinden. Angrenzende Ortsteile wie Friedrichsfelde, Karlshorst, Biesdorf oder Köpenick sollen entlastet werden. Dafür sind zwei Auto-Spuren je Richtung geplant, flankiert von einem vier Meter breiten #Zwei-Richtungs-Radweg und einem 2,40 Meter breiten …

Bahnverkehr + Tarife: IC-Linie Dresden – Berlin – Rostock zwischen Elsterwerda und Berlin Hbf mit VBB-Fahrscheinen nutzbar, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/ic-linie-dresden-berlin-rostock-zwischewerda-und-berlin-hbf-mit-vbb-fahrscheinen-nutzbar

Ab dem 28. Juni 2020 können die neuen Doppelstockzüge der IC-Linie #Dresden-Berlin-Rostock-Warnemünde im Abschnitt zwischen #Elsterwerda und #Berlin Hbf mit #Fahrscheinen des #VBB und weiteren Nahverkehrsfahrscheinen, zum Beispiel #Berlin-Brandenburg-Ticket oder #Quer-durchs-Land-Ticket, genutzt werden. Das gilt für die Halte in Elsterwerda, #Doberlug-Kirchhain, Berlin Schönefeld Flughafen/BER, Berlin Südkreuz und Hauptbahnhof.

Darüber hinaus ist zwischen #Prenzlau und Berlin Südkreuz beziehungsweise #Cottbus Hbf und #Potsdam Hbf die derzeitige #Tarifanerkennung langfristig gesichert. Zwischen Prenzlau und Berlin Südkreuz gilt die derzeitige Tarifanerkennung mit werktags 8 Zügen und an Wochenende und Feiertagen 14 Zügen weiter. Gleiches gilt für die 2 Züge zwischen Cottbus Hbf und Potsdam Hbf. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Dezember 2026 und verlängert sich jährlich in Abhängigkeit vom jeweiligen Verkehrsangebot des Fernverkehrs bis maximal Dezember 2035.

Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann:
„Mit der VBB-Tarifanerkennung verbessern wir die Möglichkeiten für die Brandenburgerinnen und Brandenburger, die gute Anbindung an die Lausitz in der Region Elsterwerda und Doberlug-Kirchhain zu nutzen. Zudem setzen wir ein weiteres Ziel des Landesnahverkehrsplans um. Für VBBKunden, insbesondere Pendlerinnen und Pendler, bieten wir damit eine Verbindung mit einer Reisezeitersparnis von bis zu 25 Minuten an.“

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther:
„Berlin und Brandenburg verfolgen das Ziel, attraktive Schienenverbindungen für Pendlerinnen und Pendler aus dem Umland und aus weiter entfernten Regionen zu schaffen. Der neue VBB-Tarif im Intercity aus Dresden ist dafür ein sehr gutes Beispiel. Wir werden in den kommenden Jahren mit dem gemeinsamen Schienenausbau-Projekt i2030 von beiden Ländern, der DB und dem VBB viele weitere Verbesserungen aufs Gleis bringen. Es sind Milliardeninvestitionen in klimafreundliche, komfortable Mobilität – ein sehr wichtiges Stück Verkehrswende.“

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB):
„Die Anerkennung des VBB-Tarifes auf dieser Strecke verknüpft Nah-und Fernverkehr ganz im Sinne der Fahrgäste. Ich freue mich hier besonders für die vielen Pendlerinnen und Pendler im VBB-Land und darüber hinaus. Die Strecke Dresden – Berlin – Rostock – Warnemünde im Zweistundenstakt, sowie die Anbindung ab Oktober zum BER wird so eine der attraktivsten Bahnstrecken in der Region. Herzlichen Dank an alle Beteiligten für dieses erfolgreich abgeschlossene Vergabeverfahren.“

Stefanie Berk, Vorstand Marketing DB Fernverkehr:
„Die neue Intercity-Linie Dresden-Berlin-Rostock ist ein wichtiger Bestandteil unserer Angebotsoffensive im Fernverkehr. Ich freue mich, dass durch die Kooperation mit dem VBB nun auch Kunden mit Nahverkehrsfahrscheinen von den neuen Zügen profitieren werden. Gemeinsam ermöglichen wir attraktive und klimafreundliche Mobilität.“

Der VBB hatte ein Vergabeverfahren zur Anerkennung von Nahverkehrsfahrscheinen in Fernverkehrszügen durchgeführt. Mit dieser Kooperation entsteht ein attraktives integriertes Angebot von Nah- und Fernverkehrszügen in Berlin und Brandenburg.

Bereits seit März verkehren die modernen Doppelstockzüge im Zweistundentakt zwischen Dresden, Berlin und Rostock und seit 19. Mai weiter bis Warnemünde. Durch die Anerkennung von Nahverkehrsfahrscheinen bietet diese Intercity-Linie gemeinsam mit der zweistündlichen RE-Linie 5 zwischen Elsterwerda und Berlin Hbf in jeder Stunde eine Verbindung. Die IC-Züge halten auch in Doberlug-Kirchhain und am Flughafen Berlin – ab 31. Oktober 2020 am neuen Flughafen BER – und erreichen Berlin Hbf ab Elsterwerda bis zu 25 Minuten schneller als die RE-Züge. Besonders attraktiv für Pendler ist die morgendliche Abfahrt in Elsterwerda um 5.56 Uhr bzw. 6.09 Uhr in Doberlug-Kirchhain mit Ankunft in Berlin Hbf um 7.32 Uhr. Für die Rückfahrt bieten sich die Abfahrten um 16.26 Uhr oder 18.26 Uhr ab Berlin Hbf besonders an. Anerkannt werden VBB- und weitere Nahverkehrsfahrscheine. Fahrräder können auch mitgenommen werden, wenn eine Fernverkehrsfahrradkarte und eine Stellplatzreservierung vorhanden sind.