Regionalverkehr: Mehr Zeit einplanen zwischen Blankenburg und Bernau: Bauarbeiten vom 13. bis 19. Juni Haltausfälle und längere Fahrzeiten, aus Deutsche Bahn

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Mehr-Zeit-einplanen-zwischen-Blankenburg-und-Bernau-Bauarbeiten-vom-13-bis-19-Juni-5260458?contentId=1317080

#Haltausfälle und längere #Fahrzeiten • Alle Informationen auf www.bahn.de oder im DB #Navigator • Für Berlin und Brandenburg auch auf vbb.de und in der VBB-App „Bus&Bahn“.
Wegen Bauarbeiten am Karower Kreuz kommt es zu veränderten Fahrplänen und -zeiten.

Vom 13. bis 18. Juni werden Züge der Linien Ostseebad #Binz#Stralsund – Berlin – Köln bzw. –Leipzig – München (IC/ICE-Linien 14 und 28) umgeleitet und halten nicht in Eberswalde, Angermünde, Prenzlau, Pasewalk, Anklam, Züssow und Greifswald. Ersatzhalt ist Neustrelitz.

Die Buchungs- und Auskunftssysteme werden rechtzeitig angepasst: Einzelne Züge beginnen in Ostseebad Binz bzw. Stralsund 30 Minuten früher.

Die Züge der Linie #RE3 fallen zwischen Berlin Hbf (tief) und Bernau (b Berlin) aus. Fahrgäste benutzen zwischen Berlin und Bernau (b Berlin) die Züge der S-Bahn-Linie #S2. Auch die Linie #RE66 ist betroffen und fällt zwischen Berlin Gesundbrunnen und Eberswalde Hbf aus. Ein Ersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet.

Die Züge der Linie #RB24 fallen zwischen Berlin Ostkreuz und Bernau (b Berlin) aus. Fahrgäste benutzen zwischen Berlin und Bernau (b Berlin) alternativ das Angebot der -Bahn.

Die DB bittet alle Reisenden, sich vor Fahrtantritt über ihre tatsächlichen Abfahrts- und Ankunftszeiten zu informieren. Das gilt insbesondere für die Kunden, die bereits eine Fahrkarte für die Strecke und den betreffenden Zeitraum gekauft haben. Weitere Informationen für Fahrgäste immer auf www.bahn.de/aktuell sowie in der App DB Navigator; für Berlin und Brandenburg auch auf vbb.de und in der VBB-App „Bus&Bahn“.

Zu den Bauarbeiten: Die Eisenbahnüberführung für die Fernbahn Am #Danewend wird in Betrieb genommen, die Hilfsbrücken für den Neubau der Bahnbrücke #Schönerlinder Straße eingebaut und der Neubau der Brücke über die #Pankgrafenstraße vorbereitet.

Flughäfen: Wie steht es um den BER?, aus Senat

www.berlin.de

1. Ist es zutreffend, dass die noch Anfang März medial berichteten 5000 offenen #Mängel (inklusive
noch über 1000 wesentlicher Mängel) in der Anlagengruppe A06 im Terminal 1 des #BER mit der Freigabe des #TÜV Rheinland vollumfänglich behoben worden sind, die Anlagengruppe A 06 also komplett
mangelfrei ist?
2. Ist davon auszugehen, dass mit Einreichung der #Baufertigstellungsanzeige gemäß §76 BbgBO
durch die Flughafengesellschaft sämtliche Anlagen und Gewerke im Terminal 1 des BER nun vollumfänglich mangelfrei sind?
3. Trifft es zu, wie in einigen Medien berichtet, dass in der Anlagengruppe A06 trotz der Freigabe
durch den TÜV Rheinland nach wie vor noch bis zu 2000 Mängel zu beseitigen sind?
4. Wenn Frage 3 zutreffend, also mit Ja beantwortet:
a. Um welche Art von Mängeln handelt es sich hierbei, sind darunter auch sicherheitsrelevante oder
wesentliche Mängel?
b. Gab es eine Herabstufung von vormals wesentlichen Mängeln und wenn ja wann und durch wen
konnte diese vorgenommen werden?
c. Bitte erläutern Sie, wie eine #Baufertigstellungsanzeige unter diesen Umständen bei der zuständigen
Behörde, dem Bauordnungsamt des Landkreis Dahme-Spreewald, eingereicht werden konnte, wo
doch eben diese zuständige Behörde in unterschiedlichen parlamentarischen Gremien dargelegt hat,
dass sämtliche Mängel bis zur Anzeige der Fertigstellung abgearbeitet sein müssen?
Zu 1. bis 4.: Die zuständige Baubehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hat die
#Nutzungsfreigabe für das Terminal 1 des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) erteilt. Es sind lediglich Restarbeiten zu erledigen, die keinen Einfluss auf die Inbetriebnahme haben.
2/2
5. Bedarf es einer Sondergenehmigung, dass auch nach Einreichung der Baufertigstellungsanzeige
gemäß §76 BbgBO eine Mängelabarbeitung in der Anlagengruppe A06 durchgeführt werden kann und
wenn ja, liegt diese vor?
Zu 5.: Nein, es bedarf keiner Sondergenehmigung.
6. Wenn Frage 5 zutreffend, also mit Ja beantwortet:
a. Durch wen wurde diese Sondergenehmigung beantragt, zu welchem Zeitpunkt und durch wen
wurde diese erteilt?
b. Wie genau ist diese Sondergenehmigung ausgestaltet?
c. Bis wann müssen alle Mängel restlos beseitig werden?
d. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde eine solche Sondergenehmigung erteilt?
Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 5.
7. Wurde die Nutzungsfreigabe für das Terminal 1 durch das Bauordnungsamt des Landkreises DahmeSpreewald ohne Beanstandung erteilt oder handelt es sich um eine Genehmigung unter Auflagen, wenn
ja, welche Auflagen wurden erteilt (bitte detaillierte Auflistung)
Zu 7.: Die Nutzungsfreigabe für das Terminal 1 des BER hat die zuständige Baubehörde des Landkreises Dahme-Spreewald ohne Beanstandung und ohne Auflagen erteilt.
8. Können rein rechtlich auch nach der Nutzungsfreigabe durch das Bauordnungsamt des Landkreis
Dahme-Spreewald noch Mängel in der Anlagengruppe A06 des Terminal 1 abgearbeitet werden oder
bedarf es hierfür einer Sondergenehmigung?
Zu 8.: Einer Sondergenehmigung bedürfte es hierfür nicht.
9. Im Falle einer notwendigen Sondergenehmigung zur Mängelbeseitigung nach erteilter Nutzungsfreigabe (Siehe Frage 8), liegt eine solche Sondergenehmigung vor?
10. Wenn Frage 9 zutreffend, also mit Ja beantwortet:
a. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert eine solche Sondergenehmigung?
b. Durch wen wurde diese Sondergenehmigung beantragt, zu welchem Zeitpunkt und durch wen wurde
diese erteilt?
c. Wie genau ist diese Sondergenehmigung ausgestaltet?
Zu 9. und 10.: Siehe Antwort zu Frage 8.
Berlin, den 28.05.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: Abfertigungskapazitäten unter Corona am BER, aus Senat

www.berlin.de

1. Wieviel Prozent weniger #Abfertigungskapazität werden aufgrund der Beachtung der Vorschriften über
pandemiebedingte Kontaktbeschränkungen/ notwendige Abstandsregelungen,
a) am #Flughafen Schönefeld #SXF (künftig Terminal 5 am #BER),
b) am Fluggastterminal 1 am BER,
c) an Fluggastterminal 1 und Fluggastterminal 2 im #Parallelbetrieb
und welche konkreten dementsprechenden Abfertigungskapazitäten für Fluggäste (bitte getrennt aufführen) an diesen erwartet?
Zu 1.: Aufgrund der derzeit gültigen Vorschriften über pandemiebedingte Kontaktbeschränkungen und notwendige Abstandsregelungen ist von einer durchschnittlichen
Reduzierung der Abfertigungskapazität um jeweils zwei Drittel auszugehen.
2. Gibt es spezielle Empfehlungen des Gesundheitsamtes an die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH) im Hinblick auf den Betrieb der Flughäfen bzw. die Abfertigung von Passagieren. Wenn ja, welche konkreten Vorbereitungsmaßnahmen sind am BER zu treffen? Welcher Zeitrahmen ist für die Umsetzung nötig?
Zu 2.: Die FBB setzt die Vorgaben der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur
Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes
Berlin sowie die der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen
Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 des Landes Brandenburg konsequent um.
Dies gilt für die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen wie Sicherheitsabstand
ebenso wie für die Einhaltung der Hygieneregelungen in den gesamten Terminalbereichen in Tegel und in Schönefeld für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch
Passagiere.
2/2
In allen Terminals ist das Tragen eines #Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Terminals 1 jeweils geltenden Regelungen des Landes
Brandenburg werden umgesetzt.

Berlin, den 28.05.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

Auch der #bahnhof #buckowerchaussee weicht bald der neuen #DresdnerBahn mit dem #airportexpress

View on Instagram https://instagr.am/p/CA8Is3pjl3o/

Kurz vor dem Abriss ein Blick auf den #bahnhof von #lichtenrade , der dem Ausbau der #dresdnerbahn #airportexpress weichen muss

View on Instagram https://instagr.am/p/CA4sHqpDYfp/