Bus: Brandgefahr von Elektrobussen aus Senat

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Frage 1:
Gibt es ein #Sicherheitskonzept für den Fall #brennender -Busse in Berlin?
Frage 2:
Was genau beinhaltet dieses Konzept und wo findet sich dieses zur Einsicht?
Frage 3:
Wer hat dieses Konzept erarbeitet?
Frage 4:
Welche Feuerwehren kommen im Fall eines Brandes von E-Bussen zum Einsatz?
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Antwort zu 1 bis zu 4:
Bei der Berliner #Feuerwehr gibt es kein spezielles #Sicherheitskonzept für den Fall
brennender E-Busse. Die Brandbekämpfung erfolgt durch die vorhandenen Lösch- und
Hilfeleistungsfahrzeuge der Berliner Feuerwehr (LHF), die mit haupt- oder ehrenamtlichem
Personal besetzt sind. Es werden grundsätzlich die Einheiten zum Schadensort entsendet,
die die Einsatzstelle am schnellsten erreichen. Sofern sich bei der Einsatzabarbeitung
aufgrund des konkreten Einzelfalls herausstellen sollte, dass weitere Kräfte oder spezielle
Ausrüstungsgegenstände erforderlich sind, werden diese durch die verantwortliche
Einsatzleiterin bzw. den verantwortlichen Einsatzleiter nachalarmiert.
Die BVG teilt zu Frage 1 mit: „Die Rettungskräfte wurden über die Besonderheiten der
E-Busse informiert und sensibilisiert.“
Die BVG teilt zu Frage 2 mit: „Rettungskarten sind in den Fahrzeugen mit abgestimmten
Inhalten an abgestimmten Stellen hinterlegt.
Das Batteriemanagementsystem in den Bussen überwacht permanent jede einzelne Zelle
der Batterien. Bei Anzeichen für einen Defekt, z. B. zu hoher Temperatur, wird sofort die
gesamte Hochvoltanlage abgeschaltet. Auch wird der Ladevorgang permanent überwacht,
um hier bei einem eventuell vorliegenden Fehler die Anlage sofort abzuschalten.“
Die BVG teilt zu Frage 3 mit: „Das Konzept wurde zusammen mit dem Fahrzeughersteller
erarbeitet, bzw. teilweise vorgegeben. Im Anschluss daran wurden die einzelnen Punkte
mit den Rettungskräften abgestimmt.“
Frage 5:
Sind die Berliner Feuerwehren für Brände dieser Art in Technik und Ausbildung ausreichend vorbereitet?
Antwort zu 5:
Die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA) hat seit 2015 in der
feuerwehrtechnischen Grundausbildung (FGA) sowie in den Lehrgängen für zukünftige
Führungskräfte des Einsatzdienstes der Berliner Feuerwehr vier theoretische
Unterrichtseinheiten „Alternative Antriebstechniken“ in den Unterrichtsablaufplan
aufgenommen. Bestandteil des Unterrichtes sind u.a. bundesweite Empfehlungen, z.B.
das vfdb-Merkblatt 06/2004 „Unfallhilfe und Bergen bei Fahrzeugen mit Hochvolt-
Systemen“, die Informationen der DGUV 205-022/2012, der Forschungsbericht 175 vom
Karlsruher Institut für Technologie, Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der
Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes (AGBF/DFV 2014) und
Rettungsleitfäden verschiedener Fahrzeughersteller. Ferner wird das Thema in der
Planung der Wachunterrichte berücksichtigt.
Derzeit werden darüber hinaus bei der Berliner Feuerwehr Standardeinsatzregeln zum
Umgang mit havarierten Hochvoltfahrzeugen erarbeitet.
Frage 6:
Wie viele Feuerwehrleute sind derzeit schon für die Bekämpfung brennender E-Fahrzeuge und brennender /
explodierender Fahrzeug-Akkus aller Art ausgebildet?
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Antwort zu 6:
Eine Bezifferung der Anzahl ist nicht möglich. Im Rahmen der regelmäßigen Aus- und
Fortbildungen bei der Berliner Feuerwehr sowie im Rahmen des standortbezogenen
Wachunterrichts werden jedoch die Einsatzkräfte kontinuierlich aus- und fortgebildet.
Im konkreten Bedarfsfall ist gewährleistet, dass auf jeder Einsatzstelle eine Führungskraft
mit entsprechender fachlicher Expertise vorhanden ist bzw. hinzugezogen werden kann.
Frage 7:
Welche Vorkehrungen wurden und werden in den Busdepots getroffen, um derlei Brände möglichst schnell
bekämpfen zu können und gleichzeitig den Schaden möglichst gering zu halten?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit: „Auf den Betriebshöfen gibt es einen Havarie-Platz, auf dem
beschädigte bzw. verunfallte Fahrzeuge abgestellt werden können, sodass ein
Sicherheitsabstand eingehalten wird. Eine Rettungsgasse wird frei gehalten, um die
ungehinderte Zufahrt für Rettungskräfte sicherzustellen.“
Frage 8:
Nach Angaben der BVG im Ausschuss UVK des Abgeordnetenhauses sollen E-Busse künftig auch
dezentral an vielen unterschiedlichen Orten in Berlin geladen werden. Wie wird hier eine größtmögliche
Sicherheit im Brandfall gewährleistet?
Antwort zu 8:
Siehe hierzu Beantwortung zu den Fragen 1 bis 4.
Die BVG teilt hierzu mit: „Es wird ein Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeug und Gebäude
sowie anderen Fahrzeugen eingehalten. Auch wird der Ladevorgang überwacht, sodass
im Falle einer defekten Batteriezelle der Ladevorgang sofort abgebrochen wird.“
Frage 9:
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zum speziellen Brandverhalten von E-Fahrzeugen und insbesondere
E-Bussen vor; hier auch zu Branddauer und Brandtemperaturen?
Antwort zu 9:
Es gibt bundesweit in der Fachwelt vielfältigste Erkenntnisse zum Brandverhalten von
E-Fahrzeugen, wie z.B. die Forschungsberichte des KIT (Karlsruher Institut für
Technologie). In verschiedenen Gremien auf Bundesebene werden diese Ergebnisse
bewertet und fließen in die taktischen Vorgaben ein. In diesen Gremien ist auch die
Berliner Feuerwehr vertreten. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich das
Brandverhalten im Wesentlichen nicht signifikant von dem von Maschinen und
Fahrzeugen mit vergleichbarer Technik unterscheidet.
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Sofern die Batterien durch ein Unfallereignis oder andere mechanische Einwirkungen trotz
der seitens des Fahrzeugherstellers vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen beschädigt
werden und infolge dessen in Brand geraten, kann es zu einer längeren Branddauer
führen.
Die BVG teilt hierzu mit: „Die Brandursachen sind vergleichsweise gering, da z. B. die
Abgasanlage entfällt. Des Weiteren sind erheblich geringere Anteile an Betriebsstoffen im
Fahrzeug. Die Hauptbrandlast an einem Bus sind nach wie vor die Verkleidungen im und
am Fahrzeug.
Die Batterien sind in den E-Fahrzeugen in einzelnen Trögen zusammengefasst. Entzündet
sich eine Zelle, so sind die Tröge feuerfest und verhindern das Übergreifen auf das
Fahrzeug.“
Frage 10:
Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auswirkung von brennenden E-Fahrzeugen in Tunneln und auf
Brücken?
Antwort zu 10:
Für den Tunnelbetrieb ergeben sich aus den bisherigen (auch internationalen)
Erfahrungen keine Veränderungen. Grundsätzlich können langanhaltende und intensive
Brände je nach konkretem Brandverlauf schädigende Auswirkungen auf Tunnelbauwerke
und Brückenkonstruktionen haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen LKW
oder PKW mit E-Antrieb oder konventioneller Antrieb handelt, da die Tunnelbauwerke auf
eine Feuerwiderstandsdauer von mind. 90 Minuten bemessen sind. Ereignisse mit
brennenden E-Fahrzeugen liegen i.d.R. innerhalb der zur Berechnung zugrundeliegenden
Gefahrgutszenarien.
Besondere Kenntnisse liegen dank bisher nicht aufgetretener Ereignisse durch brennende
E-Fahrzeuge nicht vor.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Elsenbrücke, Neubau, Mobilitätsgesetz, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand der Planung zum #Neubau der #Elsenbrücke und gibt es neue Erkenntnisse zum weiteren
Fortgang? Wie läuft das #Planungsverfahren ab und in welchem Zeitrahmen?
Antwort zu 1:
Das Brückenbauwerk der Elsenbrücke besteht aus zwei getrennten Überbauten. Im August
2018 wurde am südöstlichen Überbau ein ca. 25 m langer horizontaler Riss durch
den Steg mit bis zu 1,8 mm Rissbreite festgestellt. Daraufhin musste der stark befahrene
südöstliche Überbau für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Im Ergebnis der daraufhin
durchgeführten Bauwerksuntersuchungen, Begutachtungen und Nachrechnungen wurde
im November 2018 festgestellt, dass der Überbau nicht instandgesetzt werden kann und
für den motorisierten Verkehr gesperrt bleiben muss.
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Ordnung bezüglich der Gefahren für die
angrenzenden Bereiche ist besondere Dringlichkeit geboten. In Folge der starken Schädigung
des südöstlichen Überbaus muss kurzfristig mit den Abbrucharbeiten und anschließendem
Aufbau einer Behelfsbrücke begonnen werden, um ggf. erforderlich werdende
weitere Einschränkungen wie zum Beispiel die Sperrung der vielbefahrenen Wasserstraße
oder notwendig werdende Einschränkungen am baugleichen westlichen Überbau möglichst
zu verhindern. Mit den Planungen für den Abriss des östlichen Überbaus und dem
Ausbau einer Behelfsbrücke wurde umgehend ein Ingenieurbüro beauftragt, um den Beginn
der Abbrucharbeiten Anfang 2020 weiter anstreben zu können. Für die Planungen
zum Rückbau des geschädigten Überbaus und zur Errichtung der Behelfsbrücke wurden
weitere folgende Schritte eingeleitet:
 Das erforderliche Personalbesetzungsverfahren in der Tiefbauabteilung konnte im I.
Quartal 2019 erfolgreich abgeschlossen werden.
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 Alle beteiligten #Versorgungsunternehmen wurden benachrichtigt und aufgefordert,
den gesperrten Überbau kurzfristig zu räumen. Hierzu laufen bereits intensive Abstimmungen.
 Ebenfalls begonnen haben die Abstimmungen mit den anliegenden Grundstückseigentümern.
Frage 2:
Wie ist der Zeitplan für die Errichtung des Neubaus? (Bitte Zeitschiene mit Zwischenzielen bis zur geplanten
Eröffnung angeben.)
Antwort zu 2:
Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist die Angabe eines belastbaren Zeitplanes nicht
möglich. Entsprechend einer groben Abschätzung könnte sich der Ablauf folgendermaßen
darstellen:
Abriss östlicher Überbau: 2020
Errichtung Behelfsbrücke: 2021 bis 2022
Abriss/Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte: 2023 bis 2025
Rückbau Behelfsbrücke: 2025/2026
Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte: 2026 bis 2028
Frage 3:
Wie wird während der gesamten Bauzeit die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs des Umweltverbunds
(Bus-, Rad-, Fußverkehr) in beide Richtungen sichergestellt?
Antwort zu 3:
Gegenstand der Planung wird auch die bauzeitliche Verkehrsführung für alle Verkehrsarten
unter Beachtung des Mobilitätsgesetzes sein. Die derzeitige Planung erfolgt unter der
Voraussetzung, dass der westliche Überbau während der Abbrucharbeiten und dem Aufbau
einer Behelfsbrücke weiter genutzt werden kann.
Frage 4:
Wer ist für die Planung verantwortlich?
Antwort zu 4:
Die Planung wird von der Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz verantwortet.
Frage 5:
Ist die Planung einsehbar? Wenn ja, wo?
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Antwort zu 5:
Die Planungen für den Ersatzneubau der Elsenbrücke wurden noch nicht begonnen. Derzeit
laufen die Planungen für den Abbruch des östlichen Überbaus und dem Aufbau einer
Behelfsbrücke.
Frage 6:
Ist eine Beteiligung vorgesehen? Wenn ja, wann und in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten zur Baumaßnahme und zur Planung sind
selbstverständlich durch Informationsveranstaltungen und Veröffentlichungen vorgesehen.
Frage 7:
Wird für den Neubau ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt? Wenn ja: Wie ist der zeitlich Ablauf?
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort zu 7:
Eine Aussage dazu ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Ein Planfeststellungsverfahren
ist erforderlich, wenn eine wesentliche Änderung der Straße erfolgt und die sachgerechte
Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen Konflikte ein Verfahren erfordert.
Frage 8:
Wie hoch sind die geschätzten Kosten und welche Institutionen/Körperschaften (z. B. EU, Bund, Land, Bezirk)
zahlen welche Anteile?
Antwort zu 8:
Der grob geschätzte Kostenrahmen für den Ersatzneubau beläuft sich auf ca. 50 Mio. €,
die aus dem Berliner Haushalt zu finanzieren sind (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz, Tiefbau).
Frage 9:
Welche Güter- und Personentransportkapazitäten liegen der Planung zugrunde und auf welcher Planungsgrundlage
kommen diese zustande?
Frage 10:
Liegt der Planung weiterhin eine abzuwickelnde Fahrzeugmenge von 80.000 pro Tag zugrunde? Teilt der
Senat die Auffassung, dass diese Zahl im Widerspruch zum im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm
2030 (BEK 2030) niedergelegten Ziel steht, den Modal Split des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bis
2030 auf 22,5 Prozent zu reduzieren? (Bitte Antwort erläutern.)
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Frage 11:
Welche alternativen Planungsvarianten (z. B. Reduktion der Zahl der Fahrstreifen, konstruktive Vorsorge für
mögliche künftige Straßenbahnlinien, Errichtung einer Umweltverbundbrücke für den Fuß-, Rad- und öffentlichen
Verkehr etc.) wurden mit welchem Ergebnis geprüft?
Antwort zu 9 bis zu 11:
Die Planungsvorgaben (Verkehrsprognose, Querschnitt) liegen noch nicht vor. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass die verkehrlich hohe Bedeutung der Elsenbrücke für alle
Verkehrsarten bestehen bleibt.
Frage 12:
Teilt der Senat die Auffassung, dass mit dem Ausfall der Elsenbrücke die Planungsgrundlage für den 16.
Bauabschnitt der BAB 100 entfallen ist und dieser daher nicht eröffnet werden dürfte, bevor die Elsenbrücke
fertiggestellt ist?
Antwort zu 12:
Für den 16. Bauabschnitt der A 100 liegt mit dem Fernstraßenausbaugesetz ein gesetzlich
festgestellter Bedarf vor, der nach wie vor die Planungsgrundlage darstellt.
Frage 13:
Wie ist der Zeitplan für die Erstellung und Umsetzung des Verkehrskonzepts für die Anschlussstelle Treptower
Park der BAB 100? (Bitte Zeitschiene bis zum Bauabschluss mit relevanten Zwischenschritten, u. a.
Beginn und Ende der Bürger*innenbeteiligung, darstellen.)
Antwort zu 13:
Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnittes vorhandene verkehrliche
Situation am Autobahnende, die aktuell noch nicht abschließend bewertet werden kann,
wird bei der Inbetriebnahmekonzeption berücksichtigt werden. Die Inbetriebnahme des 16.
Bauabschnittes wird nicht vor Ende 2022 erfolgen.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Nachgefragt: Ein Herbst ohne S-Bahn in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg!?!?, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand der Planungen für Herbst 2019 bezüglich eines geregelten #Ersatzverkehrs während der
#Sperrungen wegen #Gleisbauarbeiten auf den S-Bahnlinien #S5, #S7 und #S75? Gibt es mittlerweile ein
#Ersatzkonzept?
Frage 4:
Werden im betroffenen Gebiet mehr Busse der BVG oder beauftragte Busse der S-Bahn GmbH eingesetzt,
um die Situation vor Ort zu entschärfen?
Antwort zu 1 und zu 4:
Geplant ist ein komplexes Ersatzkonzept mit folgenden Bestandteilen:
 Ableitung der S-Bahn-Linie #S5 ab Ostkreuz nach #Friedrichshagen, um
insbesondere für Fahrgäste aus dem südlichen Einzugsbereich der S5 im Abschnitt
#Kaulsdorf – Neuenhagen eine möglichst gut erreichbare Umfahrungsalternative zu
schaffen
 Ersatzverkehr mit Bussen (mehrere Linien zur Anbindung an Stadtbahn und
Ringbahn), organisiert durch ein von der S-Bahn Berlin GmbH beauftragtes
Busunternehmen
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#Entlastungsverkehre mit #zusätzlichen #Regionalbahnzügen im Verlauf der Linien
#RB25 und #RB26, beauftragt durch die S-Bahn Berlin GmbH bei
Eisenbahnverkehrsunternehmen des Regionalverkehrs
 Kapazitive #Verstärkung ausgewählter #BVG-Linien (durch zusätzliche Fahrten bzw.
fassungsstärkere Fahrzeuge)
Die BVG teilt zu Frage 4 mit:
„Die BVG plant, eine Ausweitung des 10‘min-Taktes auf der Linie #192 und eine zusätzliche
Haltestelle auf der Linie #X69 während der Bauphase der S-Bahn einzurichten.“
Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Komponenten des Ersatzkonzeptes befindet sich
weiterhin in der Abstimmung, und diese wird auch in den kommenden Wochen noch
andauern (mit wachsendem Detaillierungsgrad). Dennoch können sich insbesondere bei
Ersatzverkehren mit Bussen auch in den letzten Wochen vor Beginn der Baumaßnahme
noch notwendige Änderungen ergeben, beispielsweise durch kurzfristig auftretende
Baumaßnahmen zur Havariebeseitigung im Straßennetz.
Rechtzeitig vor der Baumaßnahme werden die betroffenen Fahrgäste mittels der üblichen
zahlreichen Fahrgastinformationsmedien (digital, in Papierform und vor Ort) umfassend
über das konkrete Baubetriebs- und Ersatzkonzept sowie bestehende
Umfahrungsalternativen informiert. Darüber hinaus ist seitens der DB AG, wie bei großen
Baumaßnahmen üblich und bewährt, auch eine Information und Einbeziehung der Medien
geplant, um auch auf diesem Wege eine bestmögliche Information der Betroffenen zu
erreichen.
Frage 2:
Wie viele Fahrgäste werden vom Ersatzverkehr betroffen sein
a) bei der S5?
b) bei der S7?
c) bei der S75?
Frage 3:
Für wie viele Fahrgäste wird Ersatzverkehr bereitgestellt
a) bei der S5?
b) bei der S7?
c) bei der S75?
Antwort zu 2 und zu 3:
Hierzu verweist der Senat auf die Antwort zu Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/18015, in der
auf diese Fragestellungen bereits eingegangen wurde. Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass nahezu alle die betreffenden S-Bahn-Abschnitte nutzenden Fahrgäste
auch vom Ersatzkonzept betroffen sein werden.
Frage 5:
Sind gesonderte Busspuren zum schnelleren Transport vorgesehen?
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Antwort zu 5:
Durch das von der S-Bahn Berlin GmbH mit der Organisation und Durchführung des
Schienenersatzverkehr (SEV) beauftragte Busunternehmen wird im Rahmen der
Beantragung der hierfür erforderlichen verkehrsorganisatorischen Maßnahmen unter
anderem auch die Einrichtung temporärer Busspuren auf langen Abschnitten im Verlauf
der geplanten SEV-Linien beantragt.
Frage 6:
Ist geplant, dass die Ersatzbusse der S5, S7 und S75 auch U-Bahnhöfe der U-Bahnlinie 5 anfahren?
Antwort zu 6:
Es ist auch die Bedienung von Stationen der U-Bahn-Linie #U5 durch eine der SEV-Linien
geplant. Jedoch sollen die SEV-Linien vorwiegend an andere Schnellbahnlinien
(Stadtbahn und Ringbahn) herangeführt werden, da für die U5, die zusätzlich einen
großen Teil der Fahrgäste der S-Bahn-Linie S5 aufnehmen muss, ohnehin bereits eine
sehr starke Belastung zu erwarten ist. Ein wesentliches Ziel bei der Planung des
Ersatzkonzeptes besteht deshalb darin, die zusätzliche Belastung der U5 zu begrenzen
und vielmehr auch andere Fahrtalternativen einzubeziehen.
Frage 7:
Liegt mittlerweile eine Antwort der BVG bezüglich einer Ausweitung des regulär nur in den
Hauptverkehrszeiten auf der U5 angebotenen verdichteten Taktes (#4/5/5-Minuten-Takt) auf den
Tagesverkehr bis ca. 20 Uhr vor und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 7:
Ja, es liegt eine Antwort der BVG bzgl. der zeitlichen Ausweitung des verdichteten Taktes
der Hauptverkehrszeit (HVZ) auf die Nebenverkehrszeit (NVZ – vormittags und abends)
vor. Diese ist realisierbar und wird als Bestandteil des Ersatzkonzeptes bestellt werden.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Seitens der BVG gibt es dazu folgende Planungen:
 Ausweitung der Hauptverkehrszeit: Die BVG fährt einen 4 2/3 Minuten-Takt
montags bis donnerstags zwischen 05:30 und 20:15 Uhr, freitags bis 21:45 Uhr.
 Für die HVZ-Ausweitung wird der gesamte Zeitraum der Baumaßnahme zugrunde
gelegt. Der Ferienfahrplan (Herbstferien) wird durch die Maßnahme ausgesetzt.
Die Ausweitung der HVZ sowie die Aussetzung des Ferienfahrplans wird den SEV deutlich
entlasten, sodass das zusätzliche Angebot einen erheblichen Vorteil für unsere
gemeinsamen Fahrgäste bedeutet.“
Frage 8:
Warum dauert die Sanierung der Gleise so lange?
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Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Auf Grund der Komplexität des Vorhabens sind keine kürzeren Bauzeiten möglich.
Im Zeitraum 26.08. – 04.10.2019 wird eine Gleiserneuerung (6.300 m Schienen, 16.000
Schwellen, 20.000 t Schotter) beider S-Bahngleise zwischen Springpfuhl (ausschließlich)
bis Wartenberg (einschließlich) durchgeführt.
Zusätzlich werden vorbereitende Arbeiten zum Aufbau und zur Inbetriebnahme des
elektronischen Stellwerks Biesdorfer Kreuz und der Zugsicherung
Zugbeeinflussungssystem S-Bahn Berlin (ZBS) (Rückbau alte Leit- und
Sicherungstechnik, Aufbau Achszähler, Stellen neue Signale, Aufbau Balisentechnik,
Kabelarbeiten) durchgeführt.
Ab 04.10.2019 wird die Totalsperrung bis 14.11.2019 bis Nöldnerplatz (ausschließlich)
erweitert, um dann das neue elektronische Stellwerk und die Zugsicherung ZBS zu prüfen,
ab- und in Betrieb zu nehmen.
Aufgrund der engen Gleisabstände der beiden S-Bahngleise (Arbeitsschutz), der
komplexen logistischen Anforderungen (Zu- und Abführung der Neu- und Altmaterialien
der Baustelle – nicht alles kann technologisch vor Kopf im Baugleis abgearbeitet werden)
und zur wesentlichen Reduzierung der baubedingten Einschränkungen für die
Gesamtbaumaßnahme ist nur ein Arbeiten unter Totalsperrung beider S-Bahngleise
Springpfuhl – Wartenberg möglich.“
Frage 9:
Bereits Ende Februar bis Anfang März gab es aufgrund von Bauarbeiten Einschränkungen bei dem S-Bahn-
Verkehr mit der S5, S7 und S75 zwischen Marzahn-Hellersdorf, Ahrensfelde und Lichtenberg. Fahrgäste
warteten häufig mehr als 30 Minuten auf den Ersatzverkehr. Hält der Senat solche Wartezeiten für
zumutbar?
Frage 10:
Wie wird sichergestellt, dass bei den Sperrungen der S-Bahnlinien S5, S7 und S75 diesen Herbst nicht
ähnliche Verzögerungen drohen?
Antwort zu 9 und zu 10:
Wartezeiten von mehr als 30 Minuten im Tagesverkehr bewertet der Senat nicht als
angemessen. Die Anstrengungen aller an der Organisation und Abstimmung des
Ersatzkonzeptes beteiligten Institutionen sind unter anderem darauf gerichtet, die SEVLinien
so zu planen, dass sie möglichst wenig durch den übrigen Straßenverkehr
beeinträchtigt werden. Im vorhandenen Straßennetz sind diesen Bemühungen jedoch
Grenzen gesetzt, und Beeinträchtigungen des SEV durch den übrigen Straßenverkehr
werden (im Falle dieser Baumaßnahme ebenso wie auch bei anderen Baumaßnahmen)
nicht völlig zu vermeiden sein.
Frage 11:
Gibt es ein Konzept für die Mitnahme von Fahrrädern?
Antwort zu 11:
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Im Hinblick auf die große Menge zu befördernder Fahrgäste und die begrenzten
Ressourcen bei SEV-Bussen und Busfahrerinnen und Busfahrern, die durch die hier in
Rede stehende Baumaßnahme bereits bis an ihre Grenzen beansprucht werden, liegt das
Hauptaugenmerk darauf, alle Fahrgäste, auch solche mit eingeschränkter Mobilität oder
mit Kinderwagen bzw. Gepäck, befördern zu können. Die Beförderung von Fahrrädern
muss in der Abwägung gegenüber diesen übrigen Fahrgastgruppen nachrangig behandelt
werden und wird insbesondere in den Hauptverkehrszeiten nur sehr eingeschränkt
möglich sein.
Frage 12:
Ist sichergestellt, dass Reisende der DB, die mit Fahrkarten des Nah- oder Fernverkehrs der Deutschen
Bahn an- bzw. abreisen, ihre Reise durchführen können, ohne ein zusätzliches Ticket für die BVG lösen zu
müssen (Umfahrung der Streckensperrung mit der U5)?
Antwort zu 12:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Bei Baumaßnahmen sind wir bestrebt, die Auswirkungen auf unsere Kundinnen und
Kunden möglichst gering zu halten. Dazu gehören natürlich auch die Abstimmungen mit
der BVG oder mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), wie z.B. DB Regio,
Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) und Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) unter
Einbeziehung unseres Aufgabenträgers zwecks Abstimmung von entsprechenden
Kulanzregelungen.
Auch für diese Baumaßnahme wurde bei der BVG eine entsprechende Kulanzregelung
bzgl. Anerkennung von Fahrkarten des BB DB (inkl. BahnCard 100 und internationale
Fahrkarten gemäß SCIC (Special Conditions of International Carriage)) in der U-Bahn-
Linie U5 angefragt.
Da der Bus für die S75 nicht exakt dem Streckenverlauf folgt, werden wir den
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg(VBB) zusätzlich bezüglich einer erweiterten
Kurzstreckenregelung im Abschnitt Wartenberg <> Lichtenberg auf bis zu 5 Bahnhöfe
(inkl. Raoul-Wallenberg-Straße, Marzahn und Poelchaustraße) mit zuzüglicher Nutzung
des Ersatzverkehrs anfragen.
Über die getroffenen Kulanzregelungen werden wir rechtzeitig in den Bauflyern, auf der
Homepage und anderen Medien informieren.“
Frage 13:
Gibt es der Beantwortung der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 13:
Nein.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie + Bahnverkehr: Mehr Züge: DB erweitert Intercity-Flotte kurzfristig um 17 neuwertige Doppelstockzüge DB unterzeichnet Kaufvertrag mit österreichischer Westbahn, aus DB

https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Mehr-Zuege-DB-erweitert-Intercity-Flotte-kurzfristig-um-17-neuwertige-Doppelstockzuege–4315142

DB unterzeichnet Kaufvertrag mit österreichischer #Westbahn • Einsatz der Züge bereits ab Frühjahr 2020 • Fahrgäste der neuen IC-Linie Dresden – Berlin – #Oranienburg#Rostock werden Premierengäste

Die Deutsche Bahn (DB) beschleunigt den Ausbau ihres Angebots im #Fernverkehr. Mit dem kurzfristigen Kauf von 17 hochwertigen #Doppelstockzügen, die bisher bei der österreichischen Westbahn im Einsatz sind, verstärkt der Konzern seine #Intercity-Flotte. Die Fahrzeuge sind größtenteils erst zwei Jahre alt und haben bei Kunden höchste Zufriedenheitswerte erreicht.

DB-Personenverkehrsvorstand Berthold Huber erklärte anlässlich der Unterzeichnung des Kaufvertrags mit Westbahn-Geschäftsführer Dr. Erich Forster: „Wir wollen die Schiene in Deutschland stärken und die Fahrgastzahlen im Fernverkehr verdoppeln. Der kontinuierliche Flottenausbau ist dafür eine wesentliche Voraussetzung. Mit dem Kauf der Züge von der Westbahn erweitern wir das Platzangebot für unsere Kunden um fast 7.000 Sitzplätze – und dies bereits sehr kurzfristig. Die Züge sind in einem hervorragenden Zustand und bedeuten Komfort und Zuverlässigkeit für unsere Kunden“.

Die hochwertigen Züge des Schweizer Herstellers #Stadler Rail sind bis zu #200 km/h schnell und bestehen aus vier bzw. sechs Wagen mit über 300 bzw. 500 Sitzplätzen. Auf zwei Etagen gibt es komfortable Sitzlandschaften und viel Bewegungsfreiheit. WLAN und Steckdosen an jedem Platz sind Teil der Ausstattung. Auch ein gastronomischer Service ist vorgesehen. Die vorhandenen Bereiche für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen, für Gepäck und Fahrräder werden entsprechend üblicher DB-Standards noch erweitert. Eine neue Außenlackierung macht den Zug zum unverkennbaren Mitglied der Intercity-Familie.

Die DB erhält die ersten Züge bereits im Dezember und wird sie als Intercity 2 auf der neuen Linie #Dresden – Berlin – Oranienburg – #Rostock einsetzen, sobald die erforderlichen Test- und Schulungsfahrten abgeschlossen sind.

Bereits ab Frühjahr 2020 sollen die Züge im #Zwei-Stunden-Takt pro Tag und Richtung auf der neuen Linie verkehren. Damit löst die DB ihr Versprechen ein, die Flächenländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wieder besser an das Fernverkehrsnetz anzuschließen. Bis die Züge im Einsatz sind, startet die neue Linie zunächst mit Intercitys der ersten Generation.

Bus + Bahn: Klimatisierter ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viel Prozent der BVG-Busse verfügen über eine #Klima-Anlage? Wie verändert sich dieser Wert bis zum
Jahre 2025?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„Alle #BVG-Busse haben eine Klimaanlage. Die modernsten Busse der BVG-Flotte
verfügen nicht mehr über eine zentrale Anlage, sondern über mehrere kleine und
elektrische Klimageräte, die auch bei einer einzelnen Störung noch für einen kühleren
Innenraum sorgen.“
Frage 2:
Wie viel Prozent der #Straßenbahnen verfügen über eine Klima-Anlage? Wie verändert sich dieser Wert bis
zum Jahre 2025?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Rund zwei Drittel der BVG-Straßenbahnen sind klimatisiert. Zudem sind alle Scheiben
entweder #getönt oder mit einer #UV-Schutzfolie beklebt.
Eine Nachrüstung des Straßenbahntyps GT ist durch die Gewichtsbegrenzungen der
Fahrzeuge nicht möglich und bei den Straßenbahnen des Typs TATRA aufgrund der
laufenden Ausmusterung nicht geplant.“
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Frage 3:
Wie viel Prozent der -Bahnen verfügen über eine Klima-Anlage? Wie verändert sich dieser Wert bis zum
Jahre 2025?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Klimaanlagen sind in der Berliner -Bahn nicht integriert. Auf den Tunnelstrecken würde
eine Aufheizung der Tunnel durch die Abluft der Anlagen erfolgen und einen Kreislauf
zwischen Aufheizen und Abkühlen in Gang setzen. Dies würde im Ergebnis zu einer
stärkeren Aufheizung der Tunnel und der Bahnhöfe führen.
Die modernen Fahrzeuge haben alle eine sehr gute zugfreie Lüftung mit Luftwechsel, also
Zufuhr von Frischluft. Diese Zufuhr ist belastungsgesteuert und erhöht sich mit dem
Fahrgastaufkommen.
Aufgrund des vorhandenen engen Lichtraumprofils des U-Bahnnetzes ist es in Berlin
kaum möglich, Fahrzeugklimaanlagen auf den Wagendächern zu montieren. Eine
Montage der Klimatechnik im Fahrzeuginneren würde zu einer Verkleinerung des
Fahrgastraumes führen.“
Frage 4:
Wie viel Prozent der -Bahnen verfügen über eine Klima-Anlage? Wie verändert sich dieser Wert bis zum
Jahre 2025?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die -Bahn Berlin GmbH:
„Während aktuell die S-Bahn Berlin GmbH über keine Fahrzeuge mit Klimaanlagen
verfügt, wird im Jahr 2025 die Baureihe (BR) #483/484 mit 191 Viertelzügen mit
Klimaanlangen ausgestattet sein, nicht aber die BR481 mit 500 Viertelzügen und ggf. die
BR480 mit bis zu 65 Viertelzügen.“
Frage 5:
Wie wichtig findet der Senat die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV durch Erhöhung des #Fahrkomforts
auch in der sommerlichen Hitze?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„Ansprechend und komfortabel gestaltete Fahrzeuge spielen für die #Attraktivität des
öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) eine entscheidende Rolle.
Vor diesem Hintergrund sieht der #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 vor, dass – soweit
dies in den jeweiligen Verkehrsmitteln technisch umsetzbar ist – in der warmen wie in der
kalten Jahreszeit jederzeit angemessene klimatische und mit dem heutigen Standard im
Pkw vergleichbare Verhältnisse zu gewährleisten sind.“
Berlin, den 17.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Von Brandenburg nach Berlin Künftig mehr Bahn-Verbindungen für Pendler aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/von-brandenburg-nach-berlin-kuenftig-mehr-bahn-verbindungen-fuer-pendler-32881352?dmcid=nl_20190719_32881352

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Berlin-Brandenburg fordert einen Ausbau des #Regional- und #Nahverkehrs für #Pendler in Brandenburg. Die künftige Landespolitik solle für dichtere Takte und mehr Platz in den Zügen sorgen, hieß es in einer Mitteilung. „Die Kapazitäten sind nicht so mitgewachsen, wie es nötig wäre“, sagte demnach der Vorsitzende Christian Hoßbach: „Die meisten Pendler kennen das Gefühl, wie die Sardine in der Büchse zur Arbeit zu fahren.“

#Regionalverkehr zwischen Berlin und Brandenburg: Zusätzliche Verbindungen, mehr Waggons für Pendler
Es sei eine „enorme Mehrnachfrage zu verzeichnen“, sagte eine Sprecherin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB). Wie stark die #Pendlerzahlen im Öffentlichen Nahverkehr gestiegen sind, lässt sich laut Verkehrsministerium und VBB jedoch nicht genau sagen. Die statistischen Ämter erfassen demnach nur die allgemeinen Pendlerzahlen. Wie diese Menschen zu ihrem Arbeitsort kommen, sei nicht ersichtlich. Die Gesamtzahl der Pendler aus Brandenburg nach Berlin ist nach Zahlen des VBB zwischen 2007 und 2017 um ein Viertel auf rund 210.000 Menschen gewachsen. Pendler aus Berlin nach Brandenburg sind im selben Zeitraum um gut ein Drittel auf 87.000 gestiegen. Die Sprecherin erklärte, in den derzeit gültigen #Verkehrsverträgen seien vom Land …

Regionalverkehr: Bahnplan abgelehnt Warum im Sommer nicht mehr Züge von Berlin an die Ostsee fahren, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/bahnplan-abgelehnt-warum-im-sommer-nicht-mehr-zuege-von-berlin-an-die-ostsee-fahren-32879400?dmcid=nl_20190719_32879400

Ohne Auto ans Meer – das ist nicht nur angesichts der Klimakrise eine gute Idee. Doch wenn bei gutem Wetter viele Berliner einen #Ausflug an die #Ostsee unternehmen wollen, reicht die Kapazität der Deutschen Bahn (DB) oft nicht aus. Nun wurde bekannt, dass das Unternehmen einen Vorschlag unterbreitet hat, wie die Lage entspannt werden könnte. #Zusätzliche #Fahrten sollten die Züge von Berlin nach Rostock und Stralsund während der Sommersaison entlasten. Doch die Idee fiel nicht auf fruchtbaren Boden.

Gedränge beim Ein- und Aussteigen, volle Wagen, volle Mehrzweckabteile: Manchmal haben Nutzer der Bahn das Gefühl, dass ihre Entscheidung für ein umweltfreundliches Verkehrsmittel nicht so recht unterstützt wird. Dabei hat die DB das Problem längst erkannt. Denn auch ihr Personal leidet unter dem Stress.

Nach Informationen der Berliner Zeitung wurde das Unternehmen gebeten, Vorschläge vorzulegen. Im September präsentierte es ein Konzept, dass vorsah, die heutigen #Ausflugszüge von Berlin nach Norden zu verlängern. Der #Regionalexpress, der laut Plan sonnabends und sonntags nach #Neustrelitz fährt, sollte nach #Rostock fortgeführt werden. Der Regionalexpress nach #Prenzlau wiederum sollte nach #Stralsund weiterfahren. Neu wäre, dass beide …

Straßenbahn: Mal wieder gerade machen Gut zweieinhalb Jahre ist es her, dass die BVG den Straßenbahngleisen in der Eberswalder und Bernauer Straße einen kleinen Schlenker verpassten. aus BVG

Gut zweieinhalb Jahre ist es her, dass die BVG den Straßenbahngleisen in der #Eberswalder und #Bernauer Straße einen kleinen #Schlenker verpassten. Die Schienen rückten auf 100 Metern Länge ein Stück nach Norden und machten Platz für den Bau eines #Stauraumkanals der Berliner #Wasserbetriebe unter dem #Mauerpark. Jetzt wird die #Trasse wieder #begradigt.

Für die anstehenden Arbeiten muss die Straßenbahnlinie #M10 ab Montag, 22. Juli (ca. 4:30 Uhr), bis 12. August (ca. 3:30 Uhr) verkürzt werden. Die Züge fahren zwischen Warschauer Straße und #Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark, wo eine Gleisschleife zum Wenden zur Verfügung steht. Vom Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark bis zum Hauptbahnhof sind als #Ersatz #barrierefreie #Busse im Einsatz.

Die BVG nutzt die Zeit der Sperrung, um parallel noch weitere Arbeiten auf diesem Abschnitt zu erledigen. Zwischen #Schwedter Straße und #Gartenstraße werden die #Gleise #erneuert.
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Mit freundlichen Grüßen

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U-Bahn + Museum: Sonderzug nach Hönow, aus BVG

Im Juli 1989 fuhr auf der damaligen Linie der erste -Bahnzug nach #Hönow. Anlässlich des 30. Geburtstags der Verbindung ist an diesem Sonntag, 21. Juli, ein historischer #Sonderzug im Einsatz. Der Zug des Typs III fährt von ca. 10:30 bis ca. 15 Uhr zwischen den Bahnhöfen #Biesdorf-Süd und #Hönow. Für die Mitfahrt genügt ein normaler VBB-Fahrschein.

Hinweis für Redaktionen: Den #Fahrplan für die Sonderfahrten auf der Linie U5 finden Sie im Anhang.

Mit freundlichen Grüßen

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Straßenbahn: Mit der Straßenbahn zum Flughafen Tegel Anfang 2021 soll der Airport schließen. , aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226525935/TXL-Strassenbahn-soll-zum-Flughafen-Tegel-fahren.html

Anfang 2021 soll der #Airport schließen. Fünf Jahre später soll mit dem Bau einer #Tram zum dortigen #Forschungspark begonnen werden.

Jahrelang hat der #Flughafen #Tegel (#TXL) auf eine leistungsfähige Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gehofft. Nach seiner umstrittenen Schließung spätestens im Frühjahr 2021 – falls der #Hauptstadtflughafen #BER tatsächlich wie angekündigt im Herbst 2020 eröffnet wird – soll dieser Wunsch endlich in Erfüllung gehen. Künftig soll TXL nicht mehr nur per Bus, sondern auch mit der #Straßenbahn zu erreichen sein.

Wie die Verwaltung von Verkehrssenatorin Regine #Günther (Grüne) auf ihrer Homepage jetzt mitteilt, haben die Voruntersuchungen „zur Ermittlung der planerisch zu bevorzugenden Variante für die #Straßenbahnverlängerung“ begonnen. Doch nicht das Wohl der Flugreisenden steht bei den Planungen im Vordergrund, sondern die Anbindung des #Forschungs- und Industrieparks „#Urban Tech Republic“ sowie der neuen Wohngebiete, die nach der Schließung des Flughafens auf dem Areal entstehen sollen.

#Tramtrasse für die Urban Tech Republic am Berlin TXL
Berlin TXL ist eines der größten Stadtentwicklungsprojekte Berlins. Neben der Urban Tech Republic sind auf …