Bus: Brandgefahr von Elektrobussen aus Senat

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Frage 1:
Gibt es ein #Sicherheitskonzept für den Fall #brennender -Busse in Berlin?
Frage 2:
Was genau beinhaltet dieses Konzept und wo findet sich dieses zur Einsicht?
Frage 3:
Wer hat dieses Konzept erarbeitet?
Frage 4:
Welche Feuerwehren kommen im Fall eines Brandes von E-Bussen zum Einsatz?
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Antwort zu 1 bis zu 4:
Bei der Berliner #Feuerwehr gibt es kein spezielles #Sicherheitskonzept für den Fall
brennender E-Busse. Die Brandbekämpfung erfolgt durch die vorhandenen Lösch- und
Hilfeleistungsfahrzeuge der Berliner Feuerwehr (LHF), die mit haupt- oder ehrenamtlichem
Personal besetzt sind. Es werden grundsätzlich die Einheiten zum Schadensort entsendet,
die die Einsatzstelle am schnellsten erreichen. Sofern sich bei der Einsatzabarbeitung
aufgrund des konkreten Einzelfalls herausstellen sollte, dass weitere Kräfte oder spezielle
Ausrüstungsgegenstände erforderlich sind, werden diese durch die verantwortliche
Einsatzleiterin bzw. den verantwortlichen Einsatzleiter nachalarmiert.
Die BVG teilt zu Frage 1 mit: „Die Rettungskräfte wurden über die Besonderheiten der
E-Busse informiert und sensibilisiert.“
Die BVG teilt zu Frage 2 mit: „Rettungskarten sind in den Fahrzeugen mit abgestimmten
Inhalten an abgestimmten Stellen hinterlegt.
Das Batteriemanagementsystem in den Bussen überwacht permanent jede einzelne Zelle
der Batterien. Bei Anzeichen für einen Defekt, z. B. zu hoher Temperatur, wird sofort die
gesamte Hochvoltanlage abgeschaltet. Auch wird der Ladevorgang permanent überwacht,
um hier bei einem eventuell vorliegenden Fehler die Anlage sofort abzuschalten.“
Die BVG teilt zu Frage 3 mit: „Das Konzept wurde zusammen mit dem Fahrzeughersteller
erarbeitet, bzw. teilweise vorgegeben. Im Anschluss daran wurden die einzelnen Punkte
mit den Rettungskräften abgestimmt.“
Frage 5:
Sind die Berliner Feuerwehren für Brände dieser Art in Technik und Ausbildung ausreichend vorbereitet?
Antwort zu 5:
Die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA) hat seit 2015 in der
feuerwehrtechnischen Grundausbildung (FGA) sowie in den Lehrgängen für zukünftige
Führungskräfte des Einsatzdienstes der Berliner Feuerwehr vier theoretische
Unterrichtseinheiten „Alternative Antriebstechniken“ in den Unterrichtsablaufplan
aufgenommen. Bestandteil des Unterrichtes sind u.a. bundesweite Empfehlungen, z.B.
das vfdb-Merkblatt 06/2004 „Unfallhilfe und Bergen bei Fahrzeugen mit Hochvolt-
Systemen“, die Informationen der DGUV 205-022/2012, der Forschungsbericht 175 vom
Karlsruher Institut für Technologie, Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der
Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes (AGBF/DFV 2014) und
Rettungsleitfäden verschiedener Fahrzeughersteller. Ferner wird das Thema in der
Planung der Wachunterrichte berücksichtigt.
Derzeit werden darüber hinaus bei der Berliner Feuerwehr Standardeinsatzregeln zum
Umgang mit havarierten Hochvoltfahrzeugen erarbeitet.
Frage 6:
Wie viele Feuerwehrleute sind derzeit schon für die Bekämpfung brennender E-Fahrzeuge und brennender /
explodierender Fahrzeug-Akkus aller Art ausgebildet?
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Antwort zu 6:
Eine Bezifferung der Anzahl ist nicht möglich. Im Rahmen der regelmäßigen Aus- und
Fortbildungen bei der Berliner Feuerwehr sowie im Rahmen des standortbezogenen
Wachunterrichts werden jedoch die Einsatzkräfte kontinuierlich aus- und fortgebildet.
Im konkreten Bedarfsfall ist gewährleistet, dass auf jeder Einsatzstelle eine Führungskraft
mit entsprechender fachlicher Expertise vorhanden ist bzw. hinzugezogen werden kann.
Frage 7:
Welche Vorkehrungen wurden und werden in den Busdepots getroffen, um derlei Brände möglichst schnell
bekämpfen zu können und gleichzeitig den Schaden möglichst gering zu halten?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit: „Auf den Betriebshöfen gibt es einen Havarie-Platz, auf dem
beschädigte bzw. verunfallte Fahrzeuge abgestellt werden können, sodass ein
Sicherheitsabstand eingehalten wird. Eine Rettungsgasse wird frei gehalten, um die
ungehinderte Zufahrt für Rettungskräfte sicherzustellen.“
Frage 8:
Nach Angaben der BVG im Ausschuss UVK des Abgeordnetenhauses sollen E-Busse künftig auch
dezentral an vielen unterschiedlichen Orten in Berlin geladen werden. Wie wird hier eine größtmögliche
Sicherheit im Brandfall gewährleistet?
Antwort zu 8:
Siehe hierzu Beantwortung zu den Fragen 1 bis 4.
Die BVG teilt hierzu mit: „Es wird ein Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeug und Gebäude
sowie anderen Fahrzeugen eingehalten. Auch wird der Ladevorgang überwacht, sodass
im Falle einer defekten Batteriezelle der Ladevorgang sofort abgebrochen wird.“
Frage 9:
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zum speziellen Brandverhalten von E-Fahrzeugen und insbesondere
E-Bussen vor; hier auch zu Branddauer und Brandtemperaturen?
Antwort zu 9:
Es gibt bundesweit in der Fachwelt vielfältigste Erkenntnisse zum Brandverhalten von
E-Fahrzeugen, wie z.B. die Forschungsberichte des KIT (Karlsruher Institut für
Technologie). In verschiedenen Gremien auf Bundesebene werden diese Ergebnisse
bewertet und fließen in die taktischen Vorgaben ein. In diesen Gremien ist auch die
Berliner Feuerwehr vertreten. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich das
Brandverhalten im Wesentlichen nicht signifikant von dem von Maschinen und
Fahrzeugen mit vergleichbarer Technik unterscheidet.
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Sofern die Batterien durch ein Unfallereignis oder andere mechanische Einwirkungen trotz
der seitens des Fahrzeugherstellers vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen beschädigt
werden und infolge dessen in Brand geraten, kann es zu einer längeren Branddauer
führen.
Die BVG teilt hierzu mit: „Die Brandursachen sind vergleichsweise gering, da z. B. die
Abgasanlage entfällt. Des Weiteren sind erheblich geringere Anteile an Betriebsstoffen im
Fahrzeug. Die Hauptbrandlast an einem Bus sind nach wie vor die Verkleidungen im und
am Fahrzeug.
Die Batterien sind in den E-Fahrzeugen in einzelnen Trögen zusammengefasst. Entzündet
sich eine Zelle, so sind die Tröge feuerfest und verhindern das Übergreifen auf das
Fahrzeug.“
Frage 10:
Welche Kenntnisse hat der Senat über die Auswirkung von brennenden E-Fahrzeugen in Tunneln und auf
Brücken?
Antwort zu 10:
Für den Tunnelbetrieb ergeben sich aus den bisherigen (auch internationalen)
Erfahrungen keine Veränderungen. Grundsätzlich können langanhaltende und intensive
Brände je nach konkretem Brandverlauf schädigende Auswirkungen auf Tunnelbauwerke
und Brückenkonstruktionen haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen LKW
oder PKW mit E-Antrieb oder konventioneller Antrieb handelt, da die Tunnelbauwerke auf
eine Feuerwiderstandsdauer von mind. 90 Minuten bemessen sind. Ereignisse mit
brennenden E-Fahrzeugen liegen i.d.R. innerhalb der zur Berechnung zugrundeliegenden
Gefahrgutszenarien.
Besondere Kenntnisse liegen dank bisher nicht aufgetretener Ereignisse durch brennende
E-Fahrzeuge nicht vor.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz