Bahnverkehr + Regionalverkehr + Flughäfen: Nach zwei Jahrzehnten Streit: Baustart für die Dresdner Bahn Die neue Trasse soll ab 2025 die Fahrzeit zum Flughafen BER verkürzen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216366833/Dresdner-Bahn-Nach-zwei-Jahrzehnten-Streit-startet-das-Bauprojekt.html

Berlin. Mehr als 20 Jahre lang wurde geplant, gestritten und geklagt. Nun soll es im Berliner Süden tatsächlich losgehen mit dem #Wiederaufbau der #Dresdner Bahn. Mit zwei neuen Gleisen, die parallel zur bereits bestehenden S-Bahn-Trasse vom Berliner Bahnhof #Südkreuz bis nach #Blankenfelde in Brandenburg führen, soll sich die Fahrzeit der Fernzüge nach #Dresden, aber auch weiter nach #Prag, #Wien und #Budapest deutlich verringern.

Auch der künftige #Hauptstadt-Airport BER kann über die Dresdner Bahn schneller erreicht werden. Statt wie heute gut eine halbe Stunde soll der #Flughafenexpress dann mit Tempo 160 nur noch 20 Minuten von der Berliner City bis nach Schönefeld …

Fahrdienst: Ridesharing-Anbieter Warum Berlins Taxifahrer den Berlkönig fürchten, aus der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ridesharing-anbieter-warum-berlins-taxifahrer-den-berlkoenig-fuerchten/23945722.html

Zu Bus und Bahn gesellen sich viele neue Angebote im #Nahverkehr: grüner, praktischer und billiger. Doch die #Mobilitätswelle gefällt nicht jedem.
Man könnte sagen, für Richard Leipold lag das Geld mal auf der Straße. Aber seit ein paar Jahren wird es weniger. Der #Taxifahrer konkurriert zunehmend mit anderen #Fahrdiensten um Gäste. Sein neuester Rivale in den östlichen Bezirken von Berlin heißt #Berlkönig, ein #Shuttle-Service der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). „Da haben wir so viel Überlebenschance wie ein Schneeball in der Hölle“, sagt Leipold, der auch Sprecher der Berliner #Taxi-Vereinigung ist.

Die Shuttles werden immer mehr. #Uber, #Lyft, #Moia und #Via – in vielen Städten weltweit fädeln sich die Dienste neben den öffentlichen Bussen und Bahnen in den Straßenverkehr ein. Mit teilweise dramatischen Begleiterscheinungen: In New York brachten sich in den vergangenen beiden Jahren mehrere Cab-Driver sogar um. Der darauffolgende Protest der Taxifahrer gegen die neuen Dienste …

Bahnverkehr + S-Bahn + Flughäfen: Nach zwei Jahrzehnten Streit: Baustart für die Dresdner Bahn, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216366833/Dresdner-Bahn-Nach-zwei-Jahrzehnten-Streit-startet-das-Bauprojekt.html

Die neue #Trasse soll ab 2025 die Fahrzeit zum #Flughafen #BER verkürzen. Doch noch fehlt eine #Baugenehmigung.
Mehr als 20 Jahre lang wurde geplant, gestritten und geklagt. Nun soll es im Berliner Süden tatsächlich losgehen mit dem #Wiederaufbau der #Dresdner Bahn. Mit zwei neuen Gleisen, die parallel zur bereits bestehenden #S-Bahn-Trasse vom Berliner Bahnhof #Südkreuz bis nach #Blankenfelde in Brandenburg führen, soll sich die Fahrzeit der Fernzüge nach #Dresden, aber auch weiter nach #Prag, #Wien und #Budapest deutlich verringern.

Auch der künftige Hauptstadt-Airport BER kann über die Dresdner Bahn schneller erreicht werden. Statt wie heute gut eine halbe Stunde soll der #Flughafenexpress dann mit Tempo 160 nur noch 20 Minuten von der Berliner City bis nach Schönefeld benötigen.
Allerdings ist das noch Zukunftsmusik. Denn die Fertigstellung der 16 Kilometer langen Trasse ist nach heutiger Planung der Deutschen Bahn erst für Ende 2025 vorgesehen. Das wären dann fünf Jahre nach der Eröffnung des BER, die aktuell für Oktober 2020 angekündigt ist. Zudem ist unklar, ob dieser Termin wirklich gehalten werden kann. Denn bislang fehlt noch immer für einen der vier Bauabschnitte, den Abschnitt von der Stadtgrenze bis nach Blankenfelde-Mahlow, der …

Bahnverkehr: Vertreter des Landes Berlin im Eisenbahninfrastrukturbeirat vorgeschlagen, aus Senat

www.berlin.de

Aus der Sitzung des Senats am 5. Februar 2019:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, beschlossen, dem Bundesrat zur Benennung als Mitglied im #Eisenbahninfrastrukturbeirat bei der #Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Staatssekretär Ingmar #Streese vorzuschlagen. Damit soll er Staatssekretär a.D. Jens-Holger #Kirchner folgen.

Der Eisenbahninfrastrukturbeirat hat nach § 35 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) die Aufgabe, die Bundesnetzagentur bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und der Erstellung ihres Berichts nach § 14b Abs. 4 AEG zu beraten sowie der Bundesnetzagentur Vorschläge für die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit zu machen. Der Beirat besteht aus jeweils neun Mitgliedern des Deutschen Bundestages und neun Vertreterinnen und Vertretern des Bundesrates, die Mitglieder einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten müssen.

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Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Straßenverkehr: Vorbereitung Ersatzneubau des Autobahndreiecks Funkturm, aus Senat

www.berlin.de

Aus der Sitzung des Senats am 5. Februar 2019:

Die Bundesrepublik Deutschland, hier vertreten durch die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, plant den #Ersatzneubau des #Autobahndreiecks #Funkturm. Die Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen #Planfeststellungsverfahrens erfolgt durch die #DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Anfang der 1960er Jahre gebaut und für den Verkehr freigegeben, sind die Autobahnen am Autobahndreieck Funkturm seither in Betrieb. Es ist aktuell der bundesweit am stärksten belastete Autobahnverknüpfungspunkt mit einer durchschnittlichen Belastung von 230.000 Kraftfahrzeugen/24 Stunden werktags. Seine Gestaltung entspricht nicht mehr den heutigen Standards und der Verkehrsknoten weist eine enorme Stauanfälligkeit und Verkehrssicherheitsdefizite auf.

Aus den Planungen zum Ersatzneubau können sich neben der Beseitigung der verkehrlichen Defizite auch Chancen für eine Erweiterung des Messegeländes, eine verbesserte Anbindung der Messe an den S-Bahnhof Westkreuz und der dichtbesiedelten Wohngebiete Charlottenburgs an den Grunewald eröffnen.

Der Senat hat mit der heutigen gemeinsamen Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, und der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, beschlossen, dass die bisherige Arbeitsstruktur aus Steuerungsgruppe und ressortübergreifender Koordinierungsgruppe ihre Arbeit fortsetzt. Ziel ist ein gemeinsamer Planungsansatz der Fachverwaltungen und Akteure hinsichtlich der gesamtstädtischen Belange. Die sich daraus ergebenden planerischen Anforderungen des Landes Berlin sollen in den beginnenden Planungsprozess des Planfeststellungsverfahrens einfließen.

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Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Telefon: (030) 90139-4040

Bahnverkehr + Bahnindustrie: Deutsche Bahn will Fernverkehrs-Angebot ausbauen, aus DNN

http://www.dnn.de/Nachrichten/Wirtschaft/Deutsche-Bahn-will-Fernverkehrs-Angebot-ausbauen

200 neue Züge bis zum Jahr 2024, #generalüberholte #ICE1 und #ICE3 – mit diesen Maßnahmen will die Deutsche Bahn ihr Fernverkehrsangebot ausbauen. Das Unternehmen war zuletzt stark unter Druck geraten.
Die Bahn will ihr Angebot im Fernverkehr ausbauen. In diesem Jahr kämen 15 zusätzliche #ICE4 dazu, sagte Personenverkehrsvorstand Berthold Huber der Deutschen Presse-Agentur dpa. Zehn neue #Doppelstock-Intercitys (#IC2) sollen ebenfalls 2019 den Betrieb aufnehmen.

Bestellt würden jetzt außerdem 23 neue #Eurocity-Züge. Insgesamt sollen bis 2024 somit 200 neue Züge für mehr als sechs Milliarden Euro in die Flotte kommen. Daneben würden ältere ICE 1 und ICE 3 …

Flughäfen: Berliner Airline beantrag Insolvenz Germania stellt Flugbetrieb ein – Keine Hilfe vom Bund, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/02/fluggesellschaft-germania-beantragt-insolvenz-berlin.html

Die #Fluggesellschaft #Germania hat #Insolvenz beantragt. Der #Flugbetrieb wurde eingestellt. Alle Flüge in #Tegel und #Schönefeld wurden gestrichen. Anders als bei Air Berlin sieht der Bund bisher keinen Grund, helfend einzugreifen.
Die Fluggesellschaft Germania hat Insolvenz beantragt und stellt mit sofortiger Wirkung ihren Flugbetrieb ein. Der Insolvenzantrag sei am Montag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingereicht worden, teilte das Unternehmen mit. Betroffen sind die Germania Fluggesellschaft mbH und ihr Schwesterunternehmen für technische Dienstleistungen, die Germania Technik Brandenburg GmbH, sowie die Germania Flugdienste GmbH. Nicht betroffen sind die Schweizer Germania Flug AG und die Bulgarian Eagle.

In Berlin fallen am Dienstag 18 Flüge von und nach Berlin-Tegel und Schönefeld aus. Wie eine Sprecherin der Berliner Flughafengesellschaft mitteilte, handelte es sich um jeweils sechs Abflüge und Ankünfte in Tegel sowie jeweils drei Flüge in …

Schiffsverkehr + zu Fuß mobil: Öffentliche Uferwege in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie setzt der Senat das Ziel der Koalitionsvereinbarung um, die #Ufer der Berliner Gewässer grundsätzlich
#öffentlich #zugänglich zu machen; welches Zeitziel setzt sich der Senat dabei?
Antwort zu 1:
Grundsätzlich verfolgt der Senat das Ziel, öffentliche #Uferwege entlang der Berliner
Gewässer zu realisieren. Mit dem Landschaftsprogramm einschließlich
Artenschutzprogramm werden diese Ziele verdeutlicht und sind behördenverbindlich. Die
Umsetzung hängt von vielen Faktoren ab, wie Eigentumsrechte, Nutzungsrechte aber
auch örtliche Gegebenheiten, die es zu analysieren gilt, um daraus Umsetzungsstrategien
zu entwickeln. Dies ist ein langjähriger Prozess, der zeitlich nicht abschließend gefasst
werden kann.
Öffentliche Uferwege sind in vielen Bereichen entlang der Gewässer, wie beispielsweise
Teilbereiche der Spree, der Havel, der Panke, des Teltowkanals, bereits verwirklicht .
Frage 2:
Wie viele Kilometer umfassen die öffentlichen Uferwege in Berlin heute im Vergleich zu den letzten zehn bis
zwanzig Jahren?
2
Antwort zu 2:
Über die Länge der öffentlichen Uferwege liegen dem Senat keine vergleichbaren
Angaben vor.
Frage 3:
Welche Bezirke haben Konzepte für öffentliche Uferwege erstellt, was beinhalten diese und wie werden sie
umgesetzt?
Antwort zu 3:
Die Bezirke haben zu dieser Frage wie folgt Stellung genommen:
Bezirksamt Spandau:
„Seit Inkrafttreten des Berliner Naturschutzgesetzes (11.02.1979) und der personellen
Installierung der Landschaftsplanung (seit 1980) verfolgt der Bezirk Spandau das Ziel, die
Uferbereiche aus Naturschutzgründen und für die öffentliche Erholung zu entwickeln.
Hierzu wurden vom zuständigen Fachamt seit 1980 Bestandsaufnahmen auf der
Grundlage von Rahmenplanungen, wie z.B. dem Hauptgrünflächenplan (1959), der
Berliner Uferkonzeption (1978) und dem Landschafts-/Artenschutzprogramm (ab 1984)
durchgeführt. Darüber hinaus wurden Konzepte erstellt und konsequent an deren
Realisierung gearbeitet. Hierzu wurden auch in erheblichem Umfang
landschaftsplanerische Gutachten vergeben, deren Erkenntnisse Eingang in fachliche
Stellungnahmen zur Bauleitplanung, zur Investitionsplanung oder zum
Grundstücksverkehr fanden.
Bei der Realisierung der grünplanerischen Konzepte bestehen im Bezirk jedoch die
gleichen Schwierigkeiten finanzieller, personeller und eigentumsrechtlicher Art, die auch
anderswo in Berlin eine leider nur sehr langsame Entwicklung der öffentlichen Uferwege
zulassen.“
Bezirksamt Mitte:
„Der Bezirk Mitte hat im Rahmen des Fachplans Grün ein Wegenetz erstellt, das auch die
20 Grünen Hauptwege der Senatsverwaltung enthält sowie öffentliche Uferwege. Auch in
den bezirklichen Verkehrskonzepten für einzelne Quartiere ist ein Baustein für den
Fußverkehr und ein kategorisiertes Fußverkehrsnetz enthalten, das auch öffentliche
Uferwege enthalten kann.
Soweit Handlungsbedarf besteht, kann auf Grundlage der oben genannten Konzepte eine
Umsetzung über Förderprogramme erfolgen. Meist sind dies städtebauliche
Förderkulissen. So sind Teile des Panke-Grünzuges über Mittel aus der Sozialen Stadt
(Quartiersmanagement-Gebiete) aufgewertet worden. Im Rahmen des städtebaulichen
Fördergebietes Nördliche Luisenstadt soll der Spreeuferweg zwischen Jannowitzbrücke
und der Bezirksgrenze an der Schillingbrücke neu hergestellt werden. Die Wege entlang
des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals (Ostseite) wurden vom Hauptbahnhof Richtung
Spandau durch das Projekt Fernradweg Berlin-Kopenhagen saniert bzw. neu hergestellt.
Im Bereich Nordhafen wurde durch Mittel des anliegenden Investors der Park aufgewertet
und der Uferweg verbreitert. Auf der Westseite des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal
wird eine Uferpromenade über einen städtebaulichen Vertrag im Rahmen des Masterplans
Europacity errichtet. Die Uferwege auf der Südseite der Spree werden zwischen der
Lutherbrücke und der Bezirksgrenze nach Charlottenburg-Wilmersdorf in den nächsten
Jahren über Mittel aus dem Projekt Spreeradweg aufgewertet und saniert.“
3
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg:
„In Teilen des Uferbereiches des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg sind insbesondere aus
naturschutzfachlichen Aspekten heraus Uferkonzeptionen entwickelt worden. Sie dienen
der Schaffung bzw. dem Erhalt naturnaher Bereiche in einem unter hohen Nutzungsdruck
stehenden Innenstadtbezirk. Im Rahmen von Einzelvorhaben wird auch die
Übereinstimmung des Vorhabens mit der jeweiligen Uferkonzeption geprüft. Außerdem
entwickelt das Umwelt- und Naturschutzamt in Umsetzung von Uferkonzeptionen eigene
Projekte.“
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Das bezirkliche Freiraumkonzept enthält u. a. Darstellungen von vorhandenen und
geplanten Grünzügen. Im stark gewässergeprägten Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
erstrecken sich diese zu einem wesentlichen Anteil auch entlang der Gewässer, vor allem
entlang der linearen Strukturen von Spree, Havel und diversen Kanälen sowie der
Grunewaldseenkette. Lokale Konzeptionen gibt es für den Lietzensee und den Fennsee,
und in Vorbereitung für den Mierendorff-Rundweg. Darüber hinaus sind zwei der drei
Abschnitte des Fuß- und Radweges entlang der Spree zwischen Charlottenburger Tor und
Schlossbrücke am Schloss Charlottenburg realisiert worden. Das noch fehlende Stück
wird 2019 gebaut. Für den Abschnitt zwischen Schloss Charlottenburg und der
Bezirksgrenze nach Spandau ist die Grün Berlin InfraVelo GmbH mit der Planung und
Realisierung des Fuß- und Radweges entlang der Spree beauftragt.“
Die weiteren Bezirke haben keine Uferkonzepte entwickelt oder Fehlanzeige gemeldet.
Frage 4:
Inwieweit ist es sachdienlich, für die Uferzonen Vorkaufsrechtsgebiete zu erlassen, um eine grundsätzliche
Gleichbehandlung und Rechtssicherheit zu erwirken?
Antwort zu 4:
Für den Ankauf von Ufergrundstücken kommen nach dem Naturschutzrecht
Vorkaufsrechte nur zum Tragen, insbesondere wenn sich die Grundstücke in Land- oder
Naturschutzgebieten befinden. Dies ist bei der Realisierung von öffentlichen Uferwegen in
der Regel nicht der Fall.
Weiterhin ist die Ausübung des Vorkaufsrechts bundeseinheitlich im Baugesetzbuch
geregelt, so dass zum Beispiel im Geltungsbereichs eines Bebauungsplans
der Ankauf auch von Ufergrundstücken möglich wäre, soweit es sich um Flächen handelt,
für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist. Einer
weiteren Regelung bedarf es aus der Sicht des Senats nicht.
Frage 5:
Was ist der derzeitige Stand zur Umsetzung des erfolgreichen Bürgerentscheids im Bezirk Friedrichshain-
Kreuzberg, in dem 50 Meter Mindestabstand für Neubauten zum Spreeufer gefordert sind; wie viele
Bebauungspläne bzw. Bauvorhaben wurden der Forderung gemäß angepasst, wurden Entschädigungen für
bereits festgesetzte Bebauungspläne ohne öffentlichen Uferweg gezahlt, um einen öffentlichen Uferweg
nachträglich zu schaffen; welche Bebauungspläne können ohne Entschädigung zugunsten der Ausweisung
öffentlicher Uferweg verändert werden, weil die Sieben-Jahres-Frist zur Umsetzung der Ziele des
Bebauungsplans abgelaufen ist?
4
Antwort zu 5:
Entlang des Spreeufers im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg befindet sich eine Fläche, die
als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) festgestellt wurde. Hierbei handelt
es sich um die Cuvrystraße 50-51/Schlesische Straße 33-34. Innerhalb dieser Fläche
befindet sich der am 30. März 2006 festgesetzte Bebauungsplan 2-5. Der
Bebauungsplanentwurf 2-40 zur Änderung des Bebauungsplans 2-5 befindet sich im
Verfahren. Derzeit befinden sich Vorhaben in der Realisierung. Die planungsrechtliche
Beurteilungsgrundlage stellt der festgesetzte Bebauungsplan 2-5 dar. Aufgrund des
Ablaufs der Sieben-Jahres-Frist bei diesem Bebauungsplan ist für eine mögliche
Entschädigung § 42 Abs. 3 BauGB einschlägig.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat außerdem wie folgt Stellung genommen:
„Im Ergebnis des erfolgreichen Bürgerentscheids und einer Reihe von
Sonderausschüssen hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einen Beschluss zu
den Leitlinien der Spreeuferentwicklung im Bezirk gefasst. Dieser bezieht sich primär auf
das Kreuzberger Ufer, da hier planungsrechtlich die Zielsetzung von Mischgebieten mit
Freihaltung der Uferbereiche für die Öffentlichkeit mit Bebauungsplanverfahren verfolgt
wird. Demgegenüber waren für das Friedrichshainer Spreeufer fast durchgehend
Bebauungspläne bereits festgesetzt, für die Entwicklung des Osthafens gibt es einen
städtebaulichen Vertrag zur Gestaltung der denkmalgeschützten Freiflächen und
Uferzonen mit der BEHALA. Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag der BVV eine
Kostenermittlung bezüglich der Auswirkungen der Umsetzung des Bürgerentscheids
vorgenommen. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Eingriffe in bestehendes Planungsrecht
zumindest einem zweistelligen Millionenbetrag an Entschädigungszahlungen führen
würden. Aufgrund der damaligen Haushaltslage des Bezirkes und des Landes Berlin
waren hierfür keine Mittel vorhanden. Aus diesem Grund wurden keine festgesetzten
Bebauungspläne geändert und auch keine Entschädigungen erforderlich. Als Kompromiss
hat daher der BVV-Beschluss zur Umsetzung des Bürgerentscheids für neu zu
schaffendes Planungsrecht die Zielsetzung vorgegeben 20 m öffentlichen Uferstreifen
vorzusehen und 30 m von Neubebauung freizuhalten. Dies wird nach wie vor in laufenden
Bebauungsplanverfahren, wie z.B. für das Zapf-Gelände, zugrunde gelegt.“
Frage 6:
Welche Vorschriften und Normen gibt es für die Mindestbreite von Uferwegen; kann eine Breite von drei
Metern überhaupt ausreichen?
Antwort zu 6:
Normen und Vorschriften für die Anlage von Uferwegen liegen nicht vor. Die Festlegung
von Wegebreiten hängt im Einzelfall von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Frage 7:
Ist der Senat der Ansicht, dass ein einseitiger öffentlicher Uferweg ausreichend ist oder strebt er an,
beidseitig öffentliche Uferwege zu schaffen?
5
Antwort zu 7:
Grundsätzlich wird vom Senat die Schaffung beidseitiger öffentlicher Uferwege begrüßt
und in Abhängigkeit von bestehenden Nutzungen und Eigentumsverhältnissen angestrebt.
Frage 8:
Welchen Abstand zur Uferlinie müssen neu zu genehmigende Bauprojekte in Berlin mindestens einhalten?
Antwort zu 8:
Nach dem Berliner Wassergesetz sind Anlagen an Gewässern solche, die sich bei
Gewässern erster Ordnung in einem Abstand von bis zu 10 m und bei Gewässern zweiter
Ordnung in einem Abstand bis zu 5 m von der Uferlinie landeinwärts befinden. Diese
unterliegen wasserbehördlichen Regelungen.
Zu Mindestabständen liegen keine wasserbehördlichen Regelungen vor.
Frage 9:
Wie wird mit der Errichtung öffentlicher Uferwege im Bereich von Bestandsgebäuden verfahren, die dicht an
die Uferlinie herangebaut worden sind; ist dort die Errichtung öffentlicher Steganlagen vorgesehen, die über
dem Wasser aufgehängt oder aufgeständert werden, um einen durchgängigen Uferweg zu schaffen?
Antwort zu 9:
Aus wasserbehördlicher Sicht besteht die grundsätzliche Möglichkeit öffentliche
Steganlagen zu errichten. Dazu bedarf es ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren.
Der Gewässereigentümer muss der Errichtung solcher Anlagen ebenfalls zustimmen bzw.
genehmigen.
Frage 10:
Wie erfolgt das Verfahren zur Errichtung eines öffentlichen Uferwegs (bitte typische Verfahrensschritte und
Zeiträume beschreiben)?
Antwort zu 10:
Für die Errichtung von öffentlichen Uferwegen gibt es kein einheitlich vorgeschriebenes
Verfahren, das hier beschrieben werden kann. Vielmehr werden zahlreiche Möglichkeiten
von Seiten des Senats unterstützt, wie zum Beispiel die Durchführung bezirkseigener
Bebauungspläne, die Vereinbarung durch städtebauliche Verträge, den Ankauf von
Schlüsselgrundstücken.
Frage 11:
Welche Nutzungen werden für die öffentlichen Uferbereiche durch Senat und Bezirke angestrebt; beinhalten
diese auch gastronomische Angebote, eine künstlerische Gestaltung des Freiraums, Flächen für kulturelle
Darbietungen, private Bootssteganlagen?
6
Antwort zu 11:
Für die in der Frage angesprochenen Nutzungen von öffentlichen Uferwegen gibt es kein
gesamtstädtisches Konzept des Senats, vielmehr werden im Einzelfall von den Bezirken
entsprechende Konzepte dem Bedarf entsprechend entwickelt und umgesetzt.
Frage 12:
Wie werden öffentliche Uferwege gegenüber privaten Interessen durch den Senat und die Bezirke gesichert;
in wie vielen Fällen wird die Fläche durch das Land oder den Bezirk freihändig erworben, in wie vielen Fällen
durch ein Vorkaufsrecht, in wie vielen Fällen erfolgt eine grundbuchrechtliche Sicherung eines Geh- und
Wegerechts?
Antwort zu 12:
Eine Sicherung kann durch verschiedene Maßnahmen, wie vertragliche Vereinbarungen,
Eintragung von Geh- und Wegerechten in Grundbüchern erreicht werden. Angaben über
den Erwerb von Flächen oder die grundbuchrechtliche Sicherung werden nicht erfasst.
Frage 13:
Wie viele Streitfälle zur Errichtung öffentlicher Uferwege sind dem Senat bekannt?
Antwort zu 13:
Über die Anzahl der Streitfälle werden keine Erhebungen geführt.
Frage 14:
Wie unterstützt der Senat die Bezirke bei der Erstellung von Bebauungsplänen mit einer Ausweisung
öffentlicher Uferwege?
Antwort zu 14:
Auf Wunsch der Bezirke unterstützt der Senat diese in planungsrechtlichen Fragen im
Rahmen der Kapazitäten. Dies beinhaltet auch Bebauungsplanverfahren, die die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von öffentlich nutzbaren
Uferwegen zum Ziel haben. Beispielhaft zu nennen sind die Bebauungsplanverfahren 1-81
oder I-32 aa im Bezirk Mitte.
Frage 15:
Wie unterstützt der Senat das Bezirksamt Treptow-Köpenick bei der Festsetzung des Bebauungsplans XV-
47 zur Schaffung eines öffentlichen Uferwegs zwischen der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW)
und dem Kaisersteg?
Antwort zu 15:
Ein Bebauungsplanverfahren XV-47 ist dem Senat nicht bekannt. Es wird davon
ausgegangen, dass das Bebauungsplanverfahren 9-47 gemeint ist. Das
7
Bebauungsplanverfahren wird vom Bezirk in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Eine
Unterstützung zu planungsrechtlichen Fragen hat hier bisher nicht stattgefunden.
Berlin, den 31.01.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Elektromobilität: Wie gut ist Berlin auf die Elektromobilitätsoffensive der Hersteller vorbereitet?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Hält der Senat die aktuelle Zahl von 880 #Ladestationen in Berlin angesichts der bevorstehenden #Elektro-
Offensive der Automobilhersteller ab 2020/21 für ausreichend? Wenn nein, auf wie viele Stationen soll das
Netz in welchem Zeitraum erweitert werden und wie viele #Schnell-Ladesäulen sind geplant?
Antwort zu 1:
Der Aufbau von #Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland in Berlin erfolgt im Rahmen
des einheitlichen #Ladeinfrastrukturkonzeptes des Landes Berlin. In Berlin gibt es derzeit
261 be emobil Ladeeinrichtungen mit 487 Ladepunkten im öffentlichen und
halböffentlichen Raum. Darunter sind 11 Schnellladesäulen mit 22 Ladepunkten. Bis zum
30.06.2020 sollen insgesamt bis zu 20 Schnellladesäulen mit 40 Ladepunkten errichtet
werden. Von den 261 Ladeeinrichtungen befinden sich rund 240 Ladeeinrichtungen mit
450 Ladepunkten im öffentlichen Raum. Der Ausbau wird kontinuierlich fortgesetzt. Bis
zum 30.06.2020 sollen bis zu 1140 Ladepunkte errichtet werden. In Relation zu den in
Berlin derzeit zugelassenen Elektroautos bietet Berlin ein dichtes Ladeinfrastrukturangebot
auf öffentlichem Straßenland. Die Auslastung der Ladeinfrastruktur in Berlin ist
entsprechend gering. Mit dem kontinuierlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur im
öffentlichen Straßenland, als ergänzendes Angebot zum Laden auf privaten Grund, wird
der steigenden Nachfrage ausreichend begegnet.
Im Rahmen des Förderprogramms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der
Senatswirtschaftsverwaltung sind im Zeitraum 01.07.-31.12.2018 insgesamt 208 Anträge
(davon waren ca. 90% Normal- und 10% Schnell-Ladeinfrastruktur) auf Förderung von
Ladeinfrastruktur im privaten bzw. im privaten, aber öffentlich-zugänglichen Raum, bei der
IBB Business Team GmbH (IBT) eingegangen. Auch für das laufende Jahr 2019 wird mit
weiteren, mehreren hundert Anträgen auf Ladeinfrastrukturförderung im privaten,
betrieblichen Umfeld gerechnet.
2
Frage 2:
Wie viel hat das Land Berlin seit 2015 pro Jahr in den Ausbau der Lade-Infrastruktur investiert (Angaben
bitte nach Jahren)?
Antwort zu 2:
Für Leistungen zur Einrichtung und den Betrieb von Infrastruktur für die Elektromobilität
wurden aus den Kapiteln 1270 (bis 2016) bzw. 0730 (ab 2017) folgende Mittel
ausgegeben:
Jahr 2015 2016 2017 2018
Finanzmittel 119.808,48 € 329.973,07 € 459.574,25 € 446.978,46 €
Im Jahr 2018 wurden über das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ 208
Ladepunkte mit einem Fördervolumen von ca. 60.000 € beantragt. Die Mittel werden im
Kapitel 1350, Titel 68317 bereitgestellt.
Frage 3:
Wie viel wird das Land Berlin bis 2021 in die Erweiterung der Ladepunkte investieren?
Antwort zu 3:
Im Haushaltsplan 2019 sind 1.150 T€ vorgesehen. In der Anmeldung zum Entwurf des
Doppelhaushaltsplans 2020/21 sind Folgebeträge berücksichtigt. Vor dem Beschluss des
Senats über den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/21 können jedoch keine
Angaben über deren endgültige Höhe gemacht werden.
Für das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ stehen bis Ende 2019 rund 3
Mio. Euro zur Verfügung. Darunter fallen jedoch nicht nur die Förderung von
Ladeinfrastruktur, sondern auch die Förderung der Beratung, die E-Fahrzeugförderung
sowie die Förderung von Modellprojekten zum Thema Sektorenkopplung.
Frage 4:
Trifft es zu, dass der geplante Ausbau durch die Komplexität des Genehmigungsverfahrens erschwert wird?
Wenn ja: Welche Hindernisse hat der Senat erkannt und wie und bis wann will er sie beseitigen?
Antwort zu 4:
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend den
gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der
Bezirksbehörden. Im Planungs- und Genehmigungsprozess sind auf bezirklicher Ebene
zwei bis drei Behörden involviert (Straßenverkehrsbehörde, Straßen- und
Grünflächenämter und in einzelnen Fällen die bezirklichen Denkmalschutzbehörden).
Zwischen den Bezirken gibt es Unterschiede im Vorgehen und in der Bearbeitungsdauer.
Der Senat arbeitet hier mit den Bezirken daran, dies zu vereinheitlichen. Darüber hinaus
wird der Ausbau von Ladeinfrastruktur vor allem durch die ungeklärten Fragen des Messund
Eichrechts des Bundes erschwert. Zur Klärung diesbezüglicher offener Fragen ist der
Senat mit dem Bund im Gespräch.
3
Frage 5:
Wie und bis wann will der Senat sicherstellen, dass an allen Ladepunkten dieselben Karten akzeptiert
werden?
Antwort zu 5:
Im Rahmen des einheitlichen Ladeinfrastrukturkonzeptes sieht das Land Berlin eine
betreiberübergreifende und für alle Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen
diskriminierungsfrei zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem einheitlichen
Zugangsmedium vor und setzt dieses um. Dazu schließen alle Mobilitätsanbieter
Zugangsverträge mit den Betreibern von Ladeeinrichtungen oder entsprechend
angeschlossene Roamingplattformen ab. Dadurch können sich die Kunden der
Mobilitätsanbieter an den Ladeeinrichtungen authentifizieren und die be emobil
Ladeinfrastruktur nutzen. Der Mobilitätsanbieter stellt den Nutzern hierfür eine RFID-Karte
zur Verfügung.
Frage 6:
Hält der Senat das Kartensystem fürs Laden noch für zeitgemäß, welche Alternativen sind im Gespräch?
Antwort zu 6:
Der Senat hält die Authentifizierung mittels der heute angewendeten RFID-Karte (Karte
zur Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Welle oder englisch: „radio-frequency
identification“) als Mindestanforderung für zeitgemäß, weil diese eine hohe Verfügbarkeit
und geringe technische Anforderungen besitzt. Es handelt sich dabei um das gleiche
System, welches auch die fahrCard der BVG / des VBB verwendet. Ergänzend ist der
Zugang über eine Mobile App vorgesehen und wird ermöglicht, sobald herstellerseitig die
mess- und eichrechtlichen Anforderungen erfüllt werden können.
Frage 7:
Wie ist der Sachstand im Streit um das 237 Ladepunkte umfassende Netz des Anbieters Innogy?
Antwort zu 7:
Die Innogy SE betreibt heute über 90 Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum. Der Senat
hat sich intensiv um die Integration dieser Ladeeinrichtungen in das Berliner Modell
bemüht, bisher allerdings ohne Erfolg.
Frage 8:
Wie steht der Senat zu Forderungen, Elektroautos für die Zeit des Ladens kostenlos parken zu lassen?
Antwort zu 8:
Parkberechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge werden bundeseinheitlich nach
Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45
Abs. 1g durch Verkehrszeichen (Z) 314 (Parken), Z 315 (Parken auf Gehwegen) und
Zusatzzeichen, sowie unter Hinzuziehung von Regelplänen, durch die
Straßenverkehrsbehörden einheitlich angeordnet. Die Parkerlaubnis zum Parken an
4
Ladesäulen ist darüber hinaus zeitlich eingeschränkt. Die maximale Parkdauer an
Ladesäulen beträgt in Berlin der VwV-StVO entsprechend auf Stadtstraßen in der Zeit von
8 – 18 Uhr einheitlich vier Stunden. Dabei ist die Nutzung einer Parkscheibe zwingend. Die
Beschilderungen bedeuten, dass nur Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs dort
parken dürfen, und dies in der Zeit von 8 – 18 Uhr beschränkt auf 4 Stunden. Unter
Beachtung dieser Grundsätze sind für die der Ladeinfrastruktur vorbehaltenen Parkstände
keine Parkgebühren fällig. Befindet sich der Ladestationsstandort in einer
Parkraumbewirtschaftungszone, so entwickelt die Beschilderung am Ladestationsstandort
eine Hauptregel und gilt anstelle der Zonenregelung.
Berlin, den 31.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: 100 Jahre zivile Luftfahrt Flughafengesellschaft ist dem Innovationsgeist der Luftfahrtpioniere verpflichtet, aus Berliner Flughäfen

Am 6. Februar 2019 feiert die zivile #Luftfahrt ihr #hundertstes #Jubiläum. Nachdem im Januar 1919 in Berlin mit der Deutschen #Luft-Reederei (#DLR) die weltweit erste #Fluggesellschaft für den zivilen #Luftverkehr zugelassen wurde, begann am 6. Februar 1919 der regelmäßige Post- und #Passagierverkehr zwischen Berlin und #Weimar.

Heute gehört die zivile Luftfahrt zu den stärksten Jobmotoren in Berlin und Brandenburg. An den Flughäfen in #Tegel und #Schönefeld gibt es über 21.000 Beschäftigte. Im Jubiläumsjahr der Luftfahrt wird die Flughafengesellschaft die Baufertigstellungsanzeige für den #Flughafen Berlin Brandenburg (#BER) einreichen. Ab Oktober 2020 beginnt am Hauptstadtflughafen BER ein neues Kapitel ziviler Luftfahrtgeschichte. Rund um den Flughafen BER werden in den kommenden zwei Jahrzehnten mehr als 60.000 Menschen tätig sein.

Auch für den internationalen Handel und besonders den außereuropäischen Warentransport ist der neue Hauptstadtflughafen von zentraler Bedeutung. Die Luftfahrt verbindet deutsche Unternehmen mit wichtigen Zuliefer- und Absatzmärkten in aller Welt. 2018 wurden an den Berliner Flughäfen 40.205 Tonnen Luftfracht registriert und 4.456 Tonnen Luftpost transportiert.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH:

„Wir sind stolz darauf, dass die Region Berlin-Brandenburg die Wiege der zivilen Luftfahrt ist und auch 100 Jahre später zu den dynamischsten Flughafenstandorten Deutschlands gehört. Die Flughafengesellschaft ist dem Innovationsgeist der Luftfahrtpioniere verpflichtet und bietet den Fluggästen auch unter schwierigen Bedingungen guten Flugbetrieb. Die Zahlen sprechen für sich: Zu keiner anderen Destination gibt es mehr Direktverkehre als nach Berlin. Der neue Hauptstadtflughafen BER hat die Chance, sich zu einem digitalen Drehkreuz zu entwickeln und wie vor 100 Jahren Vorreiter zu sein. Wir arbeiten daran, dass sich am BER jeder Fluggast unabhängig von Homecarriern und Airline-Allianzen seine persönlichen Anschlussflüge aussuchen kann und wir den dahinterliegenden Prozess und das Gepäckhandling übernehmen.“

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