Frage 1: Welche konkreten Pläne verfolgt der Senat für eine #Taktverdichtung der #S25 zwischen #Hennigsdorf und Bornholmer Straße? Antwort zu 1: Derzeit wird im Rahmen des Projektes „Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – #i2030“, vorangetrieben durch die Länder Berlin und Brandenburg mit der Deutsche Bahn AG (DB AG) und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), der Korridor der #Kremmener Bahn mit hoher Priorität untersucht. Es wird u.a. untersucht, wie mit den begrenzten räumlichen Ressourcen, eine zukunftsfähige Infrastruktur für den S-Bahn- und den #Regionalverkehr geschaffen werden kann. Ziel ist es zwischen #Schönholz und #Tegel für die S 25 einen 10-Minuten-Takt zu realisieren. Frage 2: Welche Anträge wurden bei der DB/S-Bahn Berlin dazu gestellt? Antwort zu 2: Die Finanzierungsvereinbarung zum Projekt i2030 für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) wurde zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der DB AG unterzeichnet. Die Weiterführung des Vorhabens befindet sich zwischen den Beteiligten bereits in Verhandlung. 2 Frage 3: Welche Priorität misst der Senat diesem Projekt bei? Antwort zu 3: Dem Vorhaben wird eine sehr hohe Priorität beigemessen. Frage 4: Welcher Zeithorizont ist für die Realisierung dieses Projekts zu erwarten? Antwort zu 4: Bis Mitte 2020 wird im Rahmen des Projektes i2030 die Leistungsphase 1 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erarbeitet, darin enthalten ist u.a. die Konkretisierung eines Inbetriebnahmetermins. Frage 5: Welche baulichen Veränderungen sind entlang der S25 erforderlich, um eine Taktverdichtung zu ermöglichen? Antwort zu 5: Der (abschnittsweise) zweigleisige Ausbau der S 25 von Schönholz nach Tegel ist erforderlich, um einen 10-Minuten-Takt für die S 25 realisieren zu können. Dieser 10- Minuten-Takt wird auch aus Landessicht aufgrund der weiterhin steigenden Verkehrsnachfrage als zwingend erforderlich angesehen. Neben diesem Ausbau der SBahn, wird zudem die Weiterführung des PrignitzExpress von Hennigsdorf bis nach Berlin- Gesundbrunnen forciert. Berlin, den 31.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Wie viele Mitarbeiter des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) kontrollieren derzeit die Einhaltung der #Rückkehrpflicht von #Mietwagen-Unternehmen aus dem Land Brandenburg? Antwort zu 1: Das Sachgebiet, das die Aufgaben der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für den Gelegenheitsverkehr mit #Mietwagen wahrnimmt, besteht einschließlich Führungskräften aus 15 Personen. Die Zuständigkeit dieses Sachgebietes erstreckt sich auch auf den Verkehr mit #Taxen und den #Krankentransport, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit Pkw und den im Land Berlin stattfindenden Erprobungsverkehren (z. B. BerlKönig). Die Mitarbeitenden stehen auch nicht ausschließlich für gewerbeüberwachende Aufgaben zur Verfügung. Sie werden gleichermaßen eingesetzt für die Durchführung von Antrags- und Genehmigungsverfahren, Betriebsprüfungen, Ordnungswidrigkeiten, Außenkontrollen und die Bearbeitung des Schriftverkehrs. Frage 2: Welche personellen Kapazitäten sieht der Senat für notwendig, damit die Kontrolle der Rückkehrpflicht adäquat gewährleistet werden kann? 2 Antwort zu 2: Um die Aufgabenwahrnehmung der Genehmigungsbehörde einschließlich der Aufsicht über das Gewerbe im Land Berlin adäquat gewährleisten zu können, ist schätzungsweise der dauerhafte Einsatz von bis zu 7 weiteren Mitarbeitenden notwendig; die Stellen wurden beantragt. Frage 3: Welche Zusammenarbeit besteht zwischen dem LABO und den zuständigen Behörden der Brandenburger Gemeinden zur Einhaltung der Rückkehrpflicht als zentrale Marktverhaltensregelung? Antwort zu 3: Die Behörden der beiden Länder stehen in grundsätzlichem Kontakt und beraten über den Handlungsbedarf im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Das betrifft beispielsweise die Anpassung der Buchführungspflichten für Mietwagenunternehmen. Allgemeine und unternehmensbezogene Erkenntnisse werden ausgetauscht. Der Vollzug des #Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hat jedoch in eigener örtlicher Zuständigkeit zu erfolgen. Frage 4: Welche Auffassung vertritt der Senat gegenüber Forderungen der #Taxi-Branche, Verstöße gegen die Rückkehrpflicht künftig nach dem Tatortprinzip zu verfolgen? Antwort zu 4: Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Tatortprinzip ist bereits heute – neben der Verfolgung nach dem Wohnortprinzip – im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verankert und kommt grundsätzlich auch bei bußgeldbewährten Verstößen im Personenverkehr zur Anwendung. Die heute viel genutzten Apps ermöglichen den Mietwagenunternehmen allerdings technisch die Annahme von Aufträgen am Betriebssitz und die schnelle Weiterleitung an die einzelnen Fahrzeuge bzw. Fahrer noch während der Auftragserledigung oder der Rückfahrt und somit ein taxiähnliches Verhalten. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden, denn in diesen Fällen darf der Mietwagenfahrer gleich im Anschluss seinen nächsten Fahrauftrag ausführen, ohne vorher zum Betriebssitz zurückzukehren (§ 49 Abs. 4 S. 3 PBefG). Durch diesen Umstand erweist sich die Aufklärung von Verstößen als schwierig. In der Regel führen Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Einstellung, wenn ein Vorwurf nicht bewiesen werden kann und der Betroffene das Gegenteil behauptet. Daher ist z. B. allein die Mitteilung, die häufig an das LABO ergeht, Fahrzeuge halten sich in der Nähe oder auf dem Gelände des Flughafens Tegel auf, im Ergebnis nicht ausreichend, selbst wenn offensichtlich ist, dass es sich dabei um Mietwagen handelt. Sobald ein (Folge- ) Auftrag vorhanden ist, kann in der Regel der Vorwurf des Bereithaltens nicht aufrechterhalten werden. Insofern bedarf es belegbarer Feststellungen. Oft sind die Möglichkeiten des LABO aber bereits dadurch beschränkt, dass der Betriebssitz des Unternehmens nicht im Land Berlin und daher nicht im Zuständigkeitsbereich des LABO liegt. Dies hat zur Folge, dass das 3 LABO nicht die Betriebsunterlagen einsehen kann, um sich ein Bild über die Auftragsannahme, Abwicklung des Fahrauftrages und Einhaltung der Rückkehrpflicht machen zu können. Derartige Maßnahmen können nur von der zuständigen Genehmigungsbehörde ergriffen werden, die gem. § 54 i. V. m. § 54 a PBefG die erforderlichen Befugnisse hat Frage 5: Wie viele angemeldete #Mietwagenunternehmen wurden seit 2014 im Land Berlin registriert? (bitte auflisten nach Jahr und Flottengröße) Antwort zu 5: Zum jeweiligen Stichtag 31.12. können folgende Zahlen benannt werden: Jahr Unternehmen Fahrzeuge 2014 319 1631 2015 329 1626 2016 353 1593 2017 392 1606 2018 530 2287 Frage 6: Wie viele #Taxiunternehmen haben sich seit 2014 im Land Berlin abgemeldet? (bitte auflisten nach Jahr und Flottengröße) Antwort zu 6: Hierüber wird keine explizite Statistik geführt. In den meisten Fällen wird von den Unternehmern keine Betriebsaufgabe angezeigt, sondern nach Ablauf einer Genehmigung lediglich kein erneuter Antrag gestellt. Diesen nicht erneut beantragten Genehmigungen stehen wiederum zahlreiche Ersterteilungen gegenüber. Insofern können folgende Zahlen zum jeweiligen Stichtag 31.12. benannt werden: Jahr Unternehmen Fahrzeuge 2014 2990 7643 2015 3043 7907 2016 3201 8313 2017 3232 8010 2018 3253 8373 Berlin, den 05.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Das #gepanzerte Fahrzeug sieht unheimlich aus, fast wie ein Ein-Mann-Bunker auf Rädern. Doch hinter dem breiten #Schlitz, der sich waagrecht durch den grau lackierten Stahl zieht, verbirgt sich kein Heckenschütze. Ein #Messgerät stellt die Geschwindigkeit der Fahrzeuge fest, die an dem Anhänger vorbeifahren, und wenn sie zu schnell sind, wird ein #Blitzer ausgelöst. Vitronic Poliscan Enforcement Trailer heißt das neueste #Tempo-Messgerät der Berliner Polizei. Seit kurzem steht die schusssichere Stahlkonstruktion am Columbiadamm in Kreuzberg und nimmt den Verkehr ins Visier, der in Richtung Flughafenstraße rollt. Säule in Köpenick beschädigt
„Der neue #Geschwindigkeitsmessanhänger wird seit Mittwoch eingesetzt“, hieß es am Donnerstag bei der Polizei. Nachdem das Personal geschult worden ist, sollen nun Erfahrungen gesammelt werden, um über einen möglichen Kauf zu entscheiden. Der 1,3 Tonnen schwere Blitzeranhänger, der am Columbiadamm steht, hat ein Wiesbadener Kennzeichen – in Wiesbaden hat die Firma Vitronic ihren Sitz. Das Gerät ist gemietet, wofür pro Monat etwa 5000 Euro berechnet werden. Bei einem Kauf würden 130 000 Euro fällig. Der zweite Blitzeranhänger geht nächste …
Berlin – Sie ist ziemlich lang, die Liste. Und für viele #S-Bahn-Fahrgäste bedeutet sie zusätzliche Umsteigezwänge sowie längere Reisezeiten. Es geht um die neue Liste der #Baustellen im Berliner #S-Bahn-Netz, die jetzt bekannt geworden ist. Besonders betroffen sind in diesem Jahr Fahrgäste, die regelmäßig auf den Linien #S5, #S7 und #S75 unterwegs sind. Die Strecken in die Neubaugebiete im Osten werden wochenlang gesperrt. Auch Nutzer der Ringbahn, die noch stärker frequentiert wird, müssen auf Busse umsteigen. Sie wird viermal unterbrochen. Erneuerungen sind nötig, sagen Experten. Aber warum dauern die Bauarbeiten zum Teil so lange? Der Osten wird abgehängt: Dieser Schluss drängt sich auf, wenn man die Baustellenliste von DB Netz liest. Mehr als zwei Monate lang, vom 30. August bis zum 4. November, gibt es keine S75 nach #Wartenberg. Zunächst beginnt die Sperrung in Springpfuhl, vom 4. Oktober an ist schon am …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Wie viele Anträge auf einen Zuschuss zu einem #Inklusionstaxi wurden seit Ausschreibung im November 2018 gestellt und wie viele sind davon bereits beschieden? Zu 1.: Seit der Veröffentlichung der #Förderrichtlinie im November 2018 wurden 3 Anträge auf Bezuschussung von insgesamt 5 „Inklusionstaxis“ gestellt. Diese Anträge befinden sich in der Bearbeitung.
Hält der Senat angesichts des Ist-Standes und des Interesses im Taxi-Gewerbe das Ziel, dass bis 2021 mindestens 250 Inklusionstaxen auf Berlins Straßen unterwegs sind, für realistisch? Zu 2.: Die Möglichkeit der Förderung, wie sie mit der o. a. Förderrichtlinie veröffentlicht wurde, ist ein Angebot des Senats an die Berliner #Taxiunternehmen. Die Entscheidung über die Neuanschaffung bzw. den Umbau entsprechender Fahrzeuge liegt ausschließlich in der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Taxiunternehmen. Es ist daher zum jetzigen (frühen) Zeitpunkt der gerade angelaufenen Fördermaßnahmen keine Tendenz hinsichtlich der gestellten Frage erkennbar.
Wenn der Senat die Auffassung des Fragestellers teilt, dass 250 Inklusionstaxen bis 2021 derzeit praktisch ausgeschlossen erscheint, was wird er tun, um das Projekt zum Erfolg zu bringen? Zu 3.: Die Auffassung des Fragestellers wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht geteilt. Ungeachtet dessen ist das mit der Umsetzung der „Inklusionstaxis“ beauftragte Landesamt für Gesundheit und Soziales damit befasst, auf unterschiedlichen Wegen die Möglichkeiten der Förderung bekannter zu machen und – insbesondere bei der Zielgruppe Taxi-Unternehmen – dafür zu werben, diese in Anspruch zu nehmen.
Inwieweit hält der Senat es für zielführend, für die Neuanschaffung von Taxen in Berlin generell deren 2 Eignung als Inklusionstaxi vorzuschreiben, d.h. beispielsweise in § 47 Abs. 3 Punkt 4 PBefG festzuschreiben, dass Taxen in Berlin inklusive sein müssen? Zu 4.: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt in seiner aktuellen Fassung keine Anforderungen an die barrierefreie Taxen-Ausstattung; der Einsatz barrierefreier Taxen erfolgt auf freiwilliger Basis. Zuständig für eine etwaige gesetzliche Regelung, die bei Neuanschaffung von Taxen generell deren Eignung als Inklusionstaxi vorschreiben würde, ist der Bundesgesetzgeber. Auf Landesebene (etwa für Berlin) erlaubt das PBefG aktuell nur die Berücksichtigung jeweils besonderer örtlicher Gegebenheiten bei Festsetzung des Taxitarifs und bei bestimmten Regelungen der Taxenordnung (Umfang der Betriebsplicht, die Ordnung auf Taxenständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebes). Soweit der in der vorliegenden Frage in Bezug genommene § 47 Abs. 3 Ziffer 4 PBefG als Regelungsmöglichkeit („insbesondere“) auch die „Behindertenbeförderung“ nennt, betrifft dies an dieser Stelle nur die nähere Ausgestaltung zur Regelung der „Einzelheiten des Dienstbetriebes“ und damit nur das Vorgehen des Fahrers bei Ausübung des Dienstes. Regelungen zur Ausstattung und Einrichtung von Taxen fallen nicht darunter, sondern unter die in § 57 Abs. 1 Nr. 2 PBefG geregelte Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Insofern beschränken sich (folgerichtig) die Taxenordnungen auf Landesebene im Wesentlichen auf Regelungen, wonach hilfsbedürftigen Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen Hilfe zu leisten ist. Zur Entscheidung der Frage, ob es zielführend erscheint, für die Neuanschaffung von Taxen generell deren Eignung als Inklusionstaxi gesetzlich vorzuschreiben, bedarf vorab der Klärung verschiedener Gesichtspunkte: Bislang wird für Inklusionstaxis eine Ausstattung diskutiert, die die Beförderung von Elektrorollstühlen ermöglicht. Zu entscheiden wäre, ob mit den damit verbundenen erheblichen Mehrkosten die einzelnen Taxiunternehmer belastet werden sollten. Das dürfte im Zweifel zu einer Verteuerung des Taxitarifs führen (ggf. mit der Folge von Fahrgastabwanderungen und damit einer Gefährdung der Rentabilität des Taxenverkehrs), weil der Taxitarif die wirtschaftliche Lage der Unternehmer angemessen berücksichtigen muss. Ob und ggf. wie das Bundesgesetz zur Vermeidung insoweit höherer Taxitarife u. U. eine Förderungsmöglichkeit (wie sie in Berlin aktuell erfolgt) berücksichtigen könnte, wäre zu prüfen.
Welche Erfahrungen aus der erfolgreichen Einführung von inklusiven Taxen in New York, Sydney und London hat der Senat in seine Planungen bisher einfließen lassen und welche wird er ggf. künftig berücksichtigen? Zu 5.: Die Erkenntnisse des europäischen Marktes und die Erfahrungen aus dem SoVD-Projekt „Inklusionstaxi-Taxi für alle“, das sich ebenfalls intensiv mit den Erfahrungen anderer Metropolen auseinandersetzte, sind in die Erstellung der Förderrichtlinie eingeflossen. Nicht zuletzt deshalb werden auch Fahrzeuge, wie das sogenannte „Londontaxi-Black Cab“ grundsätzlich als förderungsfähig erachtet, soweit diese den in den Förderrichtlinien beschriebenen Kriterien entsprechen. Berlin, den 4. Februar 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales
Frage 1: Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie viele und welche Fahrzeuge für #Stadtrundfahrten regelmäßig im Einsatz sind (z.B. Busse, Trabis; Anbieter wie East Car Tours) und wie alt diese Fahrzeuge sind? Antwort zu 1: Derzeit sind zehn #Busunternehmen mit Sitz in Berlin im Besitz von Genehmigungen für Stadtrundfahrten nach § 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (#Sonderlinienverkehr), die insgesamt ca. hundert Fahrzeuge hierfür einsetzen. Das Alter der Fahrzeuge ist der Genehmigungsbehörde nicht bekannt, da sich der Umfang der Genehmigung im Linienverkehr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PBefG auf die Einrichtung, die Linienführung und den Betrieb, nicht jedoch auf die einzelnen Fahrzeuge bezieht. Ansonsten hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) keine Kenntnis darüber, ob Unternehmen, die über Genehmigungen im Ausflugs- oder sonstigem Gelegenheitsverkehr verfügen, in Einzelfällen ggf. individuelle Stadtrundfahrten in Berlin durchführen. 2 Schließlich hat das LABO keine Erkenntnisse über solche Stadtrundfahren, die ohne Chauffeur, sondern von sog. #Selbstfahrern durchgeführt werden (wie z.B. East Car Tours). Derartige Fahrten sind nicht genehmigungspflichtig. In der Zulassungsbescheinigung Teil I muss lediglich der Eintrag „#Selbstfahrervermietfahrzeug“ vorgenommen werden. Frage 2: Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie viele Reisebusse aus dem In- und Ausland jährlich nach Berlin kommen und inwiefern gibt es Regelungen für die Begrenzung dieser Anzahl? Antwort zu 2: Derzeit bieten etwa 80 bis 90 Unternehmen Fernreisen per Linienbus an, bei denen Haltestellen in Berlin angefahren werden. Die Anzahl der Busse ist nicht bekannt. Ebenso ist nicht bekannt, wie viele Busse im Gelegenheitsverkehr Berlin anfahren. Regelungen zur Begrenzung gibt es nicht. VisitBerlin liegen hierzu aus dem Qualitätsmonitor folgende Tourismus-Zahlen vor: Transportmittelwahl – Anreise Urlaubsgäste Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18 Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung Flugzeug 35 % 35 % 0 Prozentpunkte Bahn 22 % 29 % + 7 Prozentpunkte Pkw (inkl. Mietwagen) 24 % 25 % + 1 Prozentpunkte Bus 17 % 9 % – 8 Prozentpunkte Transportmittelwahl – Anreise deutscher Urlaubsgäste Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18 Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung Flugzeug 19 % 24 % + 5 Prozentpunkte Bahn 29 % 33 % + 4 Prozentpunkte Pkw (inkl. Mietwagen) 28 % 33 % + 5 Prozentpunkte Bus 22 % 9 % – 13 Prozentpunkte Transportmittelwahl – Anreise ausländischer Urlaubsgäste Entwicklung 2015/16 vs. 2017/18 Transportmittel 2015/16 2017/18 Entwicklung Flugzeug 54 % 57 % + 3 Prozentpunkte Bahn 14 % 23 % + 9 Prozentpunkte Pkw (inkl. Mietwagen) 20 % 11 % – 9 Prozentpunkte Bus 12 % 8 % – 4 Prozentpunkte 3 Demnach nimmt der Anteil der mit dem Reisebus nach Berlin kommenden Touristen ab. Im Zeitraum von 2015 bis 2017 stieg die Anzahl der Gäste insgesamt von 12,37 Millionen auf 12,97 Millionen, wobei die Anzahl der ausländischen Gäste von 4,86 Millionen auf 5,10 Millionen und der Gäste aus dem Inland von 7,50 Millionen auf 7,86 Millionen stieg (jeweils
5 Prozentpunkte).
Frage 3:
Welche Richtlinien oder Sonderrichtlinien gelten für Fahrzeuge für Stadtrundfahren und Reisebusse in
Bezug auf Emissionen und andere Umweltschutzstandards?
Antwort zu 3:
Fahrzeuge für Stadtrundfahrten und Reisebusse, die innerhalb der Berliner Umweltzone
verkehren, müssen die Anforderungen der „grünen Plakette“ erfüllen. Fahrzeuge ohne
„grüne Plakette“ dürfen nur in der Berliner Umweltzone fahren, wenn es sich um
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, d.h. um Oldtimer handelt. Denn Oldtimer sind gemäß
Anhang 3 Nr. 10 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz von den
Fahrverboten in Umweltzonen befreit.
Einzelausnahmen werden für Sonderfahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee oder
aufwändigen Sonderausstattungen und gleichzeitig geringen Fahrleistungen in der
Umweltzone erteilt. Es muss nachgewiesen werden, dass die Fahrzeuge nicht nachrüstbar
sind. Außerdem müssen diese Sonderfahrzeuge erstmals vor dem 01.11.2014 auf die
Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Damit wird verhindert,
dass zusätzliche Fahrzeuge als Sonderfahrzeug in die Umweltzone gelangen.
Für die grüne Plakette ist nach der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
der Abgasstandard Euro 4 oder die Nachrüstung mit Partikelfilter erforderlich. Im Übrigen
müssen die Fahrzeuge die einschlägigen Umweltanforderungen des
Fahrzeugzulassungsrechts erfüllen.
Frage 4:
Wie viele Emissionen werden nach Kenntnis des Senats durch diese Fahrzeuge jährlich verursacht?
Antwort zu 4:
Aktuelle Zahlen liegen für Reisebusse für das Jahr 2015 für die Luftschadstoffe Feinstaub-
PM10 und Stickoxide (NOx) für das Hautverkehrsstraßennetz aus Modellrechnungen vor,
die im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans erstellt wurden.
Tabelle 1: Emissionen in t/a auf Hauptverkehrsstraßen für 2015. Gesamt und Reisebusse
Gesamtemissionen
Kfz-Verkehr Reisebusse Anteil
Stickoxide 5.817,0 238,6 4,1 %
Feinstaub (PM10) 546,2 13,0 2,4 %
4
Frage 5:
Welche Bezirke werden dabei nach Kenntnis des Senats schwerpunktmäßig angefahren und inwiefern
kommt es zu lokal erhöhten Emissionswerten?
Frage 6:
Wie wirken sich diese Fahrzeuge nach Einschätzung des Senats auf die Verkehrsbelastung auf den Straßen
und in den touristisch stark frequentierten Gebieten aus?
Antwort zu 5 und zu 6:
Die nach § 43 PBefG genehmigten Verkehre fahren durch die Bezirke: Charlottenburg-
Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Pankow.
Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen herausgegebene
Umweltatlas enthält in der Karte 7.01 „Verkehrsmengen“
(http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/index.shtml) zumindest für die
Hauptverkehrsstraßen straßengenaue Zahlen des Reisebusaufkommens. Demnach ist im
touristisch stark frequentierten Bezirk Mitte sowie im Bereich des Messegeländes in
Charlottenburg-Wilmersdorf mit typischerweise 100 – 400 Reisebussen am Tag zu
rechnen, mit Anteilen am Gesamtverkehrsaufkommen von weniger als 5 %.
Modellrechnungen für die Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans ergaben in den
24 Straßen, in denen sich Luftgütemessstellen für Stickstoffdioxid befinden, maximale
Anteile der Reisebusse an der dort vom lokalen Verkehr verursachten Zusatzbelastung
von höchstens 5 %.
Frage 7:
Wie positioniert sich der Senat zu der Befürchtung, dass die erhöhte Verkehrsbelastung durch
Stadtrundfahrten und Reisebusse den Welterbe-Status der Museumsinsel gefährden könnte?
Antwort zu 7:
Die erfreuliche Tatsache, dass die Berliner Welterbestätte Museumsinsel auf großes
Interesse stößt und viele Besucherinnen und Besucher dort erscheinen, bringt
andererseits die Gefahr einer Übernutzung mit sich. Eine hohe Anzahl von Reisebussen
auf der Insel gefährdet die Wahrnehmbarkeit und schließlich die visuelle Integrität der
Stätte.
Erhöhtes oder ungesteuertes Verkehrsaufkommen stellt für Welterbestätten grundsätzlich
eine Herausforderung dar. Der Senat steht mit Bezirken und Verbänden im Austausch, um
eine Lösung zur Verkehrsentlastung der Museumsinsel zu finden.
Frage 8:
Wo sieht der Senat Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation und welche konkreten Schritte sind
geplant?
5
Antwort zu 8:
Es wird geprüft, ob im Rahmen der Genehmigung von Haltestellen
immissionsschutzrechtliche Auflagen möglich sind. Darüber hinaus sieht der Senat
Handlungsbedarf für ein Management des Reisebusaufkommens an Stätten wie der
Museumsinsel (siehe auch Antwort zu Frage 7).
Berlin, den 31.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Cottbus. Wegen eines #Warnstreiks der #Bus- und #Bahnfahrer kommt es heute Morgen in Cottbus zu Ausfällen im öffentlichen #Nahverkehr. Von Betriebsbeginn um 3.30 Uhr bis 9.00 Uhr stehen viele Busse und Bahnen still, wie das Unternehmen #Cottbusverkehr am Dienstag ankündigte. Betroffen sind unter anderem die Buslinien 13, 14, 17, 19 und 20 sowie 22 und 29. Einzelne Fahrten, die von Subunternehmen durchgeführt werden, verkehrten plangemäß, hieß es weiter.
Die Deutsche Bahn hat den spanischen #Zughersteller#Talgo beauftragt insgesamt 100 #Fernverkehrszüge zu liefern. Schon 2023 sollen die ersten neuen Züge auf die Gleise kommen. Für rund 550 Millionen Euro. Die #Talgo-Züge sollen bis zu 230 Stundenkilometer erreichen. Der spanische Zughersteller Talgo hat einen Großauftrag der Deutschen Bahn an Land gezogen: Für rund 550 Millionen Euro soll Talgo zunächst insgesamt 23 Fernverkehrszüge an die Deutsche Bahn liefern, gaben beide Unternehmen am Dienstag bekannt. Insgesamt sieht der Rahmenvertrag die Lieferung von bis zu 100 Zügen vor.
Wie erklärt sich der Senat die Tatsache, dass über 30.000 Berlinerinnen und Berliner die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Nutzung des #Sonderfahrdienstes (#SFD) nur 20.000 die notwendige #Magnetkarte besitzt, also nur Zweidrittel? Zu 1.: Eine Diskrepanz in Höhe von rd. 10.000 Personen zwischen der Anzahl von Menschen mit Behinderungen mit der Berechtigung zur Nutzung des besonderen Fahrdienstes aufgrund der Erfüllung entsprechender Kriterien und der Anzahl derer aus dieser Gruppe, die im Besitz einer für die konkrete Nutzung des Fahrdienstes erforderlichen Magnetkarte sind, ist nachweislich mindestens seit dem Jahre 2010 in dieser Größenordnung konstant gegeben, ist daher auch bisher nicht als ungewöhnlich anzusehen.
Hält der Senat es für wünschenswert, dass mehr berechtigte Personen tatsächlich des SFD nutzen können, um ihre Teilhabe umzusetzen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie will er dies erreichen? Zu 2.: Grundsätzlich ist es aus Sicht des Senats wünschenswert, wenn mobilitätseingeschränkte Menschen im Wesentlichen durch Angebote eines barrierefreien ÖPNV am sozialen Leben teilhaben können. Der besondere Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen bleibt dennoch auch weiterhin ein Angebot des Landes Berlin, auf das Menschen mit Behinderungen – bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen zur Berechtigung für die Nutzung des Fahrdienstes – im Sinne eines Nachteilsausgleichs zugreifen können.
Wie viele regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer des SFD gibt es?
Wenn die Nutzeranzahl nur noch bei rund 2.500 liegt, während sie noch vor gut drei Jahren bei 7.500 Nutzern lag, worauf führt der Senat dies zurück? 2 Zu 3. und 4.: Die durchschnittliche Anzahl der monatlichen Nutzerinnen und Nutzer des besonderen Fahrdienstes stellte sich in den vergangenen drei Jahren wie folgt dar: Im Jahr 2016 gab es durchschnittlich 2.660 Nutzerinnen und Nutzer. Im Jahr 2017 gab es durchschnittlich 2.568 Nutzerinnen und Nutzer. Im Jahr 2018 gab es durchschnittlich 2.503 Nutzerinnen und Nutzer. Eine – wie in der Frage 4 dargestellte – Entwicklung der Nutzerzahlen kann demnach nicht bestätigt werden.
Hält der Senat die Tendenz, dass weniger als 10% der Berechtigten den SFD tatsächlich nutzen, für eine gute Entwicklung?
Wenn nein, was wird er unternehmen, um den SFD wieder in der Praxis attraktiver zu machen? Zu 5. und 6.: In den vergangenen 8 Jahren ist die Anzahl der Menschen, die berechtigt sind, den besonderen Fahrdienst zu nutzen, auf einem gleichbleibenden Niveau von ca. 30.000 bis 31.000 Menschen geblieben. In diesem Zeitraum blieb auch die Anzahl der Menschen, die im Besitz einer Magnetkarte waren – die Voraussetzung für die Nutzung des Fahrdienstes ist – auf einem gleichbleibenden Niveau von ca. 19.000 Menschen. Zur durchschnittlichen Anzahl der monatlichen Nutzerinnen und Nutzer des besonderen Fahrdienstes siehe die Antwort zu 3. und 4.. Der Senat betrachtet die rückläufige Entwicklung der Nutzerzahlen und insbesondere die der in Anspruch genommenen Fahrten mit dem besonderen Fahrdienst als eine Entwicklung, die auf die seit Jahren verbesserte Barrierefreiheit im Angebot des ÖPNV zurückzuführen sein dürfte. Mitglieder des Fahrgastbeirates bestätigen dies mit der Aussage, dass der ÖPNV grundsätzlich immer, wenn es möglich ist, vorrangig genutzt wird. Mit der Schaffung individueller Beförderungsangebote – im Sinne einer Mobilitätsgarantie für Menschen mit Behinderungen -, wie sie im Mobilitätsgesetz für den ÖPNV gesetzlich verankert wurden, wird sich diese Entwicklung weiter fortsetzen und damit die soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen weiter stärken.
Gibt es eine allgemeinverbindliche Festlegung, welche zeitliche Abweichung zwischen bestellter Abholzeit und realer Abholzeit die Nutzerin bzw. der Nutzer akzeptieren muss? Denn eine halbe Stunde vor Ende der Theateraufführung oder des Konzerts gehen zu müssen ist genauso misslich wie in Folge des kompletten Kunstgenusses ohne Heimfahrt dazustehen. Zu 7.: Grundsätzlich sollte es keine zeitliche Abweichung zwischen bestellter Abholzeit und realer Abholzeit geben. Allerdings ist im Vertrag zwischen der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung und dem Regiebetreiber für den besonderen Fahrdienst festgelegt, dass, wenn innerhalb von 20 Minuten nach vereinbartem Abholtermin noch kein Fahrzeug gekommen ist, für die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit besteht, über eine Notrufnummer Kontakt mit der Regiezentrale aufzunehmen. Spätestens binnen 45 Minuten erfolgt dann von dort die Disposition eines entsprechenden Fahrzeugs.
Wie ist die Ankündigung eines Vertreters des Landes Berlin im Fahrgastbeirat des SFD zu verstehen, dass alle SFD-Berechtigungen (Merkzeichen T) überprüft werden sollen? Steht die Verunsicherung der Nutzerinnen und Nutzer im Vordergrund oder soll damit eine Beschäftiggarantie für die Belegschaft des LaGeSo gewährleistet werden?
Falls es der letztgenannte Grund ist, warum verkürzt man mit dem offensichtlich beschäftigungssuchenden Personal des LaGeSo nicht endlich die Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf 3 einen Schwerbehindertenausweis? Zu 8. und 9.: Dass im Fahrgastbeirat des besonderen Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen von einem Vertreter des Landes Berlin eine Ankündigung erfolgt sein soll, dass alle Sonderfahrdienst-Berechtigung (SFD-Berechtigungen) überprüft werden sollen, lässt sich auch nach Durchsicht der Protokolle des Fahrgastbeirates der vergangenen Jahre nicht nachvollziehen. Zwischen der Anzahl der SFDBerechtigungen und der Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis besteht kein Sachzusammenhang. Berlin, den 4. Februar 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales
Zugausfälle sorgen immer wieder für Verspätungen. Die Bahn will darum die Flotte #modernisieren. Nun wurde ein neuer Millionenauftrag verkündet. BerlinDie Deutsche Bahn modernisiert ihre Flotte. Für den Fernverkehr kauft das Unternehmen bis zu 100 neue Züge vom spanischen Hersteller #Talgo, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Bestellt werden unter anderem Elektrolokomotiven und Reisewagen.