www.berlin.de
Frage 1:
Welches Gewicht misst der Senat, angesichts erhöhter Temperaturen in der Stadt, bei der Pflanzung von
#Bäumen im #Straßenraum und auf anderen Flächen den Eigenschaften #Kühlung durch Verdunstung und
Schattenwurf bei?
Frage 2:
Welche #Baumarten sind besonders geeignet, die Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und
Schattenwurf in heißen Sommern zu erfüllen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Kühlung durch Verdunstung und #Schattenwurf sind insbesondere bei erhöhten
Temperaturen wichtige Wohlfahrtswirkungen von Bäumen, aber nicht die einzigen
Aspekte, die im Zusammenhang mit der Planung, Pflanzung und Unterhaltung von
Bäumen im städtischen Raum beachtet werden müssen.
Grundsätzlich sind #großkronige #Laubbaum-Arten besonders geeignet, um viel
Verdunstungskälte und Schattenwurf zu erzeugen, sofern ihre Kronen gesund und die
Bäume insgesamt vital sind. Gerade vitale Bäume können effektiv das Stadtklima positiv
beeinflussen. Gleichwohl bestimmen die Standortbegebenheiten (ober- und unterirdische
Entwicklungsmöglichkeiten) sowie die fachgerechte Pflege den Erfolg der anvisierten
Funktionserfüllung maßgeblich.
In heißen Sommern zählen neben den Berliner Hauptbaum-Arten wie #Winter-Linde (Tilia
cordata), #Spitz-Ahorn (Acer platanoides) und #Stiel-Eiche (Quercus robur) auch z.B.
Ahornblättrige #Platane (Platanus x hispanica), #Zerr-Eiche (Quercus cerris), #Silber-Linde
(Tilia tomentosa) oder #Flatter-Ulme (Ulmus laevis) dazu.
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Frage 3:
Welche Praxisversuche laufen gegenwärtig in Berlin, um Baumarten zu identifizieren, die die Anforderungen
nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf in heißen Sommern besonders gut erfüllen?
Antwort zu 3:
Im Pflanzenschutzamt Berlin stehen nicht einzelne Baum-Arten im Fokus mehrschichtiger
Untersuchungen, sondern die Baumvitalität als Basis der Funktionalitätssicherung von
Baum-Arten unter Hitze und Trockenheit und weiteren Stressoren wie u.a. Streusalz.
Es wird seit mehreren Jahren die Wirkung von Streusalz auf die Vitalität der Berliner
Straßenbäume untersucht. Es konnte ein erheblicher Rückgang von Blattmasse und
Assimilationsleistung festgestellt werden, die sich direkt auf Kühlung durch Verdunstung
im gesamten Stadtgebiet negativ auswirken. Derzeit werden vorbeugende Maßnahmen
zur Verbesserung untersucht.
Seit 2014 führt das Pflanzenschutzamt in Kooperation mit dem Bezirk Neukölln und der
Humboldt-Universität einen Straßenbaumtest mit zukunftsträchtigen, sog.
stadtklimatoleranten Baumarten durch.
https://www.berlin.de/senuvk/pflanzenschutz/stadtgruen/de/versuche/versuchspflanzung_v
on_strassenbaeumen.shtml
Darüber hinaus führt das Pflanzenschutzamt seit 2014 ein jährliches Monitoring zu
stadtklimatoleranten Baumarten durch. Auch pflanzen viele Straßen-und
Grünflächenämter der Berliner Bezirke eigenverantwortlich stadtklimatolerante Baumarten
insbesondere im Straßenland. Über die Erfahrungen wird sich u.a. im Fachausschuss
Stadtbäume sowie öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. dem Runden Tisch Baum
regelmäßig ausgetauscht.
Seit 2018 läuft ein Projekt im Rahmen des Klimafolgemonitorings mit dem deutschen
Wetterdienst zur Sicherung einer optimierten Wasserversorgung für Straßenbäume, um
u.a. auch eine klima- und standortgerechte Verdunstung/Kühlung zu sichern.
Des Weiteren beteiligt sich Berlin seit einigen Jahren am Straßenbaumtest II der GALK
(Deutsche GartenAmtsLeiterKonferenz).
http://www.galk.de/index.php/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/strassenbaumt
est-2
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat das den Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf
entgegen stehende Argument, Fenster in Fassaden dürften nicht verschattet werden?
Ist ein regelmäßiger Baumschnitt, der ein Minimum an Belichtung der Fenster gewährleistet, eine vertretbare
Pflegemaßnahme?
Antwort zu 4:
Die Verschattung von Fenstern durch Straßenbäume hängt ab von der jeweiligen Situation
vor Ort und wird zudem abhängig von der Witterung, der Jahreszeit und persönlichen
Vorlieben sehr unterschiedlich bewertet.
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Ein „Minimum an Belichtung der Fenster“ zählt dabei nicht zu den üblichen und
wesentlichen Kriterien der Pflege und Unterhaltung von Bäumen – hier stehen Aspekte der
Verkehrssicherheit sowie die Erhaltung eines Lichtraumprofils bzw. die Verhinderung von
Fassadenschäden im Vordergrund. Insbesondere für diese Zwecke kann ein regelmäßiger
Baumschnitt notwendig und damit zwangsläufig auch vertretbar sein.
Bei Straßenbaumpflanzungen ist die gewünschte Funktion eines Baumes mit Blick auf
seine ober- und unterirdischen Entwicklungsmöglichkeiten in der Planung zu
berücksichtigen. Oftmals sind letztgenannte Punkte Faktoren, die das Wachstum von
Bäumen in der Straße begrenzen. Bei Neupflanzungen in engen Straßen ist u.a. die Wahl
der Wuchsform ein wichtiges Kriterium. Schlanke säulenförmige Baumarten und -sorten
bieten eine Möglichkeit, diesem Umstand Rechnung zu tragen.
Gleichzeitig bietet auch die Baumartenwahl hinsichtlich der Blattausbildung die
Möglichkeit, das Maß an Verschattung von Fassaden zu reduzieren. Bäume mit
gefiedertem Blattwerk wie z.B. Gleditschie/Lederhülsenbaum (Gleditsia triacanthos),
Robine (Robinia pseudoacacia) und Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) bilden ein
lichtdurchlässiges Kronendach aus.
Bei bestehenden Baumpflanzungen muss bei erheblichen Beeinträchtigungen durch
Verschattung und zu nahem Stand an der Fassade (Gefahr von Beschädigungen u.a.) ggf.
ein Freischneiden der Fassade erfolgen. In diesem Kontext muss ein Abwägungsprozess
hinsichtlich der Wohlfahrtsleistung von Straßenbäumen für die Allgemeinheit und die
Auswirkungen auf die einzelnen Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
Frage 5:
Gibt es Überlegungen und Praxisversuche im Land Berlin, die Standorte von Straßenbäumen weiter von den
Gebäudefassaden in den Straßenraum des ruhenden Verkehrs zu versetzen, ähnlich den
Gehwegvorstreckungen?
Antwort zu 5:
Es wird auf die Ausführungen in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
Kap. 7.3.2 Bäume, die im Land Berlin als verbindliche Richtlinien eingeführt wurden,
verwiesen. Die Unterbrechung von Parkstreifen am Fahrbahnrand durch
Baumpflanzungen wird hier als eine der wichtigen gestalterischen Funktionen des
Straßengrüns genannt. Zu beachten sind hierbei aber insbesondere die Anforderungen
hinsichtlich des Leitungsbestandes (Schutzabstände), die Einhaltung der (oberen und
seitlichen) lichten Räume der jeweiligen Verkehrsfläche (Fahrbahn, Radwege/Gehwege)
sowie die freie Sicht auf Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen etc.
In den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und
Radwege (AV Geh- und Radwege) vom 16. Mai 2013 sind unter Teil A, II- Gehwege, 2 –
Breiten/Abstandsmaße, (6) Pflanzung von Bäumen ebenfalls entsprechende Vorgaben zu
den Mindestabständen (Stammaußenkante zum Fahrgassenrand von 0,5 m, zum Radweg
von 0,25 m) enthalten.
Soweit die genannten Kriterien beachtet werden, können Baumpflanzungen möglichst weit
von den Gebäudefassaden erfolgen.
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Frage 6:
Wie beurteilt der Senat das den Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf
entgegen stehende Argument, die Bäume der Zukunft müssten sehr schmalkronig sein, um die Pflegekosten
zu minimieren?
Antwort zu 6:
Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf gehören zu den vielfältigen Aspekten, die
bei der Planung und Pflanzung von Bäumen in der Stadt berücksichtigt werden.
Der Standort bestimmt die Auswahl der eingesetzten Baumarten. Schmalkronige Bäume
sind besonders für schmale und enge Straßen geeignet, sie können in Straßen mit
geringer Profilbreite und/oder schmalen Gehwegbereichen eine Möglichkeit sein,
entsprechende Situationen überhaupt mit Bäumen zu bepflanzen und stellen den
bestmöglichen Kompromiss zwischen Funktionserfüllung von Kühlung und Verschattung
und geringerem Pflegeaufwand dar.
Es gibt keine Vorgabe im Land Berlin, nur schmalkronige Bäume wegen der
Pflegekostenminimierung zu pflanzen.
Siehe hierzu auch die Antwort zu 4.
Frage 7:
Welche Überlegungen und Praxisversuche gibt es aktuell im Land Berlin, die Pflanzabstände und die
Anordnung von Straßenbäumen zu verändern, um auch mit kleineren Baumarten ein Maximum an Kühlung
durch Verdunstung und eine möglichst lückenlose Verschattung des Straßenraumes zu gewährleisten?
Antwort zu 7:
Im Land Berlin gibt es keine Vorgaben, durch lückenlose Verschattung der Straßenräume
eine maximale Kühlung herbeizuführen.
Der gesamte Baumbestand des Landes Berlin liefert Erkenntnisse, die dazu beitragen
eine Optimierung der Pflanzung von Straßenbäumen vorzunehmen. Dies erfolgte in den
letzten Jahren auch verstärkt unter dem Gesichtspunkt der Anpassung an den
Klimawandel.
Aus diesem Grund müssen Pflanzungen und die Nachpflanzungen von Straßenbäumen
immer Einzelfallenentscheidungen sein.
Frage 8:
Wie sollen die neuen Stadtgebiete mit Bäumen bepflanzt werden, um ein Maximum an Kühlung durch
Verdunstung und eine möglichst lückenlose Verschattung des Straßenraumes zu gewährleisten?
Antwort zu 8:
Eine Bepflanzung neuer Stadtgebiete mit Bäumen erfolgt selbstverständlich so, dass
möglichst optimale, für die Entwicklung von Bäumen geeignete Pflanzorte zur
bestmöglichen Entwicklung und Gesundheit der Gehölze ausgewählt werden.
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Die Bepflanzung erfolgt auf der Grundlage aller fachlichen Erkenntnisse, die zu einem
umweltverträglichen Handeln in Bezug auf den Klimawandel erforderlich sind. Zur
lückenlosen Verschattung siehe die Antwort zu 7.
Berlin, den 28.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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