Die Berliner Taxibranche will innerhalb von fünf Jahren 4000 Fahrzeuge und damit etwa jedes zweite #Taxi auf #Elektroantrieb umstellen.
„Fahrzeuge + Taxi: Taxibranche will 4000 Autos auf E-Antrieb umstellen, aus Berlin.de“ weiterlesenSchlagwort: Taxi
barrierefrei + Mobilität: Inklusionstaxi am Ende?, aus Senat
- Wie viele Anträge auf Förderung eines Inklusionstaxis wurden bisher gestellt?
Zu 1.: Seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 09.11.2018 wurden bis jetzt 68
Anträge auf Förderung von 71 Inklusionstaxis gestellt. - Wie viele dieser Anträge wurden bisher genehmigt?
Zu 2.: Bisher wurden 53 Anträge bewilligt. Davon wurden 24 Anträge durch Auszahlung
erledigt, für weitere 29 müssen die Fördermittel noch von den Antragstellenden
abgerufen werden (Hinweis: Diese Anträge sind bewilligt). Ein Antrag wird wegen
fehlender Mitwirkung seitens des Unternehmers derzeit nicht bearbeitet. - Wie viele Inklusionstaxen sind derzeit in Berlin unterwegs? Dies entspricht welchem Prozentsatz an der
Gesamtzahl an Taxen in Berlin?
Zu 3.: Die Gesamtzahl an Inklusionstaxis kann nicht genannt werden, da auch
Unternehmen bereits vor dem Förderprogramm im Besitz von Inklusionstaxis waren.
Außerdem kann sich jedes #Taxi-Unternehmen unabhängig von dem #Förderprogramm ein
#Inklusionstaxi beschaffen. - Wie viele Förderanträge sind derzeit noch in Bearbeitung?
Zu 4.: Derzeit befinden sich noch 14 Anträge in #Bearbeitung. - Werden alle Anträge bis zum Ende der #Föderperiode am 30.11.2021 abgeschlossen sein? Wenn nein,
was geschieht danach damit?
Zu 5.: Den Antragstellenden wurde zeitnah mitgeteilt, dass die Maßnahmen bis zum
30.11.2021 abgeschlossen sein müssen, um die Förderung noch erhalten zu können. - Zu welchem Anteil ist der Förderetat bisher ausgeschöpft und wie groß wird der Rest zum Ende der
Förderperiode voraussichtlich noch sein?
Zu 6.: Bisher wurden insgesamt 274.906,68 Euro ausgezahlt. Für die noch offenen
Anträge stehen noch Fördermittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Da nicht
bekannt ist, in welchem Umfang noch Mittel abgerufen werden, kann keine Aussage zu
den verbleibenden Mitteln getroffen werden. - Da derzeit eine Förderung erst erfolgt, wenn die Rechnung des behindertengerechten Umbaus vorliegt,
welche rechtlichen Hindernisse bestehen, bereits bei Vorlage des Kaufvertrages auf Basis der
bisherigen Umbaukosten zumindest Abschläge auszuzahlen?
Zu 7.: Die Förderung kann nur entsprechend den Bestimmung der Förderrichtlinie zum
Inklusionstaxi ausgezahlt werden, wonach eine Auszahlung der Fördermittel erst bei
Vorliegen der Rechnung möglich ist. Eine Zahlung von Abschlägen ist im
Zuwendungsrecht zwar bei langanhaltenden Förderungen möglich, im vorliegenden Fall
bei einmalige Sachkosten jedoch nicht vorgesehen. - Ist dem Senat bekannt, dass aktuell rund 50 Bestellungen für VW Caddys zum Umbau vorliegen, die
aber erst 2022 ausgeliefert werden können?
Zu 8.: Es wurden im zweiten Halbjahr 2021 Anträge für 30 VW Caddys gestellt. Vor dem
Hintergrund einer möglichen späten Lieferung wurde den Unternehmenden klar
kommuniziert, dass die Mittel nur bis zum 30.11.2021 für die Fahrzeuge bzw. Umbauten
abgerufen werden können, bei denen die für die Umbaumaßnahmen entsprechenden
Rechnungen vorliegen. - Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um dieses Potential für einen inklusiveren Verkehr zu nutzen –
auch über das Ende der Förderperiode hinaus?
Zu 9.: Angesichts der Senatsneubildung sollte weiteren verkehrspolitischen Planungen
des neuen Senats nicht vorgegriffen werden und erst zu gegebener Zeit von dem dann
für Verkehr zuständigen Bereich erarbeitet und begleitet werden.
3 - Welche Bedeutung hat hier die Coronapause in Produktion und Vertrieb von Fahrzeugen für den Senat,
wenn eine Umrüstung erst nach Auslieferung möglich ist und erst danach die Förderungsauslösende
Rechnung erstellt werden kann?
Zu 10.: Eine „Coronapause“ oder andere externe wirtschaftliche Faktoren können auf der
rechtlichen Grundlage der vorliegenden aktuellen Förderrichtlinie keine Berücksichtigung
finden.
Berlin, den 13. Oktober 2021
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-28658.pdfwww.berlin.de
Taxi: BER: Taxi-Streit am Airport – Berlin macht neuen Vorschlag, aus Berliner Morgenpost
Im Ringen um eine Lösung im #Taxi-Streit am #Hauptstadt-Flughafen #BER hat das Land Berlin dem #Landkreis #Dahme-Spreewald ein neues Angebot gemacht. „Die #Senatsverkehrsverwaltung hat zunächst kurzfristig mindestens je 500 Lizenzen für beide Partner vorgeschlagen, als ersten Schritt zu einer spürbaren Verbesserung“, sagte ein Sprecher von Berlins #Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) am Donnerstag der Berliner Morgenpost.
„Taxi: BER: Taxi-Streit am Airport – Berlin macht neuen Vorschlag, aus Berliner Morgenpost“ weiterlesenSchiffsverkehr: Humboldthafen: Elektroschifffahrt sieht sich benachteiligt, aus Berliner Morgenpost
Der Verband der #Elektro-Schifffahrt sieht sich im Wettbewerb um die #Anlegestellen Berlins im Nachteil und wirft dem Senat vor, nicht ausreichend im Sinne umweltfreundlicherer #Schifffahrt zu handeln. „In den vergangenen Jahren hat die Stadt nichts getan, um die Menschen vor den Abgasen und dem Lärm der #Dieselschiffe zu schützen. Die Etats für die Umrüstung der alten Dieselschiffe werden nicht abgerufen, weil die #Reeder kein ernsthaftes Interesse an einer Umrüstung haben“, sagte Luis Lindner, Sprecher des Verbands der Elektro-Schifffahrt.
„Schiffsverkehr: Humboldthafen: Elektroschifffahrt sieht sich benachteiligt, aus Berliner Morgenpost“ weiterlesenTaxi + Flughäfen: Während Bahnstreik: Bis zu 800 Berliner Taxis dürfen zusätzlich zum BER, aus Senat
https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1122735.php
Berlin und Landkreis Dahme-Spreewald vereinbaren temporäre Lösung bis Dienstag
Auf Initiative der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz können während des aktuellen Lokführer-Streiks bei der Deutschen Bahn (inklusive S-Bahn Berlin) nun 600 bis 800 zusätzliche Taxis aus der Hauptstadt den #BER anfahren.
Dies haben Berlin und der für den #Taxiverkehr am BER verantwortliche Landkreis #Dahme-Spreewald am Freitag verabredet. Bisher waren es lediglich jeweils 300 Taxis aus Berlin und dem Landkreis, die aufgrund einer gesonderten Lizenz den #Flughafen anfahren konnten, weshalb es bereits mehrfach zu Engpässen kam.
Flughäfen + Taxis: Berliner Amt will Taxifahrer zwingen, zum Flughafen BER zu fahren Am neuen Hauptstadt-Airport gibt es weiterhin zu wenige Taxis. , aus Berliner Zeitung
Der #Taxi-Notstand am #Hauptstadt-Flughafen dauert an. Immer noch müssen #Fluggäste häufig lange warten, bis sie am #BER ein #Taxi bekommen. Um mehr Berliner #Taxifahrer dazu zu bewegen, den Halteplatz am neuen Schönefelder Airport anzusteuern, versucht es die zuständige Behörde nun mit Zwang. Von November an müssen Taxis mit #BER-Berechtigung in 80 Prozent der Schichten zum Flughafen südlich der Stadt hinausfahren, um dort auf Fahrgäste zu warten. Diese neue Verpflichtung hat das #Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO), das den Taxiverkehr in der Hauptstadt regelt, vor kurzem bekanntgegeben. Die Berliner Taxibranche ist empört. „Eine Verletzung der unternehmerischen Freiheit“, hieß es am Dienstag.
So viel steht fest: „Was den Taxiverkehr am BER anbelangt, geben wir ein sehr schlechtes Bild ab“, sagt Hermann Waldner, Geschäftsführer der Funkzentrale Taxi Berlin sowie Vizepräsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands. „Für das Image unserer Hauptstadt-Region Berlin-Brandenburg ist das eine absolute Katastrophe. Kein Wunder, dass viele Gäste sagen: Erst kriegen sie den Flughafen über Jahre nicht fertig gebaut, nun gibt es dort nicht genug Taxis.“
Uber und „Klauer“ fischen Fahrgäste weg
Videos im Internet zeigen lange Schlangen von Fluggästen am BER-Taxihalteplatz. Hin und wieder erscheint ein einsames Taxi am Halteplatz, dann bleibt die Vorfahrt wieder minutenlang leer. Nicht weit entfernt wartet währenddessen die Taxi-Konkurrenz auf Aufträge, die Uber und FreeNow ihnen vermitteln. Die Fahrer nehmen die Kundschaft in der Nähe der Terminalausgänge außerhalb der regulären Taxizonen auf – genauso wie Taxifahrer, die zwar keine BER-Berechtigung haben, aber auf der Fahrt zurück nach Berlin trotzdem Fahrgäste mitnehmen. Manche ihrer Kollegen nennen sie…
Taxi: Taxi-Notstand am Flughafen BER: Wie sich Berlin und Brandenburg blamieren Lange Warteschlangen, verärgerte Fahrgäste: Am BER gibt es kaum Taxis., aus Berliner Zeitung
Herzlich willkommen in Berlin! Doch Taxis gibt es leider keine. Die #Berlin-Besucher, die sich am #Taxistand in der Ankunftsebene des Flughafens #BER in die lange #Warteschlange eingereiht haben, wirken verwundert. Zwar erscheint hin und wieder ein einzelnes Taxi, aber dann bleibt die Vorfahrt wieder minutenlang leer. „Manchmal ist die Schlange 200 Meter lang“, sagt ein #Flughafen-Mitarbeiter, dem die #Taxi-Not am BER offenbar peinlich ist. Nun könnte eine Änderung der Rechtslage dazu führen, dass endlich mehr Taxis den neuen #Flughafen der Hauptstadt-Region ansteuern, heißt es im Senat und beim Landkreis #Dahme-Spreewald. Außerdem wird über einen einheitlichen #Taxitarif zum BER verhandelt, der auch Festpreise umfasst – das wäre neu in Berlin.
Trotz weiterhin niedriger Fluggastzahlen wirkt der BER überlastet. Auf Hinweistafeln ist zu lesen, dass an allen Sicherheitskontrollen mit der maximalen Wartezeit zu rechnen ist. Im unterirdischen Bahnhof sind einige Bahnsteigbereiche selbst für den derzeit mäßigen Andrang zu klein. Ein genervter Bahn-Mitarbeiter, der keine Fremdsprache spricht, versucht unwirsch, das Gedränge von der Bahnsteigkante wegzuhalten. Und regt sich nicht, als eine Gruppe ausländischer Berlin-Besucher in die Regionalbahn nach Königs Wusterhausen steigt – womit ihr eine Irrfahrt bevorsteht.
„Klauer“ nehmen illegal Passagiere auf
Doch die derzeit größte Blamage betrifft wohl den #Taxiverkehr am BER. Mit Beginn der Ferien- und Reisezeit habe der Flugverkehr zugenommen, heißt es in der Senatsverkehrsverwaltung. „Dies führt aktuell dazu, dass sich zu bestimmten Tageszeiten, insbesondere mittags und abends, nicht genügend Taxen am Flughafen BER bereithalten, um die gesteigerte Nachfrage ankommender Flugreisender zu decken.“ Ein schlechter erster Eindruck für Touristen, sagen Beobachter. Zumal, wenn die Gäste erleben, dass Taxis, die Fahrgäste von Berlin zum Flughafen gebracht haben, mangels BER-Berechtigung leer zurückfahren müssen. Dass manch ein Fahrer als „Klauer“ illegal Passagiere aufnimmt, verbessere die Lage nicht wesentlich.
Außerhalb von Berlin sorgt die Situation bereits für genervte …
Mobilität: Fahrten im Sonderfahrdienst, aus Senat
www.berlin.de
- Wie viele Fahrten wurden in 2019 und 2020 mit den #Sonderfahrdienst in Solobussen durchgeführt?
Zu 1.: Im Jahr 2019 wurden 101.085 Fahrten und im Jahr 2020 wurden 58.976 Fahrten
durchgeführt.
2 - Wie viele Fahrten wurden in 2019 und 2020 mit den Sonderfahrdienst in doppelt besetzten Bussen
durchgeführt?
Zu 2.: Im Jahr 2019 wurden 20.640 Fahrten und im Jahr 2020 wurden 13.338 Fahrten in
doppelt besetzten Bussen durchgeführt. - Wie viele Fahrten des Sonderfahrdienst wurden in 2019 und 2020 über das #Taxikonto durchgeführt?
Zu 3.: Das sogenannte Taxikonto ist nicht Teil des Sonderfahrdienstes (SFD), sondern
eine zusätzliche Beförderungsmöglichkeit außerhalb des Sonderfahrdienstes. Hierbei
werden ausschließlich Fahrten mit regulären Taxis abgerechnet, für die im Taxi selbst
der Fahrpreis nach gültigem Taxitarif bezahlt wird. Berechtigte des besonderen
Fahrdienstes haben dann die Möglichkeit, für diese Taxifahrten ausgestellte Quittungen
beim Versorgungsamt einzureichen und bis zu einer in der Verordnung über die
Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes (#SFD-VO) festgelegten Höchstgrenze
erstattet zu bekommen.
Der Senat geht davon aus, dass bei der Frage Fahrten gemeint sind, die von der
Regiezentrale an die sogenannten Teletaxis weitervermittelt wurden. Hierbei handelt sich
um Taxis des Regiebetreibers, die über ein Magnetkarten-Lesegerät verfügen. Sie
werden vom Regiebetreiber als „Überlauf“ für den Personenkreis der berechtigten
Nutzerinnen und Nutzer genutzt, die vom Rollstuhl in das Fahrzeug umgesetzt werden
können bzw. sich umsetzen können. Diese Fahrten wurden im Jahr 2019 für 6.371
Fahrten und im Jahr 2020 für 3.413 Fahrten als Sonderfahrdienstfahrten abgerechnet. - Wie oft wurden Fahrten in 2019 und 2020 mit #Treppenhilfe unternommen?
Zu 4.: Siehe Antwort zu 2., da Fahrten in doppelt besetzten Bussen, Fahrten mit
Treppenhilfeleistung sind. - Wie teuer war im Durchschnitt im Jahr 2019 und 2020 eine Fahrt mit dem Sonderfahrdienst im #Solobus,
im doppelt besetzten Solobus und im #Taxi?
Zu 5.: Im Jahr 2019 wurden für eine Fahrt im Solobus 22,80 €, im doppelt besetzten
Solobus (Doppelbus) 38,74 € und im Teletaxi (siehe hierzu Antwort zu 3.) 34,44€
vergütet. Im Jahr 2020 wurden für eine Fahrt im Solobus 22,18 €, im doppelt besetzten
Solobus (Doppelbus) 39,38 € und im Teletaxi 34,44 € vergütet. - Welche Anzahl der Berechtigten des Sonderfahrdienstes nutzten
- nur den SFD?
- nur das Taxikonto?
- beides?
Zu 6.: Im Zeitraum von 09/2018 bis 09/2019 nutzten 5.477 #Berechtigte den SFD, 678
Berechtigte nutzten Taxis und 585 nutzten beide Möglichkeiten.
Im Zeitraum von 07/2019 bis 06/2020 nutzten 4.558 Berechtigte den SFD, 610
Berechtigte nutzten Taxis und 480 Berechtigte nutzten beide Möglichkeiten.
3
Im Zeitraum von 12/2019 bis 12/2020 nutzten 4.137 Berechtigte den SFD, 584
Berechtigte nutzten Taxis und 411 Berechtigte nutzten beide Möglichkeiten.
Berlin, den 19. Juli 2021
In Vertretung
Daniel T i e t z e
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales
Taxi: Berliner Senat fördert Anschaffung von Elektrotaxis mit bis zu 15.000 Euro Vorbild ist Hamburg: Dort sollen alle Taxis ab 2025 emissionsfrei fahren., aus Berliner Zeitung
U-Bahnen und Straßenbahnen fahren längst #elektrisch, bis 2030 sollen die Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) folgen. Nun bemüht sich der Senat darum, dass in einem weiteren Teil des Nahverkehrs der #Elektroantrieb an Bedeutung gewinnt: im #Taxiverkehr. Vom 1. Juli an können #Taxibetriebe für die Anschaffung von rein #batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen, die als Taxis zum Einsatz kommen, eine Förderung von bis zu 15.000 Euro je Fahrzeug erhalten. Auch für #Brennstoffzellen- und #Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge können Zuschüsse beantragt werden. Damit wird das #Elektro-Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (#WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe um ein weiteres Modul ergänzt.
#Taxi-Unternehmen erfüllen mit ihrer Betriebs- und Beförderungspflicht einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und garantieren durch die #Elektrifizierung ihrer Fahrzeuge #emissionsfreie #Mobilität rund um die Uhr, heißt es dort. „Gerade durch die hohen Kilometerleistungen der Taxis leistet der Umstieg auf Elektromobilität einen wichtigen Beitrag für mehr Klima- und Gesundheitsschutz im Verkehr“, sagte Senatorin Ramona Pop (Grüne) am Dienstag. „Mit dem neuen WELMO-Fördermodul bieten wir der Berliner Taxibranche einen attraktiven Anreiz zur Elektrifizierung ihrer Flotten.“
Neue Konkurrenz fürs Taxi
Mit der Förderung könnten sowohl gesundheitsschädliche Stickoxide wie auch der Kohlendioxidausstoß …
Taxi: Ergebnis der Ausschreibung des Sonderfahrdienstes, aus Senat
www.berlin.de
- Welche Unternehmen haben sich an der #Ausschreibung zum Betrieb des Berliner Sonderfahrdienstes
beteiligt?
Zu 1.: An der Ausschreibung haben sich die #Taxi Pay GmbH und die #ViaVan GmbH beteiligt. - Ist es richtig, dass die ViaVan GmbH, welche bereits den #BerlKönig betreibt, den Zuschlag erhalten hat?
Zu 2.: Ja, das ist zutreffend. - Aus welchem Grund ist die ViaVan GmbH nicht in der Lage – wie in der Ausschreibung vorgesehen –
zum 1. Juli den #Sonderfahrdienst zu betreiben? Ist es gelungen, den jetzigen Betreiber des
Sonderfahrdienstes sowie die beauftragten Fuhrunternehmen für einen Weiterbetrieb des
Sonderfahrdienstes bis Ende September zu gewinnen?
Zu 3.: Die ViaVan GmbH benötigt nach eigenen Angaben einen zeitlichen Vorlauf bis
zum 01.10.2021, um die Vorbereitungen zur Übernahme des Sonderfahrdienstes
abgeschlossen zu haben. Der jetzige Betreiber – die WBT e.G. – wird für den Zeitraum
vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021 die Durchführung der Regie- und
Beförderungsleistung im besonderen Fahrdienst (Sonderfahrdienst) weiterhin
übernehmen.
2 - Welche #Kriterien waren für die Vergabe des Sonderfahrdienstes an die ViaVan GmbH
ausschlaggebend? Was sprach gegen die anderen Bewerber?
Zu 4.: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die ViaVan GmbH waren bei der
Gesamtwertung der Angebote die konzeptionellen/innovativen Ansätze der ViaVan
GmbH (siehe hierzu auch die Antwort zu 5.). In der Gesamtbewertung handelte es sich
um das wirtschaftliche Angebot. - Welches Konzept verfolgt die ViaVan GmbH für den Berliner Sonderfahrdienst? Was wird sich für die
Nutzerinnen und Nutzer ab dem 1. Oktober 2021 ändern?
Zu 5.: Die ViaVan GmbH erfüllt die Vorgaben des Auftraggebers aus dem
Vergabeverfahren und setzt in der inhaltlichen Auseinandersetzung eigenständige
innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte
Menschen z. B. durch Ausbau der telefonischen Erreichbarkeit, Einsatz einer App und
Beratung zu ÖPNV-Alternativen. Eine ausgereifte Softwarelösung, welche eine laufende
Kommunikation mit Fahrenden und Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz
garantieren soll, wurde angeboten. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird eine qualitativ
hochwertige Beförderung gewährleistet sein. - Derzeit betreibt ViaVan keine Fahrzeuge, die dazu geeignet sind, allen Menschen mit einer Behinderung
ein Mobilitätsangebot zu unterbreiten. Ist sichergestellt, dass der Berliner Sonderfahrdienst auch in
Zukunft alle Arten von Rollstühlen befördern kann?
Zu 6.: Dies ist insofern sichergestellt, als dass Vorgaben zu den Fahrzeugen, die zur
Beförderung eingesetzt werden, Bestandteil der Ausschreibung waren, so dass dies
vertraglich abgesichert ist. - Wie viele Fahrzeuge werden in Zukunft dem Sonderfahrdienst zur Verfügung stehen (Übersicht nach
Tageszeiten und Wochentagen erbeten)? Ist es gelungen, die spontane Verfügbarkeit des
Sonderfahrdienstes vertraglich festzulegen?
Zu 7.: Dem Sonderfahrdienst werden mindestens 54 Fahrzeuge (einfach und doppelt
besetzte Telebusse gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SFD-VO) zur Verfügung stehen. Da sich
die ViaVan GmbH derzeit noch in der Vorbereitung von betrieblichen Abläufen befindet
(siehe auch Antwort zu 3.), lässt sich die Verfügbarkeit von Fahrzeugen nach Tageszeiten
und Wochentagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht darstellen. Dennoch ist auf der Grundlage
des Angebotes von ViaVan GmbH im Vergabeverfahren von einer Erhöhung der
spontanen Verfügbarkeit auszugehen. - Welche Angebote werden den jetzigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezüglich eines Wechsels zum
neuen Betreiber unterbreitet? Sind hierzu Vereinbarungen getroffen worden?
Zu 8.: Dieser Aspekt ist nicht Bestandteil der Ausschreibung gewesen und obliegt der
unternehmerischen Freiheit der ViaVan GmbH. Ob es hierzu ggf. Vereinbarungen
zwischen der ViaVan GmbH und dem bisherigen Betreiber oder einzelnen
Fuhrunternehmern gibt, ist nicht bekannt.
3 - Wie hoch sind in Zukunft die jährlichen #Kosten für den Sonderfahrdienst?
Zu 9.: Dies hängt von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Sonderfahrdienstes ab.
Derzeit wird von Kosten i. H. v. bis zu ca. 22,5 Mio. € (netto) für 3 Jahre und bei
Inanspruchnahme der Verlängerungsoption von weiteren Kosten i. H. v. bis zu ca. 15,7
Mio. € (netto) für weitere 2 Jahre ausgegangen. - Wie lang ist die #Vertragslaufzeit des neuen Vertrages und welche Verlängerungsoptionen gibt es?
Zu 10.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH beginnt ab dem 01.10.2021 und endet
zum 30.06.2024. Bei Ziehung der Verlängerungsoption des Auftraggebers längstens um
weitere zwei Jahre würde der Vertrag dann am 30.06.2026 enden. - Wird die ViaVan GmbH zukünftig den #Fuhrpark selbst betreiben oder sind weiterhin Kooperationen mit
erfahrenen Fuhrunternehmen geplant?
Zu 11.: Grundsätzlich erbringt die ViaVan GmbH die Beförderungsleistungen selbständig.
Kooperationen waren nicht Bestandteil der Ausschreibung und obliegen der
unternehmerischen Freiheit der ViaVan GmbH bzw. ggf. auch Absprachen mit anderen
Fuhrunternehmern (siehe auch die Antwort zu 8.). - Ist sichergestellt, dass der Berliner Sonderfahrdienst alle bisherigen Dienstleistungen unverändert
anbieten wird?
Zu 12.: Dies ist vertraglich gewährleistet. - Wie wird in Zukunft die Abrechnung der erbrachten Leistungen für die Nutzerinnen und Nutzer sowie
gegenüber der Senatsverwaltung erfolgen?
Zu 13.: Die Abrechnung erfolgt in der gewohnten Weise mit der zustängigen Stelle im
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Weiterentwicklungen zur
Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens sind nicht ausgeschlossen, insbesondere
nicht, wenn dies positive Effekte für Nutzerinnen und Nutzer haben wird.
Berlin, den 16. Juni 2021
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales