U-Bahn: Berliner U-Bahn Dauerbaustelle: Aufzüge in U-Bahnhöfen werden nicht fertig, aus Der Tagesspiegl

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-u-bahn-dauerbaustelle-aufzuege-in-u-bahnhoefen-werden-nicht-fertig/23708370.html

Alle -Bahnhöfe sollen #Aufzüge erhalten. Doch der Bauplan stockt. Es gibt Beschwerden aus immer mehr Vierteln.
Sie sollen das Leben erleichtern: die Aufzüge der BVG. Doch so leicht ist das alles gar nicht in Berlin.

Ein Blick auf die Statistik: 115 der gut 170 -Bahnhöfe haben mittlerweile einen #Aufzug. Heißt aber auch, dass über 50 U-Bahnhöfe keinen haben – und bei denen gerät die BVG immer weiter in Verzug. Beispiel #Viktoria-Luise-Platz in Schöneberg: Noch im Juni hatte Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne), das Jahr 2018 als Eröffnungstermin genannt. Das Jahr nähert sich dem Ende – die Bauarbeiten nicht. Zwar wurden im Sommer zahlreiche Bauzäune in der Motzstraße aufgestellt, der hintere Ausgang vergittert und ein erster Schuttcontainer gefüllt. Danach passierte nichts mehr. Mittlerweile liegt das Laub hoch hinter den Bauzäunen. Der volle Schuttcontainer steht immer noch da.

In dieser Woche sahen Anwohner nach einem halben Jahr wieder Arbeiter. BVG-Sprecherin Petra Reetz nennt den Grund: Kurz nach Baubeginn wurden völlig verrostete Stützen um den Ort des geplanten #Aufzuges entdeckt. Die Arbeiten wurden eingestellt, ein Prüfstatiker beauftragt. Der prüfte Monate, nun soll es tatsächlich weitergehen, sagte Reetz. Die Schäden seien im Vorfeld nicht bekannt und nicht erkennbar gewesen.
Böse Überraschungen
Eine Dauerbaustelle ist auch der benachbarte #Bayerische Platz, ebenfalls in Schöneberg. Das #Bahnhofsgebäude war ..

barrierefrei + Mobilität: Ganzjährige und barrierefreie Lösung als Alternative für den Spreetunnel in Friedrichshagen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand, um eine vollständig #barrierefreie Alternative zum #Spreetunnel einzurichten?
Frage 2:
Welche Maßnahmen zu 1. sind geprüft worden, welche davon wurden warum verworfen und welche sind
noch in der Prüfung mit welchen Realisierungschancen und Zeitplänen?
Frage 3:
Welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine barrierefreie #Fußgängerbrücke
über die Spree gebaut wird und wird so eine Lösung als einzige ganzjährige Variante favorisiert?
Frage 4:
Welche der unter 3. angefragten Voraussetzungen sind für den Bau einer barrierefreien Fußgängerbrücke
als Alternative zum Spreetunnel gegeben, welche aus welchen Gründen nicht?
Frage 5:
In welcher Form werden Anwohnerschaft und Interessenverbände in die weitere Planung einbezogen und
informiert?
Frage 6:
Inwieweit gibt es eine Abstimmung und mit welchen bisherigen Ergebnissen, zwischen den für Menschen mit
Behinderungen und für Verkehr zuständigen Senatsverwaltungen, eine Einbindung der Beauftragten für
Menschen mit Behinderungen in Treptow-Köpenick und Berlin sowie der BVG?
2
Frage 7:
Welche Mittel sind haushälterisch bereits vorhanden oder sollen in welcher Größenordnung zu welchem
Zeitpunkt entsprechend etatisiert werden?
Antwort zu 1 bis zu 7:
Derzeit besteht die Möglichkeit, die #Müggelspree im Bereich des Müggelparks durch den
in den Jahren 1926/1927 errichteten und unter Denkmalschutz stehenden #Spreetunnel zu
queren. Der Spreetunnel befindet sich innerhalb des Müggelparks, der u. a. mit seinem
alten Baumbestand als Gartendenkmal zur Erholung einlädt. Die Wegegestaltung und
Uferwandbefestigung im Bereich des Müggelparks wurde 2017 im Rahmen einer GRWFörderfinanzierung
unter denkmalschutzrelevanten Gesichtspunkten abgeschlossen.
Der Tunnel ist durchgängig in einer Breite von ca. 5 Metern fußläufig begehbar. Fahrräder
können beidseitig der Treppenanlagen über Fahrradrampen geführt werden. Eine
barrierefreie Zugänglichkeit konnte auch mit der letzten Instandsetzung des Bauwerks
(abgeschlossen in 2016) nicht realisiert werden. Da die Treppenanlagen relativ steil
ausgebildet sind, ist eine Anordnung von Schiebeebenen (wie etwa für die Fahrräder) zur
Nutzung z. B. durch Rollstuhlfahrer ausgeschlossen. Die steile Neigung macht eine
sichere Nutzung unmöglich und stellt ein Gefahrenpotential für alle Nutzerinnen und
Nutzer des Tunnels dar. Alternativ wurde der Einbau von zwei #Aufzügen betrachtet. Durch
die Konstruktion des Tunnels und die Abmessungen der Senkkästen ist der nachträgliche
Einbau von Aufzügen bautechnisch nicht möglich bzw. ließe sich nur mit einem kompletten
Abriss und Neubau der beiden denkmalgeschützten Zugangsbauwerke realisieren.
Im Rahmen der Instandsetzung wurde neben der Erneuerung der Beleuchtung und der
beiden Treppenanlagen auch die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Sehbehinderung
durch Integrieren von taktilen Platten in den Treppenpodesten und kontrastreichen
Markierungen der ersten und der letzten Treppenstufe verbessert.
Ergänzend zu den bislang erfolgten Überlegungen hinsichtlich der #Barrierefreiheit sollen in
einer Variantenuntersuchung die Lösungsmöglichkeiten Einbau von #Aufzugsanlagen mit
Teilabriss der Tunnelanlage, Neubau einer barrierefreien #Fußgängerbrücke, Einrichtung
einer #Fährverbindung und Nulllösung hinsichtlich Machbarkeit und Kosten bewertet
werden. Aus der Auswertung ergibt sich eine Vorzugsvariante. Nach einer sich
anschließenden Wirtschaftlichkeitsberechnung könnten bei entsprechendem Ergebnis
Mittel zunächst ins Investitionsprogramm des Landes Berlin aufgenommen und zu
gegebener Zeit für den Haushaltsplan angemeldet werden. Insbesondere der Neubau
einer Fußgängerbrücke und der Teilabriss/Ersatzneubau mit Aufzugseinbau der
Tunnelanlage stehen unter dem Vorbehalt der derzeitigen personellen Ressourcen.
Berlin, den 21.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: Temporäre Fahrstühle am Bahnhof Schöneweide – Wann geht es endlich voran?, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Sowohl in einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie im Rahmen der
Fragestunde des Plenums des Abgeordnetenhauseses von Berlin hat Frau Senatorin Günther die Schaffung
von #temporären #Aufzügen am #Bahnhof #Schöneweide zugesagt. Im März 2019 werden die derzeit
vorhandenen Fahrstühle für die Fahrgäste nicht mehr erreichbar und der Bahnhof somit nicht mehr
barrierefrei zugänglich sein.
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Planungsstand der temporären Aufzüge am Bahnhof Schöneweide, Eingang
Sterndamm?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Leistungen, wie konstruktiver Ingenieurbau für die Fußgängerverbindung zwischen
den Aufzügen inkl. Fluchttreppe, Fundamente und Aufzüge, befinden sich derzeit im
Vergabeverfahren.“
Frage 2:
Wie sollen diese temporären Aufzüge installiert werden?
2
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Diese werden in Modulbauweise errichtet, deren Aufstellung mittels mobiler Krane
erfolgt.“
Frage 3:
Welche Bahnsteige des Bahnhofes Schöneweide sollen während des Umbaus durch die temporären
Aufzüge erschlossen werden?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Mit den temporären Aufzügen werden die #Bahnsteige A (Gleise 5+6) und Bahnsteig B
(Gleise 4+3) stufenlos erreichbar sein. Die heutige Anbindungsqualität wird somit weiterhin
bestehen.“
Frage 4:
Wann ist der Baubeginn der temporären Aufzüge und wann sollen diese den Fahrgästen zur Verfügung
stehen?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Diese werden im 1. Bauzustand errichtet und in Abhängigkeit mit den Baumaßnahmen an
der Personenunterführung zur Verfügung stehen.“
Frage 5:
Wie hoch sind die Kosten für die temporären Fahrstühle (Bau, Unterhalt und Abbau) und wer trägt diese?
Frage 6:
Welchen Anteil an den Kosten übernimmt die Deutsche Bahn AG?
Antwort zu 5 und zu 6:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Aufzüge werden angemietet. Die Betriebskosten werden wie heute fortgeschrieben
und sind DB-seitig finanziert. Die Kosten für die Anmietung der Aufzüge trägt der Berliner
Senat als einmalige Ausnahme und als eine Art Pilotprojekt.“
Frage 7:
Wann wurde die Deutsche Bahn AG über die Entscheidung der Senatsverwaltung für die Installation von
temporären Aufzügen wie informiert?
3
Antwort zu 7:
Mit Schreiben vom 21.09.2018 wurde die DB AG seitens der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über die Sicherstellung der bauzeitlichen Barrierefreiheit
informiert. Mit Schreiben vom 01.11.2018 erfolgte die schriftliche Zusage zur Finanzierung
der Aufzüge gegenüber der DB AG.
Frage 8:
Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf das laufende Schlichtungsverfahren zwischen der
Deutschen Bahn AG und dem Sozialverband VDK Berlin-Brandenburg e.V. und welches Ergebnis hat dieses
Verfahren?
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Das Schlichtungsverfahren wurde einvernehmlich beendet – die Erkenntnisse und
Maßnahmen aus dem Schlichtungsverfahren liefen parallel zur Entwicklung der
Diskussion mit der Senatsverwaltung und haben sich gegenseitig positiv beeinflusst.“
Berlin, den 20.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei: DBV Potsdam-Mittelmark fordert von der verlässliche Technik und verbindliche Auskünfte für Rollstuhlfahrer, aus DBV

Leider kommt es häufig vor, dass #Rollstuhlfahrer trotz Anmeldung ihres Fahrtwunsches bei der DB AG Probleme haben. Zu häufig kam es in den vergangenen Monaten leider vor, dass nicht funktionierende #Aufzüge oder ein Malheur bei der internen Weitergabe der Anmeldung zu unerwarteten Problemen führen. Die Folge: trotz sorgfältiger Planungen und Rückfragen verlängern sich die Reisezeiten wesentlich oder Reisen müssen plötzlich abgesagt werden.

 

Dass ein #Aufzug vom #Bahnsteig in das #Bahnhofsgebäude auch einmal kaputt geht, mag passieren. Auch regelmäßige Wartungen und Prüfungen müssen sein. Nur darf es dann nicht sein, dass über mehrere Monate überhaupt keine Alternative für Rollstuhlfahrer angeboten wird. Wenn es zu solchen extrem langen Einschränkungen bei der #Barrierefreiheit kommt, müssen Alternativen her! Der Einbau eines zweiten Aufzugs ist in den allermeisten Fällen sicherlich nur bei Neubauten möglich. Bereits 2015 hat der DBV gefordert, dass mobile Treppenrampen angeschafft werden sollen. Diese können dann im konkreten Einzelfall problemlos das Erreichen des Bahnhofsgebäudes sicherstellen. Wo es baulich und finanziell machbar ist, sollte generell auf technische Lösungen verzichtet werden. Rampen und sogenannte Reisendenübergänge (das sind Gleisquerungen nur für Fußgänger) sind die preiswertere und verlässliche Alternative.

 

Inklusion darf nicht nur ein Modewort sein. Deshalb fordert der DBV Potsdam-Mittelmark von allen Beteiligten in der Politik und den Verkehrsunternehmen, die Ausfallzeiten bei den vorhandenen Anlagen zu minimieren und im für den Ernstfall auch Alternativen zur Verfügung zu stellen.

 

Pressekontakt: Jan Krech, Vorstandsmitglied im DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark, Telefon 01 76 / 24 25 99 57

barrierefrei + Bahnhöfe: „Auf und Ab“ in der Spichernstraße, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2594

Für den #barrierefreien Zugang zum -Bahnhof #Spichernstraße baut die BVG dort #Aufzüge ein. Im Zeitraum von Montag, dem 18. Juni bis Donnerstag, dem 5. Juli 2018 finden vorbereitende Baumaßnahmen statt, für die vorübergehend der Zugverkehr auf der Linie #U9 unterbrochen werden muss.

Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, erfolgen die Sperrungen jeweils nur sonntags bis donnerstags von ca. 23 Uhr bis Betriebsschluss. Zwischen den U-Bahnhöfen Zoologischer Garten und Güntzelstraße fahren statt der U-Bahnen Ersatzbusse. Um ein barrierefreies Umsteigen zu gewährleisten, wird der Ersatzverkehr bis zum U-Bahnhof Berliner Straße verlängert. Weitere Sperrzeiten sind für Sonntag, 26. August bis Donnerstag, 13. September sowie Montag, 3. bis Donnerstag, 20. Dezember 2018 vorgesehen.

Für den Aufzug, der künftig die drei Ebenen Bahnsteig U9, U3-Bahnsteig Richtung Krumme Lanke und die Straßenebene miteinander verbindet, muss zunächst eine Hilfskonstruktion geschaffen werden, da tragende Wände von den Baumaßnahmen betroffen sind. Zudem werden an dieser Stelle für den Einbau des Aufzugs die Bahnsteigtreppe und die Fahrtreppe entfernt. Aufgrund der Arbeiten ist der direkte Übergang zwischen U9 und #U3 bis Mitte 2020 gesperrt. Der Weg für Umsteiger ist vor Ort ausgeschildert. Die Inbetriebnahme des Aufzugs ist für das Jahr 2020 vorgesehen.

Ein weiterer Aufzug, der den U3-Bahnsteig Richtung Warschauer Straße mit der Straßenebene verbindet, wird parallel gebaut. Hier ist eine Inbetriebnahme im Jahr 2019 geplant.

Alle Informationen finden sich wie immer auch in der BVG-App FahrInfo Plus, auf BVG.de, im BVG Navi sowie an den Aushängen vor Ort.

barrierefrei + Mobilität: Berlin wird in den kommenden Jahren nicht barrierefrei, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213888507/Berlin-wird-in-den-kommenden-Jahren-nicht-barrierefrei.html

Etwa zwei Drittel der -Bahnhöfe in Berlin sind inzwischen #barrierefrei, bei der -Bahn sind es mehr. Dafür sorgen #Aufzüge, #Rampen oder ein #Leitsystem für Menschen, die nicht sehen können. Problematisch aber seien die häufigen Störungen, die Reparatur von Aufzügen etwa dauere oft zu lange. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Auftrag der Senatsverwaltung für Soziales. An dem Institut ist eine #Monitoringstelle angesiedelt, die die Umsetzung der #UN-Behindertenrechtskonvention überwacht. Sie bescheinigt Berlin viele Fortschritte bei der …

Bahnhöfe + barrierefrei: Drei Neue für die U3 Vorlesungsfreie Zeit an der Freien Universität, volles Arbeitspensum für die Bauabteilung der BVG, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=3020

Vorlesungsfreie Zeit an der Freien Universität, volles Arbeitspensum für die
#Bauabteilung der BVG: Die Berliner Verkehrsbetriebe bereiten weiter die Installation
von #Aufzügen in den -Bahnhöfen #Podbielskiallee, #Freie Universität
(#Thielplatz) und #Oskar-Helene-Heim vor. In der zweiten notwendigen Sperrphase
– aus Rücksicht auf den Lehrbetrieb der FU erneut in die Semesterferien
gelegt – fahren von Montag, den 19. Februar bis einschließlich Sonntag,
den 18. März 2018 zwischen den U-Bahnhöfen Breitenbachplatz und Krumme
Lanke barrierefreie #Busse statt Bahnen.
Zusätzlich zum Ersatzverkehr verlängert die BVG von ca. 7 bis 19 Uhr die am
U-Bahnhof Dahlem-Dorf endenden Fahrten der Linie #X83 bis Oskar-Helene-
Heim. Für eine großräumige Umfahrung des gesperrten U3-Abschnitts bieten
sich hingegen die S1 sowie die Buslinien M11, X10, X11, X83, 110, 115 und
118 an.
Von Dienstag, den 13. März, ca. 5 Uhr bis Donnerstag, den 15. März 2018,
ca. 20 Uhr kann der U-Bahnhof Freie Universität (Thielplatz) in Fahrtrichtung
Krumme Lanke nicht durch den Ersatzverkehr bedient werden. Weitere Details
finden sich an den betroffenen U-Bahnhöfen, in der BVG App FahrInfo Plus,
auf BVG.de sowie im BVG-navi.
Die Inbetriebnahme der neuen Aufzüge ist noch in diesem Jahr geplant, eine
weitere und letzte Sperrung des Abschnitts ist im August und September vorgesehen.

barrierefrei + Bahnhöfe: Zuverlässigkeit von Aufzügen und Rolltreppen an Bahnhöfen der BVG und S-Bahn Berlin – Teil 3, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Mit welcher Quote sind die an den #Haltepunkten der -Bahn Berlin (Deutsche Bahn AG – S-Bahn Berlin
GmbH/ DB Station & Service AG) befindlichen #Rolltreppen/ #Aufzüge während der Betriebszeit verfügbar
(bitte um Auflistung der Ausfälle, Wartungsintervalle, allgemeinen Verfügbarkeit im Zeitraum 2012 bis 2016)?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt mit:
„Anspruch der DB Station & Service AG ist es, eine Anlagenverfügbarkeit der
Fördertechnik von mind. 97 % in Ballungsräumen und mind. 95 % in der Fläche
sicherzustellen. In Berlin können wir eine Verfügbarkeit von 97 % und besser vorweisen,
jedoch gibt es witterungsbedingte Ausnahmewochen.“
Frage 2:
Wie wird die Zuverlässigkeit (Quote der Verfügbarkeit während der Betriebszeit) der Aufzüge und
Rolltreppen durch die S-Bahn Berlin (Deutsche Bahn AG – S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG)
statistisch gemessen?
2
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt mit:
„Im Rahmen des Programmes ADAM (Ausbau und Digitalisierung im
Anlagenmanagement) wurden die fördertechnischen Anlagen der
DB Station & Service AG im Jahre 2016 mit einem Kommunikationsbaustein ausgestattet.
Dadurch meldet die defekte Anlage ihre Störung automatisch, sodass unverzüglich die
Reparatur beauftragt werden kann. Aus der Anlagensteuerung werden Informationen
ausgelesen und über das Mobilfunknetz übertragen, Informationen werden automatisch an
ein Meldesystem der 3-S-Zentrale übergeben und im Internet zur freien Verfügung gestellt.
Unsere Kunden werden im Internet über die Anlagenverfügbarkeit informiert.“
Frage 3:
Wer (die S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG) oder externe Anbieter wartet die Aufzüge und
Rolltreppen an den Bahnhöfen S-Bahn Berlin (bitte aufgliedern nach den wartenden Firmen)?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt mit:
„Im Zuständigkeitsbereich der DB Station & Service AG ist die DB Services GmbH mit der
Wartung der Aufzüge und Fahrtreppen beauftragt.“
Frage 4:
Wie stellt die S-Bahn Berlin (Deutsche Bahn AG – S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG) direkt
sicher (vertragliche Regelungen, Wartungskatalog, Wartungsintervalle etc.), dass diese die Zuverlässigkeit
der Aufzüge und Rolltreppen gewährleisten?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt mit:
„Die DB Station & Service AG hat der DB Services GmbH die Pflichten für die
Instandhaltung der Personenaufzüge und Fahrtreppen übertragen. Die
DB Services GmbH hat die Verfügbarkeit im vertraglich bestimmten Umfang nach Ziffer 1
(s.o.) sicherzustellen.“
Frage 5:
Nutzt die S-Bahn Berlin (Deutsche Bahn AG – S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG) ein direktes
Sanktions- und Bonussystem für etwaige externe Anbieter (Subunternehmer), um die Nutzbarkeit der
Aufzüge und Rolltreppen zu gewährleisten?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt mit:
„Sofern von dem seitens der DB Station & Service AG beauftragten Dienstleister für
definierte Anlagen weitere Firmen mit der Wartung und Instandhaltung beauftragt werden,
beinhalten diese Verträge entsprechende Sanktionsmechanismen. Wenn die vereinbarte
Ziel-Verfügbarkeit nicht erreicht wird bzw. vereinbarte Service-Levels nicht eingehalten
werden, werden die Ansprüche entsprechend geltend gemacht.“
3
Frage 6:
Ausgehend davon, dass der Betrieb und die Wartung der Aufzüge der S- Bahn Berlin grundsätzlich der
Deutsche Bahn AG, bzw. der S-Bahn Berlin GmbH/ DB Station & Service AG obliegen. Welche
Möglichkeiten der (auch mittelbaren) Beeinflussung (Sanktionsmaßnahmen bezüglich der Wartung der
Aufzüge) hat der Senat?
Antwort zu 6:
Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/13007 verwiesen.
Berlin, den 30.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Dreimal hoch! Kurz vor den Feiertagen macht die BVG vielen Fahrgästen, die nicht so gut zu Fuß sind, mit gleich drei neuen Aufzügen ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2938

An den -Bahnhöfen #Jannowitzbrücke (#U8) und #Siemensdamm (#U7) gingen
am heutigen Freitag, 22. Dezember 2017, neue Aufzüge in Betrieb. Am Bahnhof
#Kurt-Schumacher Platz (#U6) läuft die Anlage bereits seit gestern.
An der Jannowitzbrücke verbindet der Aufzug die Bahnsteigebene mit dem
Bahnhofsvorplatz an der Brückenstraße. Auf dem Umsteigebahnhof zur SBahn
gehen die Arbeiten auch nach der Inbetriebnahme des Aufzugs noch
weiter. Es werden noch zwei Fahrtreppen eingebaut, ein neuer Ausgang zur
Holzmarktstraße geschaffen und der Bahnhofsvorplatz wieder hergestellt. Die
Bahnsteigplatten und die Hintergleiswände wurden bereits vor dem Aufzugsbau
saniert. Das Gesamtbudget für alle Arbeiten liegt bei rund 5,7 Millionen
Euro.
Am Bahnhof Siemensdamm hatten die Planer und Baufirmen eine besondere
Herausforderung zu bewältigen. Die Geschoßdecken bestehen dort aus einem
hochfesten Beton, da die Station in den 1980er-Jahren als Schutzraumanlage
in den Zeiten des kalten Krieges konzipiert war. Die Baukosten beliefen
sich auf rund eine Million Euro.
Bereits einen Tag zuvor ging der neue Aufzug am U-Bahnhof Kurt-
Schumacher-Platz in Betrieb. Die Baukosten dort beliefen sich auf rund
800.000 Euro. Durch seine architektonische Gestaltung ist der Aufzug ein echter
Hingucker. Voll verglast sorgt er für viel Licht für die Nutzer und eine angenehme
Offenheit.
Dank der Lage auf dem Mittelstreifen des Kurt-Schumacher-Damms ist er zudem
aus allen Richtungen schnell zu erreichen. Damit Fahrgäste die Straße
sicher queren könne, wurde in enger Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkung
Berlin eine neue #Fußgängerampel eingerichtet.
Mit den drei neuen Aufzügen sind nun 118 Berliner U-Bahnhöfe #barrierefrei
zugänglich, 110 mit #Aufzügen, acht oberirdische Stationen mit #Rampen.

barrierefrei + Bahnhöfe: Zuverlässigkeit von Aufzügen und Rolltreppen an Bahnhöfen der BVG und S-Bahn Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchem Eigentumsverhältnis befinden sich die von der #BVG und -Bahn Berlin genutzten #Bahnhöfe und
wer ist für die #Wartung der #Aufzüge und #Rolltreppen an diesen zuständig?
Antwort zu 1.:
Die Bahnhöfe der S-Bahn Berlin GmbH befinden sich im Eigentum des
#Eisenbahninfrastrukturunternehmens #DB Station & Service AG und werden von der
S-Bahn Berlin GmbH mit ihrer jeweiligen Ausstattung auf Grundlage der
bundeseinheitlichen #Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe (#INBP) und des
#Stationspreissystems (#SPS) genutzt. Bei der S-Bahn ist zudem zwischen den Bahnhöfen,
deren Wartung von der S-Bahn Berlin GmbH im Auftrag der DB Station & Service AG auf
Grundlage vertraglicher Regelungen durchgeführt wird, und Bahnhöfen, die vom
Stationseigentümer DB Station & Service selbst gewartet werden, zu unterscheiden.
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Eigentümer der Berliner -Bahnhöfe ist die BVG AöR. Für die Wartung der Aufzüge und
Fahrtreppen ist der Bereich #Infrastruktur der BVG AöR zuständig.“
2
Frage 2:
An wie vielen Haltepunkten der BVG und der S-Bahn Berlin gibt es Aufzüge oder Rolltreppen und mit
welcher Quote sind diese während der Betriebszeit verfügbar (bitte um Auflistung der Ausfälle,
Wartungsintervalle, allgemeinen Verfügbarkeit im Zeitraum 2012 bis 2016)?
Antwort zu 2.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die BVG AöR betreibt derzeit 154 Aufzüge auf 104 U-Bahnhöfen und 364 Fahrtreppen
auf 93 U-Bahnhöfen. Im Zeitraum von 2012 bis 2016 wurden für diese Anlagen folgende
Verfügbarkeiten in [%] erreicht:
 2012 2013 2014 2015 2016
Aufzüge 98,11 97,89 97,96 97,84 97,38
Fahrtreppen 96,83 97,19 96,22 97,01 96,66
Die Aufzugsanlagen werden einer monatlichen Wartung durch eine Fachfirma und einer
jährlichen gesetzlichen Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (z. B. TÜV)
unterzogen. Des Weiteren erfolgt eine wöchentliche Sicht- und Funktionsprüfung durch
Personal der BVG AöR.
Die Fahrtreppen werden einer vierteljährlichen kleinen Wartung und einer jährlichen
Hauptwartung durch Personal der BVG AöR unterzogen. Des Weiteren wird eine jährlich
wiederkehrende Sicherheitsprüfung durch einen externen Sachverständigen durchgeführt.
Darüber hinaus unterliegen die Anlagen weiteren gesetzlichen Prüfungen, die jedoch nur
in mehrjährigen Zyklen durchzuführen sind.“
Frage 3:
Wie wird die Zuverlässigkeit (Quote der Verfügbarkeit während der Betriebszeit) der Aufzüge und
Rolltreppen durch die BVG und die S-Bahn Berlin statistisch gemessen?
Antwort zu 3.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Alle Störungen werden über ein zentrales elektronisches Meldesystem (ZMX)
automatisch erfasst. Nach jedem Ausfallereignis werden mit Abschluss der Störungs- und
Auftragsbearbeitung die Ausfallzeiten in unserem Instandhaltungssystem dokumentiert
und berechnet. Es wird monatlich eine lückenlose Ausfallstatistik erstellt und ausgewertet.“
Frage 4:
Wie wird gewährleistet, dass an den Haltepunkten der BVG und der S-Bahn Berlin die Wartung der Aufzüge
und Rolltreppen nach den gleichen Standards erfolgt?
3
Antwort zu 4.:
Bei der S-Bahn kann der Senat nur für Bahnhöfe Einfluss auf die Standards der Wartung
nehmen, deren Wartung von der S-Bahn Berlin GmbH im Auftrag der DB Station &
Service AG auf Grundlage vertraglicher Regelungen durchgeführt wird. Dies ist bei
Bahnhöfen, die vom Stationseigentümer DB Station & Service selbst gewartet werden,
nicht der Fall. Es gibt daher keine einheitlichen Standard für die Anlagen der
unterschiedlichen Eigentümer bzw. Verantwortlichen (siehe auch Antwort zu Frage 1).
Gleichwohl ist der Senat bestrebt, mit dem Nachfolgevertrag des im August 2020
endenden BVG-Vertrags die Standards anzupassen und zu vereinheitlichen.
Frage 5:
Wer (die S-Bahn Berlin GmbH und die BVG oder externe Anbieter) wartet die Aufzüge und Rolltreppen an
den Bahnhöfen der BVG und S-Bahn Berlin?
Frage 6:
Falls in Frage 5 der Einsatz von Subunternehmern/ Dritten bejaht wird, wie stellt die BVG und die S-Bahn
Berlin sicher (vertragliche Regelungen, Wartungskatalog, Wartungsintervalle etc.), dass diese die
Zuverlässigkeit der Aufzüge und Rolltreppen gewährleisten?
Antwort zu 5 und 6.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Fahrtreppen der BVG AöR werden grundsätzlich nach einheitlichen typenspezifischen
Wartungsplänen von Mitarbeitern/innen der BVG-eigenen Fahrtreppenwerkstatt gewartet.
Die Wartungen und deren Ergebnisse werden nach einheitlichen Vorgaben dokumentiert
und ausgewertet.
Die Aufzüge der BVG AöR werden hingegen von externen Fachfirmen gewartet. Dies sind
in der Regel die Herstellerfirmen. Mit diesen Firmen werden standardisierte
Vollinstandhaltungsverträge geschlossen, in denen nach einheitlichen Vorgaben Umfang,
Art und Qualität der Leistung konkret geregelt sind. Insbesondere sind hierin auch die
Reaktionszeiten für Entstörung, die zulässige Störhäufigkeit und die Mindestverfügbarkeit
festgelegt. Die Firmen sind z.B. verpflichtet, innerhalb von 2 Stunden die Beseitigung
gemeldeter Aufzugs-Störungen einzuleiten.“
Frage 7:
Nutzt die BVG und die S- Bahn Berlin ein Sanktions- und Bonussystem für etwaige externe Anbieter
(Subunternehmer), um die Nutzbarkeit der Aufzüge und Rolltreppen zu gewährleisten?
Antwort zu 7.:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Unerwünschte Betriebsausfälle können von der BVG AöR nur erfolgreich sanktioniert
werden, wenn sie auch unstrittig vom externen Auftragnehmer zu vertreten sind. In der
Praxis ist jedoch nicht immer eindeutig bestimmbar, ob konkrete Ausfallereignisse
ursächliche Folge von Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder Vandalismus sind.
Daher sind unmittelbar an das Verfügbarkeitsergebnis gekoppelte Sanktionen oder
Bonuszahlungen in den Vollinstandhaltungsverträgen nicht vereinbart.
Die Vertragsgestaltung räumt der BVG AöR jedoch ein weitgehendes Kündigungsrecht
ein, von dem auch bei auffälliger Schlechtleistung konsequent Gebrauch gemacht wird.“
4
Frage 8:
Ausgehend davon, dass der Betrieb und die Wartung der Aufzüge jeweils der BVG und S- Bahn Berlin
GmbH grundsätzlich obliegen. Hat der Senat die Möglichkeit die BVG und S- Bahn Berlin GmbH oder die
jeweiligen Subunternehmer dahingehend zu beeinflussen, Sanktionsmaßnahmen bezüglich der Wartung der
Aufzüge aufzunehmen? Wenn ja, warum wurde dies nicht bereits umgesetzt? Wenn nein, warum besteht
eine solche Möglichkeit nicht?
Antwort zu 8.:
Der S-Bahn Berlin GmbH obliegt – wie in der Antwort zu 4. dargestellt – die Wartung der
Aufzüge grundsätzlich nicht. Auf die Antwort des Senates in Drucksache 17/16 826 wird
zudem verwiesen. Eine direkte Sanktionierung ist mangels Vertragsbeziehung zwischen
dem Land Berlin und der DB Station & Service AG nicht möglich.
Bei der BVG AöR ist eine Sanktionierung von Wartungsarbeiten an Aufzügen im laufenden
Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR nicht vorgesehen. Auf die
Antworten des Senates in den Drucksachen 17/16 505, 17/16 826 und 18/10 053 wird
verwiesen. Qualitätsstandards für Aufzüge und Fahrtreppen sind aber Gegenstand des
laufenden Verkehrsvertrages und werden auch im folgenden Verkehrsvertrag ab 2020
enthalten sein.
Berlin, den 13.10.17
In Vertretung
Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz