Die #Seilbahn in den #Gärten der Welt in #Berlin-Marzahn soll dauerhaft in Betrieb bleiben. Das ergibt sich aus dem neuen #Nahverkehrsplan 2019-2023, den der Senat am Dienstag bei seiner auswärtigen Sitzung in Brüssel beschloss.
Nun soll geprüft werden, ob die Seilbahn in das System des Öffentlichen Nahverkehrs (#ÖPNV) integriert werden kann. In diesem Fall könnte sie zu den regulären Tarifen von Bus und Bahn im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) genutzt werden.
Neue Linien, #E-Busse und engere Takte für die Verkehrswende. Berlin wird sein #Nahverkehrssystem in den kommenden Jahren massiv ausbauen. Geld soll es geben für neue Straßenbahnstrecken, womöglich auch für neue U-Bahnlinien, dazu soll es mehr Bahnen auf den Strecken und ein #Zehn-Minuten-Takt für Elektro-Busse auch in den Außenbezirken geben.
28 Milliarden Euro bis 2035
Der #Nahverkehrsplan der Senatsverkehrsverwaltung von Regine Günther (parteilos, für Grüne), den der Senat am Dienstag absegnen soll, sieht Ausgaben von 28,1 Milliarden Euro für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den nächsten 16 Jahren vor. Der eigentliche Plan gilt zwar offiziell nur bis 2023. Aber weil gleichzeitig die Direktvergabe der meisten Verkehrsleistungen an die landeseigene BVG beschlossen werden soll und dieser Verkehrsvertrag von 2020 bis 2035 läuft, umfasst die nun zu treffende Weichenstellung einen sehr viel längeren Zeitraum.
Pressedienst des DBV-Regionalverbandes Potsdam-Mittelmark vom 19.02.2019
Nach der Berichterstattung aus dem #Bauausschuss der Stadt #Potsdam ist der #DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark enttäuscht vom Verhalten der Politiker. So verständlich das Ansinnen der Groß Glienicker ist, umsteigefrei in die Innenstadt zu kommen bzw. bessere Bedingungen beim Umsteigen zu haben, um so erstaunter ist der DBV über das Handeln Stadtpolitik. Seit Jahren sinkt die faktisch die Pro Kopf-Zuweisung für den Betrieb des #ÖPNV in der Stadt Potsdam bei steigenden Einwohnerzahlen. Auch die Querfinanzierung durch die Stadtwerke kann das nicht auffangen. Dies führte zu notwendigen Anpassungen im ÖPNV, wie eben der Aufgabe des Parallelverkehrs zwischen Tram #96 und Bus #638 vom Potsdamer Norden in die Innenstadt. Die Politiker hätten es in der Hand, mit zusätzlichen Mitteln für den Nahverkehr hier andere Voraussetzungen zu schaffen. Die Kosten, die der #Parallelverkehr zwischen Tram 96 und Bus 638 verursacht, müssen an anderer Stelle wieder eingespart werden. An vielleicht einer Stelle, an der es wirklich weh tut. Von wenig Sachkenntnis zeugt es, den #Verkehrsbetrieb als Schuldigen an den Pranger zu stellen, ohne sich über die schnelle Realisierbarkeit bestimmter Forderungen zu informieren. Bauliche Maßnahmen an der Endhaltestelle Campus Jungfernsee sind nicht alleine Sache der #ViP sondern auch in Verantwortung der Stadt Potsdam. Hier wird geplant, genehmigt, finanziert und ausgeschrieben zum Bau. Beim Thema #Fahrgastinformation hat die ViP bereits einige Schritte unternommen und wird sicher weitere Lösungen für die Anzeige der Anschlüsse finden. Der #DBV wird die weiteren Vorgänge weiterhin sachlich kritisch begleiten und zu würdigen wissen. Die Zeit für Wahlkampfüberschriften ist abgelaufen, nun müssen Taten folgen, der Bürger ist es wert. Negativbeispiele der Stadtpolitik hat Potsdam so einige, wie Einstellung des Obus, Unterbrechung der Beschaffung Niederflurstraßenbahnen, Einschnitte im Angebot (so durch den Takt 2000) Diese lassen uns an der Ehrlichkeit verschiedener Politiker zweifeln. Pressekontakt:Karsten Müller, Vorsitzender des Regionalverbandes, Telefon 01 63 / 5 54 33 94
Frage 1: Warum blockiert der Berliner Senat neue nachhaltige, private Mobilitätsangebote wie #MOIA oder #door2door in Berlin, obwohl durch die Konzepte der zunehmende #Mobilitätsbedarf der wachsenden Stadt gedeckt, die Verkehrsprobleme Berlins gelindert werden könnten und dies bereits in anderen deutschen Städten möglich ist? Antwort zu 1: Berlin erfreut sich großer Resonanz bei der Erprobung neuer Mobilitätsformen. Insofern führt der Senat seit Jahren Gespräche mit Anbietern, die die Neuzulassung von „#Ridepooling- Verkehren“ als Erprobungsverkehr auch in Berlin anstreben. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine neue Mobilitätsform ein verkehrlich relevantes Alleinstellungsmerkmal besitzen sollte. Zudem sollte sie nicht von verschiedenen Anbietern mehrfach im selben Gebiet erprobt werden. Das würde die bestehende Nachfrage zersplittern und damit dem Ziel, möglichst viele gepoolte Fahrten zu erreichen, entgegenstehen. Zudem würde die Aussagekraft bereits laufender gleichartiger Probebetriebe dadurch deutlich geschmälert. Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist in aller Regel nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig. Zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel können nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 2 Abs. 7 PBefG auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von den Vorschriften des PBefG zeitlich befristet (bis zu vier Jahre) genehmigt werden, soweit 2 öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Sinn dieses Genehmigungstatbestandes ist es, Erfahrungsdaten sammeln zu können, die dem Gesetzgeber die Prüfung erlauben, ob er durch Änderung des #PBefG den erprobten Verkehr zulassen will. Das Unternehmen door2door hat im Jahr 2016 parallel zum seinerzeit genehmigten #CleverShuttle- Betrieb mit dem Senat Gespräche über das „#Ally“-Projekt geführt, in Berlin allerdings keinen Antrag auf Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart gestellt. Auch der von der Firma MOIA in diesem Jahr beantragte „#Ridepooling-Verkehr“ mit virtuellen Haltestellen setzt sich aus Komponenten der bereits laufenden Erprobungen zusammen. Frage 2: Warum gab es bei der Genehmigung, Einführung und im Nachgang der Einführung des „#BerlKönig“ der landeseigenen BVG, keine Ausschreibung, so dass sich auch andere Unternehmen auf den Testpiloten der Stadt hätten bewerben können? Frage 6: Wann ist mit einem diesbezüglich offenen, transparenten und nachvollziehbaren Ausschreibungsverfahren zu rechnen, bei dem sich andere Bewerber um die Durchführung des Angebotes bewerben können? Antwort zu 2 und 6: Eine Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart gemäß § 2 Abs. 7 PBefG stellt keine #Dienstleistungskonzession dar, da es an der erforderlichen Gegenleistungsverpflichtung des Wirtschaftsteilnehmers fehlt. Diese rechtliche Bewertung wurde erst jüngst vom Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Verfahren bestätigt, in dem die Erteilung einer Genehmigung an MOIA in Hannover mit dem Hinweis auf eine vermeintliche Ausschreibungspflicht verhindert werden sollte. Für eine Ausschreibung von eigenwirtschaftlichen Genehmigungen zu „Experimentierzwecken“ fehlt es somit an einer Rechtsgrundlage. Frage 3: Warum operieren die derzeitigen beiden Anbieter wie „CleverShuttle“ und der „BerlKönig“ nur mit geringen Fahrzeugstückzahlen und in sehr begrenzten Bediengebieten, welche Erkenntnisse erhofft sich der Senat davon? Antwort zu 3: Den beiden Erprobungen dürfen öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Es sind daher insbesondere die Vereinbarkeit mit den Angeboten im Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV), mit dem Erhalt der Funktionsfähigkeit des örtlichen #Taxigewerbes und sonstige nicht konkretisierte öffentliche Verkehrsinteressen zu berücksichtigen. Daher sind nur geringe Fahrzeugzahlen und begrenzte Bediengebiete genehmigt worden. 3 Das Abgeordnetenhaus hat durch das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG)1 den Rahmen für die Bestimmung „sonstiger“ öffentlicher Verkehrsinteressen abgesteckt. Zentrale Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes ist, dass der Anteil der Verkehrsmittel des Umweltverbundes gesteigert werden soll. Dem Umweltverbund zugerechnet werden der Fußverkehr, der Radverkehr und der ÖPNV. Auf Basis dieser und weiterer Vorgaben des Mobilitätsgesetzes wird auch der künftige Nahverkehrsplan 2019 – 2023 (NVP) konkretisieren, unter welchen Maßgaben davon ausgegangen werden kann, dass „Ridepooling“-Verkehre das Berliner Verkehrssystem im Sinne der Zweckbestimmung und der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes optimieren. Daher ist den beiden Anbietern durch geeignetes Monitoring auferlegt, Daten zu generieren, die eine Bewertung erlauben, welche Auswirkungen die „Ridepooling“-Verkehre in Bezug auf das öffentliche Verkehrsinteresse haben. Das Land Berlin hat auf diese Weise die Grundlage für eine systematische Datenerhebung zur Beurteilung der verkehrlichen Wirkungen der „Ridepooling“-Verkehre gelegt und strebt an, im bundesweiten Austausch mit Genehmigungsbehörden, Ländern und Bund eine Harmonisierung der Kennziffern und der Methodik des Monitorings zu erreichen. Frage 4: Wann gelten die derzeitigen Ride Pooling-Tests wie der „BerlKönig“ der BVG als erfolgreich? Antwort zu 4: Erklärtes Ziel der „Ridepooling“-Verkehre ist es, individuelle Mobilitätsbedürfnisse zu bündeln und dadurch das individuelle Kraftfahrzeugaufkommen zu reduzieren. Somit dürfen die Erprobungen nicht zu einer relevanten Beeinträchtigung des ÖPNV, der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes oder gar zur Zunahme des Kraftfahrzeugaufkommens zu Lasten des Umweltverbundes führen. Frage 5: Was würde dies für die Zulassung weiterer Unternehmen in Berlin bedeuten? Antwort zu 5: Das Land Berlin wird im Einzelfall nach den o. g. Kriterien entscheiden. Frage 7: Gilt bei der Zulassung von Ride Pooling-Anbietern das Gebot der Eigenwirtschaftlichkeit oder werden Verkehrskonzepte wie der „BerlKönig“ der landeseigenen BVG durch Landesmittel subventioniert? Antwort zu 7: Die Erprobungsverkehre werden nicht durch Landesmittel subventioniert. 1 Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464) 4 Frage 8: Bejahendenfalls zu 7. – Wie hoch ist der zu erwartende Subventionsbetrag? Antwort zu 8: Entfällt. Berlin, den 27.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Für 2017 musste die #S-Bahn wegen #Minderleistungen auf etwa 26 Millionen Euro verzichten. Die einbehaltenen Mittel sollten dem öffentlichen Personennahverkehr zu Gute kommen: Welche konkreten Maßnahmen konnten durch die einbehaltenen Mittel zusätzlich finanziert werden?
Im Rahmen der vertraglichen Abrechnung ergabensich Vergütungsansprüche über den Grund-Finanzierungsanspruch hinaus für die Bereitstellung von #Ersatzverkehren, die Preisanpassung bei #Energiekosten, den Nachteilsausgleich aus der #Fahrzeugbindung sowie zusätzliche Sicherheitsleistungen in Höhe von 13,3 Mio. Euro, so dass nach der Verrechnung dieser Vergütungsansprüche mit den Abzügen Restabzüge in Höhe von 14,4 Mio. Euro verblieben:
Verkehrsvertragbis 14.12.2017
Mehrleistungs-paket
Summe
Ersatzverkehre
2.269.788,19 €
44.924,13 €
2.314.712,32 €
Energiekosten- nachforderung
9.316.182,67 €
–
9.316.182,67 €
Nachteilsausgleich Fahrzeugbindung
1.488.396,53 €
–
1.488.396,53 €
Zusätzliche Sicherheitsleistung
139.997,00 €
–
139.997,00 €
SummeVergütungsansprüche
13.214.364,39€
44.924,13€
13.259.288,52€
VerbleibendeRestabzüge
13.393.761,73€
1.039.019,46€
14.432.781,19€
Die zur Finanzierung des S-Bahn-Verkehrs zur Verfügung gestelltenMittel stammen aus Zuweisungen des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG)und sind zweck- gebunden zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV) vorgesehen, insbesondere des #Schienenpersonennahverkehrs (#SPNV).
Die bei Kapitel 0730 / Titel 54081
„Leistungen des S-Bahn-Verkehrs“ nicht in Anspruch
genommenen
Mittel fallen aufgrund der Zweckbindung zum Ende des
Haushaltsjahres nicht dem allgemeinen Haushalt zu.
Im Jahr 2017 betrugen
die zum Jahresende noch verfügbaren Mittel 48,6 Mio. Euro (inkl. Reste aus Vorjahren); diese Summe beinhaltete ferner die bei
der Aufstellung des Doppel- haushaltsplans 2016/2017 noch nicht bekannte Zuführung von
Regionalisierungsmitteln
i.H.v. 18,6 Mio. Euro aufgrund der Novelle des RegG 2016.
Von den am Jahresende2017 verfügbaren Mitteln wurde ein Betrag von 6,4Mio. Euro der bestehenden Rücklage (9739/10006) über den Titel91903 zur „Finanzierung der Beschaffung und Ertüchtigung von Schienenfahrzeugen“zugeführt (siehe auch Erläute- rung zum Titel 54081).Sie werden zur Finanzierung vonErtüchtigungsmaßnahmen bei den S-Bahn-Fahrzeugender Baureihen #480/485 eingesetzt und mit den übrigen Mitteln der Rücklage bedarfsgerecht dem Titel 54081 wiederzugeführt.
Die verbleibenden 42,2 Mio. Euro wurden beimTitel 54081 ins Folgejahr 2018 übertragen und dort gesperrt. Diese Mittel stehen u.a.zur Finanzierung von (zusätzlichen) S-Bahn- Verkehrsleistungen in den Folgejahren zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil dieser Summe mit dem Jahresabschluss 2018 entweder ebenfalls der Rücklage zur #Ertüchtigung von #S-Bahn-Altfahrzeugen oder der „Rücklage zur Finanzierung der #S-Bahn-Fahrzeuggesellschaft“ zugewiesen wird, die in 2019 zur Beschaffung neuer S-Bahn- Fahrzeuge von 2026 bis 2033 gegründet werden soll.
Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, einen halbjährlichen Bericht an das Abgeordnetenhaus zum Thema „Berliner #ÖPNV-Netz zielgerichtet ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen“ beschlossen.
Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik baut Berlin seinen Öffentlichen #Personennahverkehr (ÖPNV) bedarfsgerecht aus. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Erschließung von neuen Wohnungsbaustandorten. In der laufenden Legislaturperiode 2016-2021 sollen daher umfangreiche #Straßenbahnplanungen umgesetzt werden.
An der Planung wird intensiv gearbeitet, bei zwei Projekten wurde die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Berichtszeitraum (Juli bis November 2018) abgeschlossen. Die Planungsfortschritte stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Für die Verlängerung der #Straßenbahnlinie#M2 ab Heinersdorf in Richtung Blankenburger Süden und S-Bahnhof #Blankenburg wurden die Trassenbewertungen einschließlich der Nutzen-Kosten-Untersuchung abgeschlossen.
Die Untersuchungen für die #Tangentialverbindung S+U-Bahnhof #Pankow – #Heinersdorf – #Weißensee laufen derzeit. Der Bürgerdialog und eine zweiwöchige Online-Beteiligung auf der Webseite mein.berlin.de hat vom 7. bis 21. November 2018 stattgefunden.
Für die Strecke #Alexanderplatz – #Potsdamer Platz wurde bereits im Juni 2016 der #Planungsauftrag an die BVG erteilt. Aktuell vergibt die BVG die Planungsleistungen für die Planungsphasen Vorplanung bis Ausführungsplanung.
Die Ausschreibung und der Start der Untersuchungen für die Straßenbahn-Neubaustrecke #Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz erfolgen in Abhängigkeit zum Verfahren Alexanderplatz – Potsdamer Platz.
Die erforderlichen Untersuchungen für die Strecke U-Bahnhof #Turmstraße – #Mierendorffplatz werden derzeit bearbeitet.
Die Untersuchungen zur Strecke S+U-Bahnhof #Warschauer Str. – U-Bahnhof #Hermannplatz sind ebenfalls in Arbeit. Der Bürgerdialog und die anschließende zweiwöchige Online-Beteiligung auf der Webseite mein.berlin.de hat vom 15. bis 29. November 2018 stattgefunden.
Mit dem Ausbau des ÖPNV wird die wachsende Metropole Berlin ihren Bewohnerinnen und Bewohnern auch in Zukunft eine gute Infrastruktur bieten. Folgen Sie den Social-Media-Kanälen des Regierenden Bürgermeisters auf Twitter, Facebook, Instagram und Youtube! Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090
In Berlin gibt es weltweit vermutlich die preisgünstigste Busfahrt durch die Geschichte der Stadt mit einer öffentlichen #Buslinie (#ÖPNV). Am 26. November 1990 starteten die ersten Omnibusse der BVG (West) und der damaligen BVB (Ost) auf der neu eingerichteten Linie „#100“. Seitdem verbindet sie den Zoologischen Garten im Westen mit dem Alexanderplatz im Osten und fährt vorbei an Berliner Wahrzeichen wie der Gedächtniskirche, dem Reichstag oder dem Brandenburger Tor. Die Fahrt führt aber auch über den berühmten Prachtboulevard „Unter den Linden“, vorbei an der Lindenoper (Staatsoper Unter den Linden), der Museumsinsel und dem Zeughaus. Im vergangenen Vierteljahrhundert fuhren mittlerweile Millionen Menschen mit dieser Star-Linie. Jetzt konnten auf der legendären Strecke Berliner und ihre Gäste in historischen Bussen in nostalgischen Erinnerungen schwelgen.
Denn zum 25-jährigen #Jubiläum der Linie 100 lud die AG #Traditionsbus zu einer Fahrt ein. Aus diesem Anlass rollten Fahrzeuge, die im vergangenen Vierteljahrhundert zum Fuhrpark gehörten. Sie verkehrten zusätzlich zum regulären Fahrplan-Angebot.
Der 100er-Bus ist bei Touristen beliebt, weil er zum Preis eines Einzelfahrscheins eine Vielzahl von Sehenswürdigkeiten ansteuert. Dabei kann man die Stadtrundfahrt nach Belieben an den rund …
http://www.abendblatt-berlin.de/2015/10/02/unter-der-greifswalder-schnell-in-die-city/ #Weißensee wächst stark. Auch dort wird seit einigen Jahren jede Lücke genutzt, um neuen Wohnraum zu schaffen. Immer mehr Menschen entdecken diesen Stadtteil mit seinen Vorzügen für sich. Der enormen #Taktverdichtung und dem weitgehenden Einsatz moderner #Flexity-Züge zum Trotz ist die #Straßenbahnlinie#M4 bereits heute überlastet. Im Berufsverkehr ist stadtauswärts oft schon an der Haltestelle Alexanderplatz kein Einstieg in die überfüllte Bahn mehr möglich. Rollstuhlfahrer oder Fahrgäste mit Kinderwagen können die Linie aus Platzmangel häufig selbst außerhalb der Stoßzeiten nicht nutzen. Dichter Abendtakt Für Dennis Buchner, Landesgeschäftsführer der Berliner SPD und Vizechef der Pankower Genossen, war dies Anlass, im Abgeordnetenhaus eine Schriftliche Anfrage zu stellen: Welche Pläne gibt es in der Verwaltung und der BVG, diese Probleme zu lösen und künftig eine ausreichende Anbindung des wachsenden Stadtteils Weißensee und der angrenzenden Gebiete an den Öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten? Staatssekretär Christian Gaebler antwortete: „Der Ortsteil Weißensee wird bereits gegenwärtig gut durch den öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) angebunden.“ Für die nächsten Jahre seien für die Linie M4 – vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel – weitere …
Source: BerlinVerkehr
http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1662 Viele Kinder, die in Berlin mit ihren Familien Schutz vor Gewalt und Verfolgung suchen, wissen nicht, wie der Berliner #ÖPNV funktioniert. Die #Integration dieser Kinder stellt alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Um die Familien zu unterstützen und ihnen das tägliche Leben zu erleichtern, bieten die Berliner Verkehrsbetriebe gemeinsam mit der Berliner Polizei das #Verkehrssicherheitsprogramm „Praxistag Bus“ für die Kinder an. Dieses Programm findet erstmals am, 21. Juli 2015, 22. Juli 2015 und 28. Juli 2015 statt, wo die „#BVG-Busschule“ mit Polizeibeamten des Arbeitsgebietes Integration und Migration der Direktion 4 zu mehreren Flüchtlingsunterkünften in verschiedenen Bezirken und Kiezen fährt. An den Praxistagen werden die Kinder auf Fahrten mit den Berliner Bussen vorbereitet. Die Kinder lernen, wie sie sich an der Haltestelle und beim Ein- und Ausstieg richtig verhalten. Auch während der Fahrt ist einiges zu beachten. Es wird gezeigt, wie und wo man sich während der Fahrt festhalten muss und auf welchen Knopf man drücken muss, um an der nächsten Station aussteigen zu können. Selbstverständlich steht den Kindern auch der Busfahrer als Ansprechpartner zur Verfügung. Ebenso wird der Mechanismus der automatisch schließenden Tür, sowie die damit verbundene Lichtschranke erklärt. Die Lichtschranke verhindert das Schließen der Tür, solange sich ein Fahrgast im Türbereich befindet. Die „BVG-Busschule“ holt die Kinder an den genannten drei Tagen an folgenden Standorten ab: 21.07.2015 – 08:00 Uhr: Flüchtlingsunterkunft Gierso GmbH, Goerzallee 307 in 14167 Berlin Training findet an der Haltestelle „Alsterweg“ der Linie 285 statt. 21.07.2015 – 10:30 Uhr: Flüchtlingsunterkunft Gierso GmbH, Klingsorstraße 119 in 12203 Berlin Training findet an der Haltestelle „Hindenburgdamm/Klingsorstraße“ der Linie M85 statt. 22.07.2015 – 10:30 Uhr: Ev. Jugend- und Fürsorgewerk, Kirchhainer Damm 74 in 12309 Berlin Training findet an der Haltestelle „Colditzstraße“ der Linie 170 statt. 28.07.2015 – 08:00 + 10:30 Uhr: Übergangsheim Internationaler Bund, Marienfelder Allee 66 in 12277 Berlin Training findet an der Haltestelle „Stegerwaldstraße“ der Linie M77 statt.
Source: BerlinVerkehr
(4.7.2015) DBV Berlin-Brandenburg übt Kritik an der Verkehrspolitik der rot-roten Landesregierung Brandenburg Der #S-Bahnhof #Zepernick ist gegenwärtig mit zwei #Buslinien aus Richtung Panketal im 15-Minutentakt und einer Buslinie aus Bernau im 20-Minutentakt optimal mit dem #ÖPNV aus diesen beiden Hauptrichtungen erreichbar. Der teure und überflüssige Bau der #Parkplätze verdeutlicht einmal mehr, dass eine klare Prioritätensetzung im Land Brandenburg fehlt. Denn anstatt überall im unmittelbaren Berliner Umland neue Parkplätze zu bauen und damit den Bus-Zubringerverkehr zu schwächen, sollte dieses Geld lieber in die Stärkung von Bus und Schienenverkehr investiert werden. Sinnvoller, und so fordern es auch alle Umweltverbände, wäre die Errichtung weiterer #Fahrradabstellanlagen. Im Falle von Zepernick zum Beispiel auf der Parkplatzseite am S-Bahnhofseingang. Wissenschaftliche Untersuchungen und Erfahrungen bei P+R Plätzen zeigen, dass keine zusätzlichen Fahrgaäste für den Bahnverkehr gewonnen wurden, sondern die Zubringerbuslinien Fahrgäste verloren haben. Die Buslinien mussten teilweise ausgedünnt und eingestellt werden. Wer nur Parkplätze an Bahnhöfen baut, die gut mit dem ÖPNV erschlossen sind oder erschlossen werden könnten, denkt zu kurz. So ist eine Buslinie aus Richtung Hobrechtsfelde/Seniorenheim Eichenhof/Schulcampus Zepernick bereits eingestellt worden. Auch unter Umweltgesichtspunkten und für die Stadtplanung sind Parkplätze wenig nachhaltig. Über 4.500 Quardatmeter Fläche sind einer sinnvollen und allgemeinen Nutzung entzogen. Die Verschwendung von Finanzmitteln aus dem ÖPNV-Topf muss im Land Brandenburg beendet werden. Bei effizienter Mittelverwendung für ÖPNV-Infrastruktur und Betrieb könnten erhebliche Verkürzungen der Reisezeiten und Fahrgastgewinne in der nordöstlichen Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg erzielt werden – vor allem für die Region Berlin-Buch, Panketal und Bernau. Das Land Berlin und andere progressive Landesregierungen fördern folgerichtig nicht mehr den Ausbau von P+R Plätzen bei dichtem Busverkehr. Außerdem ist die Parkplatz-Investitionssumme von knapp 0,6 Millionen Euro ein Drittel der Investitionssumme für die Wiederherstellung der Bahninfrastruktur am S-Bahnhof #Röntgental für den #10-Minutentakt der S-Bahn. Der DBV fordert die Landesregierung und die Kommunalpolitik im Landkreis Barnim auf, sich ernsthaft mit dem „Verkehrskonzept für die nordöstliche Hauptstadtregion“ zu beschäftigen. Bestandteil des DBV-Konzeptes sind das Stufenkonzept für den 10-Minutentakt der S-Bahn von Berlin – Buch nach Bernau bei Berlin sowie die Optimierung des „Länderübergreifenden Buslinienkonzeptes zwischen S-Bf Berlin Buch über Panketal/Bernau und Bf. Hohenschönhausen über Ahrensfelde“. Pressekontakt: Hans-Jochen Bona, Vorsitzender des Regionalverbandes, Ruf 0 30 / 9 44 29 69 oder jobobona@aol.com Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Der Bundesverband ist Mitglied im Europäischen Fahrgastverband EPF, der Allianz pro Schiene und des Klima-Bündnisses.
Source: BerlinVerkehr