Straßenbahn: „Wenn wir Straßenbahnen bauen, müssen wir mit Risiken leben“ Stadt und Verkehr: Unfallforscher Siegfried Brockmann fordert bei neuen Tramstrecken Sicherheitsaudits. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216786507/Wenn-wir-Strassenbahnen-bauen-muessen-wir-mit-Risiken-leben.html

Der Senat will laut seinem #Nahverkehrsplan den #Tramverkehr #ausbauen. Siegfried #Brockmann, Leiter der #Unfallforschung beim Gesamtverband der Versicherer (#GDV), hält gegenüber der Berliner Morgenpost #Mindestsicherheitsstandards für nötig.

Berliner Morgenpost: Der Berliner Senat setzt bei seinem Nahverkehrsplan für die nächsten Jahre vor allem auf das Verkehrsmittel Straßenbahn. Was sagt ein Unfallforscher dazu?

Siegfried Brockmann: Wenn wir die Erfahrungen aus dem Unfallgeschehen zugrunde legen und uns fragen, welches Verkehrsmittel wäre unter Sicherheitsaspekten das am ehesten geeignete, um Menschen in der Stadt von A nach B zu bringen, würde unsere Priorität nicht die Straßenbahn sein. Die Statistiken zeigen, dass diese, verglichen mit anderen Beförderungsmitteln, relativ gesehen häufiger in Unfälle gerade mit Fußgängern verwickelt sind und dass diese Unfälle besonders schwere Folgen haben.

Wie sähe Ihr Sicherheitsranking der #ÖPNV-Fahrzeuge aus?

Der ÖPNV ist immer ein Mix. Am sichersten sind #Schienenverkehrsmittel auf einem eigenen Gleiskörper, den man weder mit Auto noch Fahrrad noch zu Fuß queren muss. Das ist bei Straßenbahnen selten, bei U- und S-Bahnen aber in der Regel gegeben, wobei S-Bahnen vor allem für längere Strecken …

Radverkehr: Ideen für eine weiblichere Verkehrswende Je fahrradfreundlicher eine Stadt, desto mehr Frauen auf der Straße aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ideen-fuer-eine-weiblichere-verkehrswende-je-fahrradfreundlicher-eine-stadt-desto-mehr-frauen-auf-der-strasse/24158956.html

Der klassische #Radfahrer? Männlich, um die 30, kampferprobt. Ein Panel nur aus #Frauen hat zum Thema Gender und #Verkehrswende diskutiert.

Die meisten Straßen werden von Männern geplant, viele Frauen sterben auf ihnen. Zwei Drittel der bei einem schweren #Abbiegeunfällen mit schweren Lkw beteiligten Radfahrer waren laut einer Auswertung der GDV-Unfalldatenbank von 2017 Frauen, 40 Prozent von ihnen über 65 Jahre alt. Die meisten Fahrten in öffentlichen #Verkehrsmitteln werden von Frauen zurückgelegt, aber nur 22 Prozent der Mitarbeiter im #ÖPNV sind EU-weit Frauen.
Ein Blick auf diese Zahlen zeigt, dass die soziale Rolle der #Geschlechter, im Englischen als „Gender“ bezeichnet, auch beim Thema Verkehr und #Verkehrsplanung eine Rolle spielt.

Um die Visionen von Frauen für eine nachhaltige #Mobilität ging es deshalb am Donnerstagabend im Felleshus in den Nordischen Botschaften in Berlin. Auf dem Podium: nur Frauen – ein sehr seltener Anblick. Der Stargast: Marianne Weinreich aus Kopenhagen, Managerin bei Ramboll, dem Unternehmen, das in Kopenhagen für etwa jeden zweiten Radweg verantwortlich ist und nun auch in Berlin für die Planung …

Straßenbahn: Straßenbahn-Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-Weißensee (Nordtangente), aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Im Berliner #Mobilitätsgesetz heißt es in §26 (5): „…zur Realisierung attraktiver Reisezeiten wird dem #ÖPNV
[…] Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt. Im erforderlichen Umfang ist dieser
Vorrang insbesondere bei der Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen
umzusetzen.“
In der Koalitionsvereinbarung steht u. a.: „Vorrang für den Umweltverbund bedeutet auch Umverteilung des
Straßenraums zugunsten des ÖPNVs, des Rad- und Fußverkehrs. […] Die Koalition will den Ausbau der
Straßenbahn vorantreiben. […] Für die folgenden Strecken wird die Koalition die Vorplanungen und
Planfeststellungsverfahren sofort einleiten, so dass die bauliche Umsetzung innerhalb der Wahlperiode 2016
bis 2021 beginnen kann: …#Tangentialstrecke #Pankow-Heinersdorf-Weißensee…“.
Neubaugebiete sollen von Anfang an eine hochwertige ÖPNV-Anbindung erhalten: „Für neue Stadtquartiere
muss eine leistungsfähige ÖPNV-Erschließung gewährleistet sein.“
In der Präsentation von SenUVK zur Informationsveranstaltung Straßenbahntangente Pankow-Heinersdorf-
Weißensee am 7. November 2018 heißt es: „Ziel der Berliner Verkehrsplanung ist die Stärkung der
Verkehrsmittel des Umweltverbundes und die Reduzierung des motorisierten Verkehrsaufwandes.“
In der Grundsatzvereinbarung zwischen dem Land Berlin und Fa. Krieger steht:
„§ 3 Grundzüge der Planung
[…]
(2) Die Entwicklung des Vertragsgebietes insgesamt erfordert die Freihaltung einer Straßenbahntrasse
entlang der Granitzstraße durch das Vertragsgebiet (deren Verlauf nach allgemeinen Regeln der
Trassenbestimmung festgelegt wird),…“.
In seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage 18 / 13 783 schrieb SenUVK im April 2018: „Die Erfahrung
zeigt, dass Entscheidungen zur Verkehrsmitteländerung vor allem bei Umzug oder der Geburt von Kindern
getroffen werden.“ Wenn ein Neubaugebiet bezogen wird, sollte die ÖPNV-Erschließung also schon in
Betrieb sein, damit sich die Einwohner auch für den Umweltverbund entscheiden und nicht für ein Kfz.
Nachträglich sind solche Entscheidungen nur schwer zu erreichen.
Lt. aktuellem Nahverkehrsplan-Entwurf soll die Neubaustrecke vom S-Bf. Pankow über den Ortskern
Heinersdorf nach Weißensee zum Pasedagplatz führen und bis 2025 in Betrieb gehen. Darin heißt es weiter:
„Mit diesem leistungsfähigen ÖV-Angebot kann das zu erwartende Nutzeraufkommen infolge der
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städtebaulichen Verdichtung im Bereich Krieger-Gelände, Rennbahnstraße und Romain-Rolland-Straße
aufgenommen werden.
Frage 1:
Wie lautet der Planungsauftrag an SenUVK, Abt. IV in Bezug auf die Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-
Weißensee, im Folgenden „#Nordtangente“ genannt?
Antwort zu 1:
Für die Umsetzung umfangreicher #Straßenbahnplanungen wurde zu Beginn der Legislatur
ein Arbeitsprogramm aufgestellt. Die #Straßenbahntangente Pankow – Heinersdorf –
#Weißensee ist für die Bearbeitung 2019-2020 vorgesehen.
Erarbeitet werden daher derzeit die für ein späteres Planfeststellungsverfahren
erforderlichen Unterlagen eines Verkehrsmittelvergleichs, die Trassenbewertung sowie die
für die weiteren politischen Beschlüsse Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Frage 2:
Inwieweit gibt es im Rahmen der Planungen oder Durchführung, Abweichungen zu den in den
Vorbemerkungen genannten gesetzlichen und politischen Aufgabenstellungen?
Frage 3:
Wie stellt der Senat sicher, dass eine Trassenführung und -ausgestaltung der Nordtangente geplant wird, die
den gesetzlichen und politischen Aufgabenstellungen entspricht?
Frage 4:
Inwieweit trifft es zu, dass für die Nordtangente Trassenvarianten erstellt und der Bürgerbeteiligung
unterzogen werden, die entgegen der Koalitionsvereinbarung und dem Nahverkehrsplan-Entwurf nicht am SBf.
Pankow beginnen?
Frage 5:
Inwieweit trifft es zu, dass für die Nordtangente Trassenvarianten erstellt und der Bürgerbeteiligung
unterzogen werden, die entgegen der Grundsatzvereinbarung zwischen dem Land Berlin und Fa. Krieger
nicht entlang der Granitzstraße führen?
Frage 6:
Inwieweit wurden Trassenvarianten erstellt, die entgegen der Koalitionsvereinbarung und dem
Nahverkehrsplan-Entwurf das Ortszentrum Heinersdorf weiträumig nördlich oder südlich umfahren?
Inwieweit wurde durch die Vielzahl der Varianten der Untersuchungsaufwand und die Untersuchungszeit
vergrößert?
Antwort zu 2 bis zu 6:
Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es gibt hinsichtlich des Planungsauftrags keine Abweichungen zu den Richtlinien der
Regierungspolitik oder den städtebaulichen Verträgen. Es besteht aber hinsichtlich der
Herstellung des Planungsrechts die Notwendigkeit, alle möglichen Trassen für eine
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Straßenbahntangente umfassend und über den hier zur Rede stehenden konkreten
streckenbezogenen politischen Auftrag hinaus zu prüfen, um bei einer etwaigen
gerichtlichen Überprüfung keinen Abwägungsfehler zu begehen.
Ein Abwägungsfehler liegt vor, wenn die Planfeststellungsbehörde sich aufdrängende oder
sich unter den gegebenen Umständen anbietende Trassenvarianten übersieht oder nicht
ausreichend in die Abwägung einbezieht. Bei der Ermittlung der Sachverhalte ist ein
gestuftes Vorgehen im Sinne einer „ersten Vorprüfung“ zulässig, mit der Trassenvarianten
ausgeschieden werden, die sich als wenig realistisch erweisen. In diesem
Planungsstadium muss das jeweilige Abwägungsmaterial eben nur so genau und
vollständig sein, dass es diese Entscheidung einer Vorauswahl zulässt. Diesbezüglich ist
die Ermittlung der Sachverhalte und der berührten öffentlichen und privaten Belange
relativ zur jeweiligen Problemstellung. Danach verbleibende Trassenvarianten müssen mit
der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den
möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange Eingang
finden. Eine Trassenvariante, die bei der Grobauswahl ausgeschieden ist, kann im
späteren Planungsverlauf wieder an Bedeutung gewinnen.
Die Prüfpflicht wird dadurch begrenzt, dass nur die Trassenvarianten untersucht werden
müssen, die mit der jeweiligen verkehrlichen Zielsetzung des Gesamtvorhabens vereinbar
sind.
Die Trassen aus dem Koalitionsvertrag und der Grundsatzvereinbarung sind damit
Bestandteil der Untersuchungen.
Die erforderlichen Untersuchungen nehmen – unabhängig von der Anzahl der zu
untersuchenden Trassen – ca. 15 Monate in Anspruch. Verzögerungen ergeben sich vor
allem dann, wenn Planungsträger auf dieser Ebene bereits Lösungen anstreben, die
üblicherweise späteren Planungsschritten vorbehalten sind.
Frage 7:
Welches sind die Gründe dafür, dass die schon frühdiskutierte und mit offensichtlichen Vorteilen verbundene
Variante der Unterfahrung der Prenzlauer Promenade in der Nähe des Bahnhofs Pankow-Heinersdorf und
weiter durch die Neukirchstraße (Kombination von 4A westlich der Prenzlauer Promenade mit 3C östlich von
ihr) nicht in die Betrachtung der ersten Stufe einbezogen wurde?
Antwort zu 7:
Die Führung durch die Neukirchstraße wurde in der Stufe 1 mit einer direkten Kreuzung
der Prenzlauer Promenade gekoppelt untersucht.
Der in der Frage beschriebene Weg wurde verworfen, da dies keine erkennbaren Vorteile
gegenüber der Variante 4A zeigte, aber eine aufwendigere und kurvenreichere
Streckenführung nach sich gezogen hätte, um die Unterquerung am S-Bahnhof Pankow-
Heinersdorf zu erreichen.
Frage 8:
Wieso wird auf der Rennbahnstraße in allen Trassenvarianten trotz vorhandener Fahrbahnbreite von ca. 11
m in beiden Richtungen auf einen besonderen Bahnkörper verzichtet und stattdessen in verbreiterten
Baumstreifen neue, zusätzliche Kfz-Stellplätze geplant?
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Antwort zu 8:
Ob ein besonderer oder straßenbahnbündiger Bahnkörper für einen bestimmten
Straßenraum angenommen wird, hängt unter anderem von den verfügbaren
Straßenraumbreiten und möglichen notwendigen Eingriffen ab. Zudem findet eine
Abwägung der Bedürfnisse aller Verkehrsarten in dem Straßenraum unter Bevorzugung
des Umweltverbundes statt, woraus sich dann der jeweilige Straßenraumquerschnitt
ergibt.
Die genaue Ausgestaltung der Straßenquerschnitte der planerisch zu bevorzugenden
Variante wird in den späteren Planungsschritten konkretisiert.
Frage 9:
Wie stellt der Senat sicher, dass die in Frage 5 – 9 genannten Anmerkungen in Zukunft im Rahmen der
Beurteilung betrachtet werden?
Antwort zu 9:
Die Bewertungsmethodik für den Trassenvergleich, die bei den Untersuchungen für
Straßenbahnneubaustrecken zur Anwendung kommt, stellt eine in sich geschlossene, alle
potenziellen Betroffenheiten durch die Bildung von Zielgruppen und zugeordneter Kriterien
berücksichtigende, ausgewogene und transparente Verfahrensweise zur Bewertung von
Trassenalternativen dar.
Wie in den Antworten zu den Fragen 5 bis 9 dargestellt, werden die Sachverhalte in der
Untersuchung entsprechend berücksichtigt.
Frage 10:
Wie stellt der Senat sicher, dass bei der Planung der Nordtangente nicht wie bei bisherigen Berliner
Straßenbahn-Neubaustrecken von einer vom Straßenbahnausbau weitgehend unbeeinflussten Kfz-
Mengenentwicklung und stark unterschätzten Fahrgastzahlen ausgegangen wird?
Antwort zu 10:
Der Senat plant Straßenbahnneubaustrecken auf Basis aktueller Vorgaben und
Richtlinien. Das Ziel, für Straßenbahnstrecken unter Umständen auch Bundesmittel in
Anspruch zu nehmen, erfordert die Anwendung bundesweiter Verfahren, hier speziell der
„Methode der Standardisierten Bewertung“. Dieses Verfahren dient dem Nachweis der
Wirtschaftlichkeit für schienenseitige Infrastrukturvorhaben. Diese Methode schreibt auch
die Ermittlung der Fahrgastnachfrage, inkl. der Frage der Verlagerung vom MIV und dem
durch das Vorhaben induzierten Neuverkehr im betrachteten Verkehrsmittel, vor. Sollten
die Fahrgastnachfragen nach einer Realisierung des Vorhabens deutlich höher ausfallen,
ist das den spezifischen Randbedingungen Berlins geschuldet und spricht rückwirkend für
das Vorhaben. Es ist damit mitnichten so, dass bei den aktuellen Vorhaben die
Verlagerungspotenziale durch das Vorhaben, die zu einem Weniger an Kfz-Verkehr
führen, nicht berücksichtigt seien.
Frage 11:
Wie stellt der Senat sicher, dass die Straßenbahnplanung nicht etwa mit der Priorität erfolgt, bei
unveränderten Kfz-Führungen den Kfz-Verkehr minimal zu behindern, sondern das Ziel einer optimalen
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Qualität der Straßenbahn verfolgt und entsprechend den Vorbemerkungen, Führung und Leistungsfähigkeit
für den Kfz-Verkehr dem Ziel untergeordnet werden?
Antwort zu 11:
Die Ziele aus dem Mobilitätsgesetz gelten für alle anstehenden Aufgaben und
Planungsvorhaben. Die hier in Rede stehenden Klärungen von Details für das Vorhaben
selbst, sind den weiteren Planungsschritten durch den späteren Vorhabenträger
vorbehalten und werden gemäß der aktuellen Rechtslage erfolgen.
Frage 12:
Welche Gründe gibt es dafür, dass die in der Informationsveranstaltung am 07.11.18 aushängenden Pläne
mit den festen, nicht in Varianten geplanten Zuordnungen von Straßenquerschnitten samt unveränderter
Verkehrsführung (Fahrtrichtungen, Anzahl und Breite der Kfz-Spuren, Rad- und Gehwege) zu
Straßenabschnitten nicht wie die o. g. Präsentation im Internet veröffentlicht wurden?
Antwort zu 12:
Die derzeit beauftragten Untersuchungen dienen der finalen Entscheidung zur
Realisierung und der Klärung der Finanzierung. Sie sind die Grundlage für die formalen
Arbeitsschritte zur Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen. Die Straßenquerschnitte
zeigen Prinzipien auf für mögliche Gestaltungen. Im Moment findet noch keine Vorplanung
oder Entwurfsplanung, wie sie für die Planfeststellung erforderlich sind, statt. Damit hatten
die Darstellungen nur anschaulichen Charakter und wurden nicht online gestellt. Für die
Frage der baulichen Ausgestaltung werden im weiteren Verfahren entsprechende
Veranstaltungen folgen.
Frage 13:
Wie stellt der Senat sicher, dass trotz des Vorgehens in der ersten Stufe der Variantenuntersuchung zur
Nordtangente, einem Straßenabschnitt nur je einen möglichen Straßenquerschnitt (Anzahl und Breite der
Kfz-Spuren, Rad- und Gehwege) ohne Netzbetrachtung der Kfz-Verkehrsführung fest zuzuordnen, die beste
Trasse mit dem besten Straßenquerschnitt ausgewählt wird?
Antwort zu 13:
Die Trassen werden in ihrem Verlauf jeweils entsprechend der lokal geltenden
Platzverhältnisse bewertet, so ergeben sich unterschiedliche Abschnitte, bei denen bspw.
eigene Gleiskörper möglich wären und andere, wo das nicht der Fall ist.
Standardquerschnitte dienen hier als Orientierung. In die Trassenbewertung fließt eine
Vielzahl von Kriterien ein, die es erlaubt, eine diesem Planungsschritt entsprechende
Bewertung vorzunehmen.
Frage 14:
Inwieweit beabsichtigt der Senat eine sicherstellende Priorisierung, damit nicht etwa eine kompliziert zu
bevorrechtigende (Eberswalder Straße), eine extrem langsame (Invalidenstraße) oder umwegige
(Trassenvariantengruppen 4, 5 und teilweise 1 der Nordtangente vom Nov. 2018) Straßenbahnstrecke
geplant wird?
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Antwort zu 14:
Die Trassenbewertung erfolgt mit Kriterien für vier Anforderungen, d.h. dass die
Anforderungen des Fahrgastes bei der Nutzung eines öffentlichen Personennahverkehr-
(ÖPNV) Angebots, des Betriebs (Verkehrsunternehmen, hier: BVG) für die Organisation
des ÖPNV-Angebots, der Kommune für Mitteleinsatz und verkehrspolitische Ziele
(Verkehrsplanung) und der Allgemeinheit für die Nutzung des öffentlichen Raums
gleichermaßen berücksichtigt werden.
Dafür wird zunächst ein Kriterienkatalog erstellt, anhand dessen die Wirkungen der
jeweiligen Trassenvariante auf die ausgewählten Zielgruppen beurteilt werden können.
Der Kriterienkatalog ist so gestaltet, dass alle maßgeblichen Wirkungen betrachtet und
deren Ausprägungen eingeschätzt werden können, so dass anschließend eine Bewertung
nach einer festgelegten Bewertungsskala vorgenommen werden kann.
Die in der Frage aufgeführten Aspekte finden in den Kriterien „Reisezeit“ und
„Streckenqualität“ Berücksichtigung.
Frage 15:
Wie stellt der Senat sicher, dass die Nordtangente – trotz des erhöhten Zeitaufwands durch die Planung
sehr vieler Trassenvarianten – wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen bis 2021 baulich begonnen und
wie im NVP vorgesehen 2025 in Betrieb gehen wird? Inwieweit trifft die Aussage zu, die zuständige
Referatsleiterin habe in der Informationsveranstaltung am 07.11.18 die Inbetriebnahme erst für nach 2030 in
Aussicht gestellt? Welche Gründe gibt es hierfür?
Antwort zu 15:
Die Aussage, die zuständige Referatsleiterin habe in der Informationsveranstaltung am
07.11.2018 die Inbetriebnahme erst für nach 2030 in Aussicht gestellt, trifft nicht zu.
Der Koalitionsvertrag und die Richtlinien der Regierungspolitik geben den Rahmen der für
die Legislatur geplanten Vorhaben. Der Nahverkehrsplan konkretisiert den
Koalitionsvertrag und die Richtlinien der Regierungspolitik. Die Arbeitsplanung der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird darauf abgestellt.
Berlin, den 20.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Cottbus: Nahverkehr „Wir können nur Teillösungen anbieten“ aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/cottbuser-oepnv-braucht-fahrzeuge-digitalisierung-und-optimiertes-netz_aid-37411227

Der #ÖPNV in #Cottbus muss beim #Netz, beim #Fuhrpark und bei der #Digitalisierung nachholen. Von Nils Ohl
„Die Frage ist: Wo wohnt die Bevölkerung in Cottbus künftig und wie können wir einen Öffentlichen #Personennahverkehr schaffen, der dem gerecht wird?“, stellte der Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch vor wenigen Tagen beim 2. Brandenburger Verkehrsforum an der BTU fest.

Das Forum initiiert hatte Ralf Thalmann, Geschäftsführer von Cottbusverkehr, um grundsätzlich über die Zukunft der Mobilität abseits der großen Ballungsräume in Regionen wie der Lausitz nachzudenken. Thalmann weist darauf hin, dass sich das Mobilitätsverhalten der Menschen derzeit grundsätzlich ändert. Der #Individualverkehr mit dem Auto stößt an seine Wachstumsgrenzen. Dazu kommen Probleme wie Lärm- und Schadstoffemissionen und der Klimawandel. Das alles stellt den gesamten Verkehr vor völlig neue Herausforderungen. „Dem ÖPNV kommt bei der Lösung eine Schlüsselfunktion zu“, ist Thalmann überzeugt.

In der Diskussion kristallisierten sich die drei Punkte Netzanpassung, klimaneutraler Fuhrpark und Digitalisierung als zentrale …

Seilbahn: Relikt von der IGA 2017 Fahren wir bald mit VBB-Ticket Seilbahn in Marzahn? aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/marzahn-hellersdorf/fahren-wir-bald-mit-vbb-ticket-seilbahn-in-marzahn

Die #Seilbahn in den #Gärten der Welt in #Berlin-Marzahn soll dauerhaft in Betrieb bleiben. Das ergibt sich aus dem neuen #Nahverkehrsplan 2019-2023, den der Senat am Dienstag bei seiner auswärtigen Sitzung in Brüssel beschloss.

Nun soll geprüft werden, ob die Seilbahn in das System des Öffentlichen Nahverkehrs (#ÖPNV) integriert werden kann. In diesem Fall könnte sie zu den regulären Tarifen von Bus und Bahn im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) genutzt werden.

„Die Erkenntnisse dazu sowie zu denkbaren weiteren Planungen für Seilbahnangebote sollen in der Laufzeit des Nahverkehrsplans vorliegen“, heißt es dazu in dem umfangreichen Papier zur Zukunft des Berliner Nahverkehrs, das bereits am …

ÖPNV: So wird das Angebot bei Bus und Bahn ausgebaut Berlin investiert massiv in den öffentlichen Nahverkehr., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216524311/So-wird-das-Angebot-bei-Bus-und-Bahn-ausgebaut.html

Neue Linien, #E-Busse und engere Takte für die Verkehrswende.
Berlin wird sein #Nahverkehrssystem in den kommenden Jahren massiv ausbauen. Geld soll es geben für neue Straßenbahnstrecken, womöglich auch für neue U-Bahnlinien, dazu soll es mehr Bahnen auf den Strecken und ein #Zehn-Minuten-Takt für Elektro-Busse auch in den Außenbezirken geben.

28 Milliarden Euro bis 2035

Der #Nahverkehrsplan der Senatsverkehrsverwaltung von Regine Günther (parteilos, für Grüne), den der Senat am Dienstag absegnen soll, sieht Ausgaben von 28,1 Milliarden Euro für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den nächsten 16 Jahren vor. Der eigentliche Plan gilt zwar offiziell nur bis 2023. Aber weil gleichzeitig die Direktvergabe der meisten Verkehrsleistungen an die landeseigene BVG beschlossen werden soll und dieser Verkehrsvertrag von 2020 bis 2035 läuft, umfasst die nun zu treffende Weichenstellung einen sehr viel längeren Zeitraum.

„Das ist die Grundlage für die #Verkehrswende in Berlin“, sagte Günther. Nachdem die rot-rot-grüne Koalition mit dem #Mobilitätsgesetz die rechtliche Grundlage geschaffen habe, gehe es nun um die „finanzielle und operative Gestaltung“, so die Senatorin. Sie kündigte eine „Trendwende im #ÖPNV“ an: Er werde komfortabler, sauberer, zuverlässiger. Der Flächenverbrauch werde reduziert, Verkehr auf den Umweltverbund …

Potsdam: DBV Potsdam-Mittelmark: Potsdamer Stadtpolitik entäuscht!, aus DBV

Pressedienst des DBV-Regionalverbandes Potsdam-Mittelmark vom 19.02.2019
 Nach der Berichterstattung aus dem #Bauausschuss der Stadt #Potsdam ist der #DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark enttäuscht vom Verhalten der Politiker. So verständlich das Ansinnen der Groß Glienicker ist, umsteigefrei in die Innenstadt zu kommen bzw. bessere Bedingungen beim Umsteigen zu haben, um so erstaunter ist der DBV über das Handeln Stadtpolitik. Seit Jahren sinkt die faktisch die Pro Kopf-Zuweisung für den Betrieb des #ÖPNV in der Stadt Potsdam bei steigenden Einwohnerzahlen. Auch die Querfinanzierung durch die Stadtwerke kann das nicht auffangen. Dies führte zu notwendigen Anpassungen im ÖPNV, wie eben der Aufgabe des Parallelverkehrs zwischen Tram #96 und Bus #638 vom Potsdamer Norden in die Innenstadt. Die Politiker hätten es in der Hand, mit zusätzlichen Mitteln für den Nahverkehr hier andere Voraussetzungen zu schaffen. Die Kosten, die der #Parallelverkehr zwischen Tram 96 und Bus 638 verursacht, müssen an anderer Stelle wieder eingespart werden. An vielleicht einer Stelle, an der es wirklich weh tut. Von wenig Sachkenntnis zeugt es, den #Verkehrsbetrieb als Schuldigen an den Pranger zu stellen, ohne sich über die schnelle Realisierbarkeit bestimmter Forderungen zu informieren. Bauliche Maßnahmen an der Endhaltestelle Campus Jungfernsee sind nicht alleine Sache der #ViP sondern auch in Verantwortung der Stadt Potsdam. Hier wird geplant, genehmigt, finanziert und ausgeschrieben zum Bau. Beim Thema #Fahrgastinformation hat die ViP bereits einige Schritte unternommen und wird sicher weitere Lösungen für die Anzeige der Anschlüsse finden. Der #DBV wird die weiteren Vorgänge weiterhin sachlich kritisch begleiten und zu würdigen wissen. Die Zeit für Wahlkampfüberschriften ist abgelaufen, nun müssen Taten folgen, der Bürger ist es wert. Negativbeispiele der Stadtpolitik hat Potsdam so einige, wie Einstellung des Obus, Unterbrechung der Beschaffung Niederflurstraßenbahnen, Einschnitte im Angebot (so durch den Takt 2000) Diese lassen uns an der Ehrlichkeit verschiedener Politiker zweifeln. Pressekontakt:Karsten Müller, Vorsitzender des Regionalverbandes, Telefon 01 63 / 5 54 33 94 

Fahrdienst: Einführung neuer Systeme zur Entlastung der Verkehrssituation in Berlin (Ride Pooling Systeme), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum blockiert der Berliner Senat neue nachhaltige, private Mobilitätsangebote wie #MOIA oder #door2door
in Berlin, obwohl durch die Konzepte der zunehmende #Mobilitätsbedarf der wachsenden Stadt gedeckt, die
Verkehrsprobleme Berlins gelindert werden könnten und dies bereits in anderen deutschen Städten möglich
ist?
Antwort zu 1:
Berlin erfreut sich großer Resonanz bei der Erprobung neuer Mobilitätsformen. Insofern
führt der Senat seit Jahren Gespräche mit Anbietern, die die Neuzulassung von „#Ridepooling-
Verkehren“ als Erprobungsverkehr auch in Berlin anstreben. Es liegt in der Natur der
Sache, dass eine neue Mobilitätsform ein verkehrlich relevantes Alleinstellungsmerkmal
besitzen sollte. Zudem sollte sie nicht von verschiedenen Anbietern mehrfach im selben
Gebiet erprobt werden. Das würde die bestehende Nachfrage zersplittern und damit dem
Ziel, möglichst viele gepoolte Fahrten zu erreichen, entgegenstehen. Zudem würde die
Aussagekraft bereits laufender gleichartiger Probebetriebe dadurch deutlich geschmälert.
Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist
in aller Regel nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig. Zur
praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel können nach pflichtgemäßem
Ermessen gemäß § 2 Abs. 7 PBefG auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von
den Vorschriften des PBefG zeitlich befristet (bis zu vier Jahre) genehmigt werden, soweit
2
öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Sinn dieses Genehmigungstatbestandes
ist es, Erfahrungsdaten sammeln zu können, die dem Gesetzgeber die Prüfung
erlauben, ob er durch Änderung des #PBefG den erprobten Verkehr zulassen will.
Das Unternehmen door2door hat im Jahr 2016 parallel zum seinerzeit genehmigten #CleverShuttle-
Betrieb mit dem Senat Gespräche über das „#Ally“-Projekt geführt, in Berlin allerdings
keinen Antrag auf Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart gestellt.
Auch der von der Firma MOIA in diesem Jahr beantragte „#Ridepooling-Verkehr“ mit virtuellen
Haltestellen setzt sich aus Komponenten der bereits laufenden Erprobungen zusammen.
Frage 2:
Warum gab es bei der Genehmigung, Einführung und im Nachgang der Einführung des „#BerlKönig“ der landeseigenen
BVG, keine Ausschreibung, so dass sich auch andere Unternehmen auf den Testpiloten der
Stadt hätten bewerben können?
Frage 6:
Wann ist mit einem diesbezüglich offenen, transparenten und nachvollziehbaren Ausschreibungsverfahren
zu rechnen, bei dem sich andere Bewerber um die Durchführung des Angebotes bewerben können?
Antwort zu 2 und 6:
Eine Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart gemäß § 2 Abs. 7 PBefG stellt
keine #Dienstleistungskonzession dar, da es an der erforderlichen Gegenleistungsverpflichtung
des Wirtschaftsteilnehmers fehlt. Diese rechtliche Bewertung wurde erst jüngst vom
Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Verfahren bestätigt, in dem die Erteilung einer
Genehmigung an MOIA in Hannover mit dem Hinweis auf eine vermeintliche Ausschreibungspflicht
verhindert werden sollte. Für eine Ausschreibung von eigenwirtschaftlichen
Genehmigungen zu „Experimentierzwecken“ fehlt es somit an einer Rechtsgrundlage.
Frage 3:
Warum operieren die derzeitigen beiden Anbieter wie „CleverShuttle“ und der „BerlKönig“ nur mit geringen
Fahrzeugstückzahlen und in sehr begrenzten Bediengebieten, welche Erkenntnisse erhofft sich der Senat
davon?
Antwort zu 3:
Den beiden Erprobungen dürfen öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Es
sind daher insbesondere die Vereinbarkeit mit den Angeboten im Öffentlichen Personennahverkehr
(#ÖPNV), mit dem Erhalt der Funktionsfähigkeit des örtlichen #Taxigewerbes
und sonstige nicht konkretisierte öffentliche Verkehrsinteressen zu berücksichtigen. Daher
sind nur geringe Fahrzeugzahlen und begrenzte Bediengebiete genehmigt worden.
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Das Abgeordnetenhaus hat durch das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG)1 den Rahmen für
die Bestimmung „sonstiger“ öffentlicher Verkehrsinteressen abgesteckt. Zentrale Maßgabe
des Berliner Mobilitätsgesetzes ist, dass der Anteil der Verkehrsmittel des Umweltverbundes
gesteigert werden soll. Dem Umweltverbund zugerechnet werden der Fußverkehr, der
Radverkehr und der ÖPNV.
Auf Basis dieser und weiterer Vorgaben des Mobilitätsgesetzes wird auch der künftige
Nahverkehrsplan 2019 – 2023 (NVP) konkretisieren, unter welchen Maßgaben davon ausgegangen
werden kann, dass „Ridepooling“-Verkehre das Berliner Verkehrssystem im
Sinne der Zweckbestimmung und der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes optimieren.
Daher ist den beiden Anbietern durch geeignetes Monitoring auferlegt, Daten zu generieren,
die eine Bewertung erlauben, welche Auswirkungen die „Ridepooling“-Verkehre in
Bezug auf das öffentliche Verkehrsinteresse haben. Das Land Berlin hat auf diese Weise
die Grundlage für eine systematische Datenerhebung zur Beurteilung der verkehrlichen
Wirkungen der „Ridepooling“-Verkehre gelegt und strebt an, im bundesweiten Austausch
mit Genehmigungsbehörden, Ländern und Bund eine Harmonisierung der Kennziffern und
der Methodik des Monitorings zu erreichen.
Frage 4:
Wann gelten die derzeitigen Ride Pooling-Tests wie der „BerlKönig“ der BVG als erfolgreich?
Antwort zu 4:
Erklärtes Ziel der „Ridepooling“-Verkehre ist es, individuelle Mobilitätsbedürfnisse zu bündeln
und dadurch das individuelle Kraftfahrzeugaufkommen zu reduzieren. Somit dürfen
die Erprobungen nicht zu einer relevanten Beeinträchtigung des ÖPNV, der Funktionsfähigkeit
des örtlichen Taxigewerbes oder gar zur Zunahme des Kraftfahrzeugaufkommens
zu Lasten des Umweltverbundes führen.
Frage 5:
Was würde dies für die Zulassung weiterer Unternehmen in Berlin bedeuten?
Antwort zu 5:
Das Land Berlin wird im Einzelfall nach den o. g. Kriterien entscheiden.
Frage 7:
Gilt bei der Zulassung von Ride Pooling-Anbietern das Gebot der Eigenwirtschaftlichkeit oder werden Verkehrskonzepte
wie der „BerlKönig“ der landeseigenen BVG durch Landesmittel subventioniert?
Antwort zu 7:
Die Erprobungsverkehre werden nicht durch Landesmittel subventioniert.
1 Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung
vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464)
4
Frage 8:
Bejahendenfalls zu 7. – Wie hoch ist der zu erwartende Subventionsbetrag?
Antwort zu 8:
Entfällt.
Berlin, den 27.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Minderleistungen der S-Bahn – Verwendung der Mittel

www.berlin.de

Frage 1:

Für 2017 musste die #S-Bahn wegen #Minderleistungen auf etwa 26 Millionen Euro verzichten. Die einbehaltenen Mittel sollten dem öffentlichen Personennahverkehr zu Gute kommen: Welche konkreten Maßnahmen konnten durch die einbehaltenen Mittel zusätzlich finanziert werden?

Antwort zu 1:

Im Jahr 2017 wurdeder #Vergütungsanspruch der S-BahnBerlin GmbH wegen ausgefallener Leistungen aus dem #Verkehrsvertrag bis 14.12.2017 und dem #Mehrleistungspaket, aufgrund von Minderleistungen, abweichender #Zugstärke und #Schlechtleistungen (#Qualitätsstandards, #Pünktlichkeit) um insgesamt 27,7 Mio. Euro gekürzt:

  Verkehrsvertrag bis 14.12.2017 Mehrleistungs- paket Summe
Abzüge für Minderleistungen 14.121.070,52 € 656.123,73 € 14.777.194,25 €
Abzüge für abweichende Zugstärke 2.533.156,70 € 427.819,86 € 2.960.976,56 €
Abzüge aufgrund von Schlechtleistungen 9.953.898,90 € 9.953.898,90 €
Summe Abzüge 26.608.126,12 1.083.943,59 27.692.069,71

Im Rahmen der vertraglichen Abrechnung ergabensich Vergütungsansprüche über den Grund-Finanzierungsanspruch hinaus für die Bereitstellung von #Ersatzverkehren, die Preisanpassung bei #Energiekosten, den Nachteilsausgleich aus der #Fahrzeugbindung sowie zusätzliche Sicherheitsleistungen in Höhe von 13,3 Mio. Euro, so dass nach der Verrechnung dieser Vergütungsansprüche mit den Abzügen Restabzüge in Höhe von 14,4 Mio. Euro verblieben:

  Verkehrsvertrag bis 14.12.2017 Mehrleistungs- paket Summe
Ersatzverkehre 2.269.788,19 € 44.924,13 € 2.314.712,32 €
Energiekosten- nachforderung 9.316.182,67 € 9.316.182,67 €
Nachteilsausgleich Fahrzeugbindung 1.488.396,53 € 1.488.396,53 €
Zusätzliche Sicherheitsleistung 139.997,00 € 139.997,00 €
Summe Vergütungsansprüche 13.214.364,39 44.924,13 13.259.288,52
Verbleibende Restabzüge 13.393.761,73 1.039.019,46 14.432.781,19

Die zur Finanzierung des S-Bahn-Verkehrs zur Verfügung gestelltenMittel stammen aus Zuweisungen des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG)und sind zweck- gebunden zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV) vorgesehen, insbesondere des #Schienenpersonennahverkehrs (#SPNV).

Die bei Kapitel 0730 / Titel 54081 „Leistungen des S-Bahn-Verkehrs“ nicht in Anspruch genommenen Mittel fallen aufgrund der Zweckbindung zum Ende des Haushaltsjahres nicht dem allgemeinen Haushalt zu.

Im Jahr 2017 betrugen die zum Jahresende noch verfügbaren Mittel 48,6 Mio. Euro (inkl. Reste aus Vorjahren); diese Summe beinhaltete ferner die bei der Aufstellung des Doppel- haushaltsplans 2016/2017 noch nicht bekannte Zuführung von Regionalisierungsmitteln

i.H.v. 18,6 Mio. Euro aufgrund der Novelle des RegG 2016.

Von den am Jahresende2017 verfügbaren Mitteln wurde ein Betrag von 6,4Mio. Euro der bestehenden Rücklage (9739/10006) über den Titel91903 zur „Finanzierung der Beschaffung und Ertüchtigung von Schienenfahrzeugen“zugeführt (siehe auch Erläute- rung zum Titel 54081).Sie werden zur Finanzierung vonErtüchtigungsmaßnahmen bei den S-Bahn-Fahrzeugender Baureihen #480/485 eingesetzt und mit den übrigen Mitteln der Rücklage bedarfsgerecht dem Titel 54081 wiederzugeführt.

Die verbleibenden 42,2 Mio. Euro wurden beimTitel 54081 ins Folgejahr 2018 übertragen und dort gesperrt. Diese Mittel stehen u.a.zur Finanzierung von (zusätzlichen) S-Bahn- Verkehrsleistungen in den Folgejahren zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil dieser Summe mit dem Jahresabschluss 2018 entweder ebenfalls der Rücklage zur #Ertüchtigung von #S-Bahn-Altfahrzeugen oder der „Rücklage zur Finanzierung der #S-Bahn-Fahrzeuggesellschaft“ zugewiesen wird, die in 2019 zur Beschaffung neuer S-Bahn- Fahrzeuge von 2026 bis 2033 gegründet werden soll.

Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Berliner ÖPNV-Netz zielgerichtet ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen, aus Senat

www.berlin.de

Aus der Sitzung des Senats am 18. Dezember 2018:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, einen halbjährlichen Bericht an das Abgeordnetenhaus zum Thema „Berliner #ÖPNV-Netz zielgerichtet ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen“ beschlossen.

Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik baut Berlin seinen Öffentlichen #Personennahverkehr (ÖPNV) bedarfsgerecht aus. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Erschließung von neuen Wohnungsbaustandorten. In der laufenden Legislaturperiode 2016-2021 sollen daher umfangreiche #Straßenbahnplanungen umgesetzt werden.

An der Planung wird intensiv gearbeitet, bei zwei Projekten wurde die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Berichtszeitraum (Juli bis November 2018) abgeschlossen. Die Planungsfortschritte stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Für die Verlängerung der #Straßenbahnlinie #M2 ab Heinersdorf in Richtung Blankenburger Süden und S-Bahnhof #Blankenburg wurden die Trassenbewertungen einschließlich der Nutzen-Kosten-Untersuchung abgeschlossen.

Die Untersuchungen für die #Tangentialverbindung S+U-Bahnhof #Pankow#Heinersdorf#Weißensee laufen derzeit. Der Bürgerdialog und eine zweiwöchige Online-Beteiligung auf der Webseite mein.berlin.de hat vom 7. bis 21. November 2018 stattgefunden.

Für die Strecke #Alexanderplatz#Potsdamer Platz wurde bereits im Juni 2016 der #Planungsauftrag an die BVG erteilt. Aktuell vergibt die BVG die Planungsleistungen für die Planungsphasen Vorplanung bis Ausführungsplanung.

Die Ausschreibung und der Start der Untersuchungen für die Straßenbahn-Neubaustrecke #Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz erfolgen in Abhängigkeit zum Verfahren Alexanderplatz – Potsdamer Platz.

Die erforderlichen Untersuchungen für die Strecke U-Bahnhof #Turmstraße#Mierendorffplatz werden derzeit bearbeitet.

Die Untersuchungen zur Strecke S+U-Bahnhof #Warschauer Str. – U-Bahnhof #Hermannplatz sind ebenfalls in Arbeit. Der Bürgerdialog und die anschließende zweiwöchige Online-Beteiligung auf der Webseite mein.berlin.de hat vom 15. bis 29. November 2018 stattgefunden.

Mit dem Ausbau des ÖPNV wird die wachsende Metropole Berlin ihren Bewohnerinnen und Bewohnern auch in Zukunft eine gute Infrastruktur bieten.
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Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090