Bahnhöfe: Abriss des S-Bahnhofs Lichtenrade – Die Deutsche Bahn AG und der Denkmalschutz: Nachfrage zur Anfrage 18/17372, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie ist es zu erklären, dass in Beantwortung meiner Anfrage 18/17372 zwar die Zuarbeit der Deutschen
    Bahn AG eingeholt wurde, offenbar aber keine Stellungnahmen der zuständigen #Denkmalschutzbehörden
    des Landes Berlin, obwohl ausdrücklich um #denkmalrechtliche Belange ging?
  2. Welche Regularien gibt es in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den
    Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, da hier der Eindruck entsteht, als würde die DB AG
    sehr weitgehend selbst entscheiden, welche Denkmale sie für erhaltenswert hält und welche nicht?
    Zu 1. und 2.:
    Alle zuständigen Behörden, so auch die Denkmalschutzbehörden, sind ordnungsgemäß
    im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens in dem dafür gesetzlich vorgesehenen
    Anhörungsverfahren beteiligt worden. Die Entscheidung erfolgte unter Einbeziehung
    und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen durch die zuständige
    #Planfeststellungsbehörde, das #Eisenbahnbundesamt (#EBA). Die Entscheidungen und
    die zugehörigen Entscheidungsgründe wurden im Planfeststellungsbeschluss vom
  3. November 2015 – wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage
    18/17372 ausgeführt – dargelegt.
    Betriebsanlagen der Eisenbahn werden gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz
    (AEG) planfestgestellt oder plangenehmigt. Bei der Planfeststellung und
    -genehmigung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten
    Belange, sofern sie von den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange im Wege der
    Stellungnahme vorgebracht wurden, durch das Eisenbahnbundesamt als sogenannte
    Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Planfeststellung
    und -genehmigung ersetzen eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die
    örtlich zuständige Denkmalbehörde. Sowohl die Bedeutung betroffener Denkmale als
    auch die Schwere eines Eingriffs und einer Denkmalbeeinträchtigung gewichtet die
    Planfeststellungsbehörde aus eigener Kompetenz; an die Denkmalschutzgesetze der
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    Länder ist sie nicht gebunden. Spezielle Regularien in der Zusammenarbeit zwischen
    der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin gibt es
    nicht.
  4. Gibt es neben dem Baudenkmal #S-Bahnhof #Lichtenrade entlang der Ausbaustrecke der Dresdner
    Bahn noch weitere Denkmale, die vom Ausbau betroffen sind und wenn ja, welche? (Bitte um
    Nennung des Namens und der Nummer in der Denkmalliste). Welche Entscheidungen wurden zum
    Umgang mit den Denkmalen hier getroffen?
    Zu 3.:
    Entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn gibt es eine Vielzahl von Denkmalen,
    die direkt oder indirekt (Umgebungsschutz) von der Maßnahme betroffen sind.
    Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren, die in mehreren Planfeststellungsabschnitten
    durchgeführt wurden, haben das #Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als
    Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit der
    unteren Denkmalschutzbehörde auf die jeweiligen Denkmale und ihre Bedeutung
    hingewiesen.
    Südlich des Südkreuzes entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn liegen
    folgende weitere Denkmale, die wenigstens im Umgebungsschutz vom Ausbau
    betroffen sind:
    a) OBJ-Dok-Nr.: 09075158/ Rheinmetall-Borsig-AG
    b) OBJ-Dok-Nr.: 09030111/ Gleichrichterwerk
    c) OBJ-Dok-Nr.: 09065336/ Bahnhof (S) & Mälzerei & Landhaus & Wohnhaus &
    Garten,
    d) OBJ-Dok-Nr.:09065337/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Landhaus Lichtenrade
    mit Garten (Gasthaus & Wirtshaus & Tanzsaal)
    f) OBJ-Dok-Nr.: 09030117/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Mälzerei der Schloßbrauerei
    Schöneberg
    g) OBJ-Dok-Nr.: 09097761/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336 S-Bahnhof Lichtenrade
    h) OBJ-Dok-Nr.:09097762/ Katholische Salvatorkirche und Christophorus-
    Kinderkrankenhaus
    i) OBJ-Dok-Nr.: 09055081/ Gaswerk Mariendorf (Gaswerk und Wasserturm)
    j) OBJ-Dok-Nr.: 09055074/ Lankwitz-Mariendorfer Fußgängerbrücke
    k) OBJ-Dok-Nr.: 09065549/ Parfümerie-Fabrik Scherk
    l) OBJ-Dok-Nr.: 09066670/ Brückenbauten der Fern- und S-Bahnunterführung
    Prellerweg
    m) OBJ-Dok-Nr.: 09066671/ Bahnbetriebswerk Tempelhof
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    n) OBJ-Dok-Nr.: 09066674/ S-Bahnhof Priesterweg
    Sachbegriff: Bahnhof (S)
    o) OBJ-Dok-Nr.: 09066468/ Mix und Genest
    p) OBJ-Dok-Nr.: 09055133/ Kasernen General-Pape-Straße
    Im näheren Umfeld des Bauvorhabens im ersten Planfeststellungsabschnitt liegen
    ein Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52), der Verwaltungsbau und die Rüstungsfabrik
    Rheinmetall-Borsig AG (Buckower Chaussee 114-134), ein Büro und Fabrikgebäude
    (Schindler GmbH, Großbeerenstraße 169A/171), die Teubertbrücke, die Lankwitz-
    Mariendorfer Fußgängerbrücke und die Parfümerie-Fabrik Scherk (Kelchstraße 31).
    Denkmalbereiche (Gesamtanlagen) finden sich in der Siedlung „Mariengarten“ und
    auf dem Gelände des Gaswerks Mariendorf. Dem unmittelbaren Vorhabenbereich
    sind allerdings nur das Gleichrichterwerk und das Gaswerk Mariendorf zuzuordnen.
    Die Planfeststellungsbehörde schreibt zu diesen Denkmalen im Planfeststellungsbeschluss
    Abschnitt auf S. 418: „Insgesamt sind die bau- und anlagenbedingten Belastungen
    als gering einzustufen. Betriebsbedingte Belastungen sind nicht zu konstatieren.“
    Zum Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52) führt sie auf S. 318 aus: „Die Planfeststellungsbehörde
    geht davon aus, dass der Vorhabenträger die erforderlichen Maßnahmen
    zum Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes trifft und sieht keinen weiteren
    Entscheidungsbedarf.“
    Im Planfeststellungsbeschluss 2. Abschnitt (Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18
    AEG für das Vorhaben Ausbau Knoten Berlin Berlin Südkreuz – Blankenfelde („Wiederaufbau
    der Dresdner Bahn“) Planfeststellungsabschnitt 2 Bahn-km 12,300 bis
    14,762 der Strecken 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda 6035 Berlin – Blankenfelde)
    wird die Entscheidung zum Rückbau wie folgt zusammengefasst:
    „Der erforderliche Rückbau denkmalgeschützter Bausubstanz betrifft ausschließlich
    Anlagen des Vorhabenträgers. Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der
    Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger
    öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen
    Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung
    gewählt werden müsste.“
    „Auch ein Teilerhalt des nördlichen Bahnhofsgebäudes kommt für den Vorhabenträger
    nicht infrage: Unzumutbar ist die Belastung dann, wenn die Kosten der Erhaltung
    und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals
    aufgewogen werden können (OVG Weimar, Urteil vom 16.01.2008, Az. 1 KO
    717/06, juris-Abdruck Rn. 33). Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zum Erhalt
    eines Teilgebäudes, das für ihn keinen Gebrauchswert mehr hat und dessen
    Denkmalwert durch den Abriss des südlichen Teils des Gebäudes erheblich entwertet
    ist, sieht die Planfeststellungsbehörde als nicht zumutbar an.“
    Die weiteren Erwägungen und Abwägungen der Planfeststellungsbehörde sowie die
    Argumente der Vorhabenträgerin und der Denkmalbehörden können den oben
    genannten Planfeststellungsbeschlüssen entnommen werden.
    Seite 4 von 5
    Die Planfeststellungsbeschlüsse haben Rechtskraft.
  5. Wann konkret erfolgten Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und der Unteren
    Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesdenkmalamt zum Erhalt des S-Bahnhofs Lichtenrade
    und mit welchen Ergebnissen? Welche Kompensationsmaßnahmen wurden der DB AG für den
    Verlust des Denkmals auferlegt?
    Zu 4.:
    Das LDA wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher
    Belange (TöB) beteiligt. Abstimmungsgespräche sind in diesem Verfahren nicht
    vorgesehen. Folgende Stellungnahme hat das LDA auf die parlamentarische Anfrage
    von Hr. Oliver Friederici, Abgeordnetenhaus Berlin, im Juni 2018 zu diesem
    Sachverhalt gegeben:
    „Der Bahnhof Lichtenrade ist in der Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer
    09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, Bahnhofsgebäude und Beamtenwohnhaus,
    1892; Mittelbahnsteig mit Mobiliar, Bahnsteighäuschen, Zugangshäuschen, 1900-10
    (siehe Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als Baudenkmal ausgewiesen.
    Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts
    Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen
    im Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste
    am Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante
    erfordert jedoch den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit
    dem Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs
    mit Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen.
    Die Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen
    abwägen und räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches
    Interesse gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem
    Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines
    Eisenbahngesetz (AEG) vom 13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt,
    weshalb weitere Bestrebungen zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet
    wurden.“
    Kompensationsmaßnahmen sieht das Denkmalschutzgesetz im Gegensatz zum
    Naturschutzrecht, das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kennt, leider nicht vor.
    Folglich wurden der DB AG keine Kompensationsmaßnahmen auferlegt.
    Abstimmungsgespräche zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde (UD) des
    Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg und der Deutschen Bahn AG zum Erhalt des
    S-Bahnhofes Lichtenrade sind weder aktenkundig noch erinnerlich.
    Solche stünden zudem nicht in Einklang mit den Zuständigkeitsregelungen des
    Denkmalschutzgesetzes Berlin, wonach gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 das LandesdenkSeite
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    malamt für die Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
    zuständig ist.
    Im Planfeststellungsverfahren hat dennoch die untere Denkmalschutzbehörde ihre
    Bedenken schriftlich vorgetragen (wie z.B. auch der Antwort des Senats auf die
    schriftliche Anfrage 18/15216 zu entnehmen ist).
  6. Welche Gründe gab es für die Eintragung in die Denkmalliste, wann erfolgte sie und welche Eigenschaften
    für den S-Bahnhof Lichtenrade wurden damals festgestellt?
    Zu 5.:
    Bei dem Bahnhof handelt es sich um einen typischen Landbahnhof der zweiten
    Hälfte des 19. Jahrhunderts. In Berlin und in dessen Umland haben sich nur wenige
    Bauten dieser Art erhalten.
    Am 17.10.2006 wurden die Bahnhofsgebäude des S-Bahnhofs Lichtenrade von 1892
    wegen ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als Baudenkmale eingetragen.
    Am 25.5.2012 wurde das Schutzgut um die 1909-10 entstandenen Bauten wegen
    der geschichtlichen Bedeutung ihres anschaulichen Überlieferungszustands erweitert:
    Mittelbahnsteig , drei Bahnsteighäuschen des Typus Wannseebahn, Möblierung,
    die Eisen-/Glaskonstruktionen über dem ehemaligen Zugangstunnel und den
    Zugangstreppen.
    Mit gleichem Datum wurde die Anlage des S-Bahnhofs, das Landhaus Lichtenrade
    mit Garten, Wirtshaus der Schloßbrauerei Schöneberg von 1893-94 Bahnhofstr. 30-
    32, die Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg von 1898 Steinstr. 41, beides
    Baudenkmale, zu einem Ensemble von herausragender ortsgeschichtlicher Bedeutung
    zusammengefasst: Das Wirtshaus, erstes Gebäude der Bahnhofstraße, und die
    Mälzerei, erster Industriebetrieb Lichtenrades, entstanden infolge der Existenz des
    Bahnhofs. Bahnhof, Wirtshaus, Mälzerei waren die Keimzelle des ab 1900 sich neu
    entwickelnden Ortskerns westlich des Dorfs, für die Entwicklung Lichtenrades zum
    Berliner Vorort, letztendlich die Voraussetzung, dass Lichtenrade 1920 zu Berlin
    eingemeindet wurde.
    Berlin, den 01.03.2019
    In Vertretung
    Gerry Woop
    Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Bahnverkehr + S-Bahn: Offizieller Baubeginn für Projekt Dresdner Bahn, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/tempelhof-schoeneberg/article216327261/Offizieller-Baubeginn-fuer-Projekt-Dresdner-Bahn.html

Der #Streckenausbau entlang der bestehenden #S-Bahn-Linie wird den Zugverkehr in Richtung #Dresden und zum #BER-Flughafen beschleunigen.
Das Bauprojekt #Dresdner Bahn im Süden Berlins beginnt am Dienstag kommender Woche offiziell. Im Ortsteil #Lichtenrade wird der letzte Teil einer #Schallschutzwand aufgestellt. Zu dem symbolischen Akt werden Infrastruktur-Konzernvorstand Ronald #Pofalla und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak #Ferlemann, erwartet, wie die Deutsche Bahn am Mittwoch mitteilte.

Der Streckenausbau entlang der bestehenden S-Bahn-Linie wird den Zugverkehr in Richtung Dresden und zum künftigen #Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) beschleunigen. Auf der neuen 16 Kilometer langen Trasse sollen von Ende 2025 an Regional- und Fernzüge in Richtung Südosten fahren.

Vom Berliner Hauptbahnhof zum BER gelangen Fahrgäste dann in 20 Minuten, etwa 10 Minuten schneller als über die vorhandenen Strecken. Geplant ist ein 15-Minuten-Takt. Nach Dresden geht es dann in anderthalb Stunden und damit gut eine halbe Stunde schneller als heute – vor allem, weil die Strecke für Tempo …

Bahnverkehr: Kahlschlag durch den Ausbau der Dresdener Bahn? – Abriss des S-Bahnhofs Lichtenrade und Beeinträchtigung weiterer denkmalgeschützter Gebäude, aus Senat

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Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG
(DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und
dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend
gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des geplantes Ausbaus der #Dresdener Bahn hinsichtlich
#Planfeststellungsverfahren, #Baugenehmigungen und Zeitschiene der Realisierung?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Planfeststellungsbeschlüsse der Dresdner Bahn liegen für den Berliner Bereich vor;
mit dem Bau wurde begonnen. Die Dresdner Bahn soll im Jahr 2025 in Betrieb genommen
werden.“
Frage 2:
Sind aktuell noch Widersprüche oder Klagen gegen das Vorhaben anhängig und wenn ja, gegen welche
Punkte und in welchem Verfahrensstand? Wann ist hier mit abschließenden Entscheidungen zu rechnen?
2
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Planfeststellungsabschnitts II (PFA
II) der Dresdner Bahn wurden durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am
29.06.2017 entschieden. Der Planfeststellungsbeschluss des PFA II vom 13.11.2015 hat
Bestandskraft.“
Frage 3:
Inwiefern waren die Denkmalschutzbehörden rechtzeitig in diesen Prozess einbezogen vor dem Hintergrund,
dass in erheblichem Maße Denkmale entlang der Strecke zerstört oder beeinträchtigt werden sollen?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Alle zuständigen Behörden, auch die #Denkmalbehörde, wurden im Planfeststellungsverfahren
beteiligt.“
Frage 4:
Welche #denkmalgeschützten Gebäude entlang der für den Ausbau vorgesehenen Strecke sollen a) komplett
#beseitigt oder b) durch Um- und Rückbau #beeinträchtigt werden? (Bitte um Auflistung)
Frage 5:
Welchen Denkmalwert haben die jeweiligen Gebäude und welche Begründungen gab es für deren
Unterschutzstellung? (Bitte um Auflistung der einzelnen Begründungen)
Frage 6:
Wie konnte es zu der fatalen Entscheidung kommen, dass das historische Bahnhofsgebäude in Lichtenrade,
ungeachtet des Denkmalschutzes und seiner baugeschichtlichen Bedeutung, einschließlich des
Mittelbahnsteigs und des Zugangs abgerissen werden soll?
Frage 7:
Welche Alternativen wurden geprüft und mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 4 bis zu 7:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Das #Baudenkmal S-Bahnhof #Lichtenrade ist vom Bauvorhaben Dresdner Bahn betroffen:
Um die zwei Fernbahngleise im Bereich des S-Bahnhofes Lichtenrade errichten zu
können, kann der Bahnhof einschließlich der Aufbauten nicht erhalten werden. Die
Abwägung der Gründe wurde ausführlich im Planfeststellungsbeschluss des PFA II vom
Eisenbahn-Bundesamt dargelegt (S. 46, 137, 201, 324 bis S. 329, S. 431, S. 441….. ):
“Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher
Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar
wäre. Der Denkmalwert der betroffenen Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass
deswegen eine andere Trassierung gewählt werden müsste.““
3
Frage 8:
Hält es der rot-rot-grüne Senat, der für einen anderen Umgang mit Denkmalen angetreten ist, für vertretbar,
dass hier wieder einmal bei denkmalgeschützten Gebäuden der öffentlichen Hand Zugeständnisse gemacht
werden, die privaten Eigentümern nie genehmigt werden würden?
Antwort zu 8:
Der Senat verweist auf das durchgeführte gesetzliche Verfahren, in dem eine Abwägung
zum Denkmalschutz durchgeführt wurde. Ein rechtskräftiger Beschluss zu dem Vorhaben
erfolgte mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 13.11.2015.
Berlin, den 14.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: 700 Millionen Euro für ICE-Strecke: Berlins längste Baustelle 20 Jahre dauerte die Planung, nun wird gebaut: Die Dresdner Bahn verändert Lichtenrade bereits jetzt. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-lichtenrade-700-millionen-euro-fuer-ice-strecke-berlins-laengste-baustelle/23640736.html

Die juristischen Schlachten sind geschlagen. Jetzt wird gebaut – und #Lichtenrade verändert sich bereits. Die Pfeiler für die #Lärmschutzwände stehen schon zwischen Bahnhofstraße und Wolziger Zeile, viele große Bäume und Büsche sind gerodet. Die #Kleingartenkolonie ist verschwunden. Hier ist sie schon gut zu erkennen, die #Trasse der #Dresdner Bahn. Die Bahnhofsstraße ist – noch – offen. Der Currywurstbude direkt an den Schranken ist zum Jahresende gekündigt. Im Mai 2020 wird der #Bahnübergang aufgegeben, dann beginnt die ganz große Buddelei.

Das #Planfeststellungsverfahren hatte fast 20 Jahre gedauert, am Ende aber, im Sommer 2017, hat das #Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten der Gleise entschieden. Von #Priesterweg bis zur Stadtgrenze werden zwei Gleise für Fernzüge und den #Flughafenexpress zum #BER führen. Eine Bürgerinitiative aus Anwohnern hatte gefordert, die neuen Gleise in einen Tunnel zu legen, auch von einem Einschnitt war mal die Rede. Bis zum Krieg dampften auch Fernzüge mitten durch Lichtenrade – daran konnte sich natürlich keiner der klagenden Anwohner erinnern. Sie wollten vermeiden, dass der Tempelhofer Ortsteil durch bis zu fünf Meter hohe Lärmschutzwände optisch getrennt wird. Vergeblich.
Mit Tempo 160 durch Berlin

Die Bahn setzte sich durch, die Gleise liegen ebenerdig wie einst. Tempo 160 werden die Züge auf Berliner Stadtgebiet …

Bahnverkehr + Flughäfen: Airport-Express Arbeiten für Bahnstrecke zum Flughafen BER gehen voran, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/arbeiten-fuer-bahnstrecke-zum-flughafen-ber-gehen-voran

In 20 Minuten vom #Hauptbahnhof zum neuen #Flughafen – das verspricht die Bahn. Doch bis dahin ist noch viel zu tun. Am Ende könnte das Projekt mehr Zeit verschlungen haben als der #BER.

Die Deutsche Bahn treibt im Berliner Süden den Ausbau der Strecke in Richtung #Dresden und zum BER voran. Ein Jahr nach Beginn der Vorarbeiten werden erste Lärmschutzwände hochgezogen. Zwischen dem #S-Bahnhof #Lichtenrade und der Grenze zu Brandenburg errichten Arbeiter die dafür nötigen Pfosten. Wie ein Bahnsprecher mitteilte, sollen im nächsten Jahr auch weiter stadteinwärts an der Attilastraße und dem Schichauweg Wände gebaut werden. Böschungen werden gerodet, Bahndämme verbreitert, Leitungen verlegt und Brücken gebaut.

Ende 2025 sollen erste Züge rollen
Von Ende 2025 an sollen auf der neuen 16 Kilometer langen Trasse entlang der #S-Bahn Regional- und #Fernzüge in Richtung Südosten fahren. Vom Berliner Hauptbahnhof zum neuen #Hauptstadtflughafen gelangen Fahrgäste dann in 20 Minuten, etwa 10 Minuten schneller als über die vorhandenen Strecken. Geplant ist ein 15-Minuten-Takt. Nach Dresden geht es dann in eineinhalb Stunden und damit gut eine halbe Stunde schneller als heute – vor allem, weil die Strecke für Tempo 200 ausgebaut wird, aber auch wegen des Abschnitts in Berlin.
Die Bahn hält diesen auch für notwendig, um eine andere Strecke zu entlasten, die Richtung Südwesten aus Berlin herausführt, die Anhalter Bahn. Über diese fahren Züge auf die neue Schnellfahrstrecke nach …

Bahnhöfe + Bahnverkehr + S-Bahn: Bauvorbereitende Arbeiten an der Dresdner Bahn, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand der bauvorbereitenden Arbeiten im Hinblick auf die Errichtung der #Dresdner
Bahn?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Baufeldfreimachungen in #Lichtenrade und #Marienfelde wurden planmäßig
abgeschlossen. Seit Mai und bis Juli 2018 erfolgt die Umverlegung der 30 kV
#S-Bahnstromversorgung.
Derzeit erfolgen die #Kampfmittelsondierung der #BWB im Bereich Bahnübergang (BÜ)
#Säntisstraße. Beginn der Leitungsumverlegung ist im Juli 2018. Ebenfalls im Juli wird vom
13. bis 17.07. der Durchlass am Lichtenrader Graben unter Sperrung der S-Bahn in
diesem Bereich erneuert. Im Bereich der Wolziger Zeile werden die BWB die Leitungen ab
09/2018 umverlegen.
Die Ausschreibung der Bauhauptleistungen im Land Berlin wird derzeit erstellt und soll im
4. Quartal 2018 veröffentlicht werden.“
2
Frage 2:
Welcher Zeitplan liegt mit welchen Baumaßnahmen vor?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die #bauvorbereitenden Maßnahmen haben in 10/2017 begonnen und sollen bis Ende
2019 abgeschlossen sein. Anschließend werden die #Bauhauptleistungen bis vsl. 12/2025
umgesetzt, in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses
im Abschnitt #Blankenfelde-Mahlow.“
Frage 3:
Welche Bestrebungen von Seiten des Senats gibt es, um den unter Denkmalschutz stehenden Bahnhof
#Lichtenrade“ zu erhalten?
Frage 4:
Welche Gebäude in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof „Lichtenrade“ sind vom Bau der Dresdner Bahn
betroffen und welche Bestrebungen gibt es hier, dem Denkmalschutz Rechnung zu tragen?
Antwort zu 3 und zu 4:
„Der Bahnhof Lichtenrade ist in der #Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer
09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, #Bahnhofsgebäude und #Beamtenwohnhaus, 1892;
Mittelbahnsteig mit Mobiliar, #Bahnsteighäuschen, #Zugangshäuschen, 1900-10 (siehe
Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als #Baudenkmal ausgewiesen.
Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts
Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen im
Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste am
Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante erfordert jedoch
den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit dem
Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs mit
Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen. Die
#Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen abwägen und
räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches Interesse
gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem Planfeststellungsbeschluss
des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom
13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt, weshalb weitere Bestrebungen
zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet wurden.“
Frage 5:
Welche Planungen sind beim Bahnhof #Buckower Chaussee vorgesehen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Planungen zur Erneuerung des Bahnhofs Buckower Chaussee wurden mit dem
Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 1 – Marienfelde in 05/2017 genehmigt. Die
3
Baumaßnahmen umfassen die Auflösung des Bahnübergangs und Ersatz durch eine
Straßenüberführung, die in Federführung des Landes Berlin realisiert wird sowie die
Verschiebung der S-Bahnsteige unterhalb der neu zu errichtenden Straßenüberführung
bei gleichzeitiger Errichtung barrierefreier Bahnsteigzugänge.“
Berlin, den 13.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: Baustelle für die Dresdner Bahn Lichtenrade stellt sich auf langwierige Bauarbeiten ein, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/baustelle-fuer-die-dresdner-bahn-lichtenrade-stellt-sich-auf-langwierige-bauarbeiten-ein/21201358.html

Der Ausbau des Bahnverkehrs kostet Kiezbewohner viele Nerven. Am Bahnhof #Lichtenrade gibt es einen #Infopunkt für ihre Fragen. Ein Besuch.
Die häufigste Frage? Peter Schulze von der Bahn muss nicht lange überlegen. „Die Leute wollen wissen, wie lange die #S-Bahn nicht fahren wird.“ Und Schulze, der dieses Mal im Infopunkt auf dem S-Bahnhof mit einem Kollegen für die Auskünfte zuständig ist, kann die Fragesteller beruhigen:
„Zwischen #Priesterweg und #Lichtenrade wird die S-Bahn fast immer fahren. Sie wird nur sporadisch unterbrochen werden, vor allem an Wochenenden.“ Anders sieht es auf dem anschließenden Abschnitt zwischen Lichtenrade und #Blankenfelde aus. Dort ist eine zehnmonatige Sperrung vorgesehen.
#Lärmschutz geht ins Geld

Seit dem vergangenen September gibt es den Infopunkt zum in Lichtenrade umstrittenen Ausbau der #Dresdner Bahn, der mehr als 600 Millionen Euro kosten wird. Anwohner, vertreten durch eine Bürgerinitiative, hatten gefordert, die neuen Gleise für den Fern- und #Regionalverkehr, über die auch der #Airport-Express zum #BER-Flughafen brausen soll, in einen Tunnel zu legen.

Sie wollten vermeiden, dass der beschauliche Ortsteil durch bis zu fünf Meter hohe Lärmschutzwände optisch getrennt wird. Vergeblich. Das #Planfeststellungsverfahren hat dadurch zwar fast 20 Jahre gedauert, am Ende aber hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten der Bahn entschieden. Nun kommen die Wände; zwei bis fünf Meter hoch.
Doch während eines Besuchs im Infopunkt wollte nur eine Frau wissen, wo denn nun die Wände gebaut werden. Kritik daran gab es an diesem Tag nicht mehr. Die Bahn hat auch kleine Zugeständnisse gemacht. Die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf dürfen sich die Farben der Wände aussuchen.

Und weil beide Bezirke am Bahnhof Attilastraße aufeinanderstoßen, werde es dort besonders …

S-Bahn + Straßenverkehr: Verkehrsprobleme bei beschrankten Bahnübergängen – Beispiel Buckower Chaussee, aus Senat

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Frage 1:
Trifft es zu, dass die Bahn, auch S-Bahn, die #Schließzeiten bei beschrankten #Bahnübergängen ab April 2018
erhöht?
Antwort zu 1:
Eine generelle Verlängerung der Schließzeiten an Bahnübergängen im Eisenbahnnetz ist
nicht vorgesehen. In Einzelfällen kann es jedoch bei erforderlichen Umbaumaßnahmen an
der Leit- und #Sicherungstechnik zu einer Verlängerung der Schrankenschließzeiten
kommen, wie ab 2. April 2018 am Bahnübergang #Buckower Chaussee.
Im Zuge des Neubaus des Elektronischen #Stellwerks #Marienfelde erlischt der
Bestandsschutz für den vorhandenen Bahnübergang der S-Bahnlinie #S2 an der Buckower
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Chaussee, so dass dieser entsprechend dem geltenden technischen Regelwerk sowie
dem Stand der Technik umzubauen ist. Mit dem Umbau des Bahnübergangs ist eine
Anhebung des Sicherheitsniveaus durch eine Automatisierung der Ansteuerung und
Überwachung des Bahnübergangs verbunden. Die heutige Überwachung des
Bahnübergangs durch den Fahrdienstleiter wird damit künftig entfallen. Eine Verlängerung
der Schrankenschließzeiten ist aus technischen Zwängen in diesem Zusammenhang
leider unvermeidlich. Die Deutsche Bahn ist bemüht, die Sicherungstechnik unter
Berücksichtigung der Umbaumaßnahmen an der Dresdner Bahn so anzupassen, dass die
Schrankenschließzeiten so wenig wie möglich über den heutigen Schließzeiten liegen
werden. Durch eine geänderte Sicherungstechnik/Sicherungsart des Bahnüberganges
wird sich die durchschnittliche Schrankenschließzeit von derzeit praktisch ca. 50 – 100
Sekunden auf theoretisch berechnete Schließzeiten von 200 – 230 Sekunden je Zugfahrt
erhöhen. Die Schließzeiten können sich durch eine ungünstige Begegnung von zwei
Zügen in Gegenrichtung auch entsprechend überlagern.
Mit dem Neubau der Straßenüberführung Buckower Chaussee ab ca. 2021/2022 wird der
Bahnübergang endgültig geschlossen. Nach einer Inbetriebnahme der Dresdner Bahn ab
voraussichtlich Ende 2025 wird eine niveaufreie Querung der Gleisanlagen an der
Buckower Chaussee ermöglicht.
Frage 2:
Erwartet der Senat daraus Beeinträchtigungen beim Straßenverkehr, der auch zu Verzögerungen bei BVGBuslinien
führt?
Antwort zu 2:
Ja. Durch die längeren Schrankenschließzeiten verringern sich die Zeiten, in denen die
Bahngleise von allen Verkehrsteilnehmenden überquert werden können. Je nach
Verkehrsaufkommen wird die verringerte Durchlassfähigkeit zu vermehrter
#Rückstaubildung führen. Es ist davon auszugehen, dass die #BVG-Buslinien #M11, #X11 und
#277 neben den verlängerten Wartezeiten an der Schranke selbst auch in verkehrsstarken
Zeiten durch den Rückstau des Individualverkehrs zusätzlichen Verzögerungen
unterliegen werden.
Frage 3:
Welche öffentliche Information und Ratschläge an betroffene Verkehrsteilnehmer sind geplant?
Antwort zu 3:
Die Verantwortung für eine öffentliche Information obliegt der Deutschen Bahn AG als
Initiator der Maßnahme. Seitens des Senats und der BVG sind aktuell keine öffentlichen
Informationen an betroffene Fahrgäste geplant.
Frage 4:
Welche Abstimmungen erfolgen mit der Bahn und sind verkehrstechnische Gegenmaßnahmen geplant, um
die Auswirkungen zu mindern?
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Antwort zu 4:
Bei technisch gesicherten Bahnübergängen handelt es sich um eisenbahntechnische
Sicherungsanlagen, welche den eisenbahnrechtlichen Regelungen unterfallen und nach §
45 Absatz 2 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit den
Ausführungen zu § 45 Satz 3 der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) dem
Bahnunternehmer obliegen. Einer darüber hinausgehenden Abstimmung bedarf es
insofern allenfalls bezüglich einer ergänzenden Beschilderung bzw. den baulichen
Straßenanpassungen mit der Straßenverkehrsbehörde bzw. dem Straßenbaulastträger.
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) als zuständige Straßenverkehrsbehörde wurde durch
die Deutsche Bahn erst am 19. Februar 2018 über die veränderten Schließzeiten
informiert. Sie wird zu weiterreichenden straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen im
Bereich des Bahnüberganges an der Buckower Chaussee kurzfristige Abstimmungen mit
der BVG und der Deutschen Bahn durchführen. Es ist beabsichtigt, durch geeignete
Beschleunigungsmaßnahmen des Omnibuslinienverkehrs der BVG die zu erwartenden
Beeinträchtigungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu reduzieren.
Frage 5:
Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, den gegenläufigen S-Bahn-Verkehr, z.B. am Übergang Buckower
Chaussee, zu synchronisieren, um Wartezeiten zu reduzieren?
Antwort zu 5:
Eine #Synchronisation der #Fahrpläne der S-Bahnlinie S2, mit dem Ziel die
#Zugbegegnungen im Bereich der Buckower Chaussee stattfinden zu lassen, ist nicht
möglich. Dies resultiert aus dem Erfordernis von Zugbegegnungen (Kreuzungen) in den
eingleisigen Abschnitten der S2 zwischen #Blankenfelde und #Lichtenrade sowie zwischen
#Buch und #Bernau. Diese müssen in den zweigleisigen Kreuzungsbahnhöfen (Ausweichen)
in Mahlow und Zepernick stattfinden.
Im Bereich der S2 (Süd) findet die Zugbegegnung heute in Marienfelde statt. Die SBahnzüge
der S2 in Richtung Norden sind unter anderem zur Minute 16 im S-Bahnhof
Buckower Chaussee. In Richtung Süden sind die S-Bahnzüge unter anderem zur Minute
20 im S-Bahnhof Buckower Chaussee. Um die Zugbegegnung der S2 von Marienfelde
nach Buckower Chaussee zu verlegen, müssten die beiden Richtungen um insgesamt vier
Minuten zueinander verschoben werden. Dadurch wäre jedoch eine erforderliche
Zugkreuzung im Bereich der eingleisigen Abschnitte in den Bahnhöfen Mahlow und
Zepernick nicht mehr möglich, da sich die Züge dann rechnerisch direkt auf den nur
eingleisigen Abschnitten zwischen Blankenfelde und Mahlow sowie in Röntgental
begegnen würden.
Frage 6:
Gibt es Planungen, um mit der Verlängerung von #Busspuren bis zur Schranke (wie es an der Buckower
Chaussee möglich wäre) längere Wartezeiten für BVG-Busse zu reduzieren?
Antwort zu 6:
Zur Reduzierung der zu erwartenden Verzögerungen hat die BVG der VLB bereits
Maßnahmen vorgeschlagen und entsprechende Unterlagen übergeben. Diese beinhalten
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eine Verlängerung der #Bussonderfahrstreifen und eine Verlegung von Haltestellen. Die
VLB stimmt derzeit die erforderlichen Maßnahmen unter hoher Priorität mit allen
Beteiligten ab.
Berlin, den 05. März 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Sperrungen und Ersatzverkehr bei der S-Bahn 2018 wird für Pendler zwischen Blankenfelde und Berlin ein hartes Jahr., aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Sperrungen-und-Ersatzverkehr-bei-der-S-Bahn

Wegen Arbeiten an einem elektronischen #Stellwerk in #Marienfelde fahren vor allem an den Wochenenden immer wieder keine Züge. Die MAZ verrät, wann sich Reisende auf Ersatzverkehr einstellen müssen.
#Blankenfelde-Mahlow. Im neuen Jahr müssen S-Bahn-Nutzer zwischen #Blankenfelde, #Mahlow und Berlin wieder mit zahlreichen Einschränkungen rechnen. Aufgrund der Modernisierungsarbeiten im südlichen Bereich der #S-Bahnlinie #S2 kommt es das ganze Jahr über zu Sperrungen und Einschränkungen. Vor allem an Wochenenden gilt immer wieder #Ersatzverkehr.

Bereits am kommenden Wochenende fährt die S-Bahn in der Zeit von 8 bis 17 Uhr zwischen #Priesterweg und #Attilastraße nur im 20-Minuten-Takt. Vom 15. bis zum 19. Januar ändern sich die Abfahrtzeiten, da zwischen Marienfelde und Attilastraße nur ein Gleis zur Verfügung steht. Am 21. sowie am 27. und 28. Januar verkehren die Züge zwischen Marienfelde und Priesterweg im 20-Minutentakt. Fahrgäste müssen in Marienfelde umsteigen. An den ersten beiden Sonnabenden im Februar ist die Strecke zwischen #Lichtenrade und Blankenfelde …

Bahnverkehr + S-Bahn: S-Bahnhof Lichtenrade Bauarbeiten für die neue Dresdener Bahn beginnen – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/s-bahnhof-lichtenrade-bauarbeiten-fuer-die-neue-dresdener-bahn-beginnen–28448332?dmcid=nl_20170921_28448332

Das Laub der Bäume am Gleis raschelt im Wind. Der gelbe Backstein des alten Stationsgebäudes leuchtet in der Sonne. Auf Holzbänken warten Fahrgäste auf die S 2. Der #S-Bahnhof #Lichtenrade ist ein Idyll, in dem vieles aus der alten Zeit erhalten blieb. Doch nicht mehr lange, dann wird es verschwinden. Im Oktober beginnen die Arbeiten für den #Neubau der #Dresdener Bahn, auf der in Zukunft der Flughafen-Express zum BER fahren wird. Im Dezember 2025 soll die Fern- und Regionalbahnstrecke in Betrieb gehen. „Das ist der Plan“, sagte Projektleiter Holger Ludewig von der Deutschen Bahn am Mittwoch.
Ludewig war nach Lichtenrade gekommen, um den Infopunkt im alten Zugabfertigerhäuschen auf dem S-Bahnsteig vorzustellen. Dort kann man sich dienstags von 14 bis 18 Uhr über das Projekt Dresdener Bahn informieren. Information ist notwendig. Denn der Plan, neben der S-Bahn-Trasse eine zweigleisige Strecke für Fern- und Regionalzüge durch den Süden Berlins zu schlagen, stößt bei vielen auf Ablehnung.
Fünf Meter hohe Lärmbarrieren
Die Arbeiten werden Jahre dauern – rund acht Jahre, um genau zu sein. Im kommenden Monat geht es los. „Dann wird damit begonnen, das Baufeld freizumachen“, bekräftigte Ludewig. Baumfälltrupps rücken dem Dickicht, das auf der Bahntrasse entstanden ist, zu Leibe. Geholzt wird auch am S-Bahnhof Lichtenrade – weshalb der Verkehr an Wochenenden unterbrochen wird.
Im November treten dann außerdem Bauarbeiter in Aktion. Sie bauen an der Säntisstraße eine Fußgängerbrücke über die Gleise, weil dort der Übergang Ende März 2018 geschlossen wird. An seiner Stelle entsteht eine Unterführung. Nach der Eröffnung wird der Bahnübergang …