BrückenbauSchönhauser Allee – Folgen für Menschen, die hier unterwegs sind, aus Senat

19.09.2024

Frage 1:

Wie haben sich bei der Linie #M1 nach Informationen der BVG die #Fahrgastzahlen im Abschnitt zwischen U #Vinetastraße und U #Eberswalder Straße in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)

„BrückenbauSchönhauser Allee – Folgen für Menschen, die hier unterwegs sind, aus Senat“ weiterlesen

S-Bahn: Landesanstalt Schienenfahrzeuge schreibt Finanzberatung zum Erwerb neuer S-Bahnen aus

12.06.2024

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/50517-berlin-landesanstalt-schienenfahrzeuge-schreibt-finanzberatung-zum-erwerb-neuer-s-bahnen-aus.html

Die #Landesanstalt #Schienenfahrzeuge Berlin – AöR (#LSFB) – hat im Amtsblatt der Europäischen Union #Finanzberatungsleistungen ausgeschrieben (347722-2024).

Die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin (LSFB) wurde 2021 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet. Die Hauptaufgabe der LSFB ist die Finanzierungen des Fahrzeugkaufpreises der neuen, in dem am 07. August 2020 im Supplement zum Amtsblatt der EU (2020/S 152-371803) vom Land Berlin bekanntgemachten #Vergabeverfahren #SBSN-II zu erwerbenden, S-Bahnen sowie die Überwachung der #Herstellung und der anschließenden #Instandhaltung dieser -Bahnen. Mit Zuschlag im Vergabeverfahren SBSNS-II tritt die LSFB in den zwischen dem künftigen Auftragnehmer und dem Land Berlin geschlossenen #Fahrzeugkaufvertrag und den #Instandhaltungsvertrag ein und übernimmt die Rechte und Pflichten als #Auftraggeber. Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des gesetzlichen Auftrags der LSFB ist diese zum Teil darauf angewiesen, fachkundige Beratung durch externe Sachverständige hinzuzuziehen.

„S-Bahn: Landesanstalt Schienenfahrzeuge schreibt Finanzberatung zum Erwerb neuer S-Bahnen aus“ weiterlesen

S-Bahn: Länder halten an Grundkonzeption der S-Bahn-Vergabe fest, aus Senat

01.03.2024

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1423578.php

#Beschwerdeverfahren: Berlin und Brandenburg werden nötige Korrekturen nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidung des Kammergerichts prüfen und umsetzen

Die Länder Berlin und Brandenburg haben heute nach intensiver Prüfung die Empfehlungen des Kammergerichts im Beschwerdeverfahren zur -Bahn-Vergabe nicht aufgenommen. In dem im Jahr 2020 gestarteten #Vergabeverfahren geht es um den öffentlichen Auftrag zur #Herstellung und #Instandhaltung neuer S-Bahn-Wagen und deren Betrieb auf zwei (von drei) Teilnetzen der Berliner S-Bahn („#Nord-Süd“ und „#Stadtbahn“).

„S-Bahn: Länder halten an Grundkonzeption der S-Bahn-Vergabe fest, aus Senat“ weiterlesen

S-Bahn: S-Bahn-Vergabe: Berlin und Brandenburg prüfen Vergleichsangebot, aus Senat

26.02.2024

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1420620.php

Kammergericht Berlin schlägt im Beschwerdeverfahren eine Verhandlungslösung zwischen dem Beschwerdeführer und den Ländern vor. Beide Seiten prüfen dies nun

Das #Kammergericht Berlin hat an diesem Freitag in mündlicher Verhandlung mehrere #Rügen eines Bewerbers gegen das 2020 von Berlin und Brandenburg gestartete -Bahn-Vergabeverfahren erörtert. In dem #Vergabeverfahren der Länder geht es um die #Herstellung und #Instandhaltung neuer S-Bahn-Wagen und den Betrieb auf zwei (von drei) Teilnetzen der Berliner S-Bahn („#Nord-Süd“ und „#Stadtbahn“). In der ersten Instanz, der Vergabekammer, waren die Rügen im Jahr 2022 aus unterschiedlichen, insbesondere formalen Gründen komplett #abgewiesen worden.

„S-Bahn: S-Bahn-Vergabe: Berlin und Brandenburg prüfen Vergleichsangebot, aus Senat“ weiterlesen

zu Fuß mobil + Radverkehr: Mittel für den behindertengerechten Gehwegausbau und Radwege, aus Senat

Frage 1:

Wie viele #Mittel stehen den Bezirken (bitte einzeln auflisten) für die Herstellung von #unbefestigten #Gehwegen und zur #Sanierung von Gehwegen jeweils in den Jahren 2023 und 2024 zur Verfügung?

„zu Fuß mobil + Radverkehr: Mittel für den behindertengerechten Gehwegausbau und Radwege, aus Senat“ weiterlesen

Bahnindustrie: Brandenburg: NEB schreibt Wasserstoff-Züge aus, aus Lok-Report

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/26336-brandenburg-neb-schreibt-wasserstoff-zuege-aus.html

Die #Niederbarnimer Eisenbahn-AG hat im Amtsblatt der Europäischen Union die #Ausschreibung für #Wasserstoff-Brennstoffzellen-Triebzüge (#H2-/BZ-Technologie) für die Heidekrautbahn RB 27 bekannt gegeben (2021/S 129-343805).

Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die #Herstellung, #Lieferung, #Inbetriebsetzung und #Zulassung von 6 neuen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden, funktionsfähigen, betriebsbereiten, komplett ausgestatteten, nach heutigen Fahrgastansprüchen bemessen komfortablen und wirtschaftlich einsetzbaren sowie für den bestimmungs- und vertragsgemäßen Gebrauch zugelassenen #Wasserstoff-Brennstoffzellen-Triebzügen mit mindestens je 140 Sitzplätzen. Die Triebzüge sind für einen uneingeschränkten Betrieb in #Dreifach-Traktion auszulegen und müssen für eine Höchstgeschwindigkeit im Regelbetreib von mindestens 120 km/h zugelassen sein. Die Inbetriebnahme des Netzes ist für Dezember #2024 geplant.

Lieferung und vollständige Zulassung müssen bis spätestens Ende September 2024 erfolgen. Es muss die Möglichkeit einer späteren #Vertragsübernahme durch einen noch durch den Auftraggeber festzulegenden #Leasinggeber bestehen.

Des Weiteren umfasst diese Beschaffung die technische #Instandhaltungsbegleitung sowie die Lieferung von #Ersatzteilen durch den Fahrzeughersteller …

Barrierefreie Straßen in Berlin?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie wird der nach § 7 des Berliner Straßen-gesetzes bestehende gesetzliche Auftrag, die Belange von Menschen mit #Behinderungen zu berücksichtigen, im Verwaltungshandeln bei der #Unterhaltung und Anlage von Straßen und Wegen umgesetzt?
Frage 3. Inwieweit greifen die Ausführungsvorschrif-ten zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) auch bei der #Reparatur von Straßen und wie ist der Begriff der „#Herstellung“ laut AV konkret zu verstehen?
Antwort zu 1 und 3: Gemäß § 7 des Berliner Straßen-gesetzes sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Trägers der Straßenbaulast so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. In diesem gesetzlichen Rahmen werden auch die Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des öffentli-chen Straßenlandes umgesetzt. Die bau- und entwurfs-technischen Details der barrierefreien Straßenraumgestal-tung sind in den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Ber-liner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) in der Fassung vom 16. Mai 2013, veröf-fentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 25, S. 1084. Ergän-zende Regelungen finden sich in den Richtlinien, Emp-fehlungen und Hinweisen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, die den bundesweit gelten-den Stand der Technik beinhalten. Hier sind insbesondere die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) zu nennen, die im Land Berlin verbindlich eingeführt wurden. Die vorgenannten Gesetze, Vorschriften und Richtlinien dienen bei Geh- und Radwegen, für die Berlin Träger der Baulast ist, als planerische bzw. bauliche Vor-gabe. Somit sind die Belange von Menschen mit Behinde-rungen grundsätzlich bei der Anlage von Straße und We-gen sowie bei deren Unterhaltung immer zu berücksichti-gen.
Der Begriff „Herstellung“ wird in den AV Geh- und Radwege im Zusammenhang mit technischen Bauvor-schriften verwendet, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gegeben und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt für den Straßenbau im Land Berlin eingeführt wur-den. Er beschreibt hier den Neubau und die grundhafte Erneuerung von Befestigungen im Bereich von Geh- und Radwegen. Nicht darunter fallen Leistungen zur Beseiti-gung von kleinflächigen Schadstellen (Reparaturarbeiten), die im Rahmen der Straßenüberwachung festgestellt und zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands ausgeführt werden (laufende Unterhaltung). Diese führen in der Regel nicht zum Umbau oder zur baulichen Ver-änderung eines Geh- oder Radweges.
Frage 2: Wie viele #Straßenkilometer und welcher #Straßenanteil gelten als im Sinne des Berliner Straßenge-setzes #barrierefrei errichtet und umgebaut?
Antwort zu 2: Das Land Berlin führt keine Statistik über den Bestand des öffentlichen Straßenlandes, aus der Aussagen zur Beantwortung dieser Frage abgeleitet wer-den können.
Die detaillierten Festlegungen zur barrierefreien Ge-staltung des öffentlichen Straßenlandes wurden erstmals 1994 unter Beteiligung der Behindertenverbände zur Berücksichtigung der Belange mobilitätsbehinderter als auch blinder sowie sehbehinderter Menschen vereinbart und als „Berliner Standard“ in die damaligen AV Geh- und Radwege aufgenommen. Somit müssen seit diesem Zeitpunkt die Aspekte der barrierefreien Straßenraumge-staltung bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland beachtet und umgesetzt werden.
Frage 4: Wie wird die im Berliner Straßengesetz for-mulierte Anforderung einer Auftrittshöhe von in der Re-gel 3 Zentimetern für Straßenkreuzungen, Straßenein-mündungen und sonstige für den Fußgängerverkehr be-stimmte Übergangsstellen im bestehenden eingehalten?
Antwort zu 4: Abweichungen von den in den AV Geh- und Radwege genannten Auftrittshöhen sind nur bis zur maximalen Höhentoleranz gemäß der technischen Norm des verwendeten Bordsteins zulässig. Diese betra-gen 5 mm bei Betonborden und bis zu 10 mm bei Natur-steinborden.
Frage 5: Formulieren das Land bzw. die Bezirke in Ausschreibungen darüber hinaus zusätzliche Anforderun-gen an die Barrierefreiheit des Straßenraumes, und wenn ja, welche?
Antwort zu 5: Außer den in den AV Geh- und Radwe-ge formulierten Regelungen zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Straßenlandes gibt es weitere diesbezüg-liche Standards, die beispielsweise für den Bau und Be-trieb von Lichtsignalanlagen oder bei der Herstellung von Straßenbahnanlagen zu beachten sind. So sind bereits seit Ende der 90er Jahre alle Neu- und Ersatzbauten von Lichtsignalanlagen barrierefrei mit Blindensignalisierung auszustatten.
Frage 6: Wie wird die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bezogen auf barrierefreien Stra-ßenraum in Berlin umgesetzt, wer kontrolliert die Einhal-tung und wie werden Abweichungen begründet?
Antwort zu 6: Die RASt 06 wurde mit dem Rund-schreiben vom 03. Dezember 2007 im Land Berlin als verbindliche Richtlinien eingeführt. Sie behandeln alle wesentlichen Aspekte des Entwurfs und der Gestaltung von innerstädtischen Erschließungs- und Hauptverkehrs-straßen, wobei das Thema Barrierefreiheit nicht gesondert betrachtet wird. Im Einführungserlass ist geregelt, dass ein Abweichen von den Festlegungen der RASt 06 immer dann geboten ist, wenn die aus der Abwägung entwickelte Lösung den konkurrierenden Belangen insgesamt besser gerecht wird. Die konkreten Festlegungen in den AV Geh- und Radwege sind hierbei zu beachten und bedürfen bei Abweichungen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Frage 7: In welcher Form besteht ein berlinweites bzw. bezirkliches Monitoring über den Zustand, den Sa-nierungsbedarf und die Barrierefreiheit des öffentlichen Straßenlandes?
Antwort zu 7: Die Verantwortung für den verkehrssi-cheren Zustand und den Erhalt der Bausubstanz Berliner Straßen ist auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Straßen- und Grünflächenämter der Berliner Bezirke aufgeteilt. Die regelmäßige Befahrung und Kontrolle der im Zuständigkeitsbereich der Senats-verwaltung liegenden Strecken des Bundesfernstraßennet-zes (Auftragsverwaltung des Bundes) werden auf Kosten und entsprechend des Regelwerkes des Bundes ausge-führt. Die routinemäßige Überwachung der Berliner Stadtstraßen ist durch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Kontrolle des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Stra-ßenüberwachung) vom 14. Juli 2010 geregelt. Daraus leiten sich Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrs-sicherungspflicht sowie kurz und mittelfristige Sanie-rungs- und Erhaltungsmaßnahmen ab. Zur Erfassung der Barrierefreiheit werden dabei [in der Regel] die akuten Veränderungen im öffentlichen Straßenraum (z. B. Auf-grabungen, Sondernutzungen) erfasst und sich daraus ergebene notwendige Maßnahmen veranlasst.
Derzeit wird ein berlinweites Erhaltungsmanagement (EMS) für die Stadtstraßen aufgebaut. Für dieses wird gegenwärtig die netzweite Zustandserfassung (Ersterfas-sung) durchgeführt. Jedoch wird dieses Werkzeug erst mit Vorliegen der nächsten Erfassungskampagne voll wirk-sam. Ein Ziel der berlinweiten Erfassung des öffentlichen Straßenlandes ist es, ein Reiseinformations- und Zielfüh-rungssystem für blinde und sehbehinderte Menschen (m4guide) zu schaffen, das auf den erforderlichen Infor-mationen zur Barrierefreiheit beruhen wird.
Frage 8: In wie vielen Fällen bestehen derzeit Anord-nungen, bis zur Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auszu-schließen und für eine alsbaldige Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands der Straße zu sorgen (bitte nach Bezirken auflisten)?
Antwort zu 8: Unter der Annahme, dass sich die Fra-gestellung auf die derzeit in den einzelnen Berliner Bezir-ken bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen zu Tempobeschränkungen oder Hinweisen hinsichtlich der vorhandenen Straßen- und Gehwegschäden bezieht, wur-den die einzelnen Bezirke dazu schriftlich befragt. Die Ergebnisse der Abfrage sind in der folgenden Auflistung zusammengestellt:
Bezirk Mitte
9 Hinweise auf Straßenschäden
11 Hinweise auf Gehwegschäden
Bezirk Neukölln
10 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsbeschrän-kungen
Bezirk Lichtenberg
4 Straßen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen
Bezirk Steglitz-Zehlendorf
40 Straßen[abschnitte] mit Hinweisen auf Geh-wegschäden
Bezirk Spandau
4 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
2 Straßenabschnitte mit Verkehrsverbot für Lkw
diverse unbefestigte Straßen in West-Staaken mit Ge-schwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h
Frage 9: Welche finanziellen Mittel stehen dem Land und den Bezirken für den barrierefreien Straßenumbau in den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung, wie hoch wa-ren die Ansätze 2012 bis 2015 und wie hoch sind die tatsächlichen Ausgaben in den Jahren 2012 bis 2015?
Antwort zu 9: In den Jahren 2016 und 2017 stehen dem Land jährlich 1,75 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung (Kapitel 1270, Titel 521 22). Die Bezirke hatten und haben in den Jahren 2012 bis 2017 keine gesondert ausgewiesenen finanziellen Mittel für den barrierefreien Straßenumbau. Das Land und die Bezirke führen allgemeine Straßenumbaumaßnahmen und Straßeninstandsetzungsarbeiten grundsätzlich barrierefrei aus. Wie hoch der finanzielle Anteil der Barrierefreiheit an den Gesamtkosten von Straßenumbaumaßnahmen ist, wird nicht erfasst.
Speziell für den barrierefreien Straßenumbau standen dem Land in den Jahren 2012 und 2013 jährlich 1 Mio. € zur Verfügung. Davon wurden 741 T € bzw. 780 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt. 2014 und 2015 standen dem Land jährlich 1,35 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung. Davon wurden 779 T € bzw. 597 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt.
Berlin, den 30. Dezember 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2016)