Die #Generalsanierung der Strecke #Hamburg – Berlin vom 1. August 2025 bis 30. April 2026 führt zu Änderungen im #Regional- und #Fernverkehr in Berlin und Brandenburg. Ab sofort sind in der VBB-Fahrinfo sowie in den VBB-Apps und auch in der Reiseauskunft auf www.bahn.de sowie in der App DB #Navigator die #Fahrplandaten abrufbar, so dass sich Reisende bereits ein halbes Jahr im Voraus über mögliche Verbindungen informieren können. Feinheiten und Korrekturen werden jedoch hier noch nach und nach eingearbeitet, sodass voraussichtlich ab Mitte/Ende März der vorgesehene Fahrplan abrufbar sein wird.
Die Deutsche Bahn (DB) treibt die Vorbereitungen für die #Generalsanierung der Strecke #Hamburg–Berlin weiter voran. In den kommenden Wochen steht die finale Abstimmung und Vorstellung des Verkehrskonzepts mit den zuständigen Aufgabenträgern, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden, Kommunen und Landkreisen an. Reisende und Güter erreichen während der neunmonatigen #Bauphase vom 1. August 2025 bis 30. April 2026 weiterhin ihr Ziel. Fern- und Güterzüge fahren auf #Umleitungsstrecken. Auch während der Generalsanierung gibt es #ICE-Verbindungen zwischen Hamburg und Berlin. Für Fahrgäste im #Regionalverkehr bestehen auf einigen Verbindungen #alternative#Zugangebote. Zudem bringen die #Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen in Zusammenarbeit mit der DB und dem #Busunternehmen#ecoVista Deutschlands größten #Ersatzverkehr mit Bussen auf die Straße.
#Monatelang müssen sich Reisende auf sehr lange #Fahrtzeiten einstellen. Bis Dezember ist man mit dem Auto schneller als mit dem ICE.
Ab heute (Freitag, 16. August) wird auf der Bahnstrecke Berlin- #Hamburg vier Monate lang gebaut. Bis Mitte Dezember verlängert sich mit der eingerichteten #Umleitung die #Fahrzeit auf der viel befahrenen Strecke auf knapp drei Stunden.
Am Montag, den 29. Juli 2024 ist es endlich so weit: am Morgen um 4:03 Uhr verlässt ein Zug der Linie RB26 den Bahnhof im polnischen #Kostrzyn und erreicht den Bahnhof #Küstrin-Kietz um 4:11 Uhr. Mehr als dreieinhalb Jahre lang war das unmöglich.
In #Charlottenburg beginnen #Bauarbeiten an der #Kaiserdammbrücke über die #A100 (#Stadtring). Die Arbeiten werden von Dienstag, den 06.02.2024 bis voraussichtlich 03.05.2024 durchgeführt. Während dieser Zeit steht auf der A100 in Fahrtrichtung Neukölln nur der linke und mittlere Fahrstreifen zur Verfügung. Die #Auffahrt von der #Knobelsdorffstraße auf die A100 Richtung Neukölln bleibt während der Arbeiten #gesperrt. Der Verkehr wird über Knobelsdorffstraße, Königin-Elisabeth-Straße und Messedamm zur Auffahrt Kaiserdamm Süd geleitet.
Erst die gute Nachricht: Wer mit der Bahn zwischen Berlin und #Chemnitz unterwegs ist, kommt in den kommenden Monaten schneller ans Ziel. Jetzt die nicht so gute Nachricht: Zwischen Berlin und #Dresden wird dagegen das #Zugangebot ausgedünnt, und die Fahrt dauert länger. Noch unangenehmer wird es für Pendler aus #Zossen, #Rangsdorf und anderen Orten südlich von Berlin. Mit Berlin–Dresden wird eine weitere #Bahnstrecke Schauplatz umfangreicher #Baumaßnahmen. Das hat Folgen für die Fahrgäste.
Scheitert die #U7-Verlängerung zum #BER, ist das kein Problem für die #Flughafen-Anbindung – eher für #Schönefeld. Anderswo könnte Brandenburg aber sinnvoller investieren. Ein Kommentar von Christian Latz
Berlins Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) hatte von der Brandenburger Landesregierung kürzlich #Klarheit gefordert, ob sie sich am #Ausbau der #U7 zum BER beteiligen will. Dass die Antwort so schnell kommt, hätte Jarasch wohl nicht erwartet: Das Land will die immensen Kosten der Verlängerung der Verbindung von Rudow zum #Hauptstadtflughafen nicht mittragen.
Die Deutsche Bahn will ab Dezember 2023 zwischen Berlin und #Hannover einen #Halbstundentakt im #Fernverkehr anbieten. Dazu soll beim #Fahrplanwechsel in einem Jahr eine neue #ICE-Verbindung zwischen Berlin und Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden, wie der Konzern am Freitag mitteilte. Ebenfalls ab Dezember 2023 soll zwischen #Nürnberg und #Leipzig (über Jena) mehr Fernverkehr rollen. Die #Fahrzeit von Berlin nach #Amsterdam wird der Bahn zufolge mit dem Fahrplanwechsel in einem Jahr 30 Minuten kürzer, unter anderem weil dann an der Grenze kein #Lokwechsel mehr nötig sei.
Wie oft #umsteigen? Eine Frage, die #Bahnreisende bewegt. Durchgängige #Verbindungen sind beliebt, weil bequem. Doch wer weiß schon so genau, welche Strecken die ganzen Züge fahren? Natürlich: das Internet.
Mit dem Zug von Stuttgart nach Lüneburg. Ohne Umsteigen in weniger als fünf Stunden. Das klingt gut, sehr gut sogar. Da kann das Auto gerne stehen bleiben.
Frage 1: Wie viele #Langsamfahrstellen gibt es derzeit im Berliner #Schienenverkehrsnetz? Bitte aufschlüsseln nach Art des betroffenen Verkehrsmittels (#S-Bahn, #U-Bahn, #Straßenbahn, #Regional-/#Fernverkehr), sowie nach den Gründen der #Geschwindigkeitsbeschränkung. Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Aktuell existieren hierzu folgende Langsamfahrstellen im Schienennetz der DB in Berlin: Streckennummer Örtlichkeit Länge (km) Fehlerart Mangel #6025 Olympiastadion 0,3 #Schienenfehler #6140 Bln-Rummelsburg 0,1 Schienenfehler #6140 Bln-Rummelsburg 0,1 Schienenfehler Die Behebung der Langsamfahrstellen ist im Dezember 2021 bzw. Januar 2022 vorgesehen.“ 2 Die BVG teilt hierzu folgendes mit: „Temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen für Straßenbahnen (Langsamfahrstellen, Stand 04.12.2021): Aus Gründen der Betriebssicherheit (Gleiszustand) Aus Gründen der Betriebssicherheit (Betriebsleiter) Aus Gründen der Verkehrssicherheit (TAB*) Anzahl 30 6 2 Länge 2075m (Einfachgleis) 20m Summe 2095m (Einfachgleis) Bei der U-Bahn bestehen derzeit ca. 25 Langsamfahrstellen. Davon sind 18 bedingt durch laufende Instandhaltungsmaßnahmen und 7 aufgrund von Mängeln an Gleisen oder Bauwerken.“ Frage 2: Wie lange dauert eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung auf Langsamfahrstellen durchschnittlich? Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die durchschnittliche #Dauer ist von 2018 bis heute kontinuierlich gesunken und lag über diesen Zeitraum bei 20,5 Tagen. Im Jahr 2021 lag der Wert bei 10,2 Tagen.“ Die BVG teilt hierzu folgendes mit: „Die Dauer einer gleisanlagenspezifischen Langsamfahrstelle ist von diversen internen und externen Faktoren abhängig. Maßgebend ist in erster Instanz der Einfluss auf die Betriebssicherheit. Neben den notwendigen Genehmigungsprozessen für Bauarbeiten im öffentlichen Straßenland und ihren zeitlichen Vorläufen bestimmen Art und Komplexität der notwendigen Reparaturabreiten sowie Materialbeschaffungsprozesse die Behebungsdauer. Der zeitliche Rahmen variiert aus genannten Gründen zwischen mehreren Stunden (Havarie) und mehreren Monaten. Bauwerksbedingte Mängel, z.B. an Brücken können länger andauern, da hier umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich sind.“ Frage 3: Wie viele #Streckenabschnitte können derzeit aufgrund von noch nicht erfolgten, aber bereits geplanten Infrastrukturmaßnahmen und Sanierungen nur mit reduzierter Geschwindigkeit befahren werden und wie hat sich diese Zahl in den letzten 20 Jahren entwickelt? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die DB kann nur eine Aussage zu Streckenabschnitten treffen, die aktuell auf Grund von Baumaßnahmen mit reduzierter Geschwindigkeit befahren werden bzw. wo größere Baumaßnahmen in Vorbereitung sind (z. B. Erneuerung von Eisenbahnüberführungen). Hier liegt die Zahl derzeit bei 20. Der Schwerpunkt liegt hier u.a. in Zusammenhang mit 3 den Baumaßnahmen im Projekt Dresdner Bahn oder der Erneuerung von Eisenbahnüberführungen (z.B. Teltower Damm in Zehlendorf).“ Die BVG teilt hierzu mit: „Für die in Punkt 1 genannten Langsamfahrstellen liegt eine Verteilung im gesamten Straßenbahnnetz der Berliner Verkehrsbetriebe vor. Eine Aussage kann ohne Konkretisierung des Begriffs „Streckenabschnitt“ nicht getroffen werden. Die Planungsprozesse unterliegen einer steten Iteration im Hinblick auf die Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit. Durch kontinuierliche Begutachtung und Bewertung der Anlagen kommt es zu zeitlichen Verschiebungen entsprechend der stetig zu aktualisierenden Einschätzungen. Langsamfahrstellen der U-Bahn werden z.B. im Rahmen des Verkehrsvertrages durch den Senat mit überwacht. Anzahl und Länge haben sich im genannten Zeitraum reduziert, die Kennzahlen werden weitestgehend eingehalten bzw. unterschritten.“ Frage 4: Wo befinden sich die unter 3 genannten Streckenabschnitte konkret? a. Seit wann besteht dort die Vorgabe zur reduzierten Geschwindigkeit? b. Mit welcher Geschwindigkeit könnten diese Stellen bei optimalen Bedingungen befahren werden und welche (reduzierte) Geschwindigkeit ist derzeit erlaubt? c. Bis wann soll die Geschwindigkeitsbeschränkung noch weiter bestehen? d. Welche Auswirkungen auf die Einhaltung der Fahrpläne entstehen dadurch? Antwort zu 4: Die DB AG kann keine Antwort zu a. und c. ausführen. Für Antwort zu b., siehe Antwort zu
Zu d. teilt die DB AG folgendes mit: „Bei der Erarbeitung von Fahrplänen werden die Parameter des Zuges berücksichtigt. Die sich hieraus ergebenden Fahrzeitverluste werden durch die betrachtete Stelle im Netz selbst und durch die Eigenschaften des Zuges (Brems- und Beschleunigungsphase) in der Fahrplankonstruktion berücksichtigt. Stellen im Netz, an denen nicht die zulässige Geschwindigkeit erreicht werden kann, sind damit im Regelfahrplan enthalten und führen nicht zu Verspätungen.“ Die BVG teilt hierzu folgendes mit: Zu a. „Wie in vorangegangenen Punkten dargelegt, lässt sich hierzu kaum eine konkrete Aussage treffen, da sich die Lage von Langsamfahrstellen mitunter wöchentlich ändert.“ Zu b. „Neben operativ eingerichteten Fahrgeschwindigkeitsbegrenzungen greifen beispielsweise in Bögen Trassierungsgeschwindigkeitsobergrenzen. Diese leiten sich aus den Spurführungsrichtlinien des Verbunds deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) her.“ Zu c. „Grundsätzlich erfolgt die Behebung einer Langsamfahrstelle schnellstmöglich. Der Priorisierung hinsichtlich Betriebssicherheit und betrieblicher Relevanz folgend variiert die Einschränkungsdauer von Fall zu Fall.“ Zu d. „Häufig bleiben Fahrpläne von Langsamfahrstellen unberührt, wenn diese ausschließlich punktuell zu einer Verminderung der Fahrgeschwindigkeit führen.“ 4 Frage 5: Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um den #Sanierungsstau abzubauen und die Anzahl der Langsamfahrstellen in Zukunft gering zu halten? Antwort zu 5: Grundsätzlich sind für den Erhalt der Schienenwege die #Eisenbahninfrastrukturunternehmen (DB Netz AG) bzw. die BVG zuständig. Der Senat unterstützt die DB Netz AG und die BVG bei der zügigen Umsetzung der Maßnahmenplanung und bei den geplanten Instandhaltungsmaßnahmen. Zudem werden durch das Land Berlin im Rahmen des Projekts i2030 verschiedene Engpässe der S-Bahn beseitigt und das S-Bahnnetz weiterentwickelt. Frage 6: Wie viel #Fahrzeit könnte bei Beseitigung der Langsamfahrstellen pro Linie eingespart werden? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Für Langsamfahrstellen liegen hierzu keine Informationen vor. Für die in 3. genannten Abschnitte kann im Mittel die Fahrtzeit in den entsprechenden Abschnitten um den Faktor 0,1 verkürzt werden.“ Die BVG teilt hierzu folgendes mit: „Die aktuellen Fahrzeitverlängerungen durch Langsamfahrstellen liegen in der Regel zwischen 10 und 30 Sekunden auf einer Linie und haben bis auf wenige Ausnahmefälle keine spürbaren Auswirkungen auf den Fahrplan.“ Berlin, den 15.12.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz