Schiffsverkehr: Engpass an der Mühlendammschleuse, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wann erwartet der Senat, dass die #Mühlendammschleuse wieder in vollem Umfang genutzt werden kann? Sieht der Senat eine Möglichkeit einer schnelleren #Schadensbehebung, damit die #Schleuse noch in dieser #Sommersaison wieder in vollem Umfang genutzt werden kann? Frage 2: Wie setzt sich der Senat für eine schnellere Behebung des Schadens ein? Frage 3: Welche EU-Normen in diesem Zusammenhang haben sich seit den 90er Jahren verändert und welchen Einfluss hat dies auf die Reparatur der Schleuse? 3.1. Wird dadurch die Reparatur der Schleuse verzögert? Falls ja, wie lange? 3.2. Erhöhen sich dadurch die Kosten für die Reparatur der Schleuse? Wenn ja, in welcher Höhe? Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht der Senat die Öffnungszeiten der zweiten Kammer der Mühlenschleuse zu verlängern, um die Frachtschifffahrt möglichst außerhalb der Hauptausflugszeit abwickeln zu können? Antwort zu 1 bis 4: Die Südkammer der Schleuse Mühlendamm auf der Spree- Oder- Wasserstrasse (SOW) bei km 17,5 wurde aufgrund der Havarie vom 22. März 2014 bis auf Widerruf für den gesamten Schiffsverkehr gesperrt (Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 57/2014 gemäß § 1.22 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) für die Schifffahrt auf der Spree- Oder- Wasserstrasse (SOW)). Bei der SOW handelt es sich um eine Bundeswasserstraße. Die Verwaltung dieser liegt bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die WSV sorgt unter anderem als Strompolizeibehörde und Bauaufsichtsbehörde dafür, dass sich die Wasserstraßen in dem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand befinden und dass die bundeseigenen Schifffahrtsanlagen und die Wasserstraßen allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Die WSV unterhält und betreibt auch die Schleuse Mühlendamm. Die vorliegende Anfrage betrifft somit ausschließlich ein Bundesvorhaben und damit die originäre Zuständigkeit des Bundes – unbenommen der Bedeutung der Anlage für Berlin. Einflussmöglichkeiten des Landes, z. B. auf die Beschleunigung des Verfahrens oder die Änderung von Betriebszeiten, bestehen vor diesem Hintergrund nicht. Nach dem jetzigen Kenntnisstand des Senats wurde nach Schadenseintritt am Schleusentor der Mühlendammschleuse vom zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Berlin die Trockenlegung der Schleusenkammer veranlasst. Nach erfolgter Trockenlegung fanden diverse Untersuchungen zur Feststellung des Schadensausmaßes statt. Diese mündeten in eine gemeinsame Schadensbegutachtung und -besichtigung am 9. April 2014 unter Teilnahme des WSA, der Bundesanstalt für Wasserbau, dem Havariekommissar sowie einem Versicherungsgutachter. Es wurde nach vorliegenden Informationen einvernehmlich festgestellt, dass aufgrund des Schadensbildes eine Notreparatur für eine zeitnahe Wiederaufnahme von Schleusungen in dieser Kammer nicht möglich ist. Zur Schadensbeseitigung und Herstellung der Betriebsfähigkeit der Schleusenkammer muss ein Torflügel eine Teilerneuerung erfahren. Nach der Bestimmung und Beschreibung der notwendigen Leistung soll nach Aussagen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Ost eine Vergabe der Instandsetzungsarbeiten bis Ende Mai 2014 mit dem Ziel einer Sanierung bis Ende August 2014 erfolgen. Berlin, den 22. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2014)