Bahnindustrie + Bahnverkehr: Deutsche Bahn nimmt wieder ICE-4-Züge ab Bahnkunden können aufatmen – zumindest ein bisschen: Die Bahn nimmt fortan wieder die neuen ICE-4-Züge der Hersteller ab. , aus Merkur

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#Bahnkunden können aufatmen – zumindest ein bisschen: Die Bahn nimmt fortan wieder die neuen #ICE-4-Züge der Hersteller ab. Monatelang hatte sie die #Abnahme wegen #Produktionsmängeln verweigert, nun gibt es eine Einigung.

Berlin/München (dpa) – Nach Produktionsmängeln beim neuen ICE 4 nimmt die Deutsche Bahn nun wieder die Züge der Hersteller #Siemens und #Bombardier ab.

„Wir werden bereits in den kommenden Tagen fünf ICE-4-Züge abnehmen und sofort im Fahrplan einsetzen“, teilte Personenverkehrs-Vorstand Berthold Huber am Mittwoch mit. Zuvor hatten beide Produzenten darüber informiert, dass Hersteller, Betreiber und das #Eisenbahnbundesamt sich auf ein #Ausbesserungskonzept geeinigt hätten.

„Mehr Fahrzeuge bedeuten deutlich mehr Fahrgastkomfort, bedeuten eine bessere Planbarkeit und Pünktlichkeit“, teilte Huber mit. Fortan solle wieder im vereinbarten Drei-Wochen-Rhythmus ein neuer Zug dazukommen.

Die Bahn hatte die Auslieferung der Züge im Frühjahr gestoppt. An einzelnen Wagenkästen waren fehlerhafte #Schweißnähte entdeckt worden, die Sicherheit war dadurch …

Bahnhöfe: Abriss des S-Bahnhofs Lichtenrade – Die Deutsche Bahn AG und der Denkmalschutz: Nachfrage zur Anfrage 18/17372, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie ist es zu erklären, dass in Beantwortung meiner Anfrage 18/17372 zwar die Zuarbeit der Deutschen
    Bahn AG eingeholt wurde, offenbar aber keine Stellungnahmen der zuständigen #Denkmalschutzbehörden
    des Landes Berlin, obwohl ausdrücklich um #denkmalrechtliche Belange ging?
  2. Welche Regularien gibt es in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den
    Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, da hier der Eindruck entsteht, als würde die DB AG
    sehr weitgehend selbst entscheiden, welche Denkmale sie für erhaltenswert hält und welche nicht?
    Zu 1. und 2.:
    Alle zuständigen Behörden, so auch die Denkmalschutzbehörden, sind ordnungsgemäß
    im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens in dem dafür gesetzlich vorgesehenen
    Anhörungsverfahren beteiligt worden. Die Entscheidung erfolgte unter Einbeziehung
    und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen durch die zuständige
    #Planfeststellungsbehörde, das #Eisenbahnbundesamt (#EBA). Die Entscheidungen und
    die zugehörigen Entscheidungsgründe wurden im Planfeststellungsbeschluss vom
  3. November 2015 – wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage
    18/17372 ausgeführt – dargelegt.
    Betriebsanlagen der Eisenbahn werden gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz
    (AEG) planfestgestellt oder plangenehmigt. Bei der Planfeststellung und
    -genehmigung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten
    Belange, sofern sie von den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange im Wege der
    Stellungnahme vorgebracht wurden, durch das Eisenbahnbundesamt als sogenannte
    Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Planfeststellung
    und -genehmigung ersetzen eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die
    örtlich zuständige Denkmalbehörde. Sowohl die Bedeutung betroffener Denkmale als
    auch die Schwere eines Eingriffs und einer Denkmalbeeinträchtigung gewichtet die
    Planfeststellungsbehörde aus eigener Kompetenz; an die Denkmalschutzgesetze der
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    Länder ist sie nicht gebunden. Spezielle Regularien in der Zusammenarbeit zwischen
    der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin gibt es
    nicht.
  4. Gibt es neben dem Baudenkmal #S-Bahnhof #Lichtenrade entlang der Ausbaustrecke der Dresdner
    Bahn noch weitere Denkmale, die vom Ausbau betroffen sind und wenn ja, welche? (Bitte um
    Nennung des Namens und der Nummer in der Denkmalliste). Welche Entscheidungen wurden zum
    Umgang mit den Denkmalen hier getroffen?
    Zu 3.:
    Entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn gibt es eine Vielzahl von Denkmalen,
    die direkt oder indirekt (Umgebungsschutz) von der Maßnahme betroffen sind.
    Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren, die in mehreren Planfeststellungsabschnitten
    durchgeführt wurden, haben das #Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als
    Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit der
    unteren Denkmalschutzbehörde auf die jeweiligen Denkmale und ihre Bedeutung
    hingewiesen.
    Südlich des Südkreuzes entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn liegen
    folgende weitere Denkmale, die wenigstens im Umgebungsschutz vom Ausbau
    betroffen sind:
    a) OBJ-Dok-Nr.: 09075158/ Rheinmetall-Borsig-AG
    b) OBJ-Dok-Nr.: 09030111/ Gleichrichterwerk
    c) OBJ-Dok-Nr.: 09065336/ Bahnhof (S) & Mälzerei & Landhaus & Wohnhaus &
    Garten,
    d) OBJ-Dok-Nr.:09065337/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Landhaus Lichtenrade
    mit Garten (Gasthaus & Wirtshaus & Tanzsaal)
    f) OBJ-Dok-Nr.: 09030117/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Mälzerei der Schloßbrauerei
    Schöneberg
    g) OBJ-Dok-Nr.: 09097761/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336 S-Bahnhof Lichtenrade
    h) OBJ-Dok-Nr.:09097762/ Katholische Salvatorkirche und Christophorus-
    Kinderkrankenhaus
    i) OBJ-Dok-Nr.: 09055081/ Gaswerk Mariendorf (Gaswerk und Wasserturm)
    j) OBJ-Dok-Nr.: 09055074/ Lankwitz-Mariendorfer Fußgängerbrücke
    k) OBJ-Dok-Nr.: 09065549/ Parfümerie-Fabrik Scherk
    l) OBJ-Dok-Nr.: 09066670/ Brückenbauten der Fern- und S-Bahnunterführung
    Prellerweg
    m) OBJ-Dok-Nr.: 09066671/ Bahnbetriebswerk Tempelhof
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    n) OBJ-Dok-Nr.: 09066674/ S-Bahnhof Priesterweg
    Sachbegriff: Bahnhof (S)
    o) OBJ-Dok-Nr.: 09066468/ Mix und Genest
    p) OBJ-Dok-Nr.: 09055133/ Kasernen General-Pape-Straße
    Im näheren Umfeld des Bauvorhabens im ersten Planfeststellungsabschnitt liegen
    ein Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52), der Verwaltungsbau und die Rüstungsfabrik
    Rheinmetall-Borsig AG (Buckower Chaussee 114-134), ein Büro und Fabrikgebäude
    (Schindler GmbH, Großbeerenstraße 169A/171), die Teubertbrücke, die Lankwitz-
    Mariendorfer Fußgängerbrücke und die Parfümerie-Fabrik Scherk (Kelchstraße 31).
    Denkmalbereiche (Gesamtanlagen) finden sich in der Siedlung „Mariengarten“ und
    auf dem Gelände des Gaswerks Mariendorf. Dem unmittelbaren Vorhabenbereich
    sind allerdings nur das Gleichrichterwerk und das Gaswerk Mariendorf zuzuordnen.
    Die Planfeststellungsbehörde schreibt zu diesen Denkmalen im Planfeststellungsbeschluss
    Abschnitt auf S. 418: „Insgesamt sind die bau- und anlagenbedingten Belastungen
    als gering einzustufen. Betriebsbedingte Belastungen sind nicht zu konstatieren.“
    Zum Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52) führt sie auf S. 318 aus: „Die Planfeststellungsbehörde
    geht davon aus, dass der Vorhabenträger die erforderlichen Maßnahmen
    zum Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes trifft und sieht keinen weiteren
    Entscheidungsbedarf.“
    Im Planfeststellungsbeschluss 2. Abschnitt (Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18
    AEG für das Vorhaben Ausbau Knoten Berlin Berlin Südkreuz – Blankenfelde („Wiederaufbau
    der Dresdner Bahn“) Planfeststellungsabschnitt 2 Bahn-km 12,300 bis
    14,762 der Strecken 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda 6035 Berlin – Blankenfelde)
    wird die Entscheidung zum Rückbau wie folgt zusammengefasst:
    „Der erforderliche Rückbau denkmalgeschützter Bausubstanz betrifft ausschließlich
    Anlagen des Vorhabenträgers. Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der
    Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger
    öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen
    Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung
    gewählt werden müsste.“
    „Auch ein Teilerhalt des nördlichen Bahnhofsgebäudes kommt für den Vorhabenträger
    nicht infrage: Unzumutbar ist die Belastung dann, wenn die Kosten der Erhaltung
    und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals
    aufgewogen werden können (OVG Weimar, Urteil vom 16.01.2008, Az. 1 KO
    717/06, juris-Abdruck Rn. 33). Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zum Erhalt
    eines Teilgebäudes, das für ihn keinen Gebrauchswert mehr hat und dessen
    Denkmalwert durch den Abriss des südlichen Teils des Gebäudes erheblich entwertet
    ist, sieht die Planfeststellungsbehörde als nicht zumutbar an.“
    Die weiteren Erwägungen und Abwägungen der Planfeststellungsbehörde sowie die
    Argumente der Vorhabenträgerin und der Denkmalbehörden können den oben
    genannten Planfeststellungsbeschlüssen entnommen werden.
    Seite 4 von 5
    Die Planfeststellungsbeschlüsse haben Rechtskraft.
  5. Wann konkret erfolgten Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und der Unteren
    Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesdenkmalamt zum Erhalt des S-Bahnhofs Lichtenrade
    und mit welchen Ergebnissen? Welche Kompensationsmaßnahmen wurden der DB AG für den
    Verlust des Denkmals auferlegt?
    Zu 4.:
    Das LDA wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher
    Belange (TöB) beteiligt. Abstimmungsgespräche sind in diesem Verfahren nicht
    vorgesehen. Folgende Stellungnahme hat das LDA auf die parlamentarische Anfrage
    von Hr. Oliver Friederici, Abgeordnetenhaus Berlin, im Juni 2018 zu diesem
    Sachverhalt gegeben:
    „Der Bahnhof Lichtenrade ist in der Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer
    09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, Bahnhofsgebäude und Beamtenwohnhaus,
    1892; Mittelbahnsteig mit Mobiliar, Bahnsteighäuschen, Zugangshäuschen, 1900-10
    (siehe Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als Baudenkmal ausgewiesen.
    Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts
    Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen
    im Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste
    am Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante
    erfordert jedoch den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit
    dem Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs
    mit Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen.
    Die Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen
    abwägen und räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches
    Interesse gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem
    Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines
    Eisenbahngesetz (AEG) vom 13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt,
    weshalb weitere Bestrebungen zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet
    wurden.“
    Kompensationsmaßnahmen sieht das Denkmalschutzgesetz im Gegensatz zum
    Naturschutzrecht, das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kennt, leider nicht vor.
    Folglich wurden der DB AG keine Kompensationsmaßnahmen auferlegt.
    Abstimmungsgespräche zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde (UD) des
    Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg und der Deutschen Bahn AG zum Erhalt des
    S-Bahnhofes Lichtenrade sind weder aktenkundig noch erinnerlich.
    Solche stünden zudem nicht in Einklang mit den Zuständigkeitsregelungen des
    Denkmalschutzgesetzes Berlin, wonach gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 das LandesdenkSeite
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    malamt für die Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
    zuständig ist.
    Im Planfeststellungsverfahren hat dennoch die untere Denkmalschutzbehörde ihre
    Bedenken schriftlich vorgetragen (wie z.B. auch der Antwort des Senats auf die
    schriftliche Anfrage 18/15216 zu entnehmen ist).
  6. Welche Gründe gab es für die Eintragung in die Denkmalliste, wann erfolgte sie und welche Eigenschaften
    für den S-Bahnhof Lichtenrade wurden damals festgestellt?
    Zu 5.:
    Bei dem Bahnhof handelt es sich um einen typischen Landbahnhof der zweiten
    Hälfte des 19. Jahrhunderts. In Berlin und in dessen Umland haben sich nur wenige
    Bauten dieser Art erhalten.
    Am 17.10.2006 wurden die Bahnhofsgebäude des S-Bahnhofs Lichtenrade von 1892
    wegen ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als Baudenkmale eingetragen.
    Am 25.5.2012 wurde das Schutzgut um die 1909-10 entstandenen Bauten wegen
    der geschichtlichen Bedeutung ihres anschaulichen Überlieferungszustands erweitert:
    Mittelbahnsteig , drei Bahnsteighäuschen des Typus Wannseebahn, Möblierung,
    die Eisen-/Glaskonstruktionen über dem ehemaligen Zugangstunnel und den
    Zugangstreppen.
    Mit gleichem Datum wurde die Anlage des S-Bahnhofs, das Landhaus Lichtenrade
    mit Garten, Wirtshaus der Schloßbrauerei Schöneberg von 1893-94 Bahnhofstr. 30-
    32, die Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg von 1898 Steinstr. 41, beides
    Baudenkmale, zu einem Ensemble von herausragender ortsgeschichtlicher Bedeutung
    zusammengefasst: Das Wirtshaus, erstes Gebäude der Bahnhofstraße, und die
    Mälzerei, erster Industriebetrieb Lichtenrades, entstanden infolge der Existenz des
    Bahnhofs. Bahnhof, Wirtshaus, Mälzerei waren die Keimzelle des ab 1900 sich neu
    entwickelnden Ortskerns westlich des Dorfs, für die Entwicklung Lichtenrades zum
    Berliner Vorort, letztendlich die Voraussetzung, dass Lichtenrade 1920 zu Berlin
    eingemeindet wurde.
    Berlin, den 01.03.2019
    In Vertretung
    Gerry Woop
    Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Bahnverkehr: Zum Verkauf des Grundstückes „Westkreuz“ aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wurde das von der Deutschen Bahn AG im November 2018 an einen privaten Investor verkaufte #Grundstück
#Westkreuz“, das Land und Bezirk zu einer öffentlichen #Grünfläche entwickeln wollen, auch dem Land
und/oder dem Bezirk zum Kauf angeboten und wenn ja, zu welchen Konditionen? Wenn nein, sind Gründe
bekannt, warum die Deutsche Bahn AG hier bewusst die Bestrebungen des Landes ignoriert hat?
Antwort zu 1:
Die Senatsverwaltung für Finanzen und die Berliner #Immobilienmanagement GmbH waren
nicht Adressat von Angeboten, Teilnehmer von Gesprächen et cetera soweit es um
künftige #Park-/#Grünflächen-Grundstücke geht. Auch gab es im Bezirksamt Charlottenburg-
Wilmersdorf kein Kaufangebot. Ein Grund dafür ist nicht bekannt.
Frage 2:
Kann das bereits begonnene #B-Plan-Verfahren wie gewünscht abgeschlossen werden?
Antwort zu 2:
In der Zuständigkeit des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf konnte die
vorgezogene #Bürgerbeteiligung abgeschlossen werden. Die nächste Stufe der Beteiligung
soll Anfang 2019 durchgeführt werden. Festgesetzt werden kann der #Bebauungsplan erst
nach Aufhebung der #Planfeststellung durch das #Eisenbahnbundesamt.
Frage 3:
Ist der Senat an Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG beteiligt gewesen, um das gemeinsame Ziel,
einen Westkreuz-Park zu entwickeln, zu unterstützen?
2
Antwort zu 3:
Im Rahmen der Erarbeitung des stadt- und landschaftsplanerischen Struktur-, Nutzungs-,
Erschließungs- und Wegekonzeptes Westkreuz im Auftrag des Bezirksamtes
Charlottenburg-Wilmersdorf waren sowohl die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz als auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beteiligt. An
diesen Abstimmungsrunden waren immer auch Vertreter der Deutschen Bahn AG
beteiligt.
Frage 4:
Gibt es weitere Bahnflächen, die an das Land Berlin verkauft werden sollen und für die ebenfalls eine
Umwidmung in Grünflächen geplant ist? Wenn ja, welche Flächen sollen wann in das Vermögen des Landes
Berlin übergehen?
Antwort zu 4:
Weitere Bahnflächen mit Verkaufsangeboten seitens der Deutschen Bahn sind derzeit
nicht bekannt.
Berlin, den 17.12.2018
In Vertretung
Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

allg. + Regionalverkehr + S-Bahn: DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark hat Stellungnahme zum Landesnahverkehrsplan Brandenburg abgegeben

Pressedienst des DBV-Regionalverbandes Potsdam-Mittelmark vom 5.12.2017

  

Noch im Dezember 2017 soll durch das Brandenburger Landeskabinett der nächste, für 5 Jahre geltende #Landesnahverkehrsplan (#LNVP), genehmigt werden. Bedauerlich ist, wie in den vergangenen Jahren auch, dass es darüber keine Diskussion und Abstimmung im Landtag gibt.
Die Mitglieder des #DBV-Regionalverbands haben sich bei ihren zurückliegenden Treffen mit dem Planwerk auseinandergesetzt. Licht und Schatten liegen im Entwurf dicht beieinander.

Der DBV-Regionalverband freut sich darüber, dass es erstmals eine #Direktverbindung aus der Landeshauptstadt Potsdam über #Golm und Spandau nach Gesundbrunnen geben soll.

Kritikwürdig ist das Auseinanderfallen des Inkrafttretens des Landesnahverkehrsplans und dem Zeitplan der SPNV-#Ausschreibungen. Hier wünschen wir uns in Zukunft ein abgestimmtes Vorgehen.

Beim #RE1 wären bereits vor 2022 Entlastungen möglich. Nach Informationen des Regionalverbandes steht dem Einsatz von 6-Doppelstockwagen-Zügen auf dem RE 1 keinesfalls die nicht ausreichende Bahnsteiglänge entgegen! Das #Eisenbahnbundesamt als Zulassungsbehörde verlangt nur, dass durch technische Einrichtungen die Freigabe von Türen verhindert werden muss, wenn diese nicht am Bahnsteig stehen. Dazu müssen die Wagen technisch angepasst und abgenommen werden.

Die #S-Bahn erfüllt bereits heute eine wichtige Aufgabe im Potsdamer Binnenverkehr. Deshalb empfiehlt der Regionalverband die mittelfristige Verlängerung bis zum Bahnhof #Charlottenhof zu prüfen.

Die Verlängerung der Regionalbahnlinien #21 und #22 bis zum Bahnhof Marquardt würde insbesondere den Pendlern aus dem nördlichen Potsdamer Stadtgebiet zugutekommen. Hier sind noch ausreichend Flächen für eine attraktive #P&R-Anlage vorhanden – im Gegensatz zum Bahnhof Golm!

Um den heutigen Ring der Tarifzone „C“ sollte eine weitere „D“-Zone, ebenfalls mit einem Durchmesser von ca. 15 km rund um Berlin gezogen werden. So kämen auch Pendler von den Bahnhöfen Borkheide, Beelitz, Groß Kreutz in den Genuss von preiswerteren Fahrkarten.

Anstatt die Linien RB 21 und RB 22 auf die bereits heute dicht befahrene und störanfällige Stadtbahn zu führen, schlägt der Regionalverband eine neue Direktverbindung zum Berliner Hauptbahnhof über den nördlichen Berliner Innenring vor. Wenn die Stadt Berlin sich dann noch für einen Regionalbahnhof parallel zum heutigen S-Bahnhof Messe Nord/ICC und am Bahnhof Jungfernheide erwärmen könnte, wäre der Nutzen noch höher.

Gemeinsam mit dem Land Berlin muss es auch eine #Schienenlösung für die Region #Teltow/#Kleinmachnow/#Stahnsdorf geben. Diese Boomregion hat auch über 25 Jahre nach der „Wende“ immer noch keinen Schienenanschluss.

Was auf fast allen Regionallinien fehlt: eine ausreichende Kapazität für Fahrräder und Kinderwagen. Jedoch darf es keine Ausweitung des Platzangebotes auf Kosten von Sitzplätzen geben.

Auch der #VBB-Tarif bedarf einiger Korrekturen und Liftings. So fehlt insbesondere für Berlin und die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder), Cottbus, Brandenburg (Havel) und Potsdam die Regelung, dass an den Tarifgrenzen der nächste S-Bahnhof auch zur vorhergehenden Tarifzone gehört. Diese Überlappung führt seit Jahren zu der irrsinnigen Situation, dass Tarifzonen doppelt gekauft werden müssen, weil es zwischen zwei hintereinander liegenden, aber zu nebeneinanderliegenden Tarifzonen und ihren gehörenden Stationen kein „Übergangsangebot“ gibt.


Die vollständige Stellungnahme ist auf der Internetseite www.bahnkunden.de abrufbar.

 

Pressekontakt: Karsten Müller, Vorsitzender des Regionalverbandes, Ruf 01 63 / 5 54 33 94

Straßenverkehr + Flughäfen: Autos, U-Bahn, Flugzeuge Rund 340.000 Berliner leiden nachts unter Verkehrslärm – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/autos–u-bahn–flugzeuge-rund-340-000-berliner-leiden-nachts-unter-verkehrslaerm-28935320

Die Belastung durch #Verkehrslärm bleibt in Berlin nach Angaben des Umweltsenats hoch. So zeigten die jüngsten #Lärmkarten für 2017, dass rund 340.000 Berliner nachts von mittleren Lärmpegeln über 55 Dezibel durch den Auto- und Lastwagenverkehr geplagt werden. Rund 30.000 Anwohner leiden nachts auch unter Tramgeräuschen und dem #Krach oberirdisch verlaufender U-Bahnlinien, teilte die Senatsumweltverwaltung am Mittwoch mit.
Darüber hinaus weist das #Eisenbahnbundesamt 36.000 Betroffene aus, die in der Nacht durch Züge einer Lärmbelastung von über 55 Dezibel ausgesetzt sind. 70 bis 80 Dezibel können nach Angaben von Hörgeräteakustikern dem Geräuschpegel eines Staubsaugers oder einer Waschmaschine im Schleudergang entsprechen.
In die aktuellen Lärmkarten wurden rund 1570 Kilometer des Berliner Hauptverkehrsstraßennetzes sowie 200 Kilometer Tramnetz und 27 Kilometer oberirdische U-Bahn-Strecken einbezogen. Eine direkter Vergleich mit Daten der Vorjahre sei allerdings …

S-Bahn + Bahnverkehr: Lärmschutz an der Ringbahn, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
1. Wie hoch ist das tägliche #Zugaufkommen auf der Berliner #Ringbahn? Bitte nach Abschnitten (Nordring,
Ostring, Südring etc.) und Zugarten unterteilen (#S-Bahn, #Regionalverkehr, #Fernverkehr, #Güterverkehr).
Antwort zu 1.:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„S-Bahn:
An einem durchschnittlichen Werktag (außer Samstag, außerhalb der Ferien) verkehrt die
S-Bahn auf dem Berliner Innenring mit folgendem Zugaufkommen:
Auf dem Vollring verkehren die Linien S41 und S42 mit rund 370 Fahrten.
Hinzu kommen abschnittsweise auf dem Südring rund 330 Fahrten:
• Die Linie S45 verkehrt auf dem Abschnitt Neukölln – Südkreuz mit rund 120
Fahrten
• Die Linie S46 verkehrt auf dem Abschnitt Neukölln – Westend mit rund 120 Fahrten
• Die Linie S47 verkehrt auf dem Abschnitt Neukölln – Hermannstraße mit rund 90
Fahrten.
Hinzu kommen abschnittsweise auf dem Ostring rund 350 Fahrten:
• Die Linie S8 verkehrt auf dem Abschnitt Treptower Park – Schönhauser Allee mit
rund 130 Fahrten
2
• Die Linie S85 verkehrt auf dem Abschnitt Treptower Park – Schönhauser Allee mit
rund 90 Fahrten
• Die Linie S9 verkehrt auf dem Abschnitt Treptower Park – Schönhauser Allee mit
rund 130 Fahrten.

Fernbahn
Hierzu siehe folgende Tabelle. Es handelt sich um Mittelwerte an Werktagen der 43.
Kalenderwoche 2016, Summe beider Richtungen. Beim Berliner Innenring gibt es eine
Vielzahl von Zufuhr- bzw. Ableitungsstrecken. Ausgewählt wurden typische Abschnitte
zwischen den größeren "Zu- und Abflüssen".

Frage 2:
Welche Abschnitte der Ringbahn sind die mit den höchsten #Lärmpegeln für Anwohner*innen?
Antwort zu 2.:
Das #Eisenbahnbundesamt hat 2014 strategische #Lärmkarten für den #Schienenverkehr
veröffentlicht und diese in diesem Jahr aktualisiert. Hier sind sehr hohe Lärmpegel von
mehr als 70 dB(A) für den Ganztagesindex „LDEN“ und von mehr als 60 dB(A) für die
Nacht („LNight“) für folgende Abschnitte im Bereich der Ringbahn dargestellt:
Im nördlichen Bereich der Ringbahn:
• in Teilbereichen des Abschnitts Kopenhagener Straße bis Kniprodestraße 96
(Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg)
• im Abschnitt Friedrich-Krause-Ufer 30 bis 36 (Mitte, Ortsteil Moabit)
• im Abschnitt Beusselstraße 44 R (Mitte, Ortsteil Moabit) bis Sickingenstraße 8
• im Abschnitt Lise-Meitner-Straße 31 bis Olbersstraße 2 (Charlottenburg).
Im westlichen Bereich der Ringbahn:
• in Teilbereichen des Abschnitts Rognitzstraße 20 A (Ortsteil Westend) bis
Dernburgstraße 55 (Ortsteil Charlottenburg)
• in Teilbereichen des Abschnitts Ringbahnstraße 9 (Ortsteil Halensee) bis
Bechstedter Weg 19 (Ortsteil Wilmersdorf).
3
Im südlichen Bereich der Ringbahn:
• in Teilbereichen des Abschnitts Hanauer Straße 59 (Ortsteil Wilmersdorf) bis
Varziner Straße 11 (Ortsteil Friedenau)
• im Abschnitt Ebersstraße 55 bis Ebersstraße 61 (Ortsteil Schöneberg)
• in Teilbereichen des Abschnitts Hoeppnerstraße 91 C bis Hoeppnerstraße 2
(Ortsteil Tempelhof)
• in Teilbereichen des Abschnitts Saalestraße 25 bis Saalestraße 38 (Ortsteil
Neukölln).
Im östlichen Bereich der Ringbahn:
• in Teilbereichen des Abschnitts Rigaer Straße 56 bis Pettenkoferstraße 11 (Ortsteil
Friedrichshain).
Frage 3:
Wie viele Kilometer Gleisabschnitt sind mit lärmarmer Technologie oder anderen Schallschutzmaßnahmen
versehen?
Antwort zu 3.:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Strecken der Berliner Ringbahn (Strecke 6020: S-Bahn; Strecke 6170: Fernbahn)
weisen bezüglich Lärmminderungstechnologien unterschiedlichen Ausrüstungsstand auf.
Der stark belastete und stark befahrene Abschnitt des S-Bahn-Ostringes zwischen Berlin
Schönhauser Allee und Berlin Greifswalder Straße wurde im Rahmen des
Konjunkturpaketes II mit innovativen Lärmschutzmaßnahmen ausgestattet. Dabei kamen
in einem Betriebsversuch erstmalig Schienenstegdämpfer zum Einsatz. Dieses Masse-
Feder-System senkt die durch sekundären Luftschall an den Schienenstegen entstehende
Geräuschentwicklung. Die hier erzeugten Verbesserungen liegen etwa im Bereich von 2 –
3 db(A).“
Frage 4:
Welche Maßnahmen unternimmt die S-Bahn Berlin GmbH bzw. die Deutsche Bahn, um die
Geräuschemission an den o.g. Strecken zu senken? Welche sind in Planung?
Antwort zu 4.:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Um die Lärmbelastung des Schienengüterverkehrs flächendeckend zu reduzieren, hat die
DB gemeinsam mit dem Bund die Entwicklung der sog. "Flüsterbremse" vorangetrieben.
Sie verhindert das Aufrauen der Räder und mindert somit das Rollgeräusch deutlich und
bekämpft den Lärm an der Quelle. Leise Bremssohlen vermindern den Lärm von
Güterwagen um 10 Dezibel, was gefühlt einer Halbierung des Lärms entspricht. Im Juni
2013 wurde ein entscheidender Durchbruch für die Umrüstung der gesamten
Güterwagenflotte erreicht. Mit der LL-Sohle (Abkürzung für „low noise, low friction“ – wenig
Lärm, niedriger Abrieb) wurde europaweit eine Flüsterbremse zugelassen, die für die
Umrüstung der Bestandsgüterwagen von Bedeutung ist. Damit ist das Startsignal für die
Umrüstung geben. Die DB wird sukzessive ihre Güterwagen umrüsten. Bis 2020 werden
alle relevanten 60.000 Güterwagen der DB umgerüstet.
Zusätzliche Maßnahmen an der Infrastruktur, die über die gesetzliche Lärmvorsorge
hinausgehen, sind derzeit nicht geplant.“
4
Frage 5:
Wie viele Kurvenschmiereinrichtungen wurden auf der Ringbahn eingebaut? Welche sind in Planung?
Antwort zu 5.:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Bei Schienenfahrzeugen auftretende Kurvengeräusche sind auf systemtypische
Unzulänglichkeiten des Rad-Schiene-Systems und nicht auf einen technischen Defekt,
mangelnde Wartung oder Bedienfehler zurückzuführen. Durch verschiedene technische
Maßnahmen ist es im Laufe der Zeit gelungen, das Kurvenquietschen im Vergleich zu
früher wesentlich zu senken. Eine vollständige Vermeidung der Kurvengeräusche ist
jedoch nicht immer möglich. Da die Geräuschentstehung in hohem Maße von der
Witterung beeinflusst wird, ist insbesondere bei großer Hitze und niedriger Luftfeuchtigkeit
mit einem verstärkten Auftreten von Kurvenquietschen zu rechnen.
Mit "Schienenschmiereinrichtungen", korrekt Schienenkonditioniereinrichtungen, wird
versucht, die Flanken der Schienen so zu präparieren, dass an den Schienenkopf
anlaufende Radsätze weniger Geräusche verursachen. Besonders in engen Bögen kann
diese Technik die Geräuschemmissionen erheblich senken.
Im Bereich der Ringbahn sind sowohl auf der S-Bahn wie auch auf der Fernbahnstrecke
Schienenkonditioniereinrichtungen verbaut. Auch hier sind der Ostring, der Nordring und
einige Abschnitte des südlichen Ringes mit dieser Technik ausgerüstet. Ein
flächendeckender Einsatz dieser Technik ist weder möglich noch sinnvoll, da eine Wirkung
dieser Technik in geraden Gleisabschnitten nicht eintritt.“
Frage 6:
Wie viele Brücken der Ringbahn wurden bereits „entdröhnt“? Welche sind in Planung?
Antwort zu 6.:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Im Bereich der Berliner Ringbahn sind nur wenige Bauwerke für eine
Brückenentdröhnung geeignet. Die Entdröhnung einer Brücke senkt den durch die
Überbauten erzeugten sekundären Luftschall. Dabei kommen etwa 1 – 2 db(A)
Gesamtpegelminderung zustande.
Dieser vergleichsweise geringe Wert kann nur dann wahrgenommen werden, wenn wenig
weitere Umgebungsgeräusche auftreten. Das ist bei fast allen Brücken auf dem Innenring
jedoch nicht der Fall. Zumeist verlaufen wichtige Hauptverkehrsstraßen unter oder direkt
an der Trasse entlang, die hier die dominierende Lärmquelle darstellen und dadurch den
Effekt einer Brückenentdröhnung verschwinden lassen.
Aus diesem Grund sind derzeit keine Brückenentdröhnungen geplant.“
Frage 7:
Welche Maßnahmen unternimmt die S-Bahn Berlin GmbH bzw. die Deutsche Bahn, um die
Geräuschemission ihrer Fahrzeuge auf den o.g. Strecken zu senken? Welche sind in Planung?
Antwort zu 7.:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Im Rahmen der Ertüchtigung der Fahrzeuge der Baureihe 480 für den Weiterbetrieb bis
2023 werden auch die Radsatzgetriebe und die Antriebsanlagen aller Fahrzeuge erneuert.
Dies führt bei dieser Fahrzeugbaureihe zu eine signifikanten Verringerung der
Geräuschemissionen beim Beschleunigen und Bremsen der Züge. Erste Fahrzeuge der
überwiegend auf der Ringbahn eingesetzten Fahrzeuge sind bereits umgebaut.“
5
Frage 8:
Welche Vorgaben zur Lärmemission wurden bei der Ausschreibung bzw. Vergabe der Verkehrsleistungen
auf der Ringbahn gemacht?
Frage 9:
Welche konkreten Verbesserungen im Hinblick der Senkung von Lärmemissionen sind von der neuen SBahn-
Baureihe ab 2021 zu erwarten?
Antwort zu 8. und 9.:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Durch den Verkehrsvertrag "über die Durchführung von Verkehrsleistungen im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien S41, S42, S46, S47 und S8 der
Berliner S-Bahn" sind für die neu zu beschaffenden Fahrzeuge umfangreiche
Anforderungen an die Einhaltung von Geräuschstandards festgeschrieben worden:
"Die Grundsätze lärmarmer Gestaltung nach dem Stand der Technik sind bei der
Konstruktion zu berücksichtigen."
Die Einhaltung von Pegelhöchstwerten ist explizit genannt, diese unterschreiten teilweise
die aktuell geltenden allgemeinen Anforderungen für die Zulassung neuer
Schienenfahrzeuge gemäß der VO (EU) Nr. 1304/2014 "über die technische Spezifikation
für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge – Lärm“". Die neuen Fahrzeuge
werden diese strengen Anforderungen erfüllen.“
Berlin, den 31.08.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Warum baut die DB AG in Brandenburg nicht barrierefrei? Neugebaute Bahnsteige auf der Dresdner Bahn passen nicht zu den Einstiegshöhen der Züge – DBV fordert sofortige Änderung der Bauplanungen, aus DBV

Pressedienst des Berlin-Brandenburgischen Bahnkunden-Verbandes vom15.11.2016

#Baruth, #Klasdorf-Glashütte, #Golßen, #Drahnsdorf und #Walddrehna erhalten beim derzeit laufenden Neubau der Dresdner Bahn neue #Bahnsteige. Wegen dieser Bauarbeiten ist die Eisenbahnstrecke von Berlin nach Dresden von Wünsdorf-Waldstadt bis Elsterwerda gesperrt. Der DBV begrüßt, dass alle Bahnsteige mit 170 m Länge neu gebaut werden – so können dort bei Bedarf auch Züge mit 6 Doppelstockwagen problemlos halten.

Eine andere Bau-Entscheidung ist jedoch völlig unverständlich. Die Bahnsteige der 5 genannten Stationen erhalten alle eine unterschiedliche #Bahnsteighöhe! Während die Wagenböden der #Doppelstockzüge 55 cm hoch sind, sollen einige Bahnsteige wieder 76 cm hoch werden – 21 cm, die für manchen Rollstuhlfahrer oder gehbehinderten Fahrgast ohne Hilfe unüberbrückbar sind.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Rainer Genilke im Brandenburger Landtag (Nr. 6/5248) beruft sich die Landesregierung auf die Aussage der DB AG, dass durch sie eine Bahnsteighöhe von 55 cm, wie vom Brandenburger #Verkehrsministerium gefordert, nicht umgesetzt werden könne. Die für die Bahnsteighöhe maßgebliche Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung (#EBO) spricht im § 13 Absatz 1 von "sollen in der Regel […] auf eine Höhe von 76 cm […] gelegt werden" – in der Regel!

Es stünden dem "genehmigungsrechtliche Vorgaben" durch das #Eisenbahnbundesamt entgegen. Eine staatliche Behörde soll verhindern, dass Gesetze eingehalten werden? Der DBV fragte beim Eisenbahnbundesamt nach. Die Antwort ist ausweichend: Die Bahnsteige würden im Grundsatz #Bestandsschutz genießen. Spricht also nichts dagegen, die Bahnsteige einheitlich auf das Niveau der Wageneinstiege zu bringen? Diese Frage bleibt offen. Die DB-Pressestelle antwortet lieber gleich gar nicht auf unsere Fragen.

Bis zum 31. Dezember 2021 müssen alle öffentlichen Verkehrsmittel vollständig barrierefrei erreichbar sein. Warum werden Bauten, die mindestens 25 Jahre in Funktion sind, nicht nach den in Kürze geltenden Gesetzen gebaut?

Es gibt nach Meinung des DBV-Landesverbandes keinen zwingenden Grund dafür, die neu zu bauenden Bahnsteige mit einer Höfendifferenz zu den Wageneinstiegen von 21 cm zu bauen. Um nicht in 5 Jahren die gerade einmal fertiggestellten Bahnsteige erneut abreißen und neu bauen zu müssen, fordert der DBV die sofortige Änderung der Planungen.

Außerdem zeigt dieses Problem, dass eine bundeseinheitliche Bahnsteighöhe für alle Regional- und Fernverkehrshalte geben muss. Eine Forderung an die Bundespolitik!

Pressekontakt: Frank Böhnke, stv. Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

Bahnverkehr + Regionalverkehr: 600-Millionen-Euro für Bahnstrecke und viele Probleme Im Süden dominieren die Bagger, im Norden wartet man auf Behörden und Gerichte. Doch es tut sich was in Sachen Dresdner Bahn. aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Dahme-Spreewald/600-Millionen-Euro-fuer-Bahnstrecke-und-viele-Probleme

In dieser Woche gab die Bahn einen Einblick in den aktuellen Stand der #Bauarbeiten und der Planungen. Das Ziel, #Dresden und #Berlin in 80 Minuten zu verbinden, wird aber dauern.

Baruth/Berlin. Holger #Ludewig steckt in der Bredouille. Er leitet eines der längsten Planungsverfahren, die es je in Deutschland gab: den Ausbau der Dresdner Bahn, der seit 1997 mal mehr und mehr weniger energisch vorangetrieben wird. Seit einem Jahr dürfte der Projektleiter der Deutschen Bahn das wichtige Teilstück in Berlin-#Lichtenrade bauen. Im November 2015 hatte das #Eisenbahnbundesamt die Planungen genehmigt, im Frühjahr hat der Bund sich bereiterklärt, die Kosten zu übernehmen, doch noch ist kein einziger Bagger angerollt. Es gibt ein juristisches Restrisiko, welches das 600-Millionen-Euro-Projekt bislang ausbremst.

Eine Bürgerinitiative aus Berlin-Lichtenrade klagt gegen das Vorhaben – nicht gegen die Bahnstrecke an sich, sondern deren ebenerdigen Bau mit seinen Lärmschutzwänden, die den gesamten Ortsteil zerschneiden würden. Viele Lichtenrader wollen viel lieber einen Tunnel. Holger Ludewig, Projektleiter der Deutschen Bahn für den Bau der Fernbahnstrecke zwischen Berlin-Südkreuz und Blankenfelde, versucht zu beschwichtigen. „Die Lärmschutzwände werden nur fünf Meter hoch und begrünt sein“, sagte er am Mittwoch während eines Pressetermins zum Ausbau der Dresdner Bahn. Die Wände des künftigen Straßentunnels unterhalb der Bahntrasse sollen architektonisch interessant gestaltet sein – als Zugeständnis für die kämpferischen Lichtenrader.

Holger Ludewig muss warten, wie die Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgeht. „Ich hoffe, dass wir im kommenden Frühjahr eine Entscheidung haben“, sagte er. Bis dahin wolle man keine Fakten schaffen – auch aus Rücksicht auf das Miteinander mit den Lichtenradern.

Einschränkungen für Pendler

Ob in #Blankenfelde-Mahlow eines Tages die Gerichte sprechen, ist derzeit offen. Dort läuft derzeit das vierte Planänderungsverfahren. Die jüngste Entscheidung der Gemeindevertretung zu einem beidseitigen Geh- und Radweg an der Karl-Marx-Straße habe man an das …

Regionalverkehr + Bahnindustrie: Endlich ist es soweit: Triebwagen des polnischen Herstellers PESA erhalten Zulassung für die Niederbarnimer Eisenbahn, aus DBV

Pressedienst des Berlin-Brandenburgischen Bahnkunden-Verbandes vom 6. Juni 2016

Der Schienenverkehr hat es immer noch schwer in Europa. Jeder Staat pocht auf sein Recht der nationalen #Zulassung von ausländischen #Eisenbahnfahrzeugen. So hat es fast drei Jahre gedauert, ehe am vergangenen Freitag endlich das #Eisenbahnbundesamt sein ok für den Fahrgasteinsatz der #PESA-Triebwagen in Brandenburg auf den Linien der #Niederbarnimer Eisenbahn gab. Erinnert sei daran, dass diese Triebwagen seit 2011 in größerer Stückzahl an verschiedene ausländlische Bahnen ausgeliefert wurden. In der Automobilindustrie sind solche teuren, unkalkulierbaren und extrem langen Zulassungsprozeduren undenkbar. Schnell würde hier die gut funktionierende Lobby die zuständigen Politiker davon überzeugen, dass es wesentlich einfacher und schneller gehen muss.

Die neuen, zwei- und dreiteiligen PESA-Triebwagen der Marke „Shark“ (deutsch: Hai) haben mindestes 140 Sitz-, 2 Rollstuhlplätze und ausreichend Platz für 12 Fahrräder. Vornehmlich auf der Regionalbahlinie #26, der Verbindung von Berlin-Lichtenberg nach #Küstrin (#Kostrzyn), werden sie zu sehen sein.

Der Berlin-Brandenburgische Bahnkunden-Verband wünscht der Niederbarnimer Eisenbahn viel Erfolg beim Einsatz und eine hohe Akzeptanz bei den Fahrgästen. Zudem hofft der DBV-Landesverband, dass die Direktverbindungen ohne Umsteigen in Küstrin (Kostrzyn) weiter ausgebaut werden.

Pressekontakt: Michael Hasse, Landesvorsitzender, Ruf 01 76 / 62 26 21 49

Bahnverkehr: Strategie für Stadtentwicklung mit entwidmeten Bahnflächen?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Bei welchen der in der Schriftlichen Anfrage 17/14310 aufgeführten, nach § 23 Allgemeines Bahnge-setz durch das #Eisenbahnbundesamt (EBA) von der #Bahnnutzung #freigestellten #Flächen hat das Land Berlin im Rahmen der Anhörung durch das EBA der Freistellung #widersprochen, und falls widersprochen wurde, mit wel-cher #Begründung?
Antwort zu 1:
 Gemarkung Marienfelde, Flur 1, Flurstück (Flst.) 804, 1011 und 1164;Strecke 6135 Berlin Papestraße – Els-terwerda, km 10,100 bis 10,875 (Beschluss vom 26.08.2010)
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt (SenStadtUm) hat sich hier gegen eine Freistel-lung der Flurstücke ausgesprochen. Die Flurstücke 804 und 1011 sollten bahnaffinen gewerblichen Nut-zungen vorbehalten bleiben. Dem ist das Eisenbahn-Bundesamt nicht gefolgt. Dem Einwand, das Flurstück 1164 im Kreuzungsbereich Säntisstr./ Dresdner Bahn nicht freizustellen, wurde entsprochen.
 Gemarkung Schöneberg, Flur 63, Flurstück 24 und Flur 67, Flurstück 9, 14 und 32 (Beschluss vom 08.04.2013)
SenStadtUm hat Einwendung gegen die Freistellung in Bezug auf die Flurstücke 14 und 32 erhoben, da sich auf diesen Widerlager und Stützwände der Yorckbrücken befinden. Die Deutsche Bahn (DB) AG hat entsprechend dem vorgebrachten Einwand ihren Antrag geändert.
 Gem. Wilmersdorf, Flur 1, Flurstück 181; Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km ca. 29,7 bis ca. 29,8 (Beschluss vom 19.08.2010)
SenStadtUm hat Einwendung gegen die Freistellung von Flächen unterhalb und neben der Paulsborner Brücke erhoben (Unterhaltung, Brückenprüfung). Nach entsprechenden Grundbucheintragungen wurde die Einwendung zurückgenommen.
 Gem. Tiergarten, Flur 43, Flurstück 222; Strecke 6107 Berlin Hbf1 -Lehrte, km 0,204 bis km 0,570 (Be-schluss vom 13.01.2010)
SenStadtUm hat auf die teilweise Planungsbefangen-heit des Flurstückes im Zusammenhang mit der S-21-Planung hingewiesen. Der Freistellungsantrag wurde daraufhin dementsprechend geändert.
 Gem. Pankow, Flur 155, Flst. 225, Flur 156, Flst. 5151, Flur 160, Flst. 160, Flur 161, Flst. 6241 und 6251, Flur 164, Flst. 296; Strecke 6081 Berlin – An-germünde – Stralsund, km 4,919 bis 6,86 (Beschlüsse vom 22.11.2010 (Teilbescheid 1) und 9.12.2010 (Teilbescheid 2))
SenStadtUm sprach sich gegen die Freistellung aus, da Teile der Fläche für die Unterhaltung der Bundesau-tobahn (BAB) A 114 benötigt werden. Durch entspre-chende Grundbucheintragungen konnten die Beden-ken ausgeräumt werden und die Flurstücke wie bean-tragt freigestellt werden.
 Gem. Neukölln, Flur 125, Flurstück 388, 390 und Flur 126, Flurstück 303, 306 und 69/1; Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km 17,79 bis km 18,15 (Beschluss vom 20.04.2011)
SenStadtUm hat in der Stellungnahme keine Beden-ken geäußert. Jedoch wurden Hinweise zum Freistel-lungsumfang gegeben, die zu einer Neuvermessung der freizustellenden Flächen führten.
1 Hauptbahnhof

Gem. Treptow, Flur 101, Flurstück 3, 6, 7, 8, 12, 26, 31, Flur 105, Flurstück 1, 24 (tlw.), 61, 130, 132 (tlw.), 190, 193, 194 (tlw.), 200 (tlw.), 208 und Flur 109, Flurstück 92 (tlw.) und 99; Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bf2 – Görlitz, km 0,90 bis 2,175 (Beschluss vom 23.07.2012)
SenStadtUm hat für das Flurstück 42 der Flur 109 eine Reduzierung der Freistellungsfläche gefordert, da Tei-le des Flurstückes zur Wiederherstellung der Fern-bahngleise parallel zum S-Bahn-Ring benötigt wer-den. Dem wurde entsprochen.
 Gem. Lichtenberg, Flur 712, Flurstück 320; Strecke 6078 Berlin Wriezener Gbf3 – Küstrin-Kietz, km 4,11 bis km 4,60 (Beschluss vom 30.07.2014)
SenStadtUm forderte eine Reduzierung der freizustel-lenden Fläche im Bereich der Lichtenberger Brücke, um an die Brückenwiderlager zu gelangen (Brücken-prüfung). Dem wurde seitens des Eisenbahn-Bundesamtes gefolgt.
 Gem. Pankow, Flur 150, Flurstück 135 und Flurstück 295 (je tlw.) sowie Flur 156, Flurstück 5134 u.a.; Strecke 6081 Berlin – Angermünde – Stralsund, km 6,3 bis 7,55 Beschluss vom 27.03.2012)
SenStadtUm forderte eine Reduzierung der freizustel-lenden Fläche im Bereich der Heinersdorfer Brücke, um an die Brückenwiderlager zu gelangen (Brücken-prüfung). Dem wurde seitens des Eisenbahn-Bundesamtes gefolgt.
 Gem. Treptow, Flur 124, Flurstück 233; Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bf – Görlitz, km 5,487 bis 5,589 (Be-schluss vom 16.09.2011)
SenStadtUm hat im Rahmen seiner Stellungnahme da-rauf hingewiesen, dass ein 5 m breiter Streifen im Rahmen der Uferkonzeption des Landes Berlin für ei-ne öffentliche Nutzung freizuhalten sei. Diesem Ein-wand wurde von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes mit der Begründung, dass diese beabsichtigte Planung einer Freistellung nicht entgegenstehe, nicht gefolgt.
 Gem. Köpenick, Flur 305, Flurstück 3246 (tlw.) Stre-cke 6007 Berlin Ostkreuz – Königs Wusterhausen, km 13,522 bis 13,680 (Beschluss vom 10.11.2011)
SenStadtUm hat Bedenken gegen die Freistellung ge-äußert, da die Lage der Fläche am S-Bhf. Grünau für bahnaffine Nutzungen geeignet sei (P&R, B&R). Ob-gleich seitens der Antragstellerin eine solche Nutzung der Fläche jedoch nicht beabsichtigt ist, wurde die Fläche dennoch entgegen dem Votum von SenStad-tUm freigestellt.
2 Bahnhof
3 Güterbahnhof

Gem. Wedding, Flur 22, Flurstücke 252 und 258 (je tlw.) (Beschluss vom 21.01.2014)
SenStadtUm hat sich gegen die Freistellung von Tei-len der o.g. Flurstücke ausgesprochen, um die Bau-werksprüfung für die Straßenüberführung SÜ Hoch-straße durchführen zu können. Dem wurde seitens des Eisenbahn-Bundesamtes nicht entsprochen.
Frage 2: Gab es Freistellungsmitteilungen des EBA, denen erfolgreich widersprochen wurde und wenn ja, mit welcher Begründung und welche Flächen betrifft das?
Antwort zu 2: Das Land Berlin hat dem in der Liste der Schriftlichen Anfrage 17/14310 unter der Bezeich-nung „Gem. Marzahn, Flur 177, Flurstück 470, 484 und 486 sowie Gem. Friedrichsfelde, Flur 13, Flurstück 1323/176, 1324/100 und Flur 20, Flurstück 102/12 und 105/14; Strecke 6075 Biesdorfer Kreuz Mitte-Biesdorfer Kreuz Ost, km 0,319 bis 0,582“ (S. 4 der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage) Freistellungsbescheid vom 01.08.2013 erfolgreich widersprochen.
Der auf die o.g. Flurstücke bezogene Freistellungsan-trag der DB Netz AG wurde seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Stellungnahme vom 18.06.2013 abgelehnt. Begründet wurde die Ableh-nung mit der Forderung nach Freihaltung und Nichtfrei-stellung eines mind. 40 m breiten Streifens parallel zur Märkischen Allee im Zuge der Planung der Nahverkehr-stangente (NVT). Der auf den 01.08.2013 datierte Frei-stellungsbescheid berücksichtigte die Forderung des Lan-des Berlin nicht. Daraufhin wurde am 14.08.2013 Wider-spruch gegen den Freistellungsbescheid eingelegt. Durch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde die Freistellung bisher nicht wirksam. Da sich Senat und DB Netz AG auf eine Freihaltetrasse für die zukünftige Nah-verkehrstangente verständigt haben, wird die geforderte 40-m-Freihaltetrasse aus der beantragten Freistellung herausgenommen.
Frage 3: Geht das Land Berlin regelhaft davon aus, dass eine Entwidmung von Bahnbetriebszwecken mit dem Ziel der Vermarktung erfolgt und wenn ja, welche Schlüssen zieht das Land Berlin aus der Tatsache, dass entwidmete Flächen der planungsrechtlichen Verfügung der Gemeinde zufallen?
Antwort zu 3: Die Freistellung von Bahnbetriebszwe-cken erfolgt in der Regel mit dem Ziel der Vermarktung dieser Flächen. Dass diese Flächen nach der Freistellung wieder ausschließlich dem allgemeinen kommunalen Planungsrecht unterliegen, ist positiv zu bewerten. Damit erfolgt die Steuerung von Projekten der Stadtentwicklung auf diesen Flächen wieder auf der Grundlage des Bauge-setzbuches.
Frage 4: Wird vom Land Berlin grundsätzlich oder im Einzelfall der Ankauf von vom Eisenbahn-Bundesamt entwidmeten Bahnflächen erwogen, wenn ja, in welcher Weise und nach welchen Kriterien und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4: Eine grundsätzliche Erwägung des An-kaufs solcher Flächen gibt es nicht und wird nicht für erforderlich gehalten. Dies schließt die Erwägung des Ankaufs von einzelnen oder Teilflächen für stadtentwick-lungspolitisch bedeutsame Vorhaben nicht aus.
Frage 5: Hat das Land Berlin in den vergangenen 10 Jahren jemals für entwidmete Bahnflächen ein Vorkaufs-recht erwogen, geltend gemacht und vollzogen und wenn ja, in welchen Fällen mit welchem Ergebnis?
Frage 7: Wie ist der Planungs-bzw. Umsetzungsstand bei den seit 2010 entwidmeten und veräußerten Flächen hinsichtlich ihrer künftigen Nutzung (bitte einzeln auffüh-ren)?
Antwort zu 5 und 7: Hierzu liegen dem Berliner Senat keine systematisch aufbereiteten Erkenntnisse vor.
Frage 6: Werden entwidmete Flächen regelhaft auf ih-re stadtentwicklungspolitischen Potentiale hin abgeprüft und wenn ja, in welchem Verfahren, mit welchen Betei-ligten und mit welchen Konsequenzen?
Antwort zu 6: Die Prüfung stadtentwicklungspoliti-scher Potenziale erfolgt für entwidmete Flächen auf der Grundlage des Baugesetzbuches (s. auch Frage 3).
Frage 8: Gibt es eine der in der Drs. 15/2411 erwähn-ten AG Bahnflächen adäquate Arbeitsstruktur, die deren Aufgaben weiterführt? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, wo ist diese Struktur angesiedelt, wie ist sie besetzt, wie arbeitet sie und wo sind ihre Arbeitsergebnisse einsehbar?
Antwort zu 8: Die Arbeitsgruppe hat mit der Mittei-lung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus (Drs. 15/2411) 2003 ihre Arbeit eingestellt. Die Fortführung einer adäquaten Arbeitsstruktur ist nicht vorgesehen. Im Verfahren der Beantragung zur Freistellung von Bahnbe-triebszwecken gem. § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt die Einbindung in die gesamtstädtische Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung geprüft und in die Gesamtstellungnahme an das Eisenbahnbundesamt einge-bunden.
Berlin, den 23. Dezember 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)