Straßenverkehr: Abriss der Brücke am Breitenbachplatz rückt näher Bezirkspolitiker aller Fraktionen haben sich für einen Abriss der Autobahnbrücke ausgesprochen. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article215366697/Abriss-der-Bruecke-am-Breitenbachplatz-rueckt-naeher.html

Zuletzt hat der Haushaltwaren-Laden am #Breitenbachplatz zugemacht. Die Banken waren da schon längst weg. Leerstand, Wildwuchs, #Verkehrslärm – seit die #Autobahnbrücke den Breitenbachplatz schneidet, ist nicht mehr viel übrig von dem einstigen grünen Gesamtkunstwerk, angelegt 1913 von einem #Hofgartenmeister aus St. Petersburg.

Vor sieben Jahren ist eine Bürgerinitiative aktiv geworden, zunächst um den Platz wieder zu beleben, aber vor allem mit dem Fernziel, die Brücke abreißen zu lassen. Dieses Ziel ist jetzt ein Stück näher gerückt: In einer #Anwohnerversammlung am Dienstagabend in der Gemeinde Christi an der Forststraße haben sich Bezirkspolitiker aller Fraktionen für einen #Abriss ausgesprochen. Jetzt soll die Debatte auf Senatsebene mit Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos) weitergeführt werden.

Der Zeitpunkt, die Brücke an der Schnittstelle von Dahlem, Steglitz und Wilmersdorf wieder in den Fokus der Verkehrsplaner zu rücken, ist günstig. Der Tunnel der Schlangenbader Straße, der auf die Brücke führt, muss saniert werden. Das wäre der Moment, den Abriss mit einzuplanen. Von einer neuen Chance „ohne Monstrum aus Beton“, spricht der Abgeordnete Florian Dörstelmann, Mitglied der SPD in Charlottenburg-Wilmersdorf. Bezirkspolitiker von CDU, Grünen und FDP in Steglitz-Zehlendorf stimmen in der Anwohnerversammlung zu, nennen den Abriss „überfällig.“ Sabine Lehmann-Brauns, Bezirksverordnete der CDU plant gedanklich schon die Zeit nach dem Abriss: „Wenn die Autobahn gekappt ist, wird der alte Grundriss wiederhergestellt.“

Auch Ex-Bausenator Hans Stimmann war bei der Debatte dabei. Er hielt ebenfalls ein leidenschaftliches Plädoyer für den Abriss. „Natürlich muss das Autobahnteilstück von Hohenzollerndamm an …

Straßenverkehr: Auflösung Verkehrsinfarkt Heinersdorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bei der #Verkehrsplanung in #Heinersdorf?
Antwort zu 1:
Gegenwärtig laufen die Vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des
Entwicklungsgebietes „#Blankenburger Süden“ bis voraussichtlich Herbst 2019.
Die in den bisherigen Verkehrs- bzw. Machbarkeitsuntersuchungen zur #Verkehrslösung
Heinersdorf entwickelten Trassen für die Netzelemente sind Bestandteil dieses
Untersuchungsraumes. In diese Untersuchungen fließen auch die Ergebnisse
verkehrlicher Untersuchungen wie u.a. die Untersuchung der Erschließung des
Wohnungsbaustandortes Blankenburger Süden mit dem Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) ein. Darüber hinaus laufen aktuell Untersuchungen zu weiteren
Netzverknüpfungen der Straßenbahn (Tangentialverbindung zwischen Weißensee und
Pankow), in welche die Verkehrslösung Heinersdorf mit den beschriebenen
Netzelementen einbezogen wird.
Über die vorliegenden Machbarkeitsuntersuchungen zur Ortsumfahrung Heinersdorf
wurde der fachliche Nachweis erbracht, um politische Entscheidungen und weitere
Planungsschritte zu veranlassen.
Frage 2:
Welche Netzvarianten werden aktuell favorisiert?
2
Frage 3:
Wo führen diese Netzvarianten genau entlang?
Antwort zu 2 und zu 3:
Im gültigen Flächennutzungsplan Berlins (FNP) sind Teilabschnitte der Verkehrslösung
Heinersdorf enthalten. Für die neue Variante N4 entlang des Schmöckpfuhlgrabens
zwischen Blankenburger Straße und Am Feuchten Winkel (A 114) muss eine
Flächennutzungsplanänderung vorgenommen werden.
Die Netzelemente N1 – N4 sind alle Bestandteile der Verkehrslösung Heinersdorf und
sollen sukzessive realisiert werden. Dabei läge die Priorisierung auf den Netzelementen
N1, N2 und N4. Das Netzelement N3 Am Steinberg ist zurückgestellt und läge im
Realisierungshorizont nach 2030.
Die beiden Netzelemente N1 und N2 wären notwendig für eine Straßenbahnverlängerung
der M2 durch den Ortskern Heinersdorf in nördlicher Richtung.
Das Netzelement N4 könnte unabhängig von N1 und N2 und dem Blankenburger Süden
planerisch forciert werden.
Die Verkehrslösung für die Ortslage Heinersdorf mit den vier Netzelementen kann dem
Internetauftritt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen
werden (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/pix/heinersd
orf_netzelemente_230.jpg).
Frage 4:
Ist es notwendig, Bestandsbauten für die Realisierung dieser Netzvarianten zu enteignen und
zurückzubauen?
Frage 5:
Sind private Eigentümer bzw. ihre privaten Grundstücke betroffen?
Antwort zu 4 und zu 5:
Im Rahmen der Umsetzung der Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf werden
private Grundstücke betroffen sein. Art und Umfang der Betroffenheit sowie notwendige
Ausgleichsmaßnahmen oder Grunderwerb können erst im Rahmen des weiteren
Planverfahrens konkret festgestellt werden.
Frage 6:
Sind die favorisierten Netzvarianten planungsrechtlich abgesichert?
Antwort zu 6:
Nein.
Frage 7:
Wann sollen die Netzvarianten baulich umgesetzt werden?
3
Antwort zu 7:
Zunächst bedarf es des politischen Beschlusses zur Umsetzung. Danach schließen die
Entwurfsplanung und die planungsrechtliche Absicherung an.
Aufgrund der notwendigen Planungsabläufe bis zur Erreichung der Umsetzungsreife der
Planungen wird von einer eher mittelfristigen Realisierung ausgegangen. Generell sollte
die Realisierung der Netzelemente in Heinersdorf vor der Erschließung/Bebauung des
neuen Stadtquartiers Blankenburger Südens beginnen und nach Möglichkeit auch
abschließen.
Frage 8:
Liegen der Auswahl der Netzvarianten Fachgutachten zugrunde und wenn, welche (Gutachten bitte
beifügen)?
Antwort zu 8:
Es wurden Machbarkeitsuntersuchungen zuletzt in 2015 erarbeitet. Für alle Netzelemente
ist eine Aktualisierung u.a. aufgrund der neuen planerischen Überlegungen im
Zusammenhang mit den zahlreichen neuen Entwicklungspotenzialen im Bezirk Pankow
erforderlich.
Fachgutachten im planungsrechtlichen Sinne werden im Rahmen des nachfolgenden
Planverfahrens erstellt und sind dann im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung einsehbar.
Berlin, den 16.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Offene Fragen zur Verkehrslösung Mahlsdorf I + III, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Argumente sprechen für eine Führung der #TRAM auf der önower Straße in Westlage bis zum S
Mahlsdorf?
Frage 2:
Welche Argumente sprechen für eine Führung der TRAM auf der Hönower Straße in Mittellage bis zum S
Mahlsdorf?
Antwort zu 1 und 2:
Die Neuanlage einer Straßenbahnführung in Seitenlage ist technisch nur in einem
besonderen Bahnkörper sowie an weitgehend anbaufreien Strecken zielführend. Die
Erschließung von Grundstücken ist bei Straßenbahnstrecken in Seitenlagen eine
besondere Herausforderung und nur eingeschränkt möglich.
Der Querschnitt der Hönower Straße zwischen B1/B5 und Pestalozzistraße ist zu eng für
die Errichtung eines besonderen Bahnkörpers. Zwischen Pestalozzistraße und S-Bahnhof
Mahlsdorf ist der Straßenquerschnitt breiter. Eine Führung der Straßenbahn in Seitenlage
ist aber auf Grund der kleinteiligen Anliegerstruktur nicht zielführend.
Frage 3:
Welche Möglichkeiten gibt es nach Umsetzung der #Verkehrslösung #Mahlsdorf den Verkehr aus dem
westlichen Mahlsdorf über den #Wilhelmsmühlenweg zusätzlich zur TRAM durch die Hönower Straße zum S
Mahlsdorf bzw. zur Straße Alt-Mahlsdorf zu führen?
2
Antwort zu 3:
Entsprechend der vertiefenden Untersuchungen zur Verkehrsorganisation im Rahmen der
Machbarkeitsstudien kann folgende Aussage getroffen werden: Es gibt die Möglichkeit,
vom Wilhelmsmühlenweg in Richtung Norden über die Hönower Straße zu fahren. In
südliche bzw. stadteinwärtige Richtung wird der direkte Weg von der Hönower Straße am
Bahnhof Mahlsdorf über Treskowstraße oder Hönower Straße erschwert bzw.
unterbunden, um Schleichverkehre durch die Wohngebietsstraßen zu vermeiden. Der
Hauptverkehr wird über die Umfahrung Straße An der Schule und Alt-Mahlsdorf geführt.
Berlin, den 11.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Frage 1:
Wie oft müssten Autos, die auf der Trasse #Hultschiner Damm – Hönower Straße fahren, die Gleise der
TRAM kreuzen, wenn diese auf der Hönower Straße in Mittellage zum S Mahlsdorf geführt wird?
Frage 2:
Wie oft müssten Autos, die auf der Trasse Hultschiner Damm – Hönower Straße fahren, die Gleise der
TRAM kreuzen, wenn diese auf der Hönower Straße in Westlage zum S Mahlsdorf geführt wird?
Antwort zu 1 und 2:
Die Straßenbahn entlang der Hönower Straße zwischen Bahnhof Mahlsdorf und
Pestalozzistraße wird wegen des geplanten #abmarkierten Bahnkörpers nur an den
Kreuzungspunkten mit der Treskowstraße, der Fritz-Reuter-Straße und der
Pestalozzistraße gequert werden; die Häufigkeit kann nicht exakt ermittelt werden. Diese
ist abhängig von den Planfällen und der verkehrstechnischen Steuerung an den zu
planenden Lichtzeichenanlagen für die Kreuzungen mit der Treskowstraße und der
Pestalozzistraße.
Bei einer westlichen Seitenlage der Straßenbahngleise in der Hönower Straße ist eine
Abmarkierung des Gleiskörpers wegen der zur Verfügung stehenden Flächen nur für das
nordwärts gerichtete Gleis denkbar, das südwärts gerichtete würde im Mischverkehr
befahren werden. Hier sind auch Anliegerverkehre der angrenzenden Grundstücke als
Ein- und Ausbiegevorgänge zusätzlich zu berücksichtigen.
2
Frage 3:
Wie viele Grundstücke auf der möglichen Trasse sind aktuell noch nicht in öffentlichem Eigentum und viele
Gebäude stehen auf den benötigten Flächen und müssen für eine Realisierung abgerissen werden?
Antwort zu 3:
Die Beantwortung über genaue Angaben zum Grunderwerb bedürfen einer aktuellen
Vermessungsgrundlage und einer planerischen Bearbeitung. Dies ist im Rahmen des
weiteren Planrechtsverfahrens zu leisten. Beim Vergleich dieser Verkehrsführung mit der
durch Machbarkeitsstudien untersuchten und ermittelten bevorzugten Verkehrsführung
(siehe hier auch Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/14872) ergaben sich
flächenseitig Mehrbedarfe in der Straße An der Schule im Bereich des neu geplanten
Schulstandortes und der Kreuzung mit der B1/B5. Bei der verkehrsplanerischen
Betrachtung zur Gestaltung der Kreuzungspunkte der Hönower Straße mit der
Pestalozzistraße und mit der B1/B5 wären Eingriffe in Grundstücke und mindestens zwei
bestehende Gebäude der Hönower Straße notwendig.
Frage 4:
Welche Gebäude nördlich des im -Plan XXIII-3 vorgesehen Grünzuges (Öffentliche Parkanlage) benötigen
zwingend eine Erschließung über die Straße an der Schule?
Frage 5:
Welche Gebäude südlich des im B-Plan XXIII-3 vorgesehen Grünzuges (Öffentliche Parkanlage) aber
nördlich des ausgewiesenen Mischgebietes benötigen zwingend eine Erschließung über die Straße an der
Schule?
Antwort zu 4 und 5:
Der B-Plan XXIII-3 wurde im Norden durch den Vorhaben- und Erschließungsplan XXIII-3-
2VE überplant. Insofern erstreckt sich der Geltungsbereich des B-Planes XXIII-3 noch
über die Fritz-Reuter-Straße hinaus. Damit sind alle Grundstücke ab Straße An der Schule
Nr. 10 Richtung Süden bis zum Grundstück Nr. 42 direkt anliegend und müssen durch die
Straße An der Schule erschlossen werden.
Dies gilt auch für die Grundstücke insbesondere des neu entstandenen Wohngebietes
südlich der grünen Durchwegung ab An der Schule Nr. 46.
Es wird darauf hingewiesen, dass der B-Plan XXIII-3 nur den westlichen Teil der Straße
An der Schule sichert. Auch Grundstücke östlich der Straße An der Schule (BPlanbereiche
XXIII-4a, b und c) sowie nördlich der Pestalozzistraße müssen durch die
Straße An der Schule erschlossen werden.
Frage 6:
Wie viel Verkehr der heute über die Pestalozzistraße in Richtung Hönower Staße läuft, wird
vermutlich später (wenn die TRAM die Pestalozzistraße nutzen würde) über die Straße an der
Schule – Fritz-Reuter-Straße in Richtung Hönower Straße laufen?
Antwort zu 6:
Die Pestalozzistraße ist gegenwärtig in einem Abschnitt zwischen Hönower Straße und
Kuhnaustraße als Einbahnstraße Fahrtrichtung West ausgewiesen. Auch Anliegerverkehre
3
und möglicher Durchgangsverkehr von der Landsberger Straße benutzen diese
Verbindung, wobei der Richtung Norden zum Bahnhof Fahrende schon heute die
Verbindung über die Fritz-Reuter-Straße nutzen könnte.
In der Planung gibt es die Überlegung, die Einbahnstraßenregelung ab Straße An der
Schule für einen Teilabschnitt Richtung Osten zu verändern bzw. die Pestalozzistraße
östlich der Straße An der Schule gar nicht oder nur für den von Norden kommenden
Verkehr anzubinden. In jedem Fall muss die Erschließung des Gebietes östlich der Straße
An der Schule erfolgen und unnötiger Durchgangsverkehr vermieden werden. Deshalb
wird die Verkehrsmenge sich gegenüber dem Bestand aller Voraussicht nach deutlich
reduzieren.
Berlin, den 11.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Flughäfen: Autos, U-Bahn, Flugzeuge Rund 340.000 Berliner leiden nachts unter Verkehrslärm – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/autos–u-bahn–flugzeuge-rund-340-000-berliner-leiden-nachts-unter-verkehrslaerm-28935320

Die Belastung durch #Verkehrslärm bleibt in Berlin nach Angaben des Umweltsenats hoch. So zeigten die jüngsten #Lärmkarten für 2017, dass rund 340.000 Berliner nachts von mittleren Lärmpegeln über 55 Dezibel durch den Auto- und Lastwagenverkehr geplagt werden. Rund 30.000 Anwohner leiden nachts auch unter Tramgeräuschen und dem #Krach oberirdisch verlaufender U-Bahnlinien, teilte die Senatsumweltverwaltung am Mittwoch mit.
Darüber hinaus weist das #Eisenbahnbundesamt 36.000 Betroffene aus, die in der Nacht durch Züge einer Lärmbelastung von über 55 Dezibel ausgesetzt sind. 70 bis 80 Dezibel können nach Angaben von Hörgeräteakustikern dem Geräuschpegel eines Staubsaugers oder einer Waschmaschine im Schleudergang entsprechen.
In die aktuellen Lärmkarten wurden rund 1570 Kilometer des Berliner Hauptverkehrsstraßennetzes sowie 200 Kilometer Tramnetz und 27 Kilometer oberirdische U-Bahn-Strecken einbezogen. Eine direkter Vergleich mit Daten der Vorjahre sei allerdings …

Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrslösung Mahlsdorf durch viele neue Straßen und Lösung für den 10-Minuten-Takt der TRAM?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für
die „#Verkehrslösung #Mahlsdorf“ (u.a. Neuer #Hultschiner
Damm, Straße an der Schule, #Landsberger Straße)?
Antwort zu 1: Die bisher ruhend gestellten Planungen
zur Verkehrslösung Mahlsdorf werden wieder aufgenommen.
Das Ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die #Straßenbau- und #Straßenbahnmaßnahmen
zu schaffen, um das #Verkehrssystem einschließlich der
Führung des Straßenbahn- und #Fahrzeugverkehrs zwischen
dem Bahnhof Mahlsdorf und der Rahnsdorfer Straße
neu zu gestalten und deutlich zu verbessern.
Bezüglich der Planung einer neuen niveaufreien Querung
der Bahnanlagen im Zuge der Landsberger Straße
über die Bahnanlagen und für die Machbarkeit und die
planungsrechtliche Sicherung ist federführend das Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf zuständig.
Frage 2: Wann wurden die angekündigten Planungen
für das formale Planfeststellungsverfahren für den neuen
Hultschiner Damm sowie die Straße an der Schule und
den damit verbundenen zweigleisigen Ausbau der TRAM
begonnen bzw. wann sollen diese beginnen?
Antwort zu 2: Die Planungen werden sowohl durch
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
für den Straßenbau als auch in Kürze durch die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) für den Straßenbahnbau aufgenommen.
Frage 3: Wann wurden die Planungen für eine neue SBahn-
Querung östlich des S-Bahnhofs Mahlsdorf begonnen
bzw. wann soll diese beginnen und welche Möglichkeiten
ergänzend zur Querung in Höhe der Landsberger
Straße werden dabei geprüft?
Antwort zu 3: Die Planungen wurden noch nicht begonnen,
insofern liegen noch keine Variantenbetrachtungen
vor. Das Bezirksamt möchte hier eine neue den
Bahnübergang Lemkestraße ersetzende niveaufreie Straßenquerung
im Zuge der Landsberger Straße herstellen.
Frage 4: In welcher zeitlichen Abfolge sollen die Straßenbaumaßnahmen
erfolgen und gibt es für die Planungen
Einvernehmen zwischen Senat und Bezirksamt?
Antwort zu 4: Zu den Planungen zur Verkehrslösung
Mahlsdorf und zur Planung einer neuen Querung der
Bahnanlagen im Zuge der Landsberger Allee gibt es Einvernehmen
zwischen Senat und Bezirksamt. Die Verkehrslösung
Mahlsdorf ist jedoch prioritär, für das Vorhaben
Landsberger Straße gibt es derzeit noch keine zeitlichen
Vorgaben.
Frage 5: Mit welchen Be- oder Entlastungen wird für
folgende Straßen gerechnet:
a) Rahnsdorfer Straße (in Mahlsdorf),
b) Pilgramer Straße,
c) Landsberger Straße (in Mahlsdorf),
d) Pestalozzistraße (in Mahlsdorf),
e) Hummelstraße,
f) Donizettistraße,
g) Straße „An der Schule“,
h) Fritz-Reuter-Straße,
i) Wilhelmsmühlenweg,
j) Straße „Am Kornfeld“,
k) Kressenweg und
l) Elsenstraße.

Frage 6: Welche Verkehrsbelastungen (DTV-Werte)
haben bislang die unter Frage 5 genannten Straßen (bitte
einzeln auflisten)?
Antwort zu 5 und 6: Die Ist-Belastungen der genannten
Straßen können nur teilweise und nur für das übergeordnete
Straßennetz angegeben werden. Die folgenden
Verkehrsdaten sind der Karte der Kfz- und Lkw- Verkehrsstärken
für einen durchschnittlichen Werktag aus
2014 entnommen worden, siehe auch
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/vl
b/de/erhebungen.shtml.
Die Verkehrsstärken im Einzelnen:
-Rahnsdorfer Straße 5.600 Kfz/24 h werktags
(Verkehrsstärke [DTVw])
-Pilgramer Straße 4.600 Kfz
-Landsberger Straße 8.200 Kfz
-Fritz-Reuter-Straße 4.800 Kfz
-Elsenstraße 5.400 Kfz
Entsprechend bisher durchgeführter Machbarkeitsstudien
für die Verkehrslösung Mahlsdorf (2007 und 2009)
würden mit der Umsetzung derselben für die Fritz-Reuter-
Straße und die Donizettistraße Entlastungen gegenüber
dem Bestand erwartet. In anderen Bereichen wie dem
westlichen Abschnitt der Pestalozzistraße würde es wegen
der Verlagerung des übergeordneten Kfz-Verkehrs aus
der engen Ortslage Mahlsdorf zusätzliche Belastungen
geben.
Erst mit der Wiederaufnahme des Planungsprozesses
wird es hierzu aktuelle und umfassendere Aussagen geben
können. Hier fließt dann auch die aktuelle städtebauliche
Entwicklung im umgebenden Stadtraum ein (u.a.
neu entstandene Wohn- und Gewerbestandorte sowie
Verbrauchermärkte).
Frage 7: Wird es bis zur Inbetriebnahme der neuen
Straßen und bis Abschluss der umfangreichen Bauarbeiten
eine Zwischenlösung (bspw. durch eine Begegnungsstelle)
für einen regulären 10-Minuten-Takt der TRAM
bis zum S-Bahnhof Mahlsdorf geben?
Antwort zu 7: Seit Anfang April 2016 konnte der 10-
Minuten Takt der Straßenbahn zwischen Köpenick und
Rahnsdorfer Straße ausgeweitet werden. Eine Weiterführung
eines stabilen 10-Minuten Taktes zum S-Bahnhof
Mahlsdorf ist mit der derzeit zur Verfügung stehenden
Infrastruktur nicht möglich.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Begegnungsstelle
zur Umsetzung eines 10-Minuten-Taktes bis zum SBahnhof
Mahlsdorf wurde geprüft. Die Untersuchung
kam zum Ergebnis, dass für eine neue Begegnungsstelle
die Hönower Straße erheblich umgestaltet werden müsste.
Allerdings ist die Straße an der Schule eine Voraussetzung,
um die Umgestaltung der Hönower Straße vornehmen
zu können. Ohne eine Entlastung der engeren Ortslage
Mahlsdorf vom übergeordneten Kfz-Verkehr und den
zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn in der Hönower
Straße kann kein stabiler 10-Minuten Takt im Straßenbahnverkehr
angeboten werden. Für Details bzgl. der
Prüfung der zusätzlichen Begegnungsstelle verweise ich
auf Antwort zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/
15 387.
Berlin, den 23. Juni 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2016)

allg. + BVG + S-Bahn + Straßenverkehr: Wie vier Millionen Berliner mobil bleiben sollen In Berlin wird’s enger: Die Politik diskutiert, wie der Stadtverkehr in Zukunft gelenkt werden muss. Die BVG hat Wünsche, die Forscher haben Ideen. Und Pankows Stadtrat witzelt über die Autobahn. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/debatte-zur-verkehrspolitik-wie-vier-millionen-berliner-mobil-bleiben-sollen/13437834.html

Um neue #Verkehrslösungen für Berlin wird es künftig wohl noch viel mehr Auseinandersetzungen geben. Angesichts des bis zum Jahr 2030 prognostizierten #Bevölkerungszuwachses auf vier Millionen Einwohner rechnet der Pankower Vize-Bürgermeister und Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) mit einem „Kampf um den Platz im öffentlichen Raum“ zwischen Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern, während Weert Canzler vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung findet, Parkplätze müssten „grundsätzlich gebührenpflichtig“ und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor aus der Stadt „herausgedrängt“ werden.

Auch aktuelle verkehrspolitische Streitthemen wie der Weiterbau der Autobahn #A100 und das #Fahrrad-Volksbegehren kamen zur Sprache, als in der Urania am Montagabend über die „#Mobilität in Berlin 2030“ diskutiert wurde. Dazu hatten die #Architektenkammer Berlin und der Tagesspiegel eingeladen. Einig waren sich alle Redner zumindest in einem: So wie bisher kann es nicht weitergehen.

Der Senatsplaner ist für mehr Parkgebührenzonen

„Wir haben immer noch zu wenig Parkraumbewirtschaftung“, sagte der Leiter der Abteilung Verkehr in der Stadtentwicklungsverwaltung, Burkhard Horn. Leider hätten einige Bezirksämter offenbar „Angst vor einem Bürgerentscheid wie in Charlottenburg“, wo 86,9 Prozent der teilnehmenden Einwohner vor neun Jahren gegen eine Ausweitung der Gebührenzonen gestimmt hatten.

BVG möchte Straßen nur für Busse und Trams

Gerd Nowakowski, Leitender Redakteur des Tagesspiegels und Moderator des Abends, fragte den BVG-Vertreter Klaus Emmerich, warum eigentlich „die Busse immer langsamer werden“ und nur noch mit durchschnittlich …

Straßenverkehr: Sanierung der Bösebrücke, Umleitung Malmöer Straße, Krach durch Schwerlastverkehr aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele Beschwerden über #Verkehrslärm
und #überhöhte #Geschwindigkeit auf der Umleitungsstrecke
Jülicher Straße, Behmstraße, Malmöer Straße sind
seit Mai 2015 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt eingetroffen?
Antwort zu 1: Eine Statistik wird nicht geführt. Eine
Aktendurchsicht bzw. Postbuch-Recherche, die elektronische
Eingänge und Briefeingänge umfasst, hat eine Anzahl
von 36 Anfragen ergeben, die an die Bauabteilung
bzw. über die Verkehrsabteilung an die #Verkehrslenkung
Berlin (#VLB) zur Beantwortung gegeben worden sind.
Die VLB hat zusätzlich direkt Beschwerden erhalten,
diese summieren sich mit den von der Hauptverwaltung
weitergeleiteten auf insgesamt 54.
Beschwerden, für die die Umweltabteilung zuständig
wäre, sind nicht eingegangen.
Frage 2: Wie viele und welche Beschwerden wurden
nicht beantwortet? Bitte jeweils Nennung des Posteingangsdatums
und Betreffes)
Frage 3: Warum wurden diese Beschwerden noch
nicht beantwortet?
Frage 4: Wie wird mit den bisher unbeantworteten Beschwerden
weiter verfahren?
Antwort zu 2; 3 und 4: Es wurden, soweit das nachvollzogen
werden kann, alle Anfragen beantwortet oder
Zwischenbescheide erteilt. Wenn Zwischenbescheide
erteilt werden, erfolgt die abschließende Beantwortung in
angemessener Zeit. Ebenso wird mit aktuell eingehenden
Schreiben entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung
des Senats verfahren.
Frage 5: Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen,
um das Tempolimit auf der Umleitungsstrecke durchzusetzen?
Antwort zu 5: Entlang der Umleitungsstrecke wurden
mehrere Maßnahmen, u.a. mehrfache Wiederholung der
Beschilderung „Tempo 30“, Beschilderung „Radarkontrolle“
sowie die Aufstellung von Anzeige-Displays der
Geschwindigkeit (so genannte Dialog-Displays) zur Einhaltung
der Geschwindigkeitsbegrenzung umgesetzt. Das
geltende Tempolimit wird zudem durch polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen
überwacht.
Frage 6: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Julicher Straße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen des0selben
zu ahnden?
Frage 7: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Jülicher Straße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 6 und 7: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Jülicher Straße insgesamt drei
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei wurden
40 Geschwindigkeits-überschreitungen registriert.
Frage 8: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Behmstraße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen desselben
zu ahnden?
Frage 9: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Behmstraße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 8 und 9: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Behmstraße insgesamt 18
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei wurden
3.151 Geschwindigkeits-überschreitungen registriert.
Frage 10: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Malmöer Straße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen desselben
zu ahnden?
Frage 11: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Malmöer Straße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 10 und 11: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Malmöer Straße keine Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt.
Frage 12: Wie wird die Umleitungsstrecke für
Schwerlastverkehr über die Schweden-, Bad-, Brunnen
und Bernauer Straße durch denselben angenommen?
Antwort zu 12: Die Umleitungsstrecke für Schwerlastverkehr
über die Schweden-, Bad-, Brunnen und Bernauer
Straße wird gut durch denselben angenommen.
Frage 13: Wie viele Beschwerden über ein erhöhtes
Aufkommen von Schwerlastverkehr auf der Umleitungsstrecke
Jülicher Straße, Behmstraße, Malmöer Straße sind
seit Inkrafttreten dieser Umelitungsstrecke bei der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt eingetroffen?
Antwort zu 13: Eine genaue Statistik wird nicht geführt.
Eine Durchsicht hat eine Anzahl von 9 Anfragen
ergeben.
Frage 14: Plant der Senat den Durchgangsverkehr von
Schwerlasttransporten auf der unter 13. Genannten Strecke
zu unterbinden, sofern er nicht Zuliefer-, Versorgungs-
und Entsorgungszwecken dient?
Frage 15: Wenn 9. nein, warum nicht?
Antwort zu 14 und 15: Verbote sind nicht geplant.
Aufgrund des feststellbaren gebietsbezogenen Zuliefer-,
Versorgungs- und Entsorgungsverkehrs wäre eine Durchsetzung
nicht möglich.
Frage 16: Hat der Senat bei der Einrichtung der Umleitungsstrecke
auf der Behmstrasse bemerkt, dass auf der
neu eingerichteten rechten Fahrspur in Richtung BSR-Hof
sich mehrere abgesenkte Gullydeckel befinden?
Antwort zu 16: Die Prüfung der Fahrbahnbeschaffenheit
liegt in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers
(Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes), welcher
im straßenverkehrsrechtlichen Anordnungsverfahren
angehört wurde. Dieser hatte dabei keine Einwände hervorgebracht.
Frage 17: Teilt der Senat die Ansicht, dass die unter
16. genannte Situation, verbunden mit einem erhöhten
Aufkommen an Schwerlastransporten, zu einer erheblichen
Lärmbelästigung von Anwohnerinnen und Anwohnern
in der Behmstraße beiträgt?
Frage 18: Wenn 17. nein, beabsichtigt der Senat, die
Situation vor Ort insbesondere auf nächtliche Lärmemissionen
hin zu überprüfen?
Frage 19: Wenn 18. nein, warum nicht?
Frage 20: Wenn 17. ja, wann und wie beabsichtigt der
Senat, die Lärmbelästigungen, beispielsweise durch Nivellierung
der Fahrbahn am jeweiligen Gullydeckel, zu
reduzieren?
Antwort zu 17; 18; 19 und 20: Die Überfahrung eines
defekten Straßenablaufs durch einen Schwerlasttransporter
trägt zur Erhöhung der Lärmeinwirkung bei. Die erforderlichen
Instandsetzungsmaßnahmen an den Straßenabläufen
sind in Vorbereitung und werden nach Abstimmung
mit den Berliner Wasserbetrieben kurzfristig ausgeführt.
Frage 21: Warum wurde für die elektronische Geschwindigkeitsmessanlage
in der Schivelbeiner Straße ein
Standort kurz nach der Kreuzung Malmöer Straße gewählt,
und nicht bereits auf der Behmstraße bergabwärts,
beispielsweise in Höhe des BSR-Hofes?
Antwort zu 21: Der Standort der Geschwindigkeitsmessanlage
wurde unter Berücksichtigung einer Vielzahl
von Abwägungsfaktoren (u.a. Anzahl der Wohngebäude,
Verhalten der Verkehrsteilnehmer, Wechselwirkungen zu
anderen Verkehrsteilnehmern) ermittelt und auch gegenüber
einem Standort auf Höhe des BSR-Hofes abgewogen.
Frage 22: Teilt der Senat die Ansicht, dass eine Vorverlegung
der unter 21. genannten Anlage in die Behmstraße
bergabwärts zur Reduzierung der Geschwindigkeit
insbesondere des Verkehrs in der rechten Fahrspur beitragen
könnte?
Frage 23: Wenn 22. nein, welche Maßnahmen plant
der Senat, um das für die Umleitungszeit auf der Behmstraße
geltende Tempo-30-Limit durchzusetzen?
Antwort zu 22 und 23: Der Senat teilt die Ansicht,
dass eine Vorverlegung der unter 21. genannten Anlage in
die Behmstraße bergabwärts zur Reduzierung der Geschwindigkeit,
insbesondere des Verkehrs in der rechten
Fahrspur, beitragen könnte, aber die hieraus abzuleitenden
negativen Auswirkungen auf angrenzenden Bereiche
(Wechselwirkungen) überlagern den positiven Effekt.
Zur Durchsetzung der Maßnahmen wird die Umleitungsstrecke
hinsichtlich des Geschwindigkeitsverhaltens
auch weiterhin polizeilich überwacht werden.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)